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Transkript:

vdek-landesvertretung Sachsen Referat Pflege Glacisstr. 4 01099 Dresden Strukturerhebungsbogen Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrages nach 132 und 132 a SGB V zur Erbringung häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V und Haushalthilfe nach 38 SGB V Der Vertragsabschluß wird für den nachfolgend genannten Leistungserbringer beantragt: Name... Straße... PLZ / Ort... Geschäftsführer/in... Tel. / Fax... E-Mail-Adresse / Homepage... Institutionskennzeichen SGB V:... SGB XI:... Träger... Rechtsform... Straße... PLZ / Ort... Tel. / Email... Status öffentlich freigemeinnützig privat Berufsverband: ja, Name Datum der beabsichtigten Inbetriebnahme... Vorgesehener örtl. Einzugsbereich... 1 Vers.01.2016

Gesellschaftsform Der Pflegedienst ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung, die unter der ständigen Verantwortung einer Pflegefachkraft die Versorgung der Versicherten in ihrem Haushalt oder ihrer Familie bei Tag und Nacht einschließlich an Sonn- und Feiertagen mit häuslicher Krankenpflege selbst sicherstellt Bitte kreuzen Sie das jeweils Zutreffende an Freiberufler Einzelunternehmen -Kopie des Gewerberegistereintrages bitte beifügen - GbR -Kopie der Handelsregistereintragung bitte beifügen - GmbH -Kopie der Handelsregistereintragung bitte beifügen Verein -Kopie der Vereinsregistereintragung bitte beifügen - andere Form -entsprechenden Nachweis bitte beifügen Polizeiliches Führungszeugnis des Inhaber(n) bzw. geschäftsführenden Gesellschafter(n) (nicht älter als 3 Monate) - Kopie bitte beifügen - 2

2. Organisatorische Voraussetzungen/ Betriebseinrichtung Der Leistungserbringer ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung, die unter der ständigen Verantwortung einer Pflegefachkraft die Versorgung der Versicherten mit häuslicher Krankenpflege bei Tag und Nacht einschließlich an Wochenenden und Feiertagen selbst sicherstellt. Die ständige Erreichbarkeit des Leistungserbringers muss gewährleistet sein. Der Pflegedienst übernimmt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Haftung für Schäden, die die Pflegekräfte in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen. Zweckmäßige Büroeinrichtung mit eigener Telefonanschluß mit Anrufweiterleitung (Anrufbeantworter nicht ausreichend) vorhanden Mobilität der Mitarbeiter ist gewährleistet alle Mitarbeiter haben Führerschein Klasse III, ausreichende und geeignete Kfz vorhanden Betriebs- und Praxiseinrichtung mit den nachfolgend genannten Bestandteilen wird vorgehalten Eigene Geschäftsräume stehen zur Verfügung -Kopie des Gewerbemietvertrages bitte beifügenja - Pflegekoffer/Bereitschaftstasche - Fieberthermometer - unsterile Pinzetten - Schere - Desinfektionsmittel - Einmalhandschuhe - Blutzuckermessgerät incl. Teststreifen und Lanzetten - Pflaster - Tupfer - Verbandsmaterial - Krankenunterlagen - Inkontinenzartikel - Zellstoff - Blutdruckmessgerät - Fieberthermometer Die Funktionsfähigkeit aller genannten Materialien und die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen sind gewährleistet Personalliste mit Namen, Qualifikation und Handzeichen wird vorgehalten Mitarbeiterdokumentation liegt vor enthält gültige Arbeitsverträge sowie Nachweise über die Qualifikation, Fortbildung und Sozialversicherung der Mitarbeiter-/innen 3

Anmeldungen bei sind erfolgt. -Nachweise bitte beifügenja - Berufsgenossenschaft - Gesundheitsamt - Finanzamt Ausreichende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen -Police in Kopie bitte beifügen - Pflegekonzeption / Pflegeleitbild liegen vor -Konzept/ Leitbild bitte beifügen - Qualitätshandbuch liegt vor 4

3. Fachliche und personelle Voraussetzungen Der Pflegedienst erklärt und weist durch Vorlage der Originalunterlagen oder beglaubigter Kopien gegenüber der vdek-landesvertretung Sachsen nach, dass er bzw. seine Mitarbeiter persönlich und fachlich geeignet sind, die Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu erbringen und ständig die Qualitätsanforderungen nach diesem Vertrag zu erfüllen. Der Pflegedienst stellt sicher, dass die angebotenen Leistungen der häuslichen Krankenpflege unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachkraft und einer Gleichqualifizierten Stellvertretung, die bei dem Pflegedienst hauptberuflich in einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis (mind. 35 Wochenarbeitsstunden) stehen, erbracht werden. Der Pflegedienst hat eine leistungsfähige, gleichqualifizierte Vertretung von Mitarbeitern in allen Fällen der Verhinderung zu gewährleisten. 1. Verantwortliche Pflegefachkraft (PDL). - Krankenschwester / -pfleger( oder - Kinderkrankenschwester / -pfleger - Gesundheits- und Krankenpfleger(in) oder - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in) - Altenpfleger(in) mit mindestens 3 jähriger Ausbildung -beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bitte beifügen - Berufspraktische Erfahrung erfüllt Voraussetzung ist eine mindestens dreijährige praktische, hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung ² nach erteilter Erlaubnis in einem der genannten Berufe in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung nachweisen innerhalb der letzten acht Jahre, wobei mindestens zwei Jahre auf eine hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Wo.) im ambulanten pflegerischen Bereich entfallen müssen -Entsprechende Nachweise bitte beifügen - Weiterbildungsnachweis (nur für PDL erforderlich) Voraussetzung ist der Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einem Mindestumfang von 460 Stunden eine abgeschlossene Ausbildung im Rahmen eines Studienganges Pflegemanagement an einer Fachhochschule oder Universität erworben haben. -Kopie des Weiterbildungszertifikates bitte beifügen- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) - Kopien bitte beifügen- Tätigkeit in Vollzeitbeschäftigung mind. 35 Std./Wo. -Kopie des Arbeitsvertrages bitte beifügen- 5

2. Stellvertretung (stv. PDL). (siehe PDL) - Kopie der Berufsurkunde bitte beifügen - Berufspraktische Erfahrung erfüllt Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige praktische, hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung nach erteilter Erlaubnis in einem der genannten Berufe in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung nachweisen innerhalb der letzten acht Jahre, wobei mindestens ein Jahr auf eine hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung (mind. 35 Std./Wo.) im ambulanten pflegerischen Bereich entfallen sollte -Entsprechende Nachweise bitte beifügenja Tätigkeit in Vollzeitbeschäftigung mind. 35 Std./Wo. -Kopie des Arbeitsvertrages bitte beifügenja Der Pflegedienst hat neben einer verantwortlichen Pflegefachkraft und ihrer Vertretung ständig mindestens zwei weitere sozialversicherungspflichtige Pflegefachkräfte im Umfang von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden zu beschäftigen. 3. Pflegefachkraft (siehe PDL) -beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bitte beifügenja Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (mind. 20 Stunden) - Kopie des Arbeitsvertrages bitte beifügenja 4. Pflegefachkraft (siehe PDL) -beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bitte beifügenja Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (mind. 20 Stunden) - Kopie des Arbeitsvertrages bitte beifügenja 6

Alle Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht, alle erforderlichen Unterlagen sind beigefügt. Änderungen sind der vdek-landesvertretung unverzüglich unter Beifügung der jeweiligen Nachweise mitzuteilen....... Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers 7