IPConcept (Luxemburg) S.A. 4, rue Thomas Edison L-1445 Luxembourg-Strassen Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183



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Transkript:

HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist. Mitteilung an die Anleger des Fonds/Teilfonds German Masters Select WKN 926 432; ISIN LU0105752140 ( Fonds ) m4 - masters select Anteilklasse A: WKN A0M05S; ISIN LU0318108254 Anteilklasse B: WKN A0M05T; ISIN LU0318108841 ( Teilfonds ) Die Anleger des oben genannten Fonds/Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die IPConcept (Luxemburg) S.A. ( Verwaltungsgesellschaft ) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den German Masters Select ( übertragender Fonds ) mit dem m4 masters select ( übernehmender Teilfonds ) mit Wirkung zum 1. Februar 2015 (Übertragungsstichtag) auf Basis der letzten Fondspreisermittlung am 30. Januar 2015 zu verschmelzen. Die einzige Anteilklasse des übertragenden Fonds wird mit der in diesem Zusammenhang neu aufgelegten Anteilklasse C des übernehmenden Teilfonds verschmolzen. Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung im Interesse der Anleger als vorteilhaft, da somit das Teilfondsvolumen des m4 masters select vergrößert werden kann, gleichzeitig die Kostenbelastung sämtlicher Anleger des Fonds/Teilfonds gesenkt werden kann und letztendlich eine insgesamt wirtschaftlich effizientere Verwaltung möglich ist. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden Teilfonds und übertragenden Fonds stellen sich wie folgt dar: Übernehmender Teilfonds Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des m4 masters select ( Teilfonds ) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu erzielen. Das Anlageziel besteht hauptsächlich darin, längerfristig einen zu 40% am Rex P und zu 60% am MSCI World in Euro orientierten Gesamtertrag zu erzielen. Übertragender Fonds Anlageziele: Ziel der Anlagepolitik des German Masters Select ( Fonds ) ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Fondswährung zu erzielen. Der Fonds strebt eine Anlage in Aktienfonds, Rentenfonds und gemischte Wertpapierfonds, die von unabhängigen Vermögensverwaltern beraten oder betreut werden und die im Fondsmanagement bereits herausragende Ergebnisse erzielt haben, an.

Anlagepolitik: Zur Erreichung des vorgenannten Anlageziels investiert der Teilfonds schwerpunktmäßig in offene Zielfonds (insbesondere in Aktien-, Rentenund Geldmarktfonds etc.), die weltweit investieren können, sowie in börsengehandelte richtlinienkonforme Investmentanteile (Exchange Traded Funds), jeweils im Sinne des Artikel 4 Nr. 2 des Verwaltungsreglements. Daneben kann das Teilfondsvermögen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch weltweit in Wertpapiere, Währungen und Wandelanleihen angelegt werden. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g. genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den o.g. genannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt eingehalten werden. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben Anlagepolitik: Der Fonds investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Anteile an EU richtlinienkonformen Investmentfonds mit Vertriebszulassung in Deutschland (UCITS) sowie bis zu 30% seines Vermögens in nicht EUrichtlinienkonforme Investmentfonds. Für alle vorgenannten Fonds ist eine Vertriebszulassung in Deutschland Voraussetzung. Maßgebend dabei ist die aktuelle Veröffentlichung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de). Unter Beachtung der obigen Grundsätze investiert der Fonds vorwiegend in Aktienfonds, Rentenfonds und gemischte Wertpapierfonds. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter o.g. genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem o.g. genannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt eingehalten werden. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements auf insgesamt 10% des Netto-Fondsvermögens begrenzt.

über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel Hinweise zu Techniken und Instrumenten des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, sowie auf Rohstoff,- Hedgefonds- und Immobilienindices, wenn es sich nicht um Finanzindizes im Sinne des Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII des ESMA- Leitlinie 2014/937 handelt, auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt. Risikoprofil: Risikoprofil Wachstumsorientiert Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: 4 Ertragsverwendung: Ausschüttend Risikoprofil: Risikoprofil Konservativ Der Fonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Fondsvermögens besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. SRRI: 5 Ertragsverwendung: Ausschüttend Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfonds- bzw. fondsspezifischen Vergütungsund Gebührenregelung des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Fonds stellen sich wie folgt dar: Übernehmender Teilfonds Anteilklasse C Verwaltungsvergütung inklusive Fondsmanagementvergütung: bis zu 1,39% p.a. für die Anteilklasse C, zzgl. einer Monatspauschale von bis zu 500,- Euro Fondsmanagementvergütung: bis zu 1,25% für die Anteilklasse C (wird aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft gezahlt) Vertriebsstellenvergütung: keine Übertragender Fonds Verwaltungsvergütung exklusive Anlageberatervergütung: bis zu 0,09% p.a., zzgl. einer Monatspauschale von bis zu 500,- Euro Anlageberatergebühr: bis zu 0,75% p.a. Vertriebsstellenvergütung: bis zu 0,5% p.a.

Depotbankgebühr: bis zu 0,12% p.a., mindestens 1500,- Euro monatlich Depotbankgebühr: bis zu 0,08% p.a., mindestens 1500,- Euro monatlich Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a., zzgl. monatlich 1850,- Euro Register- und Transferstellenvergütung: bis zu 3000,- Euro jährlich, zzgl. 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. 40,- Euro p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Einnahmeplan Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,02% p.a., zzgl. monatlich 1500,- Euro Register- und Transferstellenvergütung: bis zu 3000,- Euro jährlich, zzgl. 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. 40,- Euro p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Einnahmeplan Aufgrund der Fusion kann es ab dem 26. Januar 2015 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden. Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt. Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch die in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d entreprises agréé) KPMG (Luxembourg) S.à r.l. und PricewaterhouseCoopers begleitet. Der Prüfer des aufnehmenden Fonds bestätigt am Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Fonds. Über die Fusion wird weiterhin vom Wirtschaftsprüfer des abgebenden Fonds ein Bericht erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Anleger des Fonds German Masters Select, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 23. Januar 2015 um 17:00 Uhr kostenlos an den Fonds zurückgeben. Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist für den German Masters Select ( übertragender Fonds ) während des Zeitraums vom 23. Januar 2015, 17.00 Uhr bis zum 30. Januar 2015, 17.00 Uhr nicht möglich. Anleger des Teilfonds m4 - masters select, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 23. Januar 2015 um 14:00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Fonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 2. Februar 2015 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile

nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von dem betroffenen Fonds/Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen für die Anteilklasse C des übernehmenden Teilfonds können ab dem 02. Februar 2015 kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden. Luxemburg im Dezember 2014 IPConcept (Luxemburg) S.A. Zahl- bzw. Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, Aqualutum GmbH, Börsenstraße 2 4, D-60313 Frankfurt und m4 invest GmbH, Rathenaustraße 10, D-67547 Worms