Mitteilung des Senats vom 30. Januar 2018

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Transkript:

B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 9. Wahlperiode Drucksache 9 / 506 (zu Drs. 9/45) 30. 0. 8 Mitteilung des Senats vom 30. Januar 08 Rassistische antisemitische Straftaten Einrichtungen Gedenkorte Umsetzung der Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 9/45 eine Große Anfrage zu obigen Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt:. Wie viele rassistische, antimuslimische antisemitische Straftaten Straftaten aus dem Deliktsbereich PMK-rechts gab es seit 05 im Land Bremen (bitte nach Art der Delikte, Jahr Stadtgemeinde unterscheiden)? Im Jahr 05 waren dem Deliktsbereich PMK-rechts insgesamt 6 Straftaten im Land Bremen zuzuordnen. Für das Jahr 06 sank die Gesamtzahl auf Straftaten im Land Bremen. Die Anzahl für das Jahr 07 lässt sich aufgr noch ausstehender Verifizierungen nicht darstellen. Die Anzahl der Straftaten zu den genannten ern rassistisch, islamfeindlich antisemitisch in Bremen Bremerhaven sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Bei der Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass die er in einem Delikt mehrfach betroffen sein können. Das Unterthema islamfeindlich wird erst seit 07 unter diesem Begriff erfasst, zuvor wurde diese Thematik unter Religion berücksichtigt. PMK-rechts 05 Delikt Rassistisch Religion antisemitisch Bremen Bremerhaven 86a StGB 0 StGB 0 6 StGB 0 30 StGB 8 7 4 85 StGB 0 4 StGB 0 PMK-rechts 06 Delikt Rassistisch Religion antisemitisch Bremen Bremerhaven 86a StGB 0 30 StGB 3 4 0 85 StGB 0 3 StGB 0 4 StGB 0

Delikt Rassistisch Religion antisemitisch Bremen Bremerhaven 4 StGB 0 53 StGB 0 303 StGB 0 304 StGB 0 PMK-rechts 07 (vorläufiger Stand vom. Januar 08) Delikt Rassistisch Islamfeindlich antisemitisch Bremen Bremerhaven 86a StGB 3 3 30 StGB 5 6 6 0 67 StGB 0 68 StGB 0 3 StGB 0 4 StGB 0 303 StGB 0. Wie viele Straftaten wurden von der Polizei seit 05 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) in der Kategorie Straftaten erfasst? Welche weiteren Angaben wurden in diesem Meldesystem zu diesen Straftaten gespeichert? Die Anzahl der entsprechend erfassten Straftaten lässt sich den nachfolgenden Darstellungen entnehmen. Bei der Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass das unter dem Oberthema erfasst wird. Jede Straftat kann mehrere Oberthemen betreffen diese wiederum können jeweils mehrere Unterthemen betreffen. PMK-Delikte 05 Delikt Bremen Bremerhaven 303 StGB Phänomen- Bereich: nicht zuzuordnen 0 PMK-Delikte 06 Delikt Bremen Bremerhaven

PMK-Delikte 07 (vorläufiger Stand vom. Januar 08) Delikt Bremen Bremerhaven 4 StGB Phänomen- Bereich: nicht zuzuordnen 303 StGB Phänomen- Bereich: nicht zuzuordnen 3. Welche weiteren Einträge wurden in diesem Dokumentationssystem zu den unter. genannten Straftaten vermerkt? Das Hasskriminalität mit den unter Frage genannten Unterthemen beinhaltet im Phänomenbereich rechts das weitere Unterthema Fremdenfeindlichkeit. Das Hasskriminalität wird regelmäßig von dem Oberthema Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus mit dem dazugehörigen Verherrlichung/Propaganda begleitet. Im angefragten Zeitraum wird es in einem Fall auch durch das Unterthema völkischer Nationalismus, begleitet. Bei fremdenfeindlichen rassistischen Straftaten wird seit dem Jahr 07 ein neu geschaffenes Ausländer-/Asylthematik mit dem Unterthema Asylbewerber/Flüchtlinge geprüft. Hierbei sind zusätzlich die Unterthemen Fremdenfeindlich Rassistisch zu prüfen, welche wiederum unter das Hasskriminalität fallen. 4. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis des Senats bei mutmaßlich antisemitischen antimuslimischen Straftaten seit 05? Eine valide Statistik liegt diesbezüglich nicht vor. Eine Aussage über die Schadenshöhe ist allein in den Fällen von Sachbeschädigungsdelikten möglich. Ein materieller Schaden konnte bei Farbschmierereien erkannt mit einer Gesamtsumme von unter 5 000 geschätzt festgestellt werden. Die Mehrzahl der Ermittlungsverfahren entstand durch Äußerungen in sozialen Medien oder sonstigen Veröffentlichungen. 5. Bei wie vielen dieser Straftaten konnten in diesem Zeitraum Tatverdächtige ermittelt werden? Bezugnehmend auf die in Frage genannten er rassistisch, antimuslimisch, antisemitisch konnten im Jahr 05 bei den insgesamt 0 Straftaten 3 Straftaten aufgeklärt dabei 5 Tatverdächtige ermittelt werden. Im Jahr 06 konnten bei 6 Straftaten insgesamt acht Straftaten aufgeklärt elf Tatverdächtige ermittelt werden. Im Jahr 07 konnten von vorläufig 3 Straftaten bislang 3 Tatverdächtige von zwölf aufgeklärten Taten ermittelt werden. 6. Bei wie vielen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Eine gesonderte Erfassung der antisemitischen antimuslimischen Straftaten sehen die amtlichen Justizstatistiken nicht vor. Im Bereich der rechtsextremistischen/fremdenfeindlichen Straftaten wurden im Jahr 05 37 Ermittlungsverfahren im Jahr 06 90 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Valides Zahlenmaterial für das Jahr 07 liegt noch nicht vor. 3

7. Bei wie vielen dieser Straftaten wurden Ermittlungsverfahren eingestellt? Von den Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten wurden im Jahr 05 58 Verfahren eingestellt, davon 76 Verfahren, weil keine Täterin bzw. kein Täter ermittelt werden konnte, weitere 53 Verfahren, weil ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte, 6 Verfahren nach den Vorschriften der 53 ff. der Strafprozessordnung drei Verfahren gemäß 45, 47 des Jugendgerichtsgesetzes. Im Jahr 06 wurden 0 Verfahren eingestellt, davon 64 Verfahren, weil keine Täterin bzw. kein Täter ermittelt werden konnte, weitere 3 Verfahren, weil ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte, zwölf Verfahren nach den Vorschriften der 53 ff. der Strafprozessordnung zwei Verfahren gemäß 45, 47 des Jugendgerichtsgesetzes. 8. Wie viele Personen wurden seit 05 wegen welchen Delikten aus dem Bereich Hasskriminalität im Land Bremen verurteilt (aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Stadtgemeinde Jahr), a) zu Geldstrafen, b) zu einer Gefängnisstrafe mit Bewährung, c) zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung, d) zu einer Jugendstrafe? Wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten wurden im Jahr 05 Personen verurteilt, davon zwei Personen zu Erziehungsmaßregel bzw. Zuchtmitteln, 8 Personen zu Geldstrafen zwei Personen zu Jugend- oder Freiheitsstrafe zur Bewährung. Im Jahr 06 wurden 6 Personen zu Geldstrafen zwei Personen zu Jugendoder Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Für das Jahr 07 liegt noch kein valides Zahlenmaterial vor. 9. Wie mit welchen Mitteln unterstützt der Senat Einrichtungen Gedenkstätten bei nötig werdenden Sicherungsmaßnahmen zunehmende antisemitische rassistische Straftaten? Die Sicherheitsbehörden im Land Bremen stehen im regelmäßigen Kontakt zu n Einrichtungen. Sofern nötig, führen sie entsprechende Gefährdungsbewertungen für betroffene Einrichtungen Örtlichkeiten durch. Hieran schließen sich regelmäßig Objektschutzmaßnahmen unterschiedlicher Intensitätsstufen an. Die Freie Hansestadt Bremen gewährt unter dem Gesichtspunkt der Wiedergutmachung seit 979 die für die Gemeindearbeit der Jüdischen Gemeinde im Land Bremen erforderlichen finanziellen Mittel als Zuwendungen, da aufgr der geringen Mitgliederzahl die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Gemeindearbeit nicht erwirtschaftet werden konnten. Zwischen der Freien Hansestadt Bremen der Jüdischen Gemeinde im Land Bremen wurde im Jahr 00 ein svertrag geschlossen. Die Freie Hansestadt Bremen beteiligt sich entsprechend dem Vertrag an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Gemeinde im Land Bremen für gemeindliche kulturelle Bedürfnisse. Dies umfasst auch Sicherheitsausgaben, wie beispielsweise den Einsatz von Videoüberwachung. Darüber hinaus stehen betroffenen Einrichtungen Organisationen verschiedene Beratungsleistungen der polizeilichen Präventionsstellen zur Verfügung. So können beispielsweise in Form vereinbarter Einzelberatungstermine Verhaltenshinweise Informationen zu sinnvollen, technischen Sicherungsmöglichkeiten vermittelt werden geeignete Maßnahmen erörtert werden. Umsetzung der Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus im Bereich Kriminalitätsprävention Strafverfolgung 0. Inwiefern setzt Bremen die folgende Empfehlung aus dem Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus um bzw. beteiligt sich an der Erfassung des gesamten Verfahrensablaufs von vorurteilsbasierten Delikten im Prozess der Strafverfolgung in einer Datenbank. Neben der Item-bezogenen Aufschlüsse- 4

lung der Taten sollen hier auch Daten zu den Opfern Täterinnen Tätern solcher Straftaten zum Ausgang von Strafverfahren (en, Anklage- Verurteilungsquoten, Verfahrensdauer, Strafmaß usw.) aufgeschlüsselt werden? Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Die in der Frage erwähnte Erfassung ist in den beseinheitlichen amtlichen Justizstatistiken bislang nicht vorgesehen. Mit den Fragen der Justizstatistiken befasst sich eine regelmäßig tagende B-Länder-Gruppe, in der die Landesjustizministerien aller Besländer sowie das Besministerium der Justiz für Verbraucherschutz vertreten sind. Das Land Bremen würde sachgerechte Vorschläge aus dem Diskussionsprozess dieser B-Länder-Gruppe unterstützen.. Gibt es in Bremen Fortbildungen für Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte speziell zur Erfassung des antisemitischen Gehalts von Aussagen bzw. Aktionen zum Israel-Palästinenser-Konflikt im Themenfeld Bürgerkriege/Krisenherde, wie sie der Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus vorschlägt? Spezielle Fortbildungen zur Erfassung des antisemitischen Gehalts von Aussagen bzw. Aktionen zum Israel-Palästinenser-Konflikt im Themenfeld Bürgerkriege/Krisenherde werden nicht angeboten. Das Thema Rassismus ist essenzieller Bestandteil der regelmäßig durchgeführten Seminare Veranstaltungen zur Interkulturalität, die allen Polizeibeamtinnen Polizeibeamten des Landes Bremen zur Verfügung stehen. Dies betrifft beispielsweise die Veranstaltungen Interkulturelles Training im Kontext der Vielfalt oder Integration Migration Polizei Familienverbände. Hierbei werden neben allgemeinen Themen der Fremdenfeindlichkeit auch Antisemitismus Islamophobie thematisiert. Die Thematik ist ferner Teil der Ausstellung des Polizeimuseums Bremerhaven. Das Polizeimuseum Bremerhaven wird im Rahmen der Ausbildung besucht steht auch der Öffentlichkeit offen. Darüber hinaus erfolgt in Form allgemeiner Aufklärung durch den Integrationsbeauftragten der Polizei Bremen eine Sensibilisierung zur Thematik.. Inwiefern plant der Senat eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen staatlichen Exekutivorganen (Polizeibehörden, Justiz) Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie anderen Initiativen bei der Erfassung antisemitischer Straftaten. In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, ob das in Großbritannien praktizierte Modell des third party reporting übernommen werden kann? Die in der Frage erwähnte Erfassung in Zusammenarbeit mit nicht staatlichen Organisationen ist in den beseinheitlichen amtlichen Justizstatistiken bis dato nicht vorgesehen. Vorliegende, statistische Angaben beruhen auf amtlich vorliegendem Datenmaterial. Die Einbeziehung privaten Organisationen bei der Erfassung antisemitischer Straftaten erscheint eher nicht sachgerecht. Allerdings bleibt auch zu diesem Punkt die Diskussion in der B-Länder- Gruppe, welche in der Antwort auf die Frage 0 erwähnt wurde, abzuwarten. Es besteht ein regelmäßiger Kontakt der Sicherheitsbehörden zu verschiedenen, ethnischen Gemeinschaften. Dies betrifft beispielsweise die Zusammen- Mitarbeit des Integrationsbeauftragten der Polizei Bremen im Bremer Rat für Integration, in Moscheegemeinden, in anderen n Gemeinschaften sowie Vereinen Organisationen. 3. Beteiligt sich Bremen an der Durchführung einer Fallstudie zum Dunkelfeld antisemitisch motivierter Kriminalität? Das Land Bremen beteiligt sich derzeit nicht an Fallstudien zum Dunkelfeld antisemitisch motivierter Kriminalität. 4. Inwiefern existieren bereits Pläne für die unabhängige Evaluierung des PMK- Erfassungssystems mit einer Überprüfung der theoretischen Grlagen? Vor allem die verwendeten Definitionen die vier Dimensionen () Deliktqualität, () Phänomenbereiche, (3) Themenfelder (4) extremistischen Qualität sollen überprüft werden ebenso wie deren Anwendung in der Ermittlungspraxis. 5

Die Regularien des PMK-Erfassungssystems richten sich nach beseinheitlich abgestimmten Kriterien. Evaluierungsbedarfe werden anlassbezogen nach Abstimmung in den zuständigen Fachgremien unter der Federführung des Beskriminalamts berücksichtigt. Nach Kenntnis des Senats existieren derzeit keine Pläne für eine unabhängige Evaluierung des PMK-Erfassungssystems. 5. Inwiefern können sollen die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht des Expertenkreises Antisemitismus auf rassistisch PMK-rechts motivierte Straftaten übertragen werden? Mit Ausnahme der Empfehlung zu Fortbildungen setzt die überwiegende Zahl der Handlungsempfehlungen eine Umsetzung auf Besebene voraus. Der Senat sieht derzeit keinen Bedarf, diesbezüglich eine Befassung zu initiieren, da die bestehenden Regelungen als ausreichend betrachtet werden. Der Senat ist der Auffassung, dass das Thema Antisemitismus im Rahmen der polizeilichen Aus- Fortbildung hinreichend berücksichtigt wird. Auf die Beantwortung zu Frage wird hingewiesen. 6. Welche weiteren Maßnahmen werden in Bremen geplant oder seit 05 umgesetzt, um antisemitisch oder rassistisch motivierte Straftaten Straftaten aus dem Bereich PMK-rechts als solche verlässlich zu erkennen, zu erfassen strafrechtlich aufzuklären? Sofern der Polizei Bremen oder der Ortspolizeibehörde Bremerhaven polizeilich relevante Handlungen aus dem Bereich der PMK-rechts bekannt werden, werden sie in jedem Fall tätig. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn hieraus Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Straftaten erwachsen. Die Sicherheitsbehörden des Landes Bremen berücksichtigen die aus ihrem gesetzlichen Auftrag heraus bekanntgewordenen, extremistischen Bestrebungen betreiben unter Beachtung der bestehenden, gesetzlichen Vorgaben einen intensiven Informationsaustausch verlässlichen Datenaustausch untereinander mit weiteren, relevanten Behörden. Sollten zureichende, tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat zu erkennen sein, leitet die Polizei in enger Abstimmung mit der sanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Daneben wird geprüft, ob polizeirechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geboten sind. Das Landeskriminalamt Bremen beabsichtigt, zeitnah eine Stelle für Extremismusprävention zu besetzen, um in enger Abstimmung mit den originär zuständigen Stellen für Extremismusprävention Deradikalisierung polizeiliche Maßnahmen bestmöglich kommunizieren zu können sich zukünftig auch besser als bislang mit anderen Akteuren vernetzen sowie bei ihnen einbringen zu können. Dies betrifft auch nicht staatliche Stellen Akteure. 6 Druck: Anker-Druck Bremen