Leitfaden für Skizzeneinreicher und Antragsteller der zweiten Wettbewerbsrunde BILDUNG

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Transkript:

Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Leitfaden für Skizzeneinreicher und Antragsteller der zweiten Wettbewerbsrunde BILDUNG

Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Leitfaden für Skizzeneinreicher und Antragsteller der zweiten Wettbewerbsrunde BILDUNG

inhalt 1 Inhalt Der Wettbewerb... 2 Der Wettbewerb im Überblick... 3 Förderung... 4 Was wird gefördert?... 4 Wer soll mit den Konzepten adressiert werden?... 4 Wer wird gefördert?... 4 Wie wird gefördert?... 5 Was sind Dauer und Umfang der Förderung der zweiten Wettbewerbsrunde?... 6 hinweise für die Einreichung von Skizzen... 7 Welche formalen Anforderungen an die Skizze gibt es?... 7 Wie sollte die Skizze gegliedert sein?... 7 Welche inhaltlichen Anforderungen an die Skizze gibt es?... 9 Bis wann muss die Skizze eingereicht werden?... 9 Wie wird die Skizze eingereicht?...10 Wie werden die Skizzen bewertet?...10 hinweise für die Einreichung von Förderanträgen...11 Welche formalen Anforderungen an den Förderantrag gibt es?...11 Welche inhaltlichen Anforderungen an den Förderantrag gibt es?...11 Bis wann muss der Förderantrag eingereicht werden?...11 Wie wird der Förderantrag eingereicht?...11 Wer entscheidet über die Förderanträge?...12 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...13 Weitere informationen...13

2 Der Wettbewerb Mit dem Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene hochschulen vertiefen die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland ihre gemeinsamen Anstrengungen in der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Im Rahmen des Wettbewerbs werden Mittel für innovative, nachfrageorientierte sowie nachhaltig angelegte Gesamtkonzepte der Hochschulen zur Verfügung gestellt, die auf den Auf- und Ausbau von Studienangeboten im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens zielen. Diese Mittel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Bundeshaushalt gewährt. Der Wettbewerb hat zwei Wettbewerbsrunden die Projekte der ersten Wettbewerbsrunde starteten im Jahr 2011. Die Projekte der zweiten Wettbewerbsrunde sollen im August 2014 beginnen. Für jede Wettbewerbsrunde gibt es eine eigene Bekanntmachung, auf deren Grundlage in einem zweistufigen Verfahren erst Skizzen eingereicht werden können und nach Begutachtung durch eine unabhängige Fachjury zur Antragstellung aufgefordert wird. Die Anzahl der geförderten Projekte in der zweiten Wettbewerbsrunde ist abhängig vom beantragten Fördervolumen der als förderwürdig begutachteten Projekte und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Dabei erfolgt die Förderung innerhalb einer Wettbewerbsrunde in zwei Förderphasen, die zusammen sechs Jahre nicht überschreiten. Ziele des Wettbewerbs sind: die dauerhafte Sicherung des Fachkräfteangebots, die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die schnellere Integration von neuem Wissen in die Praxis und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftssystems durch nachhaltige Profilbildung im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium. Die Förderung im Rahmen des Wettbewerbs Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen beinhaltet deshalb die Entwicklung und Erprobung von ausgewählten Konzepten im Bildungsbereich, in der außeruniversitären Forschung sowie in Wirtschaft und Verwaltung. Sie umfasst den Aufbau neuer, nachfrageorientierter und bedarfsgerechter Angebote oder den Ausbau bestehender, vorbildlicher Angebote ausweislich eines Mehrwertes. Der Wettbewerb zielt darauf ab, die beteiligten Hochschulen bei der Profilbildung im Hinblick auf ihre Entwicklung zu offenen Hochschulen zu unterstützen. Deshalb ist es wichtig zu verdeutlichen, dass die Projekte als ein Teil der Strukturentwicklung der jeweiligen Hochschule zu verstehen sind. Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen 2. Wettbewerbsrunde (Start August 2014) Bekanntmachung 1. Förderphase (42 Monate) 2. Förderphase (30 Monate) August 2014 Januar 2018 Februar 2018 Juli 2020 Abbildung: Überblick zum Wettbewerb

3 Der Wettbewerb im Überblick Schritt 1: Sie reichen zum Stichtag eine Skizze ihres Projektes ein. Die Jury benötigt eine aussagekräftige Skizze zur Beurteilung Ihres Projekts. In diesem Leitfaden finden Sie alle dafür nötigen Informationen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Ihre Skizze alle für die Begutachtung relevanten Punkte berücksichtigt. Schritt 2: ihre Skizze wird begutachtet. Bis zu einem bestimmten Stichtag wird Ihre Skizze begutachtet und im Hinblick auf die Erfüllung der Förderkriterien geprüft. Etwa sechs Wochen nach diesem Stichtag werden Sie bei positiver Begutachtung zur Antragstellung aufgefordert. Schritt 3: Wenn ihre Skizze positiv bewertet wurde, stellen Sie den Förderantrag. Falls Ihre Projektskizze ausgewählt wurde, werden Sie eingeladen, einen Förderantrag zu stellen. Bitte nutzen Sie im Internet das elektronische Antragssystem easy, das Sie schnell durch den Antragsprozess führt. Dort stehen Ihnen auch Hinweise zur Forschungsförderung sowie Richtlinien und Merkblätter zur Verfügung. Bei der Erstellung des Förderantrages wird Ihnen außerdem der Projektträger beratend zur Seite stehen. Schritt 5: Sie verwirklichen ihr Projekt (1. Förderphase). Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Ausgaben, die vor dem im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Bewilligungszeitraum getätigt wurden, sind nicht zuwendungsfähig. Schritt 6: Sie stellen einen Antrag auf Anschlussförderung. Sie werden informiert, wann Sie einen Antrag auf Anschlussförderung stellen können. Außerdem wird Ihr Projekt nach drei Jahren Förderung evaluiert. Schritt 7: Sie werden weitergefördert (2. Förderphase). Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse und des Antrages wird über eine Anschlussförderung entschieden. Im positiven Fall erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Schritt 4: Über ihren Antrag wird entschieden. Ihr Antrag wird vom Projektträger zuwendungsrechtlich geprüft. Liegen nicht alle notwendigen Angaben vor oder sind aus zuwendungsrechtlicher Sicht Änderungen am Antrag vorzunehmen, wird Ihnen der Projektträger dies mitteilen. Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF durch Bescheid über die Förderung.

4 FöRDERung Förderung Was wird gefördert? Gefördert werden Gesamtkonzepte, die die Entwicklung von Angeboten und deren nachhaltige Implementierung in den folgenden Bereichen beinhalten: berufsbegleitende Studiengänge sowie entsprechende Studienmodule, duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen sowie entsprechende Studienmodule, insbesondere mit der Ausrichtung auf weiterbildende Angebote, andere Studiengänge, Studienmodule und Zertifikatsangebote im Rahmen des lebenslangen wissenschaftlichen Lernens. Dabei ist zu beachten, dass in der ersten Förderphase dieser zweiten Wettbewerbsrunde Konzeptentwicklung und forschungsnahe Arbeiten im Mittelpunkt stehen. Dabei sind spätestens 30 Monate nach Projektbeginn alle vorliegenden Ergebnisse hinsichtlich der Entwicklung und Konzipierung sowie empirischer Untersuchungen (empirische Testung hochschuldidaktischer Modellelemente) zu veröffentlichen (z. B. als Broschüre, Internetpublikation, Buch etc.). Außerdem sind spätestens sechs Monate nach Ende der ersten Förderphase alle durch das Projekt erzielten Ergebnisse konzeptioneller und empirischer Art publik zu machen. In der zweiten Förderphase stehen vor allem die nachhaltige und breitenwirksame Weiterentwicklung und Implementation der Ergebnisse der ersten Förderphase im Vordergrund (vgl. auch Was sind Dauer und Umfang der zweiten Wettbewerbsrunde? ). Voraussetzung für die Förderung in der zweiten Förderphase ist ein positives Ergebnis der Projektevaluation, die zum Ende der ersten Förderphase durchgeführt wird. Die geförderten Projekte müssen zudem in beiden Förderphasen das Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgen. Hierzu ist eine kohärente Gender Mainstreaming-Strategie zu entwickeln (vgl. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Skizze gibt es? ). Wer soll mit den Konzepten adressiert werden? Die Konzepte sollen sich insbesondere an folgende Zielgruppen wenden: Berufstätige, Personen mit Familienpflichten, Berufsrückkehrer/innen, Studienabbrecher/innen, arbeitslose Akademiker/innen, beruflich Qualifizierte, auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung sowie Bachelor-Absolventen/Absolventinnen, die nach beruflicher Erfahrung berufsbegleitend studieren wollen. Dabei können in einem Konzept mehrere oder auch nur eine der Zielgruppen adressiert werden. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt in der ersten Förderphase sind in Deutschland ansässige staatliche Hochschulen und private, aber staatlich anerkannte Hochschulen. Diese können im Rahmen von Einzelvorhaben und Verbundprojekten gefördert werden. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können sich an diesem Wettbewerb ausschließlich im Rahmen von Verbundprojekten mit mindestens einer der oben genannten Hochschulen beteiligen. Derartige Verbundprojekte sind durch eine der jeweils mitwirkenden Hochschulen zu koordinieren. Für den Fall der Aufforderung zur Antragstellung ist dann auch eine Kooperationsvereinbarung mit allen Verbundpartnern abzuschließen, siehe Merkblatt BMBF-Vordruck 0110: https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_ formulare/download.php?datei=219.

FöRDERung 5 Weitere Einrichtungen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können sich ggf. im Rahmen von Unteraufträgen an den geförderten Projekten beteiligen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Zuwendungsempfänger (z. B. eine Hochschule) Leistungen nicht selbst erbringen kann und stattdessen die Vergabe eines Auftrags für die Leistungserbringung plant. Aufträge sind von den Zuwendungsempfängern grundsätzlich nach den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen auszuschreiben. Genaue Regelungen hierzu werden im Zuwendungsbescheid und seinen Anlagen vorgegeben. Die Tatsache, dass schon in der Skizze oder ggf. im Antrag potenzielle Auftragnehmer benannt werden, entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften. Antragsberechtigt in der zweiten Förderphase sind Einrichtungen, die bereits in der ersten Förderphase antragsberechtigt waren sowie deren zum Zweck der Projektfortführung ausgegründete Einrichtungen. Auch hier können Einzelvorhaben und Verbundprojekte gefördert werden. Es gibt auch eine andere Form der Beteiligung an geförderten Projekten: Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder andere Institutionen (beispielsweise Kammern, Verbände) besteht jederzeit die Möglichkeit, sich auch ohne Auftrag oder Förderung an einem Projekt zu beteiligen. Das Commitment hierüber sollte dann spätestens bei der Einreichung des förmlichen Förderantrags der/des Antragsteller/s durch eine entsprechende Absichtserklärung ( Letter of Intent ) zum Ausdruck gebracht werden. In der Skizze sollte solch eine Beteiligung inhaltlich in das Projekt eingeordnet und der Stand zum Abstimmungsprozess (z. B. Anfrage läuft, Zusage erfolgt ) erläutert werden. Diese Option der Mitwirkung an Projekten gilt für beide Förderphasen. Wie wird gefördert? Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Da eine Doppelförderung grundsätzlich nicht zulässig ist, sind Projekte, die im Rahmen anderer Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden, nicht förderfähig. Förderfähig sind folgende Ausgaben bzw. Kosten, sofern sie einen eindeutigen Projektbezug aufweisen: Personalausgaben bzw. -kosten, Sachausgaben bzw. -kosten, Reiseausgaben bzw. -kosten und Ausgaben bzw. Kosten für projektbezogene Aufträge (Vergabe gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen). Folgende Einschränkungen bei der Förderung sind zu beachten: Es ist grundsätzlich keine pauschalierte Abrechnung von Ausgaben bzw. Kosten möglich. Eine Ausnahme bildet hierbei die Projektpauschale (siehe unten) für staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen. Ausgaben zur Deckung des grundfinanzierten Personals (Stammpersonal) und der Grundausstattung können nicht gefördert werden. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler oder europäischer Förderung. Nur staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können mit ihrem förmlichen Förderantrag eine Projektpauschale in Höhe von 20% der Zuwendung beantragen. Mit der Projektpauschale werden die durch das jeweilige Projekt verursachten indirekten Projektausgaben finanziert. Für diese Ausgaben ist kein Einzelnachweis erforderlich. Im Verwendungsnachweis müssen die

6 FöRDERung Hochschulen jedoch eine Erklärung über die zweckentsprechende Verwendung der Projektpauschale abgeben. Bewilligungsverfahren und Förderung Was sind Dauer und umfang der Förderung der zweiten Wettbewerbsrunde? Die Förderung erfolgt in zwei Förderphasen. In der ersten Förderphase kann ein Projekt zunächst bis zu 3,5 Jahren (42 Monate) gefördert werden. Im Mittelpunkt der Förderung stehen in dieser Förderphase Konzeptentwicklung, forschungsnahe Arbeiten und empirische Untersuchungen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können für diesen Zeitraum bis zu 100% gefördert werden. Eine Förderung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen kann allerdings nur im Bereich nicht wirtschaftlicher tätigkeiten erfolgen. Bekanntmachung der 2. Wettbewerbsrunde Skizze Förmlicher Antrag Bewilligung Prüfung der Skizze durch eine unabhängige Jury Prüfung des Antrags durch PT/BMBF In der zweiten Förderphase ist eine Anschlussförderung von bis zu 2,5 Jahren (30 Monaten) möglich. In dieser Förderphase stehen umsetzungsrelevante Aktivitäten im Mittelpunkt. Auch in dieser Phase können die zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten bis zu 100% gefördert werden. Ein Antrag auf Anschlussförderung kann bereits vor dem Ende der ersten Förderphase vorgelegt werden. Die Entscheidung über eine Anschlussförderung erfolgt jedoch erst nach der Evaluierung der bisher erzielten Ergebnisse der ersten Förderphase, da die Anschlussförderung auf diesen Ergebnissen aufbaut. Die potenziellen Antragsteller für eine Anschlussförderung werden rechtzeitig darüber informiert, wann der Antrag für die zweite Förderphase eingereicht werden kann. Förderphase 2 Förderphase 1 Verbundprojekt bzw. Einzelvorhaben (max. 42 Monate) Antrag auf Anschlussförderung Bewilligung Verbundprojekt bzw. Einzelvorhaben (max. 30 Monate) Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse

hinweise FÜR DiE EinREichung von SKizzEn 7 Hinweise für die Einreichung von Skizzen Verschiedene Anforderungen sind bei der Skizzeneinreichung zu berücksichtigen, welche im Folgenden erläutert werden. Für das geplante Verbundprojekt oder Einzelvorhaben muss außerdem ein überzeugendes Verwertungskonzept vorgelegt werden. Welche formalen Anforderungen an die Skizze gibt es? Für die Skizzeneinreichung sind folgende Vorgaben und Hinweise zu beachten: Skizzen sind bis zum in der Bekanntmachung genannten Stichtag zusammen mit der Kenntnisnahme der jeweiligen zuständigen Landesbehörden (Sitzland) und zusätzlich bei Bedarf mit der Kenntnisnahme des/der Träger/s in Papierform und elektronisch beim Projektträger vorzulegen. Sind bei Verbundprojekten Hochschulen aus mehreren Ländern beteiligt, hat jede Hochschule die Kenntnisnahme ihres jeweiligen Landes vorzulegen. Die Skizzen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Skizzen sind in Papierversion in einfacher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage einzureichen. Die Skizzen sind außerdem elektronisch mittels eines Online-Tools im pdf- Format hochzuladen: https://www.vdivde-it.de/submission/ bekanntmachungen/woh. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch den vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Die Skizzen dürfen einen Umfang von max. 15 DIN A4-Seiten (inkl. Deckblatt, Gliederung) für Einzelvorhaben und max. 30 DIN A-4-Seiten für Verbundprojekte nicht überschreiten. Einer Skizze kann ein Anhang von max. fünf Seiten hinzugefügt werden. Für die Skizzen ist als Schriftart Arial in Größe 11 pt. zu verwenden. Der Zeilenabstand muss einzeilig sein, und die Seitenränder sind mit 2 cm Breite anzusetzen. Wie muss die Skizze gegliedert sein? Die Gliederung der Skizze muss die im Folgenden aufgeführten Kapitel umfassen und auf die jeweils genannten aufgeführten Themen eingehen: 1. Überblick zum Projekt Titel des Projekts Vorhabenart (Einzelvorhaben oder Verbundprojekt) Einreichende Institution/en (Name, Adresse) Ansprechpartner und ggf. vorgesehener Verbundkoordinator (einschließlich Kontaktdaten) Ggf. weitere Beteiligte (beispielsweise Kammern, Verbände oder andere Partner, die ohne Förderung mitwirken) Form des geplanten Angebots (Studiengang mit vertieften Praxisphasen, berufsbegleitender Studiengang, Zertifikatsangebot etc.) Art des vorgesehenen Abschlusses (Hochschulzertifikat, Bachelor, Master, MBA, Promotion) Adressierte Zielgruppen Adressierte Fachrichtungen Geschätzte Gesamtausgaben für die erste Förderphase (inkl. Projektpauschale) Geschätzte Gesamtausgaben für die zweite Förderphase (inkl. Projektpauschale) Beabsichtigte Förderdauer erste Förderphase Beabsichtigte Förderdauer zweite Förderphase

8 hinweise FÜR DiE EinREichung von SKizzEn 2. Inhaltliche Kurzbeschreibung des Projekts Skizzierung der Ziele des Projekts und Zusammenfassung der Projektbeschreibung 3. Ausführliche Projektbeschreibung Problembeschreibung Beschreibung Stand der Wissenschaft und Technik Thematische Zielsetzung und Arbeitsziele, auch Umsetzung des Querschnittsziels Gleichstellung von Frauen und Männern 4. Forschungs- bzw. entwicklungsbezogene Fragestellungen (mindestens fünf) Mindestens fünf Fragestellungen/Hypothesen, die im Rahmen der ersten Förderphase untersucht werden sollen 5. Arbeitsprogramm mit Zeitplan Beschreibung der Arbeitspakete Meilensteine und Evaluierungskriterien Optional: Arbeitsteilung (Arbeitsteilung mit Darstellung der Teilaktivitäten, ggf. Zuordnung der verschiedenen Arbeitsschritte zu den jeweiligen Projektpartnern, Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner untereinander) 6. Konzept für Nachhaltigkeit, einschließlich Verwertungsplan 7. Finanzierungsübersicht Bitte jeweils für die erste und zweite Förderphase erstellen! Personalmittel + Sachmittel (inkl. Reiseausgaben und Auftragsvergaben) = gesamtmittel - Eigenmittel - Drittmittel = geplante Zuwendung (ohne Projektpauschale) + Projektpauschale (20 %) = Geplante Zuwendung (inkl. Projektpauschale) Verteilung der Zuwendung (inkl. Projektpauschale) nach Jahren für die erste Förderphase: Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Zuwendung Verteilung der Zuwendung (inkl. Projektpauschale) nach Jahren für die zweite Förderphase: Jahr 2018 2019 2020 Zuwendung 8. Notwendigkeit der Zuwendung Nicht vergessen: Die Skizzen dürfen nicht mehr als 15 bzw. 30 DIN A4 Seiten (Einzel- bzw. Verbundskizze) lang sein. Daher sollten die Ausführungen zu 1. und 2. insgesamt maximal drei Seiten umfassen.

hinweise FÜR DiE EinREichung von SKizzEn 9 Welche inhaltlichen Anforderungen an die Skizze gibt es? Für eine fundierte Begutachtung der Skizzen ist es wichtig, dass die Darstellungen präzise und klar erfolgen. Die Ausführungen sind verständlich zu halten, sodass die Lektüre zusätzlicher Literatur oder das Anfordern gesonderter Anlagen nicht erforderlich wird. Bei der inhaltlichen Ausführung ist weiterhin zu beachten, dass die zu entwickelnden Konzepte einen maximalen und nachhaltigen Nutzen für die o. g. Zielgruppen haben. Dementsprechend ist bei der Planung des Projekts ein entsprechender Verwertungsplan zu skizzieren. Dieser soll auch die geplanten Aktivitäten im Rahmen der zweiten Förderphase grob umreißen und darauf eingehen, wie nachhaltige Strukturen geschaffen werden, die auch nach der Zeit der Förderung erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden. Darüber hinaus müssen die geförderten Projekte das Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern verfolgen. Hierzu ist eine kohärente Gender Mainstreaming-Strategie zu entwickeln, bei der die Projekte einen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Gleichstellungsziele leisten: Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie, Voraussetzungen schaffen, die zu einer Erhöhung der Beteiligung von Frauen an hochqualifizierten Führungspositionen beitragen können, Verringerung der Diskrepanz des Anteils von Frauen und Männern in unteren (Bachelor) und oberen hochschulischen Qualifikationsbereichen (Master, Promotion). Statt der oben genannten Gleichstellungsziele oder zusätzlich können auch eigene projektbezogene Gleichstellungsziele formuliert werden. Diese müssen entsprechend kenntlich gemacht und begründet werden. Die Gleichstellungsziele sollten konkret auf den jeweiligen Projektkontext zugeschnitten formuliert werden und sich in die Zielstruktur des Projekts einfügen. Schlüsselfrage ist hier: Welcher Beitrag soll und kann im Rahmen der Interventionsmöglichkeiten des Projekts zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geleistet werden? Die inhaltliche Antwort auf diese Frage und deren Umsetzung gilt es u. a. mit der eingereichten Skizze zu beschreiben und die detaillierte Umsetzung im Rahmen der Antragstellung zu konkretisieren. Da die Projektskizzen untereinander im Wettbewerb stehen, wird eine Bewertung der Skizzen durch eine unabhängige Jury anhand folgender Kriterien vorgenommen: Innovativität und Schlüssigkeit des Konzepts (1/3) - Konsistenz des Konzepts - Nachfrageorientierung und Praxisbezug - innovativer Ansatz bzw. qualitativer Mehrwert im Vergleich zu bestehenden Angeboten bzw. Möglichkeiten Durchführbarkeit/Machbarkeit/Nachhaltigkeit des Konzepts (1/3) - Einbettung des Konzepts in das Profil und die Entwicklungsplanung der Hochschule - Sicherung der Nachhaltigkeit der Konzepte sowie Aufbau dauerhaft tragender Strukturen - Etablierung dauerhafter Partnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft/ Verwaltung - systematische Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung die finanzielle Angemessenheit (1/3). Bei der inhaltlichen Projektbeschreibung und Darstellung des Gesamtkonzepts sollte daher unbedingt auf diese Kriterien eingegangen werden. Die vorgegebene Gliederung der Skizze bietet hierfür ausreichend Möglichkeiten. Bis wann muss die Skizze eingereicht werden? Die Skizze ist vollständig bis zum 25. oktober 2013 beim Projektträger einzureichen. Dabei gilt die Vorlagefrist nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

10 hinweise FÜR DiE EinREichung von SKizzEn Wie wird die Skizze eingereicht? Die Skizzen sind auf dem Postweg und elektronisch beim Projektträger einzureichen: vdi/vde innovation + technik gmbh - Projektträger Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene hochschulen Steinplatz 1 10623 Berlin Für das elektronische Einreichen steht ein Online- Tool zur Verfügung, in dem die Skizze im pdf- Format hochzuladen ist: https://www.vdivde-it.de/submission/ bekanntmachungen/woh. Zur Skizze muss zwingend eine Kenntnisnahme der für Hochschulangelegenheiten zuständigen Stelle des Bundeslandes eingereicht werden, in dem die einreichende/n Hochschule/n verortet ist/sind. Dies ist auf zwei Wegen möglich: a) Die Hochschule schickt eine Kopie ihrer Skizze an die zuständige Stelle des Bundeslandes. Diese erstellt ihre Kenntnisnahme und sendet sie an die Hochschule. Die Hochschule reicht dann sowohl die vollständige Skizze, d.h. inklusive der Kenntnisnahme, auf dem Postweg an den Projektträger als auch elektronisch ein. b) Die Hochschule schickt die Skizze, inklusive aller Unterlagen, an die zuständige Stelle des Bundeslandes und diese reicht dann alle Dokumente, inklusive ihrer Kenntnisnahme, auf dem Postweg an den Projektträger weiter. Die Hochschule reicht die vollständige Skizze, inklusive der Kenntnisnahme, elektronisch ein. Sollte es sich um ein Verbundprojekt handeln, bei dem die am Verbund beteiligten Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern verortet sind, ist von jedem Bundesland eine Kenntnisnahme nötig. Hier wird Vorgehen a) empfohlen. Ggf. ist zusätzlich die Kenntnisnahme des/der Träger/s des Skizzeneinreichers (private, staatlich anerkannte Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung) einzureichen. Es empfiehlt sich, frühzeitig die jeweiligen Stellen der Bundesländer einzubeziehen. Zwar gilt die Vorlagefrist für die Skizzen nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Wird auf Grundlage einer Skizze zur Einreichung eines Förderantrags aufgefordert, so sind in diesem Fall Stellungnahmen der Bundesländer zum Förderantrag und zur Förderung der Nachhaltigkeit nach Beendigung der Förderung und ggf. zusätzlich des/ der Träger/s der Antragsteller zwingend erforderlich. Im Falle der staatlichen Hochschulen sind die oben genannten Vorgehensweisen zur Abstimmung mit den jeweiligen Stellen der Bundesländer möglich. Wie werden die Skizzen bewertet? Die Auswahl und Bewertung der Projektskizzen erfolgt durch eine unabhängige Jury, die vom BMBF im Benehmen mit den Ländern eingesetzt wurde und aus höchstens zwölf Mitgliedern besteht. Als Jurymitglieder wurden national und international ausgewiesene Expertinnen und Experten benannt. Bei der Zusammensetzung der Jury wurde darauf geachtet, dass sowohl Vertreterinnen und Vertreter von übergreifenden Institutionen aus bzw. an der Schnittstelle zwischen der hochschulischen und beruflichen Bildung als auch von Hochschulen und der Wirtschaft eingebunden sind. Bei der Begutachtung werden die in der Richtlinie angegebenen verbindlichen Kriterien zugrunde gelegt (vgl. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Skizze gibt es? ). Auf dieser Grundlage wird dann entschieden, welche Skizzeneinreicher zur Antragstellung aufgefordert werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

hinweise FÜR DiE EinREichung von FöRDERAntRägEn 11 Hinweise für die Einreichung von Förderanträgen Nach Begutachtung der eingereichten Skizzen werden unter Berücksichtigung der Jurybewertungen ausgewählte Skizzeneinreicher unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Verschiedene formale und inhaltliche Anforderungen sind bei der Einreichung zu berücksichtigen, welche im Folgenden erläutert werden. Welche formalen Anforderungen an den Förderantrag gibt es? Von den Antragstellern sind beim Projektträger folgende Unterlagen vorzulegen: ein vollständiger förmlicher Förderantrag, der mit dem elektronischen Antragssystem easy zu erstellen ist, Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden (Sitzland) sowie bei Bedarf des/der Träger/s der Antragsteller zum Förderantrag und zur Förderung der Nachhaltigkeit nach Beendigung der Förderung. Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung als ungebundene Kopiervorlage sowie als ein zusammenhängendes Dokument im pdf-format auf CD-ROM vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die förmlichen Förderanträge der Verbundpartner jeder Verbundpartner hat einen eigenen Antrag vorzulegen in Abstimmung mit dem jeweils vorgesehenen Verbundkoordinator gemeinsam einzureichen. Dieser legt zudem eine Gesamtbeschreibung des Verbundprojekts vor. Die Partner eines Verbundprojekts haben zudem ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt-Vordruck 0110 https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_ formulare/download.php?datei=219 entnommen werden. Welche inhaltlichen Anforderungen an den Förderantrag gibt es? Das in der Skizze umrissene Konzept ist im Förderantrag auszuarbeiten und ausführlich zu beschreiben. Das Vorgehen ist im Detail zu planen (inhaltlich, zeitlich, nötige Ressourcen). Ausführliche Ausgaben- bzw. Kostenkalkulationen sind vorzulegen. Weitere inhaltliche Anforderungen werden mit der Aufforderung, einen vollständigen Förderantrag vorzulegen, mitgeteilt. Bei der Erstellung der Förderanträge wird der Projektträger den Antragstellern beratend zur Seite stehen. Bis wann muss der Förderantrag eingereicht werden? Mit der Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, wird auch mitgeteilt, bis wann der Förderantrag vorliegen soll. Wie wird der Förderantrag eingereicht? Der Förderantrag ist wie die Skizze auf dem Postweg beim Projektträger einzureichen: vdi/vde innovation + technik gmbh - Projektträger Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene hochschulen Steinplatz 1 10623 Berlin Mit dem Förderantrag sind eine Stellungnahme zur Förderung der Nachhaltigkeit nach Beendigung der Förderung durch die für Hochschulangelegenheiten zuständige Stelle der Bundesländer und ggf. zusätzlich eine Stellungnahme durch den Träger des Antragsstellers zwingend erforderlich. Entsprechend ist auch hier wie bei der Skizzeneinreichung die Einreichung für die staatlichen Hochschulen auf zwei Wegen möglich: a) Die Hochschule schickt den Förderantrag inklusive aller Unterlagen an die Stelle des Bundeslandes und diese reicht dann alle Dokumente inklusive ihrer Stellungnahme an den Projektträger weiter.

12 hinweise FÜR DiE EinREichung von FöRDERAntRägEn b) Die Hochschule schickt eine Kopie ihres Förderantrags an die Stelle des Bundeslandes. Diese erstellt ihre Stellungnahme und sendet sie an die Hochschule. Die Hochschule schickt sodann die vollständigen Unterlagen an den Projektträger. Sollte es sich um ein Verbundprojekt handeln, bei dem die am Verbund beteiligten Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern verortet sind, ist von jedem Bundesland eine Stellungnahme nötig. Wer entscheidet über die Förderanträge? Nach zuwendungsrechtlicher Prüfung der Förderanträge durch den Projektträger werden diese dem BMBF vorgelegt, das die abschließende Förderentscheidung trifft. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt durch das BMBF im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen der Förderung wird auf Punkt 1.2 der Richtlinie verwiesen.

WiSSEnSchAFtLichE BEgLEitung und EvALuAtion / WEitERE informationen 13 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation Die erforderlichen Prüfarbeiten zur Erfolgskontrolle der Projekte wird der Projektträger durchführen. Für den Wettbewerb sind zudem eine wissenschaftliche Begleitung und eine begleitende Evaluation vorgesehen. Die wissenschaftliche Begleitung wird die Entwicklung und Erprobung der Konzepte wissenschaftlich unterstützen bzw. untersuchen. Die Aufgaben der Evaluation liegen insbesondere in der Analyse des Maßnahmendesigns vor dem Hintergrund der Bund-Länder-Vereinbarung, des Förderumfeldes, des Programm-Managements (inkl. der wissenschaftlichen Begleitung) sowie erster Wirkungen der Fördermaßnahme. Ebenfalls wird sie die (Zwischen-)Evaluation der Projekte vornehmen. Diese Ergebnisse spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung über eine Anschlussförderung, also die zweite Förderphase. Die Zuwendungsempfänger sind daher verpflichtet, während und nach der Laufzeit der Projekte den mit der wissenschaftlichen Begleitung und der begleitenden Evaluation beauftragten Institutionen die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen (siehe Punkt 7.3 der Richtlinie). Weitere Informationen Für Informationen und Fragen zur Fördermaßnahme Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen steht Ihnen der Projektträger zur Verfügung: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH - Projektträger Wettbewerb Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen Steinplatz 1 10623 Berlin Email: info.woh@vdivde-it.de Hotline: 030/310078-431 Ansprechperson: Ida Stamm Weitere Informationen rund um den Wettbewerb, so beispielsweise auch eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQs), finden Sie im Internet unter http://www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de/ wettbewerb/runde-2-ab-2014/hinweise-furfoerderinteressierte. Außerdem findet für potentielle Skizzeneinreicher eine Informationsveranstaltung am 11. September 2013, von 14.00 bis 18.00 Uhr, in der Urania (www.urania.de/ kontakt/) in Berlin statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung sind unter http://www.wettbewerb-offene-hochschulen-bmbf.de/veranstaltungen zu finden. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/ easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularsch rank=bmbf&menue=block abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen muss das elektronische Antragssystem easy verwendet werden, das unter https://foerderportal.bund.de/easy/ easy_index.php?auswahl=easy_software zu finden ist.

Impressum Herausgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat 415 Wissenschaftlicher Nachwuchs, wissenschaftliche Weiterbildung 11055 Berlin Stand August 2013 Text und Redaktion VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Referat 415 BMBF Gestaltung A. Zeich, VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Bildnachweis BMBF, Getty Images (Titel), Thinkstock Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin/dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.