Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21.
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1 Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 21. November 2014
2 Vorbereitung Gesetze: RTVG Literatur: Häner/Lienhard/Tschannen/Uhlmann/Vogel, 19, Radio und Fernsehen Zur Vertiefung: Rolf H. Weber, Handkommentar RTVG, Bern 2008 Entscheide: BGE 139 II 519; 138 I 107; 137 I 340 zum Thema Sachgerechtigkeit von Sendungen BGE 138 I 154: UBI ist kein Gericht BVGE 2009/63; 2009/64: Ausschreibung Radiokonzessionen BGE 138 II 267; 135 II 296: Aufschaltverpflichtung 2
3 Entscheide: BVGE 2009/63 und 64: Entscheide zur Konzessionsausschreibung; BVGE 2014/10: Entscheid zur Konzessionsübertragung BVGer, Urteil A-6603/2010 vom = ZBl 2012, S. 147 ff. und BVGE 2009/36: Entscheide zur Aufsicht Materialien: BBl ff. und 5051 ff.: Botschaft und Gesetzestext zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG), insbes. Bestimmungen über die Empfangsgebühren; Stand: Verabschiedung durch Parlament erfolgte am 26. September 2014; vgl. Übersicht unter 3
4 Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetze: RTVG: Bundesgesetz über Radio und Fernsehen v (SR ) Verordnung: RTVV: Radio und Fernsehverordnung vom (SR ) V des UVEK über Radio und Fernsehen vom (SR ) Konzession SRG: vom mit div. Änderungen 4
5 Rechtsgrundlagen (2) Internationales Recht: EÜGF: Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen v (SR ) Abkommen zw. CH und EU zur Beteiligung am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 v (SR ) 5
6 Art. 93 BV enthält wesentliche Grundsätze RTVG: Art. 1: Geltungsbereich und Abgrenzung zu FMG Art. 3: Melde- oder Konzessionspflicht Art. 4 ff.: Allgemeine inhaltliche Grundsätze (vgl. Art. 93 Abs. 2 und 3 BV) Art. 9 ff.: Werbung und Sponsoring 6
7 Art. 15 ff.: Diverse Pflichten der Veranstalter Sinn und Zweck von Art. 16 f.? Vgl. auch Art. 74 RTVG Art. 23 ff.: SRG Gesamtschweizerische Versorgungspflicht geht allein an SRG; grundsätzlich keine regionalen Programme Hauptsächlich gebührenfinanziert Zugangsrecht zu Verbreitungsinfrastruktur (Art. 53 ff., 59 ff., 63 ff.) 7
8 Art. 38 ff.: Konzession mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil Für regional-lokale Programme Kommerzielle: Keine ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten im Gebiet Leistungsauftrag spezifisch auf regionale Bedürfnisse Komplementäre: Programm hat komplementären Charakter, nicht gewinnorientiert Anspruch auf kostenlosen Zugang zu Kabelinfrastruktur (Pflicht für die FDA: Art. 59 und 63). Funkkonzession ist gebührenfrei: Art. 39 Abs. 1 FMG Anspruch auf Gebührenanteil 8
9 Art. 43 ff: Konzession mit Leistungsauftrag ohne Gebührenanteil Für Programme, die drahtlos-terrestrisch verbreitet werden (über Funk) Leistungsauftrag für Programme mit regionalen und lokalen Inhalten oder für sprachregionale Programme, wenn Beitrag an verfassungsmässigen Auftrag in besonderem Mass Anspruch auf kostenlosen Zugang zur Kabelinfrastruktur Finanzierung über Werbeeinnahmen; gewinnorientiert 9
10 Weitere Bestimmungen Allgemeine Konzessionsvoraussetzung und Konzessionsverfahren: (Ausschreibung): Art. 44 f. RTVG/Art. 43 RTVV bezüglich Ausschreibungsverfahren sowie Allgemeine Bestimmungen zur Konzession (Art. 46 ff.) Rechte und Pflichten der Meldepflichtigen nach Art. 3 RTVG: Insbes. Mindestanforderungen an den Programminhalt nach Art. 4 Beschränkter Anspruch auf unentgeltlicher Zugang zu Kabelnetz; (Art. 60) 10
11 Übersicht über die Radio- und Fernsehveranstalter bei Ab Art. 51 ff. RTVG: Verbreitung der Programme und Beziehung zu den FDA (Fernmeldedienstanbieterinnen). Insbesondere Art. 59 ff. betr. Zugang zu den Kabelnetzen 11
12 Weitere Bestimmungen: Art. 66 ff.: Empfangsfreiheit und Empfangsgebühren Art. 74 f.: Massnahmen gegen die Medienkonzentration Art. 78 ff.: Nutzungsforschung Art. 82 ff.: UBI Art. 86 ff.: Aufsicht und Rechtsschutz 12
13 Praktische Fälle/Vertiefung (1) Zu den inhaltlichen Anforderungen von Programmen: BGE 138 I 107: Anforderungen an den Programminhalt einer meldepflichtigen Veranstalterin: Wann ist eine Sendung sachgerecht i.s.v. Art. 4 Abs. 2 RTVG? Unterschied zu konzessionierten Programmen? (vgl. auch BGE 137 I 340: Sachgerechtigkeitsgebot in Sendung «10 vor 10» der SRG und BGE 139 I 519 für die «Arena») BGE 138 I 154: Die UBI ist kein Gericht. Problematik? 13
14 Praktische Fälle/Vertiefung (2) Zur Ausschreibung von Radiokonzessionen BVGE 2009/63: Ausschreibung im Versorgungsgebiet Region Südostschweiz Entscheid über Konzessionserteilung umfasst: 1. Prüfung der Konzessionsvoraussetzungen (Art. 44 RTVG) 2. Bei mehreren geeigneten Bewerbern: Prüfung der Zuschlagskriterien (Input- u. Outputkriterien; techn. Konzept) 3. Bei Gleichwertigkeit: Wer verwirklicht Meinungs- und Angebotsvielfalt am Besten (Art. 45 Abs. 3 RTVG)? 14
15 Praktische Fälle/Vertiefung (3) Weiterer Entscheid zur Ausschreibung BVGE 2009/64 Frage: Kann ein abgewiesener Bewerber eine Konzession, die anderem Veranstalter erteilt wurde, erwerben? BVGE 2014/10: Entscheid zum Parteiwechsel während laufendem (streitigen) Konzessionsverfahren und Änderung des Konzessionsgesuchs nach der Ausschreibung. 15
16 Praktische Fälle/Vertiefung (4) Aufschaltverpflichtung der FDA: Art. 59 ff. RTVG: BGE 138 II 267; 135 II 296 Art. 59: unentgeltliche Verbreitungspflicht der FDA für konzessionierte Programme; Voraussetzung wirtschaftliche Zumutbarkeit, sonst angemessene Entschädigung Art. 60: unentgeltliche Verbreitungspflicht für gemeldete Programme für beschränkte Dauer: Voraussetzung: Qualität des Programmes, wirtschaftliche Zumutbarkeit Art. 61: Ansonsten Grundsatz der Vertragsfreiheit 16
17 Praktische Fälle/Vertiefung (5) Fragen der Aufsicht: BVGer, Entscheid A-6603/2010 vom = ZBl 2012, S. 147 ff.: Aufsicht durch BAKOM über das Internetangebot der SRG; Abgrenzung Zuständigkeit der UBI. Vgl. nun Art. 94 E- RTVG in BBl BVGE 2009/36: Einziehung der Einnahmen, die unter Rechtsverletzung erzielt wurden gemäss Art. 89 Abs. 1 lit. b RTVG 17
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