Badegewässerprofil nach 6 Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2007

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Transkript:

Badegewässerprofil nach 6 Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 2007 Badegewässer: Waldseebad Hasselfelde Gliederung 1. Allgemeine Angaben, Stammdaten 2. Einstufung und Bewertung der Badegewässerqualität 2.1. Einstufung des Badegewässers 2.2. Überprüfung und Aktualisierung des Badegewässerprofils 2.3. Übersicht der ermittelten Perzentilwerte der mikrobiologischen 3. Beschreibung, Verschmutzungsursachen und Gefahrenbewertung 3.1. Beschreibung der relevanten physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften des Badegewässers und anderer Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten (gemäß Richtlinie 2000/60/EG) 3.1.1. Allgemeine Beschreibung der relevanten, hydrologischen und geografischen Eigenschaften 3.1.2. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Flüsse 3.1.3. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Seen 3.2. Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten 3.3. Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien 3.4. Bewertung der Gefahr einer Massenvermehrung von Makroalgen und/oder Phytoplankton 3.5. Angaben für den Fall, dass die Bewertung nach 3.2. die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung oder sonstigen Verschmutzung erkennen lässt 4. Karten 3.5.1. Mikrobiologische Verunreinigungen (Dauer nicht über 72 Stunden) 3.5.2. Verbleibende sonstige Verschmutzungen 5. Sonstige relevante Informationen 6. Allgemeine nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers auf der Grundlage des Badegewässerprofils 1

1. Allgemeine Angaben, Stammdaten Allgemeine Bade- Gewässerdaten Feststellung /Bewertung Name d. Gewässers Name des BGW entspr. BGW-Karte ID-Nr. (ab 2008), nach Vorgabe d. EU Waldseebad Hasselfelde Waldseebad Hasselfelde DEST_PR_0032 NUTS-Code (2007) Gemeindezuordnung R1F3A0001215369001 Stadt Oberharz am Brocken Landkreiszuordnung/ Bundesland Landkreis Harz / Land Sachsen-Anhalt Zuständiges Gesundheitsamt Gesundheitsamt des Landkreises Harz Schwanebecker Straße 14 38820 Halberstadt Tel.: (03941) 59 70 23 02 gesundheitsamt@kreis-hz.de EU-Anmeldung(en) am 2007 EU-Abmeldung(en) am Gewässerkategorie Fließgewässer Standgewässer weitere Beschreibung d. Badegewässers Lage der Überwachungsstelle 1 verbale Beschreibung (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 f Badegewässerverordnung) Länge des Strandes bzw. d. Uferabschnittes Sonstiges (z.b. Infrastruktur) natürlich erheblich verändert künstlich Rechtswert: 10.8387 Hochwert: 51.6797 Badesteg am Westufer des Badegewässers ca. 380 m Toilettenanlagen, Badeinsel, Badestege, Startblöcke, Sprungturm (3 und 5 Meter), Kinderspielplatz und Volleyballfeld 1 Begriffsbestimmung nach 3 Abs. 3 Badegewässerverordnung, Angabe nach ETRS 89 System 2

2. Einstufung der Badegewässerqualität 2.1. Einstufung des Badegewässers 2 Die Einstufungen des Badegewässers der vorangegangenen Jahre sind auf der jeweiligen Internetseite des Badegewässers zu finden. 2.2. Überprüfung und Aktualisierung 3 des Badegewässerprofils Profil erstellt: Verantwortlich für Profil: 2009, 2015 aktualisiert Gesundheitsamt des Landkreises Harz Schwanebecker Straße 14 38820 Halberstadt Nächste Überprüfung: Überprüfung bei Änderung der Einstufung 3. Beschreibung, Verschmutzungsursachen und Gefahrenbewertung 3.1. Beschreibung der relevanten physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften des Badegewässers und anderer Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten (gemäß Richtlinie 2000/60/EG) (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe a Badegewässerverordnung) Hinweis: Die relevanten physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften sind sowohl für das betreffende Badegewässer als auch für andere Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet zu beschreiben, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten. Angaben zu Nummer 3.1 müssen jedoch nur dann Bestandteil des Badegewässerprofils sein, wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen. Dies ist der Fall bei Fließgewässern mit Einzugsgebieten ab 10 km² und bei Seen mit einer Oberfläche von 0,5 km² und größer (vgl. Anhang I WRRL-VO LSA). Für jedes Gewässer ist zunächst eine Beschreibung nach Nummer 3.1.1 zu erstellen. Je nach Gewässerkategorie sind zusätzlich spezifische Angaben nach Nummer 3.1.2 (Flüsse) 2 Einstufung gemäß 5 Abs. 1 i. V. mit Anlage 2 Badegewässerverordnung 3 Festlegung der Überprüfungshäufigkeit und ggf. notweniger Aktualisierung gem. Anlage 3 Nr. 2 Badegewässerverordnung - Einstufung: ausgezeichnete Badegewässerqualität - Überprüfung nur bei Änderung der Einstufung - Einstufung: gute Badegewässerqualität - Überprüfung mindestens alle 4 Jahre - Einstufung: ausreichende Badegewässerqualität - Überprüfung mindestens alle 3 Jahre - Einstufung: mangelhafte Badegewässerqualität - Überprüfung mindestens alle 2 Jahre - Bei umfangreichen Baumaßnahmen/Änderungen der Infrastruktur: Aktualisierung vor Beginn der nächsten Badesaison (gem. Anlage 3 Nr. 3 Badegewässerverordnung) 3

bzw. 3.1.3 (Seen) aufzunehmen. Dies gilt sowohl für das betreffende Badegewässer als auch für die anderen Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten. Die hier benötigten Angaben beziehen sich insbesondere auf die in 6 9 WRRL-VO LSA genannten Anforderungen an die Gewässer. Liegen Beschreibungen nach der WRRL nicht vor, kann mit Nummer 3.2 fortgefahren werden. Es ist allerdings ratsam, dennoch Beschreibungen der grundlegenden Eigenschaften des Badegewässers und der anderen Gewässer in das Badegewässerprofil aufzunehmen. Die folgende Aufstellung kann für diese Fälle als Orientierung dienen. 3.1.1 Allgemeine Beschreibung der relevanten, hydrologischen und geografischen Eigenschaften Wassertemperatur ( C) (i.d.r. 30 cm unter der Wasseroberfläche) Beschreibung / Bewertung Max.: 24,3 Min.: 10,5 Mittelwert: 18,8 (aus 67 Messungen d. Jahre 2002-2014) Transparenz (m) 4 Max.: 2,50 Min.: 0,75 Mittelwert: 1,50 (aus 68 Messungen d. Jahre 2002-2014) 3.1.2 Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Flüsse entfällt 4 Ermittelt nach 9 Abs. 2 Badegewässerverordnung 4

3.1.3. Besondere Beschreibung der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften der Seen Höhenlage Beschreibung/Bewertung mittlere Lage: 200 800 m Tiefland: < 200 m Größe (Oberfläche) 0,01 km 2 Art des Sees natürlicher See Baggersee Stausee Sonstiges Morphologie des BGW a) Beschaffenheit des Uferbereiches b) Struktur des Uferbereiches Fels Stein Kies Sand Moor Wiese Sonstiges natürlich/naturnah verändert Tiefe des Sees mittlere Tiefe: 2,0 m max. Tiefe: 4,0 m Wassererneuerung/ Wasseraustauschzeit See ohne oberflächlichen Zufluss See mit oberflächlichem Zufluss Grundwasserzustrom bzw. - durchströmung Wasseraustauschzeit 30 Tage Wasseraustauschzeit > 30 Tage 5

3.2. Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe b Badegewässerverordnung) Z u f l ü s s e Name Zufluss 1 Sellegraben (Auslauf Hoyerteich) Beschreibung/Bewertung a) Lage: Hochwert: 51,679083 Rechtswert: 10,838779 b) Relevanter Einfluss: (s. Anlage zu 3.2) (Hoyerteich dient als Vorwärmbecken und ist Angelgewässer) c) Messergebnisse: keine d) Sonstiges: Angelgewässer G r u n d w a s s e r Name Beschreibung/Bewertung Eintragsstelle 1 entfällt E i n l e i t u n g e n Beschreibung / evtl. Detailangaben Kommunale Kläranlage Industrielle Kläranlage Hauskläranlagen ja Kühlwassereinleitungen Niederschlagswasser aus Trennkanalisation einschl. Stadtentwässerung Mischwassereinleitungen 6

Regenwassereinleitungen unbehandelt ja, diffuse Straßenentwässerung B 81 und Ortslage Rotacker Regenwasserbehandlungsanlagen Bergbauindustrie Gefasste Hofabläufe Abfluss von landwirtschaftlichen Nutzflächen - Oberflächenwasserabfluss - Drainagewasserabfluss (z. B. Begüllung, Beweidung) Abfluss von Talsperren, Dämmen Fischteichanlagen ja, Hoyerteich (Angelgewässer) (s. Anlage zu 3.2) Sonstiges (Direkteinleitungen) keine Nutzung und Zustand des Umlandes im Einzugsgebiet Beschreibung / evtl. Detailangaben Ackerfläche Weidefläche Schwemmen und Tränken von Tieren Häfen /Liegeplätze Wohngebiete Industriegebiete Versiegelte Flächen, Straßen ja, Bundesstraße 81 7

Campingplätze Uferrandstreifen ja, vornehmlich Liegewiese, Wald Sonstiges Wochenendsiedlung Quastberg und Bergwälder F r e i z e i t a k t i v i t ä t e n Wassersport Fischerei / Angelsport Sonstiges Beschreibung / Bewertung 5 Vogelaufkommen mit Auswirkungen auf das Gewässer kein mittel gering hoch Fischbesatz kein gering mittel hoch Gefahr zur Erkrankung an Badedermatitis, verursacht durch Zerkarien ja Entleerung von Schiffstanks ja,.. Werden Verunreinigungen außerhalb des eigenen örtlichen Zuständigkeitsgebietes vermutet? ja,.. 5 Wenn ja, entsprechende Detailangaben erforderlich. 8

3.3. Bewertung der Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe c Badegewässerverordnung) Beschreibung / Bewertung Beobachtete Wasserblüten durch Cyanobakterien in den letzten 4 Jahren keine gelegentlich häufig Gefahr zukünftiger Massenentwicklungen bei Cyanobakterien keine gering/mittel häufig Sonstiges 3.4. Bewertung der Gefahr einer Massenvermehrung von Makroalgen und / oder Phytoplankton (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe d Badegewässerverordnung) Art der Belastung Beschreibung / Bewertung Makroalgen / Wasserpflanzen ja, Sonstiges Phytoplankton (Gefahr zukünftiger Massenentwicklungen) keine mittel hohe 3.5. Angaben für den Fall, dass die Bewertung nach 3.2. die Gefahr einer kurzzeitigen Verschmutzung 6) oder sonstigen Verschmutzung erkennen lässt (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe e Badegewässerverordnung) 3.5.1. Mikrobiologische Verunreinigung (Dauer nicht über 72 Stunden) Erwartete kurzzeitige Verschmutzung 7 Beschreibung / Bewertung Voraussichtliche Art nicht zu erwarten Zuständige Behörde / Kontakt 6 Begriffsbestimmung nach 2 Nr. 6 Badegewässerverordnung 7 Für jede erwartete Verschmutzung ist ein eigener Bogen auszufüllen 9

3.5.2. Verbleibende sonstige Verschmutzungen Sonstige Verschmutzung Art der Verschmutzung Beschreibung / Bewertung nicht zu erwarten Zuständige Behörde /Kontakt 4. Karten (Bezug: Anlage 3 Nr. 4 Badegewässerverordnung) Hoyerteich 5. Sonstige relevante Informationen (Bezug: Anlage 3 Nr. 5 Badegewässerverordnung) entfällt 10

6. Allgemeine nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers auf der Grundlage des Badegewässerprofils (Bezug: 12 Abs. 1 Nr. 2 Badegewässerverordnung) Das Waldseebad Hasselfelde ist mit seiner Wasserfläche von 0,01 km² offiziell als Badegewässer ausgewiesen. Es befindet sich in Trägerschaft der Stadt Oberharz am Brocken. Das Naturfreibad hat eine Abmessung von 70 m x 150 m und wird aus einem sauberen, natürlichen Bergbach (Sellegraben) gespeist, welcher in den südlich des Waldseebades gelegenen Hoyerteich mündet. Dieser Sachverhalt gewährleistet die ausgezeichnete mikrobiologische Qualität des Badewassers. Der Zufluss Sellegraben beeinflusst die Badegewässerqualität nicht negativ. Der Hoyerteich dient als Vorwärmbecken und wird außerdem als Angelgewässer genutzt. Der darin enthaltene Fischbesatz lässt keine nachteilig qualitativen Auswirkungen auf die Badewasserqualität des Waldseebades vermuten, weil Fischzucht hier nicht stattfindet. Innerhalb der Badesaison unterliegt das Badegewässer der regelmäßigen hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Harz. Zu diesem Zweck wird jährlich ein entsprechendes Überwachungsprogramm erstellt. Das Gesundheitsamt überwacht die Badegewässerqualität gemäß Badegewässer-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Überwachung der Badewasserqualität beginnt bereits vor Badebeginn und wird während der Badesaison im Abstand von vier Wochen fortgesetzt. Sie beinhaltet die Entnahme von Badewasserproben zur Bestimmung der Intestinale Enterokokken und Escherichia coli, sowie die regelmäßige Prüfung der Sichttiefe und des gesamten Badegeländes. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit zunehmender Badesaison eine leichte Braunfärbung des Badewassers zu beobachten sein kann. Diese Erscheinung stellt kein gesundheitliches Risiko dar, kann jedoch in kritischen Situationen die Rettung Ertrinkender in dem bis zu 4 Meter tiefen Badegewässer erschweren. Der Unteren Wasserbehörde und dem Gesundheitsamt des Landkreises Harz liegen ansonsten keine Erkenntnisse auf relevante Einflussfaktoren vor, die sich nachteilig auf die Qualität des Badewassers im Waldseebad Hasselfelde auswirken könnten. 11

Anlage zu 3.2. Ermittlung und Bewertung der Verschmutzungsursachen bezogen auf den Zufluss, der das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnte Ermittlungsbogen für das Oberflächengewässer Sellegraben (Auslauf Hoyerteich) im Einzugsgebiet des Badegewässers Naturbad Waldseebad Hasselfelde (ID-Nr.: DEST_PR_0032): (Bezug: Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe b Badegewässerverordnung) E i n l e i t u n g e n Beschreibung / evtl. Detailangaben Kommunale Kläranlage Industrielle Kläranlage Hauskläranlagen / sonstige Abwasserbeseitigung ja, Der Bereich des Naherholungsgebietes Quastberg ist abwasserseitig dezentral erschlossen. Durch die Untere Wasserbehörde wurden 24 abflusslose Sammelgruben und 3 Kleinkläranlagen erfasst. Deren Umrüstungen erfolgen im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Die Kleinkläranlagen entwässern in eine Vorflut, die unterhalb des Waldseebades in den Sellegraben mündet. Bezogen auf die Größe der Siedlungsfläche des Naherholungsgebietes und dem geringen Schmutzanfall (saisonale Nutzung) ist ein negativer Einfluss über den Zufluss Sellegraben auf das Badegewässer nicht zu erwarten. Kühlwassereinleitungen Niederschlagswasser aus Trennkanalisation einschl. Stadtentwässerung Mischwassereinleitungen 12

Regenwassereinleitungen unbehandelt ja, anthropogene Einflüsse sind nicht bekannt Regenwasserbehandlungsanlagen ja, Bergbauindustrie Gefasste Hofabläufe Abfluss von landwirtschaftlichen Nutzflächen - Oberflächenwasserabfluss - Drainagewasserabfluss (z. B. Begüllung, Beweidung) Abfluss von Talsperren, Dämmen Fischteichanlagen ja Der Hoyerteich hat die Funktion eines Laichgewässers und ist Lebensraum seltener Edelkrebse. Der Fischbesatz wird gering gehalten, eine Zufütterung erfolgt nicht. Deshalb braucht nicht von der Gefahr einer Verschmutzung ausgegangen zu werden. N u t z u n g u n d Z u s t a n d d e s U m la n d e s i m E i n z u g s g e b i e t Beschreibung / evtl. Detailangaben Ackerfläche Weidefläche Schwemmen und Tränken von Tieren Häfen /Liegeplätze 13

Wohngebiete Industriegebiete Versiegelte Flächen, Straßen Campingplätze Uferrandstreifen ja,... F r e i z e i t a k t i v i t ä t e n Wassersport Fischerei / Angelsport S o n s t i g e s Beschreibung / Bewertung 8 Vogelaufkommen mit Auswirkungen auf das Gewässer kein mittel gering hoch Fischbesatz kein gering mittel hoch Gefahr zur Erkrankung an Badedermatitis, verursacht durch Zerkarien ja Entleerung von Schiffstanks ja,.. Werden Verunreinigungen außerhalb des eigenen örtlichen Zuständigkeitsgebietes vermutet? ja,.. 8 Wenn ja, entsprechende Detailangaben erforderlich. 14