sportleitbild der stadt thun

Ähnliche Dokumente
Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport (Sportgesetz)

Sportförderungsgesetz

Verordnung über die Förderung des Sports in der Stadt Thun

QUALITÄTS-LABELS FÜR BILDUNGSINSTITUTIONEN. Sporttalente machen Schule

Leitbild ATB SCHWEIZ. Genehmigt durch die Geschäftsleitung am: Gültig ab: ATB Schweiz Version

was macht eigentlich Swiss Olympic?

Kanton Zürich Sportamt. Sport Kanton Zürich 2014 Fakten aus der Studie über das Sportverhalten und die Sportbedürfnisse der Zürcher Bevölkerung

Leitbild Schweizerischer Schwimmverband

Verordnung über die Verwendung des kantonalen Anteils am Gewinn der Swisslos Interkantonale Landeslotterie (Swisslos-Sportfonds- Verordnung) 4)

Das Schweizer Sportkonzept

SPORT UND EHRENAMT IN DER SCHWEIZ!

Die Leitsätze sind langfristig ausgelegt. Sie zeigen die Absicht, Richtung und Bandbreite auf, die als Leitplanken für das Handeln in der Gemeinde

Schulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen:

REGIERUNGSRAT DES KANTONS AARGAU

Uhr. Der CEO Swiss Olympic hat das Wort: Strategieprozess Swiss Olympic. Roger Schnegg. Slide 5

Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (GWE, Wirtschaftsentwicklungsgesetz)

J+S-Coach Ausbildung. Einblicke in den J+S-Coach-Alltag

Leitbild Gemeinde Felben-Wellhausen 2003 Überarbeitet Grundlage für Konkretisierung der Massnahmen. Unsere Leitidee.

Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)

Sport und Bewegung in Sargans

Leitfaden duale Grundbildung und Leistungssport

PILOTPROJEKT SEPL HARTBERG+

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Informatikleitbild der Kantonalen Verwaltung Zürich

Jugend+Coach Ausbildung

Spitex Verband Schweiz. Ersetzt das Branchenleitbild (vom Mai 1999) und die Strategie 2015 (vom Mai 2008)

Das Schweizer Sportkonzept; die Situation des Schweizer Vereinssports, Vereinsanalyse, Leitbild; Leitbildprozess.

Präsidiumssitzung Deutscher Basketball Bund

Kommunaler Spitzenverband in Deutschland und Europa.

Herzlich willkommen. Swiss Olympic. Marc Hügli 07. Mai 2015 Magglingen. Foto: Keystone / zvg

Die Prinzipien der Ethik-Charta im Sport bilden die Grundlage für Aktivitäten der IG Sport Olten (siehe Anhänge 1 und 1.1).

Unser Leitbild unsere Richtlinien. Wir kommunizieren nach innen und aussen einheitlich und offen.

5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG)

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen über Frauenförderung. mbh

Werner Müller, Gemeindeammann

Bernischer OL Verband

Pädagogisches. Konzept. Kita Weisslingen

Leitbild der bernischen Feuerwehren. Prävention Feuerwehr

Stellungnahme von swiss coach (Berufsverband Trainer Leistungs- und Spitzensport Schweiz)

DER ZUKUNFT BEGEGNEN CHANCEN ERÖFFNEN

vom 16. Januar/15. Februar 1995

Studium und Spitzensport

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Verordnung über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst (ISVet-V)

Bildungspatenschaften stärken, Integration fördern

Anmeldeformular Sportklasse Gymnasium Bäumlihof Basel

BESCHLUSS. des Präsidiums der FDP, Berlin, 2. August Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

Das Sportprofil am DG

Primar- und Sekundarschulbehörde. Die Texte in Handschrift schrieb Tamara Stäuble, 4. Klasse Gerda Stolz, Schulzentrum Seetal

Gemeindeführungsstab Reglement

- Fechtsportclub Cottbus e.v., Helene-Weigel-Straße 5, Cottbus - Cottbus,

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG

Betriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen

Prof. Dr. Christian Wopp Universität Osnabrück. Veränderungen im Bildungsbereich. 1 Frühkindliche Bildung und Erziehung

Beschreibung der Produktgruppe

Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement

Prävention in der Nachwuchsförderung

Fonds Jugend, Bildung, Zukunft

Botschaft zum Sportförderungsgesetz und zum Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport

Leistungssport 2020 Teilkonzept Talentsuche und Talentförderung

Kick-off ÖREK Grundzüge der Raumordnung 1996

Kommunikation in Sportvereinen

Vernehmlassung des Bundes: Gesamtschau Sportförderung des Bundes Stellungnahme des Kantons Bern

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Bewegungsfördernde Schule Informationen Angebote Kooperationspartner

Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen 1. Allgemeines 2. Kooperationsgruppen Schule und Sportverein

Die Stiftung MyHandicap und ihre Dienstleistungen

Kommunikationskonzept

Tabakprävention im Kanton Thurgau

Leitbild Malans. Wohnen und leben in den Bündner Reben

Synopse. Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden,

Die Hochschule Trier partnerschaftliche Hochschule in der Region mit internationaler Ausrichtung

Freiwilligenarbeit in der Schweiz

Bildungsreglement der Stadt Thun (BiR)

AGSV Aargauer Schiesssportverband Aufgabenumschreibung für die Abteilung Leistungssport

Freiwilligendienste im Sport Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Sport -Schule als Einsatzstelle- 17. November 2007, Hannover

Wegleitung zum Formular zur Unterstützung von Sportvereinen

Parlamentssitzung 19. August 2013 Traktandum 10

November 2011 Saalsporthalle Zürich

Der Stadtsportbund Köln e.v.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0460 Sportförderung

Der Venuzle Venue Manager Die Gesamtlösung für Sportanbieter

Titel der Präsentation News/Infos Untertitel der Präsentation Sektion Sport und Jugend + Sport

Ratschlag «Verlängerung des Marketing-Engagements des Kantons Basel-Stadt bei den Swiss Indoors Basel für die Jahre »

Gesundheitsförderung in der Gemeinde Muri b. Bern. Strategiepapier

Helvetia Gruppe. Unser Leitbild

Ausbildungsplan B-Trainer

Partnerinformation Nationale Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

Stellungnahme des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung SVEB

SCHLÜSSELPERSONEN IN DER KOMMUNALEN INTEGRATIONSPOLITIK

Gesetzentwurf der Landesregierung

FRAGEBOGEN. Lehrpersonen 1 FÜHRUNG UND MANAGEMENT. 1.1 Führung wahrnehmen

Wer wir sind. Nachhaltigkeits-Grundsatz Unsere Lösungen erfüllen ökologische, ökonomische und soziale Kriterien, die weltweit anerkannt sind.

Richtlinien Sporternährung

Lehrpläne für die Ergänzungsfächer gemäss MAR Sport. 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse

Nachwuchsförderung Sport des Kantons Zürich

Gemeindeentwicklungsplan

Qualität im Tagesheim- Alltag

Neues Finanzierungsmodell für die privaten Krippen

Transkript:

sportleitbild der stadt thun

1. BEDEUTUNG DES SPORTS Der Sport geniesst in der Stadt Thun dank seiner positiven Auswirkungen auf Lebensqualität, Gesundheit und Freizeitgestaltung einen hohen Stellenwert. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Entwicklung, wirkt verbindend und integrativ und fördert Fairness und Toleranz. Der Sport ist zudem ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, attraktive Sportanlässe unterstützen die Standortqualität und bereichern das Unterhaltungsangebot. Die Förderung des Sports ist somit eine Aufgabe der Stadt und von öffentlichem Interesse. 2. GRUNDSÄTZE DER STÄDTISCHEN SPORTPOLITIK Die Stadt Thun betreibt eine auf die Bedürfnisse der Thunerinnen und Thuner abgestimmte Sportpolitik und will den Zugang zu Sport und Bewegung für alle ermöglichen. Die wichtigsten Grundsätze der städtischen Sportpolitik sind die «Selbständigkeit des Sports», die «Subsidiarität der Sportförderung» und die «Partnerschaftliche Zusammenarbeit». Bewegung Selbständigkeit des Sports: Wichtige Prinzipien der Sportpolitik sind Unabhängigkeit und Selbstverantwortung. Die Menschen, Sportorganisationen und privaten Sportanbieter sollen die sportlichen Aktivitäten in eigener Verantwortung regeln und autonom entscheiden. Subsidiarität der Sportförderung: Die Menschen, Sportorganisationen und privaten Sportanbieter sollen sich aus eigener Kraft finanzieren. Die Stadt beteiligt sich an den im öffentlichen Interesse stehenden Aufgaben, die nur mit städtischer Unterstützung wahrgenommen werden können. Partnerschaftliche Zusammenarbeit: Selbständigkeit und Subsidiarität bedingen die Stadt als Partnerin, welche für eine effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen sorgt. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit reicht vom Dialog miteinander über die Erarbeitung gemeinsamer Vorstellungen bis hin zur vereinten Umsetzung konkreter Massnahmen.

Leistung 3. SPORTPOLITISCHE MASSNAHMEN 3.1 Raum- und Infrastrukturangebot Die Bereitstellung eines ausreichenden und zeitgemässen Angebots an Sportanlagen ist eine zur Sportförderung wichtige Leistung der Stadt Thun. Diese sorgt dafür, dass die Grundbedürfnisse vorwiegend auf städtischen Sportanlagen gedeckt werden können. Die städtischen Anlagen betreibt sie selbst oder lässt sie durch geeignete Organisationen betreiben. Die Sportinfrastruktur soll zu günstigen Bedingungen zugänglich sein sowie vielseitig und intensiv genutzt werden können. Der Bevölkerung sollen ein attraktives Strand- und Flussbad wie auch Kleinboothäfen und Trockenplätze zur Verfügung stehen. Zusätzlich zu den eigentlichen Sportanlagen wertet die Stadt die öffentlichen Grünflächen, Spielplätze, Quartier- und Bewegungsräume auf und kann diese unter Berücksichtigung der Erfordernisse für den vereinsungebundenen Freizeitsport ergänzen. See und Aare vervollständigen das Angebot. Bei sportlichen Aktivitäten und Massnahmen ist auf einen sorgfältigen Umgang mit Natur und Umwelt zu achten. Die Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Anlagen und deren Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer stehen im Vordergrund. Neue Sportanlagen sind zu beantragen, wenn ausgewiesene Bedürfnisse durch die vorhandenen Anlagen nicht gedeckt werden können. Die Stadt erlässt ein Konzept für Sport- und Bewegungsräume, welches als Richtlinie für ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Bereitstellung der Infrastruktur für Sport und Bewegung gilt. Dieses Konzept ist periodisch zu überprüfen und anzupassen. 3.2 Unterstützung der Sportvereine Die Stadt stellt den Sportvereinen die Sportanlagen zu günstigen Bedingungen zur Verfügung. Für Jugendabteilungen von Vereinen und Jugendorganisationen mit Sitz in Thun kann sie auf die Erhebung von Gebühren verzichten. Die Stadt leistet Beiträge an Jugendaktivitäten im Rahmen der vom Gemeinderat erlassenen Bestimmungen. Sie kann in besonderen Fällen zusätzliche finanzielle Beiträge leisten oder kostenlose bzw. vergünstigte Dienstleistungen erbringen. Bei Bedarf kann die Stadt die Sportvereine in den Bereichen Vereinsentwicklung, Organisation und Vereinsführung unterstützen und die ehrenamtliche Tätigkeit würdigen. Eigeninitiativen zur Erweiterung des Angebots an Sportstätten können unterstützt werden.

3.3 Schul- und Jugendsport Die Stadt sorgt dafür, dass der obligatorische Sportunterricht gemäss den gesetzlichen Vorschriften und in guter Qualität durchgeführt wird. Bei Bedarf kann sie entsprechende Massnahmen einleiten. Zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht organisiert die Stadt mit dem freiwilligen Schulsport weitere Sportkurse für die Schulkinder in der schulfreien Zeit. Tägliche Sport- und Bewegungsmöglichkeiten sind zu fördern. Sportlich besonders begabten Schülerinnen und Schülern bietet die Stadt im Rahmen der Kunst- und Sportklassen die erforderlichen Rahmenbedingungen, damit diese ihr sportliches Talent weiterentwickeln können. 3.6 Vernetzung, Koordination und weitere Massnahmen Die Stadt schafft geeignete Rahmenbedingungen, um die an der Sportförderung in der Stadt Thun beteiligten Kräfte zu vernetzen. Sie pflegt den Kontakt mit Sport Thun, der Dachorganisation der Thuner Sportvereine, und bezieht diese bei wichtigen Fragen mit ein. Bei Bedarf sind Arbeitsgruppen einzusetzen. Innovative Projekte können gefördert und unterstützt werden. Sollten ausgewiesene sportspezifische Bedürfnisse durch die Menschen, Sportorganisationen und privaten Sportanbieter nicht gedeckt werden können, kann die Stadt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen geeignete Massnahmen zur Schaffung entsprechender Angebote ergreifen. 3.4 Leistungssport und Sportanlässe Die Stadt honoriert besondere Leistungen in Form von Sportlerinnen- und Sportlerehrungen. In speziellen Fällen, insbesondere zur Unterstützung einer gezielten Nachwuchsförderung, kann sie finanzielle Beiträge leisten. Sportvereine sowie Sportlerinnen und Sportler, die der Stadt Thun und der Region zu einem positivem Image und Bekanntheit verhelfen, können in besonderen Fällen unterstützt werden. Die Stadt begrüsst die Durchführung von Sportanlässen von lokaler, regionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung. Die Organisatoren von Sportanlässen sind finanziell und/ oder durch das Erbringen von vergünstigten oder kostenlosen Dienstleistungen der Stadt zu unterstützen. 3.5 Sportförderung und Beratung Die Stadt kann bei Bedarf weitere Massnahmen zur Förderung des Sports ergreifen, Publikationen zur Bekanntmachung des Sportangebots herausgeben, Informationskampagnen lancieren oder unterstützen und die Bevölkerung sowie die Sportvereine in Fragen des Sports beraten. Bei ihren Sportförderungsmassnahmen achtet sie auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Schul-, Jugend- und Erwachsenensport, Breiten- und Leistungssport, Individual- und Mannschaftssport sowie von vereinsabhängigem und -unabhängigem Sport.

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND ANLAUFSTELLE Die Sportpolitik der Stadt Thun orientiert sich am vorliegenden Leitbild und soweit möglich und relevant an den Gesetzen und Richtlinien des Bundes (Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz, Sportförderungsgesetz), des Kantons (Kantonales Sportleitbild, Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport), des Dachverbandes Swiss Olympic (Ethik Charta, Nachwuchsförderungskonzept) und an der Strategie Stadtentwicklung der Stadt Thun. Fairness Das Amt für Bildung und Sport führt eine Fachstelle, die für den Betrieb der städtischen Sport- und Badeanlagen sowie für die Sportförderung zuständig ist. Sie koordiniert die sportpolitische Tätigkeit der Stadt, beobachtet die Sportentwicklungen und steht als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie informiert über alle sportrelevanten Geschehnisse.

konzept / design: reto kernen www.magmagraphics.ch Impressum Stadt Thun Amt für Bildung und Sport Hofstettenstrasse 14 3602 Thun Tel. 033 225 84 15 sport@thun.ch www.thun.ch/sport Genehmigt durch den Gemeinderat am 17. Dezember 2010. Inkraftsetzung per 1. Januar 2011.