Haushaltsplan (Enforcement)

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Transkript:

Haushaltsplan ()

Gesamtüberblick über den Haushaltsplan Einnahmen 1.000 Verwaltungseinnahmen 368 Erstattungen von Verwaltungsausgaben 7.709 8.077 Ausgaben Personalausgaben 1.457 Sächliche Verwaltungsausgaben 330 Schuldendienst - Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 6.195 Investitionen - Informationstechnik 95 8.077 Finanzierungssaldo/Überschuss 0 Ausgaben Zuweisungen/ Zuschüsse 76,70 % Sächliche Verwaltungsausgaben 4,09 % Personal 18,04 % Informationstechnik 1,17 %

- 1 - Vorbemerkung Zur Stärkung des Vertrauens der Kapitalanleger in die Sicherheit des Finanzplatzes Deutschland sind die Jahresabschlüsse und Berichte der in Deutschland börsennotierten Unternehmen durch das Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz - BilKoG) vom 15. Dezember 2004 einer verstärkten Überprüfung unterworfen worden. Neben der Wahrnehmung von Fachaufgaben erhebt die BaFin auch die zur Finanzierung der -Aufgabe einschließlich der Kosten der privatrechtlich organisierten und unabhängigen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) erforderliche Umlage. Gem. 17a FinDAG sind die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die auf Grund des BilKoG entstehen, in einem gesonderten Teil des Haushaltsplans der BaFin einschließlich eines gesonderten Stellenplans auszuweisen. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 158 82 237 112 01 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 160 90 162 Veranschlagt sind Einnahmen aus Zwangsgeldern und Erstattungen für Aufwendungen (Auslagen, Gebühren). 119 99 Vermischte Einnahmen 132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 161 01 Zinsen 50 150 44

- 2 - Übrige Einnahmen 261 01 Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem 7.709 7.508 6.451 Inland : Aus den Einnahmen können Erstattungen für Überzahlungen im Rahmen der Vorauszahlungen der Vorjahre geleistet werden. Zahlungen können abweichend von 72 Abs. 2 BHO in dem Haushaltsjahr gebucht werden, in dem sie fällig sind. Umlage gem. 17d FinDAG 311 01 Einnahmen aus Krediten Ausgaben zur Tilgung von Betriebsmitteldarlehen werden aus diesem Einnahmetitel geleistet. Liquiditätshilfen (verzinsliches Betriebsmitteldarlehen) des Bundes zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassengeschäfte. Die Liquiditätshilfe ist nach dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr (Haushaltsgesetz ) auf 10 Mio. Euro begrenzt. Die Zinsausgaben sind bei 561 01 veranschlagt. 361 01 Einnahmen aus Überschüssen des Vorjahres 8.240 -Einahmen dienen zur Leistung von Erstattungen aus 261 01 sowie zur Deckung von Ausgaben bei 919 01.

- 3 - Ausgaben Innerhalb der Hauptgruppen gegenseitig deckungsfähig. sind die Ausgaben jeweils Die Ausgaben der Hauptgruppen einschließlich der gruppe 55 sind jeweils über die Hauptgruppe hinaus bis zu 20 v.h. der Ausgabemittel der deckungsberechtigten en gegenseitig deckungsfähig. Die Rückzahlung/Erstattung geleisteter Ausgaben ist stets beim jeweiligen Ausgabetitel abzusetzen. Personalausgaben Sofern ein unabweisbarer Bedarf besteht, einen Dienstposten wiederzubesetzen, dessen bisherige Inhaberin oder Inhaber mindestens sechs Monate im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit ohne Wegfall der Dienstbezüge verwendet oder auf eine entsprechende Verwendung vorbereitet wird oder unter Erstattung der Bezüge für mindestens sechs Monate an eine oberste Bundesbehörde oder die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) abgeordnet ist, gilt eine Planstelle für die Ersatzkraft, die oder der die Funktion des Dienstpostens wahrnehmen soll, als ausgebracht. Die Planstelle ist bis zur Rückkehr der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers des Dienstpostens befristet und hat die Wertigkeit der Besoldungsgruppe der Ersatzkraft. Die Besoldungsgruppe der bisherigen Inhaberin oder des Inhabers des Dienstpostens wird nicht überschritten. Über den Verbleib der Planstelle ist im nächsten Haushaltsplan zu entscheiden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt dies entsprechend.

- 4 - Eine Leerstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe gilt von Beginn der Beurlaubung oder Verwendung als ausgebracht für planmäßige Beamtinnen und Beamte, die nach 92 Abs. 1, 95 Abs. 1, 90 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BBG sowie nach 7 des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes vom 30.07.1996 ohne Dienstbezüge mindestens für sechs Monate beurlaubt werden oder nach 6 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung mindestens für sechs Monate ohne Unterbrechung Elternzeit in Anspruch nehmen oder in unmittelbarem Anschluss an diese Elternzeit zum Zwecke der Fortsetzung der Kinderbetreuung ohne Dienstbezüge beurlaubt werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt dies entsprechend. Gleiches gilt, wenn Bedienstete im dienstlichen Interesse zur Verwendung bei einer Fraktion des Deutschen Bundestages oder eines Landtages, bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung unter Wegfall der Dienstbezüge mindestens sechs Monate beurlaubt, zugewiesen oder versetzt werden oder die beim Bundeskanzleramt, beim Bundespräsidialamt oder einer anderen öffentlichen Einrichtung verwendet werden oder nach der Sonderurlaubsverordnung für mindestens sechs Monate beurlaubt sind. Die nach diesem Absatz ausgebrachten Leerstellen können angepasst werden, wenn eine Beförderung erfolgen soll. Die Rückzahlung/Erstattung geleisteter Personalausgaben ist beim jeweiligen Ausgabetitel abzusetzen. 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen 590 589 432 Beamtinnen und Beamten 424 01 Zuführung an die Versorgungsrücklage 110 110 113 Pensionsrücklage gem. 19 Abs. 2 FinDAG 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, 152 47 40 sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

- 5-428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 558 395 467 441 01 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 30 30 29 443 01 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen 1 1 Unfallfürsorge nach dem BeamtVG, Kosten für fach-/amtsärztliche Untersuchungen, Reisebeihilfen für Auslands- und andere Beamtinnen oder Beamte gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift aus Anlass von Reisen in Krankheitsund Todesfällen, Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen, Unterstützungen und sonstige Leistungen. 443 02 Inanspruchnahme überbetrieblicher, betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Dienste, 1 1 Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie 15 15 Umzugskostenvergütungen Sächliche Verwaltungsausgaben 511 01 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, 15 15 12 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 16 16 16 Räume 518 01 Mieten und Pachten 70 75 75 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 5 5 4 525 01 Aus- und Fortbildung 18 29 12 Nach 63 Abs. 3 - Satz 2 - BHO wird zugelassen, dass Lehrund Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird.

- 6-526 01 Gerichts- und ähnliche Kosten 10 25 1 Verwaltungsstreitverfahren und sonstige Kosten der Rechtsverfolgung. 526 02 Sachverständige 100 100 Veranschlagt sind unter anderem die Kosten von Prüfungen, die durch Externe durchgeführt werden. 527 01 Dienstreisen 60 75 29 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben 6 2 7 542 01 Öffentlichkeitsarbeit 5 5 Nach 63 Abs. 3 - Satz 2 - BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden. 543 01 Veröffentlichung und Dokumentation 5 5 Nach 63 Abs. 3 - Satz 2 - BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich abgegeben werden. Geschäftsbericht, Veröffentlichungen und Bekanntmachungen. 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 20 20 6

- 7 - Schuldendienst 561 01 Zinsen für Betriebsmitteldarlehen Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 671 01 Verwaltungskostenerstattung 220 175 202 Personal- und Sachkostenerstattung für allgemeine Verwaltungsleistungen. 682 01 Zuweisung an die Deutsche Prüfstelle für 5.975 5.975 5.955 Rechnungslegung Im Rahmen der Umlage nach 17d FinDAG werden auch die für die Ausgaben der DPR erforderlichen Mittel erhoben. Ausgaben für Investitionen 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke Besondere Finanzierungsausgaben 919 01 Zuführungen an die Rücklage für Investitionen Ausgaben dürfen bis zur Höhe der -Einnahmen bei 361 01 geleistet werden. Gem. 17a Satz 5 i.v.m. 12 Abs. 4 FinDAG kann mit Zustimmung des Verwaltungsrates in Höhe des Überschusses des Vorjahres eine Rücklage für Investitionsvorhaben gebildet werden.

- 8 - gruppe 55 Ausgaben für die Informationstechnik Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 511 55 Geschäftsbedarf und Datenübertragung sowie Geräte, 10 10 5 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung 518 55 Mieten für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, 5 5 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software 525 55 Aus- und Fortbildung 5 5 Nach 63 Abs. 3 - Satz 2 - BHO wird zugelassen, dass Lehrund Unterrichtsmaterial an Lehrgangsteilnehmer unentgeltlich abgegeben wird. 532 55 Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen 50 75 16 812 55 Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, 25 25 Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Bezeichnung 1.000 1. Erstbeschaffung 1.1 Hardware 17 1.2 Software 8 2. Ersatzbeschaffung 2.1 Hardware - 2.2 Software - Zusammen 25

- 9 - Einnahmen Verwaltungseinnahmen 368 322 443 Übrige Einnahmen / Umlage 7.709 7.508 14.691 Gesamteinnahmen 8.077 7.830 15.134 Ausgaben Personalausgaben 1.457 1.188 1.081 Sächliche Verwaltungsausgaben 330 372 162 Schuldendienst Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 6.195 6.150 6.157 Ausgaben für Investitionen Informationstechnik 95 120 21 Gesamtausgaben 8.077 7.830 7.421

- 10 - S T E L L E N P L A N - Besoldungs-/ Besetzung Vergütungs-/ am Entgelt- 1. Juni gruppen 1 2 3 4 422 01 - Beamtinnen und Beamte A 15 2,0 2,0 0,0 A 14 6,0 6,0 3,0 A 13h 0,0 0,0 2,0 Planstellen-/Stellenübersicht Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Wirksamohne Stellenwegfall werden von Hebungen, Umwandlungen, u. Umsetzungen ku-/kw- Herab- ku-/ mit ku-/ Vermerken stufungen Umsetzungen kw-vermerke kw-vermerken + - + - + - + - + - 5 6 7 8 9 A 13g 1,0 1,0 0,0 A 12 2,0 2,0 2,0 A 11 1,0 2,0 2,0 1,0 A 10 0,0 0,0 0,0 A 9g 0,0 0,0 0,0 A 9m 1,0 1,0 1,0 A 8 1,0 1,0 0,0 Zusammen 14,0 15,0 10,0 Zu Spalte 4: Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt: 2 x A 15, 1 x A 13g, 1 x A 8 (Zusammen: 4) 428 01 - Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer AT B 1,0 1,0 1,0 Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 13 0,0 0,0 2,0 E 12 1,0 0,0 1,0 1,0 E 8 0,0 0,0 1,0 Zusammen 1,0 0,0 4,0 Insgesamt 2,0 1,0 5,0 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 2 x E 13, 1 x E 12, 1 x E 8 (Zusammen: 4) In den Personaltiteln sind folgende Aufwandsentschädigungen und sonstige Leistungen veranschlagt: 1. Aufwandentschädigungen für freigestellte Personalratsmitglieder und Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten 2. Auslandsaufwandsentschädigung 3. Aufwandsentschädigung nach den Richtlinien über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzung und Abordnung vom Inland ins Ausland und vom Ausland in das Inland (AER) 4. Verfügungsfonds für vom Dienst freigestellte Gleichstellungsbeauftragte gem. 18 Abs. 4 BGleiG 5. Betreuung von Bediensteten, die am 24. Dezember nach 18 Uhr Dienst verrichten 6. Über- und außertarifliche Zulagen sowie Leistungsprämien