Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a (1) Nr. 2 BauGB zum. Bebauungsplan Nr. 174 Hermann-Simon-Straße/ Fichtenstraße

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1 Anlage zur Begründung Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a (1) Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 174 Hermann-Simon-Straße/ Fichtenstraße Ausgangslage und Planungsziel: Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich der denkmalgeschützten Westfälischen Klinik und ist derzeit bis auf eine Waldfläche an der Hermann-Simon-Straße und einzelne Baulücken vollständig bebaut. Für den Bereich zwischen den Straßenzügen der Fritz-Blank-Straße im Norden, der Hermann-Simon-Straße im Westen und der Fichtenstraße im Osten besteht derzeit kein Bebauungsplan. Bauanträge werden nach 34 BauGB beurteilt, d.h. die Vorhaben müssen sich in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen. Anlass für die Überplanung des Bereiches östlich der westfälischen Klinik ist eine Anfrage zur Bebauung des Grundstückes Heilsberger Weg 5 mit einem zusätzlichen Wohngebäude. Durch das nun beantragte, zusätzliche Wohngebäude würde eine zweite Reihe der Bebauung entstehen, welches nicht nur einen Verlust der nutzbaren Freiflächen des Grundstückes darstellt, sondern auch der umgebenden baulichen Struktur widersprechen würde. Aufgrund der Vorbildwirkung eines Gebäudes in zweiter Reihe würde die Beurteilungsgrundlage für das Gebiet verändert. Zukünftig könnten auch im Umgebungsbereich des Projektes derartige Bauvorhaben nicht mehr versagt werden. Um die städtebaulichen Qualitäten des Bereiches östlich der Westfälischen Klinik planungsrechtlich zu sichern und einer ungesteuerten Verdichtung entgegenzutreten, soll daher ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bereich ist geprägt durch Wohnbebauung mit ein- und zweigeschossigen, Doppel-, Einzelund Reihenhäusern auf relativ großzügigen Grundstücken. Der Ursprung der Bebauung stammt aus der Entstehungszeit der westfälischen Klinik und hat sich in der Folgezeit als großzügiges und in weiten Teilen sehr harmonisch gestaltetes Wohnquartier entwickelt. Das Gelände im Untersuchungsgebiet fällt nach Norden hin zur Dalke leicht ab, enthält aber im Bereich der Waldfläche kleinere Erhebungen und Mulden, die bis zu 3,0 m Höhenunterschiede ergeben. Die Waldfläche ist mit großen Laub- und Nadelbäumen sowie Gehölz bewachsen und von Fußwegen/ Trampelpfaden durchzogen, die eine Nutzung durch die Anwohner erkennbar macht. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Fußweg, welcher von der Bushaltestelle durch den Wald auf die Fritz-Blank-Straße führt. Vorprüfung der Umweltbelange: Die Stadt Gütersloh stellt für das Plangebiet einen einfachen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB auf. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist zu prüfen, ob dieser voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen hat, die in das Ergebnis der Abwägung einfließen müssten (Vorprüfung im Einzelfall), wenn der Prüfwert von m 2 Grundfläche i.s. des 19(2) BauNVO überschritten wird. Im Plangebiet wird eine maßgebliche Grundfläche von ca m 2 erreicht. Eine Vorprüfung ist daher erforderlich und wird in Form einer tabellarischen Beschreibung und Bewertung vorgenommen. Sie folgt in Systematik und Nummerierung der in der Anlage 2 zum BauGB vorgegebenen Gliederung.

2 1. Merkmale des Bebauungsplanes Nr. 174 Kriterium gemäß BauGB, Anlage 2 Beschreibung / Auswirkung Bewertung / Erheblichkeit 1.1 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des 14 b Abs. 3 des UVPG setzt, Flächenbilanz a) Fläche Plangebiet Nr m² Planung, Brutto-Flächen - Baugebietsflächen m² - öffentliche Verkehrsflächen m² - private Waldfläche m² Gesamtfläche m² überbau-/versiegelbare Grundfläche gemäß B-Plan m² x GRZ 0, m² incl. Zufahrten, Garagen u.ä. x 0, m² öffentliche Verkehrsfläche m² Gesamtsumme m² Grundfläche Bebauungsplan Nr. 174 liegt über Schwellenwert von m² gem. BauGB Vorprüfung des Einzelfalls ist erforderlich Das Plangebiet ist bis auf einzelne Baulücken und die Waldfläche komplett bebaut. Es wird keine zusätzlich versiegelbare Grundfläche durch den Bebauungsplan Nr. 174 gegenüber der Situation gemäß 34 BauGB ermöglicht = kein zusätzlicher Eingriff gegenüber der Ausgangssituation 1.2 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst 1.3 Bedeutung des Bebauungsplanes für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es gehen keine Einflüsse auf andere Pläne und Programme aus. a) Bebauung, Nutzungsziele: Das Gebiet ist bis auf einzelne Baulücken bebaut. Es handelt sich um ortstypische Wohnbebauung, hauptsächlich Einzel-/Doppelhäuser auf Gartengrundstücken mit Eingrünung, in Teilbereichen auch einzelne 2- geschossige Mehrfamilienhäuser und Hausgruppen. Die private Waldfläche wird durch die Planung dauerhaft gesichert b) Verkehrsflächen: Die bestehenden Verkehrsflächen werden durch die Planung gesichert. Ein Ausbau oder eine Erweiterung ist nicht vorgesehen. Auswirkungen

3 1.4 relevante, umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogene Probleme c) Grünordnung, Ausgleichsflächen: Die bestehende Waldfläche soll durch die Planung dauerhaft gesichert werden. Die Bebauung einzelner Baulücken ist auch nach 34 BauGB bereits zulässig, so dass mit der Aufstellung des B-Planes keine Veränderung bewirkt wird. Ein Ausgleich im Sinne des 1a BauGB ist daher nicht erforderlich. Umweltrelevante geplante Nutzungen: Es handelt sich um ein weitgehend bebautes Gebiet, welches durch Wohnen geprägt ist. Eingestreute, gewerbliche Nutzungen müssen sich entsprechend einfügen. Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes ist keine Veränderung gegenüber der Situation gemäß 34 BauGB verbunden Besondere Problematik oder erhebliche Belastungen nicht erkennbar. Gefahr allgemeiner Umweltverschmutzung und Lärm: Die Schließung der Baulücken wird keine wesentliche Erhöhung der Kfz- Emissionen oder andere Umweltbelastungen verursachen. Im Plangebiet befindet sich ein gewerblicher Altstandort. Eine weitergehende Überprüfung ist derzeit nicht erforderlich, sondern kann im Rahmen konkret geplanter Veränderungen auf dem Grundstück durchgeführt werden. Äußere Einwirkungen auf das Plangebiet: Der östliche Teil des Plangebietes liegt in ca. 120 m Entfernung zur Bundesstraße 61. Aus einem Schallgutachten für Wohnbebauung am Epkes Kamp ist ersichtlich, dass die Immissionen der B 61 in 120 m Entfernung bei freier Schallausbreitung nachts in Höhe des ersten OG einen Wert zwischen 55 und 50 db (A) erreichen. Tags wird ein Wert zwischen 55 und 60 db (A) erreicht und damit die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete eingehalten. Hinsichtlich der nächtlichen Überschreitung der Orientierungswerte kann im Rahmen der Bauantragsverfahren durch passive Maßnahmen an den Gebäuden für gesunde Wohnverhältnisse gesorgt werden. Der vorhandene Sportplatz am Kamphof ist historisch entstanden und wird als wohngebietsverträglich eingestuft. Die von ihm ausgehenden Schallemissionen werden vom Straßenverkehrslärm der B 61 überlagert und sind ortsüblich im Sinne des Bestandsschutzes. Durch den Bebauungsplan wird die bestehende Situation nicht verschärft, weil keine Verdichtung der Wohnbebauung geplant ist.. Keine verbleibenden besonderen Risiken

4 1.5 Bedeutung für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften Eine weitere Verdichtung des Wohngebietes im Sinne einer sparsamen Nutzung von Grund und Boden wird aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation im Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Westfälischen Klinik nicht für angemessen gehalten. Vielmehr wird hier der Erhaltung des vorhandenen Ortsbildes und der prägenden Waldfläche der Vorrang eingeräumt. 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete Kriterium gemäß BauGB, Anlage 2 Beschreibung / Auswirkung Bewertung / Erheblichkeit 2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen Durch den Bebauungsplan werden lediglich die bestehenden Baurechte durch überbaubare Flächen auch für die Zukunft festgelegt und damit einer ungesteuerten Verdichtung entgegengewirkt. Der besondere Charakter des Gebietes wird erhalten und die Waldfläche dauerhaft gesichert. Eingriffe in den Boden, das Grundwasser, sowie Natur und Landschaft erfolgen nur in geringfügigem Umfang durch die Bebauung der wenigen noch freien Baulücken oder durch Anbauten an bestehende Gebäude. Auch diese sind bereits nach 34 BauGB zulässig, so dass ein Ausgleich im Sinne 1a BauGB nicht erforderlich ist. Durch den Bebauungsplan wird die Waldfläche dauerhaft gesichert und damit das Orts- und Landschaftsbild erhalten. Die Tier- und Pflanzenwelt ist durch den Bebauungsplan daher. Nicht gegeben 2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen Ein kumulativer oder grenzüberschreitender Charakter der durch die Planung verbleibenden Auswirkungen kann ausgeschlossen werden. Nicht gegeben 2.3 Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit Die Schallimmissionsbelastung durch die B 61 und den Sportplatz können durch Maßnahmen an den Gebäuden soweit reduziert werden, dass gesunde Wohnverhältnisse nicht gefährdet sind. Es handelt sich um eine Bestandssituation, die durch die Planung nicht verschärft wird. Die Risiken werden insgesamt als nicht erheblich bewertet

5 2.4 Umfang und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen 2.5 Bedeutung und Sensibilität des betroffenen Gebietes 2.6 betroffene Schutzgebiete Die Schallimmissionen der B 61 sind bei freier Schallausbreitung bereits in einer Entfernung von 170 m zur Fahrbahn soweit reduziert, dass gesunde Wohnverhältnisse auch ohne Maßnahmen an den Gebäuden gewährleistet sind. Damit ist lediglich ein kleiner Randbereich des Plangebietes von dieser Einschränkung betroffen. Es handelt sich um eine typische, innerstädtisch gewachsene Ortslage, die keine besondere Sensibilität gegenüber der Schallimmissionsbelastung erkennen lässt FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete Naturschutzgebiete gem. 23 BNatschG Nationalparke Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gem. 25 und 26 des BNatschG gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 BNatschG Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete Nördlich des Plangebietes befindet sich die Dalke mit ihren festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Diese liegen jedoch außerhalb des Plangebietes und werden durch die Planung nicht beeinträchtigt Gebiete, in denen die Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbes. Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder archäologisch bedeutende Landschaften Im Plangebiet befinden sich 6 Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Westlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich die Westfälische Klinik, die als Gesamtensemble mit Parkanlage geschützt ist. Die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen sollen auch den Denkmälern Erweiterungsspielräume zur Anpassung an heutige Nutzungserfordernisse bieten und damit der Erhaltung des Denkmals dienen. Sie können nur nach Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde in Anspruch genommen werden. Die Auswirkungen werden als nicht erheblich eingestuft Keine erhebliche Bedeutung Durch die Planung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Denkmäler zu erwarten

6 Resümee: Die Überplanung durch den Bebauungsplan 174 erfasst eine Fläche von rund m². Die Planung führt soweit heute erkennbar zu keinen erheblichen Auswirkungen im Sinne des 13 a (1) Nr. 2 BauGB. Bei der überschlägigen Überprüfung wurden keine Anhaltspunkte für wesentliche umweltrelevante Probleme erkennbar. Dies ergibt sich vor allem vor dem Hintergrund des Ziels der Planung, die bestehenden städtebaulichen Strukturen im Umfeld der denkmalgeschützten Westfälischen Klinik zu erhalten und einer ungesteuerten Verdichtung entgegenzuwirken. Im Zuge des Planverfahrens werden weitere umweltrelevante Stellungnahmen gesammelt und ausgewertet. Sofern hierdurch keine durchgreifenden, aus Umweltsicht ggf. kritischen Sachverhalte aufgezeigt werden, wird eine weitergehende Umweltprüfung nicht für erforderlich gehalten. Gütersloh,

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