Ergänzende Beantragung auf Zulassung als Prüfstelle nach 20 a Absatz 1 IntV Voraussetzung für die Beantragung einer Zulassung als Prüfstelle nach 20 a IntV ist in der Regel das Vorliegen einer Zulassung als Kursträger (Grundantrag). Die Zulassungsdauer als Prüfstelle nach 20 a IntV ist in der Regel an die Dauer der Zulassung als Kursträger gekoppelt. Unvollständige Angaben bzw. das Vorliegen von Ausschlusskriterien führen zu einer Ablehnung des Antrags auf Zulassung als Prüfstelle nach 20 a Absatz 1 IntV. Name des Kursträgers Kursträgernummer (falls vorhanden) Der Antrag wird zusammen mit dem Antrag auf Zulassung als Kursträger (Grundantrag) vom gestellt. Der Antrag wird nachträglich zum Antrag auf Zulassung als Kursträger (Grundantrag) vom gestellt. KNr. 630 092c BAMF 11/2014 Ich beantrage die Zulassung als Prüfstelle für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nach 17 Abs. 1 Nr. 1 IntV. Ich beantrage die Zulassung als Prüfstelle für den Test Leben in Deutschland nach 17 Abs. 1 Nr. 2 IntV. 1
Teil A: Allgemeine Angaben I. Prüfungsorte, 20 a Abs. 2 Nr. 3 IntV I.1 Gesamtfläche der Prüfungsräume (Anzahl qm): Anzahl der Prüfräume: Maximale Teilnehmerzahl pro Prüfungstermin insgesamt: II. Prüfungsdurchführung, 20 a Abs. 2 Nr. 2 und 4 IntV II.1 Der Antragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung der vom Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung erlassenen Prüfungs- und Nachweismodalitäten. II.2 Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Prüfungsdurchführung und eines Höchstmaßes an Prüfungssicherheit verpflichtet sich der Antragsteller zum Einsatz mindestens eines trägerunabhängigen Prüfers in jeder Prüfung bzw. jedem Prüfungsteil. 2
Teil B: Weitere Angaben zum Antrag auf Zulassung als Prüfstelle für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nach 17 Abs. 1 Nr. 1 IntV I. Prüfungserfahrung, 20 a Abs. 2 Nr. 1 IntV I.1 Haben Sie bereits standardisierte Deutschprüfungen der Stufen A1 bis C1 GER abgenommen? Als standardisierte Deutschprüfungen gelten Prüfungen der ALTE- Mitglieder Goethe-Institut, TestDaF-Institut und telc GmbH sowie Deutsch als Fremdsprache in der Wirtschaft (WiDAF). Wenn, seit wie vielen Jahren führen Sie standardisierte Deutschprüfungen durch? weniger als zwei Jahre (In diesem Fall ist der Antrag abzulehnen.) seit zwei oder mehr Jahren I.2 Folgende Person wird als Ansprechpartner für die Organisation der Prüfungen benannt: Der Ansprechpartner ist Muttersprachler oder kann Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder höher nachweisen: 3
II. Prüfungspersonal, 15 Abs. 5, 17 Abs. 1 Satz 3, 20a Abs. 2 Nr. 2 IntV II.1 Der Antragsteller beschäftigt mindestens zwei zugelassene Lehrkräfte nach 15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV, die gleichzeitig über eine Qualifikation nach 15 Abs. 5 IntV verfügen:. Bitte geben Sie die Anzahl der bei Ihnen beschäftigten zugelassenen Lehrkräfte mit gleichzeitiger DTZ-Prüferlizenz an: II.2 Dem Antragsteller stehen bei Bedarf mindestens zwei zugelassene Lehrkräfte nach 15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV, die gleichzeitig über eine Qualifikation nach 15 Abs. 5 IntV verfügen, als trägerunabhängige Prüfer zur Verfügung. Trägerunabhängige Prüfer werden ausschließlich zur Durchführung des DTZ beauftragt und stehen in keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger. Bitte geben Sie die Anzahl der zugelassenen Lehrkräfte mit gleichzeitiger DTZ- Prüferlizenz an, die Sie als trägerunabhängige Prüfer einsetzen können: 4
Teil C: Weitere Angaben zum Antrag auf Zulassung als Prüfstelle für den Test Leben in Deutschland nach 17 Abs. 1 Nr. 2 IntV I. Prüfungserfahrung, 20 a Abs. 2 Nr. 1 IntV I.1 Haben Sie bereits standardisierte Tests abgenommen? Als standardisierte Tests gelten Prüfungen, die in allen Bereichen der Testentwicklung, Testdurchführung und Testauswertung den wissenschaftlichen Anforderungen an die Testgütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität entsprechen. Wenn, welche? (Wird überall angegeben, ist der Antrag abzulehnen): Test zum Orientierungskurs Einbürgerungstest Standardisierte Sprachprüfungen der ALTE-Mitglieder Goethe-Institut, TestDaF-Institut oder telc GmbH GmbH sowie Deutsch als Fremdsprache in der Wirtschaft (WiDAF). Andere Wenn, welche Tests sind dies? Bitte geben Sie Namen und Trägerschaft (Testinstitut) des Tests an: Seit wie vielen Jahren führen Sie den/die oben genannten Test/s durch? weniger als zwei Jahre (In diesem Fall ist der Antrag abzulehnen.) seit zwei oder mehr Jahren 5
I.2 Folgende Person wird als Ansprechpartner für die Organisation der Prüfungen benannt: Der Ansprechpartner ist Muttersprachler oder kann Deutschkenntnisse auf dem Niveau C 1 oder höher nachweisen: II. Prüfungspersonal, 17 Abs. 1 Satz 3, 20 a Abs. 2 Nr. 2 IntV II.1 Der Antragsteller beschäftigt mindestens zwei Mitarbeiter, die als aufsichtführende Personen/Prüfer im Test Leben in Deutschland eingesetzt werden können:. Bitte geben Sie die Anzahl an: II.2 Dem Antragsteller stehen bei Bedarf mindestens zwei Mitarbeiter als trägerunabhängige Aufsichtspersonen (Prüfer) zur Verfügung. Trägerunabhängige Aufsichtspersonen (Prüfer) stehen in keinem weiteren Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger.. Bitte geben Sie die Anzahl an: 6
Erklärung zum Antrag auf Zulassung als Prüfstelle Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Antragsteller zur vollständigen Geheimhaltung der Prüfungsunterlagen sowie zur Einhaltung des Datenschutzes. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle mit der Organisation und Durchführung der jeweiligen Tests beauftragten Mitarbeiter einschließlich der Aufsichtspersonen mit der Einhaltung der Prüfungsordnung des vom Bundesamt beauftragten Testinstituts bzw. der vom Bundesministerium des Innern erlassenen Prüfungs- und Nachweismodalitäten durch Rechtsverordnung vertraut sind. Er verpflichtet sich ausdrücklich, die Prüfungen ortsnah zum jeweiligen Kursort der betreffenden Prüfungsteilnehmer sowie zeitnah zum Ende des Sprach- bzw. Orientierungskurses der betreffenden Prüfungsteilnehmer durchzuführen. Er verpflichtet sich im Fall der Antragstellung als Prüfstelle für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ), die Anmeldung von DTZ-Prüfungen sowie von Teilnehmern am DTZ ausschließlich online im Internet-Portal des vom Bundesamt beauftragten Testinstituts vorzunehmen. Andere Meldewege sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ergeben sich während des Zulassungszeitraums Änderungen zu den in diesem Antrag gemachten Angaben, sind diese dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Ort, Datum Unterschrift, Name und Stempel 7