Workshop. neuer ESF-Förderansatz Bedarfsgemeinschaftscoaching. 5. Oktober 2017

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Transkript:

Workshop neuer ESF-Förderansatz Bedarfsgemeinschaftscoaching Folie 1

INHALTE 1. Ausgangslage 2. Zielgruppe 3. Zuweisung 4. Projektziele 5. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit 6. Maßnahmen 7. Fördervoraussetzungen 8. Prüfung Verwendungsnachweis 9. Fragen Folie 2

AUSGANGSLAGE Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und Armut Zuweisungsproblematik im laufenden ESF- Förderansatz Perspektiven eröffnen Erweiterung der Integrationskette Abschluss von Asylverfahren und Wechsel in SGB II-Bezug Umstellung des Förderansatzes Beschäftigungspilot Erkenntnisse aus Landesmodellprojekt Westpfalzinitiative Folie 3

ZIELGRUPPE SGB II-Bedarfsgemeinschaft mit mind. einem Langzeitleistungsbeziehenden Langzeitleistungsbeziehender (= Teilnehmende) zwei besondere Vermittlungshemmnisse bei Menschen im Kontext Fluchtmigration entfällt das Kriterium Langzeitleistungsbezug Die Ausübung einer geringfügigen Erwerbstätigkeit ist förderunschädlich gilt auch für Selbstständige Folie 4

ZIELGRUPPE Besonderheiten Personen im Kontext Fluchtmigration: Aufenthaltserlaubnis Flucht nach 22-26 AufenthG und deren Ehepartner/innen Teilnahme am Integrationskurs ist kein Ausschlusskriterium für Zuweisung ausreichende Sprachkenntnisse Folie 5

ZUWEISUNG Zuweisung der Teilnehmenden erfolgt durch Jobcenter schwerpunktmäßig Bedarfsgemeinschaften mit mind. einem unterhaltsberechtigten Kind unter 18 Jahren etwa ¾ der BG im Projekt Keine parallele Teilnahme des TN an Qualifizierungsprojekten Folie 6

ZUWEISUNG Fallkonstellationen Bedarfsgemeinschaften: klassische Bedarfsgemeinschaft (Familien mit Kindern) Einzelbedarfsgemeinschaft Alleinerziehende Zuweisung von TN in Elternzeit ab 6 Monate vor Ablauf der Elternzeit möglich Folie 7

ZUWEISUNG Beispiele für eine gelungene Zuweisung: Teilnahme Träger bei Erstgespräch im Jobcenter Vorstellung des Projekts im Vorfeld der Zuweisung beim Träger positive Bewerbung im Flyer Netzwerkarbeit Folie 8

PROJEKTZIELE Perspektivische Verbesserung der beruflichen Integrationsfähigkeit Einbeziehung der gesamten Bedarfsgemeinschaft Unterstützung/Eröffnung von Fördermöglichkeiten der Kinder in Bedarfsgemeinschaften Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit (65 % der TN mit Förderplan) Folie 9

ERHÖHUNG DER BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT Feststellung des Handlungsbedarfs anhand Situationsanalyse Einschätzung des Handlungsbedarfs anhand einer vierstelligen Skala Verbesserung um mindestens eine der Skalenstufen bei mind. 2 identifizierten Handlungsbedarfen Nachweis über Förderplanung Dokumentation Hilfeplanung in EurekaRLP 2020 29.10.2015 Folie 10

MAßNAHMEN Keine Anwesenheitsprojekte Keine Qualifizierungsprojekte Ganzheitliches Coaching der Bedarfsgemeinschaft Intensive Einzelbetreuung Module zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Situationsanalyse und Förderplanung Rückkopplung an Jobcenter Folie 11

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN: PERSONALKOSTEN Förderung anhand des Realkostenprinzips und Besserstellungsverbot (max. E11 TV-L) Stellenschlüssel 1:20 Teilnehmende Einsatz von 2 sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen Teilzeit möglich mind. 50 % einer VZ Folie 12

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN: PERSONALKOSTEN Qualifikationsanforderung: Sozialarbeiter Sozialpädagogen Pädagogen Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung mit mind. dreijähriger einschlägige Berufspraxis in der Arbeit mit der Zielgruppe Folie 13

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN: SACHKOSTEN Pauschale für Sach- und Verwaltungskosten = 40 % der tatsächlichen Personalkosten Die Pauschale ist unter 4.1.2.8 Sonstige Sachkosten im Antrag zu beantragen. Folie 14

FÖRDERVORAUSSETZUNGEN: keine separate Beantragung der Verwaltungskostenpauschale ist in 40 % berücksichtigt Kein Einsatz von Projektleitung möglich Kein Einsatz von Dolmetschern/Sprachmittlern möglich keine Kalkulation von Vertretungszeiträumen (Urlaub/Krankheit) Folie 15

PRÜFUNG QUARTALSBERICHTE (VERWENDUNGSNACHWEIS) Personalkosten Sachbericht (inhaltliche Projektumsetzung) Situationsanalyse + Förderplanung Tagebuch der Leistungen je BG Finanzierung Teilnehmendendaten inkl. Indikatorik Folie 16

FRAGEN PROJEKTTRÄGER Dokumentation in Eureka: Für jeden erwerbstätigen Hilfebedürftigen einzeln? Oder für jedes Mitglied der BG einzeln? Dabei Frage, wie Kinder dokumentiert werden? Müssen die Coaching-Termine einzeln nachgewiesen werden, z.b. mit Unterschrift der TN? Folie 17

FRAGEN Welche Kontaktdichte ist vorgesehen? Zählen Aktivitäten für den Teilnehmenden, z.b. Telefonate, Netzwerkarbeit, Dokumentation, Gesprächsvorbereitung? Wie wird mit den Anfahrtszeiten umgegangen? Wie soll mit Schwankungen in der Teilnehmerauslastung im Projekt umgegangen werden? Folie 18

FRAGEN Ist eine zentrale Anlaufstelle, Büro, Gruppenraum o.ä. erforderlich? Wo soll die Dokumentation gemacht werden, die umfangreich ist, Vorbereitung von Förderplänen, Bearbeitung EurekaRLP etc.? Sind Zusatzangebote in Kleingruppen möglich, z.b. ESF-Schulung, Schulden, Infos zu Fördermöglichkeiten, Sprachunterstützung? Wie soll mit Schwankungen in der Teilnehmerauslastung im Projekt umgegangen werden? Folie 19

FRAGEN Eingruppierung der Personalkosten Wer klärt Vorabanfragen, welche Fachkraft wie eingruppiert werden kann? Was ist bei personellen Änderungen im Projekt, die dazu führen, dass der neue Mitarbeiter aufgrund seiner Qualifikation höher eingestuft wird? Die Eingruppierung von Mitarbeitern, die kein Studium haben, endet bei E8 Folie 20

FRAGEN Restkostenfinanzierung Kosten für Ausstattung (Handy, Laptop mit mobilem Internetzugang, ggf. Homeoffice), Raumkosten für Module nach 2.2 der Rahmenbedingungen, Reisekosten, Dokumentation, Unterlagen für die TN, Büro, Verwaltung sind gleich. Warum kann hier nicht mit einer Pauschale gearbeitet werden? Reisekosten sind in Flächenkreisen unverhältnismäßig höher als in kreisfreien Städten ein Unterschied wird hier bei den Restkosten nicht gemacht? Folie 21

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Folie 22