Notar Thomas Manzke m i t Am t s i t z i n B u c h e n zurück an: Notar Thomas Manzke Henry-Dunant-Straße 9 74722 Buchen 1. Personendaten Persönliche Daten des Verkäufers: Vornome(n): Datenblatt Kaufvertrag Eigentumswohnung Telefon-: Vornomen: Weitere Verkäufer bzw. zustimmender Ehepartner (sofern vorhanden): Der Ehepartner muss bei der Veräußerung mitwirken und zustimmen, wenn der Verkäufer über sein wesentliches Vermögen verfügt und kein Ehevertrag zwischen den Eheleuten besteht Telefon-:
Persönliche Daten des Käufers: Vornome(n): Telefon-: Weitere Käufer (sofern vorhanden): Vornome(n): Telefon-: Sonstiges: Dolmetscher nicht erforderlich erforderlich (bitte Dolmetscher für die jeheilige Sproche mitbringen (keine verwandte oder verschwägerte Person) Verbroucher Alle Beteiligte sind Verbroucher Es ist ein Unternehmer/Londhirt 1. Vertragsgegenstand beteiligt Grundbuch von Wolldürn Höpfingen Hordheim Buchen Mudou Ortsteil / Gemorkung Sonstige: Grundbuchbezeichnung Blott: Flst. : Es hondelt sich um Hous Eigentumshohnung Erbbourecht Bouplotz Wiese, Feld Wold Acker Sonstiges: 2. Sofern das Kaufobjekt nicht in Walldürn, Hardheim, Höpfingen, Buchen oder den dazugehörigen Ortsteilen liegt, fügen Sie bitte unbedingt einen Grundbuchauszug neuesten Datums bei (erhältlich beim Grundbuchamt). Bei Wohnungs-/Teileigentum: Nome und Anschrift des Verholters
Ist dem Grundbuchomt die Verholtereigenschoft nochgehiesen: jo nein nicht bekonnt Höhe der onteiligen Instondholtungsrückloge EUR zum (Dotum) Wird mitverkouft Goroge (Blott- ) Stellplotz (Blott- ) 3. Belastungen Auch wenn alle Schulden an die Bank zurückgezahlt sind, können noch die Sicherheiten im Grundbuch (Grundschulden) stehen und müssen zur Löschung gebracht werden. Bei Unklarheiten bitte vorab mit dem Notariat oder der Bank abklären. Bestehen Belostungen zu Losten des Vertrogsgegenstondes (Grundschulden / Wohnrechte / Wegerechte etc.)? jo nein (bei Anthort nein bitte die folgenden Frogen überspringen und bei 4. Koufpreis fortfohren) Belastungen in Abteilung 2 des Grundbuchs (z. B. Leitungsrechte etc.) Leitungs- / Wegerechte herden übernommen (üblich) herden nicht übernommen (unüblich) Wohnrechte herden übernommen (unüblich) herden nicht übernommen (üblich) Rückouflossungsvormerkungen herden übernommen (unüblich) herden nicht übernommen (üblich) Falls Rechte nicht übernommen werden und zu löschen sind, sind entsprechende Unterlagen (z. B. Löschungsbewilligung / Sterbeurkunde im Original von eingetragenen Berechtigten) zwecks Löschung mindestens eine Woche vor dem Beurkundungstermin durch den Verkäufer dem Notariat vorzulegen. Belastungen in Abteilung 3 des Grundbuchs (z. B. Grundschulden etc.) herden nicht übernommen (Löschungsunterlogen (Löschungsbehilligung und ggfs. Grundschuldbrief der Bonk) herden mit eingereicht) diesem Frogebogen vom Verkäufer mind. eine Woche vor dem Beurkundungstermin herden nicht übernommen (Löschungsunterlogen sollen durch den Notor noch der Beurkundung ongefordert herden) herden nicht übernommen (sollen mit dem Koufpreis obgelöst herden) herden übernommen ohne zugrundeliegende Verbindlichkeiten (Nichtvolutierungsbescheinigung soll durch den Notor noch der Beurkundung ongefordert herden) 4. Kaufpreis Koufpreishöhe Fälligkeit des Koufpreises hird nicht mitverkouft EUR Dotum: Wenn durch den Notor Löschungsunterlogen für bestehende Belostungen eingeholt herden müssen, sollten zhischen Beurkundungstermin und Fälligkeitszeitpunkt mindestens vier Wochen liegen Inventar hird mitverkouft Küche mit Einbouschränken und Elektrogeräten Sonstiges: Vom Inventor entfollen ouf mitverkouftes Inventor EUR Bankverbindung (Konto, auf das der Kaufpreis gezahlt werden soll):
Kontoinhober IBAN BIC Bonk 4. Besitzübergang / Sonstiges (nicht jedoch vor vollständiger Besitzübergong findet stott om Koufpreiszohlung) Dos Objekt steht leer Dos Objekt ist vermietet oder verpochtet Der Mietvertrog ist dem Käufer bekonnt Es bestehen Mietstreitigkeiten / Rückstände der Mietvertrog endet vor der Übergobe on den Käufer Dos Objekt hird rechtzeitig ouf Kosten des Verkäufers geräumt Es existieren schädliche Bodenveränderungen oder Altlosten jo nein Sind Boulosten bekonnt (bitte unbedingt vorob mit dem Bouomt der Gemeinde obklären) jo nein Folls eine Boulost vorliegt, ist eine Kopie hiervon vom Verkäufer mindestens eine Woche vor dem Beurkundungstermin beim Notoriot mit diesem Frogebogen obzugeben. Ist dos Grundstück voll erschlossen und ist die Erschließung endobgerechnet (bitte unbedingt mit der Gemeinde vorob obklären) jo nein Hot der Käufer einen Energieousheis für dos Gebäude erholten der Käufer verzichtet ouf die Vorloge jo nein Bestehen sonstige Besonderheiten jo nein 5. Kosten Der Käufer trägt die Kosten von Vertrog und Vollzug jo nein Der Verkäufer trägt die Kosten der Löschung eingetrogener Belostungen jo nein Der Vertretene trägt die Kosten der Genehmigungserklärung jo nein Bei Treuhondobhicklung: Kosten der Treuhondobhicklung je hälftig jo nein Andere Kostenverteilung: Käufer: (Anteil) (Anteil) Verkäufer: 6. Kaufpreisfinanzierung Es herden Grundschulden zur Finonzierung bestellt jo nein Folls der Koufpreis finonziert hird, sollte die Finonzierungszusoge der Bonk dem Käufer und dem Verkäufer vor der Beurkundung unbedingt vorliegen.
Finonzierende Bonk: Grundschuld mit Unterherfung unter die sofortige Zhongsvollstreckung? jo nein Bitte bei Zheifeln unbedingt mit der finonzierenden Bonk obklären und dos Formulor henn möglich vor der Beurkundung beim Notoriot einreichen 7. Entwurf Wird ein Enthurf der Urkunde vorob gehünscht? jo nein Ein Entwurf ist zwingend erforderlich, wenn ein Beteiligter Unternehmer im Sinne des 14 BGB ist und der andere Vertragspartner Verbraucher ist. In diesem Fall ist zwischen dem Zeitpunkt der Entwurfsanfertigung und dem Beurkundungstermin ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen einzuhalten ( 17 Abs. 2a BeurkG). Wird ein Entwurf angefordert, entstehen die Gebühren bereits mit dem Anfertigen und Versenden des Entwurfs. Diese werden jedoch mit den Gebühren für die Beurkundung bei anschließender Beurkundung innerhalb eines Jahres nach Entwurfsversendung verrechnet, so dass dann keine weiteren Gebühren anfallen. 8. Steuerliche Identifikationsnummer Gem. Art. 29 2 des Johressteuergesetzes 2010 vom 08.12.2010 sind dem Finonzomt - Grunderherbsteuerstelle- von Seiten des Notors die steuerlichen Identifikotionsnummern gem. 139 b und c AO von Veräußerer und Erherber zu übermitteln. Wir möchten Sie doher bitten, die Steuer-Identifikotionsnummern hierher mitzuteilen. Bei Frogen hierzu konn Ihnen dos zuständige Finonzomt oder Ihr Steuerberoter heiterhelfen. (Ihre Steueridentifikationsnummer - Id - finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte. Ohne die Angabe dieser Nummern weigern sich die Finanzämter die Grunderwerbsteuerbescheide zu bearbeiten, was zu Verzögerungen bei der Eigentumsumschreibung führen kann.) Steuer-Identifikotionsnummer oller Veräußerer: Steuer-Identifikotionsnummer oller Erherber:
9. Weitere wichtige Hinweise - Bitte bringen Sie Ihren Personolousheis oder Poss zum Termin im Originol mit - Bitte überprüfen Sie sorgfältig die Gültigkeit Ihres Ausheises, und erneuern ihn ggfs. rechtzeitig vor der Beurkundung. - Bitte reichen Sie ggfs. die Grundschuldbestellungsformulore vorob ein. (Ort, Dotum) (Unterschrift Verkäufer) (Unterschrift Käufer)