PRAXISPLAN BACHELOR-STUDIUM

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Transkript:

DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG FAKULTÄT SOZIALWESEN PRAXISPLAN BACHELOR-STUDIUM Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Arbeitsfeld Altenhilfe

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 2 Allgemeine Hinweise: Das Aufgabenfeld der sozialen Dienste in Einrichtungen der Altenhilfe umfasst trägerübergreifend insbesondere die Bereiche der stationären und ambulanten Versorgung. Die Einrichtungen der Altenhilfe befinden sich in einem Entwicklungsprozess. Bestehende Einrichtungen öffnen sich und sind auf der Suche nach gemeindenahen Versorgungsformen. Für die praktische Ausbildung heißt das, dass die Ausbildungsbedingungen nur bedingt vergleichbar sind. Da die Ausbildung jedoch dort ansetzt, wo die Einrichtung bzw. deren Sozialdienst stehen, kann der vorliegende Praxisplan nur die Richtung weisen und den Rahmen geben. Die Konkretisierung erfolgt vor Ort und muss mit den besonderen Verhältnissen der ausbildenden Einrichtung verknüpft werden. Die beteiligten Praxisstellen haben die Aufgabe, in Absprache mit der Berufsakademie den auf sie zugeschnittenen Ausbildungsplan zu konzipieren. Er ist Grundlage der praktischen Ausbildung und dient der Verwirklichung der Ausbildungsziele, insbesondere der Hinführung zu eigenverantwortlichem Arbeiten. Reflexion Der Ausbildungsstand nach Maßgabe des Praxisplanes soll möglichst einmal pro Monat von der Geschäftsführung/dem Ausbildungsleiter oder einem Beauftragten mit dem Studierenden erörtert werden, um noch offene Inhalte zu erkennen, aufzuarbeiten und erforderlichenfalls steuernd in die weitere Ausbildung einzugreifen. Neben praxisbegleitenden Reflexionen sollen wöchentlich Gespräche zwischen dem Anleiter und dem Studierenden stattfinden. Hospitation Hospitationen sollen genutzt werden, um die fachpraktische Inhalte zu vermitteln und zu vertiefen, die in der Ausbildungseinrichtung nicht oder nur partiell vermittelbar sind. Die ausbildenden Einrichtungen ohne sozialen Dienst sollen in den Praxisphasen 1, 2, 4 und 5 ihre Studierenden zu einer entsprechenden Einrichtung mit sozialem Dienst abordnen, um die Inhalte der Ausbildung im psychosozialen Bereich erfüllen zu können. Dabei ist von einer jeweiligen Hospitationsdauer von mindestens 14 Tagen auszugehen. Nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten ermöglicht die Ausbildungseinrichtung den Studierenden kurze Hospitationen in anderen Institutionen vor Ort (z.b. Suchtberatungsstelle, Krankenkasse, Krebsberatungsstelle, sozialpsychiatrischer Dienst, Rehaberatung... Der Qualifizierung der Studierenden ist es förderlich, wenn Ausbildungseinrichtungen mit sozialem Dienst ihre Studierenden innerhalb der

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 3 gesamten Ausbildungszeit einmalig zu einer vergleichbaren Einrichtung entsenden. Pflichtwahlstation Die Pflichtwahlstation im dritten Praxissemester ist in einer Einrichtung eines anderen Arbeitsfeldes durchzuführen. Bei der Auswahl soll das studentische Interesse Berücksichtigung finden.

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 4 1. Praxisphase Kennenlernen der Institution: - Organisationsstrukturen - Informations- und Dienstweg - Handlungsfelder und Berufsgruppen Kennenlernen der mit dem sozialen Dienst kooperierenden Abteilungen Einführung in die Arbeit des sozialen Dienstes Aufklärung über - Auftrag der Einrichtung - rechtliche Grundlagen - Organisationsplan, Stellung des Sozialen Dienstes - Aufgaben, Stellung und Zusammenwirken von Abteilungen und anderen Untergliederungen - Organe der Institution - Finanzierung, Haushalt, Mittel und Ausstattung - Öffentlichkeitsarbeit Organisation am Arbeitsplatz - Kennenlernen der Verwaltungsabläufe - Daten- und Info- Verarbeitung - Büroorganisation Grundlegende Information - über wichtige Krankheitsbilder - über die unterschiedlichen Gruppen der Bewohner - über rechtliche und methodische Grundsätze für den Umgang mit Klienten - über Schweigepflicht und Datenschutz - über Versorgungsweisen in der Altenhilfe - über die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Altenhilfe - Auswertung - vonhausbesuchen - Beratungsgesprächen - Klinikbesuchen - Arbeitsplatzbesichtigung - Heimbesichtigung - Erarbeiten der aktuellen Problemlage eines Klienten (Lebensgeschichte, Herkunftsmilieu) Reflexion der Problemfelder im Lebensraum der Bewohner

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 5 2. Praxisphase Einübung in die Arbeit des sozialen Dienstes Kennenlernen der Konzepte und Zielvorstellungen (z.b. Beziehungspflege, Ansätze der Gruppenarbeit bzw. Milieugestaltung) Vermittlung von Hilfen sowie Information und Beratung. Stellung von Anträgen und Unterstützung bei deren Umsetzung Erwerb sozialpädagogischer Handlungsstrategien, insbesondere psychosoziale und sozialversicherungsrechtliche Beratung Einführung in die Kooperation mit anderen Institutionen/Behörden - in der Region - außerhalb der Region - Selbsthilfegruppen Ermöglichung schrittweisen, eigenständigen Arbeitens Mitarbeit bei der Erstellung von Pflegeplänen Teilnahme an Besprechungen Ständige begleitende Beratung durch Feed-Back Aufklärung über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen Reflexion der unterschiedlichen Kooperationsebenen und partner Bearbeitung und Reflexion der systemimmanenten Konflikte Fallbesprechungen / Biographische Analysen

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 6 3. Praxisphase (Pflichtwahlstation) Arbeit mit anderen Zielgruppen und Problemen Kennenlernen neuer Institutionen, Arbeitsweisen und -methoden Praxisphase in einer Sozialeinrichtung mit einem andersartigen Arbeitsfeld (z.b. Reha-Einrichtungen, Behinderteneinrichtungen, caritative Einrichtungen, Altenund Pflegeheime, Jugend- und Sozialämter, Selbsthilfegruppen, Ausländerberteuung, Beratungsstellen) Näheres vgl. Ausbildungsplan für die Pflichtwahlstation

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 7 4./5. Praxisphase Hinführung zu eigenverantwortlichem Arbeiten im Sozialdienst Soziale Beratung und Betreuung von Patienten/Versicherten und ihren Familienangehörigen Erstellen von Sozialberichten als Entscheidungsgrundlage (Sozialdiagnose) Kontakte zu Selbsthilfegruppen/Angehörigengruppen/ Besucherdiensten Problem- und zielgruppenorientierte Arbeit als Projektarbeit (z.b. spezielle therapeutische Maßnahmen, neue spezielle Wohnformen) Krisenintervention Konfliktberatung Unterstützung bei Pflegefällen und Entlastung pflegender Angehöriger durch Vermittlung von Hilfen Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen Mitwirkung bei der Umsetzung von Pflegeplänen Ermöglichung eigenständigen Arbeitens Kritische Reflexion der Tätigkeit des sozialen Dienstes als Teil des Gesamtkonzeptes der Einrichtung Erkennen von Problemfällen und Erarbeiten von Lösungen Beziehungen zu kooperierenden Einrichtungen Vertiefende Auseinandersetzung mit methodischem Handeln

Praxisplan Studiengang Soziale Arbeit im Gesundheitswesen / Altenhilfe 8 6. Praxisphase Selbstständige Bearbeitung von Aufgaben Entwickeln von Arbeitsschwerpunkten Anfertigen der Bachelorarbeit bei einer Freistellung von 10 Arbeitstagen Vertiefen und Sichern der in der 1. bis 5. Praxisphase erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten Erkennen von Möglichkeiten der sozialen Dienste innerhalb der übergreifenden Institutionsentwicklung Evaluation der praktischen Ausbildung