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Transkript:

Eingetragener Sitz: 1. Mitteilung an die Anteilinhaber des Subfonds Credit Suisse (Lux) European Property Equity Fund (der «Übertragende Subfonds»), ein Subfonds des und die Aktionäre des Credit Suisse (Lux) Global Property Income Maximiser Equity Fund (der «Übernehmende Subfonds»), ein Subfonds der, der umstrukturiert und zum 30. November 2016 umbenannt wird in Credit Suisse (Lux) Global Property Total Return Equity Fund. Die Anteilinhaber des Übertragenden Subfonds und die Aktionäre des Übernehmenden Subfonds werden hiermit darüber informiert, dass die Verwaltungsgesellschaft und die Gesellschaft die Zusammenlegung des Übertragenden Subfonds mit dem Übernehmenden Subfonds gemäß Artikel 1 Absatz 20 a und den Bestimmungen von Kapitel 8 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen durch die Übertragung aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Übertragenden Subfonds auf den Übernehmenden Subfonds beschlossen hat. Die Zusammenlegung erfolgt per 30. November 2016 («Zusammenlegung»). Ferner werden die Aktionäre des Übernehmenden Subfonds darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen hat, dass der Übernehmende Subfonds umstrukturiert und zum 30. November 2016 in Credit Suisse (Lux) Global Property Total Return Equity Fund umbenannt wird, wie in Ziffer 2 nachfolgend ausführlich beschrieben. Im Gegenzug zur Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Übertragenden Subfonds gibt der Übernehmende Subfonds gebührenfrei Aktien aus. Anteilinhaber, die derzeit Anteile am Übertragenden Subfonds halten, erhalten wie folgt Aktien am Übernehmenden Subfonds: 1 / 9

Eingetragener Sitz: Anteilklasse (Währung) Übertragender Subfonds - Credit Suisse (Lux) European Property Equity Fund Anteilsart* Mindestbestand Ausgabegebühr Anpassung des Nettovermögenswerts Verwaltungsgebühr (pro Jahr) Laufende Kosten Aktienklasse (Währung) Übernehmender Subfonds - Credit Suisse (Lux) Global Property Income Maximiser Equity Fund (wird umbenannt in «Credit Suisse (Lux) Global Property Total Return Equity Fund») Aktienart* Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator Mindestbestand Ausgabegebühr Anpassung des Nettovermögenswerts Verwaltungsgebühr (pro Jahr) Laufende Kosten** Synthetischer Risiko- und Ertragsindikator B (EUR) CG n/a 5,00% 2,00% 1,92% 2,27% 6 BH (EUR) CG n/a 5,00% 2,00% 1,92% 2,01% 5 DB (EUR) CG n/a n/a 2,00% n/a 0,09% 6 DA (USD) D n/a n/a 2,00% n/a 0,10% 5 IB (EUR) CG 500'000 3,00% 2,00% 0,90% 1,25% 6 IB (USD) CG 500'000 3,00% 2,00% 0,90% 1,00% 5 UB (EUR) CG n/a 5,00% 2,00% 1,50% 1,47% 6 UA (USD) D n/a 5,00% 2,00% 1,50% 1,25% 5 *TH = Thesaurierend / AU = Ausschüttend **Die Angaben zu den laufenden Kosten des übernehmenden Subfonds basieren auf den geschätzten Kosten. 2 / 9

Eingetragener Sitz: Der Übertragende Subfonds und der Übernehmende Subfonds legen zwar im gleichen Aktiensektor (Anlagen in Immobiliengesellschaften) an, dennoch sollten die Anteilinhaber des Übertragenden Subfonds die Unterschiede zwischen dem Übertragenden Subfonds und dem Übernehmenden Subfonds sowie zwischen den Anteilen des Übertragenden Subfonds und den entsprechenden Aktien des Übernehmenden Subfonds beachten, die in der vorstehenden Tabelle und in Anlage I zu dieser Mitteilung ausführlich beschrieben sind. Die Aktien des Übernehmenden Subfonds unterscheiden sich beispielsweise in Bezug auf die geltenden Gebühren, die Referenzwährung, Absicherungspolitik oder Ausschüttungspolitik mitunter von den entsprechenden Anteilen des Übertragenden Subfonds. Außerdem sollten die Anteilinhaber des Übertragenden Subfonds beachten, dass sie infolge der Zusammenlegung Aktionäre der Gesellschaft werden und folglich Stimmrechte an der Gesellschaft erhalten. Generell sollten die Anteilinhaber beachten, dass die Gesellschaft eine andere Rechtsform besitzt, und die sich hieraus ergebenden Unterschiede in der Governance-Struktur zur Kenntnis nehmen. Die Beschlüsse, den Übertragenden Subfonds mit dem Übernehmenden Subfonds zusammenzulegen, wurden im Interesse der Anteilinhaber und der Aktionäre gefasst, mit dem Ziel, das bestehende Produktangebot der Credit Suisse zu straffen. Die Zusammenlegung vergrößert den Vermögensbestand des Übernehmenden Subfonds und gewährleistet eine effizientere Verwaltung der Vermögenswerte des Übertragenden und des Übernehmenden Subfonds bei gleichzeitiger Steigerung der operativen Effizienz zweier vergleichbarer Produkte. Angesichts der relativen Ähnlichkeiten zwischen der Anlagepolitik sowie den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten des Übertragenden Subfonds und des Übernehmenden Subfonds gehen wir nicht davon aus, dass die Zusammenlegung wesentliche Auswirkungen auf die Performance des Übernehmenden Subfonds haben wird. Da der Übernehmende Subfonds sein Anlageziel und seine Anlagepolitik ab dem Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung ändert, wird er am Datum des Inkrafttretens eine Neugewichtung seines Portfolios vornehmen. Die Aktionäre sollten ferner die sich hieraus ergebenden Unterschiede in den laufenden Kosten (gemäß obiger Tabelle) zur Kenntnis nehmen. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass (i) die Referenzwährung des Übernehmenden Subfonds (USD) nicht identisch ist mit der Referenzwährung des Übertragenden Subfonds (EUR) und (ii) sich die Aktien des Übernehmenden Subfonds in Bezug auf die Ausschüttungspolitik mitunter von den entsprechenden Anteilen des Übertragenden Subfonds unterscheiden. Eingehende Informationen über die Merkmale der Aktien des Übernehmenden Subfonds finden Sie in Kapitel 2 «Zusammenfassung der Aktienklassen» und in Kapitel 5 «Beteiligung an der» im Prospekt der. Für weitere Informationen über den Übernehmenden Subfonds verweisen wir die Aktionäre auf Anhang I und auf die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) des Übernehmenden Subfonds, die am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft kostenlos bezogen bzw. dort angefordert werden können. Sämtliche Kosten der Zusammenlegung (ausgenommen etwaige Transaktionskosten, Prüfungskosten und andere sonstige Kosten und Übertragungssteuern auf die mit der Übertragung verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Kosten für die Übertragung der Depotfunktion) werden von der Verwaltungsgesellschaft übernommen, einschließlich rechtlicher, buchhalterischer und Stempelgebühren und anderer Verwaltungsgebühren. Die Ausgabe von Anteilen des Übertragenden Subfonds und von Aktien des Übernehmenden Subfonds wird zum 22. November 2016 ausgesetzt. Dementsprechend werden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge für den Übertragenden Subfonds und den Übernehmenden Subfonds bis zum 21. November 2016 um 15.00 Uhr (MEZ) angenommen. Die Anteilinhaber des Übertragenden Subfonds und die Aktionäre des Übernehmenden Subfonds haben jedoch die Möglichkeit, Anteile des Übertragenden Subfonds bzw. Aktien des Übernehmenden Subfonds bis zum 21. November 2016 zurückzugeben, d. h. Rücknahmeanträge werden bis zum 21. November 2016 um 15.00 Uhr (MEZ) angenommen und kostenfrei abgewickelt. Der Austausch der Anteile und Aktien geschieht auf Basis der am 30. November 2016 basierend auf den Schlusskursen vom 29. November 2016 berechneten Nettoinventarwerte und wird sobald wie möglich veröffentlicht. Aktienbruchteile können bis auf die dritte Nachkommastelle ausgegeben werden. 3 / 9

Eingetragener Sitz: Anteilinhaber des Übertragenden Subfonds, die ihre Anteile nicht bis zum 21. November 2016 um 15.00 Uhr (MEZ) zur Rücknahme eingereicht haben, erhalten die entsprechenden Aktien am Übernehmenden Subfonds am 30. November 2016 mit Valuta zum 1. Dezember 2016. PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative, mit eingetragenem Sitz in 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, ist von der Verwaltungsgesellschaft als unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Erstellung eines Berichts beauftragt worden, in dem das Vorliegen der Bedingungen bestätigt wird, die im luxemburgischen Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen für die Zusammenlegung vorgesehen sind. Die Aktionäre und die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass die aktuelle Fassung des Prospekts und die betreffenden wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), eine Kopie der von der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf die Zusammenlegung erstellten Allgemeinen Bedingungen der Zusammenlegung, eine Kopie des von der Depotbank der Gesellschaft und des Fonds ausgestellten Zertifikats bezüglich der Zusammenlegung und eine Kopie des Berichts des Wirtschaftsprüfers zur Bestätigung des Vorliegens der Bedingungen des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen für die Zusammenlegung, die letzten Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Vertragsbedingungen des Fonds und die Satzung der Gesellschaft kostenlos am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft bezogen bzw. angefordert werden können. Anteilinhaber sollten sich selbst über die möglichen steuerlichen Konsequenzen der oben genannten Zusammenlegung in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Ansässigkeit informieren. Aktionäre des Übernehmenden Subfonds und Anteilinhaber des Übertragenden Subfonds, die mit der bevorstehenden Zusammenlegung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile teilweise oder vollständig bis zum 21. November 2016 um 15.00 Uhr (MEZ) kostenlos zurückgeben. 2. Mitteilung an die Aktionäre des Übernehmenden Subfonds Die Aktionäre des Übernehmenden Subfonds sollten ferner beachten, dass der Name, das Anlageziel und die Anlagegrundsätze des Übernehmenden Subfonds per 30. November 2016 wie folgt geändert werden: Aktueller Name Credit Suisse (Lux) Global Property Income Maximiser Equity Fund Aktuelle(s) Anlageziel und Anlagegrundsätze Anlageziel Das Ziel dieses Subfonds ist es, eine möglichst hohe Rendite in US-Dollar (Referenzwährung) zu erzielen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikoverteilung, der Sicherheit des Anlagekapitals und der Liquidität des Anlagevermögens. Anlagegrundsätze Der Subfonds bildet durch die Anlage in einen oder mehrere «Unfunded Swaps» mit erstklassigen Finanzinstituten als Gegenpartei die Wertentwicklung des Referenzportfolios nach. Der Subfonds (i) schließt mit einem erstklassigen Finanzinstitut wie Credit Suisse International als Swap-Gegenpartei (die «Swap- Gegenpartei») einen Total Return Swap (der «Swap») zu Marktkonditionen mit vorab festgelegter Laufzeit ab. Der Swap soll ermöglichen, dass der Subfonds die Rendite des Referenzportfolios Neuer Name Credit Suisse (Lux) Global Property Total Return Equity Fund Neue(s) Anlageziel und Anlagegrundsätze Anlageziel Ziel dieses Subfonds ist es, bei einer deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegenden Volatilität einen möglichst hohen absoluten Ertrag in der Referenzwährung zu erzielen. Der Subfonds wird aktiv verwaltet, und der Ertrag wird hauptsächlich durch die Titelauswahl generiert. Gleichzeitig werden über Futures Overlay gelegentlich Short-Positionen eröffnet. Anlagegrundsätze Das Nettovermögen des Subfonds wird zu mindestens zwei Dritteln weltweit (einschließlich Schwellenländer) in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren (American Depository Receipts [ADRs], Global Depository Receipts [GDRs], Gewinnanteilscheinen, Dividendenberechtigungsscheinen, Vorzugsaktien, Partizipationsscheinen usw.) von Immobiliengesellschaften und geschlossenen Real Estate Investment Trusts (REITs) angelegt. Der Begriff 4 / 9

Eingetragener Sitz: erzielt und hierfür einen Finanzierungssatz bezahlt und (ii) die Nettoerlöse aus der Emission von Aktien des Subfonds in flüssige Mittel und Anleihen investiert, die von einem Mitgliedsstaat der OECD oder ihren Kommunalbehörden oder von supranationalen Institutionen und Einrichtungen auf EU-, regionaler oder globaler Ebene begeben oder garantiert werden, d. h. zumeist Anleihen, die von erstklassigen Emittenten ausgegeben oder garantiert werden, sowie Aktien, die an einem geregelten Markt in der OECD oder der EU gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem Hauptindex enthalten sind; Aktien oder Anteile von OGAW, die hauptsächlich in Anleihen/Aktien gemäß den vorgenannten Vorgaben investieren, sowie Aktien oder Anteile, die von Geldmarkt-OGA mit AAA oder gleichwertigem Rating ausgegeben und täglich bewertet werden. Diese werden voraussichtlich eine Rendite generieren, die dem für den Swap zahlbaren Finanzierungssatz entspricht. Demgemäß haben der Subfonds und letztlich die Aktionäre kein Anrecht auf Erträge, die von den Vermögenswerten des Subfonds geschuldet und generiert werden. Beschreibung des Referenzportfolios Das Referenzportfolio setzt sich aus den folgenden beiden Komponenten zusammen: * der Portfoliokomponente «Aktien» und * der Portfoliokomponente «Covered Short Call» gemäß der nachfolgenden Beschreibung. Beschreibung der Portfoliokomponente «Aktien» Die «Aktienkomponente» des Referenzportfolios ist weltweit in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren (American Depository Receipts [ADRs], Global Depository Receipts [GDRs], Gewinnanteilscheine, Dividendenberechtigungsscheine, Partizipationsscheine usw.) von globalen Immobilienunternehmen und geschlossenen Immobilientrusts (REITs) investiert. Der Begriff «Immobiliengesellschaften» steht in der Regel für Unternehmen, die sich mit der Planung, dem Bau, dem Besitz, der Verwaltung oder dem Vertrieb von Wohn-, Gewerbe- oder Industrieliegenschaften und -grundstücken befassen. Zudem kann das Referenzportfolio in Unternehmen investieren, die einen überwiegenden Teil ihrer Erträge mit der Finanzierung der oben beschriebenen Tätigkeiten erwirtschaften. Außerdem kann das Portfolio bis zu 30% seines Nettovermögens weltweit und währungsunabhängig in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen investieren, deren Aktivitäten in engem Zusammenhang mit Immobilien stehen, wie beispielsweise Hersteller und Vertriebsgesellschaften von Gütern der Bauwirtschaft. Beschreibung der Portfoliokomponente «Covered Short Call» Das Referenzportfolio kann eine Overlay-Strategie (Covered-Call- Strategie) verfolgen, die den Verkauf von Covered-Call-Optionen (Short-Positionen) auf das zugrunde liegende Aktienportfolio (Long- «Immobiliengesellschaften» steht in der Regel für Unternehmen, die sich mit der Planung, dem Bau, dem Besitz, der Verwaltung oder dem Vertrieb von Wohn-, Gewerbe- oder Industrieliegenschaften und -grundstücken befassen bzw. mit der Herstellung und dem Vertrieb von Gütern für die Bauindustrie befassen. Darüber hinaus kann in Unternehmen investiert werden, welche einen überwiegenden Teil ihrer Erträge mit der Finanzierung der oben beschriebenen Tätigkeiten erwirtschaften. Die Unternehmen werden unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung (Micro, Small, Large Caps) ausgewählt und der Subfonds kann konzentrierte Positionen bei Aktien von Small und Micro Caps haben. Zu Absicherungszwecken und im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Portfolios dürfen die vorgenannten Anlagen auch mittels Derivaten getätigt werden, vorausgesetzt, dass die Anlagebegrenzungen gemäß Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» eingehalten werden. Zu diesen Derivaten zählen auch Futures und Optionen auf Aktien, aktienähnliche Wertpapiere und Aktienindizes von Unternehmen und geschlossenen Real Estate Investment Trusts (REITs). Die Auswahl der Indizes, welche einem Derivat zugrunde liegen, erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008. Das aus der aktiven Absicherung des Subfonds resultierende Engagement am Aktienmarkt kann im zeitlichen Verlauf zwischen 0% und 100% liegen. Des Weiteren darf der Subfonds in Einklang mit den vorgenannten Anlagegrundsätzen bis zu 30% des Nettofondsvermögens in strukturierte Produkte (Zertifikate, Notes) auf Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Aktienkörbe und Aktienindizes investieren, die ausreichend liquide sind und von erstklassigen Banken (bzw. Emittenten, welche einen solchen erstklassigen Banken gleichwertigen Anlegerschutz bieten) ausgegeben werden. Diese strukturierten Produkte müssen sich als Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 qualifizieren. Zudem muss ihre Bewertung regelmäßig und jederzeit nachprüfbar auf der Basis von unabhängigen Quellen erfolgen. Die strukturierten Produkte dürfen keinen Hebeleffekt beinhalten. Zusätzlich zu den Vorschriften zur Risikostreuung muss die Zusammensetzung der Aktienkörbe und -indizes ausreichend diversifiziert sein. Der Subfonds kann bis zu einem Drittel seines Nettovermögens in Barmitteln, Sicht- und Termineinlagen, Geldmarktinstrumenten und festverzinslichen Wertpapieren anlegen, darunter Anleihen, Notes und ähnliche fest und variabel verzinsliche Wertpapiere und abgezinste Wertpapiere, die von öffentlichen, privaten und halbprivaten Emittenten weltweit (einschließlich Schwellenländer) begeben werden. Bis zu 15% des Gesamtnettovermögens des Subfonds dürfen in Wertpapiere aus dem Nicht-Investment-Grade- Sektor angelegt werden und bis zu 10% des Gesamtnettovermögens des Subfonds dürfen in Anleihen angelegt werden, welche von Standard & Poor s mit einem Rating niedriger als «B-» und von Moody s niedriger als «B3» bewertet werden. 5 / 9

Eingetragener Sitz: Positionen) beinhaltet. Der maximale Nominalwert der Short-Call- Positionen darf 100% der Long-Positionen des Referenzportfolios nicht übersteigen. Die Optionen auf Aktien und aktienähnliche Wertpapiere entsprechen den Anforderungen von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen». In Abweichung zu Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 5 darf der Subfonds bis zu 30% seines Nettovermögens in Aktien bzw. Anteile von anderen OGAW und/oder anderen OGA im Sinne von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 1 Buchstabe e anlegen («Zielfonds»). Um Währungsrisiken abzusichern und die Vermögenswerte auf eine oder mehrere Währungen auszurichten, kann der Subfonds im Einklang mit Abschnitt 3 von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Devisentermingeschäfte und sonstige Währungsderivate nutzen. Aktionäre des Übernehmenden Subfonds, die mit den unter Punkt 2 beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Aktien bis zum 21. November 2016 gebührenfrei zurückgeben. Die Aktionäre des Übernehmenden Subfonds werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Satzung nach Inkrafttreten der oben aufgeführten Änderungen gemäß den Bestimmungen des Prospekts am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder im Internet unter www.credit-suisse.com bezogen werden können. Der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Kopien der Vertragsbedingungen sowie der jeweils letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht des Übertragenden Subfonds sind kostenlos beim Vertreter in der Schweiz erhältlich. Der Prospekt, die Änderungen im Wortlaut, die wesentlichen Anlegerinformationen, Kopien der Satzung sowie der jeweils letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht des Übernehmenden Subfonds sind kostenlos beim Vertreter in der Schweiz erhältlich. Zürich, 14. Oktober 2016 Vertreter in der Schweiz: Credit Suisse Funds AG, Zürich Zahlstelle in der Schweiz: Credit Suisse AG, Zürich 6 / 9

Eingetragener Sitz: Anhang I: Hauptunterschiede zwischen dem Übertragenden Subfonds und dem Übernehmenden Subfonds Rechtsform Anlageziel und Anlagepolitik Übertragender Subfonds Der Übertragende Subfonds ist ein Subfonds der CS Investment Funds 11 in der Form eines Investmentfonds («fonds commun de placement»), der von seiner Verwaltungsgesellschaft Credit Suisse Fund Management S.A. Vertreten wird. Anlageziel und Anlagepolitik Das Vermögen dieses Subfonds wird zu mindestens zwei Dritteln in Immobiliengesellschaften, darunter geschlossenen Real Estate Investment Trusts (REITs) angelegt, die ihren Sitz oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in Europa haben. Der Subfonds tätigt keine direkten Anlagen in Immobilien. Der Begriff «Immobiliengesellschaften» steht in der Regel für Unternehmen, die sich mit der Planung, dem Bau, dem Besitz, der Verwaltung oder dem Vertrieb von Wohn-, Gewerbe- oder Industrieliegenschaften und -grundstücken befassen. Darüber hinaus kann in Unternehmen investiert werden, welche einen überwiegenden Teil ihrer Erträge mit der Finanzierung der oben beschriebenen Tätigkeiten erwirtschaften. Außerdem kann der Subfonds bis zu 30% des Nettofondsvermögens weltweit und währungsunabhängig in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren von Unternehmen anlegen, deren Aktivitäten in engem Zusammenhang mit Immobilien stehen, wie beispielsweise Bauunternehmen oder Hersteller und Vertriebsgesellschaften von Gütern für die Bauwirtschaft. Übernehmender Subfonds Der Übernehmende Subfonds ist ein Subfonds der CS Investment Funds 2 in der Form einer Investmentgesellschaft (société d'investissement à capital variable). hat die Credit Suisse Fund Management S.A. zur Verwaltungsgesellschaft ernannt. Anlageziel Ziel dieses Subfonds ist es, bei einer deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegenden Volatilität einen möglichst hohen absoluten Ertrag in der Referenzwährung zu erzielen. Der Subfonds wird aktiv verwaltet, und der Ertrag wird hauptsächlich durch die Titelauswahl generiert. Gleichzeitig werden über Futures Overlay gelegentlich Short-Positionen eröffnet. Anlagegrundsätze Das Nettovermögen des Subfonds wird mindestens zu zwei Dritteln weltweit (einschließlich Schwellenländer) in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren (American Depository Receipts [ADRs], Global Depository Receipts [GDRs], Gewinnanteilscheinen, Dividendenberechtigungsscheinen, Vorzugsaktien, Partizipationsscheinen usw.) von Immobiliengesellschaften und geschlossenen Real Estate Investment Trusts (REITs) angelegt. Der Begriff «Immobiliengesellschaften» steht in der Regel für Unternehmen, die sich mit der Planung, dem Bau, dem Besitz, der Verwaltung oder dem Vertrieb von Wohn-, Gewerbe- oder Industrieliegenschaften und -grundstücken befassen bzw. mit der Herstellung und dem Vertrieb von Gütern für die Bauindustrie befassen. Darüber hinaus kann in Unternehmen investiert werden, welche einen überwiegenden Teil ihrer Erträge mit der Finanzierung der oben beschriebenen Tätigkeiten erwirtschaften. Die Unternehmen werden unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung (Micro, Small, Large Caps) ausgewählt und der Subfonds kann konzentrierte Positionen bei Aktien von Small und Micro Caps haben. Zu Absicherungszwecken und im Hinblick auf eine effiziente Verwaltung des Portfolios dürfen die vorgenannten Anlagen auch mittels Derivaten getätigt werden, vorausgesetzt, dass die Anlagebegrenzungen gemäß Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» eingehalten werden. Zu diesen Derivaten zählen auch Futures und Optionen auf Aktien, aktienähnliche Wertpapiere und Aktienindizes von Unternehmen und geschlossenen Real Estate Investment Trusts (REITs). Die Auswahl der Indizes, welche einem Derivat zugrunde liegen, 7 / 9

Eingetragener Sitz: Zugelassen für den französischen Aktiensparplan Ja erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Großherzoglichen Verordnung vom 8. Februar 2008. Das aus der aktiven Absicherung des Subfonds resultierende Engagement am Aktienmarkt kann im zeitlichen Verlauf zwischen 0% und 100% liegen. Des Weiteren darf der Subfonds in Einklang mit den vorgenannten Anlagegrundsätzen bis zu 30% des Nettofondsvermögens in strukturierte Produkte (Zertifikate, Notes) auf Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Aktienkörbe und Aktienindizes investieren, die ausreichend liquide sind und von erstklassigen Banken (bzw. Emittenten, welche einen solchen erstklassigen Banken gleichwertigen Anlegerschutz bieten) ausgegeben werden. Diese strukturierten Produkte müssen sich als Wertpapiere im Sinne von Artikel 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 qualifizieren. Zudem muss ihre Bewertung regelmäßig und jederzeit nachprüfbar auf der Basis von unabhängigen Quellen erfolgen. Die strukturierten Produkte dürfen keinen Hebeleffekt beinhalten. Zusätzlich zu den Vorschriften zur Risikostreuung muss die Zusammensetzung der Aktienkörbe und -indizes ausreichend diversifiziert sein. Der Subfonds kann bis zu einem Drittel seines Nettovermögens in Barmitteln, Sicht- und Termineinlagen, Geldmarktinstrumenten und festverzinslichen Wertpapieren anlegen, darunter Anleihen, Notes und ähnliche fest und variabel verzinsliche Wertpapiere und abgezinste Wertpapiere, die von öffentlichen, privaten und halbprivaten Emittenten weltweit (einschließlich Schwellenländer) begeben werden. Bis zu 15% des Gesamtnettovermögens des Subfonds dürfen in Wertpapiere aus dem Nicht-Investment-Grade- Sektor angelegt werden und bis zu 10% des Gesamtnettovermögens des Subfonds dürfen in Anleihen angelegt werden, welche von Standard & Poor s mit einem Rating niedriger als «B-» und von Moody s niedriger als «B3» bewertet werden. In Abweichung zu Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 5 darf der Subfonds bis zu 30% seines Nettovermögens in Aktien bzw. Anteile von anderen OGAW und/oder anderen OGA im Sinne von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 1 Buchstabe e anlegen («Zielfonds»). Um Währungsrisiken abzusichern und die Vermögenswerte auf eine oder mehrere Währungen auszurichten, kann der Subfonds im Einklang mit Abschnitt 3 von Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Devisentermingeschäfte und sonstige Währungsderivate nutzen. Nein 8 / 9

Eingetragener Sitz: Referenzwährung Außer-ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre EUR k. A. Die jährliche Hauptversammlung der Aktionäre findet in Luxemburg am zweiten Dienstag des Monats Oktober um 11.00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) statt. Falls dieser Tag in Luxemburg kein Bankgeschäftstag ist, findet sie am nächstfolgenden Bankgeschäftstag statt. USD 9 / 9