Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz

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Transkript:

Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Im Zuge der Weiterentwicklung des SGB VIII (KICK Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) und des Inkrafttretens des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 ist der Schutzauftrag des Jugendamtes sowie der Träger der freien/privaten Kinder- und Jugendhilfe eindeutiger gefasst worden. Danach ist das Jugendamt bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in jedem Fall zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und zur Auswahl der notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Dabei sind die Erziehungsberechtigten und die Kinder einzubeziehen, sofern dies den wirksamen Schutz des Kindes nicht in Frage stellt, und die Fachkräfte sollen sich, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und seiner persönlichen Umgebung verschaffen ( 8a Abs. 1 SGB VIII). Gleichzeitig soll über Vereinbarungen sichergestellt werden, dass alle Träger und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, ihren spezifischen Schutzauftrag wahrnehmen. Dieser beinhaltet, dass auch freie und private Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte Risikoeinschätzungen vornehmen und hierzu eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen. Auch die freien Träger haben hierbei sicherzustellen, dass die Eltern und jungen Menschen in den Einschätzungsprozess einbezogen werden. Erst wenn die Möglichkeiten der freien Träger erschöpft sind und eine Gefährdung seitens des Trägers nicht abgewendet werden kann, soll das Jugendamt hinzugezogen werden ( 8a Abs. 4 SGB VIII). Weiterhin haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen sowie sogenannte Berufsgeheimnisträger bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft ( 4 KKG, 8 b SGB VIII). Um diese Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen zu können, bedarf es differenzierter rechtlicher, organisatorischer, verfahrensbezogener und inhaltlicher Klärungsprozesse sowohl intern als auch zwischen öffentlichem und freiem Träger. Dazu gehört insbesondere die Auswahl und Benennung der insoweit erfahrenden Fachkraft sowie die Konkretisierung ihres Aufgabenprofils, der dafür erforderlichen Qualifikationen und ihrer strukturellen Einbindung. Der Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im will mit der Vermittlung und gemeinsamen Diskussion von fachlichen Anforderungen und Optionen der Umsetzung sowie der Einübung methodischer Kompetenzen hierzu unterstützend beitragen. 1

Das Curriculum Das Curriculum orientiert sich an den aktuellen theoretischen und praktischen Anforderungen im Handlungsfeld des Kinderschutzes. Die Inhalte werden auf insgesamt drei je 2-tägige Blöcke verteilt. Im ersten Block stehen fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen des Handelns der Fachkräfte im Kinderschutz in unterschiedlichen Handlungsfeldern im Mittelpunkt. Im zweiten Block geht es um das Kerngeschäft der praktischen Kinderschutzarbeit: Die Gestaltung des Prozesses der Gefährdungseinschätzung inklusive der Zusammenarbeit mit den betreffenden Familien. Dabei wird insbesondere auf die Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft fokussiert. Im 3. Block werden strukturelle Aspekte der Umsetzung der 8a/8b SGB VIII bzw. 4 KKG sowie das Thema Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte und die damit einhergehenden Herausforderungen im Zuge der Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft aufgegriffen. Seminarblock I Rahmenbedingungen Kindeswohlgefährdung aus der Perspektive fachlicher Einschätzung: Der erweiterte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Rolle und Auftrag öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit den Vorgaben durch 8a/8b SGB VIII und das Bundeskinderschutzgesetz Rolle und Auftrag der Insoweit erfahrenen Fachkraft Datenschutzrechtliche Grundlagen Gerichtliche Entscheidungen bei Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung aus ärztlicher Perspektive Erfahrungsaustausch und Planung der Kursaufgabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Seminarblock II Prozesse Kindeswohlgefährdung Erkennen, Beurteilen, Handeln Standards, Rolle und Auftrag der insoweit erfahrenen Fachkraft Methodenkoffer insoweit erfahrener Fachkräfte: Einschätzinstrumente, Fallanfragebögen, Dokumentationsraster usw. Kollegiale Fallberatung als Methode der Gefährdungseinschätzung Konkretisierung der Kursaufgabe 2

Seminarblock III Strukturen, Spezialfall Grenzverletzendes Verhalten durch Fachkräfte Interne Prozessabläufe zum Umgang mit gewichtigen Anhaltspunkten Vorgehen der insoweit erfahrenen Fachkraft bei grenzverletzendem Verhalten von Fachkräften (Definition, institutionelle Dynamiken, Vorgehen der Insoweit erfahrenen Fachkraft) Beratung der erarbeiteten Kursaufgaben in Reflexionsgruppen Zertifizierung Die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Kursreihe wird durch ein Zertifikat bescheinigt, in dem die Inhalte der Kursreihe sowie die eigenständigen Leistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgelistet sind. Voraussetzung für die Zertifizierung ist die durchgängige Teilnahme an allen Seminarblöcken sowie die Bearbeitung einer eigenständigen Kursaufgabe. Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin krankheitsbedingt oder aus anderen dringenden Gründen an einem Seminarblock verhindert sein, so kann er bzw. sie diesen Block in einem darauffolgenden Zertifikatskurs in Mainz nachholen. Die Kursaufgabe wird zwischen dem 2. und 3. Block schriftlich von den Teilnehmenden verfasst (Umfang: 5 Seiten) und beinhaltet die Reflexion eines eigenen Falls aus der Praxis vor dem Hintergrund der im Kurs vermittelten Grundlagen und Standards. Kursleitung und ReferentInnen Die fachliche Leitung der Zertifikatskurse liegt seitens des ism bei Ursula Teupe, Laura de Paz Martinez, Dr. Birgit Jagusch und Elisabeth Schmutz. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Referentinnen und Referenten wird sichergestellt, dass in allen Themenfeldern des Zertifikatskurses auch zu speziellen Fragestellungen auf die aktuellsten Erfahrungs- und Wissensbestände zurückgegriffen werden kann. Namentlich sind dies Frau Dr. Nura Follmann, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin am Westpfalz-Klinikum GmbH, Kinderklinik und Perinatalzentrum, Kinderschutzambulanz in Kaiserslautern, Frau Petra Ladenburger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht mit Kanzlei in Köln sowie Frau Birgit Lattschar, Heilpädagogin, Dipl. Pädagogin, Systemische Beraterin und Supervisorin (SG). 3

Termine im Jahr 2018, Veranstaltungsort Kurs XXIV Kurs XXV Kurs XXVI Kurs XXVII 1. Seminarblock 10./11.01.2018 17./18.01.2018 28./29.08.2018 11./12.09.2018 2. Seminarblock 20./21.02.2018 06./07.03.2018 25./26.09.2018 23./24.10.2018 3. Seminarblock 24./25.04.2018 29./30.05.2018 27./28.11.2018 11./12.12.2018 Veranstaltungsort ist jeweils das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism), Flachsmarktstr. 9, 55116 Mainz (4. Stock). Die einzelnen Seminarblöcke beginnen am ersten Tag jeweils um 10.00 Uhr und enden am zweiten Tag um 16.00 Uhr. Je Kurs werden maximal 20 Personen zugelassen. Teilnahmevoraussetzungen Die Teilnahme setzt eine pädagogische oder psychologische Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung voraus beispielsweise als Fachkraft in Beratungsstellen oder Leitungskraft von Kindertagesstätten. Der Kurs richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß den Bestimmungen des 8a/8b SGB VIII bzw. 4 KKG übernehmen und auszugestalten haben. Desweiteren ist zur Prüfung der persönlichen Eignung, wie sie in 72 SGB VIII für Hauptamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben wird, vor Antritt des Zertifikatskurses ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate bei Beginn des Kurses, Vorlage als Fax reicht aus). Nähere Informationen zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie unter https://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/495978328467, zur Beantragung bekommen Sie seitens des ism zusammen mit der Anmeldebestätigung einen entsprechenden Vordruck übersandt, die Ausstellung dauert zwei bis drei Wochen, die Unkosten belaufen sich auf etwa 13 Euro. 4

Zudem ist eine Erklärung einzureichen, in der die Teilnehmenden bestätigen, dass aktuell kein Verfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch gegen sie anhängig ist (s. Vordruck im Anhang der Anmeldung, Vorlage als Fax reicht aus). Seminargebühren Die Seminargebühren für alle drei Seminarblöcke eines Kurses betragen insg. 830,00 Euro. Hinzu kommt die Tagungspauschale von 210 Euro. Die Tagungspauschale umfasst die Gesamtkosten für Verpflegung über alle drei Seminarblöcke. Darin enthalten sind ein warmes Mittagessen an jedem Seminartag, Kaffee, Tee, Obst, Gebäck sowie Getränke über die gesamte Seminarzeit. Ansprechpartnerin, Anmeldung Weitere Informationen sowohl zur Organisation als auch zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kurse erhalten Sie bei: Ursula Teupe: ursula.teupe@ism-mainz.de Anmeldungen richten Sie bitte mit nachfolgendem Formular an: Ism ggmbh, Frau Elke Ritter, Flachsmarktstraße 9, 55116 Mainz, Fax: 06131 24041-50 5

Anmeldung zum Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft XXIV, XXV, XXVI oder XXVII An das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Fax: 06131 24041-50 Hiermit melde ich mich verbindlich an zum Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft Kurs XXIV 10./11.01.208, 20./21.02.2018, 24./25.04.2018 Kurs XXV 17./18.01.2018, 06./07.03.2018, 29./30.05.2018 Kurs XXVI 28./29.08.2018, 25./26.09.2018, 27./28.11.2018 Kurs XXVII 11./12.09.2018, 23./24.10.2018, 11./12.12.2018 (bitte gewünschten Kurs ankreuzen) Name, Vorname: Institution (Name, Adresse, Telefon): Privat (Adresse): e-mail-adresse Ich wünsche (bitte ankreuzen) Anmeldebestätigung und sonstiger Schriftverkehr: Privat Arbeitgeber Rechnungsanschrift: Privat Arbeitgeber Die Seminargebühren betragen 830 zuzüglich der Tagungspauschale in Höhe von 210 Euro. Ein Rücktritt von dieser Anmeldung ist für die Kurse XXIV und XXV bis zum 01.12.17, für die Kurse XXVI und XXVII bis 18.07.2018 kostenfrei möglich. Nach dieser Frist werden die Kursgebühr und die Tagungspauschale in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern keine Ersatzperson für den Kurs gefunden werden kann. Rücktrittswünsche richten Sie bitte schriftlich an uns. Die Abmeldung wird erst mit einer schriftlichen Bestätigung unsererseits verbindlich. (Ort, Datum) (Unterschrift) 6

Anmeldung zum Zertifikatskurs Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz Anhang Erklärung bzgl. des Nicht-Vorliegens eines Verfahrens wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch Ich,, (Name, Geburtsdatum), erkläre hiermit, dass gegen mich aktuell kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen Körperverletzung oder sexuellem Missbrauch anhängig ist. (Ort, Datum) (Unterschrift) 7