Konzept Pflegeversorgung der Gemeinde Uetikon am See

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Transkript:

Konzept Pflegeversorgung der Gemeinde Uetikon am See

Das Titelbild wurde freundlicherweise vom forumtheaterzürich zur Verfügung gestellt. Vom Gemeinderat genehmigt am 21. Dezember 2017 2 Gemeinde Uetikon am See

Vorwort Die Gemeinden sind gemäss der Verordnung über die Pflegeversorgung verpflichtet, ein umfassendes Versorgungskonzept für Leistungen, die in Pflegeheimen oder bei den Leistungsbezügern zu Hause erbracht werden, vorzulegen. Das vorliegende Konzept zur Pflegeversorgung in der Gemeinde Uetikon am See ersetzt dasjenige vom Juni 2012. Es informiert über die aktuellen Angebote und Dienstleistungen der ambulanten und stationären Pflege für Einwohnerinnen und Einwohner von Uetikon am See. Ein zentrales Element ist die Informationsstelle, deren Details im Kapitel 5 zu finden sind. Die Leser dieses Versorgungskonzeptes sollen die sich ihnen stellenden Fragen im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten Behandlung beantworten können. Gemeinde Uetikon am See 3

Zweck Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie das neue kantonale Pflegegesetz von 2010 regeln neu die Versorgung und Finanzierung von stationären und ambulanten Pflegeleistungen sowie die Leistungen der Akut- und Übergangspflege. Die Leistungen werden so festgelegt und erbracht, dass - die Selbständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf gefördert, erhalten und unterstützt werden, - stationäre Aufenthalte möglichst vermieden oder hinausgezögert und Übertritte von stationären Einrichtungen nach Hause unterstützt werden. Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) SR 832.10 (18.3.1994) Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) SR 832.102 (27.7.1995) Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) 832.112.31(29.9.1995) Patientinnen-und Patientengesetz LS 813.13 (5.4.2004) Gesundheitsgesetz (GesG) 810.1 (2.4.2007) Pflegegesetz (27.9.2010) Verordnung über die Pflegeversorgung (22.11.2010) 4 Gemeinde Uetikon am See

Inhaltsverzeichnis Art. 1 Ziel des Konzepts 6 Art. 2 Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer 6 Art. 3 Versorgungsauftrag 7 Art. 4 Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsplanung 7 Art. 5 Informationsstelle 11 Art. 6 Wohnen zu Hause 12 Art. 7 Freizeitangebote 12 Art. 8 Gesundheitsförderung und Prävention 13 Art. 9 Beratung und Unterstützung 13 Art. 10 Freiwilligenarbeit 14 Art. 11 Ambulante Dienstleistungen 14 Art. 12 Stationäre Dienstleistungen 16 Art. 13 Versorgungskette, Vernetzung und Koordination 18 Art. 14 Mobilität 18 Art. 15 Qualitätssicherung 19 Art. 16 Massnahmen 19 Gemeinde Uetikon am See 5

Art. 1 Ziel des Konzeptes Das vorliegende Konzept Pflegeversorgung zeigt die aktuelle Situation in Uetikon am See auf. Es dient als Arbeitspapier in der Gemeinde zur Planung geeigneter ambulanter oder stationärer Pflege- oder Entlastungsmöglichkeiten sowie als Ideenpool für den Aufbau zukünftiger Angebote, sowohl im stationären Bereich als auch in der Prävention. Die Angebote und Dienstleistungen sichern die Versorgung für die gesamte Bevölkerung, für sowohl jüngere und ältere, vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftige Menschen. Im Konzept sind auch Massnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Erhaltung der vorhandenen Ressourcen enthalten. Im Konzept sind nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflege- und Hilfeleistungen enthalten, für welche die Gemeinde verbindlich zu sorgen hat. Die vielen freiwilligen Dienstleistungen von Uetiker Vereinen, Kirchgemeinden, Besuchs- und Fahrdiensten sind nicht aufgeführt. Art. 2 Regelung und Geltungsdauer Das geänderte Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie das neue kantonale Pflegegesetz regeln ab 1. Januar 2011 die Versorgung und Finanzierung von stationären und ambulanten Pflegeleistungen sowie der Leistungen der Akut- und Übergangspflege. Das Zürcher Pflegegesetz trägt dabei dem Grundsatz "ambulant vor stationär" Rechnung. Für die Festlegung der zuständigen Gemeinde ist der zivilrechtliche Wohnsitz einer Leistungsbezügerin/eines Leistungsbezügers massgebend. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit ( 9 Abs. 5 Pflegegesetz). Geltungsdauer Das vorliegende Konzept ist die erste überarbeitete Version des Konzeptes, vom Juni 2012. Eine erneute Überprüfung ist im Jahr 2021 geplant. 6 Gemeinde Uetikon am See

Art. 3 Versorgungsauftrag Die Leistungen werden so festgelegt und erbracht, dass die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung von Personen mit Pflege- und Betreuungsbedarf gefördert, erhalten und unterstützt werden, stationäre Aufenthalte möglichst vermieden oder hinausgezögert und Pflegeheimaustritte nach Hause unterstützt werden. Der Versorgungsauftrag der Gemeinde umfasst das gesamte Leistungsspektrum der Pflegeversorgung nach 5 Abs. 2 Pflegegesetz. Art. 4 Bevölkerungsentwicklung und Bedarfsplanung Grundlage für die Planung bilden die Bevölkerungsentwicklung (demografische Entwicklung) und die gesellschaftlichen Entwicklungen. Dazu hat Pro Senectute Kanton Zürich eine Analyse erstellt: "Prognose der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung des Pflegebedarfs und des Bedarfs an stationärem Wohnraum für ältere Menschen (Gemeinde Uetikon am See)", datiert vom 28. September 2015. Die verwendeten Daten basieren auf den Daten des Statistischen Amts des Kantons Zürich; Prognoselauf vom August 2015 (Szenario "Trend ZHr"). Berücksichtigt sind die Bevölkerungszahlen per 1. Januar 2015. Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Uetikon am See Jahr Gesamthaft 65 Jahre und mehr in % 65 79 80 Jahre und mehr 2015 5'981 1'177 19.7 % 898 279 2016 6'042 1'186 19.6 % 898 288 Prognose 2030 (Studie Pro Senectute) Prognose 2040 (Studie Pro Senectute) 7'145 1'588 22.2 % 1'066 522 7'577 1'858 24.5 % 1'253 605 Uetikon am See weist zurzeit eine moderate Bevölkerungszunahme von 1 % (von 2015 auf 2016) aus. Praktisch die gleiche Zunahme zeigt sich bei der Kategorie der über 65-jährigen (0.8%), wobei festzustellen ist, dass dieser gesamte Zuwachs von neun Personen der Unterkategorie der über 80-jährigen zuzuordnen ist. Gemeinde Uetikon am See 7

Gemessen an der Gesamtbevölkerung von Uetikon am See beträgt der Anteil der über 65-jährigen im Jahr 2016 19.6 %. Die Prognose von Pro Senectute rechnet mit einem Anstieg dieser Alterskategorie bis ins Jahr 2030 auf rund 22 % resp. bis ins Jahr 2040 auf 24.5 %. Im Weiteren prognostiziert diese Studie eine überproportionale Zunahme der Altersbevölkerung in der Kategorie der über 80-jährigen. Bei der Prognose des Pflegebedarfs und, daraus abgeleitet, des Bedarfs an stationärem Wohnraum für ältere Menschen stützt sich Pro Senectute auf die folgenden zwei Studien: "Age Report 2009" (Höpflinger François) und "Obsan Bericht 47" (Bayer-Oglesby Lucy, Höpflinger François). Wohnformen der über 65-jährigen (Entwicklung und Prognose) Obsan Bericht 47 Effektiv Prognose Prognose Pflegeinstitutionen (mittel bis stark pflegebedürftig) Betreutes Wohnen, Altersheim, Wohnen mit Service oder Zuhause mit Spitex 2015 2016 Pro Senectute 2025 54 66 68 96 58 53 61 86 Pro Senectute 2035 (geringer Pflegebedarf) Total 112 119 129 182 Gemäss Statistik (Obsan Bericht 47) lebten im Jahr 2015 96 ältere Menschen mit mittlerem bis hohem Pflegebedarf in Uetikon am See. Davon wurden 54 in einem Heim gepflegt und betreut. Nebst diesen 54 mittel bis stark pflegebedürftigen Personen wohnten gemäss Statistik weitere 16 Personen in einem Heim, die keinen oder nur geringen Pflegebedarf aufweisen, deren Heimeintritt und Aufenthalt also primär aus sozialen Gründen erfolgt waren. 8 Gemeinde Uetikon am See

Die Prognose zeigt auf, dass in der Gemeinde Uetikon am See in den kommenden 20 Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung der Pflegebedarf zunehmen wird. Falls es zu einer Verschiebung hin zur ambulanten Pflege kommt bräuchte es bis im Jahr 2035 rund 86 statt 96 stationäre Pflegeheimplätze. Sonderfall: Demenzerkrankte (Prävalenzzahlen der Schweizerischen Alzheimervereinigung Studie Pro Senectute) 2015 2020 2025 2035 Geschätzte Anzahl an Demenz erkrankte Personen Geschätzte Anzahl Heimplätze für an Demenz Erkrankte 86 100 120 159 34 40 48 64 Die Betreuung von an Demenz erkrankten Personen hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen und wird dies angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung auch weiterhin und verstärkt tun. Etwa 30 % der Menschen mit Demenz brauchen zu ca. 30 % punktuelle Unterstützung, 40 % tägliche Hilfe und 30% Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Aktuell leben ca. 40 % der an Demenz erkrankten Menschen in einem Heim. Uetiker Pflegebedürftige werden zur Zeit (Stand 31.12.2016) in folgenden Pflegeinstitutionen betreut (inkl. geringfügigem Pflegebedarf): Alters- und Pflegeheim Abendruh, Uetikon am See 15 Haus Wäckerling, Uetikon am See 25 Bergheim, Uetikon am See 2 in Männedorf und Meilen 10 im restlichen Kanton Zürich 13 Ausserkantonal 1 Total 66 Personen Gemeinde Uetikon am See 9

Rund 60 % der pflegebedürftigen Uetikerinnen und Uetiker sind in den beiden Pflegeinstitutionen Abendruh und Haus Wäckerling untergebracht, mit welchen die Gemeinde Uetikon seit mehreren Jahren eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Beide Institutionen gewähren Uetikerinnen und Uetikern eine bevorzugte Aufnahmepriorität. Aufgrund persönlicher Präferenzen wie örtliche Nähe der Angehörigen, spezifische Pflege- oder Betreuungsbedürfnisse, Zeitpunkt des Eintritts oder weiterer Gründe werden dennoch von rund 40 % der Pflegebedürftigen auswärtige Heime bevorzugt. Uetikon rechnet auch für die kommenden Jahre mit diesen persönlich geprägten Individualbedürfnissen. Aufgrund der Prognose der Pro Senectute ist insbesondere ab 2025 eine höhere Bettenkapazität (inkl. Demenz) notwendig. Diesem Mehrbedarf plant die Gemeinde Uetikon am See mittelfristig wie folgt zu begegnen: - Verlagerung von sozialindizierten Pflegefällen aus den Pflegeheimen in Alterswohnungen mit Versorgung durch Spitex - Erhöhung der Bettenkapazität im Haus Wäckerling (resp. Di Gallo Gruppe) - Regionale Zusammenarbeit in der Planung von Bettenkapazitäten - Spätere resp. verhinderte Heimeintritte durch die Gewährleistung von Akutund Übergangspflege einerseits stationär (Haus Wäckerling) aber auch ambulant durch die Spitex Zürichsee - Ausbau der Leistungskapazität der Spitex, um Heimeintritte möglichst lange aufzuschieben - Unterstützung von geeigneten Aktivierungsangeboten für Menschen mit Demenz, welche zu Hause betreut werden (Förderung ihrer Ressourcen und regelmässige, verbindliche Entlastung der betreuenden Angehörigen) 10 Gemeinde Uetikon am See

Art. 5 Informationsstelle Alter und Gesundheit In Uetikon am See besteht eine Anlauf- und Informationsstelle für das Angebot der ambulanten und stationären Pflegeversorgung ( 7 Pflegegesetz). - Die Anlauf- und Informationsstelle ist die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Uetikon am See, Tel. 044 922 72 70 - Wenn es sich um Fragen der ambulanten Dienstleistungen handelt, erfolgt eine Triage an den Verein Spitex Zürichsee, Tel. 044 922 08 00 - Falls es sich um Fragestellungen rund um Pflegeheimplatzierung oder um stationäre Akut- und Übergangspflege handelt, sind die Sozialen Dienste der Gemeinde Uetikon am See, Tel. 044 922 72 40, zuständig. Die kommunale Informationsstelle bietet folgende Leistungen an: - Begleitung von Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Entscheidungsprozess, wenn sie krankheitsbedingt an ihrer Wohn- und Lebenssituation etwas ändern wollen oder müssen - Bedarfsabklärung und Entscheidungshilfen für eine ambulante oder stationäre Pflege - Bei Bedarf aktive Beteiligung an der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz und Hilfe bei der Anmeldung für ein Wohn- oder Pflegeangebot - Vermittlung von Dienstleistungsanbietern Diese Dienstleistungen sind für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde kostenlos. Gemeinde Uetikon am See 11

Art. 6 Wohnen zu Hause Ältere Personen, aber auch jüngere wollen möglichst lange autonom und selbstständig zu Hause wohnen. Dies widerspiegelt sich im Grundsatz "ambulant vor stationär". Die Gemeinde legt im Rahmen der Siedlungsplanung eine Wohnpolitik fest, die es Personen aus der Gemeinde ermöglicht, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Für altersgerechtes Wohnen (ohne Heime) stehen in Uetikon am See die folgenden Institutionen zur Verfügung: Die Genossenschaft für Alterswohnungen Stöckli Uetikon am See besitzt derzeit 51 Wohnungen in zwei Siedlungen mit Baujahr 1975 und 2006, die sie zur Kostenmiete an Seniorinnen und Senioren vermietet. Die Genossenschaft hat rund 300 Mitglieder, welche entweder selber in einer Genossenschaftswohnung leben oder mit ihrer Mitgliedschaft die Ziele der Genossenschaft unterstützen. Der Vorstand besteht aus Uetiker Einwohnerinnen und Einwohnern. Seit Sommer 2015 vermietet die Hinderer Immobilien AG, über der neuen Pflegestation der Clienia Bergheim AG, sieben Alterswohnungen mit Serviceleistungen und Hilfe in der Not. Es lässt sich beobachten, dass einige Hauseigentümer im Pensionsalter ihre Liegenschaften altersgerecht sanieren lassen oder in eine Wohnung umziehen. Neu gebaute Überbauungen (ab acht Wohneinheiten) müssen rollstuhlgängig sein, sowie über einen Zugang mit Lift verfügen. Art. 7 Freizeitangebote Ohne freiwilliges Engagement könnten viele Freizeitangebote in Uetikon am See nicht mehr geleistet werden. Möglichkeiten zu sinnvoller Beschäftigung und positiven Sozialkontakten tragen zum Erhalt der geistigen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten älterer Menschen bei und machen zudem Spass. Die Mitwirkungsbereitschaft der Einwohnerinnen und Einwohner in Uetikon am See ist kennzeichnend für deren sozialen Zusammenhalt. In Uetikon am See existieren auch für ältere Menschen vielfältige Freizeitangebote. Die Broschüre "Älter werden in Uetikon" gibt ausführlich Auskunft. 12 Gemeinde Uetikon am See

Art. 8 Gesundheitsförderung und Prävention Die Gemeinde unterstützt geeignete Massnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Gesundheit ihrer Bevölkerung. Ausgehend vom Grundsatz aus der Verordnung über die Pflegeversorgung ( 1 Abs. 2) "ambulant vor stationär" zielen die gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen im Kontext des vorliegenden Konzepts auf den Erhalt von Lebensqualität und Selbstständigkeit und damit auf die Verhinderung bzw. den Aufschub von Pflegebedürftigkeit. Gesundheitsförderung und Prävention richten sich grundsätzlich an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Drei Zielgruppen sind aufgrund ihres vielversprechenden Wirkungspotenzials besonders zu beachten: Kinder und Jugendliche, sozioökonomisch schlechter gestellte Menschen und ältere Menschen. In der Gemeinde werden regelmässig für die gesamte Bevölkerung diverse Informations- und Bildungsveranstaltungen angeboten. Art. 9 Beratung und Unterstützung Zur Vermittlung und gezielten Nutzung der Angebote gehören Beratungsstellen. Diese fördern die Selbständigkeit der Ratsuchenden in den Themen Lebensgestaltung, Finanzen, Recht, Beziehungen und dergleichen. Die unterstützenden Angebote stärken die Eigenkräfte der Personen, die auf Hilfe und Betreuung angewiesen sind. Uetikon am See fördert die Beratung und Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Entlastungsangebote fördern die Angehörigenarbeit und die nachbarschaftlichen Netzwerke. Informationen sind über die Sozialen Dienste zu erfahren. Siehe auch die Broschüren "Älter werden in Uetikon" und "Demenzerkrankungen - wer hilft wo". Gemeinde Uetikon am See 13

Art. 10 Freiwilligenarbeit Die Freiwilligenarbeit ergänzt die bezahlte Arbeit und ist ein unverzichtbarer Teil der allgemeinen Versorgung, Betreuung und Begleitung. Sie erhöht die Lebensqualität im unmittelbaren Umfeld und bietet Freiwilligen ein sinnvolles Engagement in der Gemeinde. Uetikon am See fördert die Freiwilligenarbeit, anerkennt die Leistung für das Gemeinwesen und prüft eingehende Anfragen in wohlwollendem Sinne. Art. 11 Ambulante Dienstleistungen Die Gemeinde hat mit dem Verein Spitex Zürichsee eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche die Versorgung der Uetiker Bevölkerung mit Spitex-Dienstleistungen sicherstellt. Mit Organisationen, die spezialisierte Dienstleistungen anbieten, können auch Unterleistungsverträge geschlossen werden. Dabei handelt es sich um Leistungen, die eine Spitex-Organisation mit Leistungsvereinbarung nicht erbringen kann, unabhängig, ob dies aus qualitativen oder aus quantitativen Gründen der Fall ist. Folgende Bereiche werden durch eine Leistungsvereinbarung mit der Spitex Zürichsee abgedeckt: Abklärung und Beratung Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und Unterstützung für Klienten, Angehörige und andere Kontaktpersonen Untersuchung und Behandlung Messen und Kontrolle von Blutdruck, Puls, Blutzucker, Blutentnahmen, Verabreichen von Medikamenten, Infusionen, Wundverbänden Grundpflege Unterstützung und Mithilfe bei der Körperpflege Leistungen der Haushalthilfe Unterhaltsreinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen, Begleitung bei Botengängen, Betreuung von Kindern, Training zum Wiedererlangen von Fertigkei-ten. Aufwändige Reinigungsarbeiten werden unter Vermittlung eines zuverlässigen Reinigungsinstitutes angeboten 14 Gemeinde Uetikon am See

Leistungen der Betreuung Psychiatrische Pflege, Palliative Care, Wundpflege, Stomapflege Vermittlung von Krankenmobilien, Mahlzeitendienst, Fahrdienst und Reinigungsdienst Akut- und Übergangspflege Nebst dem Grundangebot kann der Verein in Absprache mit den Gemeinden zusätzliche Dienstleistungen anbieten und Leistungsvereinbarungen abschliessen, so z.b. mit der Kispex und der Onko-Spitex. Womit die ambulante Versorgung für pädiatrische und onkologische Pflegeleistungen sichergestellt ist. Die Gemeinde leistet weitere finanzielle Unterstützungen an folgende private Dienstleister: - Hebammen - Private Spitex-Anbieter - Besuchsdienst Zuhause oberer Zürichsee - Fahrdienst Tixi-Taxi - Pro Senectute - Forum Gerontologie Gemeinde Uetikon am See 15

Art. 12 Stationäre Dienstleistungen Das Standardangebot an pflegerischen Leistungen im stationären und im ambulanten Bereich umfasst die Pflichtleistungen aus dem 5 Pflegegesetz und 4, 5 und 6. Weitere Richtlinien sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegt: Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege können gemäss Art. 7 Abs. 2 und 3 KLV nach einem Spitalaufenthalt während längstens zwei Wochen erbracht werden. Die Leistungen der Pflegeheime sind über alle Stufen der Pflegebedürftigkeit hinweg sicher zu stellen. Uetikon am See schliesst für die Erbringung der Dienstleistungen Leistungsvereinbarungen mit Organisationen ab oder bietet sie in gemeindeeigenen Institutionen an. Mit Organisationen, die spezialisierte Dienstleistungen anbieten, können auch Unterleistungsverträge geschlossen werden. Dabei handelt es sich um alle Leistungen, die ein Heim mit Leistungsvereinbarung nicht erbringen kann, unabhängig ob dies aus qualitativen oder aus quantitativen Gründen der Fall ist. Mit folgenden privaten Leistungserbringern bestehen zurzeit Leistungsvereinbarungen: - Alters- und Pflegeheim Abendruh, Uetikon am See - Pflegeheim Haus Wäckerling, Uetikon am See (geriatrische Pflegeabteilung und Demenzabteilung) Alle Institutionen decken den Bereich Unterkunft, Verpflegung und Betreuung ab. Betreffend Pflegeleistung gilt zu unterscheiden: Pflegeleistungen bei Demenzerkrankungen Das Haus Wäckerling führt eine Demenzabteilung mit 3 gesicherten Wohngruppen mit insgesamt 45 Plätzen und einem dazugehörigen geschützten Garten. Seit 2010 bietet auch das Bergheim Uetikon die Pflege von Demenzkranken an. 16 Gemeinde Uetikon am See

Pflegeleistungen bei psychiatrischen Diagnosen Sowohl das Haus Wäckerling (Di Gallo Gruppe) als auch das Bergheim Uetikon (Clienia Gruppe) verfügen über das für psychiatrische resp. psychosoziale Betreuung notwendige, geschulte Personal. Das Bergheim Uetikon ist im Weiteren auf die Behandlung von Schizophrenie, Depression und Suchterkrankungen spezialisiert. Palliative Pflegeversorgung Das Alters- und Pflegeheim Abendruh wie auch das Haus Wäckerling bieten als Standard-Leistungsangebot die Palliative-Care ihrer Patienten an. Ebenfalls bietet das Spital Männedorf eine Palliative Care-Station an. Leistungen an Patienten mit onkologischen Diagnosen Das Spital Männedorf betreibt das regionale Onkologie-Zentrum (stationär und ambulant). Akut- und Übergangspflege Das Haus Wäckerling bietet die Bereitstellung von Bettenkapazitäten für eine regionale Lösung im Bereich der stationären Akut- und Übergangspflege an. Die Gemeinde ist an einer regionalen Lösung interessiert. Medizinischer Notfalldienst Ab 1. Januar 2018 ist das "Ärztefon" aufgeschaltet. Unter der Nummer, 0800 33 66 55, bekommt man Auskünfte und Hilfe über diensthabende Ärzte, Apotheken und Zahnärzten. Bei lebensbedrohlichen Situationen ist nach wie vor der regionale Rettungsdienst mit der Telefonnummer 144 zuständig. Gemeinde Uetikon am See 17

Art. 13 Versorgungskette, Vernetzung und Koordination Alle Anbieter von Dienstleistungen bilden eine Versorgungskette. Die verschiedenen Angebote sind aufeinander abgestimmt und entsprechen dem Bedarf der Bevölkerung. In Normfällen bestehen Kontakte zwischen dem Sozialdienst der Spitäler und den Heimen, den Angehörigen, den Ärzten, und der Spitex. Lösungen werden in der Regel durch Direktkontakt zwischen den Beteiligten gefunden. In einzelnen Sonderfällen werden die Sozialen Dienste der Gemeinde einbezogen. Durch regelmässige Austauschsitzungen der Gemeinde mit den Institutionen mit Leistungsvereinbarungen, mit dem Spital Männedorf sowie einer Gemeindevertretung im Verein Spitex können deren Entwicklung laufend mitverfolgt und die bekannten Bedürfnisse eingebracht werden. Art. 14 Mobilität Mobilität für alle Altersgruppen und die Zugänglichkeit zu den Angeboten sind unentbehrlich für die Versorgung, insbesondere der Personen, die zu Hause wohnen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" verpflichtet die Gemeinde zu einer guten Anbindung der Haushalte an den öffentlichen und privaten Verkehr. Uetikon am See setzt Rahmenbedingungen, die es auch behinderten Personen ermöglicht, selbständig Angebote in Anspruch zu nehmen und soziale Kontakte zu pflegen. Uetikon am See verfügt über - ein gut ausgebautes Fusswegnetz - Zugsverbindungen mit S6 und S7 nach Rapperswil und Zürich - diverse Buslinien - diverse barrierefreie Einrichtungen, Riedstegzentrum, diverse Läden etc. - Rotkreuzfahrdienst, Tixi-Taxi, Fahrdienst der "Senioren für Senioren" 18 Gemeinde Uetikon am See

Art. 15 Qualitätssicherung In sämtlichen Leistungsvereinbarungen, die der Gemeinderat mit den Uetikern Pflegeinstitutionen abgeschlossen hat, ist die Pflicht zu einer professionellen Qualitätssicherung festgehalten. Dies betrifft die Leistungsvereinbarungen mit - Haus Wäckerling (Di Gallo Gruppe) - Alters- und Pflegeheim Abendruh - Spitex Zürichsee Art. 16 Massnahmen Die überarbeitete Version (Dezember 2017) des Pflegekonzeptes wird auf der Homepage zugänglich gemacht. Auf Anfrage werden gedruckte Exemplare herausgegeben. Die Broschüre "Älter werden in Uetikon" wurde im Mai 2017 neu gedruckt und auf der Homepage: www.uetikonamsee.ch veröffentlicht, zusammen mit der Broschüre "Demenzerkrankungen, wer hilft". 8707 Uetikon am See, 21. Dezember 2017 Gemeinderat Uetikon am See Der Präsident: Der Schreiber: Urs Mettler Reto Linder Gemeinde Uetikon am See 19

Gemeinde Uetikon am See Postfach 8707 Uetikon am See Telefon 044 922 72 72 gemeinde@uetikonamsee.ch www.uetikonamsee.ch Uetikon am See/V01/09/2015