Klagenfurt, am 25.09.01 c/dokument2/15:00/mag. Künstl/Antonitsch Konzept Betreutes Außenwohnen (Stand 01.06.03) Hoffmanngasse 12 9010 Klagenfurt Tel.: 0463/ 55 1 12 Fax: 0463/50 12 56 Internet: http://www.promente-jugend.at/promente-jugend e-mail: office@promente-kaernten.at
Das sozialtherapeutische Konzept von pro-mente-jugend stellt ein ganzheitliches System von psychosozialen Hilfestellungen für Jugendliche sowie junge Erwachsene dar, das sich an den Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert und somit immer wieder veränderbar ist. Daher hat pmj ein Stufenmodell entwickelt, das entweder als Ganzes durchlaufen werden kann oder von dem einzelne Teile genutzt werden können und das es auch ermöglicht, Stufen rückwärts zu nutzen und dennoch im gewohnten System zu verbleiben
INHALTSVERZEICHNIS 1. STUFENMODELL DER BETREUUNG 2. ZIELGRUPPE 3. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE AUFNAHME 4. LEBENSALTER DER BETREUTEN JUGENDLICHEN 5. AUFNAHMEMODUS 6. BETREUUNGSZIELE 6.1. PSYCHISCHE STABILITÄT 6.2. SICHERUNG DER EXISTENZ 6.3. SOZIALE INTEGRATION 7. BETREUUNGSINHALTE 7.1. PSYCHISCHE BETREUUNG 7.2. SICHERUNG DER EXISTENZ 7.2.1. INTEGRATION IN DEN ARBEITSMARKT 7.2.2 EINKOMMENSSICHERUNG 7.3. SOZIALE INTEGRATION 7.3.1. AUFBAU EINES SOTIALEN NETZES 7.3.2. PERSÖNLICHE REIFUNG UND ALLTAGSKOMPETENZ 8. BETREUUNGSFORM 9. BETREUUNGSINTENSITÄT 10. DIE WOHNUNGEN 11. TRÄGERVEREIN/MITARBEITER 12. LEITUNG
Stufenmodell der Betreuung Sozialtherapie pmj Wohngemeinschaft Neuropsy chiatrie des Kindesund Jugend alters Betreutes Innenwohnen Jugendwohl fahrtsträger, Freie Träger der JWF, Elternhaus Betreutes Außenwohnen Nachbetreuung Selbst ständiges Wohnen
EINEN TEIL DER SOZIALTHERAPEUTISCHEN BETREUUNG BEI PMJ STELLT DAS BETREUTE AUSSENWOHNEN DAR Konzept einer betreuten Wohnform für benachteiligte Jugendliche beiderlei Geschlechts als weiterführende Maßnahme der vollen Erziehung nach dem stationären Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft von pmj oder als Maßnahme zur psychischen und beruflichen Integration für extern zugewiesene Jugendliche 2. Zielgruppe: - Jugendliche mit einer vorhandenen oder einer abgeklungenen psychischen Beeinträchtigung, die aufgrund ihrer sozialen sowie beruflichen Handlungskompetenz oder ihrer Alltagskompetenz nicht unbedingt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen die aber sehr wohl Beratung und Betreuung in einigen Teilbereichen der sozialen, psychischen oder beruflichen Integration benötigen. - Jugendliche mit einer vorhandenen oder einer abgeklungenen psychischen Beeinträchtigung, die das stationäre Betreuungsangebot bei pmj bereits nützen und die selbständig genug sind, ihren Alltag selbst zu gestalten aber - bei welchen die Integration in den Arbeitsmarkt noch nicht geglückt ist oder - die schon in den Arbeitsmarkt integriert sind, aber ein Auszug aus der gewohnten, betreuten Umgebung einen Abbruch befürchten lässt (Übergangsphase). - Jugendliche mit einer vorhandenen oder einer abgeklungenen psychischen Beeinträchtigung, die differenzierterer Strukturen bedürfen, als eine an Normen gebundene stationäre Einrichtung bieten kann, aber doch eine gewisse Anbindung an Bezugspersonen und eventuell an eine Peergruppe benötigen, um zumindest eine teilweise- Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen - Jugendliche, die aufgrund einer psychischen Erkrankung zeitweise labil werden könnten und in bestimmten Situationen Beratung und Hilfe benötigen
3. Anzahl der Plätze: Im Raum Klagenfurt werden durchgehend gleichzeitig vier Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt, im Raum Spittal/Drau zwei Plätze. Nach Antragstellung, Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen und Bewilligung, kann bei Bedarf die Anzahl.der Plätze erweitert werden. In diesem Fall wird die Betreuung durch Honorarkräfte sichergestellt. 4. Voraussetzungen für eine Aufnahme: - Freiwilligkeit - Ein bereits erworbenes Maß an Stabilität, Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein - Die fachliche Befürwortung der Maßnahme durch pmj und den zuständigen Kostenträger anhand eines dementsprechend formulierten vorliegenden Gutachtens. - Zuweisung über die Jugendwohlfahrt 5. Lebensalter der betreuten Jugendlichen: - Jugendliche ab16 Jahren, die die nötige Selbständigkeit mitbringen, können dieses Angebot nutzen. Die Betreuung erfolgt bis zur Volljährigkeit, wobei eine Verlängerung bis zum 21. Lebensjahr möglich ist". 6. Aufnahmemodus: - Jugendliche, die das Betreuungsangebot der Wohngemeinschaften bereits nutzen genießen eine in Einvernehmen mit den Bezugspersonen und dem zuständigen Jugendamt geplante geordnete Übersiedlung in die betreute Wohnform direkt von der Wohngemeinschaft aus, daher - Abbau von eventuell auftretenden Ängsten, die beim Auszug aus der WG immer wieder entstehen - Beziehungsaufbau schon im Vorfeld, d.h. schon während der stationären Phase der Betreuung - Für externe Jugendliche gilt, dass die Kontaktaufnahme mit dem zukünftigen Betreuer schon vor dem Einzug in das Betreute Außenwohnen stattfindet. - Geordnete Übergabe und Besprechung des Krankheitsverlaufs sowie der derzeitigen psychischen Situation mit Vertretern der bisherigen betreuenden Organisation und des Jugendamtes. - Zum Kennenlernen des Betreuerteams sowie zur Kontaktaufnahme der Jugendlichen
untereinander (Sozialkontakte) geht dem Betreuten Außenwohnen möglichst eine zweiwöchige Tagesaufnahme in der Wohngemeinschaft voran. Dafür wird dem Kostenträger der gleiche Tagsatz wie beim Betreuten Außenwohnen verrechnet. 7. Betreuungsziele: Psychische Stabilität: - Erlangung von psychischer Stabilität bzw. das Wissen um den Umgang mit Krisen (Wo kann ich mich hinwenden, was tut mir gut?) Sicherung der Existenz: - Durchhalten einer Lehre oder Arbeit, Integration in den Arbeitsmarkt oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit finanzielle Absicherung durch staatliche Unterstützung Soziale Integration: - Finden eines sozialen Netzes, Hobbys und Freizeitaktivitäten forcieren, ev. Suche nach Möglichkeiten einer weiterführenden Betreuung. 8. Betreuungsinhalte: 8.1. Psychische Betreuung: - Besprechung und Bearbeitung von individuellen Problemen sowie psychische Stabilisierung in Form von Einzelgesprächen/Einzelbetreuung. Einzelbetreuung findet sowohl zufällig- als Nebeneffekt der Alltagsbesprechung oder Alltagsroutine- als auch strukturiert und terminisiert statt. - Individuelle, auf die Bedürfnisse des Jugendlichen ausgerichtete Freizeitgestaltung 8.2. Sicherung der Existenz: 8.2.1. Integration in den Arbeitsmarkt: - Suche nach einer Lehre (Arbeit). Regelmäßiger Kontakt mit dem Arbeitgeber und Krisenintervention bei auftretenden Problemen - Bei eventuellem Abbruch der Lehre (Arbeit, Schule) Auffangen und Unterstützung bei der neuerlichen Arbeitsuche
8.2.2. Einkommenssicherung: - Bei Arbeitsunfähigkeit oder Nichteingliederung am freien Arbeitsmarkt: Suche nach einer adäquaten Beschäftigungsmöglichkeit und Ausschöpfen sozialer Unterstützungen zur Deckung des Lebensunterhaltes. 9. Soziale Integration: 9.1. Aufbau eines sozialen Netzes: - Forcieren von Freizeitaktivitäten und Hobbys, Freunde finden. - Wenn sinnvoll und möglich Kontakte zur Herkunftsfamilie herstellen und/oder halten. 9.2. Persönliche Reifung und Alltagskompetenz: - Stabilisierung im Umgang mit Geld, Ernährung, Einkauf, etc. - Nein sagen lernen, sich behaupten. - Umgang mit Ämtern und Behörden - Ausfüllen von Anträgen und Formularen. - Selbsthilfe - Wo kann ich fragen, wo kann ich mich hinwenden? 10. Betreuungsform: - Einzelbetreuung, manchmal Treffen mit Gleichaltrigen, eventuell Gestaltung kleinerer Ausflüge - In gewohnter Form vom Bezugsbetreuer der Wohngemeinschaft bzw. bei Abwesenheit von dessen Stellvertreter. - Regelmäßige unangesagte Nachtkontrolle. Diese kann von allen Teammitgliedern durchgeführt werden - Bei externer Aufnahme von einem von der Leitung nominierten Betreuer der Wohngemeinschaft und dessen Stellvertreter. - In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die Betreuung durch Honorarkräfte abzudecken. (z.b. Chance durch Neuanfang aber dennoch Beibehaltung der fachlichen Übersicht) 11. Betreuungsintensität: - durchschnittlich, je nach Betreuungsverlauf 25 Std./Monat - Die Betreuungszeiten werden individuell und flexibel zwischen dem Jugendlichen und seinem Bezugsbetreuer gestaltet. - Die 25 Stunden- Betreuung versteht sich inklusive Fahrzeiten, Teambesprechungen, Supervisionen, mittelbarer Tätigkeiten für den Jugendlichen, Dokumentation, sowie Nachtkontrollen.
12. Die Wohnungen: Die Wohnungen für das "Betreute-Aussen-Wohnen werden vom Verein "pro mente jugend" angemietet, wobei jede neu angemietete Wohnung der bewilligenden Behörde unter Angabe der Adresse und der Größe der Wohnung gemeldet und die Besitzverhältnisse der Wohnung entsprechend dargelegt werden. Der Verein "pro mente jugend" trägt bei der Auswahl der anzumietenden Wohnungen dafür Sorge, dass die Wohnungen hinsichtlich Grösse und Ausstattung dem Durchschnittsstandard sowie den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996, sowie den Kärntner Bauvorschriften entsprechen. Bei Beendigung der Maßnahme und bei Erreichen der Volljährigkeit soll der/die KlientIn die Möglichkeit haben in der Wohnung zu bleiben und in das Mietverhältnis eintreten können. 13. Trägerverein/Mitarbeiter: Trägerverein ist pro mente jugend, Hoffmanngasse 12, 9020 Klagenfurt - Die Betreuer der Wohngemeinschaften von pmj sind ein pädagogisch und psychologisch geschultes Team, das sich regelmäßig zu Teambesprechungen und Supervisionen trifft. die Mitarbeiter teilen ihr Betreuungspotential zwischen der Einzelbetreuung im Betreuten Außenwohnen und der Nachbetreuung sowie ihrer Tätigkeit im stationären Bereich (Wohngemeinschaft, Betreutes Innenwohnen). Die Mitarbeiter der Wohngemeinschaft WOGE stellen insgesamt 100 Stunden/Monat dem Bereich betreutes Außenwohnen zur Verfügung (4 Wohnungen a 25 Std), die Mitarbeiter der MWG 50 Stunden (2 Wohnungen a 25 Std). Die Betreuungskapazität (Betreuungsschlüssel) der WG s wird dadurch nicht eingeschränkt". - Wer von den Mitarbeitern gerade im Betreuten Außenwohnen arbeitet, richtet sich nach den Jugendlichen, welche in eine solche Wohnung ziehen, denn -wie schon oben erwähntsoll immer der jeweilige Bezugsbetreuer seinen Jugendlichen begleiten. Bei extern zugewiesenen Jugendlichen entscheidet die Leitung, welcher Betreuer die Betreuung im Außenwohnen übernimmt. 14. Leitung: Die Gesamtleitung des Projekts Betreutes Außenwohnen obliegt der fachlichen Leitung von pro mente jugend, Prim. Univ. Doz. Dr. Georg Spiel. Die Leitung der Bereiche Unterkärnten und Oberkärnten übernehmen jeweils die Leiterinnen der im jeweiligen Bezirk beheimateten Wohngemeinschaften von pro mente jugend.