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1 1 Anlage 1: Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Saarlandes im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und ihrer zwischengeschalteten Stellen im MWAEV bei der Erfüllung der ihr in der Förderperiode 2014 bis 2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung 1. Ausgangslage In der laufenden Förderperiode muss die Umsetzung des Operationellen Programms ESF Saarland im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung (im Folgenden: OP ESF Saarland ) hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und der Auswirkungen der Unterstützung überwacht werden. Zentrale Aufgaben dabei sind die Programmbegleitung (Monitoring) und die Programmbewertung (Evaluation) sowie die in diesem Rahmen notwendige Berichterstattung gemäß der Art und Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Monitoring, Berichterstellung und Evaluation werden von der saarländischen ESF-Verwaltungsbehörde veranlasst und von externen Dienstleistern durchgeführt. 2. Vorhaben 2.1 Beschreibung des Beschaffungsvorhabens im Allgemeinen Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und dort Referat C/2 ist zuständige Verwaltungsbehörde für das OP ESF Saarland Es verwaltet das OP ESF Saarland und trägt die Verantwortung für dessen ordnungsgemäße Umsetzung. Das OP ESF Saarland wurde am 17. November 2014 von der Europäischen Kommission offiziell genehmigt. Für das OP ESF Saarland stehen ESF-Mittel im Volumen von 73,95 Millionen EUR zur Verfügung, die durch nationale und private Mittel ergänzt werden. Insgesamt wird dadurch ein Programmvolumen von rund 148 Millionen EUR erreicht. Das OP ESF Saarland setzt sich zusammen aus drei inhaltlichen Prioritätsachsen mit einem Mittelvolumen von rund 71 Mio. sowie der Prioritätsachse der Technischen Hilfe mit einem Mittelvolumen von 2,95 Mio. :

2 2 Prioritätsachse A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Hierfür stehen rd. 16,3 Mio. ESF-Mittel (ca. 23 %) zur Verfügung. Die Prioritätsachse A beinhaltet vorwiegend Förderaktivitäten im Bereich der Verbesserung der betrieblichen Fachkräftesicherung in KMU und Erhöhung der Qualifikation der Arbeitskräfte durch die Förderung von Weiterbildungsund Beratungsmaßnahmen für Beschäftigte. Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Hierfür stehen rd. 39,8 Mio. ESF-Mittel (ca. 56 %) zur Verfügung. Die Prioritätsachse B beinhaltet vorwiegend Förderaktivitäten im Bereich von Aktivierungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen über 25 Jahren sowie für die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren. Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Hierfür stehen rd. 14,9 Mio. ESF-Mittel (ca. 21 %) zur Verfügung. Die Prioritätsachse C beinhaltet vorwiegend Förderaktivitäten im Bereich der Beratung und Betreuung für lernschwache und schulmüde Jugendliche an der Übergangsschwelle von der Schule in die Berufsausbildung sowie flankierende, ausbildungsbegleitende Unterstützungsmaßnahmen für leistungsschwächere Jugendliche mit dem Ziel eines erfolgreichen Abschlusses in der dualen Ausbildung. An der Umsetzung des ESF-Programms sind landesintern zwei zwischengeschaltete Stellen mit Sitz im MWAEV beteiligt. Die laufende Förderperiode hat am 1. Januar 2014 begonnen und umfasst tatsächlich getätigte Ausgaben bis zum 31. Dezember Ein abschließender Bericht über die Durchführung des OP ESF Saarland ist bis spätestens 15. Februar 2025 bei der Europäischen Kommission vorzulegen. Der Auftragnehmer soll die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für das OP ESF Saarland anfallenden Aufgaben gemäß Art und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem ESF-Begleitausschuss und weiteren Gremien und Institutionen.

3 3 2.2 Beschreibung des Beschaffungsvorhabens im Einzelnen Der Auftrag umfasst im Einzelnen folgende Aufgaben: a) Datenaufbereitung: In diesem Zusammenhang sind alle Daten aufzubereiten, die für Zwecke des Monitorings und der Evaluierung, insbesondere für die Erstellung der erforderlichen Berichte (jährliche und abschließende Durchführungsberichte des Monitorings, Zwischen- und Abschlussberichte der Evaluation) notwendig sind. Die Inhalte der Berichte sind in den gesetzlichen Grundlagen definiert. Alle erforderlichen Daten, insbesondere zur finanziellen und materiellen Umsetzung nach Interventionskategorien auf Ebene der Investitionsprioritäten, der Prioritätsachsen und des Programms, werden aus dem vorhandenen Fördermittelinformationssystem (FMI) vom Auftraggeber generiert und dem Auftragnehmer zur Weiterverarbeitung in einem anerkannten und gebräuchlichen Datenformat zur Verfügung gestellt. b) Präsentation der Ergebnisse Der Auftrag umfasst auch die regelmäßige Präsentation der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation im ESF-Begleitausschuss nach Art. 47 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und ggf. bei anderen Gelegenheiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber. c) Indikatoren In der Förderperiode nimmt die Ergebnisorientierung und Zielerreichung der Förderung einen höheren Stellenwert ein als in vergangenen Förderperioden. Es wurde nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sowie der Durchführungsverordnungen ein Indikatorensystem aus finanziellen Indikatoren und gemeinsamen und programmspezifischen Output- und Ergebnisindikatoren erarbeitet, das geeignet ist, die Zielerreichung des OP ESF Saarland zu messen. Eine entsprechende Darstellung findet sich im Text des OP ESF Saarland Neben dem im OP ESF Saarland abgebildeten Indikatorensystem sind die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 dargestellten gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren aufzubereiten und zu berichten. d) Jährliche Durchführungsberichte und abschließender Durchführungsbericht Gegenstand des Auftrags ist weiterhin die inhaltliche Erstellung der an die Europäische Kommission zu liefernden jährlichen Durchführungsberichte und des abschließenden Durchführungsberichts nach Maßgabe der Art. 50 und Art. 111 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.

4 4 e) Überprüfungssitzungen Beauftragt wird auch die Unterstützung des Auftraggebers bei den jährlichen Überprüfungssitzungen nach Maßgabe des Art. 51 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. f) Fortschrittsberichte Gegenstand des Auftrags ist zudem die Unterstützung des Auftraggebers bei den erforderlichen Zuarbeiten zu den Fortschrittsberichten nach Maßgabe des Art. 52 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013. Nach Art. 52 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 reicht der Mitgliedstaat 2017 und 2019 einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarung ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als ESF-Fondsverwalter auf Bundesebene wird für die Teile des Fortschrittsberichts federführend sein, die den ESF betreffen, und voraussichtlich Beiträge aus den Ländern anfordern. g) Bewertung der Zielerreichung und der Effizienz des OP ESF Saarland , Durchführung der Evaluationen und Erstellung der Berichte Die Wirksamkeit, die Effizienz sowie die Auswirkungen des OP ESF Saarland sind unter Bezugnahme auf die im Programm aufgeführten strategischen und spezifischen Zielen zu evaluieren (Art. 54 und 56 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013). Zielsetzung, Gegenstand, methodische Ansätze sowie Zeitplan der Evaluierungen und Berichterstattungen ergeben sich aus dem als Anlage Nr. 4 beigefügten Evaluierungsplan mit Datum vom Nach Beendigung der Förderungen, spätestens bis September 2022 wird ein Abschlussbericht nach Maßgabe des Art. 114 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 erstellt. Alle Berichte sollen eine kurze Zusammenfassung der Inhalte und Schlussfolgerungen enthalten. Falls notwendig, sind die Berichte für eine Programmänderung zu aktualisieren. h) Ex-post-Bewertung Es ist eine Ex-post-Bewertung (Art. 57 und Art. 114 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) bis zum 31. Dezember 2024 in enger Zusammenarbeit zwischen Europäischer Kommission und ESF-Verwaltungsbehörde durchzuführen. Hierbei hat der Auftragnehmer den Auftraggeber ggf. zu unterstützen.

5 5 2.3 Zusammenarbeit Sämtliche Ergebnisse und Berichte aus Monitoring und Evaluierung sind eng mit dem Auftraggeber abzustimmen. Um einen ständigen Dialog zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu gewährleisten, ist von Seiten des Auftragnehmers ein Ansprechpartner zu benennen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er nach Einladung an Beratungen mit dem Auftraggeber teilnimmt, um Fortschritte, Probleme sowie Ergebnisse darzustellen und Fragen des Auftraggebers zu beantworten. Der Auftragnehmer nimmt bei Bedarf an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit Monitoring und Evaluation stehen, teil und trägt gegebenenfalls vor. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungen mit Wirtschafts- und Sozialpartnern. 2.4 Hinweis gem. 3 EG Abs. 4 Buchst. g VOL/A Während der Vertragslaufzeit kann sich ein Bedarf an der Durchführung weiterer gleichartiger Leistungen ergeben. Dazu gehören beispielsweise die Evaluierung von zusätzlichen, neuen Förderbereichen oder die Umsetzung geänderter Vorgaben der Europäischen Kommission. Unter den Voraussetzungen des 3 EG Abs. 4 Buchst. g VOL/A können Aufträge zur Erbringung solcher Leistungen ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb an denselben Auftragnehmer vergeben werden. 2.5 Zeitplan Um mit Beginn der Förderung eine Begleitung und Überwachung der OP-Umsetzung zu gewährleisten, soll die Auftragsausführung mit Erteilung des Auftrages in 2015, spätestens zum beginnen. Der Vertrag soll nach Abnahme des abschließenden Berichts über die Durchführung des OP ESF Saarland , der spätestens bis 15. Februar 2025 bei der Kommission vorzulegen ist, am 31. Dezember 2025 enden. 3. Rechtsgrundlagen und Bezugsquellen Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende Dokumente: Operationelles Programm ESF Saarland im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung , abrufbar unter FOP011_1_3_de.pdf Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeresund Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

6 6 Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates Delegierte Verordnung (EU) Nr. 240/2014 der Kommission vom 7. Januar 2014 zum Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeresund Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Festlegung der Vorschriften und Anforderungen für das System für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeresund Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Annahme der Nomenklatur der Interventionskategorien zur Unterstützung des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unter-stützung des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 der Kommission vom 7. März 2014 zur Festlegung von Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds im Hinblick auf eine Methodik für die Anpassung an den Klimawandel, die Festlegung von Etappenzielen und Vorgaben im Leistungsrahmen und die Nomenklatur der Interventionskategorien für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

7 7 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission vom 22. September 2014 mit detaillierten Regelungen für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für die Übermittlung bestimmter Informationen an die Kommission und detaillierten Regelungen für den Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden und zwischengeschalteten Stellen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 207/2015 der Kommission vom 20. Januar 2015 mit detaillierten Regelungen zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Muster für den Fortschrittsbericht, die Vorlage von Informationen zu einem Großprojekt, den gemeinsamen Aktionsplan, die Durchführungsberichte für das Ziel Wachstum und Beschäftigung, die Verwaltungserklärung, die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk, den jährlichen Kontrollbericht und die Methode zur Durchführung der Kosten- Nutzen-Analyse sowie gemäß Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Muster für die Durchführungsberichte für das Ziel Europäische territoriale Zusammenarbeit sowie ggf. weitere noch zu erlassende Delegierte Verordnungen bzw. Durchführungsverordnungen European Commission: Guidance Document on Evaluation Plans Terms of Reference for Impact Evaluations. Guidance on Quality Management of External Evaluations (April 2014) European Commission: Programming period Monitoring and Evaluation of European Cohesion Policy, European Social Fund, Guidance document, June 2015

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