Neuversiegelung betragen m 2, davon entfallen ca m 2 auf den

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Transkript:

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Standortbezogene Vorprüfung Errichtung und Betrieb AVLHalle durch die Störtebeker Braumanufaktur GmbH Merkmale des Vorhabens 1.1 Größe des Vorhabens Sofern ein Prüfwert für Größe oder Leistung (gemäß Anlage 1 zum UVPG) für das Projekt vorhanden ist: Inwieweit wird dieser überschritten? Wie weit ist der Abstand zum XWert? überschlägige Angaben zu den hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau; Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN) JA/NEIN Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach 16 Bundes Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Brauerei Stralsund, Generalausbau/Erweiterung Störtebeker Braumanufaktur Stralsund, Teilprojekt Errichtung einer Abfüll, Verpackungs und Logistikhalle (künftig: AVLHalle) Wesentliche Änderung einer Brauerei mit einer Produktionskapazität von 200 hl bis weniger als den in den Nummern 7.26.1 und 7.26.2 angegebenen Kapazitäten für Hektoliter Bier je Tag und unter den dort genannten Umständen gem. Nr. 7.26.3 der Anlage 1 UVPG Angaben der vom Vorhaben (einschl. aller Nebeneinrichtungen ) Die geschätzte Flächeninanspruchnahme und der geschätzte Umfang der benötigte(n) Fläche(n). Neuversiegelung betragen 25.000 m 2, davon entfallen ca. 18.000 m 2 auf den Ggf. Angaben zur Anzahl u. Ausmaß von Bauwerken, zu Gebäudekomplex und ca. 7.000 m 2 auf die Verkehrsflächen; Vorhaben wird Kapazitäten, Produktionsmengen, Stoffdurchsatz und auf drei Gebäudeteile aufgegliedert, max. Gesamtlänge Gebäudekomplex ca. gleichartige Angaben zu sonstigen Größen und 140 m, max. Gesamtbreite Gebäudekomplex ca. 125 m, max. Gesamthöhe Leistungsmerkmalen Gebäudekomplex 30 m, die genehmigte Produktionskapazität der Brauerei beträgt 250.000 hl Bier / a 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft (Soweit nicht bereits unter Größe dargestellt): Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen, Volumen oder Für Betrieb der Anlage ist die Nutzung von Wasser aus umliegenden Qualitätsveränderung, Einleitungen, Entnahmen von Grund oder Gewässern nicht erforderlich; es erfolgt die Entnahme von Grundwasser aus Seite 1 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Oberflächenwasser; Boden: Umfang einer Inanspruchnahme durch Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung, Nutzungsänderung, Bodenabtrag / auftrag, Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung und Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen und des Landschaftsbildes durch das Vorhaben überschlägige Angaben zu den hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau; Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN) JA/NEIN den genehmigten drei betriebseigenen Brunnen und aus der öffentlichen Wasserversorgung; Entfernung zur Schutzzone III des WSG Andershof beträgt ca. 300 m und 675 m zur Schutzzone II Betroffenheit ausgeschlossen; Niederschlagswasser wird ordnungsgemäß in Leitungen gesammelt in das öffentliche Regenwassernetz und von dort in den Strelasund geleitet; Entwässerung Bergener Weg erfolgt über den natürlichen Hang, auf die Verkehrsflächen der Brauerei und läuft über Straßenschächte ab. Damit wird das Niederschlagswasser dem Abwasserbeseitigungspflichtigen (Hansestadt Stralsund ) übergeben Die Versiegelung der Vorhabensfläche von ca. 25.000 m², davon ca. 18.000 Ja m 2 Gebäudekomplex und ca. 7.000 m 2 Verkehrsflächen, Erdarbeiten infolge von Bodenauf und abtrag und Verdichtung; Veränderung der Bodenfunktion im betroffenen Bereich; Anpassung des Höhenniveaus der AVLHalle um 2 4 m Errichtung der Gebäude auf an das Betriebsgelände angrenzende Flächen des bestehenden Brauereistandortes, Planungsrecht über vorhabenbezogener BPlan Nr. 19 der Hansestadt Stralsund Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 8485 gegeben, Beanspruchung anthropogen überprägter Flächen (vormalige Nutzung als Kleingartenanlage); Keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aufgrund der Einordnung des Vorhabens im baulich geprägten Siedlungsbereich (urbaner Raum) sowie in Sichtbeziehung zur Werfthalle und den ausgewiesenen Gewerbestandorten im Umfeld mit potentiell ähnlich ausgeprägten Betriebsgebäuden und anlagen; Abmilderung mittels Sichtverschattung durch bereits vor Seite 2 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen 1.3 Abfallerzeugung Darstellung der voraussichtlich anfallenden Abfälle und Abwässer, jeweils hinsichtlich Art und Umfang. Klassifikation der Abfälle gemäß WHG, KrWG (überwachungsbedürftig, wassergefährdend etc.) Art der geplanten Entsorgung. 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen Abschätzung der voraussichtlich in Luft, Wasser und Boden emittierten Stoffe, differenziert nach fester, flüssiger und gasförmiger Form, jeweils hinsichtlich Art und Menge. Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine deutlich wahrnehmbzw. messbare, Belastung der Umgebung durch überschlägige Angaben zu den hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau; Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN) JA/NEIN handene bauliche Anlagen und Eingrünung des Gebietes mit hochstämmigen Straßenbäumen sowie der Pflanzung von Hecken; Standort unterliegt nicht den Schutzausweisungen nach 23, 24, 26, 28, 32 BNatSchG, kein FFHGebiet bzw. Vogelschutzgebiet im Einwirkbereich der Anlage; Eingriffsbetrachtung wurde im Rahmen des BPlanverfahrens des gültigen vorhabenbezogenen BPlanes Nr. 19 der Hansestadt Stralsund vorgenommen; Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen; Beeinträchtigungen streng geschützter Arten und von Lebensräumen dieser Arten wurden gleichfalls im Rahmen des BPlanverfahrens betrachtet; Keine erheblich über die Vorbelastungen durch bestehende Betriebsgebäude und anlagen und im Umfeld ausgeprägte und ausgewiesene Gewerbestandorte hinausgehende Auswirkungen Betriebsbedingt unvermeidbar anfallende Abfallstoffe werden nach Müllfraktionen getrennt gesammelt; Entsorgung erfolgt durch Fachfirma und gewerbliche Abfalltonne; feste fett und ölverschmutzte Betriebsmittel werden nicht eingesetzt; Abwasser wird als Indirekteinleiter über die kommunale Kanalisation in die kommunale Kläranlage eingeleitet Keine bzw. sehr geringe zusätzlichen Geruchsemissionen an den relevanten Immissionsorten; potentiell relevante Quelle sind Abluft aus der Flaschenabfüllung und diffuse Emissionen aus dem Leergutlager; Intensität und Häufigkeit sind in Bezug auf den Brauereibetrieb nach gutachtlicher Einschätzung geringfügig und irrelevant im Sinne der GIRL MV; entstehende Wrasen aus dem Betrieb der Flaschenreinigungsmaschinen werden über Seite 3 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Stoffeinträge in Boden und Wasser, (Ab)Wärme, Erschütterungen, Geräusche, ionisierende Strahlungen, Elektromagnetische Felder, Lichteinwirkungen, Periodischer Schattenwurf Gerüche, verbunden? Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen von Mensch oder Tier möglich? (Art und Weise, Umfang?) Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten Stoffe werden voraussichtlich in welchem Umfang emittiert? 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien Erfordert das Vorhaben das Lagern, den Umgang, die Nutzung oder die Produktion von gefährlichen Stoffen i. S. des ChemG bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden Stoffen i. S. des WHG, Gefahrgütern i. S. des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter oder radioaktiven Stoffen? überschlägige Angaben zu den hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau; Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN) Kondensatabscheider und weiter über Kamin geführt Lärmemissionen durch zusätzlichen LKWVerkehr (Zulieferung, Abtransport); geltende Immissionsrichtwerte nach TA Lärm während des Anlagenbetriebes an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten; Beurteilung der Schallemissionen undimmissionen ist mit Schallgutachten erfolgt; Keine Staubemissionen durch den Anlagenbetrieb; Erschütterungen, Lichteinwirkungen und sonstige Beeinträchtigungen für die Schutzgüter nach 1 BImSchG sind nicht zu erwarten bzw. sehr gering; Sämtliche Betriebsvorgänge erfolgen innerhalb der Betriebsgebäude; Freiwerden von wassergefährdenden Stoffen (Laugen und Säuren) in Kleinmengen als Produktionshilfsstoffe wird durch Schutzmaßnahmen verhindert (doppelwandige Behälter, bauartenzugelassene Auffangwannen, Überfüllsicherung); durch Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften sowie regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlagen wird Havarierisiko auf ein Minimum beschränkt; Keine bzw. geringe Emissionen durch den Anlagenbetrieb JA/NEIN Lagerung und Umgang mit niedrig konzentrierten Laugen und Säuren in Kleinmengen als Produktionshilfsstoffe zur Reinigung der Anlagen; durch sachgemäßen Umgang und die Einhaltung der für alle technischen Anlagen geltenden Regelungen und Vorschriften wird Gefährdung gemindert bzw. verhindert; Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in den dafür vorgesehenen Seite 4 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Unfall /Störfallrisiken, z.b. bei der Lagerung, Handhabung, Beförderung von explosiven, giftigen, radioaktiven, krebserregenden, erbgutverändernden Stoffen; Wenn ja : In welchem Umfang jeweils? überschlägige Angaben zu den hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe bzw. Abbau; Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN) JA/NEIN zertifizierten Behältern als MehrwegWechselbehälter mit Pfandsystem Vorratsbehälter für Reinigungsmittelkonzentrate sind originale Hersteller Behälter Standort der Vorhaben Betroffenheit (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit zu besorgen? Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN)) 2.1. Nutzungskriterien Art und Umfang: Darstellung der bestehenden Nutzung des Gebietes, insbesondere der Flächen für (Wohn) Siedlungen und Erholung, für land, forst und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, Verkehr, Ver oder Entsorgung oder sonstige wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung; Ja/NEIN Vorhabenstandort befindet sich innerhalb des gültigen vorhabenneibezogenen BPlanes Nr. 19 der Hansestadt Stralsund Erweiterung Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84 85, planungsrechtliche Einstufung als gewerblicher Standort; Abstand zum nächsten WA ca. 100 m; Direktes Umfeld der AVLHalle wird nicht touristisch genutzt; Sind in der Umgebung andere Anlagen mit Auswirkungen auf den Standort des Vorhabens bekannt? Welche diesbezüglichen oder sonstigen Vorbelastungen sind bekannt oder zu besorgen? Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und Intensität)? Kläranlage der Hansestadt Stralsund Keine. Kein Zusammenwirken (Keine kumulative Wirkungen). Seite 5 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Betroffenheit (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit zu besorgen? Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN)) 2.2. Qualitätskriterien Art und Umfang: Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur (Tiere und Pflanzen) und Landschaft (Landschaftsbild, Landschaftsraum), Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion Boden Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion; Stoffliche Belastung der Böden; Wasserbeschaffenheit: Gewässergüte, Stoffhaushalt, hygienischer Zustand und planktische Biozönose, Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie und Beschaffenheit der Gewässersedimente Grundwasserbeschaffenheit (Qualität), Geologie/Hydrologie Luftqualität, z.b. Kurgebiete Ja/NEIN Wirkfaktor Bodenversiegelung Keine Bodenerosion. Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung von für den Naturschutz besonders bedeutsamen und gefährdenden Böden sowie von Vorrang und Vorsorgegebieten für die Rohstoffgewinnung nächstgelegene offene Gewässer (Strelasund) ca. 440 m östlich; Andershöfer/Voigdehäger Teich ca. 1 km südlich, ehemalige Absetzbecker der Zuckerfabrik ca. 760 m westlich, Frankenteich ca. 1,3 km in nördlicher Richtung; Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung von Fließgewässern, Wasserschutzgebieten, Einzugsgebieten u. ä.; Lt. Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des LK Vorpommern Rügen ist keine UVP erforderlich Standort liegt in einem Gebiet mit nutzbarem Grundwasserdargebot von sehr hoher Bedeutung (Klasse 4); Durch die Versiegelung wird die Grundwasserneubildung punktuell reduziert; Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung von Gebieten mit hohem Grundwassergefährdungspotenzial Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung von wichtigen Bereichen für Luftqualität und Klimagunst; gewerblich genutzter Standort Seite 6 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Betroffenheit (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit zu besorgen? Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN)) 2.3 Schutzkriterien Art und Umfang: Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der in Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG genannten besonders empfindlichen Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes. Neben den dort genannten Gebieten sind weitere landesrechtlich geschützte Gebiete entsprechend den UVP Regelungen der Länder zu berücksichtigen (z.b. Naturdenkmale mit ihrer geschützten Umgebung, geschützte Landschaftsbestandteile, besonders geschützten Biotope etc.). Soweit solche Konkretisierungen durch das Landesrecht nicht bestehen, können in begründeten Einzelfällen die Vorgaben des Anhanges III, Nr. 2 der UVPRichtlinie (z.b. Küstengebiete, Bergregionen und Waldgebiete) herangezogen werden. 2.3.1 Natura 2000Gebiete gemäß 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG 2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß 23 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente gemäß 24 des BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß 25 und 26 BNatSchG Ja/NEIN Wirkfaktor Lärm, Luftschadstoffe, Geruch Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung, da Entfernung zum nächsten EUVogelschutzgebiet Greifswalder Bodden und Strelasund ca. 750 m beträgt; urban geprägter Raum; Vorhabenumsetzung auf Rohbodenfläche, die keine bedeutende Funktion für das Schutzgebiet aufweist Nicht betroffen Nicht betroffen Nicht betroffen Seite 7 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Betroffenheit Ja/NEIN (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit zu besorgen? Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN)) 2.3.5 Naturdenkmäler Nicht betroffen nach 28 BNatSchG 2.3.6 Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, Nicht betroffen nach 29 BNatSchG 2.3.7 gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG Nicht betroffen 2.3.8 Wasserschutzgebiete nach 51 WHG, Art und Umfang: Heilquellenschutzgebiete nach 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach 73 Abs. 1 WHG, Überschwemmungsgebiete nach 76 WHG bzw. Schutzgebiete nach landesrechtlichen Regelungen von MV Wirkfaktor wassergefährdende Stoffe Keine Beeinflussung oder Beeinträchtigung von Fließgewässern, Wasserschutzgebieten, Einzugsgebieten u. ä. 2.3.9 Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Mögliches Erreichen oder Überschreiten von Grenzwerten bzw. Qualitätsanforderungen diesbezüglicher EGRichtlinien und den daraus abgeleiteten nationalen Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes MV Nicht betroffen 2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte insbesondere zentrale Orte im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes (vgl. hierzu auch Regionalpläne bzw. Regionale Raumordnungsprogramme bzw. pläne des Landes MV) Vorhaben ordnet sich im Bereich der Hansestadt Stralsund, Stadtgebiet Ja Franken, Frankensiedlung ein. Stralsund und Greifswald sind gemeinsam als Oberzentrum der Planungsregion Vorpommern im RREP VP ausgewiesen. Gemäß RREP VP sollen zentrale Orte als Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung, der Versorgung, der Siedlungsentwicklung, der sozialen und kulturellen Infrastruktur und als Verwaltungszentrum vorrangig gesichert und ausgebaut werden. Das Vorhaben erfolgt im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung des Standortes. Seite 8 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen 2.3.11 In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Entsprechend der Ländergesetzgebung MV (Denkmalschutzgesetz MV) zu beachtende Kategorien u. a. Baudenkmale, Bodendenkmale, Kulturdenkmäler, kleinräumige Kulturlandschaften usw. Betroffenheit Ja/NEIN (Durch welchen Wirkfaktor ist ggf. eine Betroffenheit zu besorgen? Sind nachteilige Umweltauswirkungen möglich? (JA/NEIN)) Vorhaben liegt südlich des Denkmalbereiches Altstadt Stralsund, der Kernzone des UNESCOWeltkulturerbeGebietes bildet, Abstand zur südlichen Abgrenzung der Kernzone beträgt 1,8 km, dem Vorhaben sind mehrere ähnliche hohe gewerblich genutzte Gebäude vorgelagert, sodass das Vorhaben sichtverschattet wird; Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht vorhanden; gem. Denkmalliste der Hansestadt Stralsund sind Einzeldenkmale im Umfeld verzeichnet (ehemalige Brauerei, jüdischer Friedhof); keine Bodendenkmale bekannt Merkmale der möglichen erheblichen Auswirkungen Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität Boden Flächenversiegelung Zusätzliche Flächenversiegelung von 25.000 m² wird durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, kein grenzüberschreitender Charakter, Bodenarbeiten beschränken sich auf die Bauphase im Rahmen der Herstellung des Fundaments sowie Anpassung des +/ Seite 9 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität Höhenniveaus der AVLHalle Wasser keine Luft/ Klima Luftschadstoffe durch Abgaskamin, Einhaltung der Grenzwerte gem. TA Lärm, Dauerbetrieb Geräuschemissionen Wohngebiete werden nicht berührt Tiere Keine Pflanzen Keine Landschaft Keine Kultur/Sachgüter Keine Mensch Lärm und Geruchsemissionen Entfernung zum nächsten WA 100 m, Einhaltung der Grenzwerte gem. TA Lärm, Dauerbetrieb Anlagen mit eingeschränktem Betrieb der LKWFahrten nachts, kein grenzüberschreitender Charakter, Wohngebiete werden nicht berührt Biologische Vielfalt Lärm und Geruchsemissionen Auf die drei Ebenen der biologischen Vielfalt, die genetische Vielfalt, die Artenvielfalt und die Ökosystemvielfalt hat das Vorhaben keine Auswirkungen, da Realisierung auf einer bestehenden, beräumten Rohbodenfläche, keine Gehölze betroffen, trotz Versiegelung kein Totalverlust von Ökosystemen oder Landnutzungsarten, Beeinträchtigung der nachhaltigen Nutzung von Artenpopulationen ist ausgeschlossen, da keine ausschließliche Nutzung bestimmter Artenpopulationen von +/ Seite 10 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen +/ auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität Pflanzen und Tieren existiert; Durch das Vorhaben kommt es zu keinen negativen Auswirkungen auf die Biodiversität, da die genetische Vielfalt, die Artenvielfalt und die Ökosystemvielfalt nicht beeinträchtigt werden. Merkmal gemäß Anhang Für die Abschätzung von Risiken, bedingt durch den III Nr. 1 f der UVPÄndRL Klimawandel werden die raumordnerisch relevanten (2014/52/EU bzw. Anlage Wirkfolgen des Klimawandels in Anlehnung an 2 Nr. 1.5 UVPG BMVBS/BBSR (2008), unterteilt in langfristige und Risiken schwerer Unfälle temporäre Wirkfolgen unterteilt, herangezogen und /oder Katastrophen, die für das betroffene Gebiet relevant sind, 1. Zunehmender Verlust des Oberbodens durch Zu 1.Vorhabengebiet liegt im urbanen Raum und weist gemäß einschließlich solcher, die Wassererosion Daten im Kartenportal Umwelt des LUNG MV keine die wissenschaftlichen Erosionsgefährdung auf. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel 2. Steigende Gefährdung der Artenvielfalt Zu 2. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Seite 11 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen bedingt sind Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) Biodiversität Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität +/ Langfristige Wirkfolgen (schleichende Veränderungen) 1. 5. 3. Zunehmende Schwankung des Grundwasserspiegels Grundwasser 4. Einschränkung der nutzbaren Trinkwasserressourcen Zu 3. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Zu 4. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. 5. Einschränkung der nutzbaren Brauchwasserressourcen Zu 5. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Temporäre Wirkfolgen (Extremereignisse) 6. 12. 6. Häufige Hitzeperioden oder Hitzewellen 7. Häufige Starkregenereignissen und Sturzfluten Zu 6. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Zu 7. Für die Hangsicherung der 14 m breiten Böschung mit einem Höhenunterschied von bis zu 11 m im Westen des Vorhabengebietes wurde eine Bohrpfahlwand statisch bemessen. Bei Nachweis der Hangsicherung durch die statische Berechnung besteht kein Risiko für das Vorhaben. 8. Veränderung von Frequenz und Stärke von Zu 8. Natürliche Fließgewässer sind im Vorhabengebiet nicht Seite 12 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) Flusshochwassern (inkl. Seen) Flusshochwasser Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität vorhanden. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. +/ 9. Häufigere und höhere Sturmwasserstände (Sturmhochwasser) 10. Steigende Gefahr von gravitativen Massenbewegungen 11. Steigende Waldbrandgefahr 12. Häufige Beeinträchtigung und Zerstörung der Infrastruktur Zu 9. Küstennahe Lage, Strelasund in ca. 440 m Entfernung; Das Vorhabengebiet befindet sich gemäß Daten des Kartenportals des LUNG MV nicht in einemrisikogebiet für extreme Hochwasserereignisse. Es besteht kein Risiko für das Vorhabengebiet. Zu 10. Gebirgsferne Lage. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Zu 11.Lage im urbanen Raum. Es besteht kein Risiko für das Vorhaben. Zu 12. Lage im urbanen Raum. Die Beschaffenheit der Infrastruktur kann im Rahmen der technischen Planung des Vorhabens keine Berücksichtigung finden. Folgende Gebiete nach Seite 13 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Anhang 3 Nr. 2 c) der UVPÄndRL (2014/52/EU) wurden nicht aufgeführt Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität +/ i) Feuchtgebiete, ufernahe Bereiche, Flussmündungen keine Ausprägung im Vorhabengebiet und daran angrenzend bzw. im Umfeld Keine Betroffenheit durch das Vorhaben. ii) Küstengebiete und Meeresumwelt Lage im Küstengebiet, aber im urbanen Raum Keine Betroffenheit durch das Vorhaben. iii) Bergregionen und Waldgebiete Keine Ausprägung im Vorhabengebiet und daran angrenzend bzw. im Umfeld Keine Betroffenheit durch das Vorhaben. iv) Naturreservate und parks Keine Ausprägung im Vorhabengebiet und daran angrenzend bzw. im Umfeld Keine Betroffenheit durch das Vorhaben. Merkmal gemäß Anlage 3 Nr. 1.5.2 UVPG Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des 2 Nummer 8 der StörfallVerordnung7, insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung Das Vorhaben ist nicht anfällig für Störfälle und unterliegt nicht der StörfallVerordnung; damit entfällt die Anwendbarkeit der Störfallverordnung (12. BImSchV) Seite 14 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Überschlägige Beschreibung der möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf Grundlage der Merkmale des Vorhabens und des Standortes (ggf. extra Anlage) innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des 3 Absatz 5a des BundesImmissionsschutzgesetzes Beurteilung der Erheblichkeit der nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt unter Verwendung der Ausmaß (geografisches Gebiet, betroffene Bevölkerung grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversibilität +/ Seite 15 von 16

Anlage zum Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten mit Änderungen und Ergänzungen Zusammenfassung Gesamteinschätzung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Mit der Durchführung der standortbezogenen Vorprüfung soll geklärt werden, ob trotz der geringen Größe und Leistung eines Vorhabens nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 des UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu erwarten sind. Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich bei der standortbezogenen Vorprüfung lediglich mit der besonderen Situation des Vorhabenstandortes begründen. Da sich die zu erwartenden Umweltwirkungen nur abschätzen lassen, wenn neben dem Standort des Vorhabens auch die Art und Größe des Vorhabens und seine Umweltauswirkungen berücksichtigt werden, erfolgt die Betrachtung unter Berücksichtigung aller Prüfkriterien der Anlage 3 des UVPG. Die Prüfungen basieren auf den von der Antragstellerin mit den Antragsunterlagen im immissionsschutzrechtlichen Verfahren eingereichten Unterlagen zur standortbezogenen Vorprüfung, die alle Prüfkriterien der Anlage der 3 des UVPG berücksichtigt. Die überschlägige Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens auf die zusammengefassten Schutzgüter ergab, dass mögliche Beeinträchtigungen nicht die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nach der Prüfung als nicht erheblich zu bewerten. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf ein in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG genanntes besonders empfindliches Gebiet sind nicht zu besorgen. Berücksichtigung fanden die Stellungnahmen des Landkreises VorpommernRügen vom 14.06.2017 und 01.08.2017 sowie die Antragsunterlagen zur standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls Stand April 2017 und die 1. Ergänzung (berücksichtigt die UVPÄndRL (2014/52/EU und UVPG), Stand Juni 2017. Mit der in der Eingriffs und Ausgleichsbilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 der Hansestadt Stralsund Erweiterung der Störtebeker Braumanufaktur GmbH, Greifswalder Chaussee 84 85 vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen werden für das Schutzgut Boden die im Eingriffsbereich zu erwartenden Beeinträchtigungen kompensiert. Das Vorhaben führt darüber hinaus zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt oder Landschaftsbild im Sinne des UVPG. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Umwelt als Summe der beschriebenen und bewerteten Schutzgüter kann unter Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs und Minderungsmaßnahmen sowie der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden nicht festgestellt werden. Aus den in der Vorprüfung ermittelten Fakten wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung für nicht notwendig erachtet. Seite 16 von 16