Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter 4.5.2017 2017/2025(INI) STANDPUNKT IN FORM VON ÄNRUNGSANTRÄGEN des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter für den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten über die politischen Beziehungen zwischen der EU und Indien (2017/2025(INI)) Verfasserin der Stellungnahme: Mariya Gabriel AD\1124885.docx PE604.576v01-00 In Vielfalt geeint
PA_Legam PE604.576v01-00 2/8 AD\1124885.docx
ÄNRUNGSANTRÄGE Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, folgende Änderungsanträge zu berücksichtigen: Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Bezugsvermerk 5 a (neu) unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel Gender Equality and Women's Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016-2020 1, SWD(2015)0182. Änderungsantrag 2 Erwägung G G. in der Erwägung, dass Indien eine lebendige Demokratie und eine offene Gesellschaft mit freier Presse und einer aktiven Zivilgesellschaft ist; in der Erwägung, dass die EU und Indien regelmäßig ihre bewährten Verfahren hinsichtlich der Menschenrechte und demokratischer Verfahren ausgetauscht haben; G. in der Erwägung, dass Indien eine lebendige Demokratie und eine offene Gesellschaft mit freier Presse und einer aktiven Zivilgesellschaft ist; in der Erwägung, dass die EU und Indien regelmäßig ihre bewährten Verfahren hinsichtlich der Menschenrechte und demokratischer Verfahren ausgetauscht haben; in der Erwägung, dass die Rechte der Frauen unabdingbarer Bestandteil der Menschenrechte sind; Änderungsantrag 3 Erwägung G a (neu) AD\1124885.docx 3/8 PE604.576v01-00
Ga. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern ein im Vertrag über die Europäische Union verankertes Grundprinzip der EU und eines der Ziele und Aufgaben der Union ist; in der Erwägung, dass auch das außenpolitische Handeln der EU von diesem Prinzip geleitet wird; Änderungsantrag 4 Erwägung G b (neu) Gb. in der Erwägung, dass die Alphabetisierungsrate in Indien bei Männern 82,1 % beträgt, bei Frauen jedoch lediglich 65,5 %; in der Erwägung, dass die Erwerbsbeteiligungsquote von Männern und Frauen in Indien bei 54,4 % bzw. 21,9 % liegt; 1 in der Erwägung, dass Vergewaltigungen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Indien weiterhin ein ernstes Problem darstellen; http://in.one.un.org/gender-equity/ Änderungsantrag 5 Ziffer 10 a (neu) 10a. stellt fest, dass beide Parteien als Teil des Aktionsplans EU-Indien 2020 auf den gegenseitigen Zugang von Wissenschaftlern zu ausgewählten Programmen im Rahmen von Horizont 2020 der EU und zu indischen Programmen sowie auf eine PE604.576v01-00 4/8 AD\1124885.docx
Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bildungsbereich hinarbeiten sollten, unter anderem durch das GIAN-Programm Indiens und das Programm Erasmus+ der EU; fordert die gleichberechtigte Einbindung von Studentinnen, Wissenschaftlerinnen, Forscherinnen und weiblichen Fachkräften in diese Programme; Änderungsantrag 6 Ziffer 23 23. begrüßt die erneut bekräftigte Verpflichtung zu einem intensiveren Austausch über die Menschenrechtsdimension der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Indien, da die Bürger beider Seiten von einer besseren Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen profitieren können; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Menschenrechtsdialogen; stellt fest, dass seit 2013 kein Austausch stattgefunden hat, und fordert, dass so bald wie möglich ein Dialog geführt wird; 23. begrüßt die erneut bekräftigte Verpflichtung zu einem intensiveren Austausch über die Menschenrechtsdimension der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Indien, da die Bürger beider Seiten von einer besseren Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen profitieren können; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Menschenrechtsdialogen; stellt fest, dass seit 2013 kein Austausch stattgefunden hat, und fordert, dass so bald wie möglich ein Dialog geführt wird; fordert, dass die Rechte der Frauen und die zunehmende Beteiligung von Frauen an Entscheidungsfindungsprozessen als ein prioritärer Bereich in die Agenda des Menschenrechtsdialogs aufgenommen werden; Änderungsantrag 7 Ziffer 23 a (neu) 23a. begrüßt, dass sich die EU und Indien als Teil des Aktionsplans EU- Indien 2020 dazu verpflichtet haben, AD\1124885.docx 5/8 PE604.576v01-00
Möglichkeiten für eine stärkere Zusammenarbeit und Abstimmung in internationalen Foren zu ermitteln, unter anderem einen möglichen Dialog über die Gleichstellung von Frauen und Männern; fordert, dass ein solcher Dialog aufgenommen wird; Änderungsantrag 8 Ziffer 23 b (neu) 23b. begrüßt, dass die indische Regierung ihre Anstrengungen zur Einführung und durchgehenden Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Programmplanung verstärkt hat, indem Initiativen zum Schutz und zur Stärkung der Stellung von Mädchen sowie Weiterbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für Frauen ergriffen, Mikrofinanzdienste für unterprivilegierte Frauen in ländlichen Gegenden eingeführt und die Rechtsvorschriften mit Blick auf sexuelle Belästigung, häusliche Gewalt und ungleiche Entlohnung verschärft wurden; fordert die indische Regierung auf, diese Anstrengungen fortzusetzen und zu intensivieren; Änderungsantrag 9 Ziffer 23 c (neu) 23c. begrüßt, dass die EU Projekte in Indien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie zur Verhinderung der Abtreibung weiblicher Föten finanziert; fordert die Hohe PE604.576v01-00 6/8 AD\1124885.docx
Vertreterin und die Kommission auf, diese Finanzierung aufrecht zu erhalten und Projekte zur Stärkung der Stellung der Frau auszubauen. AD\1124885.docx 7/8 PE604.576v01-00
ANGABEN ZUR ANNAHME IM MITBERATENN AUSSCHUSS Datum der Annahme 3.5.2017 PE604.576v01-00 8/8 AD\1124885.docx