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Transkript:

Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Januar 2018 s Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Kapitel D: Kreditgeschäft Kapitel E: Sonstiges DSV 101 580 500 EHP 0550 104.11 Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 1

Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Januar 2018 s Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden... 4 III. Eintragung im Handelsregister... 4 IV. Vertragssprache... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten... 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr... 6 I. Girokonten... 6 1. Preismodelle für Privatkonten... 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten... 9 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten... 11 4. Kontoauszug (pro Vorgang)... 11 5. Rechnungsabschluss... 12 6. Kontoüberziehungen... 12 7. Kontowecker... 12 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses... 12 II. Erbringung von Zahlungsdiensten... 13 1. Überweisungen... 13 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen... 13 1.1.1. Überweisungsaufträge... 13 1.1.2. Überweisungsgutschriften... 15 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)... 15 1.2.1. Überweisungsaufträge... 15 1.2.2. Überweisungsgutschriften... 17 2. Lastschriften... 18 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 18 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift... 18 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift... 18 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten... 19 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift... 19 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift... 19 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften... 19 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften... 19 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften:... 20 2.4. Lastschrifteinzug... 20 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren... 20 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren... 20 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr... 20 3.1. Kreditkarten... 20 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card)... 21 3.3. GeldKarte... 23 3.4. Barauszahlungen... 23 3.5. Ausführungsfrist... 24 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte... 24 4.1. Bareinzahlung... 24 4.2. Barauszahlung... 25 5. Online-Banking und Electronic Banking... 25 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)... 25 5.2. Electronic Banking für Unternehmer... 25 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS... 26 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung... 27 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank... 28 III. Scheckverkehr... 28 1. Allgemein... 28 2

Preis- und Leistungsverzeichnis gültig ab 13. Januar 2018 s 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr... 29 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland... 29 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland... 29 2.3. Umrechnungskurse... 29 3. Reiseschecks... 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft... 30 I. Sparkonto... 30 1. Kennwortvereinbarung... 30 2. Aufbewahrung von Sparkassenbüchern 5... 30 3. Kraftloserklärung Sparkassenbuch 10... 30 4. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung)... 30 II. Wertpapiere... 30 1. Depotleistungen... 30 2. Effektive Stücke... 31 3. Transaktionsleistungen... 31 4. Ersatz von Aufwendungen... 32 D. Kredite... 33 I. Kredite... 33 II. Bankbürgschaft (Aval)... 33 E. Sonstiges... 34 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden... 34 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene... 34 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, II.3.1 f oder C.II.1 erfasst)... 34 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden... 34 3

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Bensheim, Bahnhofstraße 30/32, 64625 Bensheim II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. IV. Eintragung im Handelsregister HRA 23222, Amtsgericht Darmstadt Registergericht Bensheim Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.v. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Internet: http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der DSGV-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Bensheim nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: info@sparkasse-bensheim.de Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. 4

A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 5

Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Preismodell Preis in EUR Giro Klassik* Kontoführung Grundpreis pro Monat 4,49 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Einzahlungen an der Kasse Auszahlungen an der Kasse Dienstleistungspreise pro Geschäftsvorfall beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und 1,00 Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am SB-Terminal 0,30 - im Online Banking 0,20 Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO 0,30 Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben 0,30 von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. * Auch als Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich Preismodell Preis in EUR Giro Komfort Kontoführung Grundpreis pro Monat 7,79 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Einzahlungen an der Kasse Auszahlungen an der Kasse erste Sparkassen-Card 10 Freiposten pushtan Dienstleistungspreise beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am SB-Terminal - im Online Banking pro Geschäftsvorfall Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 6

Preismodell Preis in EUR Giro Online* Voraussetzung: OnlineBanking-Vertrag und Nutzung des elektronischen Postfaches Kontoführung Grundpreis pro Monat 2,49 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss 5 Freiposten Einzahlungen an der Kasse 5 Freiposten Auszahlungen an der Kasse erste Sparkassen-Card 20 Freiposten push TAN Dienstleistungspreise pro Geschäftsvorfall Ein-/ Auszahlungen an der Kasse 1,50 beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und 1,50 Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am SB-Terminal 0,20 - im Online Banking Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. * Auch als Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) erhältlich Preismodell Preis in EUR Giro Premium Kontoführung Grundpreis pro Monat 14,29 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Einzahlungen an der Kasse Auszahlungen an der Kasse ersten beiden Sparkassen-Cards eine MasterCard Standard/Visa Card Klassik eine MasterCard Gold Dienstleistungspreise beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am SB-Terminal - im Online Banking pro Geschäftsvorfall Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Online Banking Bereitstellung eines Chip TAN Generators einmalig pro Gerät EUR Online Banking Bereitstellung von push TAN je push TAN EUR 7

Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Preismodell Preis in EUR Giro-Xtra Konto für: Schüler, Studenten, Auszubildende, Teilnehmer am Freiwilligen Wehrdienst bzw. Bundesfreiwilligendienst, Au-pair Mädchen/Jungen bis maximal zum 30. Geburtstag Kontoführung Grundpreis pro Monat Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Kontoauszug elektronisch Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker erste Sparkassen-Card Guthabenverzinsung bis maximal 5.00 EUR und bis maximal zum 21. Geburtstag Dienstleistungspreise pro Jahr 0,10% pro Geschäftsvorfall beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am SB-Terminal - im Online Banking Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. 8

2. Preismodelle für Geschäftskonten Giro Business Basis Kontoführung Grundpreis pro Monat 7,09 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Ein-/ Auszahlungen am Geldautomaten Dienstleistungspreise pro Geschäftsvorfall Ein-/ Auszahlungen an der Kasse 1,55 beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro 1,55 und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am Selbstbedienungsterminal 0,17 - im Online Banking 0,17 Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO 0,52 Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit 0,52 Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Giro Business 25 Kontoführung Grundpreis pro Monat 11,19 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Ein-/ Auszahlungen am Geldautomaten Dienstleistungspreise pro Geschäftsvorfall Ein-/ Auszahlungen an der Kasse 1,16 beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro 1,16 und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am Selbstbedienungsterminal 0,13 - im Online Banking 0,13 Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO 0,39 Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit 0,39 Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 9

Giro Business 50 Kontoführung Grundpreis pro Monat 31,79 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Ein-/ Auszahlungen am Geldautomaten Dienstleistungspreise pro Geschäftsvorfall Ein-/ Auszahlungen an der Kasse 0,78 beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro 0,78 und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am Selbstbedienungsterminal 0,09 - im Online Banking 0,09 Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO 0,26 Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit 0,26 Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Vereinskonto Kontoführung Grundpreis pro Monat 1,00 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Ein-/ Auszahlungen an der Kasse / am Geldautomaten Dienstleistungspreise beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) pro Geschäftsvorfall beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am Selbstbedienungsterminal - im Online Banking Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 0,50 10

Anderkonto Kontoführung Grundpreis - Hauptkonto - Unterkonto Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Dienstleistungspreise beleghaft erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) beleglose erteilte SEPA-Überweisung in Euro und Ausführung im EWR (keine Eilüberweisung) - am Selbstbedienungsterminal - im Online Banking pro Monat pro Monat pro Geschäftsvorfall 2,06 Einlösung SEPA-Basis-Lastschrift in EURO Gutschrift einer SEPA-Überweisung mit Angaben von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleiser innerhalb des EWR 5 Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Fremdwährungskonto Kontoführung Grundpreis pro Monat 8,00 Mit dem Grundpreis abgegoltene Leistungen Stornobuchungen Rechnungsabschluss Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle Postversand von Kontoauszügen, die nach 350 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten 11

Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je Auszug 0,30 zzgl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle je Auszug 0,30 - bei elektronischer Bereitstellung je Auszug 0,15 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 1. 5. Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 6. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS 0,10 - E-Mail - Mobile-Banking-App 0,10 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten 0,52 - fällige Sparraten 0,52 - Schließfachmietpreis 0,52 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 12

II. Erbringung von Zahlungsdiensten Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 3 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag 5 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8 : Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghaft 9 beleglos 10 per Dauerauftrag Überweisung mit IBAN in Siehe bei Siehe bei dem Siehe bei dem Euro innerhalb der dem jeweiligen jeweiligen Sparkasse/Landesbank jeweiligen (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen per per Eilüber- Zahlschein weisung 15,00 1,55 15,00 15,00 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13

(SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online - 1,5 vom Gegenwert, mind. 12,00 - Spesen 3,00 - zusätzliche Weisungen 1-1,5 vom Gegenwert, mind. 12,00 - Spesen 3,00 - zusätzliche Weisungen 1 - zzgl. 5,00 für Eilüberweisung --- --- --- 15,00 --- bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 11 Entgelt (inklusive Courtage) Abwicklungsgebühr 1,5 mind. 12,00 Konvertierungsprovision 0,25 mind. 2,50 Spesen 3,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 5,00 Zusätzliche Weisungen 1 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte 12 Entgelt (inklusive Courtage) Zusätzliche Weisungen Zzgl. fremde Spesen 2 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand Porto - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker --- Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 zzgl. fremde Spesen Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14

1.1.2. Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 13 : Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der 0,30 Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet bis 5.000 : 5,00 bis 10.000 : 7,50 ab 10.000 : 1, max. 100 0,30 bis 5.000 : 5,00 bis 10.000 : 7,50 ab 10.000 : 1, max. 100 bis 5.000 : 5,00 bis 10.000 : 7,50 ab 10.000 : 1, max. 100 Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 14 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 15 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 16 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte 17 Entgelt Abwicklungsgebühr 1,5 mind. 12,00 Spesen pro Überweisung 3,00 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 5,00 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 14 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 15 z. B. US-Dollar. 16 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 15

Zusätzliche Weisungen 1 bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 18 Entgelt Abwicklungsgebühr 1,5 mind. 12,00 Spesen pro Überweisung 3,00 Konvertierungsprovision 0,25 mind. 2,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung 5,00 Zusätzliche Weisungen 1 ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte zzgl. 2 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 19 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 0 (SHARE) 1 (OUR) Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Siehe bei dem - Überweisung) jeweiligen Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Siehe bei dem - Überweisung) jeweiligen San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA- Siehe bei dem - Überweisung) jeweiligen Türkei in Euro (HomeExpress-Zahlung) - - übrige Länder (sonstige Zahlungen) 1,5 mind. 12,00 1,5 mind. 12,00 Spesen 3,00 Fremde Spesen 2 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 5,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) 0,25 mind. 2,50 1 (OUR) 0,25 mind. 2,50 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 16

cc) Preis in EUR Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse - per Postversand Porto - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 zzgl. fremde Spesen Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 1 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 zzgl. fremde Spesen Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden 1.2.2. Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) - Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 20 Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe bei dem jeweiligen Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe bei dem jeweiligen San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Siehe bei dem jeweiligen übrige Länder bis 5.000 : 5,00 bis 10.000 : 7,50 ab 10.000 : 1, max. 100 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) --- 20 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 17

2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 21 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Porto - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 23 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Entgelt in Euro Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Porto - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 21 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 18

2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Porto - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino Entgelt in Euro Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen Siehe bei dem jeweiligen b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand Porto - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19

2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften 2.4. Lastschrifteinzug 26 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift Preis in EUR 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift Siehe bei dem jeweiligen b) Sammelauftrag Siehe bei dem jeweiligen - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift Siehe bei dem jeweiligen 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift Siehe bei dem jeweiligen b) Sammelauftrag Siehe bei dem jeweiligen - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift Siehe bei dem jeweiligen 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Kreditkarten a) Preise Mastercard Karte/Visa Card - Hauptkarte Pro Monat 2,00* Mastercard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte Pro Monat 6,00* Mastercard Basis/Visa Basis Ab 12 Jahre pro Monat 1,50* Mastercard Basis/Visa Basis Ab 18 Jahre pro Monat 2,50* Platinum Mastercard Karte/Platinum Visa pro Jahr 20 Mastercard Business Pro Monat 2,00* Mastercard Business Gold Pro Monat 6,00* *Der monatliche Preis wird einmal jährlich belastet b) Ausstattung mit Bild: - aus Galerie --- - individuelles Motiv --- c) Mehrwertleistungen - Miles & More --- 26 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 20

d) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu 1 vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 1 - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Kreditkarte e) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen 27 Portokosten f) Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand --- - per elektronischem Postfach --- g) Sperren einer Mastercard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich) h) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen i) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 28 unentgeltlich 1 % des Umsatzes j) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 29 1 % des Umsatzes k) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) l) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card) Debitkarten a) Sparkassen-Card Pro Monat 1,00* Sparkassen-Card girocard only Pro Monat 0,50* * Der monatliche Preis wird einmal jährlich belastet 27 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 28 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 29 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 21

b) Täglicher Verfügungsrahmen 30 Sparkassen-Card je nach Einsatz 31 : max. 5.00 - Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden 32 Geldautomaten - An Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000 EUR - An allen anderen Geldautomaten im Inland bis zu 1.000 EUR - An allen anderen Geldautomaten im Ausland bis zu 500 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen 33 - Aufladen der girogo-karte/geldkarte max. 20 - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Sparkasse 5.00 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Karte soweit durch vom Kunden zu 1 vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 1 - bei Vergessen der PIN - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Debitkarte 34 d) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen unentgeltlich f) Einsatz der Karte im EWR-Raum 35, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen 36 1% des Umsatzes mind. 0,77 - max. 3,83 g) Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums 1 % des Umsatzes mind. 0,77 - max. 3,83 30 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 31 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 32 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 33 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 34 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 35 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 36 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 22

h) Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4) i) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. unentgeltlich 3.3. GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-logo gekennzeichnet sind Beim jeweiligen Institut zu erfragen Beim jeweiligen Institut zu erfragen unentgeltlich 3.4. Barauszahlungen a) Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card unentgeltlich unentgeltlich - mit unserer Mastercard entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR - mit unserer Visa Card entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR b) Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR 37, die ein direktes Kundenentgelt 38 erheben: - Verfügungen im girocard- System in Euro - Verfügungen im Maestro/Cirrus- System in Euro am Schalter entfällt entfällt entfällt am Geldautomaten unentgeltlich unentgeltlich 1 % mind. 5,00 EUR 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 38 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 23

- bei ZD im EWR 39, die kein direktes Kundenentgelt 40 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro - bei ZD im EWR 41 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System - bei ZD außerhalb des EWR 42 im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus- System entfällt entfällt entfällt 1 % mind. 5,00 EUR 1 % mind. 5,00EUR 1 % mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (Mastercard/Visa Card) - im Inland und Ausland 3 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR 2 % des Umsatzes mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.5. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung 43 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR Die Kartenzahlung wird baldmöglichst unabhängig von der Währung bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 44 4.1. Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns 1,55 auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken 12,50 auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 12,50 Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 40 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 41 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 44 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24

4.2. Barauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) --- 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung des Online-Banking Zuganges. unentgeltlich - Bereitstellung von push TAN 45 - je push TAN 0,10 - Bereitstellung von HBCI-Chipkarte 1 - Bereitstellung TAN-Generator 9,90 - Bereitstellung von smstan 46 - je smstan --- - Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift --- - Bereitstellung des Elektronischen Safes - Volumenvariante S mtl. --- - Volumenvariante L mtl. --- - Volumenvariante XL mtl. --- 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID (eine Kunden ID, bis zu fünf Teilnehmer 5 und fünf Konten) - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID 15,00 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV --- - Einrichtung: Teilnehmer ID 1 - Einrichtung: Konto 1 - Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 5,00 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 47 - Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,05 / Umsatz - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto mtl. --- und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. --- und/oder b) - pro bereitgestellter Datei --- - pro bereitgestelltem Umsatz --- - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 0,05 / Umsatz - pro bereitgestelltem Umsatz 45 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 46 Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 47 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 25