Firmenkunden AGG-Versicherung Mit Sicherheit bei Ansprüchen geschützt
Haftung Versicherungsschutz Die Haftungssituation für Unternehmen. Seit August 2006 gilt in Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern der EU das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund ihres Alters, Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, sexuellen Identität oder einer Behinderung Benachteiligungen erleiden. Das Gesetz kann für Ihr Unternehmen gravierende Folgen haben. Seit seinem Inkrafttreten müssen Sie sich darauf einstellen, von Mitarbeitern oder Bewerbern sehr leicht auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagt werden zu können. Wir haben für Sie ein Konzept entwickelt, das Ihr Unternehmen unter anderem bei solchen Klagen schützt. Es deckt eventuelle Schadenersatzansprüche sowie Anwalts- und Gerichtskosten, die im Laufe eines Verfahrens anfallen. Mit der Versicherung schließen Sie Deckungslücken der klassischen Betriebs-Haftpflicht. Daher empfiehlt es sich, Ihre Betriebs-Haftpflicht um den wichtigen Schutz einer Haftpflichtversicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung (AGG-Versicherung) zu erweitern. Weil der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Als Unternehmer sind Sie dazu angehalten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese Gesetzgebung hinzuweisen und entsprechend zu schulen. Ihr Verantwortungsbereich ist umfassend. Der Arbeitgeber wird laut Gesetz nicht nur für Diskriminierungen in Haftung genommen, die er selbst begangen hat. Er kann grundsätzlich auch für entsprechende Handlungsweisen der Mitarbeitenden zur Verantwortung gezogen werden. Die AGG-Versicherung der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT gilt für Unternehmen und deren Betriebsangehörige und greift bei Personen-, Sachund Vermögensschäden. Drei Beispiele: Ein Hotelier entscheidet sich für die Beförderung eines männlichen Mitarbeiters, obwohl dessen Kollegin besser qualifiziert ist. Er wird von der Angestellten auf 6.000 EUR Schadenersatz verklagt. Besonders umfangreich sind für Unternehmen im Rahmen des Gesetzes die Auflagen zur Beweislast: Ein Gastwirt gibt eine Anzeige Kreativer Chef de Cuisine gesucht auf und vergisst den Zusatz m/w. Eine Bewerberin sieht dies als Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts und nimmt ihn in Regress. Nun muss er beweisen, dass von seiner Seite aus kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Bei den so genannten alltäglichen Geschäften, die insbesondere in Handel und Dienstleistung relevant sind, haftet der jeweilige Vertragspartner: Der Türsteher einer Diskothek weist einen behinderten Besucher ab. Dies kann für den Betreiber einen Haftungsfall aufgrund diskriminierender Benachteiligung nach sich ziehen.
Deckungsübersicht Zielgruppen Jeder, der Arbeitnehmer beschäftigt Jeder Firmenkunde, der alltägliche Geschäfte abschließt (z. B. Hotellerie und Gastronomie, Einzelhandel) Versicherter Personenkreis Unternehmen, Tochterunternehmen Mitglieder der Organe (Vorstand, Geschäftsführer etc.) Leitende Angestellte Sämtliche Betriebsangehörige (auch Aushilfskräfte) Versicherungsumfang Personen-, Sach- und Vermögensschäden Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem AGG und anderen Gesetzen Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus einem Arbeitsverhältnis und/oder alltäglichen Geschäft ergeben Bei Haftpflichtansprüchen: Entschädigungs- und Schadenersatzzahlungen, Abwehr- und Kostenschutz Bei Ansprüchen auf Widerruf und Unterlassung: Passiver Rechtskostenschutz Strafrechtsschutz wegen einer Pflichtverletzung, die einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge hat Versicherungsfallbegriff: Anspruchserhebungsprinzip (Claims made) Vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen 3 Jahre Nachmeldefrist von Pflichtverletzungen, die vor Vertragsende begangen wurden Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Der Selbstbehalt beträgt 2.000 EUR je Schadenereignis. Dieser kommt bei der reinen Anspruchsabwehr nicht zum Tragen. Im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht sind die eingangs beschriebenen Haftungsbeispiele nicht versichert. Darum ist es sinnvoll, die Betriebs-Haftpflicht um die AGG-Versicherung zu erweitern. Bei der AGG-Versicherung besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzkosten (Anwalts- und Gerichtskosten etc.), die im Vorfeld eines Schadenersatzanspruchs anfallen. Etwa wenn verlangt wird, dass diskriminierende Äußerungen widerrufen oder unterlassen werden. Im Rahmen der Betriebs-Haftpflicht besteht hierfür keine Deckung. Strafrechtsschutz: Wird in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Pflichtverletzung nach dem AGG ein Rechtsanwalt eingeschaltet, so werden diese Kosten übernommen. Ein Beispiel: Eine Angestellte wirft ihrem Arbeitgeber eine sexuelle Belästigung vor. Sie verklagt ihren Arbeitgeber in einem Strafverfahren.
Beitragsbeispiele Ein starker Partner Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Beispiel 1 Versicherungssumme 100.000 50 23,80 8,93 5,95 2,38 1,19 Beispiel 2 Versicherungssumme 500.000 238,00 357,00 416,50 833,00 981,75 Profitieren Sie von professioneller Expertise. Zuverlässigkeit, Kompetenz, Serviceorientierung erfolgreiche Firmeninhaber wissen, worauf es bei guter, professioneller Zusammenarbeit ankommt. Wir von der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT beweisen unseren Versicherungspartnern Tag für Tag, dass wir diese Ansprüche leben. Nutzen Sie das tiefgreifende branchen- und versicherungstechnische Know-how, das sich die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT gerade auf dem komplexen Feld der Betriebs-Haftpflicht erworben hat, für Ihren Betrieb. Wir geben Ihnen die Sicherheit, die Sie benötigen. Engagiert, innovativ und verantwortungsbewusst. 50 Beispiel 3 Versicherungssumme 1.000.000 50 35,70 13,09 8,93 4,17 2,38 47,60 17,26 11,90 4,76 2,98 357,00 535,50 618,80 1.249,50 1.463,70 476,00 714,00 833,00 1.666,00 1.963,50 Besuchen Sie die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT doch gleich einmal im Internet. www.haftpflichtkasse.de Dort erfahren Sie viel Wissenswertes rund um unser Unternehmen und unsere Produkte. Zum Beispiel, warum wir schon seit über 110 Jahren erfolgreich und in vielen Bereichen unvergleichlich günstig sind. Welche Services wir für Sie bereithalten. Und welcher Versicherungsvermittler in Ihrer Nähe jederzeit persönlich für Sie da ist, um Sie beim Ausfüllen Ihres Antrags zu beraten. Fertig ausgefüllte Anträge senden Sie bitte per Post oder Fax an Ihren Vermittler oder direkt an die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT. Alle Beiträge sind Jahresbeiträge inklusive 19 % Versicherungsteuer. Selbstbehalt 2.000,00 je Schadenfall (Anspruchsabwehr mitversichert).
Das Wichtigste im Überblick Leistungen für Ihren Betrieb: Umfassender und rückwirkender Schutz im Fall von Schadenersatzforderungen auf der Grundlage des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und anderer Gesetze Versicherungsschutz für Unternehmen und deren Angehörige Leistungsübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Maßgeschneiderte Tarife, günstige Beitragskonditionen, hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis Schnelle und effiziente Schadenbearbeitung Einzigartige Kompetenz eines branchenorientierten Spezialversicherers Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte persönlich an Ihren Vermittler oder rufen Sie uns direkt an: Servicetelefon 0 61 54/6 01-12 75 Arheilger Weg 5 64380 Roßdorf Telefon: 0 61 54/6 01-12 75 Telefax: 0 61 54/6 01-22 88 0711