Arbeitsschutz kompakt. Sicherheit am Set. Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung für Filmschaffende mit Führungsverantwortung

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Transkript:

Arbeitsschutz kompakt Sicherheit am Set Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung für Filmschaffende mit Führungsverantwortung

Inhalt Einleitung 1 1. Organisatorische Maßnahmen 1.1 Gefährdungsbeurteilung 1.2 Unterweisung 1.3 Auswahl des Personals 1.4 Auswahl der Arbeitsmittel 1.5 Erste Hilfe 1.6 Persönliche Schutzausrüstung 1.7 Fremdfirmen 1.8 Unfallmeldung 3 3 6 7 8 8 10 10 11 2. Anhang 2.1 Elektrotechnik 2.2 Gefahrstoffe 2.3 Gefährliche Arbeiten 2.4 Externe Dienstleister 2.5 Checklisten und Hilfsmittel 2.6 Vorschriften und Regeln 12 13 16 17 18 19 28 Bildnachweis: Titel: Nathan Jones/iStockphoto-11353429 Seite 2: pixdeluxe /istockphoto-64262009 Seite 6: Kasto/Fotolia-93169340 Seite 7: DragonImages/iStockphoto-518552409 Seite 9: wellphoto/fotolia-72835966 Seite 11: Jacob Ammentorplund/iStockphoto-84271647 Seite 12: GoodLifeStudio/iStockphoto-490965158 Seite 16: roostler/fotolia-41870008 Seite 17: Adrien Roussel/Fotolia-59120

Einleitung Diese Schrift wendet sich an Filmschaffende mit Führungsverantwortung, z. B. Herstellungs leitung, Produktionsleitung und Aufnahme leitung (Erster Aufnahmeleiter). Ziel dieser Schrift ist es, den verantwortlichen Personen eine Entscheidungshilfe für notwendige Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Vorschriften) zu geben. Diese Broschüre hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie möchte eine Orientierung für die grundlegenden Regeln im Arbeitsschutz geben. Je nach örtlichen Gegebenheiten sind weitere Arbeitsschutzthemen zu berücksichtigen. Dabei könnte es sich z. B. um Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäi schen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum handeln. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechts spezifische Differenzierung, wie z. B. Teilnehmer/Innen, ver zichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich behandlung für beide Geschlechter. Wir danken der Studio Hamburg GmbH und der Bavaria Film GmbH für ihre freundliche Unterstützung bei der Erstellung des Bildmaterials. Die in dieser Broschüre enthaltenen Lösungen schließen a ndere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus. 1

1 Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit am Set

Organisatorische Maßnahmen 1 Organisatorische Maßnahmen für die Sicherheit am Set Die Gefährdungsbeurteilung (GB) dient dazu, die Sicherheit und die Gesundheits gefahren der Beschäftigten durch den Arbeitgeber, die Vorgesetzten und verant wortlichen Personen zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen. Bei der Produktionsplanung und -durchführung sind die f olgenden Grundlagen im Arbeitsschutz zu beachten: Gefährdungsbeurteilung [ 5 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), 6 GefStoffV] Unterweisung [ 12 ArbSchG, 12 BetrSichV, 4 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), 14 GefStoffV, 17 DGUV Vorschrift 17 (BGV C1)] Auswahl Personal [ 7 ArbSchG, 7 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), 16 DGUV Vorschrift 17 (BGV C1)] Auswahl Arbeitsmittel [ 4 ArbSchG, 5 BetrSichV, 11 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Vorschrift 17 (BGV C1)] Erste Hilfe [ 10 ArbSchG, 22, 24, 25, 26 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)] Diese Grundlagen im Arbeitsschutz sind die Basis für einen erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die dazu aufgeführten Verweise auf die berufs genos sen schaftliche Vorschrift Grund sätze der Prävention [DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)], die staatlichen Vorgaben Arbeits schutz gesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zeigen, dass sich diese Grundlagen im Arbeitsschutz durch gängig im staatlichen oder be rufs genossenschaftlichen Regelwerk wieder finden und somit auch als roter Faden im Arbeitsschutz betrachtet werden können. Ziele der Gefährdungsbeurteilung: Überblick über die Gefahren schaffen (Übersicht Sicherheit am Set, Seite 20) Notwendige Maßnahmen festlegen Maßnahmen umsetzen Prüffristen festlegen Qualifizierungsbedarf festlegen Eignung überprüfen, z. B. körperliche Vorsorge festlegen Für die Filmschaffenden empfiehlt es sich, die Gefährdungs beurteilung in drei Stufen durchzuführen: GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (GB) Stufe Bezeichnung Hinweis 1 Allgemeine GB Je nach Produktionsfirma und Produktionsformat 2 GB Drehbuch Gemäß dem Drehbuch spezifische Maßnahmen festlegen 3 GB Dispo Gemäß dem Drehort spezifische Belange berücksichtigen und als Anhang zur Dispo festlegen 1.1 Gefährdungsbeurteilung Da die Art und Form der Gefährdungsbeurt ei lung vom Gesetz geber nicht vorgeschrieben sind, wird hier wegen der filmspezifischen Besonderheiten eine Hilfestellung für die Filmbranche gegeben (z. B. Praxisgerechte Lösungen CD 3, siehe Seite 5). Allgemeine Gefährdungsbeurteilung Diese GB muss in jedem Unternehmen, unabhängig vom Tätigkeitsfeld für die allgemeinen Belange des Arbeitsschutzes erstellt werden. 3

Sicherheit am Set Das gesamte Unternehmen und die Organisa tion des Arbeitsschutzes, wie z. B. Durchführen von Unterweisungen, Organi sa tion der Ersten Hilfe, Notfallplanung, Benutzen von Leitern, Benutzen von elektrischen Betriebsmitteln, Führen von Fahr zeugen etc. werden betrachtet. Gefährdungsbeurteilung Drehbuch Diese GB wird anhand des Drehbuchs erstellt. Im Rahmen von Vorbesprechungen mit Regie, Kamera, Beleuchtung, Szenen bild, Produktionsund Aufnahmeleitung wird festgelegt, welche Gefährdungen auftreten können und welche Schutzmaßnahmen für die jeweiligen Motive notwendig sind. Beispiel: Es wird festgelegt, ob bestimmte Drehs über eine Stuntfirma gemacht oder Spezialeffekte eingebaut werden sollen und ob hier ggf. die Thematik gefährliche Arbeiten (siehe Kapitel 2.3) berücksichtigt werden muss. Einfacher Schutz, um Stürze zu verhindern: Handlauf und Markierung der Kabelstränge. Hinweis `` Die Grundlagen im Arbeitsschutz sind die Basis für einen erfolgreichen Arbeitsund Gesund heitsschutz. Handlungskreis Gefährdungsbeurteilung Start Wirksamkeit kontrollieren Termine festlegen und verantwortliche Personen den Maßnahmen zuordnen Verantwortliche für Arbeitsbereiche festlegen Verantwortliche Person führt die Gefährdungsbeurteilung durch Handlungskreis Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festlegen Tätigkeiten festlegen und dokumentieren Gefährdungen ermitteln und beurteilen 4

Organisatorische Maßnahmen Die CD Praxisgerechte Lösungen bietet Hilfen für betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilungen. Im Medienshop der BG ETEM unter www.bgetem.de erhältlich (Bestellnummer: CD 003, Preis: 5,00 Euro für Mitgliedsbetriebe der BG ETEM). Mitgliedsbetrie be können die I nstallationsdatei kostenfrei herun terladen unter www.bgetem.de, Webcode 15614844. Gefährdungsbeurteilung Dispo Diese GB baut auf den Informationen aus den vorher genannten Stufen 1 und 2 auf und berücksichtigt die objektspezifischen Dinge am Drehort selbst. Diese GB sollte so einfach und eindeutig wie möglich gestaltet werden. Sie gehört als fester Bestandteil als Anhang zur Dispo und sollte somit den kompletten Drehtag abdecken. Als Hilfsmittel kann die ergänzende Gefährdungsbeurteilung Filmset (Bestell-Nr. GB 029) verwendet werden (siehe Vorlage im Anhang). Die Gefährdungsbeurteilung Filmset ist auch im App-Store von Apple, für Geräte mit AndroidBetriebssystem im Google-Play-Store und im Microsoft-Store für Windows Phone App kostenfrei abrufbar. Bei der Umsetzung der Gefährdungsbe urteilung empfiehlt es sich, entsprechend den folgenden Schritten vorzugehen (siehe Abbildung Seite 4): 1. Arbeitsbereiche mit dem jeweiligen Verantwortlichen schriftlich festlegen Beispiel: Für den Arbeitsbereich Beleuchtung ist der Oberbeleuchter verantwortlich 2. Die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsbereiche führen die Gefährdungs beurteilung durch Beispiel: Der Oberbeleuchter führt die Gefährdungs beurteilung für seinen Bereich vor Ort durch. 3. Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen fest legen und dokumentieren bzw. definieren und abgrenzen Beispiel: Montage der Scheinwerfer am Drehort 4. Gefährdungen zu Punkt 3 ermitteln und beurteilen Beispiel: mechanische Gefährdung durch Absturz des Scheinwerfers 5. Maßnahmen zu den Gefährdungen nach dem STOPP-Prinzip festlegen (siehe unten) Beispiel: geeignete Sicherungsmittel wie Safety verwenden 6. Termine festlegen und Personen zur Durchführung der Maßnahmen benennen Beispiel: Prüffristen ermitteln und festlegen durch den Oberbeleuchter 7. Wirksamkeit kontrollieren Beispiel: Stichprobenprüfung der Prüf dokumentation Grundsätzlich ist bei der Festlegung von Maßnahmen zu prüfen, ob Gefahren vermieden werden können (Substitution). Sind Maßnahmen erforderlich, so ist die Reihenfolge S T O P P (Maßnahmenhierarchie) einzuhalten. S-T-O-P-P - Prinzip S = Substitution (Ersetzen) T = technische Maßnahmen O = organisatorische Maßnahmen P = persönliche Maßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung (PSA)) P = persönliches Verhalten 5

Sicherheit am Set 1.2 Unterweisung Hinweis Grundsätzlich ist die Unterweisung zu Produktions beginn für alle Produktionsmit ar beiter (inkl. Schau spieler) durch zuführen. Die Mitarbeiter sind im Rahmen der Gefähr dungsbe urteilung über die möglichen Gefährdungen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Ziel der Unterweisung ist es, über die Gefahren und die zu beachtenden Maßnahmen zu informieren. Gefährliche Arbeiten müssen ausreichend eingeübt werden. Des Weiteren werden die allgemeinen Dinge der Arbeitsschutzorga nisation erläutert. Hinweis: Grundsätzlich ist die Unterweisung zu Produk tionsbeginn für alle Produktionsmitarbeiter (inkl. Schauspieler) durchzufüren. Je nachdem, welches Arbeitsmittel verwendet wird oder in welcher Umgebung man sich befindet, müssen zusätzlich lokale Unterweisungen (motivspezifisch) durchgeführt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die Unter weisungen erfolgt sind. Die Unterweisungen sind entsprechend zu dokumentieren (siehe Vorlage Seite 25). Dies können u. a. folgende Dinge sein: Organisation der Ersten Hilfe Ersthelfer (Anzahl und Namen) Verbandskasten (Anzahl und Ort) Verhalten bei einem Unfall (Rettungskette, Notrufnummern) Durchgangsarzt (www.bgetem.de) Betriebsarzt Feuerlöscher Betriebszugehörigkeitsschild der BG ETEM Sicherheitsfachkraft Sicherheitsbeauftragter In der Unterweisung auf den Ort des nächst gelegenen Feuerlöschers hinweisen! Die Mitarbeiter sind im Rahmen der Gefährdungs be urteilung über die möglichen Gefährdungen und Gesund heitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. 6

Organisatorische Maßnahmen 1.3 Auswahl des Personals Die verantwortlichen Personen haben sich davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten für die jeweiligen Aufgaben befähigt sind. Sollte dies offensichtlich nicht der Fall sein, darf die Arbeit von den betreffenden Mit arbeitern nicht durchgeführt werden. Bei sicherheits relevanten Tätigkeiten (z. B. Elektro arbeiten, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder Arbeiten mit Absturzgefahr) sind besondere Kenntnisse erforderlich. In der Filmproduktion sind u. a. folgende Per sonen mit entsprechenden Qualifikationen zu benennen: Allgemeine Qualifikationen Ersthelfer (mind. 1 Ersthelfer oder 10 % der am Set beschäftigten Personen) Sicherheitsbeauftragter (ab 21 Personen) Sicherheitsfachkraft (gem. DGUV Vorschrift 2) bis 50 Personen besteht die Möglichkeit, eine alternative Betreuung (Unternehmermodell) wahrzunehmen Betriebsarzt (gem. DGUV Vorschrift 2), bis 50 Per sonen besteht die Möglichkeit, eine alternative B etreuung (Unternehmermodell) wahrzunehmen Koordinator bei Zusammenarbeit mehrerer Unter nehmer [gem. DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)] bei gefährlichen Arbeiten [siehe auch DGUV Regel 100-001 (BGR A1)] bei Bauarbeiten (nach Baustellenverordnung) bei Explosionsgefahr nach Gefahrstoff verordnung Witterungsbedingte Erschwernisse schon bei der Planung berücksichtigen. Fachliche Qualifikationen Für alle elektrotechnischen Arbeiten einer Produktion ist eine Elektrofachkraft, mit der für die auszuführenden Arbeiten not wendigen Qualifikation, zu benennen. Qualifikationsnachweis für Hubarbeits bühnen, Kamerakrane, Flurförderzeuge, Motor sägen etc. Ggf. sind weitere Qualifikationen für bestimmte Tätigkeiten erforderlich [ 7 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)]. Die verantwortlichen Personen haben sich davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten für die jeweiligen Aufgaben befähigt sind. 7

Sicherheit am Set 1.4 Auswahl der Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden. Es dürfen nur geprüfte Arbeitsmittel zur Ver fügung gestellt werden. Für den Betrieb von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsver ordnung (BetrSichV) zu beachten. Beim Neuerwerb oder dem Ausleihen von Arbeitsmitteln sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) zu beachten. Hierbei hat der Käufer/Ausleiher eine Bedienungsan leitung zu erhalten und muss über sicherheitsrelevante Dinge informiert wer den. Die Verkäufer bzw. Verleiher stellen im Sinne des ProdSG ihre Produkte bereit und müssen u. a. über folgende Dinge informieren: Bei der Auswahl der Arbeits mittel müssen die Einsatzbe dingungen betrachtet werden. Scheinwerfer, durch Safety gesichert. bestimmungsgemäße Verwendung fachgerechte Bedienung Montagehinweise Prüfhinweise Sicherheitshinweise Beschädigte oder mangelhafte Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden; sie müssen der weiteren Verwendungen entzogen und fachgerecht repariert werden. Anschließend sind sie von einer befähigten Person zu prüfen. 1.5 Erste Hilfe Es ist für eine schnelle Erste Hilfe zu sorgen und hierfür die er forderlichen Einrichtungen, Sachmittel und Personal zur Ver fügung zu stellen. Es wird empfohlen, das Erste-Hilfe-Plakat [DGUV Information 204-001 (BGI 510-1)] mit den wichtigsten Notrufnummern an einer geeigneten Stelle, z. B. in der Nähe des Caterings, auszuhängen. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren und die Dokumentation fünf Jahre lang aufzubewahren. Es wird empfohlen, hierfür ein Verbandbuch [DGUV Information 204-020 (BGI 511-1)] zu verwenden (siehe auch Seite 11). 8 VERBANDSKASTEN Die Art und Anzahl der Verbandskästen hängt von der Anzahl der Versicherten ab: 1 bis 20 Versicherte (DIN 13157) ein kleiner Verbandskasten 21 bis 100 Versicherte (DIN 13169) ein großer Verbandskasten ab 101 Versicherte (DIN 13169) zwei große Verbandskästen

Organisatorische Maßnahmen Tipp Bei einer Filmproduktion mit mehr als 100 Versicherten sollte ein Betriebssanitäter anwesend sein. Verbandskästen müssen im Notfall schnell zu finden sein. Ersthelfer Ersthelfer sind Personen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Mindestens alle zwei Jahre ist eine Fortbildung notwendig. Die Anzahl der Ersthelfer bei Arbeiten am Set richtet sich nach der Anzahl der Versicherten: 2 bis 20 Versicherte mindestens 1 Ersthelfer ab 21 Versicherte mindestens 10 % der Ver sicherten Betriebssanitäter und sonstige Erste-Hilfe-Ein richtungen Bei einer Filmproduktion mit mehr als 100 Versicherten empfiehlt sich der Einsatz eines Betriebssanitäters. Mindestens ein Betriebs sanitäter muss zur Verfügung stehen, wenn Welche Art der persönlichen Schutzausrüstung am Set notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. m ehr als 250 Versicherte anwesend sind und Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern oder an einem Drehort mehr als 100 Versicherte anwesend sind. Je nach Art der Tätigkeit in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung Drehbuch (Stufe 2) empfiehlt sich der Einsatz von Notärzten, Bergwacht (Dreh in den Bergen), Wasserwacht (Dreh im/auf dem Wasser) und Tierarzt (Dreh mit Tieren). Lassen Sie sich zum Ersthelfer ausbilden, um Anderen nach einem Unfall gut helfen zu können. 9

Sicherheit am Set 1.6 Persönliche Schutzausrüstung Gemäß der Gefährdungsbeurteilung kann der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erforderlich sein. Die verantwortlichen Personen haben die Beschäftigten über die Verwendung der PSA zu unterweisen und hierbei auf die Gebrauchsdauer und die bestimmungsgemäße Verwendung hinzuweisen. Beispiele für PSA sind: Schutzhelm Sicherheitsschuhe Schutzbrille Schutzhandschuhe Auffanggurte Die Beschäftigten müssen die bereitgestellte persönliche Schutz ausrüstung so lange verwenden, wie die Gefährdung besteht. Aufgrund filmspezifischer Belange wird für die Be reiche Licht, Kamerabühne und Szenenbild das Tragen von Sicherheitsschuhen (Empfehlung: mindestens S 2) als notwendig erachtet. Hinweis: Die Kosten für die PSA sind gemäß DGUV Vorschrift 1 2,29 (BGV A1) vom Unternehmer zu tragen und dürfen nicht den Versicherten auf erlegt werden. 1.7 Fremdfirmen Zur Erfüllung von festgelegten Aufgaben am Set, z. B. Beleuchtung, werden von Filmbetrieben auch oftmals Fremdfirmen eingesetzt. Diese erledigen mit ihren Beschäftigten selbstständig und eigenverantwortlich ihre Aufträge. Der beauftragende Filmbetrieb ist für die Arbeitssicherheit der Fremdfirmen mit arbeiter mitverantwortlich. Unter die Mitverantwortung fallen z. B. folgende Punkte: Organisation der Abläufe so, dass auch Fremdfirmen mitar beiter nicht gefährdet werden. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter und Einweisung der Fremdfirmen auf die besonderen Situationen am Set. Für den Einsatz sicherer Betriebsmittel sorgen (z. B. elek trische Betriebsmittel). Abstimmung über die Bereitstellung der notwendigen PSA. 10 Sind besondere Gefahren ersichtlich, haben sich die beiden Betriebe bzgl. der Überwachung durch einen Aufsichtführenden abzustimmen. Hinweis: Werden Leiharbeitnehmer eingesetzt, so ist der Film betrieb (Entleiher) voll verantwortlich für die Arbeitssicherheit der Leiharbeit nehmer während ihres Arbeitseinsatzes. Leih arbeitnehmer sind wie eigene Mitarbeiter zu behandeln!

Organisatorische Maßnahmen Hinweis Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen 204-020 -020 DGUV Information 204 Verbandbuch Dezember 2015 Unter www.bgetem.de kann das Verband buch (DGUV Information 204-020) kostenlos im Webshop bestellt werden. Bei der Dokumentation von ErsteHilfe-Leistungen handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden müssen. Empfehlenswert ist es, das Verbandbuch z. B. in einem verschlossenen Schrank aufzubewahren. Die datenschutzgerechte Vernichtung erfolgt fünf Jahre nach der letzten Eintragung. Grundsätzlich sollten alle Un fälle auch die nicht melde pflicht igen innerhalb der Firma dokumentiert werden (Verbandbuch). Aus einem Arbeitsunfall können für den Versicherten Leistungsansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft entstehen. Durch die Angaben im Verbandbuch kann nachgewiesen werden, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. 1.8 Unfallmeldung Grundsätzlich gilt, dass Arbeitsunfälle schnellstmöglich an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben ( 193 Abs. 1 SGB VII). Grundsätzlich sollten alle Unfälle (auch die nicht meldepflichtigen) innerhalb der Firma dokumentiert werden (Verbandbuch). Wenn ein Leiharbeitnehmer einen Unfall erleidet, muss eine Unfallanzeige durch den Entleiher erstellt werden. Es ist anzukreuzen, dass es sich um einen Leiharbeitnehmer handelt. Arbeitsabläufe so organisieren, dass auch Fremdfirmen mitarbeiter nicht gefährdet werden. 11

2 Anhang weiterführende Informationen, Checklisten

Anhang 2 Anhang weiterführende Informationen, Checklisten Nutzen Sie die weiterführenden Informationen, Formulare und Checklisten für die Sicherheitsgerechte Organisation der Arbeiten am Set. 2.1 Elektrotechnik Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (in Anlehnung an Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen für die Praxis ): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht e iner Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden. Eingriffe in das örtliche Stromversorgungsnetz erfolgen in Absprache mit dem Netz betreiber und nur durch entsprechend qualifizierte Elektrofachkräfte. QUALIFIKATION MIT ERLÄUTERUNG Qualifikation/Bezeichnung Erläuterung Elektrofachkraft [Grundlage: DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), VDE 0105-100] Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik [Grundlage: SQQ1; Stand 13.06.2016] Das Arbeitsgebiet der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik grenzt sich eindeutig von denen anderer Elektrofachkräfte (z. B. des Elektroinstallationshandwerkes) ab. Die Zuständigkeit der Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik beginnt an der bereit gestellten/genutzten Übergabestelle (Speisepunkt). Hinweis: Zusätzliche elektrotechnische Qualifikationen, die nicht Bestandteil der Ausbildung sind, müssen ggf. gesondert nachgewiesen werden (z. B. die Prüfung der Schutzmaßnahmen an einem Stromerzeuger sowie die Prüfung der fachgerechten Erdung). Elektrotechnisch unterwiesene Person (Grundlage: VDE 0105-100) Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei un sachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. Grundsätzlich ist vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen an elektrischen Betriebsmitteln der sichere Zustand zu überprüfen. Anschließend sind diese Geräte in bestimmten Zeitabständen zu prüfen. Die Fristen hierfür sind so zu bemessen, dass Mängel, mit deren Entstehen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden (Hilfsmittel zur Ermittlung der Prüffristen finden Sie auf Seite 26 und 27). Zusätzlich zu den festgelegten Prüffristen müssen alle orts veränderlichen elektrischen Betriebsmittel vor Beginn jeder Produktion durch Sichtkontrolle überprüft werden auf: m echanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit insbesondere Gehäuse, Aufhänge- und Sicherheitseinrich tungen sowie einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen. 13

Sicherheit am Set Ortsveränderliche/mobil verwendete elektrische Betriebsmittel sind z. B. Effektgeräte, Kabel, Lichtstellanlagen, Multi-Core- Systeme, Projektoren, Schein werfer, Steckvorrichtungen, Ton- und Videogeräte, Verteiler und Schalt kästen, Requisiten. Sind Schäden erkennbar, die die Sicherheit beeinträchtigen, dürfen die Betriebsmittel nicht eingesetzt werden. Anschluss nicht betriebseigener Betriebsmittel Jedes nicht betriebseigene elektrische Betriebsmittel, das bei Produktionen eingesetzt und an das Versorgungsnetz an geschlossen wird, ist von einer Elektrofachkraft geprüft. Die Prüfung kann durch den Verleiher veranlasst und doku mentiert werden. In Zweifelsfällen ist vor der Inbetriebnahme eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Anschluss in fremden Häusern und im Freien Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel in fremden Häusern und im Freien müssen die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters durch eine Elektrofachkraft überprüft werden. Auf die Prüfung kann ver zichtet werden, wenn der Betreiber der Anschlüsse den ordnungs ge mäßen Zustand bestätigt. Bei hoher Anschlussleistung können auch Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD mit Bemessungsdifferenzstrom 30 ma) eingesetzt werden. Leitungen An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden, müssen sie z. B. in Kabelbrücken oder Schutzrohren geschützt verlegt werden. Leitungsroller müssen für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen geeignet sein und sollten folgende Merkmale aufweisen: A usführung in Schutzklasse II, d. h. schutz isoliertes Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung Ausrüstung mit Leitungen vom Typ H07RN-F (Gummischlauchleitung anstelle PVC-Leitung) oder H07BQ-F, dies gilt auch für Verlängerungsleitungen Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel aus Iso lierstoff oder mit Isolierstoff umhüllt, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspan- Fehlerhafte Steckdosen dürfen nicht benutzt werden. Als zusätzliche Schutzmaßnahme soll eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD-S Bemessungsdifferenzstrom 30 ma) verwendet werden. Anschluss ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Ist eine normenkonforme Ausführung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zum Beispiel VDE-Zeichen, CE-Zeichen, GSZeichen, DGUV-Test nicht eindeutig feststellbar, sind zusätzliche Maßnahmen beim Anschluss an das Netz erforderlich. Dies sind vorzugsweise Trenntransformatoren. 14 Kabelbrücken schützen Leitungen vor mechanischer Beanspruchung.

Anhang nung an großflächig berührbaren Konstruk tionsteilen ansteht Ausrüstung mit einer integrierten Schutz einrichtung gegen übermäßige Erwärmung, z. B. Thermoschutzschalter Schutzart IP 44 (Schutz gegen Fremdkörper < 1 mm und Spritzwasser geschützt) Eignung für Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von 25 C bis +40 C Scheinwerfer Bei der Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen beachtet werden. Mobile Stromerzeuger Bei der Verwendung eines Generators sind die Bestimmungen der DGUV Information 203-032 Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen (BGI 867) zu beachten. Die Errichtung einer Erdung und die Überprüfung der Schutzmaßnahmen erfolgen durch eine Elektrofachkraft (mit der entsprechen- Geeigneter Leitungsroller mit Prüfplakette den Qualifikation). Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen für die verschiedenen Netzformen müssen mit einem geeignetem Messgerät überprüft und schriftlich nachgewiesen werden (Prüfprotokoll, z. B. SQP4 Anhänge 1 und 2). Potenzialausgleich Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, müssen in einen gemeinsamen Poten zialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden werden. Hinweis Unabhängig von den festgelegten Prüffristen werden alle orts veränderlichen elektrischen Betriebsmittel vor Beginn jeder Produktion durch Sichtkontrolle überprüft. Blitzschutz bei Produktionen und Veranstaltungen im Freien Bei drohender Gefährdung durch Gewitter ist die Produktion im Freien durch den Verantwortlichen einzustellen. Die Beschäftig ten und gegebenenfalls das Publikum sollten geschützte Orte aufsuchen. Schutz gegen Blitzschlag bieten Fahrzeuge mit Ganzmetall-Karosserie und Gebäude mit einer Blitzschutzanlage. Stromgenerator mit mobilem Stromverteiler und Erdspieß 15

Sicherheit am Set 2.2 Gefahrstoffe Auch in der Maske wird mit Gefahrstoffen umgegangen. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Be stimmungen der Gefahrstoffver ordnung (GefStoffV) einzuhalten. In der Film produktion kommen in der Regel Gefahrstoffe beim Szenenbild, in der Maske und bei Spezialeffekten vor. D ie Gefährdungen durch Gefahrstoffe sind durch fachkundige Personen zu ermitteln und zu beur teilen, geeignete Schutzmaßnahmen sind festzu legen. Erste Hinweise, welche Gefahren von den eingesetzten Produkten ausgehen, erhält der An wen der aus der Kennzeichnung und dem Sicherheits datenblatt (muss vor Ort zur Verfügung stehen). Für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind besondere Schutzmaßnahmen erfor derlich. Dies gilt u. a. für Tätigkeiten mit explosions gefähr lichen, Brand fördernden, entzündlichen, giftigen und Krebs erzeugenden Stoffen oder Gemischen, einschließlich ihrer Lagerung. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Es sind Betriebsanweisungen zu er stellen, in denen die auftretenden Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensregeln für die jeweiligen Tätigkeiten mit Gefahr stoffen festzulegen sind. Hier sind auch Hinweise zum Ver halten im Gefahrfall und zur Ersten Hilfe zu geben. 16 Bei einer Produktion kommen viele unterschiedliche Gefahrstoffe zum Einsatz. D ie Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz vor handen sein. Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen. Je nach Gefahrstoff ist Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor sorge (ArbMedVV) anzubieten oder zwingend durchzuführen. Diese Vorsorge wird von einem Betriebsarzt durchgeführt.

Anhang 2.3 Gefährliche Arbeiten Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durch geführt werden können DGUV Vorschrift 1 (BGR A1). Bei gefährlichen Arbeiten ist eine zweite Person zu bestimmen, die mit Weisungsrecht die sichere Durchführung der A rbeiten überwacht und entsprechende fachliche Kenntnisse hat (aufsichtführende Person). Gefährliche Arbeiten können z. B. sein: Arbeiten mit Absturzgefahr Sprengarbeiten, Pyrotechnik Fällen von Bäumen Arbeiten im Bereich von Gleisen während des Bahnbetriebes Arbeiten mit Wildtieren Bei gefährlichen szenischen Vorgängen ist die BG-Vorschrift Ver anstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Dar stellung [DGUV Vorschrift 17 (BGV C1), DGUV Regel 115-002] zu beachten. 17

Sicherheit am Set 2.4 Externe Dienstleister Hinweis `` Wenn die Arbeiten des Dienst leisters die Mitarbeiter der Produk tionsfirma gefährden können, ist vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungs beurteilung einzufordern. Zu den externen Dienstleistern zählen die Caterer. Bei der Bestellung von externen Dienstleistern ist darauf zu a chten, dass die Bestimmungen in der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), 5 (Vergabe von Aufträgen) und 6 (Zusammenarbeit meh rerer Unternehmen) beachtet werden. Hierbei hat der Dienstleister eine Gefährdungs beurteilung und Unterweisungsnachweise vor zuhalten und sicherzustellen, dass nur geprüfte Arbeitsmittel und Geräte verwendet werden. Wenn die Arbeiten des Dienstleisters die Mitarbeiter der Produktionsfirma gefährden können, ist vor Beginn der Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung einzufordern (z. B. Stunts, Spezial effekte, Tiere etc.). Die Gefährdungsbeurteilungen aller Beteiligten müssen abgestimmt werden. 18 Bei den Bereichen Maske, Kostüm, Szenenbild und Spezialeffekte ist im Umgang mit Gefahrstoffen darauf zu achten, dass die Gefährdung beurteilt und die Schutzmaß nah men festgelegt wurden. Ggf. ist ein Koordinator zu bestellen. Beim Catering ist zusätzlich auf die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) zu achten und es sind entsprechende Qualifikationsnachweise und Unterweisungsdokumente einzu fordern.

Anhang 2.5 Checklisten und Hilfsmittel Übersicht: Maßnahmen am Set erledigt Gefährdungsbeurteilung erstellen und umsetzen Unterweisung aller Produktionsmitarbeiter vor Produktionsbeginn Spezielle Einweisung am Set (nach Bedarf) und bei b esonderen Arbeitsverfahren Informationen über Notrufnummern, Erste Hilfe, Fluchtwege und zuständige Berufsgenossenschaft Unterweisung Aushang Qualifikation des Personals überprüfen Ab 21 Personen einen Sicherheitsbeauf tragten bestellen Mindestens 1 Ersthelfer am Set (Regel: 10 % der Versicherten) Sicherheitsschuhe mindestens für die Abtei lungen Licht, Kamerabühne und Szenenbau Nur geprüfte Geräte/Arbeitsmittel verwenden notwendige Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren Sicherheitsdatenblätter für alle Gefahrstoffe und Betriebs anweisungen am Set vorhalten Elektrofachkraft für die gesamte Produktion gem. DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) benennen Koordinator für alle Fremdfirmen und nicht bei der P roduktionsfirma angestellte Personen benennen Checkliste: Verleiher erledigt Nur geprüfte Arbeitsmittel ausleihen Bedienungsanleitung zum Arbeitsmittel muss vorhanden sein Montagehinweise (Auf- und Abbau) Sicherheitshinweise Stichprobenkontrolle der durchgeführten Prüfung Mangelhafte oder beschädigte Arbeits mittel fachgerecht reparieren lassen Hinweise zur nächsten Wiederholungs prüfung Checkliste: Mietobjekte erledigt E indeutige Darstellung des Mietobjektes (Fläche, Bereich) und der Nutzung Übergabe der Mietsache dokumentieren (Übergabeprotokoll) Gefahrenquellen und -hinweise dokumentieren Technische Unterlagen einfordern Stromversorgung: sicheren Zustand der vorhandenen elektrischen Anlage überprüfen wenn nicht vorhanden: sicheren Speisepunkt schaffen Rückgabe der Mietsache dokumentieren (Übergabeprotokoll) Checkliste: Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erledigt B eachtung der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Grundsätze der Prävention [DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)] 5 Vergabe von Aufträgen 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung einfordern, insbesondere bei Stunts, Spezialeffekten, Arbeit mit Tieren etc. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auf das Vorhandensein von Sicherheits datenblättern, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung achten Beim Catering die Bestimmungen der Lebensmittel hygieneverordnung (LMHV) einhalten und Qualifi kationsnachweise einfordern Datum, Unterschrift 19

Sicherheit am Set Sicherheit am Set Organisation gem. DGUV Voschrift 1 (BGV A1) Gefährdungs beurteilung Unterweisung Ersthelfer (10 % der Mitarbeiter) Erste Hilfe/Feuerlöscher Sicherheitsfachkraft (gem. DGUV Vorschrift 2) Sicherheitsbeauftragter (ab der 21. Person) PSA zur Verfügung stellen (speziell: Licht, Kamera bühne, Szenenbau) Betriebsarzt (gem. DGUV Vorschrift 2) Durchgangsarzt (www.bgetem.de) Arbeitsmittel gem. BetrSichV nur geprüfte Arbeits mittel verwenden defekte Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden Reparatur nur durch Fach personal Bedienungsanleitung muss vorhanden sein auf bestimmungsgemäßen Gebrauch achten 20 Sicherheit am Set Gefährliche Arbeiten gem. DGUV Regel 100-001 (BGR A1) Beispiele: Arbeiten mit Absturzgefahr Sprengarbeiten Fällen von Bäumen Arbeiten im Gleisbett Gefahrstoffe gem. GefStoffV zu jedem Stoff muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisungen erstellen notwendige PSA fest legen ggf. Vorsorge Gasflaschen: ordnungs gemäßer Zustand und regel mäßige Prüfung Elektrotechnik gem. DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203 nur geprüfte Arbeits mittelverwenden defekte Arbeitsmittel dürfen nicht verwendet werden Reparatur nur durch Fach personal Bedienungsanleitung muss vorhanden sein auf bestimmungsgemäßen Gebrauch achten

Anhang STRUKTUR FILMPRODUKTION Produzent Auftraggeber Herstellungsleitung Filmgeschäftsführung Produktions assistenz Büro Produktionsleitung Produktions sekretariat Aufnahmeleitung 2. Aufnahmeleiter am Set Regie vor Ort Drehort Kamera Schauspieler Komparsen Produktionsfahrer Regieassistenz Szenenbild Continuity Requisite, Bühnenbau, Kostüm Technik (Licht, Kamerabühne, Kameratechnik) 21

Sicherheit am Set Erste Hilfe Auffinden einer Person! Grundsätze Ruhe bewahren Unfallstelle sichern Notruf Eigene Sicherheit beachten Person ggf. aus dem Gefahrenbereich retten nicht vorhanden keine normale Atmung um Hilfe rufen Notruf Atmung prüfen Atemwege freimachen, Kopf nackenwärts beugen, Kinn anheben, sehen/hören/fühlen Bewusstsein prüfen laut ansprechen, anfassen, rütteln Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Warten auf Rückfragen! vorhanden + AED* holen 30 x Herzdruckmassage Hände in Brustmitte lassen Drucktiefe 5 6 cm normale Atmung Arbeitstempo 100 120/min im Wechsel mit 2 x Beatmung 1 s lang Luft in Mund oder Nase einblasen Rettungsleitstelle (Notruf): Ersthelfer: Betriebssanitäter: Erste-Hilfe-Material bei: Erste-Hilfe-Raum: Ärzte für Erste Hilfe: Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte: Situationsgerecht helfen Info: www.dguv.de/landesverbaende Stabile Seitenlage z.b. Wunde versorgen Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser: Notruf Lerne helfen werde Ersthelfer Info: www.dguv.de/erstehilfe Bewusstsein und Atmung überwachen Meldung zur Ausbildung bei: * Sofern verfügbar den Anweisungen des Automatisierten Externen Defibrillators (AED) folgen. Plakat Erste Hilfe, BGI/GUV-I 510-1, Ausgabe April 2011 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV), Mittelstraße 51, 10117 Berlin, www.dguv.de Aushang Erste Hilfe (DGUV Information 204-001) 22

Anhang Mitgliedsnummer Dieses Unternehmen ist Mitglied der BG ETEM. Prävention, Rehabilitation und Entschädigung aus einer Hand. Ansprechpartner bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Auskunft bei Fragen zum Arbeitsund Gesundheitsschutz: Bezirksverwaltung XYZ Präventionszentrum XYZ Telefon ABC Telefax DEF E-Mail abc@bgetem.de Musterstraße 1 12345 Musterort Telefon ABC Telefax DEF E-Mail bcd@bgetem.de Musterstraße 2 12345 Musterort Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gesetzliche Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Sitz der Hauptverwaltung: Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Tel.: 0221 3778-0 Fax: 0221 3778-1199 E-Mail: info@bgetem.de Internet: www.bgetem.de Aushang Mitgliedschaft, www.bgetem.de, aushang Unternehmerinnen und Unternehmer müssen ihre Beschäftigten durch einen Aushang darüber informieren, welche Berufsgenos senschaft für das Unternehmen zuständig ist. Der Aushang muss zudem die Kontaktdaten der Bezirksverwaltung (Ansprechpartner bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten) und des Präventions zentrums (Ansprechpartner bei Fragen zum Arbeits- und Gesund heitsschutz) in Ihrer Nähe enthalten. Bitte bringen Sie den Aus hang an einer gut sichtbaren Stelle im Unternehmen an. Diesen Aushang individualisiert mit Ihrer Mitgliedsnummer und den BG-Kontaktdaten in Ihrer Nähe können Sie direkt o nline erstellen, als PDF-Datei herunterladen und zum Aufhängen ausdrucken: www.bgetem.de, Webcode: aushang Den Aus h zur BG-M ang schaft g itglied ut sich anbring tbar en! 23

Sicherheit am Set GEFÄHRDUNGEN UND BELASTUNGSARTEN 24 Gefährdungen/Belastungen Beispiele Mechanische Gefährdungen Quetsch- und Scherstellen an Maschinenteilen, Ausrutschen, Stolpern, Abstürzen Elektrische Gefährdung Gefährliche Körperströme durch Berühren unter Spannung stehender Teile, Lichtbogenbildung durch Kurzschluss Chemische Gefährdung Einatmen giftiger, ätzender oder reizender Stoffe, Holzstaub, Umgang mit Kraftstoffen Biologische Gefährdung Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren, Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen Brand- und Explosionsgefährdung Umgang mit Sprengstoffen, Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären, Schweißarbeiten Thermische Gefährdung Verbrennungen an heißen Oberflächen, Aufenthalt in Kühlräumen Physikalische Gefährdung Lärm, Ultraschall, Schwingungen, Strahlung Gefährdung durch Arbeitsumgebungs bedingungen Hitze, Witterung, Kälte, Nässe, Zugluft, Belüftung, Beleuchtung und Arbeitsplatz Physische Belastung Bewegung schwerer Lasten, einseitige Arbeits haltung, Zwangshaltung Belastung aus Wahrnehmung und Handhabbarkeit Gestaltung von Bildschirmen, Anordnung von Stellteilen und Anzeigen, Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln Psychomentale Fehlbelastung Ständig wechselnde Arbeitsstätten, Arbeiten unter Zeitdruck, kurzzyklisch sich wiederholende Tätig keiten, Nachtarbeit, Überforderung Gefährdung durch Mängel in der Arbeitsorganisation Unterweisungs-, Unterrichtungs-, Ermittlungs- und Prüfpflichten, Erste Hilfe, Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang Bestätigung der Unterweisung nach 4 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) Unternehmen: (Name und Anschrift des Unternehmens) Betriebsteil, Arbeitsbereich: Durchgeführt von: Durchgeführt am: Unterweisungsinhalte (insbesondere Gefahrenquellen, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, Erste Hilfe): Name und Unterschrift der Teilnehmer Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich an der Unterweisung teilgenommen und den Inhalt verstanden habe. Name, Vorname Unterschrift Name, Vorname Unterschrift Bemerkungen Unterschrift des Trainers/Unterweisenden Geschäftsleitung z. K. 25

Sicherheit am Set DGUV VORSCHRIFT 3 TABELLE 1 A: WIEDERHOLUNGSPRÜFUNGEN ORTSFESTER ELEKTRISCHER ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer Elektrische Anlagen und orts feste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betrieb smittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektro technisch unter wiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auf einwandfreie Funk tion durch Betätigen der Prüf einrichtung Benutzer Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich Die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln findet sich in eindeutiger Form in der Betriebssicherheitsverordnung wieder (BetrSichV 14). Hier wird gefordert, die Fristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In den Durchführungsanweisungen zu 5 Prüfungen der DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 26 erden Fristen als Richtwerte bei normaler w Beanspruchung aufgeführt. Die folgenden Ta bellen aus der DGUV Vorschrift 3 helfen Ihnen, die Prüffristen so festzulegen, dass die Schutzziele erreicht werden. In der DGUV Information 203-071 Wiederkehrende Prüfungen ortsver änderlicher elektrischer Betriebsmittel finden Sie umfassende Informationen zur rechtskonformen Organisation der Prüfungen.

Anhang DGUV VORSCHRIFT 3 TABELLE 1 B: WIEDERHOLUNGSPRÜFUNGEN ORTSVERÄNDERLICHER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL Anlage/ Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximalwerte Art der Prüfung Prüfer Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerung und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unter wiesene Person Anschlussleitungen mit Stecker Maximalwerte: Auf Bau stellen, in Fertigungs stätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, bewegliche Leitungen mit Stecker und Fest anschluss in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. * Konkretisierung siehe BG-Information Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen (BGI 608) 27

Sicherheit am Set 2.6 Vorschriften und Regeln Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften und Regeln zusammengestellt. Gesetze, Verordnungen Bezugsquelle: www.gesetze-im-internet.de oder Buchhandel, Carl Heymanns Verlag GmbH, www.carl-heymanns.de G esetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeits stättenverordnung ArbStättV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoff V) Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz ProdSG) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung ArbMedVV) Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygienever ord nung LMHV) Berufsgenossenschaftliche Vorschriften; Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Bezugsquelle: www.bgetem.de, Stichwort: Regelwerk/Gesetze/Vorschriften, zuständige Berufsgenossenschaft oder Carl Heymanns Verlag GmbH, www.carl-heymanns.de U nfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention [DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)] Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)] Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) 28 Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungsund Produktionsstätten für szenische Dar stellung [DGUV Vorschrift 17 (BGV C1)] DGUV Regel Veranstaltungs- und Produktions stätten für szenische Darstellung (DGUV Regel 115-002) BG-Regel Grundsätze der Prävention [DGUV Regel 100-001 (BGR A1)] DGUV-Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen [DGUV Grundsatz 308-008 (966)] BG-Information Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung (Verbandbuch) [DGUV Information 204-020 (BGI 511-1)] BG-Information Erste Hilfe Plakat [DGUV Information 204-001 (BGI 810-1)] BG-Information Kamerakrane (BGI 814) BG-Information Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montage stellen [DGUV Information 203-032 (BGI 867)] Technische Regel für Betriebssicherheit Befähigte Person (TRBS 1203) CD 003 Praxisgerechte Lösungen Normen Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin D IN 13157:2009-11 Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C DIN 13169:2009-11 Erste-Hilfe-Material Verbandkasten E

Anhang Ergänzende Gefährdungsbeurteilung Filmset Firma Drehort Datum Verantwortlicher am Set / Drehort Verantwortliche Person Filmproduktion Koordinator (gem. 6 DGUV Vorschrift 1) Evtl. weitere Ansprechpartner: Filmprojekt (Angaben zum konkreten Filmset) Sicherheitsfachkraft Ersthelfer Betriebsarzt Sicherheitsbeauftragter drehortspezifische Notruf-Nr. Elektrofachkraft Organisation ja nein nicht erforderlich Bemerkung*/Maßnahme ja nein nicht erforderlich Bemerkung*/Maßnahme ja nein Sind die Mitarbeiter/mitwirkenden Personen geeignet und für ihre Aufgabe eingewiesen? Haben insbesondere die Personen, die elektrotechnische Arbeiten durchführen, ihre Qualifikation nachgewiesen? Ist das Verhalten bei Unfällen bekannt und Erste Hilfe sichergestellt? Liegt eine Freigabe durch den Verantwortlichen des Sets/ Drehortes vor? Flucht-/Rettungswege vorhanden, gekennzeichnet und bekannt? Sicheres Arbeiten Als geeignete und geprüfte Übergabe-/Anschlusspunkte sind vorhanden: Baustromverteiler mit FI/RCD (Ersatz-)Stromerzeuger Trenntrafo PRCD-S Kleinst-/Schutzverteiler mit FI/RCD Es werden nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt (z. B.: Leitern, Dolly, Leuchten, Winden) Erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (PSA) vorhanden und in Ordnung: Schutzhelm Gehörschutz Sicherheitsschuhe Schutzbrille PSA gegen Absturz Warnweste Schutzhandschuhe sonstige Weitere Gefährdungen z. B. durch Bemerkung*/Maßnahme Stolper-/Sturzstellen durch unebene Böden, z. B. Teppichböden, verlegte Kabel oder Podeste Absturzgefährdungen bei Arbeiten im Gelände, auf Podesten, Szeneaufbauten oder durch mangelhafte Durchtrittsicherheit von Böden/Dächern Gefahrstoffe, Brand- und Explosivstoffe Technische Arbeitsmittel, z. B. Kamerakräne, Hubarbeitsbühne, Flurförderzeuge Produktionsfremde Personen im unmittelbaren Umfeld des Sets Sonstige Faktoren, z. B. Hitze, Kälte, Lärm, Tiere, Straßenverkehr Lastentransport von Hand, z. B. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben Besondere Gefährdungen bei Stuntszenen *Bemerkung: Zu jeder Gefahr muss eine wirksame Maßnahme getroffen werden, ggf. Feld Weitere Maßnahmen auf der Rückseite benutzen. Diese Gefährdungsbeurteilung ergänzt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Sie wurde vor Beginn der Arbeit am Filmset erstellt. Maßnahmen wurden umgesetzt und auf Wirksamkeit überprüft. Die Mitarbeiter sind unterwiesen. Name des Aufnahmeleiters BG_Formular Gefaehrdung_Filmset_GB029_OP.indd 1 Datum, Unterschrift! Seite 1 von 2 Bestell-Nr. GB 029 14.04.17 16:58 29

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Telefon 0221 3778-0 Telefax 0221 3778-1199 E-Mail info@bgetem.de www.bgetem.de youtube.com/diebgetem xing.to/bgetem Bestell-Nr. S 041 twitter.com/bg_etem facebook.com/bgetem 3 5 05 17 3 Alle Rechte beim Herausgeber Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft