Sind Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung auch Energieeffizienz-Experten?

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Transkript:

. Fachtagung für Prüfsachverständige 14. November 2013 Sind Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung auch Energieeffizienz-Experten? Präsentation: Dipl.-Ing. Verena Schirott Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung Zertifizierte Passivhausplanerin

Inhalt 1 Einführung / Rechtliche Grundlagen 2 Aufgaben 3 Anforderungen 4 Pflichten 5 Anerkennungsverfahren 6 Zusammenfassung

1 Einführung / Rechtliche Grundlagen Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlamentes über die Gesamteffizienz von Gebäuden Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlamentes über die Gesamteffizienz von Gebäuden (Weiterführung für EnEV-Novelle) Energieeinsparungsgesetz (EnEG) EnEV 2009, weitere Novelle EnEV (beschlossen am 16.10.2013, voraussichtlich ab 01.05.2014 gültig)

2 Aufgaben 2.1 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung Die Umsetzung der EnEV wird in den Bauvorschriften der Länder bzw. über Durchführungsverordnungen geregelt. Brandenburgische Bauordnung 66 (6) Bautechnische Nachweise (13.04.2010) "(6) Die Prüfung der Nachweise des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung erfolgt bei Sonderbauten durch Prüfsachverständige, soweit diese Nachweise nicht durch Prüfsachverständige erstellt sind. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise ist durch eine Prüfbescheinigung zu bestätigen."

EnEV-DV Berlin (17.12.2010) 1 Errichtung, Erweiterung und Änderung von Gebäuden Zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen bei der Errichtung von Gebäuden nach Abschnitt 2 und für die Erweiterungen oder Ausbau nach 9 Absatz 5 der EnEV, genügt es, dass Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung 1. die Vollständigkeit und Richtigkeit der Nachweise bescheinigen 2. die Bauausführung entsprechend der Nachweise überprüfen 3. die Vollständigkeit und Richtigkeit von Energieausweisen über die energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes bescheinigen.

2.2 KfW-Energieeffizienz-Experten Rundschreiben KfW (30.04.2013) Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes sollen die Qualität der Energieberatungen, Fachplanungen und Baubegleitungen verbessern. Sie bestätigen die Richtigkeit und Einhaltung der energetischen Anforderungen gemäß den entsprechenden Förderprogrammen der KfW in den Phasen Beratung, Planung und Durchführung.

3 Anforderungen Prüfsachverständige benötigen Fachwissen in den baukonstruktiven und baustofflichen Grundlagen des Wärmeschutzes von Gebäuden KfW-Energieeffizienz-Experten benötigen Fachwissen für ganzheitliche, Gewerke übergreifende Planung und Ausführung + Planung einer luftdichten und wärmebrückenarmen Gebäudehülle der thermischen Bauphysik und der zugehörigen Messtechnik den Grundlagen der energierelevanten Anlagentechnik der Wechselwirkung zwischen Wärmeschutz und Anlagentechnik der Anfertigung von Energie- und Wärmebedarfsausweisen gemäß Energieeinsparverordnung Stichprobenhafte Kontrollen aller für die Einhaltung der EnEV relevanter Maßnahmen Auswahl einer geeigneten Anlagentechnik ganzheitliche Betrachtung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und optimales Zusammenspiel Erarbeitung unterschiedlicher Varianten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit + Empfehlungen für die Ausführung qualitätssichernde und kontrollierende Baubegleitung

4 Pflichten BbgPrüfSV 3 (7) / EnEV-DV Bln 5 (3) Prüfsachverständige sind verpflichtet, regelmäßig an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Dies ist der Anerkennungsbehörde nachzuweisen. Regelheft, Stand: 07.01.2013 Vorgesehen ist eine Weiterbildung, die innerhalb von 2 Jahren 16 Unterrichtseinheiten von EnEV-Themen umfassen muss und nachzuweisen ist.

5 Anerkennungsverfahren Prüfsachverständige schriftliche Prüfung über 180 Minuten Die Prüfungsaufgaben werden durch einen Unterausschuss festgelegt und repräsentieren einen Querschnitt über alle Themen, die in den Anforderungen genannt sind. KfW-Energieeffizienz-Experte Arch./Ing. 130 UE; Sachverständige 70 UE mit Inhalten gem. Weiterbildungskatalog schriftliche Abschlussprüfung Prüfung wird durch den jeweiligen Weiterbildungsträger abgenommen. Aufgaben repräsentieren Querschnitt des vorgegebenen Weiterbildungskataloges. mündliche / praktische Prüfung Vertiefende Fragen zur schriftlichen Prüfung, Auswertung eines EnEV- Nachweises -

6 Zusammenfassung 1 Die Leistungsbilder der Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung und KfW-Energieeffizienz-Experten gleichen sich. 2 Prüfsachverständige sind für die privat-rechtliche Umsetzung einer Europarichtlinie verantwortlich. 3 KfW-Energieeffizienz-Experten bestätigen die Einhaltung der Förderrichtlinien der KfW. 4 Beide Gruppen benötigen für diese Aufgaben besondere Fachkenntnisse bezüglich der Energieeinsparverordnung und zugehöriger Normen, Vorschriften und Gesetze. 5 Es wird im weiteren Aufgabenfeld der Anerkennungsbehörden BBIK, Baukammer Berlin und Architektenkammer Berlin liegen über die Übernahme der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung in die dena-liste zu verhandeln.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit