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Transkript:

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel International Center Besucheranschrift Westring 400, Ecke Olshausenstraße 24118 Kiel Tel. Zentrale: 0431/880-3715 Internet: http://www.uni-kiel.de/international ERASMUS-Hochschulkoordinatorinnen Dr. Elisabeth Grunwald und Antje Volland Tel. 0431/880-3717, Fax 0431/880-7307 E-Mail: avolland@uv.uni-kiel.de ERASMUS-Büro Petra Struck Tel. 0431/880-2306, Fax 0431/880-7307 E-Mail: pstruck@uv.uni-kiel.de herausgegeben vom Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel International Center November 2011 unterwegs in europa leitfaden für kieler erasmus-studierende C A U Christian-Albrechts-Universität zu Kiel International Center Auslandsstudium Foto Umschlag Skanderbeg Schmusch, ERASMUS-outgoing 2007/08 nach Istanbul, prämiertes Bild im Rahmen des Fotowettbewerbs von»campus International«

Unterwegs in Europa Leitfaden für Kieler Erasmus-Studierende November 2011 Ansprechpartnerinnen im ERASMUS-Büro des International Center: Antje Volland und Dr. Elisabeth Grunwald LLP/ERASMUS-Hochschulkoordinatorinnen Tel.: 0431/880-3717, Fax: 0431/880-7307 E-Mail: avolland@uv.uni-kiel.de Petra Struck ERASMUS-Büro Tel.: 0431/880-2306, Fax: 0431/880-7307 E-Mail: pstruck@uv.uni-kiel.de Besucheranschrift Christian-Albrechts-Universität zu Kiel International Center Westring 400, Erdgeschoss, Eingang Westring 24118 Kiel Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium und -Praktikum ca. alle 4 Wochen Seminarraum, International Center Termine siehe Internet unter http://www.international.uni-kiel.de Eine Info-Veranstaltung zum ERASMUS-Programm findet jährlich gegen Ende des Jahres statt. Sprechstunden Vorlesungszeit Mo. und Do.: 9 12 Uhr, Di.: 14 16 Uhr (Mo. entfällt in der vorlesungsfreien Zeit) Öffnungszeiten Infozimmer Mo. Do.: 9 12 Uhr, 13 16 Uhr, Fr.: 9 12.00 Uhr

Grußwort Liebe Studierende, Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Auslandsstudium im Rahmen des ERASMUS-Programms interessieren. Vielleicht haben Sie sich bereits beworben oder sind sogar schon als ERASMUS-Student/in für einen Austausch ausgewählt worden. Sicherlich haben Sie viele Fragen: Welche Vorteile bietet mir das Programm? Welche Partnerhochschulen kommen für mich in Frage? Wie kann ich mich bewerben? Worauf muss ich achten? Wer kann mir helfen? Um solche Fragen zu klären, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, die Ihnen bei der Vorbereitung und der erfolgreichen Durchführung Ihres Studienvorhabens im Ausland helfen sollen. Darüber hinaus ist dieser Leitfaden auch als»ratgeber«während Ihres Auslandsaufenthalts gedacht, da er Sie an die wichtigsten Daten und»papiere«erinnert, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihr Studienvorhaben konzentrieren können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrer Auslandsplanung. Ihr International Center

2 3 Erasmus WAS IST ERASMUS? Das EU-Bildungsprogramm ERASMUS wurde bereits 1987 ins Leben gerufen. Die neue Generation der EU-Bildungsprogramme (2007 bis 2013) ist unter dem Dachprogramm»Lebenslanges Lernen (LLP)«zusammengefasst. Mit einer Beteiligung von über 4.000 Hochschulen aus 33 europäischen Staaten sowie bisher über 2,2 Millionen geförderten Studierenden und mehr als 250.000 Dozenten ist ERASMUS eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. ERASMUS hat sich mit der Förderung der Auslandsmobilität, der Entwicklung gemeinsamer Lehrpläne und europäischer Intensivprogramme zu einem wichtigen Instrument der Internationalisierung der europäischen Hochschulen entwickelt. Damit trägt ERASMUS wesentlich zur Ausgestaltung des europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses bei. Die Erfolgsgeschichte von ERASMUS soll fortgeschrieben werden. 3 Millionen Studierende sollen bis zum Jahr 2013 drei bis zwölf Monate im Ausland studiert oder ein Praktikum absolviert haben. Informationen zum ERASMUS-Programm finden Sie auf unserer Webseite: http://www.international.uni-kiel.de WER KANN TEILNEHMEN? 3 Sie müssen in einem Studiengang der Christian- Albrechts-Universität (CAU) eingeschrieben sein. 3 Die Förderung ist bis einschließlich der Promotion möglich. 3 Studierende aller Nationalitäten können am ERAS- MUS-Programm teilnehmen. 3 Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden. 3 Sie verpflichten sich zu einem Mindesterwerb von 10 credits pro Semester. IN WELCHE LÄNDER KANN ICH GEHEN? Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz und Kroatien. WAS BIETET ERASMUS? Studierende können jeweils einmal für ein ERASMUS- Studium (SMS) und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (SMP) von je maximal 12 Monaten gefördert werden. Diese 12 Monate müssen jeweils in einem akademischen Jahr absolviert werden. Eine ERASMUS-Förderung ist somit für maximal 24 Monate pro Studierendem möglich.

4 5 Studium und Praktikum können im Rahmen eines einzigen Auslandsaufenthalts miteinander kombiniert werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 3 das Praktikum findet unter Aufsicht der Gasthochschule statt, an der der Studienaufenthalt absolviert wird. 3 das Praktikum und das Studium folgen unmittelbar zeitlich aufeinander. Diese Kombination von Praktikum und Studium wird als eine SMS-Periode gewertet; ein kombinierter Aufenthalt ist für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten möglich. Dabei ist die Kombination von z. B. einem Monat Praktikum mit zwei Monaten Studium eine erlaubte Variante. Bei dieser Kombination werden die 3 Monate als Studienaufenthalt (SMS) gewertet, so dass das Förderkontingent für SMS ausgeschöpft ist. Danach ist nur noch eine reine Praktika-Förderung möglich (SMP maximal 12 Monate). Sie erhalten Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und werden in der Regel bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc. von der Gastinstitution betreut. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sollen durch das sogenannte»learning Agreement«gewährleistet sein. Sie sind von den Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Sie erhalten einen Mobilitätszuschuss für Ihren Auslandsaufenthalt: In den letzten Jahren erhielten Studierende der CAU rund 200 Euro pro Monat. Für Auslandspraktika werden in der Regel höhere Zuschüsse gezahlt. Die monatliche Rate an der CAU liegt bei 350 Euro. Für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung. Wenn Sie BAföG-Empfänger sind und als ERASMUS- Student innerhalb der EU studieren, erhalten Sie den gleichen ERASMUS-Zuschuss wie Nicht-BAföG-Empfänger. Der ERASMUS-Zuschuss ist anrechnungsfrei. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bafoeg.bmbf.de Ihre Rechte und Pflichten als ERASMUS-Studierender können Sie in der sog. ERASMUS-Studentencharta nachlesen, die auf der ERASMUS-Seite im Internet einzusehen ist oder Ihnen bereits persönlich ausgehändigt wurde. WIE FUNKTIONIERT DAS ERASMUS-PROGRAMM AN DER CAU? Der Austausch von Studierenden beruht auf sogenannten bilateralen Verträgen, die Hochschullehrer der einzelnen Fachbereiche der CAU mit Partnerinstitutionen im Ausland abschließen. Derzeit stehen den Studierenden der CAU über 600 Austauschplätze an über 200 europäischen Partnerhochschulen zur Verfügung. Als sogenannte»programmbeauftragte«(pb) sind die initiierenden Hochschullehrer Ansprechpartner der Studierenden und führen die Besetzung der Austauschplätze durch.

12 6 713 UND SO GEHT S 1. Auswahl des Landes und der Hochschule Wenn Sie am ERASMUS-Programm teilnehmen möchten, müssen Sie als erstes prüfen, ob es in Ihrem Fach/ Institut ERASMUS-Programmbeauftragte gibt und mit welchen Hochschulen diese kooperieren. Diese Informationen erhalten Sie in folgenden Übersichtstabellen auf der ERASMUS-Webseite: 1.»ERASMUS-Partnerhochschulen der CAU«(PDF-Datei). 2.»ERASMUS-Programmbeauftragte der CAU«(PDF-Datei). Achtung: Sie können nur Kooperationen wählen, die für Ihr Studienfach (-fächer) gelten. Ein fachfremder Austausch ist nicht möglich. 2. Bewerbung beim ERASMUS-Programmbeauftragten Kontaktieren Sie als nächstes den jeweiligen ERAS- MUS-Programmbeauftragten (sogenannter»departmental Coordinator«) und bringen in Erfahrung, ob interne Bewerbungstermine bzw. Bewerbungsvoraussetzungen festgelegt sind. Für den Austausch und die Auswahl der Studierenden sind die jeweiligen Hochschullehrer verantwortlich. Diese können individuell Termine und Voraussetzungen festlegen, so dass es Unterschiede von Institut zu Institut geben kann. 3. Bewerbung beim ERASMUS-Büro im International Center der CAU Wenn Ihr Programmbeauftragter Sie ausgewählt und Ihrer Hochschulwahl zugestimmt hat, müssen Sie sich online beim ERASMUS-Büro anmelden. Den Link zur Bewerbung finden Sie auf der ERASMUS-Webseite. Hier halten wir auch Informationen für Sie bereit, die Ihnen beim Ausfüllen der Bewerbung behilflich sind. Die Bezeichnungen und Codes der Gastuniversitäten können Sie der ERASMUS-Partnerhochschultabelle entnehmen. Drucken Sie Ihre vollständige Bewerbung aus und lassen diese vom ERASMUS-Programmbeauftragten des Instituts unterschreiben. Die Bewerbungen sollen dann möglichst gebündelt über das Institut per Hauspost an das International Center geschickt werden. Einsendeschluss dafür ist der: 15. Februar bei Bewerbungen zum Wintersemester 15. Juli bei Bewerbungen zum Sommersemester. Bitte beachten Sie, dass das International Center keine schriftlichen Bestätigungen erteilt. Sobald uns die vom Programmbeauftragten unterschriebene Bewerbung vorliegt, sind Sie automatisch ERASMUS-Student der CAU ein sogenannter»outgoing«. Nachdem Sie sich online angemeldet haben, müssen Sie ein»learning Agreement«(LA) erstellen. Das Formular finden Sie als Download auf der ERASMUS- Formularseite im Internet. Auf dem Learning Agreement werden alle Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland besuchen möchten, sofern diese bekannt sind, eingetragen (in Absprache mit Ihrem PB, ggf. mit dem Prüfungsamt). Das LA muss vom Fachbereich unterschrieben und der Gasthochschule zugeschickt werden möglichst zusammen mit den Bewerbungsformularen der Gastuniversität (siehe Punkt 4). Hält die Gastuniversität ein eigenes LA bereit, so ist es ausreichend, dieses zu benutzen. Die Gasthochschule überprüft die ausgewählten Kurse und unterzeichnet das LA ebenfalls (ist aber nicht dazu verpflichtet, fachfremden Kursen zuzustimmen). Beide Unterschriften sollen garantieren, dass die ausgewählten Kurse im gewünschten Zeitraum an der Gastuni angeboten und nachher von Ihrem Fachbe-

12 8 913 reich anerkannt werden. Erst, wenn das von allen Beteiligten unterschriebene LA vorliegt, schicken Sie bitte eine Kopie an das International Center der CAU (spätestens 4 Wochen nach Abreise). 4. Bewerbung an der Partnerhochschule Alle ERASMUS-Studierende müssen sich auch an der Gastinstitution bewerben. Die Namen der Partnerhochschulen finden Sie in der Übersichtstabelle»ERASMUS-Partnerschaften«. Hinsichtlich der Bewerbungsmodalitäten (Termine, Bewerbungsformulare, Kurse, Unterkunft) haben Sie folgende Möglichkeiten, Informationen und die erforderlichen Formulare zu erhalten: 3 über die Homepage der jeweiligen Partnerhochschule 3 per E-mail durch das International Center (insofern uns die Gasthochschulen die Bewerberinfos ggf. auch die Bewerbungsformulare zusenden leiten wir diese an die Studierenden weiter) 3 in der Info-Bibliothek des International Center 3 beim Programmbeauftragten Ihres Instituts. Eine ausgezeichnete Informationsquelle bilden die Erfahrungsberichte der»ehemaligen«, die in der Infobibliothek des International Center (IC) einzusehen sind. In Problemfällen wenden Sie sich bitte an uns bzw. an den ERASMUS-Koordinator der Partnerhochschule. Bitte haben Sie Geduld, wenn sich die Gasthochschule nach Ihrer Bewerbung nicht sofort bei Ihnen meldet. Häufig werden die Zulassungen frühestens nach Ablauf der Bewerbungsfristen ausgestellt. Weitere Informationsquellen zum Gastland: 3 Länderhinweise des DAAD im Internet unter http://www.daad.de 3 Info-Bibliothek im International Center 3 Erfahrungsberichte von ehemaligen ERASMUS-Studierenden (Info-Bibliothek im International Center) 3 Linksammlung auf unserer Webseite 5. ERASMUS-Zuschuss Geld in zwei Raten Die Höhe der monatlichen Zuwendung richtet sich nach der Gesamtzahl der Austauschmonate aller ERASMUS- Studierenden. Die Berechnung der ERASMUS-Zuschüsse kann somit erst bei Vorlage aller Anmeldungen erfolgen. Auszahlungsgrundlage ist die von Ihrer Gastuniversität ausgefüllte»confirmation of Arrival«(dieses Formular erhalten Sie kurz vor Ihrer Abreise von uns per E-Mail). Erst nach Vorlage der Ankunftsbestätigung (Fax durch die Gastuniversität genügt) wird die Zahlung der 1. ERASMUS-Rate veranlasst. Die Auszahlung der 2. ERASMUS-Rate (in der Regel im August) kann erst erfolgen, wenn von allen Studierenden alle Unterlagen vorliegen. Hierzu gehören der zweiteilige Erfahrungsbericht sowie die Confirmation of Attendance, die Sie kurz vor Ihrer Abreise von der Gasthochschule unterschreiben lassen. Hieraus geht Ihre genaue Aufenthaltsdauer im Ausland hervor. Das Formular schicken wir Ihnen vor der Abreise per E-Mail zu.

12 10 11 13 6. Welche Papiere zu welchen Terminen? Online Bewerbung 15.02. für das Wintersemester 15.07. für das Sommersemester Learning Agreement (LA) vor, spätestens jedoch 4 Wochen nach Studienantritt im Ausland Confirmation of Arrival nach Ankunft an der Gastuni per Fax oder E-Mail zum IC Confirmation of Attendance 3 per Fax oder E-Mail zum IC 3 Studierende des Wintersemesters: kurz vor oder direkt nach Studienende im Ausland 3 Studierende des Sommersemesters: spätestens bis zum 15. Juli Transcript of Records Bescheinigung der Studienleistungen Kopie spätestens bis 15. August im IC abgeben zweiteiliger Erfahrungsbericht (DAAD-Fragebogen und ausgeschriebener Bericht) zum 1. Mai (das gilt für alle Studierenden). Eine Kopie sollte zum Programmbeauftragten sowie zum International Center geschickt werden (per E-Mail genügt hier). Die Berichtsvorlagen finden Sie auf der ERASMUS-Seite im Internet. Bitte beachten Sie, dass sich das ERASMUS-Büro der CAU vorbehält, bei unvollständiger und unpünktlicher Abgabe der Unterlagen ggf. die gesamte ERASMUS- Rate zurück zu fordern. 3 Um Sie jederzeit erreichen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns unbedingt Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitteilen dieses gilt auch für Änderungen der Bankverbindung, da Fehlbuchungen einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen. 7. Verlängerung Rücktritt Abbruch Im Fall eines Rücktritts oder vorzeitigen Abbruchs bitten wir um eine frühzeitige Mitteilung an uns und den jeweiligen Programmbeauftragten. Gegebenenfalls müssen ERASMUS-Zuschüsse zurückgezahlt werden. Falls Sie Ihren ERASMUS-Aufenthalt verlängern möchten, brauchen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag bis spätestens 31. Januar (E-Mail genügt). Hier müssen Sie die genauen»verlängerungsmonate«angeben und belegen, dass die Partnerhochschule einer Verlängerung zustimmt. Ferner benötigen wir die schriftliche Zustimmung von Ihrem Programmbeauftragten, dass er/sie einer Verlängerung ebenso zustimmt (auch hier genügt eine E-Mail). In der Regel können auch für die Verlängerungsmonate ERASMUS- Zuschüsse ausgezahlt werden. Die Durchführung von Praktika ist rechtzeitig anzugeben, damit Sie eine Förderung erhalten. 8. Urlaubssemester Da in der Regel ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programms die Fortsetzung des Fachstudiums bedeutet, ist kein Urlaubssemester zu beantragen. Weitere Informationen sind beim Studierendenservice der CAU erhältlich: http://www.studservice.uni-kiel.de

12 13 MEIN KURZFAHRPLAN 1. Auswahl der Gasthochschule (PDF-Tabelle CAU-Webseite) 2. Kontaktieren des Programmbeauftragten (PB) Information über interne Bewerbungstermine und -Modalitäten 3. Auswahl der ERASMUS-Studierenden durch den PB 4. Online-Bewerbung Ausdruck zur Unterschrift zum PB 5. Anmeldeausdrucke zum IC 15.02. für das Wintersemester 15.07. für das Sommersemester 6. Erstellen des Learning Agreements (LA) 7. Bewerbung an der Gasthochschule 3 Mitsendung des LA zur Gastuni 3 nach Vorlage aller Unterschriften Kopie des LA an das IC senden 8. Confirmation of Arrival Sendung an das IC nach Ankunft an der Gastuni 9. Auszahlung der 1. ERASMUS-Rate nach Vorlage der Confirmation of Arrival im IC 10. Verlängerungen, Verkürzungen, Praktika in Anschluss ans Studium im Ausland Angabe bis zum 31. Januar 11. Erstellung des zweiteiligen Erfahrungsberichts zum 1. Mai 12. Confirmation of Attendance Sendung an das IC kurz vor oder direkt nach Studienende, im SS spätestens bis zum 15. Juli 13. Auszahlung der 2. ERASMUS-Rate (nach Vorlage der Confirmation of Attendance) in der Regel im August (evtl. Änderung der Bankverbindung nicht vergessen!) 14. Transcript of Records Bescheinigung der im Ausland erbrachten Studienleistung, Abgabe im IC bis zum 15. August