Liebe Eltern, Sie haben einen Brief bekommen von der Senatorin für Kinder und Bildung. Der Brief war über die Schul-Anmeldung für Ihr Kind. Hier erklären wir den Brief. Die Überschriften sind wie im Brief. Dann wissen Sie besser, welchen Teil vom Brief wir erklären. Einige Teile in unserer Erklärung sind blau. Das sind Infos, die nur im Brief stehen. Diese Infos müssen Sie im Brief lesen. Nachricht über Schulanmeldung Der Brief ist für die Eltern von: Im Brief steht der Name von Ihrem Kind. Schulanmeldung Ihres Kindes zum Schuljahr 2018/2019 Sie müssen Ihr Kind für das nächste Schuljahr anmelden. Liebe Eltern, am 30. Juni 2018 ist Ihr Kind schon 6 Jahre alt. Darum muss Ihr Kind bald in die Schule gehen. Ihr Kind muss im Schuljahr 2018/2019 in die Schule. Die Grundschule für Ihr Kind ist von der Stadt Bremen. Das heißt: Es ist eine öffentliche Grundschule. Alle Kinder können auf eine öffentliche Grundschule gehen.
Das ist die Grundschule für Ihr Kind: Im Brief steht der Name von der Grundschule. die Adresse von der Grundschule. die Telefon-Nummer von der Grundschule. An diesen Terminen können Sie Ihr Kind in der Grundschule anmelden: Im Brief stehen die Termine, an denen Sie Ihr Kind anmelden können. Im Brief stehen auch noch andere Termine für Info-Treffen an der Grundschule. Diese Info-Treffen gibt es: Info-Elternabend Tag der offenen Tür Einschulungs-Feier Im Brief steht vielleicht noch ein Hinweis für Sie. Was muss ich tun? Sie müssen Ihr Kind in der Grundschule anmelden. Bitte machen Sie das im Januar. Das müssen Sie zur Grundschule mitbringen: Den Brief über die Schul-Anmeldung für Ihr Kind. Die Geburts-Urkunde von Ihrem Kind. Sind Sie nicht die Eltern vom Kind? Aber Sie haben das Sorge-Recht? Dann müssen Sie auch den Sorgerechts-Beschluss mitbringen.
Was, wenn ich mein Kind in einer anderen Schule anmelden möchte? Ich will mein Kind in einer anderen Schule anmelden. Was muss ich tun? Sie finden die Grundschule für Ihr Kind nicht gut? Sie wollen Ihr Kind in einer anderen Grundschule anmelden? Das müssen Sie der Grundschule für Ihr Kind sagen. Schreiben Sie bis zum 26. Januar einen Brief an die Grundschule. Im April 2018 entscheiden wir, ob Ihr Kind zu einer anderen Grundschule gehen kann. Das können wir nicht versprechen. Wir müssen dabei auf viele Dinge achten: Hat die andere Grundschule noch einen Platz? Halten wir uns dabei an das Gesetz? Geht Ihr Kind im Schuljahr 2018/2019 auf eine private Grundschule? Dann braucht Ihr Kind keinen Platz in der öffentlichen Grundschule. Das müssen Sie der öffentlichen Grundschule sagen. Sie müssen einen Brief schicken. Im Brief muss stehen, dass Sie den Platz nicht haben wollen. Sie müssen den Brief unterschreiben. So einen Brief bekommen Sie von der privaten Grundschule.
Hier stehen noch mehr Infos über die Grundschulen in Bremen. In Bremen gibt es drei Formen öffentlicher Grundschulen Die öffentlichen Grundschulen in Bremen sind verschieden. Es ist verschieden, wie lange die Schule am Tag dauert. Das sind die 3 Arten von Grundschulen: Die verlässlichen Grundschulen Diese Schulen dauern von 8 Uhr bis 13 Uhr. Die gebundenen Ganztags-Schulen Diese Schulen dauern jeden Tag von 8 Uhr bis 15 Uhr. Einige Schulen dauern an 3 Tagen von 8 Uhr bis 16 Uhr und an 2 Tagen von 8 Uhr bis 14 Uhr. Die offenen Ganztags-Schulen Diese Schulen dauern von 8 Uhr bis 13 Uhr. Danach gibt es Angebote für Betreuung. Die Angebote dauern dann bis 15 Uhr oder bis 16 Uhr. Sie können die Betreuung vorher beantragen. Infos dazu bekommen Sie bei der Anmeldung. Wollen Sie wissen, wie lange die Schule für Ihr Kind dauert? Auf einem Info-Blatt vom Brief steht, welche Form die Schule für Ihr Kind hat. Wollen Sie mehr wissen über die Betreuungs-Angebote? Infos dazu bekommen Sie bei der Anmeldung.
Was ist ein Härtefall? Sie wollen, dass Ihr Kind auf eine andere Schule geht. Sie haben dafür einen wichtigen Grund. Das ist dann ein Härtefall. Diese Härtefälle gibt es: Ihr Kind hat eine Behinderung Die Schule für Ihr Kind hat zu viele Barrieren. So kann Ihr Kind die Schule nicht gut besuchen. Darum soll Ihr Kind auf eine andere Schule gehen. Ihr Kind hat einen Bruder oder eine Schwester an einer anderen Schule Vielleicht sind Geschwister von Ihrem Kind an einer anderen Schule. Dann ist es einfacher für Eltern und Kinder, wenn beide Kinder an der gleichen Schule sind. Gibt es einen Härtefall bei Ihnen? Machen Sie einen Härtefall-Antrag, damit Ihr Kind auf eine andere Schule gehen kann. Sie müssen den Härtefall-Antrag vor dem 26. Januar 2018 machen. Geben Sie den Härtefall-Antrag in der Schule ab. Zum Härtefall-Antrag gehören auch Nachweise. Damit müssen Sie beweisen, dass es bei Ihnen einen Härtefall gibt. Die Schule kann nicht über Ihren Antrag entscheiden, wenn Sie den Antrag zu spät machen. wenn Nachweise fehlen. Vielleicht entscheidet die Schule: Ihr Kind kann auf die andere Schule gehen, wo schon Geschwister sind. Aber vielleicht sollen noch viel mehr Kinder auf die andere Schule gehen. Dann hat die andere Schule nicht genug Platz.
Die andere Schule muss die Kinder dann auslosen. Sie zieht zum Beispiel Zettel mit den Namen von allen Kindern. Wer auf einem Zettel steht, bekommt einen Platz in der anderen Schule. Wenn die andere Schule genug Platz hat, dann nimmt sie alle Kinder mit Geschwistern an. Inklusive Beschulung bei sonderpädagogischem Förderbedarf Ihr Kind braucht andere Förder-Angebote. Dafür darf es auf eine andere Schule gehen. Vielleicht hat ein Arzt gesagt: Ihr Kind hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Sagen Sie das der Schule bei der Anmeldung. Ihr Kind darf dann auf eine andere Schule gehen, die bessere Angebote für Ihr Kind hat. Wie und wann kann ich mein Kind zurückstellen lassen? Mein Kind kann noch nicht in die Schule gehen. Mein Kind soll erst ein Jahr später in die Schule gehen. Was muss ich tun? Das müssen Sie beantragen. Wir entscheiden dann, ob Ihr Kind ein Jahr später in die Schule gehen darf. Aber das erlauben wir nur, wenn Ihr Kind schwer krank ist. Dafür muss ein Schul-Arzt Ihr Kind untersuchen. Weitere Fragen? Haben Sie noch Fragen über die Schul-Anmeldung? Fragen Sie bei der Grundschule für Ihr Kind. Sie können auch uns fragen. Dafür können Sie uns anrufen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag für die Senatorin gezeichnet Horstmann