AKTENVORTRAG FAMILIENRECHT

Ähnliche Dokumente
Klausur aus dem Familienrecht (Arbeitszeit 5 Stunden) - überarbeitet - Anton Wimmer Weilheim, Pöltnerstraße 1 Rechtsanwalt

Aktenauszug. Catrin Castor Lüchow, Rechtsanwältin. Klage

Dr. Westermann Kiel, Rechtsanwalt. Klage

- 1 - Bayerischer Assessorklausurenkurs A u f g a b e N r / Z 3. (AS-Bayern: RAin Farrenkopf)

Herrn Prof. Helmut Korn, Karlstr. 20, Düsseldorf, - Beklagten -

Zweite Juristische Staatsprüfung 2003/2. A u f g a b e 1. (Arbeitszeit 5 Stunden) Auszug aus den Akten des Amtsgerichts München, Az.

vom In der Unterhaltssache Antragsteller/in Vorname, Name, Plz, Wohnort des minderjährigen Kindes

Dr. Philipp Hammerich. Rechtsanwalt. Aktenvortrag Nr. 51. Zivilrecht Sachverhalt (Bearbeitungszeit 1,5 Std.)

Klausuren für das 2. Examen. C 104 Aktenauszug Gerichtliche Entscheidung/ Zwangsvollstreckungsrecht. Storck./. Heidenreich

Dr. Philipp Hammerich Rechtsanwalt. Aktenvortrag Nr. 52. Zivilrecht Sachverhalt (Bearbeitungszeit 1,5 Std.) Klage

Bitte beachten Sie: Ihre Ausarbeitung kann nur dann per entgegengenommen werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind!

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Im Namen des Volkes. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht

~ Amtsgericht Maulbronn

Bis dass der Richter euch scheidet

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

a) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)

Schlagworte: Ehegatten, Gesamtschuldner, Ausgleichspflicht, Innenverhältnis, Steuernachteil, Trennung, Trennungsunterhalt

Dr. Fritz Wibbelt Münster, den Rechtsanwalt und Notar. Klage. des Zahnarztes Dr. Franz Müller, Oststraße 102, Münster,

Amtsgericht Potsdam. Im Namen des Volkes Urteil- G. H. - Verfügungsklägerin -

Amtsgericht Wedding. Im Namen des Volkes. Anerkenntnisteil- und Schlussurteil

SCHICK NEUKUM SCHMID SI IIP

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

Bernhard Mayer Bahnhofstr. 20 Tel.: 02302/ Fax: 02302/ Datum: Klage. Klägers,

Anwaltssozietät Fiebig & Partner * Lutterothstr. 19 * Hamburg. Telefon 040/ Hamburg Telefax 040/

der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013

Trennungsvereinbarung (Muster)

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016

Beglaubigte Abschrift IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Ebersberg durch den Richter am Amtsgericht Kaltbeitzer im vereinfachten.

Titel: Beratungshilfe: Beratung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen als verschiedene Angelegenheiten

der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45

Schlagworte: Mietvertrag, Vermieter, Mieter, Mietzins, Räumung, Herausgabe, Fristlose Kündigung, Zahlungsverzug

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwalt Andreas Klein Frankfurter Straße 102, Kassel. Amtsgericht Kassel. Eingang:

Vorbemerkung: 1 Anwendungsbereich

V e r f a h r e n s o r d n u n g des Schlichtungsausschusses. der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses

Das gerichtliche Mahnverfahren

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Leitsätze: OLG Dresden, Beschluss vom , Az.: 24 UF 0880/10

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Aktenauszug. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Informationsblatt zum Scheidungsverfahren

Postversandklausur Nr. 464 Zivilrecht (Bearbeitungszeit: 5 Stunden)

Fragebogen zur Vorbereitung eines ersten Besprechungstermins in einer Ehe- oder Familiensache

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Franz X. Ritter, Rechtsanwalt Stand 03/2011 VERFAHRENSORDNUNG. Anwendungsbereich

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Gerichtliches Mahnverfahren

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010

1. Kindergartenbeiträge als wesentliche Änderung des Einkommens

V % MflZ. 4 Prozessbevollmächtigter: Amtsgericht Bottrop IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Klausur Nr Familienrecht (Bearbeitungszeit: 5 Stunden)

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

(Arbeitszeit: 5 Stunden)

Über den Umgang mit Schuldnern

A 30 Aktenauszug Gerichtliche Entscheidung/ Prozess- und materielles Recht

Die Beschwerde gegen die einen Ablehnungsantrag zurückweisende Entscheidung im Familienverfahren

Mehr Schutz bei Kontopfändungen Das neue P-Konto

Beschluss In dem Schiedsverfahren

Bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich kein Anspruch auf Abtretung eines prozentualen (dynamischen) Anteils der Betriebsrente

Was tun bei Trennung und Scheidung?

... Beglmibigte Abschrift.. . Amtsgericht Heilbro. Im Namen des Volkes

Streitwert bei Abgabe nach Teilzahlung im Mahnverfahren. Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom ,

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Amtsgericht Bielefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

KLAUSUR NR. 972 ZWANGSVOLLSTRECKUNG (Bearbeitungszeit: 5 Stunden)

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Inhalt. Vorwort 10. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Online - Formular Scheidung

Beschluss: Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth vom wird aufgehoben. Gründe:

OLG Schleswig - 15 WF 9/08 -

WALTER BRECHLER -RECHTSANWALT UND NOTAR - SANDWEG FRANKFURT A.M.

Rechtsanwälte und Notariat Bieniek Richter Lobek

mit Zustimmung der anderen auf die Durchführung des Versorungsausgleichs

Unterhalt und Sorgerecht

I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Amtsgericht Mitte. Im Namen des Volkes. Urteil

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Bruttolohn für Zeiten der Auslandsbeschäftigung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in der Familiensache

B e s c h l u s s. In dem Rechtsstreit. der..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden,...

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2011

Eingang LG Berlin Namens und im Auftrag des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: *, ' -

1 / 5. Scheidung. Scheidung

der Betreff Ihrer Mail muss wie folgt aufgebaut sein: Ihr Nachname Ihre Kundennummer Klausurnummer Beispiel: Mustermann D45

Familienrecht / Ehegattenunterhalt vor und nach der Scheidung

Inhalt. Einleitung. Wie lasse ich mich scheiden? Was muss ich bei der Trennung beachten? 27_. Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet?

Übersicht: Verfahrensregeln des FamFG

B+A Info Mai 2014 Inhaltsverzeichnis

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

Transkript:

HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, FÜR INTEGRATION UND EUROPA - JUSTIZPRÜFUNGSAMT - Zweite juristische Staatsprüfung AKTENVORTRAG FAMILIENRECHT Die Aufgabe besteht (ohne Deckblatt) aus 6 Seiten und ist vollständig durchnummeriert. Der Aufgabentext ist zu Beginn auf Vollständigkeit zu überprüfen.

1 Anwaltskanzlei Dr. Stern Rechtsanwälte * Steuerberater Anwaltskanzlei Dr. Stern, Büdinger Strasse 67, 64289 Darmstadt An das - Familiengericht - Mathildenplatz 15 64283 Darmstadt Dr. jur. Gero Stern Benedict Stern Darmstadt, 1.12.2010 Eingang: 1. Dezember 2010 An t r a g der Frau Kerstin Müller, Wilhelminenstr. 12, 64283 Darmstadt - Antragstellerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Stern & Kollegen, Darmstadt gegen Herrn Thomas Müller, Frankfurter Straße 117, 34117 Kassel, - Antragsgegner - wegen: Unterhalt Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich, den Antragsgegner mit gesetzlicher Kostenfolge zu verpflichten, ab Januar 2011 an die Antragstellerin für das gemeinsame Kind Kindesunterhalt in Höhe von 100% des Mindestbedarfs der jeweiligen Altersstufe abzüglich anteiligen Kindergeldes (derzeit 272 ) sowie einen Mehrbedarf in Höhe von 40 monatlich zu zahlen. Der Antragsgegner ist mit der Antragstellerin verheiratet. Aus der Ehe ist das Kind Marc, geboren am 10. März 2004, hervorgegangen. Im Februar 2010 hat der Antragsgegner sich von der Antragstellerin getrennt. Nach der Trennung hat das Kind vorübergehend bei dem Antragsgegner gelebt. In dieser Zeit hat der Antragsgegner seinem Sohn ohne die Antragstellerin zu fragen einen Hund geschenkt. Als Marc in den Sommerferien wieder zu der Antragstellerin gezogen ist, hat diese sich erweichen las-

2 sen. Marc durfte seinen Hund im Einverständnis mit dem Antragsgegner zur Antragstellerin mitnehmen, die sich nun im Wesentlichen um den gemeinsamen Sohn und den Hund kümmern muss. Die Antragstellerin erzielt Einkünfte in Höhe von knapp 700 im Monat. Sie kann für den Kindesunterhalt und die Kosten der Hundehaltung nicht aufkommen. Der Antragsgegner verdient monatlich netto 1.400. Er ist verpflichtet, Kindesunterhalt in Höhe von 100% des Mindestbedarfs der jeweiligen Altersstufe zu zahlen (Einkommensstufe 1). Zusätzlich ist der Antragsgegner verpflichtet, für die Kosten der Hundehaltung aufzukommen. Für Futter, Tierarztbesuche, Versicherung und Hundesteuer fallen im Monat durchschnittlich mindestens 40 Kosten an. Die Antragstellerin hat den Antragsgegner außergerichtlich mit Schreiben vom 5. November 2010 zur Zahlung des nun eingeklagten Kindesunterhalts in Höhe von 100% des Mindestbedarfs der jeweiligen Altersstufe abzüglich anteiligen Kindergeldes (insgesamt also derzeit 272 ) sowie zur Zahlung des Mehrbedarfs in Höhe von 40 monatlich für die Kosten der Hundehaltung ab Januar 2011 aufgefordert. Da der Antragsgegner hierauf nicht reagiert hat, muss der Unterhalt nun gerichtlich geltend gemacht werden. Dr. Stern Rechtsanwalt

3 Kröger Kretschmer Scherff Bönninger Rechtsanwälte An das Mathildenplatz 15 64283 Darmstadt In dem Verfahren Müller./. Müller Az.: 13 F 359/10 Eingang: 14. Januar 2011 Dr. Jörn Kröger Karsten Kretschmer Dr. Björn Scherff Andreas Bönninger Kassel, den 14.1.2011 Kanzleianschrift: Kölnische Straße 15 34121 Kassel zeigen wir an, dass wir den Antragsgegner vertreten. Zunächst rüge ich die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts. In der Sache werde ich beantragen, den Antrag abzuweisen. Der Antragsgegner ist sich im Klaren, dass er für den Kindesunterhalt des gemeinsamen Sohnes nach Kräften aufkommen muss. Er zahlt daher Unterhalt an den Sohn, wenn er sein Gehalt bekommt und er nach Zahlung von Miete, Einkäufen und sonstigen Verpflichtungen noch etwas übrig behält. Es besteht deshalb kein Anlass, den Antragsgegner gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Von diesem Geld mag die Antragstellerin auch die Kosten für den Hund tragen. Der Antragsgegner sieht es nicht ein, hierfür noch etwas draufzulegen. Er hat selbst sehr an dem Hund gehangen. Nur auf inständiges Bitten seines Sohnes war er bereit, ihm das Tier mitzugeben. Nun hat die ganze Freude die Antragstellerin. Da kann sie auch die Kosten übernehmen. Zumindest muss sie sich an ihnen beteiligen. Kröger Rechtsanwalt

4 Anwaltskanzlei Dr. Stern Rechtsanwälte * Steuerberater Anwaltskanzlei Dr. Stern, Büdinger Strasse 67, 64289 Darmstadt An das Mathildenplatz 15 64283 Darmstadt Dr. jur. Gero Stern Benedict Stern Darmstadt, 11. März 2011 In Sachen Müller./. Müller 13 F 359/10 Eingang: 11. März 2011 Es ist richtig, dass der Antragsgegner der Antragstellerin immer wieder einmal 50 in die Hand gedrückt hat, wenn er den gemeinsamen Sohn fürs Wochenende abgeholt hat. Die Antragstellerin hat keine Liste geführt, wie viel Unterhalt der Antragsgegner ihr auf diese Art und Weise gezahlt hat. Sie ist einverstanden, dass dieses Geld auf den Rückstand angerechnet wird. Mag der Antragsgegner eine Übersicht erstellen, welche die Antragstellerin dann prüfen kann. An den Kosten für den Hund wird sie sich nicht beteiligen. Sie übernimmt bereits dessen aufwendige Versorgung. Außerdem kann der Antragsgegner nicht einfach ein Tier anschaffen und dann die Kosten nicht tragen wollen. Dr. Stern Rechtsanwalt

5 Sitzung des Amtsgerichts Geschäftsnummer: 13 F 359/10 Darmstadt, den 10.05.2011 Gegenwärtig: Richterin am Amtsgericht Heinrich Auf die Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wird verzichtet, vorläufig aufgezeichnet auf Tonträger gemäß 159, 160a ZPO. In dem Verfahren Müller./. Müller erscheinen bei Aufruf: 1. die Antragstellerin mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Stern, 2. der Antragsgegner mit Herrn Rechtsanwalt Kröger. Eine gütliche Einigung kommt nicht zustande. Der Prozessvertreter der Antragstellerin stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 01.12.2010. Der Prozessvertreter des Antragsgegners beantragt, den Antrag zurückzuweisen. Die Sach- und Rechtslage wird mit den Parteien erörtert. b.u.v.: Termin zu Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 10. Juni 2011, 10:00 Uhr, Raum 1.023. Heinrich Heinrich Richterin am Amtsgericht Für die Richtigkeit der Übertragung Ritter Ritter Justizamtsinspektorin als U.d.G.

6 Vermerk für die Bearbeitung: 1. Die Entscheidung des Gerichts ist vorzuschlagen. Zeitpunkt der Entscheidung ist der 10. Juni 2011. Etwaige Nebenentscheidungen (Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit, Rechtsbehelfsbelehrung) sind erlassen. 2. Wird ein rechtlicher Hinweis für erforderlich gehalten, so ist zu unterstellen, dass dieser ordnungsgemäß erfolgt ist. 3. Werden eine richterliche Aufklärung oder eine Beweiserhebung für erforderlich gehalten, so ist zu unterstellen, dass diese ordnungsgemäß erfolgt und ohne Ergebnis geblieben sind. 4. Kommt die Bearbeitung ganz oder teilweise zur Unzulässigkeit des Antrags, so ist insoweit zur Begründetheit in Hilfsausführungen Stellung zu nehmen. 5. Die Formalien (Ladungen, Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten etc.) sind in Ordnung. 6. Die Antragsschrift der Antragstellerin vom 1.12.2010 ist dem Antragsgegner am 7.12.2010 zugestellt worden.