Praktikumsleitfaden für Betriebe

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Transkript:

Praktikumsleitfaden für Betriebe Informationen und Materialien zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schülerpraktika

Vorschläge zum Aufbau und zur Gestaltung von Schülerpraktika Um Ihnen die Durchführung eines Schülerpraktikums zu erleichtern, haben wir Ihnen im Folgenden einige Materialien zusammengestellt. Damit möchten wir Sie unterstützen, qualifizierten Nachwuchs auszuwählen und den Praktikanten helfen, bei ihrer Berufswahl bewusste Entscheidungen zu treffen. Um den Nutzen des Praktikums für beide Seiten zu erhöhen, sollten Sie bei der Vorbereitung berücksichtigen, wie alt der Praktikant ist, von welcher Schulform er kommt, wie lange er bleibt und mit welchem Ziel der Jugendliche und auch Sie das Praktikum durchführen. Dient es dem Reinschnuppern in den Beruf oder die Arbeitswelt oder ist der Praktikant ein potenzieller Auszubildender für Sie? Hilfreich auch für zukünftige Praktika kann ein Praktikumsplan sein, der in übersichtlicher Form zeigt, wann und wo der Praktikant im Einsatz ist bzw. welche Inhalte Sie vermitteln möchten. Dieses Vorgehen verhindert Leerlaufzeiten, erleichtert die Durchführung und vereinfacht auch die Vor- und Rückschau des Praktikums. Aufbau eines Schülerpraktikums Ein Schülerpraktikum besteht idealerweise aus einem Bewerbungsverfahren, einem Einstieg (dem ersten Tag beispielsweise), dem begleiteten Arbeiten und dem Abschlussteil. Außerdem finden Gespräche mit dem betreuenden Lehrer statt. Während des Praktikums und zum Abschluss schreiben die Praktikanten ihre Erfahrungen und Erlebnisse in ein Berichtsheft. Ein guter Anfang Ob am Ende für beide Seiten eine positive Bilanz gezogen werden kann, entscheidet oft der erste Tag. Es sollte deutlich sein, welche Aufgaben der Praktikant im

Praktikum übernehmen kann und welche nicht. Die betreuende Person im Betrieb sollte sich daher ausreichend Zeit nehmen können, um mit dem Praktikanten die Aufgabenbereiche, gegenseitige Erwartungen und Verhaltensregeln durchzusprechen. Stellen Sie den Praktikanten den Vorgesetzten und Kollegen vor. Bedenken Sie, das Praktikum ist für Schüler häufig der erste Kontakt mit der Arbeitswelt. Die Jugendlichen sind oft unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Zeigen und erklären Sie dem Praktikanten die relevanten Arbeits- und Sozialräume. Sicher ist sicher Hilfreich für alle Beteiligten ist es, wenn der Praktikant die wesentlichen Informationen zu Arbeitszeiten, Bekleidungsvorschriften und sonstige wichtige Auszüge der Betriebsordnung oder betrieblichen Gepflogenheiten in einem Übersichtsblatt erhält. Insbesondere Sicherheitsbestimmungen sollten je nach Tätigkeit in angemessener Wichtigkeit erläutert werden. Lassen Sie sich die Kenntnisnahme der Regeln vom Praktikanten unterschreiben. Nicht so sehr aus versicherungsrechtlichen Gründen, sondern vor allem aus pädagogischen Gründen. Motivation Wichtig für den Praktikanten ist, am Ende des Praktikums zumindest ein kleines Ergebnis der eigenen Arbeit in Händen halten zu können. Sinnvoll und motivierend für die gesamte Praktikumszeit ist es deshalb, dass sich die betreuende Person im Unternehmen eine Arbeitsprobe überlegt, die im Rahmen der Möglichkeiten für den Praktikanten liegt. Sie können nicht voraussetzen, dass der Praktikant gleich beim ersten Mal alle Aufgaben versteht und richtig umsetzt. Mangelndes Handlungswissen, fehlende Problemlösungsstrategien aber auch Unsicherheit sowie Nervosität sind einige der

Hemmnisse. Motivationsfördernd ist, wenn die Aufgaben weder über- noch unterfordern. Falls Sie zurzeit Auszubildende im 2. oder 3. Ausbildungsjahr haben, können diese mit dem Praktikanten zusammenarbeiten. Der Altersunterschied zu dieser erfahrenen Person ist noch nicht so groß, und auch für Ihre Auszubildenden ist es sicher eine tolle Erfahrung. Ein Organisationsvorschlag Ein Praktikant bis 15 Jahre darf maximal 7 Stunden am Tag arbeiten. Nach 4,5 Stunden muss eine Pause gemacht werden. Insgesamt muss die Dauer der Pausen pro Tag 60 Minuten betragen. Pausenzeiten können aufgeteilt werden, eine Pause muss aber mindestens 15 Minuten dauern. Somit hat der gesamte Arbeitstag im Praktikum 8 Stunden. Möglich wäre beispielsweise, dass der Praktikant morgens zwar zur gleichen Zeit wie alle anderen beginnt, den Feierabend jedoch etwas früher einläutet. Nach Möglichkeit sollte die betreuende Person im Unternehmen sich morgens eine halbe Stunde Zeit für den Praktikanten nehmen, um den weiteren Tagesablauf kurz zu besprechen. Am Ende eines jeden Arbeitstages sollte der Praktikant eine halbe Stunde Zeit haben, um das Berichtsheft zu führen. Das Führen dieses Heftes ist Teil des Schülerbetriebspraktikums. Regen Sie den Praktikanten auch an, selber Fragen zu stellen, das kann Unsicherheiten vermindern und Hemmschwellen abbauen. Nachbereitung und Praktikumsbescheinigungen für Schüler Um den Nutzen des Praktikums zu erhöhen, sollten Sie auch für den Abschluss ein wenig Zeit einplanen. Wichtig ist ein beiderseitiges Feedback. Für den Praktikanten ist Ihre Rückmeldung im Gespräch besonders wichtig. Er erhält direkt aus der Praxis wichtige Tipps und wertvolle Hinweise für seine weitere Berufswegeplanung. Auch eine schriftliche Rückmeldung kann wichtig werden.

Nutzen Sie aber auch die Chance, den Praktikanten um eine Rückmeldung zu bitten: Sie erhalten einen Einblick, wie Ihr Betrieb von außen wahrgenommen wird. Nützlich für die weitere berufliche Orientierung Ihres Praktikanten wäre es, wenn Sie am Ende jeweils eine Bescheinigung ausstellen würden. Wenn Sie darin die verrichteten Tätigkeiten benennen, hält der Praktikant ein greifbares Ergebnis der geleisteten Arbeit in Ihrem Betrieb in den Händen. Diese Bescheinigung kann dem jungen Menschen auch bei späteren Bewerbungen hilfreich sein. Die Bescheinigung zeigt, dass sich der Schüler bereits konkret auf das Arbeitsleben vorbereitet hat und weiß, was sie erwartet. Schauen Sie sich zum Schluss noch den Praktikumsbericht an. Er enthält Erfahrungen und Erkenntnisse, die Ihr Praktikant während seines Praktikums in Ihrem Betrieb gemacht hat. Es ist für den Praktikanten auch eine Art der Wertschätzung, wenn Sie nochmals sehen möchten, was er geschrieben hat.

Rechtliche und organisatorische Fragen Im Zusammenhang mit der Durchführung und Organisation von Praktika tauchen oft zahlreiche Fragen auf. Wir versuchen, die wichtigsten Fragen zu klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen können. Für Praktikanten unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Den vollständigen Text finden Sie auch im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html Für volljährige Praktikanten gelten die üblichen Arbeitsschutz- und zeitbestimmungen. Versicherung Schülerpraktika sind schulische Veranstaltungen. Der Praktikant ist über die Schule auf seinem Hinund Rückweg zum Praktikumsbetrieb sowie während der Tätigkeit als Praktikant sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert. Von der Sozialversicherungspflicht sind Schüler befreit. Jugendarbeitsschutzgesetz Für Kinder unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten die Bestimmungen des JArbSchG. Jugendliche im Sinne des Gesetzes sind mindestens 15 aber noch nicht 18 Jahre alt. Die Vollzeitschulpflicht ist nach 9 Schuljahren erfüllt. Das Beschäftigungsverbot für Kinder ist im Rahmen des schulischen Betriebspraktikums aufgehoben. Arbeitszeiten Die tägliche Beschäftigungszeit für Schüler bis 15 Jahren beträgt 7 Stunden, für Jugendliche 8 Stunden, wöchentlich nicht mehr als 35 bzw. 40 Stunden. Praktikanten dürfen höchstens 4,5 Stunden ohne Ruhepause arbeiten. Dann ist eine Pause von 30 Minuten fällig. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit am Tag steht ihnen eine Ruhezeit von 60 Minuten zu. Normalerweise dürfen Praktikanten nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr arbeiten. Für Schüler über 16 Jahren gibt es Ausnahmen: im Gast- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, in der Landwirtschaft und in Bäckereien ab 5 Uhr. Schüler ab 17 Jahren dürfen in Bäckereien bereits ab 4 Uhr arbeiten. Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Samstagsarbeit ist verboten. Ausnahmen gelten für Krankenanstalten, Pflegeheime, Verkaufsstellen, Bäckereien, im Friseurhandwerk, Verkehrswesen, der Landwirtschaft, in der Gastronomie und Kfz- Reparaturwerkstätten. Dann muss der Praktikant an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freigestellt werden. Sonntagsarbeit ist ebenfalls verboten. Ausnahmen gelten für Krankenanstalten, Pflegeheime und das Gastgewerbe. Dann muss der Praktikant an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freigestellt werden. An gesetzlichen Feiertagen dürfen Schüler nicht beschäftigt werden. Ausgeschlossene Arbeiten

Praktikanten dürfen keine Arbeiten verrichten, die sie körperlich oder seelisch belasten. Dazu zählen z. B. Arbeiten mit schweren Lasten oder mit gefährlichen oder giftigen Stoffen, Akkordarbeit, Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung oder Arbeiten, die sehr hohe Verantwortung verlangen. Manche Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn der Schutz durch einen Fachmann sichergestellt ist. Schüler dürfen nicht mit Gefahrenstoffen arbeiten und sie dürfen keine Fahrzeuge führen. Sie dürfen keine gefährlichen Tätigkeiten ausführen, z. B. Maschinen bedienen oder Gerüste bauen, oder Aufgaben übernehmen, die nur ausgebildeten Fachkräften erlaubt sind. Die Sorgfaltspflicht zur Einhaltung dieser Bestimmungen obliegt den Aufsichtsführenden im Betrieb, da Schüler keine Kompetenzen besitzen, diese Einschätzung vorzunehmen ( 22-24, 29 JArbSchG). Gefahrenunterweisung Eine Unterweisung über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtung und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren ist erforderlich. Eine ausreichende Aufsicht durch fachkundige erwachsene Personen ist durch den Praktikumsbetrieb sicherzustellen. Bekleidung Soweit Beschäftigte aufgrund der geltenden Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstungen, wie Kopf-, Augen- oder Gehörschutz und Sicherheitsschuhe, zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Praktikanten mit solchen Aufgaben auch nur dann betraut werden, wenn sie die vorgeschriebene Schutzausrüstung benutzen. In diesem Fall muss der Praktikumsbetrieb auch dem Praktikanten diese Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Datenschutz Im Rahmen der Einweisung sind die Praktikanten auf den Datenschutz hinzuweisen. Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Gesundheitszeugnis) Hat der Praktikant im Rahmen seiner Tätigkeit mit Lebensmittel zu tun (Verkauf und Verarbeitung offener Lebensmittel), benötigt er eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (Auflage Gesundheitsamt). An einer Belehrung muss innerhalb 3 Monate vor Beginn des Praktikums teilgenommen werden. Die Bescheinigung über die Belehrung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt und ist dem Praktikumsbetrieb zu übergeben. Die Bescheinigung ist ein Jahr lang gültig. Vergütung Bei 2-4 wöchigen Schülerpraktika und freiwilligen Schnupperpraktika oder Praktika im Rahmen der Bewerberauswahl sind Vergütungen nicht üblich.

Infobogen für Praktikanten und Schulen Praktikumsbetrieb Name des Betriebs Anschrift Ansprechpartner Telefon E-Mail Infos zum Praktikum Vereinbarter Praktikumszeitraum Beruf/Abteilung Besondere Vereinbarung Erster Praktikumstag, Uhrzeit Bitte melden bei Bitte bringen Sie mit: Angemessene Kleidung Bescheinigung/Kontaktdaten der Schule/Eltern Gesundheitszeugnis Vorlage / Vorgabe Praktikumsmappe Sonstiges Bei Krankheit Rufen Sie bitte an: Herrn/Frau Telefon Legen Sie ein ärztliches Attest / eine ärztliche Bescheinigung vor. Wir bestätigen, dass der Praktikant im oben genannten Zeitraum ein Schülerpraktikum in unserem Unternehmen absolvieren kann. Unterschrift und Stempel des Betriebes

Praktikumsvertrag Zwischen (Unternehmen) Firmierung, Adresse und Praktikant Name, Adresse, Geburtsdatum wird nachstehend ein Vertrag für ein Praktikum im Beruf/Berufsfeld abgeschlossen. Das Praktikum beginnt am und endet am. Die tägliche Arbeitszeit beträgt Stunden und ist wie folgt aufgeteilt: Verantwortlicher Mitarbeiter im Betrieb für die Durchführung des Praktikums ist Herr/Frau, Telefon/ E-Mail Das Praktikum hat das Ziel, dem Praktikanten Einblicke in den Arbeits- und Berufsalltag zu gewähren. Der Praktikumsbetrieb kann feststellen, ob ein Ausbildungsverhältnis mit dem Praktikanten in Frage kommt. Der Praktikumsbetrieb stellt auf Wunsch des Praktikanten eine Bescheinigung aus. Das Praktikum kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig gelöst werden. Der Praktikant hat keinen Anspruch auf Vergütung, während der Praktikumszeit besteht kein Urlaubsanspruch. Der Haftpflicht- und Unfallschutz ist durch die Schule gesichert. Der Praktikumsbetrieb meldet der Schule aufgetretene Fehlzeiten und übersendet ggf. eingehende Krankheitsbescheinigungen und umgekehrt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Umseitig genannten Rechte zu gewähren und Pflichten zu erfüllen. Ort, Datum Unterschrift Praktikant Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Unterschrift Unternehmen Praktikumsvertrag Seite 1

Rechte und Pflichten Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, sich dem Ziel des Praktikums entsprechend zu verhalten und insbesondere einen fachlich und persönlich geeigneten Ansprechpartner für die Anleitung zu benennen. alle erforderlichen Belehrungen, Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit des Praktikanten vorzunehmen und umzusetzen. auf Datenschutzbestimmungen hinzuweisen. den Praktikanten mit leichten und geeigneten Tätigkeiten zu beschäftigen, die dem Praktikumsziel dienen. die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten Beschäftigungsverbote und beschränkungen zu beachten. Pausenzeiten festzulegen und einzuhalten. Der Praktikant verpflichtet sich, sich dem Ziel des Praktikums entsprechend zu verhalten und insbesondere sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen zu befolgen. die Betriebsordnung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten sowie betriebliche Gegenstände zu bewahren und pfleglich zu behandeln. bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, auch nach Ende des Praktikums. gegenüber Dritten über alle ihm/ihr bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren. bei Krankheit und anderen Hinderungsgründen den Praktikumsbetrieb und die Schule unverzüglich zu unterrichten und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Praktikumsvertrag Seite 2

Verhaltensregeln für Praktikanten Kleiden Sie sich angemessen. Fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind. Seien Sie pünktlich. Rufen Sie im Betrieb an, wenn Sie krank sind oder sich aus wichtigen Gründen verspäten. Sie erwarten zu Recht höflich behandelt zu werden. Seien Sie daher auch höflich und freundlich zu Ihren Vorgesetzten und Kollegen. Falls Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie bitte nach. Jeder Betrieb hat eine Betriebsordnung. Lesen Sie diese bitte genau durch und halten Sie sich daran. Pausen im Betrieb sind anders als in der Schule. Sie dienen Ihrer Erholung und sind wichtig, damit Sie sich anschließend wieder konzentrieren können. Jeder sollte sich so verhalten, dass er niemand anderen stört. Unfallschutz und Sicherheit sind oberstes Gebot am Arbeitsplatz. Bitte beachten Sie die Schutzbestimmungen sorgfältig und befolgen Sie die Anweisungen. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie bitte nach. Behandeln Sie die Ihnen anvertrauten Gegenstände und Werkzeuge sorgfältig. Lassen Sie sich den Umgang damit genau erklären. Achten Sie genau auf die Anweisungen, die man Ihnen gegeben hat. Mutwillig zerstörte Gegenstände, Geräte und Maschinen müssen Sie bezahlen. Achten Sie darauf, Betriebsgeheimnisse nicht auszuplaudern. Sprechen Sie nicht mit anderen über Dinge, die Ihnen vertraulich mitgeteilt worden sind. Versuchen Sie mit offenen Augen durch den Betrieb zu gehen und Aufgaben selbst zu erkennen und zu erledigen. Bieten Sie Ihre Unterstützung an, wenn Sie gerade nicht mit einer Aufgabe betreut sind. Erfragen Sie die Informationen, die für Ihre Dokumentation wichtig sind. Die Kollegen sind gerne bereit, Ihre Fragen zu beantworten, wenn der Zeitpunkt stimmt. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sprechen Sie offen mit Ihrem Praktikumsbetreuer darüber. Sie können sich auch an Ihren Lehrer wenden. Ziel des Praktikums ist es, den Arbeitsalltag einer Tätigkeit / Berufes in einem Betrieb zu erleben. Lassen Sie sich richtig auf Ihr Praktikum ein! Auch in der Ausbildung werden Sie mit einfachen Aufgaben beginnen, die oft wichtig sind für die weiteren Anforderungen. So können Sie auch Ihre Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit oder Ihre Teamfähigkeit erproben und auch unter Beweis stellen. Praktikumsvertrag Seite 3

Personalbogen Praktikant Praktikant Erziehungsberechtigte/r Vor- /Nachname Vor- /Nachname Geburtsdatum/Alter Anschrift Telefon E-Mail Telefon privat Telefon dienstlich E-Mail Infos zum Praktikum Vereinbarter Praktikumszeitraum Beruf/Abteilung Ansprechpartner im Betrieb Besondere Vereinbarung Schule (Name, Anschrift, Telefon) Betreuende Lehrkraft Telefon/E-Mail/Erreichbarkeit Bei Unfällen Hausarzt Telefon Letzte Tetanusimpfung Bekannte Allergien Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. Es besteht eine Haftpflichtversicherung über den Schulträger. Unfälle während des Praktikums oder auf dem Weg zwischen Praktikumsstelle und Wohnung sind durch die bestehende Unfallversicherung der Schule abgedeckt.

Praktikumzeugnis / Praktikumsbescheinigung Der Praktikant geb. am absolvierte in der Zeit von bis im Ausbildungsberuf/Berufsfeld ein Schülerpraktikum in unserem Betrieb. Während des Praktikums war Frau/Herr in folgenden Bereichen tätig: Dabei verrichtete sie/er folgende Tätigkeiten: Besonders positiv ist dabei aufgefallen: Was müsste der Praktikant noch dazulernen? Gesamteindruck Der Praktikant zeigt sich für das oben genannte Berufsfeld / den Ausbildungsberuf geeignet bedingt geeignet nicht geeignet Begründung: Betrieb, Anschrift Ansprechpartner im Unternehmen: Ort, Datum, Unterschrift