NEIN ZUR NO-BILLAG INITIATIVE

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Transkript:

NEIN ZUR NO-BILLAG INITIATIVE Der Schweizer Musikrat und seine 54 Mitgliedsverbände und institutionen, welche weit über 600'000 Aktive repräsentieren, stellen sich klar gegen die No Billag-Initiative. Dieses Papier erläutert, warum.

Was will die Initiative Die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)», auch No-Billag-Initiative genannt, will die Radio- und Fernsehempfangsgebühren abschaffen. Sie will keine öffentliche Finanzierung von Radio- und Fernsehstationen. Damit gäbe es ausschliesslich private Radio- und Fernsehstationen, wie etwa in Amerika, und keinen Service Public mehr. Was will die Initiative? 2

Was gewinnen wir, was verlieren wir mit der Initiative? Bei Annahme der Initiative "gewinnen" wir: 365 Franken (ab 2019) mehr ausländische Sender und Sendeformate mehr durch Werbung unterbrochene Sendungen mehr Pay TV Entsolidarisierung höhere Kosten für weniger Angebot Bei Annahme der Initiative verlieren wir: Einen guten Service public Eine unabhängige Berichterstattung Die Vielfalt in der Programmgestaltung Die Möglichkeit für den Bund, in Friedenszeiten ein unabhängiges Radio und Fernsehen zu finanzieren Die sprachregionalen Radios und Fernsehen der SRG Solidarität mit den sprachlichen Minderheiten Die werbefreien Spartenradios (Musikwelle, Virus, SwissJazz, SwissClassic, SwissPop) Die wahrnehmbare Präsenz von Schweizer Musik in Radio und Fernsehen Die Förderung von Nachwuchsmusikerinnen und musikern in Radio und Fernsehen 20 30% Einkommen für Schweizer Musikschaffende und 6800 Vollzeitstellen Was gewinnen wir was verlieren wir? 3

Die wichtigsten Argumente gegen die Initiative Die Initiative will Artikel 93 der Bundesverfassung ändern. Dieser Artikel ist die massgebliche Verfassungsbestimmung für die heutige Regulierung von Radio und Fernsehen. Nachfolgend wird auf die wichtigsten Bestimmungen eingegangen, die die Initiative ändern will. 1. Streichung bestehender Verfassungsbestimmungen 1.1. Artikel 93 Absatz 2 der geltenden Bundesverfassung Die aktuell gültige Bestimmung lautet wie folgt: «Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.» Änderung Die Bestimmung wird gestrichen. Konsequenzen Der bestehende Service public in Radio und Fernsehen wird abgeschafft. Es entfällt: Der Bildungs-, Kultur- und Unterhaltungsauftrag Der Auftrag, zur freien Meinungsbildung beizutragen Der Auftrag, nationale und kantonale Bedürfnisse zu berücksichtigen Der Auftrag, sachgerecht zu berichten und die Vielfalt der Ansichten angemessen darzustellen Argumente Streichung bestehender Verfassungsbestimmungen 4

Erläuterungen Artikel 93 Absatz 2 der geltenden Bundesverfassung verpflichtet den Staat, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Radio und Fernsehen zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen. Das ist der Dienst an der Gesellschaft (sogenannter Service public), den Radio und Fernsehen erbringen. Aus dieser Verfassungsbestimmung wird auch abgleitet, dass Radio und Fernsehen verschiedene Publikumsgruppen ansprechen und sie verbinden. Wichtig ist auch der Austausch zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Schweiz. Die Streichung dieser Verfassungsbestimmung, wie das die Initiative vorsieht, bedeutet die Abschaffung des bestehenden medialen Service public. Es geht also um viel mehr als nur die Abschaffung der Empfangsgebühren. Unser Land lebt davon, dass die Bevölkerung im ganzen Land und in allen Landessprachen unabhängige Informationen erhält. Nur gestützt auf solche Informationen können sich die Menschen frei eine eigene Meinung bilden. Das ist besonders wichtig, wenn es um Abstimmungen geht. 1.2. Art. 93 Absatz 5 der geltenden Bundesverfassung Die aktuell gültige Bestimmung lautet wie folgt: «Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden.» Änderung Die Bestimmung wird gestrichen. Konsequenzen Kein verfassungsrechtlicher Anspruch mehr, sich bei einer unabhängigen Instanz über Programme zu beschweren Die heute bestehende unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) verfolgt primär den wichtigen Zweck, das Publikum vor Manipulationen und unzulässigen Sendungen zu schützen. Dieser Schutz wäre bei Annahme der Initiative nicht mehr vorgesehen. Argumente Streichung bestehender Verfassungsbestimmungen 5

2. Neue Verfassungsbestimmungen gemäss No-Billag-Initiative 2.1. Neuer Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung Die neue Bestimmung soll wie folgt lauten: «Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen.» Konsequenzen Eine Konzession (Senderecht) erhält, wer am meisten Geld bieten kann. Finanzkräftige in- und ausländische Investoren können sich in den schweizerischen Radio- und Fernsehmarkt einkaufen und so die öffentliche Meinung beeinflussen. Die Gefahr einseitiger Information ist gross. 2.2. Neuer Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung Die neue Bestimmung soll wie folgt lauten: «Er [der Bund] subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.» Konsequenzen Der Bund darf keine Radio- und Fernsehstationen subventionieren. Der Service public entfällt damit vollständig. Argumente Neue Verfassungsbestimmungen 6

2.3. Neuer Artikel 93 Absatz 5 der Bundesverfassung Die neue Bestimmung soll wie folgt lauten: «Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte [wie beispielsweise die Billag AG] dürfen keine Empfangsgebühren erheben.» Konsequenzen Keine Gebührenfinanzierung mehr von Radio und Fernsehen Schliessung der SRG und vieler privater Radio- und Fernsehstationen Kaum mehr Schweizer Musik in Radio und Fernsehen Keine unabhängigen sprachregionalen Radio- und Fernsehstationen mehr Erläuterungen Keine Gebührenfinanzierung von Radio- und Fernsehen Das bedeutet das Ende des gebührenfinanzierten Radios und Fernsehens. Es ist auch nicht möglich, weniger Gebühren zu verlangen, denn die Verfassung würde deren Erhebung grundsätzlich verbieten. Schliessung der SRG und vieler privater Radio- und Fernsehstationen Die SRG finanziert sich zu 75 Prozent aus Einnahmen der Gebühren. Wird die Initiative angenommen, müssen die neuen Bestimmungen bereits per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Ab dann fallen diese Gelder weg. Wenn die SRG drei Viertel ihrer Einnahmen verliert, kann sie ihren Betrieb nicht mehr aufrechterhalten. Auch die Werbeeinnahmen würden wegbrechen, da eine Rumpf-SRG für Werbende nicht mehr interessant wäre. Die SRG müsste in der Konsequenz ihren Betrieb einstellen. Betroffen sind, neben der SRG, auch 34 konzessionierte private lokale Radiostationen und regionale Fernsehveranstalter, die einen Gebührenanteil erhalten. Sie versorgen beispielsweise Berg- und Randregionen mit Informationen und berichten über lokale und regionale Geschehnisse, auch im Kulturbereich. Ohne Gebührengelder können sie ihren Betrieb nicht mehr finanzieren. Dadurch verschwinden viele beliebte private Radios und Fernsehen. Argumente Neue Verfassungsbestimmungen 7

Durch die Schliessung würden allein bei der SRG über 5900 Vollzeitstellen verloren gehen, bei den Lokalradios und den Regionalfernsehen nochmals knapp 900 Stellen. Ohne Gebührengelder keine SRG, weniger lokale Radiostationen, weniger regionale Fernsehveranstalter! Ohne Gebührengelder werden die Berg- und Randregionen benachteiligt! Kaum mehr Schweizer Musik in Radio und Fernsehen In Artikel 24 Absatz 4 Buchstabe b des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) steht: «Die SRG trägt bei zur kulturellen Entfaltung und zur Stärkung der kulturellen Werte des Landes sowie zur Förderung der schweizerischen Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Schweizer Literatur sowie des Schweizer Musikund Filmschaffens, namentlich durch die Ausstrahlung von Schweizer Produktionen und eigenproduzierten Sendungen.» Die SRG hat den Auftrag, Schweizer Kultur zu fördern. Das beinhaltet auch den Musikbereich. Schweizer Musik ist sehr wichtig für die Kultur und Identität unseres Landes. Die SRG verbreitet Schweizer Musik aller Sparten. Sie fördert die schweizerische Musik insbesondere, indem sie Aufnahmen spielt, Konzerte überträgt oder auch Livesendungen produziert. Sie zeigt das heimische Musikschaffen in all seiner Vielfalt. Die SRG ist eine sehr wichtige Partnerin für die Schweizer Musikschaffenden. In der Charta der Schweizer Musik von 2004 wurden gemeinsame Ziele zwischen der SRG und der Musikbranche vereinbart: Förderung des Ansehens der Schweizer Musik Stärkung der Präsenz von Schweizer Musik und Neuheiten in den Musikprogrammen der SRG-Radios Förderung von neuen Talenten Die jährlich gemeinsam festgelegten Richtwerte ergeben zurzeit einen Anteil von bis zu 50% Schweizer Musik in den Radiostationen der SRG. Argumente Neue Verfassungsbestimmungen 8

Nur in den SRG-Programmen und in den ebenfalls gebührenunterstützten Privatsendern findet die Schweizer Musik einen angemessenen Sendeplatz. Die SRG-Radiosender spielten 2016 durchschnittlich, über alle Sender gesehen, rund 21 Prozent Schweizer Musik. Einzelne Sender wie Radio SRF Virus kamen sogar auf 50 Prozent Schweizer Musik. Der durchschnittliche Anteil Schweizer Musik bei den Privatradios betrug hingegen nur rund 9 Prozent (Zahlen der SUISA). Insbesondere auch Privatradios, die einen Gebührenteil erhalten, setzen sich für Schweizer Musik ein. So spielt beispielsweise Radio BeO (Berner Oberland), einen hohen Anteil an Schweizer Musik und fördert Schweizer Musikerinnen und Musiker. Die Musikplattform mx3 von SRF 3, SRF Virus, Couleur 3, Rete Tre und Radio Rumantsch bietet Newcomern die Möglichkeit, ihre Musik zu präsentieren und Songs der Öffentlichkeit vorzustellen. Ein Teil davon wird dann in den Radios gespielt. Zudem zeichnet Radio SRF 3 jeden Monat ein Best Talent aus und bietet so aufstrebenden Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit, bekannter zu werden. Die SRG-Radio-Programme weisen die grösste Vielfalt an Schweizer Musiktiteln auf, weil sie nicht nur internationale Hits, sondern auch weniger bekannte Musik senden. Davon profitieren alle Musiksparten und insbesondere auch noch nicht so bekannte Schweizer Musikschaffende. Ohne gebührenfinanzierte Programme wird Schweizer Musik wenig Chancen haben, prominent gesendet und damit bekanntgemacht zu werden. Wenn die Möglichkeit fehlt, die Musik zu präsentieren, dann werden auch weniger Schweizer Musiktitel komponiert und aufgeführt. Das schadet der musikalischen Vielfalt. Fallen die Gebührengelder weg, dann betrifft das sowohl professionelle Musikschaffende wie auch Laien (beispielsweise Jodler, Chöre, Blasmusiken, Musikfeste, usw.) Eine Annahme der Initiative hätte auch finanzielle Auswirkungen auf die Schweizer Musikschaffenden: die Vergütung aus Urheber- und Leistungsschutzrechten für die Nutzung von Musik in Radio und Fernsehen machen für Künstlerinnen und Künstler einen wichtigen Teil ihres Einkommens aus. Ohne Gebührengelder kaum mehr Schweizer Musik in Radio und Fernsehen, weniger musikalische Vielfalt! Argumente Neue Verfassungsbestimmungen 9

Keine unabhängigen sprachregionalen Radio- und Fernsehstationen mehr Die SRG ermöglicht mit ihrem internen Finanzausgleich ein gleichwertiges, qualitativ hochstehendes und unabhängiges Angebot in allen Sprachregionen. Die Deutschschweizer Mehrheit finanziert mit ihren Gebühren die Programme auf Französisch, Italienisch und Rätoromanisch mit. Weil diese Sprachräume klein sind, würde es sich für kommerzielle Anbieter nicht lohnen, für diese Gebiete ein mit dem heutigen Qualitätsstandard vergleichbares Angebot zu schaffen. Werden die Gebühren abgeschafft, verschwindet auch die Solidarität aus dem schweizerischen Mediensystem. Ohne Gebührengelder keine Solidarität im Schweizer Mediensystem! Argumente Neue Verfassungsbestimmungen 10

Aufruf Gehen Sie am 4. März 2018 stimmen und legen Sie ein NEIN zur No Billag-Initiative in die Urne. Die Vertreterinnen und Vertreter des gesamten schweizerischen Musikschaffens danken Ihnen dafür!