Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Stadt Waghäusel vom (Entwurfsstand)

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Transkript:

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Waghäusel vom 31.03.2016 (Entwurfsstand) Bitte Zutreffendes ankreuzen: Lärmaktionsplan für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und/oder Lärmaktionsplan für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken Es handelt sich um die erstmalige Aufstellung eines Lärmaktionsplans die Überprüfung / Überarbeitung des Lärmaktionsplans aus dem Jahre. Für die Berichterstattung an die EU ist dieser Bericht in elektronischer Form an die LUBW (laerm@lubw.bwl.de) zu übermitteln. Vollständig ausgefüllt umfasst der Bericht alle für die Berichterstattung erforderlichen Angaben. Das Berichtssystem sieht je Gemeinde nur eine Datei vor; mögliche Zusatzinformationen sind in ein gemeinsames Dokument einzubinden. A. Allgemeine Angaben A.1 Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind 1) Stadt Waghäusel Einwohner: 20.400 Fläche: Straßenverkehr: 42,84 km² B36, L555, L556, L638, K3535, K3536 Schienenverkehr: DB AG Strecke 4020 / 4080 Vorlage: Musterbericht für die Berichtspflichten nach 47d Abs. 2 BImSchG, Stand 10/2013 1/8

A.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Stadt Waghäusel - Ordnungsamt A.3 Rechtlicher Hintergrund 2) 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz A.4 Geltende Grenzwerte 3) Übersicht Grenzwerte der LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/50516/ Offiziell von Deutschland an die EU-Kommission gemeldete Grenzwerte: http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/noise/df3/envt0ec5a/de_de_df3_v3.xls/manage_document B. Lärmaktionsplan für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen B.1 Bewertung der Ist-Situation B.1.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten 4) Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Personen L DEN db(a) Belastete Personen Hauptverkehrsstraßen L Night db(a) Belastete Personen Hauptverkehrsstraßen über 55 bis 60 82 über 50 bis 55 68 über 60 bis 65 63 über 55 bis 60 22 über 65 bis 70 21 über 60 bis 65 2 über 70 bis 75 2 über 65 bis 70 1 über 75 1 über 70 0 Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² (Bereich Wohnungen über 55 7,2 73 über 65 1,3 10 über 75 0,2 0 B.1.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind 5) Gemäß Kartierungsumfang LUBW 2012 nur punktuell >70/60 db(a). B.1.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Östlicher Ortsrand Ortsteil Wiesental (L556) / Nördlicher Ortsrand Ortsteil Waghäusel (L555) 2/8

B.2 Bisher durchgeführte und laufende Maßnahmen B.2.1 Bisher durchgeführte Programme und Maßnahmen zur Lärmminderung Ortsumgehungen Ortsteil Kirrlach (Südwest & Südost), Verschiedene Lärmschutzbauwerke bei Erschließung Wohngebiete Ein Radverkehrskonzept wird 2016 entwickelt B.2.2 Gesamtkosten der bisherigen Programme bzw. Maßnahmen 6) Nicht bekannt / Maßnahme vor 2012 B.2.3 Datum der Einführung (Beginn der Umsetzung der Maßnahmen) 6) Maßnahme vor 2012 B.2.4 Datum des geplanten Abschlusses 6) Entfällt B.2.5 Geschätzte Anzahl der entlasteten Personen 6)7) Nicht bekannt B.3 Geplante Maßnahmen 8) B.3.1 Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 9) Teilverlegung L556 östlicher Ortsrand Wiesental Ausführungsplanung wurde durch das Land in Auftrag gegeben. B.3.2 Geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten fünf Jahre 9) Entfällt B.3.3 Gesamtkosten der im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen (überschlägige Schätzung) 10) Umbau östlicher Ortseingang Wiesental? Ca. 800.000 3/8

B.3.4 Datum der Verabschiedung bzw. der Überprüfung des Aktionsplans 10)11) z.zt. im Verfahren B.3.5 Falls es sich um die Überprüfung eines Lärmaktionsplans handelt: Ergebnis der Überprüfung des Aktionsplans 12) - B.3.6 Datum des geplanten Abschlusses der Maßnahmenumsetzung 10) Umbau östlicher Ortseingang Wiesental (Verantwortungsbereich des Landes BW) B.3.7 Geschätzte Anzahl der entlasteten Personen 7)10) Nicht bekannt (<100 Personen) B.3.8 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen 13) Aufbringung lärmoptimierter Asphalt im Bereich L556 östlicher Ortsrand Wiesental / L555 nördlicher Ortsrand Waghäusel B.3.9 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans 14) C. Lärmaktionsplan für Orte in der Nähe von Haupteisenbahnstrecken C.1 Bewertung der Ist-Situation C.1.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten 4) Geschätzte Zahl der von Lärm an Haupteisenbahnstrecken belasteten Personen L DEN db(a) Belastete Personen Haupteisenbahnstrecken L Night db(a) Belastete Personen Haupteisenbahnstrecken über 55 bis 60 2270 über 50 bis 55 2310 über 60 bis 65 1590 über 55 bis 60 1230 über 65 bis 70 400 über 60 bis 65 300 über 70 bis 75 110 über 65 bis 70 80 über 75 70 über 70 60 Geschätzte Zahl der von Lärm an Haupteisenbahnstrecken belasteten Flächen und Wohnungen L DEN db(a) Fläche in km² Wohnungen 4/8

über 55 13,6 2171 über 65 4,9 275 über 75 1,0 30 C.1.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind 5) Hohe Belastungen westlicher Ortsrand Wiesental und Waghäusel. Bestehende Lärmschutzwände Wiesental nicht in Kartierung berücksichtigt. C.1.3 Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Insbesondere Gleisnahe sehr hohe Lärmbelastungen. Schienenbonus wurde wahrscheinlich bei Dimensionierung Lärmschutzwände angewandt: nicht ausreichend gemäß EU- Umgebungslärmrichtlinie C.2 Bisher durchgeführte und laufende Maßnahmen C.2.1 Bisher durchgeführte Programme und Maßnahmen zur Lärmminderung Sanierungsprogramm "Schienenwege des Bundes": Lärmschutzwände Wiesental & Waghäusel C.2.2 Gesamtkosten der bisherigen Programme bzw. Maßnahmen 6) Nicht bekannt (Maßnahme der DB AG / EBA) C.2.3 Datum der Einführung (Beginn der Umsetzung der Maßnahmen) 6) Nicht bekannt (Maßnahme der DB AG / EBA) C.2.4 Datum des geplanten Abschlusses 6) Nicht bekannt (Maßnahme der DB AG / EBA) C.2.5 Geschätzte Anzahl der entlasteten Personen 6)7) Nicht bekannt (Maßnahme der DB AG / EBA) C.3 Geplante Maßnahmen 8) C.3.1 Geplante Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre 9) Maßnahmen im Rahmen des bundesweiten Lärmaktionsplans durch das EBA 5/8

C.3.2 Geplante Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete für die nächsten fünf Jahre 9) C.3.3 Gesamtkosten der im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen (überschlägige Schätzung) 10) im Verfahren/Kosten der DB AG C.3.4 Datum der Verabschiedung bzw. der Überprüfung des Aktionsplans 10)11) z.zt. im Verfahren C.3.5 Falls es sich um die Überprüfung eines Lärmaktionsplans handelt: Ergebnis der Überprüfung des Aktionsplans 12) C.3.6 Datum des geplanten Abschlusses der Maßnahmenumsetzung 10) Siehe bundesweiter Lärmaktionsplan EBA C.3.7 Geschätzte Anzahl der entlasteten Personen 7)10) Siehe bundesweiter Lärmaktionsplan EBA C.3.8 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen 13) Siehe bundesweiter Lärmaktionsplan EBA C.3.9 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans 14) Siehe bundesweiter Lärmaktionsplan EBA D. Ergänzende Angaben D.1 Mitwirkung der Öffentlichkeit / Öffentliche Anhörungen (tabellarische Zusammenfassung) 15) Öffentliche Auslegung Musterbericht und begleitende Untersuchung auf Basis der von der 6/8

LUBW und EBA zur Verfügung gestellten Datensätze (siehe Anhang) D.2 Weitere finanzielle Informationen 16) D.3 Link zum Aktionsplan im Internet Ort, Datum 7/8

Erläuterungen zum Ausfüllen des Musterberichts 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) 16) Einwohnerzahl der Gemeinde, ihre räumliche Gliederung und ihre Lage zu Hauptverkehrsstraßen bzw. Haupteisenbahnstrecken; allgemeine Beschreibung zu Lage, Größe und Verkehrsaufkommen der Hauptverkehrsstraßen oder Haupteisenbahnstrecken. Sonstige Straßen, Eisenbahnstrecken oder weitere Lärmquellen, die auf die Gemeinde einwirken, können ergänzend genannt werden. Der rechtliche Hintergrund ist mit dem Verweis auf 47d BImSchG abschließend genannt. Weitere Eintragungen der Gemeinde sind nicht erforderlich. Die geltenden Grenzwerte sind mit dem Verweis auf die Übersicht Grenzwerte der LUBW sowie auf die von Deutschland an die EU-Kommission gemeldeten Grenzwerte abschließend genannt. Weitere Eintragungen der Gemeinde sind nicht erforderlich. Die Daten sind in den Lärmkarten und der Betroffenheitsstatistik der Lärmkartierung 2012 enthalten. Soweit die Lärmkarten im Rahmen der Lärmaktionsplanung durch die Gemeinde aktualisiert oder ergänzt wurden, sind diese Zahlen heranzuziehen. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 sind verfügbar oder verlinkt unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218083/. Bewertung unter Beachtung der im Abschnitt A des sogenannten Kooperationserlass - Lärmaktionsplanung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 23.03.2012 genannten Werte (www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115538/). Danach sind auf jeden Fall Bereiche mit folgenden Lärmbelastungen einzubeziehen: L DEN > 65 db(a) oder L Night > 55 db(a). Vordringlicher Handlungsbedarf besteht in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen (L DEN > 70 db(a) oder L Night > 60 db(a)). Die Bewertung soll ferner darauf eingehen, ob Personen in ehemals ruhigen Gebieten leben, die erst später verlärmt wurden, ob eine Förderung von Schallschutzfenstern gewährt wurde, ob diese ggf. abgelehnt wurde, oder ob andere lärmrelevante Informationen vorliegen. Die Angaben zu den Punkten B.2.2 bis B.2.5 und C.2.2 bis C.2.5 werden von der LUBW für die Berichterstattung in elektronische Erfassungsformulare der EU-Kommission übertragen. In diese Felder bitte nur jeweils eine Zahl bzw. ein Datum eintragen. Summe aller entlasteten Personen, ohne Aufschlüsselung nach Maßnahmen oder Pegelbändern. Abschnitt B.3 und C.3 müssen insbesondere dann bearbeitet werden, wenn die Lärmkartierung betroffene Einwohner in folgenden Pegelklassen ausweist: L DEN > 65 db(a) oder L Night > 55 db(a). Weitergehende Informationen zur Vorgehensweise bei der Lärmaktionsplanung sind dem unter 5) erwähnten Kooperationserlass - Lärmaktionsplanung des MVI zu entnehmen. Hier sind die Maßnahmen des Lärmaktionsplans in Kurzfassung zu nennen. Die Angaben zu den Punkten B.3.3, B.3.4, B.3.6 und B.3.7 sowie C.3.3, C.3.4, C.3.6 und C.3.7 werden von der LUBW für die Berichterstattung in elektronische Erfassungsformulare der EU-Kommission übertragen. In diese Felder bitte nur jeweils eine Zahl bzw. ein Datum eintragen. Bitte das jüngste Datum der abschließenden Beschlussfassung der erstmaligen Aufstellung, Ergänzung, Überprüfung oder Überarbeitung des Lärmaktionsplans eintragen. Bitte das Ergebnis der Überprüfung einschließlich Erläuterung eintragen. Dies gilt insbesondere in den Fällen, bei denen eine Überprüfung ergab, dass eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans nicht erforderlich ist. Maßnahmen, die über einen Realisierungszeitraum von fünf Jahren hinausreichen. Bitte Kriterien anführen, anhand derer die Durchführung und die Ergebnisse des Lärmaktionsplans bei dessen Überprüfung bewertet werden können. Beispielsweise kann hierfür die Wirksamkeit der Maßnahmen herangezogen werden (z.b. Lärmpegelminderung, Minderung der Zahl der Betroffenen, und anderes). Bitte in Kurzform (tabellarische Zusammenfassung mit Datumsangabe) die Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie das Ergebnis der öffentlichen Anhörungen darstellen. Bitte keine separaten Dateien oder Dokumente beifügen; die EU-Berichtsstruktur sieht nur ein Dokument je Gemeinde vor. Hier können Kosten-Nutzen-Analysen oder Kostenwirksamkeitsanalysen angeführt werden. 8/8