Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept

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Transkript:

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Leitfaden Räumliches Entwicklungskonzept 1. Kurz und Bündig Das räumliche Entwicklungskonzept (REK) ist ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Raumplanung. Auf dieser Ebene werden in den Gemeinden die grundsätzlichen Zielsetzungen diskutiert und Vorgaben für die zukünftige Entwicklung abgeleitet. Aus diesem Grund ist im Land Salzburg das REK eine verpflichtende Grundlage. Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, das REK in seiner fachlichen Qualität und Aussageschärfe zu stärken. Durch das neue Raumordnungsgesetz (ROG 2009) wurde das REK per Bescheid durch die Landesregierung genehmigungspflichtig. Wesentliche und verpflichtende Bestandteile der örtlichen Raumplanung und somit auch das REK - sind nach der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (EU-Richtlinie 2001/42/EG) einer Umweltprüfung zu unterziehen. Künftig soll die Umweltprüfung auf die Ebene des REK konzentriert werden. Damit werden die anderen Planungsinstrumente entlastet und die Umweltprüfung auf der Planungsebene durchgeführt, wo die tatsächlichen Planungsentscheidungen getroffen werden. Der vorliegende Leitfaden wurde sozusagen als "work in progress" begleitend mit dem REK Henndorf sowie dem REK St. Michael, welche als erste Gemeinden REKs der neuen Systematik erstellten, entwickelt. Neuaufstellung des REK Planungsebenen Räumliches Entwicklungskonzept Planungsinstrument zur Gemeindeentwicklung Umweltprüfung Umweltbelange Erläuterungsbericht mit integriertem Umweltbericht Flächenwidmungsplan Umsetzungsinstrument Parallelverfahren Abschichtung keine Umweltprüfung Erläuterungsberichte setzen die im REK formulierten "Vorgaben und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme" um. Bebauungsplan der Grundstufe Wird ein räumliches Entwicklungskonzept neu aufgestellt, dann ist dem Planungsbericht immer eine Umweltprüfung hinzuzufügen. Bei Änderungen eines umweltgeprüften REK gelten eigene Vorschriften. Hier sind im Rahmen einer Umwelterheblichkeitsprüfung die Auswirkungen auf die Umwelt vorab zu beurteilen. 12. Ausgabe 2012 1

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Die auf dem REK aufbauenden Planungsinstrumente (FWP, BP) setzen die Vorgaben des REK um. Nachdem keine wesentlich abweichenden Festlegungen möglich sind, ist davon auszugehen, dass im Sinne der so genannten Abschichtung auf dieser Ebene kein weiterer Umweltbericht erforderlich ist. Dazu ist es notwendig, die Festlegungen des REK selbst hinreichend zu konkretisieren, um die Auswirkungen bei Umsetzung der Planung einer Beurteilung zuführen zu können. Mittelbar werden sie damit Teil der nachfolgenden Planungen. Damit ist sichergestellt, dass die Belange der Umwelt ausreichend Berücksichtigung finden. Allerdings ist Voraussetzung, dass die im REK genannten Bedingungen ( 25 Abs 4 Z 1-4 ROG 2009), die zum großen Teil auch ein Ergebnis der Umweltprüfung darstellen, in den Planungsinstrumenten als verbindliche Inhalte enthalten sind. Da im REK selbst nicht jedwede Entwicklung punktgenau vorgegeben werden kann, eine solche Vorgangsweise wäre auch mit den Aufgaben des REK unvereinbar, sind im Gesetz selbst ausreichend Spielräume vorgesehen, die eine nachträgliche Abweichung (insbesondere betreffend die Bebauungsbedingungen und die Verkehrserschließung) ermöglichen. Wird daher bei Umsetzung des REK von derartigen Vorgaben abgewichen, ist im Rahmen der jeweiligen Planungsberichte (FWP, BP) zu belegen, dass damit keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sind. Damit ist sichergestellt, dass eine ausreichende Flexibilität bei Wahrung der Umweltbelange gegeben ist. Ablauf des Planungsprozesses Planungsschritte Produkte Beitrag durch die Behörden Bestandsaufnahme Bestandspläne und textliche Erläuterungen zur Verfügung Stellen von Unterlagen und Expertisen Analyse und Bewertung der bisherigen Entwicklung und des bisherigen REKs Ableitung von Zielen und Maßnahmen sowie des damit im Zusammenhang stehenden Bedarfs Differenzplan Tabellarische Bewertung ausgewählter Standorte Grundsätzliche Planungsziele und Maßnahmen Prüfung der Unterlagen Bekanntgabe unerlässlicher Untersuchungen Ausarbeitung Entwurf REK Ausarbeitung des Umweltberichtes Vervollständigung der Begründung und des Umweltberichtes Textteil (Ziele und Maßnahmen inkl. standortbezogene Festlegungen) Entwicklungsplan Planungsbericht inkl. Umweltbericht Vorbegutachtung Überarbeitung Endfassung Aufsichtsbehördliche Genehmigung 12. Ausgabe 2012 2

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Verfahrensschritte: Auftrag und Anlass der Planung Art der Beteiligung und Bürgerinformation (Öffentlichkeitsarbeit, Sprechtag, Infoveranstaltung) Verfahrensablauf (Vorlage Landesregierung, Zeitpunkt des Beschlusses durch die Gemeindevertretung) 65 (1) Mitteilung beabsichtigte Neuaufstellung: Postwurfsendungen, Öffentlichkeitsarbeit 5 (4) Z 1 Bekanntgabe unerlässlicher Untersuchungen Einholung von Stellungnahmen Nachbargemeinden, Regionalverband, Landesregierung 65 (2) Beschluss der Auflage 65 (2-3) Kundmachung Auflageentwurf (6 Wochen) 65 (4) Beschluss des Entwurfes durch GV 65 (5) Antrag um Genehmigung Öffentlichkeitsarbeit: Bei der Ausarbeitung des REK bleibt es den Gemeinden überlassen, ob sie das REK bzw. wichtige Meilensteine für die Erstellung des REK gemeinsam mit Bevölkerungsgruppen erarbeiten wollen (= BürgerInnenbeteiligung) oder die Bevölkerung über die wichtigsten Ergebnisse und Inhalte des REK informieren will (BürgerInneninformation). Dabei können auch neue Medien (zb Internet) oder Formen (zb BürgerInnenspaziergänge) eingesetzt werden, um breite Teile der Bevölkerung zu erreichen. Das ROG selbst schreibt Elemente der Bürgerinformation vor, so ist die Bevölkerung über die beabsichtigte Neuaufstellung des REK jedenfalls zu informieren sowie ihr Gelegenheit einzuräumen, Stellungnahmen über den Entwurf, der 6 Wochen lang (beginnend mit der Kundmachung in der Salzburger Landes-Zeitung) kundzumachen ist, abzugeben. Die Gemeindevertretung hat sich beim Beschluss des REK mit den eingebrachten Stellungnahmen auseinanderzusetzen. Produkte: Das Räumliche Entwicklungskonzept, bestehend aus: Textteil: Räumliche Entwicklungsziele und maßnahmen Voraussichtlicher Baulandbedarf Standortbezogene Festlegungen und Rahmenbedingungen für den Flächenwidmungsplan Planteil: Der Planungsbericht, bestehend aus: Bestandsaufnahme inkl. Bestandspläne Evaluierung und Problemanalyse Differenzplan Erläuterungsbericht samt Umweltprüfung und -bericht 12. Ausgabe 2012 3

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG 2. Rechtliche Grundlagen 24 ROG 2009 Bestandsaufnahme (1) In einer Bestandsaufnahme sind die für die örtliche Raumordnung maßgeblichen Gegebenheiten zu erheben, und zwar jedenfalls: 1. die naturräumlichen Gegebenheiten und Umweltbedingungen; 2. die infrastrukturellen Gegebenheiten; 3. die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten; 4. die bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturellen Gegebenheiten. (2) Die Ergebnisse der Bestandsaufnahmen sind zusammen mit den wesentlichen sich daraus ergebenden Aussagen darzustellen. 25 Inhalte des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (1) Auf Grund der Bestandsaufnahme sind die Aussagen und Festlegungen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes für einen Planungszeitraum von 20 Jahren zu entwickeln. Dabei sind die Entwicklungsprogramme des Landes, die Planungen der Nachbargemeinden und sonstiger behördlicher Planungsträger zu beachten. (2) In den räumlichen Entwicklungszielen und -maßnahmen der Gemeinde sind jedenfalls grundsätzliche Aussagen zu treffen: 1. zur angestrebten Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung; 2. zur angestrebten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung; 3. zum voraussichtlichen Baulandbedarf; 4. zur Entwicklung des Freiraums. (3) Im Entwicklungsplan sind folgende Flächen festzulegen und darzustellen: 1. Flächen, die für eine Baulandausweisung in Betracht kommen; 2. Flächen, die für grünlandgebundene Einrichtungen in Betracht kommen; 3. Flächen, die für die Freiraumentwicklung von Bedeutung sind. (4) Für die jeweiligen gemäß Abs. 3 Z 1 und 2 dargestellten Flächen sind Festlegungen zu treffen: 1. betreffend die Nutzung: dabei ist ihre hauptsächliche Verwendung (für Wohnzwecke, betriebliche Zwecke udgl) festzulegen; 2. betreffend die Erschließung: dabei sind die grundsätzlichen Anforderungen an die technische und soziale Infrastruktur zu bestimmen; 3. betreffend die bauliche Entwicklung: dabei sind die grundsätzlichen Vorgaben für die Bebauungsplanung (bauliche Ausnutzbarkeit, Höhenentwicklung, Bauweise, Freiflächengestaltung udgl.) zu treffen; 4. betreffend die sonstigen Rahmenbedingungen für ihre Nutzung: dabei sind die planungsrelevanten Vorgaben (Lärmschutz, Schutz von Biotopen udgl.) einschließlich solche über allfällige Voraussetzungen (zeitliche Abfolge, Alternativstandorte, Vorbehalte udgl.) zu treffen. 12. Ausgabe 2012 4

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Diese Festlegungen können auch durch die Bestimmung von Qualitätszielen und Standards erfolgen. Abweichungen von Festlegungen gemäß Z 2 und 3 sind im Rahmen der Umsetzung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes zulässig, soweit damit nicht Auswirkungen auf die raumordnungspolitischen Entwicklungsziele oder erhebliche Umweltauswirkungen verbunden sind. (5) Die Landesregierung kann zur einheitlichen Gestaltung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes durch Verordnung Richtlinien erlassen. 3. Bestandsaufnahme Die Bestandsaufnahme soll sich an den nachfolgenden Punkten orientieren. Die Checklisten stellen die wichtigsten Aspekte heraus. Die angeführten Inhalte sind nicht bindend, sondern haben einen empfehlenden Charakter. 3.1. Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Aufgabe des Kapitels ist die Auseinandersetzung mit den überörtlichen Planungsvorgaben. Dabei sind vor allem flächenbezogene Bindungen und Vorgaben sowie weitere Ziele überörtlicher Planungen zu nennen. Wichtig ist, dass nicht nur die Inhalte wiedergegeben werden, sondern die direkte Bedeutung für die Entwicklung der Gemeinde herausgearbeitet wird. Die Beschreibungen werden idealer Weise durch Abbildungen ergänzt. Checkliste: Kurzbeschreibung des Verwaltungsraums Lage und Anbindung an überörtliche Verkehrswege Ziele übergeordneter Planungen.. 12. Ausgabe 2012 5

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Übergeordnete Vorgaben Raumplanerische Vorgaben Landesentwicklungsprogramm Sachprogramme Regionalprogramme Standortverordnungen Sonstige Vorgaben (nicht vollständig) Immissionsschutzrichtlinie IG Luft Salzburger Bodenschutzgesetz Forstgesetz Salzburger Naturschutzgesetz Alpenkonvention (siehe Abgrenzung Geltungsbereich der Alpenkonvention in Salzburg) Wasserrechtsgesetz Beispielhaft relevante Inhalte Festlegung zentraler Orte (dezentrale Konzentration) Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen Ziele und Maßnahmen zur Siedlungsentwicklung Leitlinien bzw. Richt- und Grenzwerte Siedlungsschwerpunkte Festlegungen z.b. Grüngürtel, Vorranggebiete Wohnen, Ruhezonen Handelsgroßbetriebe (Gültigkeit für 5 Jahre) Lärmbestandsaufnahme Erforderliche Abstände (je nach Widmungskategorie) Lärmprüfflächen Abstände zu Leitungen Luftbestandsaufnahme Darstellung der belasteten Gebiete Einschränkung des Flächenverbrauchs Verbesserung und Wiederherstellung der Bodenfunktion Verhinderung von Erosion Waldentwicklungs- und Gefahrenzonenpläne Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Natura 2000 Gebiete FFH-Gebiete Klärung Naturverträglichkeitsprüfung Bodenprotokoll (Labilität), Protokoll Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Protokoll zu Naturschutz und Landschaftspflege, Tourismusprotokoll Schutzgebiete Schongebiete Sonstige wasserrechtliche Planungen 12. Ausgabe 2012 6

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG 3.2. Festlegung der Raumeinheit Raumeinheiten kennzeichnen einen spezifischen Gemeindeausschnitt, der über eine annähernd homogene Struktur verfügt. Die Raumeinheiten geben einen Einblick in die Rahmenbedingungen des Gemeindegebietes, zeigen allfällige "Sensibilitäten des Raumes" und sollen somit auch einen Beitrag zum Verständnis der kommunalen Raumordnungsaufgaben leisten. Gleichzeitig dient die Abgrenzung der Raumeinheiten der zusammenfassenden Darstellung der Umweltgegebenheiten in der Umweltprüfung. Die Grundlage zur Abgrenzung und Bewertung der Raumeinheiten bilden folgende Parameter: Natürliche Raumausstattung (insbesondere die geologischen Grundvoraussetzungen, die großen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten besitzen) Ökologische Funktion Heutige Nutzung Bewertung im Hinblick auf den Naturhaushalt Fallbeispiel: Für die Gemeinde Henndorf lassen sich folgende Raumeinheiten unterscheiden und räumlich abgrenzen: See und Seeuferzone Bachauen am Weiden-, Schlachter- und Altenbach Große Plaike Moränenlandschaft Eine wesentliche Voraussetzung bilden die geologischen und geomorphologischen Voraussetzungen und die sich daraus ergebenden Nutzungsmöglichkeiten bzw. Empfindlichkeiten. 12. Ausgabe 2012 7

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die abgegrenzten Bereiche. Für jede einzelne Raumeinheit sind die räumlichen Gegebenheiten und die aktuelle Nutzung zusammengefasst Henndorfer Moränenlandschaft (orange dargestellt) Abgrenzung Natürliche Ausstattung Nut- Heutige zung Ökologische Funktion Bezeichnung der Raumeinheit Die Raumeinheit umfasst den zentralen Bereich des Gemeindegebietes zwischen den labileren Teilflächen im Süden und dem Seeufer im Norden. Die Moränenlandschaft ist durch unterschiedliche Standorte, von trockenen Hangkuppen bis zu feuchten Senken (teilweise mit Moorböden) geprägt. Eine Erosionsgefahr besteht nicht. Die Raumeinheit ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung und die Siedlungsentwicklung geprägt. Der Bereich konzentriert zudem die wichtigsten Verkehrswege. Im Vergleich zu den anderen Raumeinheiten besitzt dieser Bereich nur eine mäßige ökologische Bedeutung. Für die Qualität entscheidend sind die alten Streuobstbestände um die Siedlungen und die feuchten Senken und Mulden mit anmoorigen Bedingungen. 3.3. Naturräumliche Gegebenheiten und Umweltbedingungen In diesem Kapitel sind alle Informationen zu den Schutzgütern enthalten. Prinzipiell ist der gebotene Betrachtungsraum für die Umweltprüfung das gesamte Gemeindegebiet. Welche Themen den Schutzgütern zuzuordnen sind, ist dem Anhang 2, die dafür jedenfalls einzusehenden Quellen sind dem Anhang 1 zu entnehmen. Folgende Schutzgüter sind dabei zu bearbeiten: Schutzgut Boden Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Wasser Schutzgut Pflanzen und Tiere Schutzgut Landschaft Schutzgut Mensch Schutzgut Kultur und Sachgüter 12. Ausgabe 2012 8

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG 3.4. Bevölkerungs- und wirtschaftsstrukturelle Gegebenheiten Das Kapitel enthält planungsrelevante Angaben zur Bevölkerungszahl sowie zur wirtschaftlichen Struktur. Die Daten sind, soweit vorhanden, geschlechtsspezifisch zu erfassen. Checkliste: Entwicklung Einwohnerzahl Veränderung durch Geburten- und Wanderungsbilanz Entwicklung der Altersstruktur Entwicklung der Beschäftigten nach Sektoren Pendlerverflechtungen Entwicklung Betriebe.. 3.5. Siedlungsstrukturelle Gegebenheiten Siedlungsstruktur Beschreibung des Bestands und der Struktur. Checkliste: Funktionelle Gliederung des Baulandes, Flächennutzung Gebäude- und Wohnungsstruktur Entwicklung der Haushalte Siedlungsschwerpunkte Baulandreserven Siedlungsformen, Siedlungsdichten Bodenpolitik der Gemeinde Erfassung städtebaulich sensibler Bereiche.. 12. Ausgabe 2012 9

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Freiraum In diesem Kapitel sollen jene Freiraumflächen und Grünlandnutzungen Berücksichtigung finden, die im Rahmen der Siedlungsentwicklung von Bedeutung sind (gliedernd, begrenzend, begründend, etc.), dh solche, die für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung bzw. Einzelbewilligungen wichtige Parameter darstellen. Checkliste: Landwirtschaft Erhebung/Darstellung der landwirtschaftlichen Betriebsstätten Erfassung stillgelegter/aktiver Landwirtschaften (Vieh-, Forstwirtschaft, Getreide-, Gemüsebau).. Grünstrukturen, wie Grünzüge-, keile, -verbindungen Wanderkorridore zwischen Siedlungsgebieten (Biotopverbund) Frischluftschneisen ökologisch bedeutsame Flächen.. Freizeitanlagen, wie Sportanlagen Erholungsgebiete Schigebiete Kleingärten Golfplätze.. Raumrelevante Grünlandnutzungen, wie Solarfelder Windfelder Rohstoffnutzung.... 12. Ausgabe 2012 10

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG 3.6. Infrastrukturelle Gegebenheiten Technische und Soziale Infrastruktur Checkliste: Beschreibung des Bestands, der Lage und Zustand der technischen Infrastruktur Kanal Wasserver- und entsorgung Elektrizität Haltestellen des öffentlichen Verkehrs Wichtige Gemeindestraßen Bundes- und Landesstraßen Bedeutsame Rad- und Fußwege Raumwirksame Parkflächen.. 3.7. Bestandspläne Planliche Darstellungen sind zur Abbildung und räumlichen Konkretisierung der nachfolgenden Themen zu erstellen: der Flächennutzung der Nutzungsbeschränkungen der Technischen und Sozialen Infrastruktur der Abgrenzung von bestehenden Siedlungsschwerpunkten sowie Darstellung städtebaulich sensibler Bereiche der Baulandreserven 4. Evaluierung und Problemanalyse (=Überprüfungsbericht) Ziel der Evaluierung ist eine Kontrolle der Zielerreichung und eine Bewertung der Tauglichkeit der eingesetzten Mittel. Checkliste: Welche wichtigen Entwicklungsziele wurden erreicht? Welche wichtigen Entwicklungsziele wurden nicht erreicht und mögliche Ursachen dafür. Welche Vorgaben waren daraus für das neue REK abzuleiten?.. 12. Ausgabe 2012 11

REK - neu HANDBUCH RAUMORDNUNG Themen Bestehende Zielvorgabe des REK im Einzelnen Umsetzung / Erfolgskontrolle Konsequenzen für Neuerstellung REK Siedlungsstruktur- und Siedlungsentwicklung Nachverdichtung im besiedelten Bereich (Schließen von Baulücken) Aufgrund mangelnder Verfügbarkeit wurde das Ziel nur teilweise erreicht Optionen bereits vor Beschlussfassung REK sichern Stärkung des Hauptortes durch Bebauung des Bereichs Ziel wurde durch Neuerrichtung von 20 WE erreicht Ziel auch im neuen REK beibehalten Verstärkte Siedlungsentwicklung in Bereichen mit Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr Wurde im Bereich von Ortsteil und im Hauptort erreicht. Allerdings wurden insgesamt ca. 40% der neuen WE in eher peripheren Lagen entwickelt. Konsequente Orientierung der Siedlungsentwicklung in die zentralen Bereiche sowie in Bereichen, die an leistungsfähige öffentliche Verkehrsmittel angebunden sind. Bedarfsgerechte Entwicklung von Wohnstandorten Bedarf wurde deutlich überschätzt, nur 17% der für Wohnen festgelegten Flächen wurde entwickelt. Berücksichtigung der reduzierten Entwicklung Gewerbliche Entwicklung Entwicklung von Gewerbe in nicht störender Lage durch Entwicklungen am Ortsrand erreicht Ziel auch im neuen REK beibehalten Bedarfsgerechte Entwicklung von gewerblichen Standorten Bedarf wurde deutlich überschätzt, nur 10% der Fläche wurden in Anspruch genommen Berücksichtigung der reduzierten Entwicklung Rahmenbedingungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Rücksichtnahme auf landwirtschaftliche Betriebe durch ausreichenden Abstand Siedlung ist nicht an große Betriebe herangerückt. Ziel auch im neuen REK beibehalten. Entwicklung der freiraumgebundenen Erholungs- und Sportflächen sowie der gliedernden Grünelemente Bedarfsgerechte von Sportflächen Erweiterung Erhalten gliedernder Grünzüge entlang von Bächen und zwischen den Ortsteilen Durch neues Trainingsgelände erfolgt Ziel wurde erreicht, die Grünzüge sind in der ursprünglichen Breite erhalten Weiterer Bedarf derzeit nicht absehbar. Ziel im neuen REK beibehalten 12. Ausgabe 2012 12

5. Erläuterungsbericht samt Umweltprüfung und -bericht Aufgabe des Erläuterungsberichts ist es, jene Aspekte inklusive Umweltbericht zusammenzufassen, die zu den verbindlichen Inhalten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes führten. Checkliste: Planungsfachliche Erläuterungen nach Raumeinheiten Umweltprüfung Differenzplan Prüfung der Auswirkungen der Planungsmaßnahmen Summenwirkung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Alternativenprüfung Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung.... 5.1. Planungsfachliche Erläuterungen nach Raumeinheiten Analog zur Bestandsaufnahme erfolgt die Festlegungen von generellen Entwicklungszielen und maßnahmen für die Raumeinheiten (siehe Kapitel 6). Dadurch können Unterschiede innerhalb des Gemeindegebietes besser berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird auch die Abwägung zwischen unterschiedlichen Entwicklungsoptionen deutlich. Dies dient der Verbesserung von Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Planungsentscheidungen und begründet, warum möglicherweise im Rahmen der Umweltprüfung schlechter bewerteten Flächen der Vorzug gegeben wurde. Raumordnungsfachliche Kriterien, wie "Prinzip der kurzen Wege", Siedlungsentwicklung von innen nach außen, dezentrale Konzentration finden hier ihre Berücksichtigung. Auch das Thema der Verfügbarkeit ist gegebenenfalls anzusprechen. 12. Ausgabe 2012 13

Fallbeispiel: Lage und Bezeichnung der Raumeinheit Henndorfer Moränenlandschaft (orange dargestellt) Erläuterung der Planungsmaßnahmen Entwicklungs- Ziel Siedlungsentwicklung Schwerpunktbereich für die Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe. Dabei sind die kleinräumig wechselnden Standortbedingungen einer Moränenlandschaft zu beachten, insbesondere feuchte Senken. Ausgenommen Entwicklungsfläche 16 (Bergsiedlung) Ausmaß von weniger als 3000 m² - liegen sämtliche Entwicklungsflächen innerhalb der Raumeinheit "Henndorfer Moränenlandschaft". Infrastruktur Verkehr und Der Bereich besitzt für Verkehr und Infrastruktur eine große Bedeutung. Belastungen durch Verkehr sind zu reduzieren Durch die nunmehr fertiggestellte Umfahrung ist eine Reduzierung der Verkehrsbelastungen erfolgt. Im Rahmen der UP wurden ausreichend Maßnahmen formuliert, um sicherzustellen, dass durch die neuen Entwicklungsflächen, insbesondere die großen Gewerbegebiete keine neuen Nutzungskonflikte entstehen. Landwirtschaft Diese Bereiche besitzen für die landwirtschaftliche Nutzung eine große Bedeutung innerhalb des Gemeindegebietes. Belange der Siedlungsentwicklung sind daher mit denen der Landwirtschaft abzustimmen. Der Konflikt zwischen hochwertigen Böden für die Landwirtschaft einerseits als auch Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung andererseits ist prägend. Der Siedlungsentwicklung wurde der Vorrang vor einer landwirtschaftlichen Nutzung dort gegeben, wo es sich um raumordnungsfachliche Gunstlagen handelt. 12. Ausgabe 2012 14

Forstwirtschaft Erhaltung ortsnaher Wälder Es werden keine ortsnahen Wälder von Entwicklungsflächen beansprucht. Freiraumge-bundene Erholungs- und Sportflächen Natur und Freiraum Soziale Infrastruktur Bedarfsgerechte Entwicklung der Erholungs- und Sportflächen am Siedlungsrand. Vermeidung eines Verschmelzens verschiedener Ortsteile durch Erhalten von Grünzügen. Dominanz von Grünlandnutzung, Beitrag zur Artenvielfalt durch Streuobstwiesen und Einzelbäume sollte gestärkt werden. Schwerpunktbereich für die Entwicklung sozialer Infrastruktur Durch Freihaltung von Grünzügen wird ein Verschmelzen der Ortsteile vermieden. Die zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen wurden durch keine neuen Entwicklungsflächen in Streulage durchtrennt. Streuobstwiesen sind von den Entwicklungsflächen nicht betroffen. Die entsprechenden Widmungsvoraussetzungen werden durch dieses REK geschaffen. 12. Ausgabe 2012 15

5.2. Umweltprüfung Methode Detaillierungsgrad der Untersuchungen: Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich der Detaillierungsgrad der Untersuchungen am Detaillierungsgrad des Planes zu orientieren hat, dh. eine Projektprüfung auf Ebene des REK ist nicht zulässig. Im Hinblick auf die oft diskutierte Frage, welche zusätzlichen Untersuchungen bei Durchführung einer Umweltprüfung erforderlich sind, ist festzustellen, dass bekannte relevante Daten und Informationen zu berücksichtigen sind, darüber hinaus gehende zusätzliche autonome Ermittlungen sofern relevante Informationen nicht vorhanden bzw zugänglich sind jedoch auch im Lichte der RL nicht gefordert sind. Es sollen nur jene Angaben, die vernünftigerweise verlangt werden können (dh mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand verbunden sind) zur Verwertung kommen. Sofern daher relevante Daten und Informationen zur allfälligen Klärung erheblicher Umweltauswirkungen auf Schutzgüter nicht verfügbar sind bzw nur unter unverhältnismäßigem Aufwand gewärtigt werden können, ist dies jedenfalls im Umweltbericht zu dokumentieren (in der abschließenden Zusammenfassung.) Bewertungsmethode Die Bewertungsmethode folgt einer 4-teiligen Skala. Die jeweils höchste Einstufung ist maßgeblich. Folgende Abstufungen bezogen auf die Erheblichkeit der Auswirkungen werden empfohlen: 0 = nicht gegeben 1 = gering gegeben 2 = gegeben 3 = erheblich gegeben Beschreibung und Bewertung möglicher Auswirkungen durch die Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen Auf der Grundlage der Bestandsbeschreibung zu allen Schutzgütern werden mit Hilfe der 4-teiligen Bewertung die möglichen Auswirkungen aller umweltprüfpflichtigen Entwicklungsflächen behandelt. Dies dient zur Darstellung des Grads der Umweltauswirkungen, was im Rahmen der Abwägung relevant sein mag. Die Umweltprüfung erfolgt in Form einer Tabelle für jede Prüffläche. Die zur Reduzierung der Auswirkungen festgelegten "Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung" sind im weiteren Planungsprozess wichtige Inputs für den Entwicklungsplan und die standortbezogenen Festlegungen im Textteil. Es wird darauf hingewiesen, nur solche Minderungsmaßnahmen vorzusehen, für die im Flächenwidmungsund Bebauungsplan auch Maßnahmen formuliert werden. Wechsel- und Summenwirkungen sind darzulegen. Dabei geben die Wechselwirkungen an, ob durch das Zusammenspiel verschiedener Auswirkungen auf unterschiedliche Schutzgüter die Wirkung möglicherweise verstärkt wird. So wirken sich Veränderungen des Grundwassers oft auch auf die Vegetation und Tierwelt aus. Die Summenwirkung bezieht sich dagegen auf andere in diesem Bereich geplante Flächen und Infrastrukturmaßnahmen, deren Realisierung die Auswirkungen auf die Schutzgüter ebenfalls zusätzlich negativ beeinflussen kann. 12. Ausgabe 2012 16

Hinweise für geeignete Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter enthält die Tabelle zu den Prüfgegenständen im Anhang (Kap. 8.2). Differenzplan Es ist die Aufgabe des Differenzplans darzustellen, welche Flächen unter Zugrundelegung der räumlichen Entwicklungsziele für eine Entwicklung seitens der Gemeinde angedacht werden. Dabei sind folgende Prüfflächen zu erfassen: Prüfflächen: Im Flächenwidmungsplan ausgewiesenes unbebautes Bauland Potenzielle Entwicklungsflächen für Wohnen Potenzielle Entwicklungsflächen für Arbeiten Entwicklungsflächen für Sondernutzung (touristische Entwicklungen, Gemeindeinfrastruktur, Parkplätze, Windkraftanlagen, etc.) Konversionsflächen Flächen für grünlandgebundene Einrichtungen (Sportflächen, Golfplätze, Solarfelder, etc.) Entwicklungsflächen: alle Flächen, die aus Sicht der Gemeinde für eine Weiterentwicklung vorgesehen sind, unabhängig davon, ob sie bereits bisher im REK für eine Entwicklung vorgesehen waren. Konversionsflächen: sind Flächen, die für Nutzungsänderungen vorgesehen sind (zb Gewerbenutzung in Wohnnutzung). Umgang mit 20-Jahres-Bedarf: Während die Gemeinde beim Entwicklungsplan nur solche Flächen vorsehen kann, die im Rahmen des 20 Jahres Bedarfes liegen, können die im Differenzplan erfassten Flächen großzügiger abgegrenzt werden. Schließlich sollen in diesem Prozess auch Alternativen geprüft werden, die auch wieder aus dem Planungsprozess ausgeschieden werden. Es wird aber darauf hingewiesen, nur solche Flächen einer Umweltprüfung zu unterziehen, die vernünftige Alternativen (vgl. 5 Abs 4 Z 3 ROG 2009) darstellen. Als vernünftige Alternativen können nur solche aufgefasst werden, die eine grundsätzliche Eignung für die vorgesehene Verwendung aufweisen. Nachdem der Entwicklungsplan sich am Bedarf von 20 Jahren zu orientieren hat, ist weiters zu empfehlen, raumordnungsfachlich geeignete/günstige Flächen in die Umweltprüfung einzubeziehen, die zum Zeitpunkt der REK-Erstellung nicht verfügbar sind. Ändert sich später die Verfügbarkeit, so ist eine Änderung des REK, nach Maßgabe des Baulandbedarfes, durch Überarbeitung des Entwicklungsplanes ohne großen Aufwand möglich. Entwicklungsalternativen: Im REK (Entwicklungsplan) dürfen nur Entwicklungsflächen im Ausmaß des 20- Jahres-Bauland-Bedarfes vorgesehen werden. Es wird jedoch empfohlen, bereits im REK die Verfügbarkeit der Flächen zb durch Optionen sicherzustellen. Den Baulandmarkt belebend kann zb auch die Festlegung von Alternativflächen wirken. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die festgelegten Alternativflächen raumordnungsfachlich qualitativ gleichwertig sind. Qualitativ gute gegen raumordnungsfachlich schlechte Standorte auszutauschen, ist nicht möglich. 12. Ausgabe 2012 17

Darstellung umweltprüfpflichtiger Flächen: Prüfpflichtig sind nur solche Flächen, die geeignet sind, mehr als geringfügige Auswirkungen auf die Umwelt zu haben. Aus den Darstellungen des Differenzplans ergibt sich der Prüfumfang im Rahmen der Umweltprüfung. Nicht umweltprüfpflichtig sind: Prüfflächen unter 3000 m², sofern nicht besondere Belastungen durch Lärm, Luft, Elektrosmog oder Erschütterung vorliegen oder sensible naturräumliche Lagen (wie Überschwemmungsgebiete, Biotopoder Natura 2000 Flächen oder Gefahrenzonen) betroffen sind. Im Rahmen vorangegangener Teilabänderungen bereits umweltgeprüfte, gewidmete Flächen Nachdem der Differenzplan den Fachdienststellen als Grundlage für die Bekanntgabe der unerlässlichen Untersuchungen zur Verfügung gestellt wird, sind die im Differenzplan erfassten Flächen mit folgenden Informationen zu versehen (eine tabellarische Aufbereitung wird empfohlen): Fallbeispiel: Laufende Nr. Nutzung Fläche in ha Umweltprüfung wegen Größe Umweltmerkmal 1 Wohnen (EW, KG, RW, LK, DG, ZG) 2,0 ja 2 Wohnen 0,15 nein nein 3 Arbeiten (BG, GG, IG) 0,2 nein ja - Lage im Landschaftsschutzgebiet 4 Sondernutzung (SF mit Angabe des Verwendungszwecks, BGB, HGB 0,5 ja Lage im Wasserschutzgebiet 12. Ausgabe 2012 18

Fallbeispiele Differenzplan Beispiel St. Michael 12. Ausgabe 2012 19

Beispiel Henndorf am Wallersee 12. Ausgabe 2012 20

Beispiel Köstendorf 12. Ausgabe 2012 21

Prüfung der Auswirkungen der Planungsmaßnahmen Die Prüfung der Umweltauswirkungen der einzelnen Prüfflächen erfolgt in Tabellenform. Mögliche Wechselwirkungen werden in die Bewertung mit einbezogen. Die Summenwirkung wird je Raumeinheit dargestellt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung tragen wesentlich zur Verbesserung der Planungsqualität bei. Hierzu gehören je nach Schutzgut und Betroffenheit zum Beispiel: bauliche Ausnutzbarkeit Höhenentwicklung Bauweise Freiflächengestaltung Lärmschutz Schutz von Biotopen und dergleichen.. Die im Umweltbericht formulierten Minderungsmaßnahmen müssen, damit die Abschichtung wirksam wird, im nachfolgenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan übernommen bzw. umgesetzt werden. Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist es u.a. dies zu überprüfen. Der/die BürgerIn und die EntscheidungsträgerInnen können so erkennen, ob die Beeinträchtigung durch diese Maßnahmen reduziert werden kann. Fläche X Planausschnitt zu Lage geplante Nutzung Umweltprüfung - Schutzgut Zusammenfassende Darstellung des Bestandes Darstellung der Auswirkungen Minderungsmaßnahmen Stufe der Beeinträchtigung 0-3 ohne Minderung mit Minderung 12. Ausgabe 2012 22

Fallbeispiel: Fläche 22 Planausschnitt zur Lage Planung: landwirtschaftlich genutztes Grün- Fläche für Wohnen land zwischen Siedlung und Waldrand Umweltprüfung Zusammenfassende Darstellung der Minderungsmaßnahmen Stufe der Beein- Darstellung des Auswirkungen trächtigung Schutzgüter Bestandes 0-3 ohne mit Minderung Minderung Boden Lockersediment- Braunerden Verlust Speicherfunktion Durchgrünung des Wohngebietes sicherstellen Vorschreibung von geringer Dichte, geringer Versiegelungsgrad 2 1 Klima / Luft Ortsrandlage im Anschluss an Kaltluftentstehungsgebiete und Wald Verlust an Kaltluftentstehungsgebiet Abstand zum Waldrand 1 0 Wasser (Grundund Oberflächenwasser) Grundwasserferne Hanglage, am Unterhang Schichtwasservorkommen möglich Keine unmittelbare Betroffenheit zu erwarten, Einflüsse auf die Grundwasserneubildungsrate durch Versiegelung geringer Versiegelungsgrad 1 1 12. Ausgabe 2012 23

Pflanzen / Tiere (Biodiversität) Wirtschaftsgrünland Anschluss an Waldrand im Verlust gering vielfältiger Flächen, Beeinträchtigung des Waldsaumes, Verschattung Abstand vom Waldrand (eine Baumlänge) 1 1 Mensch Lärm, Erschütterung, Elektrosmog Angrenzend an gering befahrene örtliche Erschließungsstraßen, allerdings höhere Frequenz der Zufahrt zum Wallersee an Wochenenden, 30kV Leitung quert den Bereich Mögliche Belastung durch Wochenende und Freizeitverkehr, Beeinträchtigung im Bereich der Leitungstrasse möglich Schallschutzmaßnahmen entlang der Zufahrtsstraße zum Wallersee; Verlegung der KV Leitung unter die Erde Keine Unterbauung der Leitung, Lage der Erschließungsstraßen unter der Leitungstrasse; Erholungsfunktion nicht betroffen 1 1 - Erholung Landschaftsbild Kultur- Sachgüter und Wichtiger Verbindungsbereich zur Erholungsnutzung am Wallersee Ortsrandlage mit Blick auf Waldrand Bebauung entlang des landschaftsbildprägenden Waldrandes Durchgrünung des Gebietes und Bepflanzung der Schallschutzmaßnahme 1 1 Nicht vorhanden keine keine 0 0 Wechselwirkung Durch Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern verändert sich die Beurteilung nicht 1 1 Summe 1 8 von max. 21 6 von max. 21 1 Darunter ist zu verstehen: Durch die Summenbildung (Summierung der Einzelbeurteilung) wird die Einzelfläche in Hinsicht auf ihre Beeinträchtigung mit den anderen Einzelflächen vergleichbar. 12. Ausgabe 2012 24

Summenwirkung Die Summenwirkung der Planungsmaßnahmen wird - zusammengefasst nach Raumeinheiten dargestellt. Bezeichnung der Raumeinheit Henndorfer Moränenlandschaft Die Raumeinheit ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung und die Siedlungsentwicklung geprägt. Der Bereich konzentriert zudem die wichtigste Verkehrsinfrastruktur. Im Vergleich zu den anderen Raumeinheiten besitzt dieser Bereich nur eine mäßige ökologische Bedeutung. Für die Qualität entscheidend sind die alten Streuobstbestände um die Siedlungen und die feuchten Senken und Mulden mit anmoorigen Bedingungen, welche vor jeglicher Siedlungsentwicklung freigehalten sind. Durch die in dieser Raumeinheit vorgesehen Planungsmaßnahmen (x,y,z) sind, ausgenommen die Summenwirkung auf das Schutzgut Boden (hier befinden sich die besten Böden Henndorfs gesamt gehen in der Raumeinheit 5 ha hochwertige Böden verloren) keine Summenwirkungen zu erwarten. Begründet wird dies mit folgenden Argumenten: Räumliche Distanz der einzelnen Entwicklungsflächen Mit Ausnahme des übergeordneten Straßennetzes keine gemeinsamen Erschließungswege der einzelnen Entwicklungsflächen keine Summenwirkung auf Schutzgut Mensch (Luft/Lärm) Erhaltung der Streuobstbestände durch Verankerung von Bebauungsvorgaben Prognose bei Nichtdurchführung der Planung In diesem Kapitel ist darzustellen, welche Entwicklung die Flächen nehmen würden, wenn keine Nutzung, bzw. Bebauung erfolgt. Auch hier wird eine Übersichtsdarstellung in tabellarischer Form empfohlen. 12. Ausgabe 2012 25

Fallbeispiel: Nummer im Plan Vorgesehene Nutzung in der Planung Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 22 Siedlungsentwicklung (Wohnen) Beibehalten der landwirtschaftlichen Nutzung 12 Siedlungsentwicklung (Wohnen) Beibehaltung der Obstwiese in der Baulücke 13 Siedlungsentwicklung (Gewerbe) Beibehalten der landwirtschaftlichen Nutzung 15 Sondernutzung Skigebiet Aufgabe der Nutzung und Sukzession zu Wald Alternativenprüfung Im Rahmen des Planungsprozesses werden eine Vielzahl von alternativen Planungsmöglichkeiten entwickelt, diskutiert und viele wieder verworfen. Die Entwicklung von Alternativen ist ein Bestandteil jedes Planungsprozesses. Die Zusammenstellung und die ausführliche schriftliche Begründung, warum einzelne Alternativen ausgeschieden wurden, erfolgt in diesem Kapitel. Dargestellt werden nur die wichtigsten Alternativen. Nachdem im Differenzplan in der Regel auch in der Diskussion befindliche Standorte noch eingetragen wurden, können an dieser Stelle die Standorte genannt und zeichnerisch dargestellt werden, die nach der Umweltprüfung ausgeschieden wurden. Fallbeispiel: Alternativer Standort Stichwortartige Begründung für die Nichtberücksichtigung der Alternative 5 Nähe zum Gewässer und Biotopflächen 23 Aktive Landwirtschaft, Abstand zum Betrieb, eingeschränkte Verfügbarkeit 22 Eingeschränkte Verfügbarkeit Abstandflächen zum Wald, Berücksichtigung einer Leitungstrasse 12. Ausgabe 2012 26

Maßnahmen zur Überwachung Ursprünglich verlangte die Richtlinie eine Überwachung unerwarteter erheblicher Auswirkungen. Aus der Sicht von Planerinnen und Planern ist dies schwer vorstellbar. Deswegen hat sich in der Praxis bewährt, jene Aspekte in ein Monitoring einzubeziehen, bei denen eine gewisse Prognoseunsicherheit besteht, bei denen erhebliche Auswirkungen befürchtet werden müssen und von denen man möchte, dass sie in der längerfristigen Planung weiter Beachtung und Berücksichtigung finden. Hierzu gehören zum Beispiel: Unsicherheiten bei der Verkehrsentwicklung rund um neue Gewerbegebiete legen ein Montoring durch Verkehrszählungen auf einzelnen Straßenabschnitten nahe (oder Überprüfen von Zählungen der Straßenbauverwaltung) Unsicherheiten in der Wirksamkeit von Bebauungsbestimmungen: Zonierung des zukünftigen Siedlungsgebietes und etappenweises Monitoring der Wirksamkeit der Minderungsmaßnahmen, allenfalls Anpassung der Bebauungsbestimmungen. Durch das Monitoring soll jedoch nicht eine versteckte Kontrolle eingeführt werden, bei der die im REK festgelegten Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme im Monitoring überwacht werden. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass diese durch die Gemeinden sachgerecht umgesetzt werden. Das Monitoring könnte jedoch auch Aspekte des Klimawandels betrachten und Vermeidungsstrategien überwachen. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Ziel dieses Kapitels ist es die Auswirkungen der Planung (= formulierten Entwicklungsflächen) auf die Umwelt gefasst darzustellen. Hierzu bieten sich als Strukturierungsgrundlage wiederum die Raumeinheiten an. 12. Ausgabe 2012 27

6. Räumliches Entwicklungskonzept - Textteil 6.1. Generelle Entwicklungsziele und -maßnahmen Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie der Evaluierung der wichtigsten Entwicklungsziele des letzten REK sollen hier maßgebliche Vorgaben für die künftige Entwicklung der Gemeinde abgeleitet werden. Es gilt die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 20 Jahren voraus zu denken. In der Regel wird das raumplanerische Gesamtkonzept zusammen mit der Gemeinde oder auch in mehreren Workshops mit der Bevölkerung entwickelt. Ziel ist es, eine von der Gesamtbevölkerung breit getragene Leitvorstellung zu bekommen. Die nachstehende Checkliste benennt die wichtigsten Aspekte, zu denen eine gemeinsame Leitvorstellung existieren sollte. Checkliste: Entwicklung als Wohn- und Arbeitsstandort Qualität der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung Qualität des Freiraums Gemeindeleitbild.. Fallbeispiel für Gemeindeleitbild: Im Hinblick auf die Siedlungsentwicklung strebt die Gemeinde MUSTER an, die Siedlungsschwerpunkte zu erhalten und zu stärken und nicht alle Siedlungsbereiche gleichmäßig zu entwickeln. Ziel ist es, die wichtigsten Teile, insbesondere OBER- und UNTERMUSTER, nicht zusammenfließen zu lassen und klar gegenüber dem Außenraum die Grenze der Siedlungsentwicklung zu definieren. In diesem Zusammenhang sollen auch bevorzugt Baulücken mobilisiert sowie die Siedlungsentwicklung nach innen forciert werden, um haushälterisch mit Grund und Boden umzugehen. Darüber hinaus soll sich die Siedlungsentwicklung am Bedarf orientieren. Wichtig ist daher die rechtzeitige Sicherung von Optionen bzw. eine Herausnahme von Flächen, bei denen nachweislich kein Wunsch nach baulicher Entwicklung besteht (nicht verfügbare Flächen). Eine Konzentration der Siedlungsentwicklung soll im Bereich der Siedlungsschwerpunkte, zumindest im Bereich leistungsfähiger ÖV-Systeme und unter Berücksichtigung der Belastung durch den starken Durchgangsverkehr erfolgen. Sensible Landschaftsbereiche, wie die feuchten Senken sowie Steilhänge, sollen nicht bebaut werden. Ziel ist weiterhin die Erhaltung der traditionellen Gliederung der Ortsteile und die Verhinderung eines Zusammenfließens durch Erhalten breiter Grünzüge. Weiterhin soll die Stärkung von Splittersiedlungen vermieden werden. In unmittelbarer Nähe der Ortskerne sind keine Flächen für produzierendes Gewerbe vorzusehen. Beachtet werden sensible Landschaftsteile und belastete Räume (Lärm ). Ziel ist auch die Erhaltung der Funktionen der Fließgewässer für den Naturhaushalt und die Erholung durch Vermeidung einer baulichen Inanspruchnahme von Aue und ufernahen Flächen. Die nachstehende Abbildung visualisiert das gesamtheitliche Leitbild des Ortes. 12. Ausgabe 2012 28

Leitbildhafte Festlegungen zu den einzelnen Raumeinheiten Analog zur Bestandsaufnahme erfolgen auch die Festlegungen von Zielen und Maßnahmen für die Raumeinheiten im Rahmen des ganzheitlichen Leitbildes. Dadurch können Unterschiede innerhalb des Gemeindegebietes besser berücksichtigt werden und findet sich darin auch eine nachvollziehbare Grundlage zur Abwägung zwischen unterschiedlichen Entwicklungsoptionen, wie auch eine Grundlage zur Beurteilung von späteren Einzelbewilligungen. Im Erläuterungsbericht dienen sie nebst den Ergebnissen der Strukturuntersuchung als Begründung für die Planungsmaßnahmen. 12. Ausgabe 2012 29

Fallbeispiel: Lage und Bezeichnung der Raumeinheit Alten(graben-)- und Weidenbachaue (blau dargestellt) Maßnahmen: Entwicklungsziel Siedlungsentwicklung Infrastruktur und Verkehr Landwirtschaft Forstwirtschaft Wichtige Bedeutung für das Ortsbild als gliedernde und verbindende Struktur. Im Bereich der Aue soll keine weitere Siedlungsentwicklung stattfinden, dafür sollen Grünstrukturen, Verbund und Freizeitfunktionen gestärkt werden Der Bereich besitzt für Verkehr und Infrastruktur eine untergeordnete Bedeutung. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für Fußgänger zu erhalten und in ihrer Attraktivität zu stärken. Belastungen durch MIV sind zu reduzieren Die Aue ist im oberen Drittel durch landwirtschaftliche Nutzung gekennzeichnet, besitzt in Summe für die Landwirtschaft jedoch eine untergeordnete Bedeutung Erhaltung der wertvollen Hangwälder und ihres Erosionsschutzes sowie ihrer Biotopfunktion Keine Baulandausweisungen im Bereich der Aue (Freihaltung eines beidseitigen Abstandes von min. 50 m). Freihaltung einer Grünverbindung entlang des Weidenbaches (min. 20 m) zur Anlage eines neuen Fußund Radweges. Keine Baulandausweisung im Bereich der Aue (Freihaltung eines beidseitigen Abstandes von min. 50 m). 12. Ausgabe 2012 30

Freiraumgebundene Erholungs- und Sportflächen Natur und Freiraum Soziale Infrastruktur Im Ortskern besitzt die Aue eine wichtige Bedeutung als Grünzug und für Erholung und Spiel; Ziel ist eine Stärkung der Verbund- und Erholungsfunktion Wichtige Biotopverbundachse. Die in Teilen starke Versiegelung sollte reduziert werden, zumindest nicht weiter verstärkt werden Bereich besitzt für die Entwicklung von sozialer Infrastruktur eine untergeordnete Rolle Freihaltung einer Grünverbindung entlang des Weidenbaches (min. 20 m) sowie bessere Einbindung in den Ortskern im Bereich x. Bei Bedarf Anlage eines Spielplatzes im ortsnahen Aubereich, allerdings außerhalb der Grünverbindung - die Lage hat sich nach Kriterien der Erreichbarkeit und Ökologie zu richten. Keine Baulandausweisung im Bereich der Aue, Freihaltung einer 20 m breiten Grünverbindung entlang der Fließgewässer hier dürfen auch keine Widmungen für grünlandgebundene Einrichtungen erfolgen. 12. Ausgabe 2012 31

Angestrebte Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung In diesem Kapitel muss die Gemeinde einerseits den Bedarf aus der bisherigen Entwicklung ableiten, andererseits kann sie darüber hinaus aber auch zusätzliche Entwicklungen initiieren, zb die Bereitstellung von günstigem Bauland für junge Familien. Weicht die Gemeinde deutlich von der bisherigen Entwicklung ab, dann bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung. Es muss plausibel dargelegt werden, wie das über die bisherige Entwicklung hinausgehende Ziel erreicht werden soll. Dies kann insbesondere unter Bezugnahme auf die überörtlichen Vorgaben erfolgen. Fallbeispiel: Bevölkerungsentwicklung Die Gemeinde Henndorf soll sich auf Basis der in den letzten 10 Jahren eingetretenen Konsolidierung (insbesondere die Entwicklung der Einwohnerzahl betreffend) fort entwickeln. Die Wohnentwicklung soll auf den innerhalb der Gemeinde bestehenden Bedarf abgestellt sein, dh Ermittlung des Baulandbedarfes auf Basis des natürlichen Bevölkerungswachstums... Fallbeispiel: Landwirtschaftliche Entwicklung Die Land- und Forstwirtschaft ist als wichtiger Wirtschaftszweig zu sichern und zu erhalten. Die Standorte der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind von konfligierenden Nutzungen freizuhalten. Einzelbewilligungen zur Umnutzung von landwirtschaftlichen Bauten in Wohnnutzung sind an folgende Kriterien gebunden: Irreversible Stilllegung der Landwirtschaft Lage in zumutbarer Entfernung (max. 1000 m fußläufige Entfernung zu Einrichtungen der täglichen Daseinsvorsorge (Kindergarten, Schulen, Nahversorgung, etc.).... 12. Ausgabe 2012 32

Siedlungs- und Verkehrsentwicklung Wie stellt sich die Gemeinde in den nächsten 20 Jahren die Entwicklung des Siedlungsgebietes vor? Wo sind zu stärkende Siedlungsschwerpunkte? Welche Qualitäten sollen erhalten oder gestärkt werden? Hier ist der Raum, dies zu skizzieren. Fallbeispiel Siedlungsentwicklung: Geordnete Weiterentwicklung der vorhandenen Siedlungsstruktur Konzentration der Siedlungsentwicklung in den Siedlungsschwerpunkten (siehe Abgrenzung im Entwicklungsplan) Verhinderung des Zusammenwachsens der Ortsteile Gliederung des Siedlungsgebietes durch Grünkeile, -züge und verbindungen (siehe Entwicklungsplan) Vermeidung des Entstehens von Siedlungssplittern Keine weiteren Einzelhandelsbetriebe an den Ortsrändern Keine Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten Keine weitere Ausweisung von Zweitwohnsitzen Räumliche Trennung von unterschiedlichen Nutzungen mit Konfliktpotenzial, durch zb Schaffung von Immissionsschutzstreifen, etc. Freihalten von bedeutenden Sicht- und Blickbeziehungen (siehe Entwicklungsplan).. 6.2. Voraussichtlicher Baulandbedarf Unter Zugrundelegung der aktuellen Entwicklung sowie der formulierten Entwicklungsziele der Gemeinde wird der Baulandbedarf für den Zeitraum der nächsten 20 Jahre formuliert. Der Baulandbedarf wird separat für Wohnen als auch für die gewerbliche Entwicklung ermittelt. Zu berücksichtigen ist, dass der Baulandbedarf für "Sondernutzungen", wie zb touristische Entwicklungen, sofern deren Flächenbedarf nicht innerhalb der Widmungskategorien Beherbergungsgroßbetriebe oder Sonderflächen realisiert wird, dem Wohnbaulandbedarf noch zuzurechnen ist. Im Rahmen der Baulandbedarfsermittlung soll sich die Gemeinde ebenfalls mit der Fragestellung auseinandersetzen, wie viele Flächen für den förderbaren Wohnbau unter Berücksichtigung des Wohnbauförderprogrammes des Landes benötigt werden. Die Abschätzung des voraussichtlichen Baulandbedarfs für einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgt mit Hilfe folgender Parameter: 12. Ausgabe 2012 33

Checkliste: Flächen für Wohnen Bedarfsermittlung zur Siedlungsentwicklung auf der Grundlage der Einwohnerentwicklung (natürliche Entwicklung, Ab- und Zuwanderungsgewinne), Prognose der Einwohnerzahl auf Grundlage der angestrebten Entwicklungsziele, angestrebte Siedlungsdichte, Wohnungsentwicklung und Wohnungsbelegungsdichte und Struktur Darstellen der möglichen / anteiligen Bedarfserfüllung durch Baulücken und Nachverdichtung Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten und Abschätzung der dort noch integrierbaren Wohneinheiten Abschätzung der erforderlichen Flächen für den förderbaren Wohnbau unter Berücksichtigung des Wohnbauförderprogrammes des Landes.. Flächen für Arbeiten Ableitung des Bedarfs zur Entwicklung gewerblicher Flächen auf der Grundlage einer Umfrage bei Betrieben, Anfragen von Unternehmen und den Zielen der Gemeinde, sowie unter Berücksichtigung der Beschäftigtenentwicklung am Ort und der standörtlichen Eignung Darstellen der möglichen / anteiligen Bedarfserfüllung durch Baulücken und Nachverdichtung.. 6.3. Entwicklung des Freiraums Welche Freiraumsysteme sind der Gemeinde wichtig? Die Freihaltung kann verschiedene Funktionen zum Anlass haben. Wichtig ist jedoch die Diskussion um ihre Bedeutung, um diese Systeme auch langfristig zu erhalten. Flächenzuweisungen können nur dann vorgenommen werden, wenn klare Zielsetzungen dies gebieten und planerische Mittel ihre Umsetzung ermöglichen. Dies bedeutet nicht, dass künftig in diesen Bereichen alles möglich ist, denn bereits in der Nichterfassung, "Nichtdeterminiertheit" der Fläche kommt ihre Freihaltefunktion zum Ausdruck. Nachdem das REK jedoch auch Grundlage zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit von Einzelbewilligungen oder Vorhaben gem. MinROG, AWG usw. darstellt, sollten sich in jedem REK Beurteilungskriterien für solche Entwicklungen finden. In diesem Zusammenhang wäre auch zu definieren, welche Flächen auch für Einzelbewilligungen nicht zur Verfügung stehen. 12. Ausgabe 2012 34

Fallbeispiele: Erhaltung von sensiblen Landschaftsräumen (Seeuferzone und anschließende exponierte Hanglagen) Strikte Begrenzung der Siedlungsentwicklung in Bereichen, wo wesentliche Sichtbeziehungen gestört werden oder durch Kuppenlagen weitreichende Einsehbarkeit gegeben ist (Hangshilouette) Erhaltung der traditionellen Gliederung der Ortsteile und Verhinderung eines Zusammenfließens durch Erhalten breiter Grünzüge. Folgende Grünzüge sind dafür von jeglicher baulichen Inanspruchnahme (Inanspruchnahme für Erholungsnutzung ausgenommen) freizuhalten: - Grünzug Schlachterbach - Grünzug Altenbach - Grünzug Weidenbach Erhaltung wichtiger Biotopverbundsysteme Keine Inanspruchnahme von Biotopflächen, die unter Lebensraumschutz gemäß Naturschutzrecht stehen und in funktionalem Zusammenhang mit den bachbegleitenden Grünzügen stehen. Solche Flächen sind als ökologische Vorrangbereiche festgelegt. Erhaltung hochwertiger Produktionsflächen für die Landwirtschaft Die Kernräume für die landwirtschaftliche Produktion (= große zusammenhängende, gut bewirtschaftbare Flächen mit überwiegend hoher Bodenbonität) werden als Vorrangbereiche für die Landwirtschaft festgelegt. Eine Inanspruchnahme für andere als landwirtschaftliche Zwecke ist hier nur bei Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses möglich. 6.4. Standortbezogene Festlegungen und Rahmenbedingungen für den FWP Im erforderlichen Wortlaut werden die Ergebnisse der Überprüfung (Umweltprüfung und raumordnungsfachliche Überprüfung), die für die nachfolgenden Ebenen (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) relevant sind, festgehalten. Die standortbezogenen Festlegungen erfolgen für die Themen: Nutzung Checkliste Wohnen Arbeiten (Gewerblich, Touristisch, Sonderformen).. 12. Ausgabe 2012 35