Protokoll der Delegiertenversammlung des. Berufsbildnervereins Raum-und Bauplanung Schweiz BBV RBP. Montag, 30. November 2015

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Transkript:

Protokoll der Delegiertenversammlung des Berufsbildnervereins Raum-und Bauplanung Schweiz BBV RBP Datum: Montag, 30. November 2015 Zeit und Ort: 17:15-18:45 Uhr BBZ, Lagerstrasse 55, 8005 Zürich Vorsitz: Marcel Blanc, Meggen, Präsident anwesende Vorstandsmitglieder: Heinz Baumann Lukas Brassel Bruno Stäheli Martin Stuber Josef Wettstein Roger Wagner Sekretariat: Petra Hotz, Protokoll Stimmberechtigte Mitglieder: 20 (gemäss Teilnehmerliste) Gäste 3 Entschuldigte Mitglieder: 2 Traktandenliste 1. Begrüssung, Genehmigung Traktanden 2. Protokoll vom 25.11.2014 3. Rechenschaftsberichte: a. Jahresbericht b. Jahresrechnung 14 / 15, Revisionsbericht, Genehmigung / Entlastung VS c. Budget 15 / 16 4. Mitgliederbeitrag 15 / 16 5. Wahlen: Bestätigung Vorstandsmitglieder zhd. Protokoll 6. 5-Jahresüberprüfung Seite 1 von 7

7. Umfrage und Varia (nicht genutzt) 1. Begrüssung Marcel Blanc begrüsst 23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Delegiertenversammlung. Die Traktandenliste wird genehmigt. 2. Protokoll vom 24.11.2014 Das Protokoll wird genehmigt. 3. Rechenschaftsberichte 3a. Jahresbericht des Präsidenten Der Präsident Marcel Blanc liest den Jahresbericht des Vereinsjahres 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 vor. Die darin erwähnten Hauptpunkte sind zusammengefasst folgende: Die Geschäftsstelle ist seit gut 1 ½ Jahren eingerichtet. Im vergangenen Jahr traf sich der Vorstand zu fünf Sitzungen. Jede Fachrichtung war in den Sitzungen vertreten. Der Präsident besuchte 25 weitere Sitzungen von Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: 5-Jahresüberprüfung Strukturen B+Q bbv-rbp QV Es wurde ein Prüfungsexperten-Kurse für das neue Qualitätsverfahren mit dem EHB (Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung) durchgeführt. Das Hauptthema war in allen Bereichen die 5-Jahres-Überprüfung. Die Verbindungen zur Romandie wurden weiter gepflegt. Die Kontakte zu den Fachlehrern (Constructa) vor allem auch im Zusammenhang mit der 5- Jahresüberprüfung intensiviert worden. Vorgehen und Meilensteine der 5-Jahresüberprüfung Die Grundlage Die Grundlage zur 5-Jahresprüfung der beruflichen Grundbildung bildet die periodische Überprüfung der Bildungsverordnung und des Bildungsplans, dabei 5-Jahres-Überprüfung, SBFI vom 01. September 2014. Konzept Im Frühjahr 2015 wurde vom bbv-rbp zusammen mit dem EHB das Konzept erarbeitet. Darin enthalten waren die Formulierung des Auftrages sowie die Festlegung der Methodik und Vorgehensweise. Onlinebefragung Die Onlinebefragung wurde vom bbv-rbp zusammen mit EHB vorbereitet. Dazu fand am 23. Seite 2 von 7

April 2015 ein Workshop statt. Danach wurden die Adressen schweizweit aufbereitet und es folgte eine Testphase. Zwischen dem 31. Mai 2015 und 1. Juli 2015 wurde die Befragung durchgeführt. Auswertung 1490 Antworten von Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Fachrichtungen und Funktionen (Berufsbildner, Prüfungsexperten, Chefexperten, ÜK-Instruktoren, Berufsschullehrer) trafen ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 35%. Zur Auswertung fand eine Arbeitssitzung mit Vertretern des bbv-rbp und dem EHB am 6. August 2015 statt. Das EHB formulierte einen ersten Auswertungsbericht, der der Kommission B+Q zur Konsultation übergeben wurde. Erarbeitung Anträge An einem Vertiefungsworkshop am 15. Oktober 2015 in Olten mit Vertretern der Arbeitsgruppe bbv-rbp und weiteren Vertretern aller Fachrichtungen, Funktionen und Sprachregionen wurde der Bericht des EHB ausgewertet und die Anträge an die Kommission B+Q formuliert. 3b. Jahresrechnung 14 / 15 Die Jahresrechnung des Vereinsjahres vom 1. Juni 2014 bis 30. Juni 2015 wird vorgestellt und erläutert. Sie weist einen Verlust über Fr. 57.90 aus. Nach Verlesung des Revisionsberichts, wird die Jahresrechnung von den Mitgliedern einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet. Die Firma BDO AG, Obere Spichermatt 12 in 6371 Stans wird als Revisionsstelle bestätigt. 3c. Die Verbuchung des Gewinnes an das Vereinskapitel, das nach Verbuchung des Verlustes über Fr. 57.90 per 1.7.2015 Fr. 41'347.70 beträgt, wird einstimmig genehmigt. Budget 15 / 16 Das vorgestellte Budget mit einem Verlust über Fr. 9'385.- wird einstimmig genehmigt. 4. Mitgliederbeitrag 14 / 15 Der beantragte und unveränderte Jahresbeitrag von Fr 20.- wird einstimmig genehmigt. 5. Wahlen Der Vorstand wurde im Jahr 2014 für viere Jahre gewählt und bestätigt: Marcel Blanc, Präsident, Ressort QV, ZFA Martin Stuber, Aktuar, Ressort Nachwuchs, ZFA Roger Wagner, ZFA Seite 3 von 7

Bruno Stäheli, Kassier, ZFA Joe Wettstein, ZFIA Lukas Brassel, Ressort ERFA/Praxis, ZFI Heinz Baumann, Ressort UEK, ZFA (Wahl Revisionsstelle siehe Traktandum 3b) 6. 5-Jahresüberprüfung: Resultate 6a. Überbetriebliche Kurse (ÜK) 6b. Qualifikationsverfahren (QV) 6c. Rund 55% aller Befragten sind mit der Ausbildung am Lernort zufrieden 71% der Befragten nutzen den Bildungsplan bzw. die Dokumente zur Planung und Vorbereitung 76% erachten die zur Verfügung stehenden ÜK-Tage als ausreichend Seitens Lernkoordination und -kooperation sind folgende Resultate relevant: Gute zeitliche Abstimmung mit dem Betrieb: 31% stimmen zu, 55% eher zu Gute inhaltliche Abstimmung mit dem Betrieb: 16 stimmen zu, 52% eher zu Marcel Blanc verweist zu diesem Punkt an seine Ausführungen im Jahresbericht im Traktandum 3a Anträge (Folie aus Präsentation DV 2015) Seite 4 von 7

Das ursprünglich geplante Vorgehen sah wie folgt aus: Die Anträge werden durch bbv-rbp zusammengestellt. Die Kommission B+Q verabschiedet am 25. November 2015 die Anträge Konsultation der Anträge durch SBFI und Kantone Per 1. Januar 2017: Inkraftsetzung der angepassten Dokumente Gültigkeit der Dokumente erfolgt einlaufend, d.h. mit Lehrbeginn 2017 (1. Prüfung 2021) Resultate Sitzung Kommission B+Q vom 25.11.2015: Auf die Änderungsanträge wurde nicht eingetreten. Die mündlichen Prüfungen müssen über das gesamte Berufsfeld gleich geregelt werden: Das heisst, dass die mündliche Prüfung in VPA (z.b. Architektur) und die mündliche Prüfung im Fach Berufskenntnisse (Ingenieurbau) so nicht möglich ist. Kurz: Es muss mehr Gemeinsamkeiten statt weitere Differenzierung geschaffen werden. Neu geplantes Vorgehen gemäss Beschluss Kommission B+Q vom 25.11.2015 Erarbeitung eines Qualifikationsprofils pro Fachrichtung (B+Q, bbv-rbp, SBFI, Kantonsvertreter, EHB) Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede müssen abgleitet werden. Danach wird entschieden, ob QV im Berufsfeld einheitlich geregelt werden kann. Ebenfalls soll dann entschieden werden, ob pro Fachrichtung eine separate Bildungsverordnung oder ein separater Bildungsplan erarbeitet wird (Grundsatz Berufsfeld). 6d Weitere empfohlene Massnahmen Weitere Massnahmen nach Auswertung der Onlineumfrage und des Vertiefungsworkshops durch das EHB sind: Ausbildungsangebote für Berufsbildner/innen Steigerung Ausbildungsqualität, Kompetenz Lehrabgänger Ausbildung anbieten, Zertifizierung Spezifischer Berufsbildnerkurs Stärkung des Praxisbezugs der Ausbildung und Kooperation Lehrbetriebe Wichtigkeit von Praxisbezug bestätigt Baustellenpraktikum, Baustellenbesuche Gewichtung, Verpflichtung ÜK Fachrichtung Ingenieurbau Jede Region arbeitet autonom und unabhängig Unterstützung für überregionale Koordination und Zusammenarbeit aufbauen Begriff Visualisierung Begriff wird möglicherweise je nach Fachrichtung und Lernort unterschiedlich interpretiert Dies wiederspiegelt sich auch im QV der verschiedenen Fachrichtungen Seite 5 von 7

6e Inhalte und Anforderungen an die Visualisierung diskutieren Zusammenarbeit zwischen den Regionen Austausch zwischen den Sprachregionen findet fast nicht statt Kontakt auf den verschiedenen Ebenen intensivieren (z.b. QV, ÜK, BB, Schulen) Nachwuchsförderung Projekt Berufsmessen (in Zusammenarbeit mit SIA) Analyse Überblick Berufsmessen in der CH; wer ist wo vertreten SIA Messestand: heutiges Angebot, Verbesserungspotenzial, zukünftiger Messeauftritt Werbematerial: Form (Papier, digital) Zusammenarbeit SIA BBV, bzw. SIA Sektionen regionale OdA (Nutzung von Synergien) 6f Neue Trägerschaft Worum geht es: Klärung des Rollenverhältnisses zw. BBV und B&Q, bzw. Klärung der eigentlichen Trägerschaft Teil der 5-Jahresüberprüfung (B&Q in BIVO definiert ist) Gegenwärtig müssten sämtliche Trägerverbände allfällige Änderungen der BIVO genehmigen (kompliziert und aufwendig). Ausgangslage: Ansprechpartner eines Berufsfeldes gegenüber SBFI ist normalerweise eine Trägerschaft (z.b. Dachverband) und nicht die B&Q. Im Falle des Berufsfeldes Raum- und Bauplanung ist derzeit die B&Q die legitimierte Trägerschaft des Berufsfeldes. In der B&Q sind sämtliche Berufsverbände vertreten, welche die BiVo gemeinsam genehmigen. Korrekt wäre: die B&Q ist nur eine verbundpartnerschaftliche Organisation, in welcher, nebst der OdA (Trägerschaft), Bund (SBFI), Kantone (SBBK) sowie die Fachlehrerschaft vertreten sind. B&Q kurz erklärt: (Quelle: Orientierungshilfe für die Schweizerischen Kommissionen für Berufsentwicklung & Qualität, Stand März 2014) Zweck und Aufgaben: Die Kommissionen B&Q erkennen Fragen, welche alle Verbundpartner betreffen, rechtzeitig und leiten notwendige Anpassungen ein. Seite 6 von 7

Funktion und Zusammensetzung: Die Kommissionen B&Q sind Orte der strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Verbundpartnern. Die konkrete Zusammensetzung ist in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt. Entscheidkompetenz: Die Kommissionen B&Q haben keine Entscheidkompetenz. Verbindliche Entscheide werden über die Regelstrukturen der jeweiligen OdA getroffen. Abgrenzung: Für die Akzeptanz der Berufsbildung bei den Unternehmen ist der direkte Einfluss der Verbände auf den jeweiligen Beruf entscheidend. Die Kommissionen B&Q werden deshalb gegen aussen nicht aktiv und schränken die Verantwortlichkeit und den Handlungsspielraum der OdA nicht ein. B&Q Raum- und Bauplanung heute: Mitglieder/Vertreter: BBV / LV-IBZ / SIA / SE / BSA / BSLA / FSU / VSA / VSI / VSSM / FSAI /UNIA / SBFI / SBBK / Consturcta Kompetenzen: Genehmigung der BIVO und sämtlichen dazugehörigen Reglementen Finanzierung: durch Mitgliederbeiträge (auch vom BBV) Aufträge: werden primär an BBV delegiert (und finanziert) Was ist primär zu ändern: Neudefinition der Trägerschaft (OdA): Berufsverbände mit ins Boot nehmen und so stärker in die Verantwortung nehmen Entflechtung Trägerschaft und B&Q: B&Q ist primär noch Kommunikationsplattform für Austausch mit Bund, Kantonen und Fachlehrer Finanzierung vereinfachen und vereinheitlichen: nur noch eine Kasse, langfristige Finanzierung mittels Berufsbildungsfonds Professionalisierte Strukturen Seite 7 von 7