Junge Erwachsene in der österreichischen Jugendhilfe. Notwendige Hilfen aus der Sicht der Jugendhilfe
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- Babette Pfeiffer
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1 Junge Erwachsene in der österreichischen Jugendhilfe Notwendige Hilfen aus der Sicht der Jugendhilfe
2 Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen öffentlicher und privater Kinder- und Jugendhilfeträger, die dazu beitragen, die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, sie vor allen Formen der Gewalt zu schützen und die Erziehungskraft der Familien zu stärken. (Homepage bmjf)
3 Erstes Ziel von Maßnahmen der Kinder-und Jugendhilfe Verbleib von Kindern und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie oder die Wiedereingliederung in die Herkunftsfamilie
4 Stationäre Betreuung Sollte der Verbleib in der Familie nicht möglich sein, wird die Betreuung bis zum 18. Geburtstag des Jugendlichen (Vollendung des 18. Lebensjahres) mittels einer stationären Maßnahme im Rahmen der vollen Erziehung sichergestellt.
5 Gesetzestext Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz Grundsätze der Kinder- und Jugendhilfe 1. (1) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Begriffsdefinitionen 4. In Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten die Begriffe: 1. Kinder und Jugendliche : Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; 2. junge Erwachsene : Personen, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben; Sozialpädagogische Einrichtungen 17. (1) Der Kinder- und Jugendhilfeträger hat vorzusorgen, dass zur Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der vollen Erziehung sozialpädagogische Einrichtungen zur Verfü stehen. Dabei ist auf die unterschiedlichen Problemlagen und die altersgemäßen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen Bedacht zu nehmen.
6 Gesetzestext Hilfen für junge Erwachsene 29. (1) Jungen Erwachsenen können ambulante Hilfen und Hilfen durch Betreuung bei nahen Angehörigen, bei Pflegepersonen oder in sozialpädagogischen Einrichtungen gewährt werden, wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt wurden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele dringend notwendig ist. (2) Die Hilfe kann nur mit Zustimmung der jungen Erwachsenen und nur solange gewährt werden, als dies aufgrund der individuellen Lebenssituation notwendig ist. Die Hilfen enden jedenfalls mit der Vollendung des 21. Lebensjahres
7 Volle Erziehung Mit Vollendung des 18. Lebensjahres stellt sich in der vollen Erziehung die Frage, ob der/die Jugendliche reif für ein selbständiges Leben ist und die Entwicklungsaufgaben meistern kann Danach ist eine Weiterbetreuung unsicher und hängt von verschiedensten Faktoren ab, die auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden (Ausbildung, psych. Befindlichkeit, Entwicklungsverzögerung, kein soziales Netz )
8 Care Leaver Junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in stationären Erziehungshilfen verbracht haben und von dort aus den Weg in ein eigenständiges Leben beginnen Wie treten junge Erwachsene aus dem System aus?
9 Care Leaver Vollendung des 18. Lebensjahres Freiwillig
10 Care Leaver Vollendung des 18. Lebensjahres Freiwillig Ziele erreicht
11 Care Leaver Vollendung des 18. Lebensjahres Freiwillig Ziele erreicht
12 Care Leaver Vollendung des 18. Lebensjahres Freiwillig Ziele nicht erreicht Ziele erreicht
13 Care Leaver Vollendung des 18. Lebensjahres Weiterführende Maßnahme Freiwillig Ziele nicht erreicht Ziele erreicht
14 Care Leaver Vollendung des 18. Lebensjahres Weiterführende Maßnahme Freiwillig Ziele nicht erreicht Ziele erreicht Ver län ger ung
15 Verlängerung der Maßnahme Formale Voraussetzungen Mit dem zuständigen Kinder-und Jugendhilfeträger besprochen- laut der Formulierung der Ziele im Hilfeplan Ansuchen mit fachlicher Begründung Schreiben des/der jungen Erwachsenen
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22 Verlängerung der Maßnahme Psychisch sehr belastete Jugendliche werden durch die Notwendigkeit der Verlängerung der Maßnahme noch mehr belastet Die Zieldefinition im Hilfeplan wird dem Schweregrad der psychischen Belastungen dieser Jugendlichen kaum angepasst (Ausbildung)
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29 Verlängerung der Maßnahme Gründe aus Sicht der Jugendlichen: Finanzielle Unterstützung Ausbildung sicherstellen Emotionale Unterstützung Unterstützung bei der Stabilisierung und Etablierung neuer alternativer Verhaltensmuster (Aggression, Sucht, Ängste, Flucht, Sexualität, Körperbewusstsein..) Ansprechpartner
30 Evaluation bei pro mente: kijufa Fragestellung Untersuchungszeitraum 3 Jahre ( bis ) Für wie viele der bei pro mente: kinder jugend familie betreuten Jugendlichen wurden Verlängerungsansuchen gestellt? Wie viele Maßnahmen wurden mit Vollendung des 18. Lebensjahres beendet ohne Verlängerungsansuchen zu stellen? Wie vielen Verlängerungsansuchen wurde seitens des Jugendhilfeträgers stattgegeben? Wie viele junge Erwachsene wurden im Zeitraum von 2011 bis 2013 in unseren Wohngemeinschaften betreut?
31 pro mente: kinder jugend familie GmbH Fachbereich Prävention Fachbereich Ambulanz Fachbereich Krisenintervention Fachbereich Soziotherapie Fachbereich Rehabilitation Youth Point Jugendzentrum Mini-Ambulatorium St. Veit/Glan KIZ Spittal/Drau WOGE Viktring WORKS/LEHRE Klagenfurt Gesundheitsförderung Mini-Ambulatorium Wolfsberg KIZ Klagenfurt MWG Möllbrücke WORKS/LEHRE Villach Ich & Du Hand in Hand durch das Schuljahr Abgeschlossene Projekte Gehsteig Peer Helper Feelok It s my life Außenstelle Klagenfurt Außenstelle Völkermarkt Prozessbegleitung SOWIESO Wolfsberg KINDERBURG Strassburg JUGENDBURG Strassburg Betreutes Wohnen WORKS/LEHRE Wolfsberg SALUTO Klagenfurt SALUTO Villach Vereinsinitiative Transitbeschäfti Ausbildungsfit Stand: Februar 2014
32 pro mente: kinder jugend familie GmbH Fachbereich Prävention Fachbereich Ambulanz Fachbereich Krisenintervention Fachbereich Soziotherapie Fachbereich Rehabilitation Youth Point Jugendzentrum Mini-Ambulatorium St. Veit/Glan KIZ Spittal/Drau WOGE Viktring WORKS/LEHRE Klagenfurt Gesundheitsförderung Mini-Ambulatorium Wolfsberg KIZ Klagenfurt MWG Möllbrücke WORKS/LEHRE Villach Ich & Du Hand in Hand durch das Schuljahr Abgeschlossene Projekte Gehsteig Peer Helper Feelok It s my life Außenstelle Klagenfurt Außenstelle Völkermarkt Prozessbegleitung SOWIESO Wolfsberg KINDERBURG Strassburg JUGENDBURG Strassburg Betreutes Wohnen WORKS/LEHRE Wolfsberg SALUTO Klagenfurt SALUTO Villach Vereinsinitiative Transitbeschäfti Ausbildungsfit Stand: Februar 2014
33 pro mente: kinder jugend familie GmbH Fachbereich Prävention Fachbereich Ambulanz Fachbereich Krisenintervention Fachbereich Soziotherapie Fachbereich Rehabilitation Youth Point Jugendzentrum Mini-Ambulatorium St. Veit/Glan KIZ Spittal/Drau WOGE Viktring WORKS/LEHRE Klagenfurt Gesundheitsförderung Mini-Ambulatorium Wolfsberg KIZ Klagenfurt MWG Möllbrücke WORKS/LEHRE Villach Ich & Du Hand in Hand durch das Schuljahr Abgeschlossene Projekte Gehsteig Peer Helper Feelok It s my life Außenstelle Klagenfurt Außenstelle Völkermarkt Prozessbegleitung SOWIESO Wolfsberg KINDERBURG Strassburg JUGENDBURG Strassburg Betreutes Wohnen WORKS/LEHRE Wolfsberg SALUTO Klagenfurt SALUTO Villach Vereinsinitiative Transitbeschäfti Ausbildungsfit Stand: Februar 2014
34 Betreute Jugendliche (n=164) Erreichung der Volljährigkeit vor dieser Zeitspanne Erreichung der Volljährigkeit in dieser Zeitspanne Jüngere Jugendliche
35 Erreichung der Volljährigkeit in dieser Zeitspanne (n=41) Maßnahmenbeendi mit 18 Jahren 2 39 Um Verlängerung der Maßnahme angesucht Nicht um Verlängerung der Maßnahme angesucht
36 Um Verlängerung der Maßnahme angesucht (n=39) Maßnahmenbeendi mit 18 Jahren 5 34 Verlängerung der Maßnahme bewilligt Verlängerung der Maßnahme abgelehnt
37 Betreute Jugendliche und junge Erwachsene (n=164) Erreichung der Volljährigkeit vor dieser Zeitspanne Verlängerung der Maßnahme bewilligt Jüngere Jugendliche 108 Nicht um Verlängerung der Maßnahme angesucht Verlängerung der Maßnahme abgelehnt
38 Care Leaver nach Verlängerung der Maßnahme Freiwillig
39 Care Leaver nach Verlängerung der Maßnahme Freiwillig Ziele erreicht
40 Care Leaver nach Verlängerung der Maßnahme Freiwillig Ziele erreicht
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42 Care Leaver nach Verlängerung der Maßnahme Freiwillig Ziele nicht erreicht Ziele erreicht
43 Care Leaver nach Verlängerung der Maßnahme Weiterführende Maßnahme Freiwillig Ziele nicht erreicht Ziele erreicht
44 Care Leaver nach Verlängerung der Maßnahme Weiterführende Maßnahme Freiwillig Ziele nicht erreicht Ziele erreicht Ver län ger ung
45 Care Leaver Vollendung des 21.Lebensjahres Weiterführende Maßnahme Ziele nicht erreicht Vollendung des 21.Lebensjahres
46 Positive Verläufe zeigen uns wie wichtig es ist Jugendlichen und jungen Erwachsenen Sicherheit und Halt zu geben.! Daher brauchen junge Erwachsene aus unserer Sicht um einiges mehr als es derzeit der Fall ist.
47 Junge Erwachsene in der österreichischen Jugendhilfe Notwendige Hilfen aus der Sicht der Jugendhilfe
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