Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Afterloadinganlagen

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Stand: 23.09.2016 Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 7 Absatz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für Afterloadinganlagen Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung gemäß 7 Absatz 1 StrlSchV. Sie soll es dem Antragsteller ermöglichen die stichpunktartige Aufzählung in der Anlage II Teil A der StrlSchV Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen - als to-do-liste abzuarbeiten. Bei vollständigen Angaben und Vorlage der geforderten Unterlagen zu den genannten Punkten ist davon auszugehen, dass die Vorgaben der Anlage II Teil A StrlSchV erfüllt sind. Der Antrag ist vom Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbevollmächtigten mit Ort und Datum zu unterschreiben und mit den zugehörigen Unterlagen 2-fach einzureichen. 1

Merkpostenliste Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Umgang gemäß 7 Absatz 1 StrlSchV o Neugenehmigung o Änderungsgenehmigung 1. Antragsteller/Strahlenschutzverantwortlicher 1.1. Name und Anschrift des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) nach 31 Absatz 1 StrlSchV (z. B. Unternehmen, Institut, Betreiber, Praxis,.) Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister 1.2. Name der Person, die nach 31 Absatz 1 Satz 2 StrlSchV die Aufgabe des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) wahrnimmt (z. B. gesetzlicher Vertreter bzw. der zur Vertretung der Geschäftsführung berechtigten Person,.) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, nicht älter als ein halbes Jahr, Verwendungszweck: Strahlenschutz Falls der Strahlenschutzverantwortliche selbst über die Fachkunde im Strahlenschutz verfügt: Bescheinigung der Fachkunde gemäß 30 Absatz 1 StrlSchV und alle Bescheinigungen über die Aktualisierung der Fachkunde Approbationsurkunde 1.3. Bevollmächtigter (falls vorhanden) Dem Antrag beizufügen ist: Bestätigungsschreiben über die Bevollmächtigung 2

1.4. Strahlenschutzbeauftragte SSB ( 31 Absatz 2 StrlSchV) für den medizinischen Bereich (für alle SSB) Ist dieser SSB noch im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern tätig, ist anzugeben wo und in welchem Umfang Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, nicht älter als ein halbes Jahr, Verwendungszweck: Strahlenschutz Bestellschreiben zum SSB (mit Unterschrift SSV und SSB) Bescheinigung der Fachkunde gemäß 30 Absatz 1 StrlSchV und ggf. alle Bescheinigungen über die Aktualisierung der Fachkunde Approbationsurkunde 1.5. Strahlenschutzbeauftragte SSB ( 31 Absatz 2 StrlSchV) für den physikalischen Bereich (Medizinphysik-Experte - MPE) (für alle SSB) Ist dieser SSB noch im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern tätig, ist anzugeben wo und in welchem Umfang Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, nicht älter als ein halbes Jahr, Verwendungszweck: Strahlenschutz Bestellschreiben zum SSB (mit Unterschrift SSV und SSB) Bescheinigung der Fachkunde gemäß 30 Absatz 1 StrlSchV und alle Bescheinigungen über die Aktualisierung der Fachkunde 1.6. Zur Anwendung bzw. technischen Mitwirkung berechtigte Personen und physikalisch-technisches Personal Ärzte mit Fachkunde im Strahlenschutz Ärzte mit Kenntnissen im Strahlenschutz Medizinisch-Technische Radiologie-Assistenten (MTRA) / Medizinisch- Technische Assistenten (MTA) Personen mit Kenntnissen Medizinphysik-Experten (MPE) 3

Bescheinigung der Fachkunde gemäß 30 Absatz 1 StrlSchV bzw. MTRA / MTA Urkunde) und alle Bescheinigungen über die Aktualisierung der Fachkunde Approbationsurkunde Bescheinigung über die Kenntnisse und alle Bescheinigungen über die Aktualisierung der Kenntnisse ( 30 Absatz 4 StrlSchV) 2. Dem Antragsteller bereits erteilte strahlenschutzrechtliche Genehmigungen. 3. Gerätetechnische und betriebstechnische Angaben der Afterloadinganlage Bezeichnung der Anlage Typ Hersteller der Anlage CE- Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz Maximal beabsichtigte Betriebsbelastung W A nach DIN 6853-2 (Gy/Woche) Angaben zur Abschirmung Bei Uran abgereichert - Masse - spezifische Aktivität (ansonsten 15 MBq/kg) - Gesamtaktivität oder andere Abschirmung 4. Zusammenstellung der radioaktiven Stoffe Radioaktive Stoffe in umschlossener Form 1 Lfd. Nr. Radionuklid maximale Einzelaktivität Stückzahl Gesamtaktivität Folgendes ist zu berücksichtigen: 2. Quelle im Zusammenhang mit dem Quellenwechsel Evtl. vorhandene Prüfstrahler. Technische Unterlagen zum Strahler 5. Software zur Maschinensteuerung Angaben zur Software Version der Software 6. Beabsichtigte Anwendung der Anlage Brachytherapie Strahlenphysikalische Messungen z.b. Qualitätssicherung, Oberflächenhauttherapie 1 Form im Sinne von 3 Nr. 29 b) StrlSchV 4

7. Standort der Anlage Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Gebäudeteil Raum Grundrisszeichnung (1:50 oder 1:100) Lageplan (1: 1000) Gebäudeplan (1:50 oder 1:100) 8. Baulicher Strahlenschutz 8.1. Strahlenschutzplan (1:50 oder 1:100) Eintragung der Strahlenschutzbereiche, Arbeitsplätze, Aufenthaltsbereiche Anordnung sämtlicher Räume mit Angabe der Wanddicken, bei Strahlenschutzwänden Angabe von Art und Dichte des Materials Angabe über die Nutzung der benachbarten Räume Eintragung der für den Strahlenschutz relevanten Angaben über die Installationen (z.b. Kabeldurchführungen, Be- und Entlüftungen) 8.2. Strahlenschutzberechnung nach DIN 6853-2 9. Beschreibung der Strahlenschutzbereiche Sperrbereich (z.b. Bestrahlungsraum) *) Kontrollbereich Überwachungsbereich Kennzeichnung der Strahlenschutzbereiche *) bei Strahlenquelle außerhalb der Abschirmung 10. Sicherheitssysteme 10.1. Angaben zur Notbeleuchtung (Funktionsbeschreibung) 10.2. Lage und Anordnung der Notausschalter 10.3. Signallampen zur Erkennung des Betriebszustandes Angaben zum gekoppelten Strahlenwarngerät Angaben zu Signallampen Akustisches Signal 10.4. Ausführung der Strahlenschutztür 5

10.4.1. Zugangssicherung (z.b. Türkontakte, Lichtschranke,..) 10.4.2. Beschreibung der Notöffnung bei Energieausfall 10.4.3. Bergungskonzept im Havariefall (z.b. mit Feuerwehr) 10.5. Angaben zum Not-Strahlenschutzbehälter und Beschreibung des Greifwerkzeugs 10.6. Patientenüberwachungssystem 10.6.1. Beschreibung des Kamerasystems 10.6.2. Wechselsprechanlage 10.6.3. Beschreibung des Patientenidentifikationssystems 11. Angaben zum Brand und Diebstahlschutz (DIN 25422) Ermittlung und Umsetzung der Brand- und Diebstahlschutzklasse Einteilung der Anlage in Gefahrengruppen gem. 52 StrlSchV mit Übersichtsplan in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr 12. Angaben über die Aufzeichnungen zur Ermittlung der Betriebsbelastung 13. Nachweis über die Mitteilung an die ärztliche Stelle 14. Bestrahlungsplanungssystem Angaben zum Bestrahlungsplanungssystem (u. a. zur Kompatibilität zu den beabsichtigten Anwendungen) 15. Angaben über die Einrichtungen zur Lokalisation 16. Angaben über netzunabhängiges, tragbares Messgerät zur Ermittlung der Ortsdosis- bzw. Ortsdosisleistung Typ: Modell: Energiebereich: 17. Angaben zur Personendosimetrie 18. Angaben zur Einweisung in das Bestrahlungsplanungssystem und in den Betrieb der Afterloadinganlage 6

19. Strahlenschutzanweisung (ggf. Entwurfsfassung) Insbesondere - unter Berücksichtigung der Störung der selbstständigen Rückkehr des Strahlers in den Strahlenschutzbehälter (Strahlerbergung) - mit der Bergung beauftragte Personen 20. Angaben zu vorgesehenen Prüfungen und Wartung nach 66 und 83 Absatz 5 und 5 StrlSchV für alle mit dem Betrieb der Afterloadinganlage benötigten Einrichtungen und Komponenten. (z.b. Bestrahlungsplanungssystem, Lokalisationseinrichtungen, ), einschließlich Angaben zur Aufgabenverteilung - Durchführung der Sachverständigenprüfung - Plan für die vorgesehenen regelmäßigen Funktionsprüfungen und Wartungen - Plan zur Durchführung von internen Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich der Angaben zur Prüfung des Gesamtkonzeptes (Zusammenwirken aller für die Bestrahlung und Bestrahlungsplanung erforderlicher Einzelkomponenten) 21. Nachweis der Deckungsvorsorge (AtDeckV) 7