Steuererklärung für die. Grundstückgewinnsteuer. Anteil an Verkaufsgegenstand Name, Adresse, PLZ, Ort in % (Total = 100 %)

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Transkript:

Grundstücksgemeinde Steuererklärung für die 1 Die Steuererklärung ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet innert 30 Tagen seit der Veräusserung an die kantonale Steuerverwaltung zuzustellen (pro Kaufvertrag eine Steuererklärung). Kantonale Steuerverwaltung Postfach 1232 6431 Schwyz A. Allgemeine Angaben 1. Veräussernde Partei 1.4 Anteil an Verkaufsgegenstand Name, Adresse, PLZ, Ort in % (Total = 100 %) Telefonische Rückfragen können gerichtet werden an: 2. Erwerbende Partei 2.1 2.3 2.4 Anteil an Verkaufsgegenstand Name, Adresse, PLZ, Ort in % (Total = 100 %) G: P: 3. Weitere Angaben zur Veräusserung (zwingend zu beantworten) Wurde wird auf dem veräusserten Grundstück vorgängig gleichzeitig mit der Veräusserung zu Gunsten der veräussernden Partei einer Drittperson ein ent- unentgeltliches Nutzungsrecht (Wohnrecht, Nutzniessung etc.) begründet oder eine mietvertragsähnliche Vereinbarung abgeschlossen, das die von der erwerbenden Partei übernommen wird? Wenn ja, Beschrieb (bitte Vertrag beilegen): Wird die ganz oder teilweise von der erwerbenden Partei bezahlt? Wenn ja, zu welchem Anteil (Prozent Bruch)? B. Gewinnberechnung 1. Veräusserungserlös Vertraglicher Erlös Veräusserung am Grundbuch-Nr. Landfläche in m2 oder Betrag Verkaufsgegenstand (Bezeichnung) (Grundbucheintrag) Kataster-Nr. STWE-Anteil in xx1000 CHF ohne Rappen Erlös erhöhende Leistungen Erlös mindernde Leistungen nichtliegenschaftliche Erlösanteile 1.4 Veräusserungskosten Bezeichnung Rechnungsstellende Person Beilagen-Nr. Notariat Grundbuch Vermittlungsprovision Total Veräusserungserlös Übertrag auf Rückseite, Ziffer 3.1

2. Anlagekosten Sofern sich die Beträge der Spalte "Anlagekosten" nicht nur auf das veräusserte Grundstück beziehen, können die Kosten nur anteilmässig geltend gemacht werden. Beispiel: Ursprünglich Erwerb von 1150 m2 Land und Erstellung Einfamilienhaus. Sofern das Einfamilienhaus mit einem Landanteil von 420 m2 veräussert wird, können nur Landkosten von 420 1150 geltend gemacht werden (bitte Berechnung der Aufteilung beilegen). Bitte zuerst Deklaration e 2 3 vornehmen und Werte übertragen! 2.1 Erwerbspreis Grundstück Hertrag von Form. 2, Ziff. 1 Kosten und Abgaben bei Erwerb Hertrag von Form. 2, Ziff. 2 2.3 Aufwendungen 2.3.1 Werterhöhende Aufwendungen Hertrag von Form. 2, Ziff. 3.1 2.3.2 Bauzinsen Hertrag von Form. 2, Ziff. 3.2 2.3.3 Aufwendungen Liegenschaftenhändler Hertrag von Form. 3 2.4 Beiträge von Drittpersonen Hertrag von Form. 2, Ziff. 4 2.5 Geschäftsvermögen: AK bei Buchwerten Hertrag von Form. 2, Ziff. 5 Zwischensumme Anlagekosten Anlagekosten davon Anteil VO Zähler Nenner Betrag 2.6 Wurde bei Erwerb resp. der letzten steuerbaren Veräusserung (des jetzt veräusserten Grundstücks) für ein vorher veräussertes inner-ausserkantonales Grundstück der Gewinn infolge Ersatzbeschaffung (im Sinne der 108 oder 109 StG) ganz oder teilweise aufgeschoben? Wenn ja, nichtbesteuerter Gewinn (bitte Unterlagen beilegen) Total Anlagekosten Übertrag auf Ziffer 3.2 3. Grundstückgewinnberechnung 3.1 Veräusserungserlös Hertrag von Seite 1, Total Ziffer 1 3.2 Anlagekosten Hertrag Total Ziffer 2 Nicht zu besteuernder Gewinn infolge Ersatzbeschaffung gemäss Antrag vom: Betrag Freibetrag Steuerpflichtiger Grundstückgewinn C. Zahlungsverbindung für Rückerstattungen BankPostcheck, Konto lautend auf 21-stellige IBAN (International Bank Account Number) Mit der Unterzeichnung dieser Steuererklärung wird bestätigt, dass - die geltend gemachten Aufwendungen weder bei der Einkommens- noch bei der Gewinnsteuer geltend gemacht wurden; - von Drittpersonen erhaltene Leistungen vollständig deklariert wurden (siehe 2, Ziffer 4). D. Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht Bei Vertretung: Adresse der vertretenden Person Diese Steuererklärung ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich wird die nebenstehend aufgeführte Person für diese Veräusserung mit der rechtsgültigen Vertretung vor den Steuerbehörden bevollmächtigt. Alle steuerlichen Zustellungen und Rückfragen sind an die Vertretung zu richten! Bitte ankreuzen, falls die Rechnung nicht der Vertretung zuzustellen ist! Beilagen Kaufvertrag Hilfsblatt Berechnung Anlagekosten (Form. 2) Hilfsblatt für Liegenschaftenhändler (Form. 3) Ort und Datum: Unterschrift: (aller veräussernden Personen) GGSt-0010

Grundstücksgemeinde Hilfsblatt zur Berechnung der Anlagekosten 2 1. Erwerb am Grundbuch-Nr. Landfläche in m2 oder Betrag Erwerb von: (Grundbucheintrag) Kataster-Nr. STWE-Anteil in xx1000 Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer 2.1 2. Betrag Bezeichnung Rechnungsstellende Person Beilagen-Nr. 2.1 Notariats-Grundbuchkosten 2.3 Erwerbspreis Grundstück Erwerbspreis erhöhende Leistungen Erwerbspreis mindernde Leistungen nichtliegenschaftliche Erwerbspreisanteile Kosten und Abgaben bei Erwerb Handänderungssteuer Weitere Erwerbskosten 3. Aufwendungen 3.1 Werterhöhende Aufwendungen Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer Abzugsfähig sind während der Besitzesdauer vorgenommene, werterhöhende (= zusätzliche Investitionen) Kosten; nicht abziehbar sind daher, da Unterhaltskosten, einen Verschleiss ausgleichende oder der Komfortverbesserung dienende Kosten (einschliesslich der Ersatz durch teurere oder verbesserte Produkte, unabhängig von deren Kosten). Abgrenzungsgrundsätze für Kosten: - Neubauten und nachträglich vorgenommene Anbauten: lich anrechenbar (werterhöhend); - Renovationen: In der Regel nicht anrechenbar, da Unterhalt (Abgrenzung siehe Ausscheidungskatalog); dies gilt auch bei sog. energiesparenden Investitionen, welche in der Regel einkommens-gewinnsteuerlich geltend gemacht werden konnten. - Umbauten: Abgrenzung siehe Ausscheidungskatalog. Unterhaltskosten sind auch dann auszuscheiden, wenn einkommenssteuerlich nur der Pauschalabzug geltend gemacht wurde. Betrag NETTO davon werterhöhend Bezeichnung Rechnungsstellende Person Beleg Datum % Hertrag von separater Aufstellung:

Betrag NETTO Hertrag von Vorderseite Beleg Datum % davon werterhöhend 3.2 Bauzinsen Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer 2.3.1 Bauzinsen (Zinsen während der Bauzeit von Neubauten) können oder konnten aufgrund der schwyzerischen Einschätzungspraxis in der Regel bei den ordentlichen Steuern in Abzug gebracht werden (Wahlmöglichkeit); deshalb ist für deren Anerkennung zwingend der Nachweis zu erbringen, dass diese bisher steuerlich nicht in Abzug gebracht wurden. Neubauten: Wurden Bauzinsen vollständig bei der Einkommens-Gewinnsteuer geltend gemacht? Wenn nein, Auflistung der Bauzinsen: Bezeichnung Gläubiger Zeitraum von bis: Hertrag von separater Aufstellung (bitte beilegen) abzüglich Anteil der bei der Einkommens-Gewinnsteuer in Abzug gebrachten Bauzinsen 4. Beiträge von Drittpersonen Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer 2.3.2 Leistungen von Drittpersonen, insbesondere Versicherungsleistungen sowie Beiträge von Gemeinwesen, für welche die veräussernde Person nicht ersatz- oder rückerstattungspflichtig ist, sind von den Anlagekosten abzurechnen. Wurden seit der letzten steuerbaren Veräusserung des Grundstücks von Drittpersonen Beiträge (im Sinne der aufgeführten Positionen) an werterhöhende Investitionen geleistet? Wenn ja, Deklaration der einzelnen Leistungen: Bezeichnung Leistende Person (bitte Abrechnung Vertrag etc. beilegen) Subventionszahlungen (an Gebäude, Strassen etc.) Versicherungsleistungen (Brand-Elementarsch. etc.) Wohnbauförderung (à fonds perdue Beiträge) Zahlungen an Schutzraumplätze Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer 2.4 5. Bei Geschäftsvermögen: Variante zur Bestimmung Anlagekosten Bei Veräusserung von Grundstücken des Geschäftsvermögen kann zur Bestimmung der Anlagekosten in der Regel vom aktuellen Buchwert zuzüglich der wiedereinbringbaren Abschreibungen ausgegangen werden, da damit, sofern keine Unterhaltskosten eingebucht wurden, die anrechenbaren Anlagekosten wiedergegeben werden; der sich ergebende Betrag ist zu korrigieren, sofern - Unterhaltskosten und sonstige grundstückgewinnsteuerlich nicht anrechenbaren Kosten sowie buchmässige Aufwertungen, welche nicht aufgrund wertvermehrender Investitionen vorgenommen wurden, eingebucht wurden; - bei Erwerb des Grundstücks beim Rechtsvorgänger ein Steueraufschub gewährt wurde; diesfalls ist der gebuchte Erwerbspreis um den durch den Rechtsvorgänger nichtversteuerten Gewinn zu reduzieren (Erwerbspreis - Anlagekosten Rechtsvorgänger). Buchwert per Veräusserung (bitte Jahresabschluss und Kontoauszug beilegen) wieder eingebrachte Abschreibungen (detaillierte Abschreibungstabelle beilegen) - gebuchte Aufwertungen infolge Geschäftssanierung etc. (nicht anrechenbar) - gebuchte Aufwendungen, welche gemäss Ausscheidungskatalog Unterhaltskosten darstellen - Rechtsvorgänger wurde Steueraufschub gewährt: Nichtversteuerte Gewinne Rechtsvorgänger GGSt-0010 Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer 2.5

Hilfsblatt zur Berechnung von besonderen Aufwendungen für Liegenschaftenhändler 3 Allgemeine Angaben Veräussernde Personen (Namen) Anteil in % am Verkaufsgegenstand ( 1 [Steuererklärung], Bst. A, Ziff. 1) ANT: ANT: ANT: ANT: Anteiliger Veräusserungserlös ( 1, Bst. B, Summe Ziff. bis ) CHF: CHF: CHF: CHF: Veräussernde Person: Natürliche (NP) oder juristische Person (JP)? Liegenschaftenhandel = Eigenständige unternehmerische (Handels-) Tätigkeit? Veräussertes Grundstück = Handelsbestand (Umlaufsvermögen)? Veräussertes Grundstück = Unmittelbar zusammenhängend mit Liegenschaftenhandel? 1. Anteil an allgemeinen Unkosten Total 2. Subjektbezogene Aufwendungen 2.1 Anteil Allgemein Anteil für eigene Verkaufstätigkeit Informationen siehe Zusatzwegleitung "Besondere Aufwendungen für Liegenschaftenhändler"! Berechnung Betrag vom Veräusserungserlös (siehe oben)! Juristische Personen: Antrag für direkte Anrechnung der als Aufwendung im Sinne von 116 Abs. 1 Bst. f StG Form.1 Ziffer Form.1 Ziffer Form.1 Ziffer Form.1 Ziffer 1.4 % CHF % CHF % CHF % CHF Übertrag auf 1, Bst. B, Ziffer 2.3.3 Summe der Abzüge Ziffer und maximal im Umfang der tatsächlich gebuchten allgemeinen Unkosten! Die berechneten Beträge werden grundstückgewinnsteuerlich angerechnet, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der Kauf und Verkauf von Liegenschaften als eigenständige unternehmerische (Handels-) Tätigkeit erscheint, das veräusserte Grundstück als Umlaufsvermögen qualifiziert und der Liegenschaftenhandelstätigkeit zuzurechnen ist. Die wird grundstückgewinnsteuerlich angerechnet, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der Kauf und Verkauf von Liegenschaften als eigenständige unternehmerische (Handels-) Tätigkeit erscheint, das veräusserte Grundstück als Umlaufsvermögen qualifiziert und der Liegenschaftenhandelstätigkeit zuzurechnen ist. Revers: Personen, welche die als direkte Sonderaufwendung im Sinne von 116 Abs. 1 Bst. f StG geltend machen, bestätigen und verpflichten sich hiermit, die bei der Gewinnsteuer nicht erfolgswirksam geltend zu machen. Natürliche Personen: AHV-Abzug Ein allfälliger im Zusammenhang mit der Veräusserung des Grundstücks angefallener AHV-Beitrag wird gemäss Praxis gewährt, wenn dieser betragsmässig bekannt ist und einkommenssteuerlich nicht angerechnet wird; die veranlagung wird auf Antrag hin entsprechend korrigiert. Beilagen Ort: Datum: Unterschrift: GGSt-03.2017