DDIV intern DDIV-Intern: Das Informationsmedium. DDIV verstärkt politisches Engagement: Grundsatzgespräch

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Transkript:

DDIV-Intern: Das Informationsmedium DDIV verstärkt politisches Engagement: Grundsatzgespräch mit PSt Jan Mücke Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitgliedsunternehmen, nachfolgend erhalten Sie die letzte Ausgabe DDIV intern in diesem Jahr. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und hoffen auch diesmal, dass Sie Wissenswertes für Ihre Arbeit entdecken. Erstmals präsentieren wir Ihnen als Dachverband in der Anlage in komprimierter und übersichtlicher Form alle Premium- und Kooperationspartner, die unsere Arbeit in Berlin unterstützen und mit dazu beitragen, dass unser Gewerbe auch in 2010 eine positive Entwicklung genommen hat. In der Anlage finden Sie die Broschüre und das entsprechende Leistungsangebot. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Wünschen wollen wir Ihnen auch besinnliche Weihnachten, einen guten Rutsch ins Neue Jahr, ausreichend Gesundheit für die gesamte Familie sowie eine glückliche Hand bei Ihrer täglichen Arbeit, die von wirtschaftlichem Erfolg in 2011 getragen sein soll. Ihr Dachverband Deutscher Immobilienverwalter eine starke Gemeinschaft! Mit herzlichen Grüßen gez. Dipl.-Kfm. Wolfgang D. Heckeler Präsident gez. Steffen Haase Vizepräsident gez. Martin Kaßler Geschäftsführer Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 Zu einem ausführlichen Grundsatzgespräch kamen in Berlin der Parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und die DDIV-Verbandsspitze zusammen. Dabei konnte der DDIV, vertreten durch Präsident Wolfgang D. Heckeler, Vizepräsident Steffen Haase sowie Geschäftsführer Martin Kaßler seine politischen Anliegen vortragen und den Weg für weitere vertiefende Gespräche ebnen. Im Zentrum des Meinungsaustausches standen Fragen zur Harmonisierung des WEG-/Mietrechtes, zur Einsichtnahme des Verwalters ins elektronische Grundbuch, zur Anerkennung von Berufsquali-fikationen und zum Energiekonzept der Bundesregierung. In der Diskussion breiten Raum nahmen neben anderen Themen vor allem die Wünsche des DDIV zur Harmonisierung von WEG- und Mietrecht ein. Am Beispiel der unterschiedlichen Abrechnungsarten (Leistungsprinzip contra Abflussprinzip, Wohnfläche versus Miteigentumsanteil) konnte die Problematik dargelegt werden. Weiterhin trug der DDIV ausführlich die Forderung nach Einsichtnahme des Verwalters ins elektronische Grundbuch vor. Sowohl das Wohnungseigentumsgesetz als auch die Rechtsprechung legen dem Verwalter die Pflicht auf, sich immer wiederkehrend darüber zu informieren, wer tatsächlich Eigentümer in dem verwalteten WEG-Objekt ist. Diese Frage ist für wesentliche und haftungsrelevante Tätigkeiten des Verwalters wie z.b. für Einladungen zur Eigentümerversammlung, der Wahrung der Nicht-Öffentlichkeit der Versammlung, der Feststellung der

Beschlussfähigkeit und bei Wohngeldzahlungsklagen von besonderer Bedeutung. Zumindest hauptberufliche und in den Fachverbänden organisierte Verwalter sollten die Möglichkeit erhalten, zumindest in Abteilung 1 und Bestandsverzeichnis Einsichtnahme zu erhalten. Eine weitere Benachteiligung gegenüber anderen Berufsständen könne auf Dauer nicht mehr hingenommen werden. Wir wissen, dass es ein langer Weg ist, um Änderungen zu erreichen. Aber wir gehen diesen Weg für unsere Mitglieder, führte Präsident Wolfgang D. Heckeler aus. Vizepräsident Steffen Haase stellte gegenüber dem Ministerium dar, dass es für die Zukunft unseres Berufsstandes wichtig sei, zumindest fachliche Mindestanforderungen für den Immobilienverwalter zu definieren. Insbesondere für den Verbraucher wäre dies eine große Hilfe, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Ebenso könnte damit die Forderung nach Verwalter- Einsichtnahme ins elektronische Grundbuch auf eine neue Stufe gestellt werden. Im Zusammenhang mit dem neuen Energiekonzept der Bundesregierung machte das DDIV-Präsidium deutlich, dass man hier eng mit den Forderungen der BSI Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, deren Mitglied der DDIV ist, übereinstimmt. Daher sei man auch für eine weitere Aufstockung des CO 2- Gebäudesanierungsprogrammes von derzeit 936 Millionen, um die zweiprozentige jährliche Sanierungsquote erfüllen zu können. Deutliche Kritik äußerte der DDIV aber an der Ausgabe der KfW-Fördermittel. Insbesondere die fehlende Bankdurchleitung, als auch die Probleme bei der Antragstellung bei De- Minimis-Beihilfen sind dafür beispielhaft. DDIV trifft baupolitischen Sprecher der CDU/CSU- Fraktion Dirk Fischer Lange nahm sich der Vorsitzende der AG Bauen & Wohnen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dirk Fischer MdB (Hamburg) Zeit, um im Gespräch mit Geschäftsführer Martin Kaßler mehr über den DDIV zu erfahren und Möglichkeiten einer vertiefenden Zusammenarbeit auszuloten. Geplant ist zunächst Anfang des neuen Jahres, wichtige Vertreter der CDU/CSU-Fraktion zu einem Arbeitsgespräch zu treffen, um die gewerbepolitischen Positionen des DDIV auf eine noch breitere Basis zu stellen. Auch mit weiteren Fraktionen im Deutschen Bundestag wird der DDIV verstärkt das Gespräch suchen. Erste Ergebnisse zur Mietnomadenstudie Am 1. Dezember hat die Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld im Auftrag des BMVBS und des BMJ eine Studie zum Thema Mietnomaden vorgestellt. Erste Ergebnisse wurden auf dieser Veranstaltung unter dem Titel Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden mit Experten diskutiert, unter ihnen auch zwei Vertreter des DDIV Dr. Michael Casser (VNWI NRW) und Lutz Dammaschk (Vegis Immobilien). Mehr als 1.500 Vermieter hatten sich gemeldet, um über Probleme mit Mietnomaden zu berichten. Unter Einhaltung aufgestellter Kriterien, waren jedoch nur ein Teil der Fälle als Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607

sogenannte Mietnomadenfälle einzustufen Konkret ging es hierbei um zirka 400 geschilderte Fälle. Kriterien für diese Einstufung waren: keine Mietzahlung von Anfang an oder aber die Einstellung der Mietzahlung innerhalb der ersten drei Monate oder aber keine Leistung einer vereinbarten Kaution. Übereinstimmend schätzen die Experten ein, dass die Ermittlung einer absoluten Zahl jährlicher Mietnomadenfälle nicht möglich ist, da eine Totalerhebung bei allen Vermietern hier vorausgesetzt werden müsste. (Falschangaben Mieter: 1347 Fälle). In 75 % der Fälle war die Schadenshöhe unterhalb von 10.000. Die endgültigen Ergebnisse der Studie sollen in den nächsten Wochen vorgelegt werden. Inwieweit diese Ergebnisse in anstehende Veränderungen der Gesetzgebung einfließen werden, ist derzeit ungewiss. Im Koalitionsvertrag hatten Union und FDP festgelegt, einen wirksamen Schutz gegen Mietnomaden einzuführen. Inwieweit die Ergebnisse dieser Studie darauf Einfluss nehmen werden, ist derzeit ungewiss. Geleitet wird die Studie von Prof. Florian Jacoby und Prof. Markus Artz von der Uni Bielefeld. Verjährung zum Jahresende: Forderungen aus dem Jahr 2007 laufen aus Mit Ablauf des 31.12.2010 verjähren viele Forderungen, die im Laufe des Jahres 2007 fällig geworden sind! Die Verjährung erfasst im Jahr 2007 entstandene Forderungen unabhängig vom genauen Fälligkeitstermin (Jahresendverjährung). Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 Mietzinsforderungen aus dem Jahr 2007 verjähren zum Jahresende ebenso wie im gleichen Jahr erstellte Betriebskostenabrechnungen. Betroffen von der Verjährungsregel sind zudem Werklohnforderungen und Architektenhonorar. Die Verjährung kann regelmäßig nur durch gerichtliche Geltendmachung, ein Stillhalteabkommen mit dem Schuldner oder durch ein Anerkenntnis gehemmt bzw. unterbrochen werden. Schriftliche oder anwaltliche Mahnungen genügen nicht. Beim BGB-Werkvertrag tritt die Fälligkeit der Forderung regelmäßig bereits mit Abnahme ein, so dass auch eine Rechnung aus 2008 verjährt, wenn die Abnahme der Bauleistung bereits 2007 stattfand! Anders beim VOB/B-Bauvertrag und beim Architektenvertrag. Hier hängt die Fälligkeit der Forderung von der Erteilung einer Rechnung ab. Ist also die Rechnung im Jahre 2007 erteilt worden, tritt zum Jahresende Verjährung ein. Liegen Fertigstellung der Leistung und Rechnungslegung weit auseinander (mitunter bei Architektenhonorar), können Besonderheiten gelten. Dann kommt es mitunter auf den Zeitpunkt an, zu dem eine Rechnungslegung möglich war oder vom Auftraggeber gefordert wurde. Es verjähren auch bestimmte Schadenersatzansprüche. Ist dem Geschädigten der Schädiger oder das schädigende Ereignis im Jahre 2007 bekannt geworden, kommt eine Verjährung zum Jahresende in Betracht. Soweit es allerdings um Schadenersatz als Gewährleistungsanspruch geht, gilt die Gewährleistungsfrist, bei Bauwerken meist fünf Jahre, bei VOB/B-Verträgen zwei oder vier Jahre, je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Gewährleistungsansprüche verjähren auch nicht zum Jahresende, sondern zu dem Termin, der zwei, vier oder fünf Jahre (je nach Regelung) nach Abnahme liegt. Die Verjährung gilt auch für Ausgleichsansprüche zwischen Baubeteiligten, wenn sie gemeinsam haften.

Ist bspw. der Architekt 2007 in Anspruch genommen worden und ist er der Auffassung, der Bauunternehmer habe sich quotal an dem Schadensersatz zu beteiligen, muss die Verjährungsfrist noch vor dem Jahresende gehemmt werden. Ein besonderes Problem stellt sich bei Bürgschaften. Regelmäßig verjährt die Bürgschaftsschuld separat, so dass trotz fünfjähriger Gewährleistungsfrist die Forderung aus der Gewährleistungsbürgschaft drei Jahre nach Rüge des Mangels verjähren kann. Ist ein Bauwerksmangel 2007 gerügt worden, kann die Bürgschaftsforderung (Gewährleistungsbürgschaft) zum Jahresende verjähren, selbst wenn die Gewährleistungsfrist noch länger läuft. Basel III könnte Darlehen für deutsche Immobilienwirtschaft verknappen Angesichts der Finanzmarktkrise arbeiten Politik und Bankenaufsicht weltweit an einer verbesserten Regulierung des Bankensystems. Dass diese heikle Aufgabe wichtig und richtig ist, bezweifelt auch die BSI in einer Stellungnahme zu Basel III nicht, weist aber auf einen Zielkonflikt hin: Zum einen sollten Banken Risiken zurückfahren und ein wirksameres Risikomanagement betreiben, zum anderen soll die Realwirtschaft auch künftig ausreichend mit Krediten versorgt bleiben. Diese Kreditversorgung werde jedoch durch die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute und die geplante Einführung einer neuen Verschuldungsobergrenze für Banken gefährdet. Da diese so genannte Leverage Ratio auf das Nominalvolumen der Darlehen abstelle, werde sie unter Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 anderem das großvolumige, aber kreditrisikoarme und solide Immobilienfinanzierungsgeschäft der Banken treffen. Die Immobilienwirtschaft, die sich in der Wirtschaftskrise als Stabilisator bewährt habe, sei strukturbedingt mehr als andere Branchen auf hohe Fremdfinanzierung angewiesen. Kredite zu verknappen heißt, Investitionen zu gefährden und den Aufschwung zu bremsen, warnte der aktuelle BSI-Vorsitzende Jens-Ulrich Kießling. Tarifergebnis 2010 Die Tarifvertragsparteien der Wohnungsund Immobilienwirtschaft haben sich auf folgendes Tarifergebnis geeinigt. Der Tarifvertrag tritt am 31.12.2010 in Kraft und kann erstmals mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12.2012 gekündigt werden. Die Löhne und Gehälter (nicht die Auszubildendenvergütung) werden zum 1.1.2011 um 3% (aufgerundet auf volle 5,00). Zum 1.1.2012 werden die Löhne und Gehälter (nicht die Ausbildungsvergütungen) um weitere 1,0 % aufgerundet auf jeweils volle 5,00 angehoben. Die Ausbildungsvergütungen werden am 1.1.2011 um jeweils 20 angehoben. Wohnungsmieten gestiegen - Süden legt überproportional zu - Altbaubestand im Plus Die Wohnungsmieten im Bestand sind hierzulande in diesem Jahr moderat um durchschnittlich 0,6% gestiegen. Am deutlichsten zulegen konnten Städte im Süden sowie der Altbaubestand. Das

geht aus dem Mietspiegelindex der F+B Beratung, Hamburg, hervor. Grundlage für die Auswertung sind die Mietspiegel von 507 Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern. Mietpreise ziehen im Vergleich zum Vorjahr an Im Schnitt waren demnach für eine 65 qm große Wohnung mittlerer Ausstattung und Lage 5,89 /qm zu zahlen. Am deutlichsten stiegen die Mietspiegelwerte in der Region Süd (Bayern und Baden- Württemberg) mit im Schnitt 1,8%. Leicht über dem Bundesdurchschnitt lag die Steigerung mit 0,7% in der Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland), Steigerungen unter dem Bundesdurchschnitt ermittelte F+B Beratung Hamburg für die Regionen Nord (0,2%) und Ost (0,4%) sowie für Nordrhein-Westfalen (0,4%). In Stuttgart legten die Vergleichsmieten gegenüber 2009 um 3,2% zu; für den Quadratmeter zahlt man nun im Schnitt 7,66. Teurer lebt es sich nur noch in München mit 10,12 /qm (+1,3%). In Ostberlin gingen die Mietspiegelwerte um 1,8% auf 5,22 /qm nach oben, in Köln wie Westberlin stiegen sie jeweils um etwa 1,5% auf 7,46 /qm bzw. 5,50 Euro/qm - Berlins Mieten liegen damit noch immer unter dem Bundesdurchschnitt. Für Frankfurt am Main wurde ein Plus von 1,3% ermittelt (6,83 /qm), Hamburgs Bestandsmieten blieben mit 6,78 /qm in etwa auf dem Vorjahresniveau. Hinsichtlich der Baualtersklassen zeigt sich: Die höchsten Mietsteigerungen sind in den Altbaubeständen der Gründer- und Zwischenkriegsjahre, Beständen aus der Wiederaufbauphase nach dem Zweiten Weltkrieg und für Neubauten zu verzeichnen. Die ermittelten Zuwächse liegen bei 0,7% bis 1%. Am wenigsten legten 70er-Jahre-Bauten zu (+0,3 %). Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 Zahl der Wohngeldempfänger nimmt deutlich zu Rund 860.000 einkommensschwächere Haushalte haben zum Jahresende 2009 Wohngeld bezogen. Das waren 47,2% mehr als Ende 2008, meldet das Statistische Bundesamt. Bund und Länder zahlten im vergangenen Jahr insgesamt 1,56 Mrd. Euro und damit mehr als doppelt so viel wie 2008 (+107%). 90% der unterstützten Haushalte erhielten das Wohngeld als Mietzuschuss: im Durchschnitt 122 Euro im Monat. Empfängern mit selbst genutztem Wohneigentum wurden durchschnittlich 152 Euro im Monat gezahlt. Gemessen an der Empfängerquote von 2,1% der Haushalte im Bundesdurchschnitt liegen die Quoten in Mecklenburg-Vorpommern (4,5%) und Sachsen (3,7%) auffallend hoch. Am geringsten ist der Anteil der Wohngeldempfänger in Bayern (1,4%) und Hessen (1,5%). Neben den rund 860.000 "reinen" Wohngeldempfängern gab es noch annähernd 144.000 so genannte Mischhaushalte (2008: ca. 55.000), in denen Hartz-IV-Empfänger mit Wohngeldberechtigten zusammenleben. Den deutlichen Anstieg der Empfängerhaushalte sieht das Statistische Bundesamt teilweise in der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Wohngeldreform begründet. Auch die gestiegene Zahl der im Niedriglohnsektor Beschäftigten dürfte erheblich dazu beigetragen haben. Jeder zehnte Mieter will bis Ende 2012 Wohneigentum kaufen

Jeder zehnte Mieter will bis Ende 2012 eine Wohnimmobilie kaufen. Rund weitere 38 % der Mieter hegen ebenfalls diesen Wunsch, haben sich aber noch nicht endgültig auf einen Kauf bis Ende 2012 festgelegt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts für Managementund Wirtschaftsforschung (IMWF) im Auftrag der comdirect. Unabhängig davon gaben von den 2.038 Personen, die an der Umfrage teilnahmen an, 28 % an, dass sie einen besser ausgebauten ÖPNV wünschen, 25 % mehr Einkaufsmöglichkeiten haben wollen und immerhin 20 % eine schönere Wohngegend bevorzugen würden. BEI DEUTSCHEN GERICHTEN AUFGESPÜRT BGH erleichtert Mieterhöhung Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Dieser Vermerk reicht für ein Mieterhöhungsverlangen aus, selbst wenn im Mietvertrag die Schriftform für Vertragsänderungen vereinbart ist. Hintergrund Ein Vermieter wollte die Miete für ein Einfamilienhaus erhöhen. Er verlangte von seinem Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung, die er durch die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt hatte. Das Mieterhöhungsschreiben des Vermieters trug keine eigenhändige Unterschrift und endet mit dem Vermerk Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Der Mieter stimmte der Mieterhöhung daraufhin nicht zu. Er ist der Meinung, dass die Mieterhöhung formell unwirksam ist. Denn im Mietvertrag war festgelegt, dass Änderungen und Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 Ergänzungen des Mietvertrags nur gültig sind, wenn sie schriftlich vereinbart werden, also eigenhändig unterschrieben werden. Entscheidung Der BGH gab dem Vermieter Recht. Sein Mieterhöhungsverlangen ist auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam. Ein Mieterhöhungsverlangen muss in sog. Textform erklärt und begründet werden ( 558a BGB). Dies bedeutet, dass die Erklärung dauerhaft wiedergegeben werden kann, die Person des Erklärenden genannt ist und der Abschluss der Erklärung erkennbar ist. Diese Voraussetzungen wurden erfüllt. Die Mieterhöhung ist auch nicht unwirksam, weil der Vermieter nicht eigenhändig unterschrieben hatte. Die Klausel, dass Vertragsänderungen und - ergänzungen schriftlich vereinbart werden müssen, greift hier nicht durch. Denn das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist keine solche Vertragsänderung oder Vertragsergänzung. (BGH, Urteil v. 10.11.2010, VIII ZR 300/09, veröffentlicht am 14.12.2010) Weihnachten und das Treppenhaus Während die eigenen vier Wände jeder schmücken und dekorieren darf, wie er will, beschäftigen Dekorationen im Treppenhaus immer wieder die Gerichte. Ist ein bunter Adventskranz an der äußeren Wohnungstür angebracht, wertet das Landgericht Düsseldorf diesen Schmuck als Ausdruck eines Brauchtums, der toleriert werden muss (Az. 25 T 500/89). Hingegen werden etwa Duftkerzen im Treppenhaus vom OLG Düsseldorf als bestimmungswidrige Nutzung des Gemeinschaftseigentums eingestuft und bedeuten eine erhebliche

Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer (OLG Düsseldorf, Az.: 3 WX 98/03). Doch dürfen Mieter ihren Balkon nach ihrem Geschmack gestalten, solange eine ortsübliche Weihnachtsbeleuchtung verwendet wird. Sobald die Nutzung nachbarlicher Schlafzimmer von der Helligkeit beeinträchtigt wird, kann jedoch Unterlassung gefordert werden. Winterpflichten: Wer fegt und streut, ist sicher unterwegs Kommt jemand auf ungeräumten und ungesandeten Wegen zu Schaden, kann der Streupflichtige haftbar gemacht werden. Aber wer ist wozu und wofür verpflichtet das ist von Fall zu Fall verschieden, wie die kleine Auswahl von Urteilen zeigt. Ist der Verwalter einer Wohnanlage verpflichtet, alles zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendige zu tun, umfasst das auch die Verkehrssicherungspflicht. Hat er einen Hausmeister eingestellt, der auch die Räum- und Streuarbeiten im Winter erledigen soll, haftet der Verwalter. Im vorliegenden Fall stürzte eine Frau auf der Zugangsrampe zur Tiefgarage und verletzte sich schwer. Sie hatte aus dem Auto einen Regenschirm holen wollen. Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu, weil die Verkehrssicherungspflicht nicht in vollem Umfang erfüllt war. Der Hausmeister hatte den reinen Weg zur Tiefgarage ausgespart (OLG Karlsruhe AZ 14 U 107/07). Räum- und Streupflicht gilt auf Gehwegen vor dem Haus sowie für Zugänge zu Haus, Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 Mülltonnen, Park- und Tiefgaragenplätzen. Grenzt ein Grundstück an mehrere Straßen, reicht es nicht, nur die Seite verkehrssicher zu machen, auf der Zugang bzw. Zufahrt zum Haus liegen (OLG Brandenburg, AZ: 4 U 55/07) Urlaub oder Krankheit sind keine Entschuldigung: Wer verhindert ist, muss sich um Ersatz kümmern. Nur gebrechliche oder dauerhaft kranke Mieter können unter Umständen von Räum- und Streupflicht befreit sein. (AG Hamburg- Altona, AZ: 318a C 146/06) "Wohin mit dem Schnee"? ist eine häufig gestellte Frage, deren Antwort nicht sein darf, das dieser einfach auf die Straße geschippt wird. Die Verhältnismäßigkeit erlaubt das Schippen vom Gehweg auf die Seite des Gehweges, wenn der freigehaltene Streifen angemessen groß ist, so dass zum Beispiel 2 Fußgänger passieren können. Dafür reichen allgemein 80 bis 120 Zentimeter (OLG Bamberg Az. 5 U 46/75) aus. Nach Ansicht des BGH muss auf Fußwegen nur ein schmaler Streifen von 100 bis 120 Zentimetern frei gemacht werden. (AZ III ZR 8/03 vom 9. Oktober 2003) Marketing-TIPP für Immobilienverwalter Leser fragen Experten antworten Keine Frage, im Gegensatz zu LIDL, ALDI & Co hat es die Immobilienverwaltung schwer, in der örtlichen Tageszeitung Aufmerksamkeit zu erregen. Weder schaltet man in der Regel ganzseitige Anzeigen noch hat man mindestens einmal wöchentlich eine druckreife Botschaft zu vermelden. Boulevardträchtige Skandale sind auch

eher die Ausnahme und in Sachen Krisenmanagement dürfte es ebenso wenig zu vermelden geben. Aber wie gelingt es dennoch in der Tageszeitung präsent zu sein? Leser fragen Experten antworten ist eine beliebte Rubrik, die zumeist am Wochenende erscheint und Verbraucher- Themen behandelt. Bieten Sie doch Ihrer Tageszeitung einen derartigen Service an. Es muss ja nicht immer wöchentlich sein, aber zumindest ein bis zweimal im Monat. Leser stellen Fragen rund um die Immobilie, das Miet- und WEG-Recht und Sie als Experte geben Antwort. Benötigen Sie Beratung oder Hilfestellung, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die Landesverbände oder Ihren Dachverband. Wir sind gerne für Sie da! Neues von unseren Premium- und Kooperationspartnern Aareon siegt bei Ausschreibung der LEG NRW zur Implementierung von SAP -Lösung Der Premiumpartner des DDIV, Aareon hat mit der LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag zur Einführung von Blue Eagle Individual auf Basis von SAP unterzeichnet. Vorausgegangen war eine Ausschreibung bei der Aareon mit Blue Eagle Individual den Zuschlag erhielt. Für Aareon und Blue Eagle Individual spricht zudem eine langjährige erfolgreiche Kooperation mit der LEG, gerade auch beim WohnData- System. Zudem konnte uns Aareon davon Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 überzeugen, dass wir mit Blue Eagle eine zukunftsfähige Plattform für die Umsetzung unserer Unternehmensstrategie bekommen, hieß es bei Aareon. Die LEG NRW ist bereits seit vielen Jahren Aareon-Kunde und mit über 90.000 Mietwohnungen und rund 250.000 Mietern eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland mit einen Umsatz von mehr als 560 Mio. Euro. Das Einführungsprojekt startete bereits. Die Produktivsetzung der LEG NRW mit 750 Anwendern wird zum Jahresbeginn 2012 erfolgen. Die Aareon AG, eine 100-prozentige Tochter der Aareal Bank AG, ist Europas führendes Beratungs- und Systemhaus für die Immobilienwirtschaft. Das Angebot umfasst alle wesentlichen Anforderungen für das Management von Wohn- und Gewerbeimmobilien: Beratung, Software, Services und Support. Mehr als 50.000 Aareon-Anwender in Europa verwalten über 9,5 Mio. Mieteinheiten. Das Beratungs- und Systemhaus beschäftigt rund 1.100 Mitarbeiter, davon 30 Prozent außerhalb Deutschlands. Der Umsatz in 2009 betrug rund 153,0 Mio. und der EBIT belief sich auf 16,3 Mio. Privater Energieverbrauch in Deutschland sinkt weiter ista-iwh-energieeffizienzindex: Deutlicher Rückgang des Energiebedarfs in Mehrfamilienhäusern / Ost-West-Gefälle bestätigt / Regionen mit hohen Energieverbräuchen holen auf Der Energiebedarf in deutschen Mehrfamilienhäusern sinkt weiter. Das ist das Ergebnis des gemeinsamen Energieeffizienzindexes von ista und dem Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) für die Abrechnungsperiode 2009.

Im Vierjahresvergleich ist die Energieeffizienz in Wohngebäuden damit erheblich gestiegen: Von 2006 bis 2009 hat sich der durchschnittliche Energiebedarf um 13,4 Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche (kwh/m 2 a) verringert. Das entspricht einem Rückgang von rund neun Prozent. Vor allem Regionen mit sehr hohen Verbräuchen haben überdurchschnittlich aufgeholt. Bundesweit verbrauchten Mehrfamilienhäuser in Deutschland 2009 rund 136 kwh/m 2 a (2006: 149,4 kwh/m 2 a). Trotz des Rückgangs gibt es noch ein erhebliches Potenzial zur Energieeffizienzsteigerung im deutschen Immobilienbestand: Wir können mit der Entwicklung zufrieden sein, aber wir sind noch lange nicht am Ziel, gerade im Hinblick auf die ambitionierten Klimaziele. Wir sehen noch große Einsparmöglichkeiten im Gebäudebereich, gerade im Bereich der niedrig-investiven Maßnahmen. Dazu zählt zum Beispiel die Steuerung des Verbrauchsverhaltens durch Energiemanagementsysteme, hier liegen unseren Praxistests zufolge, Einsparreserven von rund 20 Prozent, sagt Peter Ruwe, Geschäftsführer (CSO) bei ista Deutschland. Ost-West-Gefälle bei der Energieeffizienz bestätigt Laut ista-iwh-energieeffizienzindex hat sich das Ost-West-Gefälle beim bundesdeutschen Energieverbrauch 2009 verfestigt: Demnach weisen Gebäude im Westen (139,5 kwh/m 2 a) Deutschlands deutlich höhere Energiekennwerte auf als im Osten (124,5 kwh/m 2 a). Allerdings sind die Abstände im Vierjahresvergleich geringer geworden: So haben die Regionen mit den höchsten Verbräuchen ihren Energiebedarf seit 2006 deutlich reduzieren können. Dazu zählen zum Beispiel Regionen im Norden Deutschlands, wie im Emsland oder in Teilen Schleswig-Holsteins, wo der der Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs mehr als 14 Prozent betrug. Die Grundlage für den ista-iwh- Energieeffizienzindex bilden anonymisierte ista-heizkostenabrechnungen mit derzeit knapp drei Millionen Wohnungen. Aktuell enthält die Datenbank rund 1,725 Millionen Energiekennzahlen aus den Jahren 2002 bis 2009 für rund 312.000 Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten in Deutschland. Jährlich kommen circa 270.000 Energiekennwerte hinzu. Detaillierte Ergebnisse des ista- IWH-Energieeffizienzindex werden ab sofort auch online unter www.ista.de/iwh gestellt. ista beschäftigt in 25 Ländern mehr als 4.600 Menschen und erbringt Dienstleistungen für über 12 Mio. Nutzeinheiten. 2009 erwirtschaftete ista einen Umsatz von 673 Mio. Euro. In Deutschland betreuen knapp 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kunden. Aktuelle Veranstaltungen Berlin 18. 01.2011 Jahresempfang der BSI 22.-24.09. 2001 19. Deutscher Verwaltertag Kontakt: Martin Kaßler Tel: 030/30 096-790 Baden-Württemberg 17.-19.3.2010 Premiumworkshop Stuttgart Kontakt: Frau Christiane Freund Tel.: 07142/ 76-225 Nordhrein-Westfalen 26. Februar 2011 12. Kölner Verwalterforum

Unsere Premium-Partner: http://www.kalo.de/leistungen/dienstleis tungen/energieausweis/ Immobilien Scout GmbH Andreasstraße 10 10243 Berlin Tel.: 030 / 24301-1222 Fax: 030 / 24301-1110 wowi@immobilienscout24.dee www.immobilienscout24.de Mit dem Verweis auf die bestehende Premiumpartnerschaft mit dem DDIV erhalten alle Mitgliedsunternehmen der Landesverbände des DDIV die folgenden Sonderkonditionen: 15% Rabatt auf alle Produkte von Immobilien Scout Unter: www.immobilienscout24.de/ddiv kann Immobilien Scout 99 Tage kostenlos getestet werden ista Deutschland GmbH Grugaplatz 2 45131 Essen Deutschland Tel.: 0201 / 459-02 Fax: +0201 / 459-3630 info@ista.de Die Mitgliedsunternehmen der Landesverbände des DDIV erhalten über ista 25% Rabatt auf den Listenpreis von Cycle Systems für bedarfsorientierte Energieausweise. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ista.de/dienstleistungen/zus atzservices/energieausweis2/index.html Aareon AG Isaac-Fulda-Allee 6 55124 Mainz Tel.: 06131 / 301-0 Fax: 06131 / 301-419 Info@Aareon.com www.aareon.com Kalorimeta AG & Co. KG Heidenkampsweg 40 20097 Hamburg Tel. 040 / 23 77 5-194 Fax 040 / 23 77 55-8194 Friedemann.Kuppler@kalo.dee www.kalo.de Informationen unseres Premiumpartners Kalorimeta zum verbrauchsorientierten Energieausweis finden Sie unter: Sitz:, AG Berlin-Charlottenburg VR 20607 E-Mail: m.kassler@ddiv.de, www..ddiv.de Kabel Deutschland GmbH Betastraße 6-8 85774 Unterföhring Tel.: 0180 / 52 333 25 kundenservice@kabeldeutschland.de www.kabeldeutschland.com

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