Der Grundstückskaufvertrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Grundstückskaufvertrag"

Transkript

1 Der Grundstückskaufvertrag Dozent: Henning Meister Stand: August 2007

2 Portrait Henning Meister Jahrgang: 1975 Ausbildung: Bankkaufmann Aktuelle Tätigkeit: seit 2007 stellvertretender Leiter Referat Immobilienbewertung bei der Sparkasse Bremen AG Weitere Tätigkeiten: Immobilienberater bei der Immobilienservice der Bremische Volksbank GmbH Immobilienberater bei der LBS Immobilien GmbH in Bremen seit 2006 seit 2007 seit 2008 seit 2008 Dozent am Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.v. Mitglied im HypZert e.v. persönliches Mitglied im gif e.v. Dozent an der Handelskammer Hamburg Qualifikationen: 1997 Ausbildereignungsprüfung (IHK) Fachfortbildung mit Abschlussprüfung geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) Fachfortbildung mit Abschlussprüfung geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) 2006 Zertifizierung zum Immobiliengutachter CIS HypZert (S)

3 Der Grundstückskaufvertrag Inhalt: 1. Beteiligte des Grundstückskaufvertrages 2. Der Notar 3. Die Vorbereitung des Grundstückskaufvertrages 4. Das Grundbuch 5. Der Grundstückskaufvertrag 6. Die Abwicklung des Vertrages 7. Notarieller Schutz beim Kaufvertrag 8. Inhalte des Grundstückskaufvertrages 9. Die Grunderwerbsteuer 10. Entfall der Grunderwerbsteuer 11. Die Grundsteuer 12. Grundsteuerbefreiung 13. Quellenverzeichnis zum Studienbrief Hinweis: Der Vortrag -Der Grundstückskaufvertrag- soll dem Studierenden die Möglichkeit der kompakten Übersicht über dieses vielfältige Themengebiet geben. Aufgrund der vielen Besonderheiten und Details der Thematik kann nicht auf jeden Bereich eingegangen werden. Für ein tiefergehendes Studium wird daher die einschlägige Fachliteratur empfohlen! Die Vervielfältigung und die Verbreitung des Studienbriefes -Der Grundstückskaufvertrag- ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Dozenten zulässig!

4 Der Grundstückskaufvertrag 1. Beteiligte des Grundstückskaufvertrages 2. Der Notar Vertragsparteien (Verkäufer/Käufer) Immobilienmakler Notar Grundbuchamt Finanzamt Kreditinstitut(e) Hausverwalter notarielle Beurkundung gemäß 311b Abs. 1 BGB er soll alle Vertragsparteien neutral und umfassend über die rechtlichen Fragen des Vertrages aufklären übernimmt die gesamte Vertragsabwicklung von der Grundbucheinsicht bis zur Eigentumsumschreibung der Notar schützt den Verkäufer gegen den Verlust seines Eigentums, ohne dass er den Kaufpreis erhält Notar schützt den Käufer gegen den Verlust des Kaufpreises, ohne dass der Eigentumsübergang erfolgt 3. Die Vorbereitung des Grundstückskaufvertrages Finanzierung des Kaufpreises klären die Bank verlangt in der Regel eine Sicherheit (Grundschuld) das Notariat kümmert sich um die Beurkundung und die Eintragung dieser Grundschuld im Grundbuch bei Neubau muss geklärt werden, welche Bebauung zulässig ist Erschließungszustand und ggf. noch entstehende Kosten klären ob Baulasten eingetragen sind (Baulastenverzeichnis) klären ob Altlasten vorhanden sind (Altlastenkataster) bautechnischen Zustand/Mängel im Kaufvertrag nennen existieren Miet- oder Pachtverträge Vertragsparteien bekommen vor der eigentlichen Beurkundung einen Kaufvertragsentwurf zugeschickt der Entwurf muss den Vertragsparteien mindestens 2 Wochen vor Beurkundung zur Information und Durchsicht vorliegen (Verbraucherschutz) ein Verzicht hierauf ist möglich, muss aber im Kaufvertrag festgehalten werden Hinweis: Die anfallenden Fragen sollten mit dem zuständigen Bau- oder Liegenschaftsamt bzw. wenn möglich mit dem Notar unbedingt vor der Beurkundung geklärt werden.

5 4. Das Grundbuch 5. Der Grundstückskaufvertrag vor jeder Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages sieht der Notar oder dessen Mitarbeiter das Grundbuch beim Amtsgericht ein er stellt dabei den aktuellen Grundbuchstand fest welche Lasten und Beschränkungen muss der Käufer ggf. übernehmen. Beispielsweise Kanalleitungsrechte, Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, etc. sind diese durch Dienstbarkeiten grundbuchrechtlich gesichert, muss sie der Käufer übernehmen Überprüfung der valutierenden Eintragungen in Abteilung III Parteien müssen dem Notar die genauen Umstände darlegen Gewährleistung vorzeitige Schlüsselübergabe zwecks Renovierungsarbeiten für diesen Fall Kautionszahlung/Nutzungsentgelt vereinbaren Nutzungs- und Lastenübergang durch vorzeitige Schlüsselübergabe unbedingt klären Erschließungszustand und ggf. noch entstehende Kosten nach BGB muss der Käufer des Grundstücks die nach der Besitzübernahme fällig werdenden Anlieger- und Erschließungskosten tragen Besitz, Nutzen und Lasten gehen im Normalfall erst mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises über andere Regelungen sind möglich, müssen aber in den Kaufvertrag aufgenommen werden Käuferschutz durch Auflassungsvormerkung und die Sicherstellung der Lastenfreiheit Grundbuch wird blockiert weitere Belastung durch Grundschulden/Hypotheken und weiterer Verkauf sind nicht möglich Schutzregelung, die die notwendigen Voraussetzungen zur fälligen Kaufpreiszahlung formuliert Notar überwacht die Erfüllung dieser Voraussetzungen und informiert den Käufer über den Zeitpunkt der gefahrlosen Kaufpreiszahlung Verkäuferschutz Immobilienverkäufer will sicher sein, dass er den vereinbarten Preis erhält Eigentumsumschreibung erst dann vor, wenn der Verkäufer sein Geld erhalten hat Lastenfreistellung in Abteilung III Löschung der Grundpfandrechte kann erfolgen, sobald der bestehende Kredit durch den Verkäufer zurückgezahlt ist

6 6. Die Abwicklung des Vertrages nach Beurkundung des Vertrages muss Notar den Vertrag abwickeln umfangreicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt, dem Grundbuchamt der örtlichen Stadt oder Gemeinde und den Banken des Verkäufers und des Käufers Käufer darf den Kaufpreis erst dann zahlen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Fälligkeit des Kaufpreises erfüllt sind (sog. Fälligkeitsmitteilung) Notar muss Gemeinde über Grundstücksverkauf unterrichten Vorkaufsverzichtserklärungen durch die Gemeinde ist zwingend notwendig Notar informiert das Finanzamt über den Kaufvertrag Finanzamt erlässt einen Grunderwerbsteuerbescheid wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat, bekommt er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zugeschickt Notar kann dann den Antrag auf Eigentumsumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt stellen durch Vollzug des Vertrages sichert der Notar sowohl den Verkäufer als auch den Käufer gegen unerwartete Risiken Verkäufer erhält den Kaufpreis Käufer erhält lastenfreies Eigentum an dem Grundstück Hinweis: Die Zahlung wird direkt vom Käufer an den Verkäufer geleistet. Nur auf ausdrücklichen Wunsch ist eine Zahlung über Notaranderkonto möglich. 7. Notarieller Schutz beim Kaufvertrag Notar ist sachkundiger, unabhängiger und neutraler Berater beim Grundstückskaufvertrag Grundlage seiner Arbeit ist ausschließlich Recht und Gesetz im Gegensatz zum Anwalt hat der Notar nicht die Interessen einer Partei im Auge er muss neutral sein und beide Seiten entsprechend über die rechtlichen Konsequenzen und Risiken des Kaufvertrages aufklären Gebühren des Notars richten sich nach der Kostenordnung Gebühr richtet sich nach dem sog. Geschäftswert je nach Schwierigkeitsgrad können noch Zusatzkosten anfallen

7 8. Inhalte des Grundstückskaufvertrages Vertragsbezeichnung (Grundstückskaufvertrag) Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer) Name des beurkundenden Notars Urkundenrolle Beurkundungsdatum Kaufgegenstand Grundbuchstand Lasten und Beschränkungen Grundpfandrechte Sonderwünsche/Extras (z.b. bei Neubauten) Kaufpreiszahlung Vormerkung Vorkaufsrecht Liefertermin/Übergabedatum Zahlungsmodalitäten/Zahlungstermin Unterlagen zur Immobilie (z.b. Teilungserklärung, etc.) Zustand/Mängel der Immobilie Gewährleistung Kosten und Abgaben Grunderwerbssteuer Vollmachten Erfüllungsort und Gerichtsstand ggf. Maklerklausel Wirksamkeitsbedingung salvatorische Klausel Auflassung Unterschriften der Vertragsparteien Unterschrift des Notars Hinweis: Weitere bzw. zusätzliche Inhalte und Vereinbarungen sind natürlich möglich! Verkäufer, Käufer und der Notar müssen den eigentlichen Kaufvertrag sowie die Auflassung unterschreiben! Die jeweiligen Vertragsparteien bekommen ca. 1-2 Wochen nach Beurkundung eine beglaubigte Abschrift des Vertrages zugeschickt. 9. Die Grunderwerbsteuer zur Zeit sind 3,5% bezogen auf Kaufpreis üblich im Kaufvertrag können diverse Kaufgegenstände vom Kaufpreis ausgeklammert werden (Küche, Markise, etc.) dadurch verringert sich die Grunderwerbsteuer Haftung im Innenverhältnis: Käufer Haftung im Außenverhältnis: Käufer und Verkäufer (Gesamtschuldnerisch)

8 10. Entfall der Grunderwerbsteuer 11. Die Grundsteuer 12. Grundsteuerbefreiung Schenkung Übertragung innerhalb der Familie (gerade Linie) Erbschaft wenn der Wert nicht übersteigt Erwerb durch Ehegatten des Verkäufers Rückübertragung durch den Treugeber bei Auflösung des Treuhandverhältnisses Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung Erwerb durch Miterben zur Nachlassverwaltung Erwerb durch Körperschaften des öffentlichen Rechts Erwerb durch einen ausländischen Staat, für Zwecke von Botschaften usw., kulturelle Zwecke Gemeinde bestimmt ob die Grundsteuer zu erheben ist Gemeinde bestimmt von wem die Grundsteuer zu erheben ist Steuerschuldner ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer Ausnahme bei Erbbaurechten wenn nicht vertraglich anders geregelt ist der jeweilige Erbbauberechtigte der Steuerschuldner Bundesbahn Bundeswehr Kirchengrundstücke Universitäten, Schulen, Kindergärten, etc. Verkehrsflächen und öffentliche Grünanlagen

9 13. Quellenverzeichnis zum Studienbrief Erwin Sailer und Hans-Eberhard Langemaack Kompendium für Makler, Hausverwalter und Sachverständige, Boorberg Verlag Muhrfeld Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft Kleiber-Simon-Weyers Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Versicherung- und Beleihungswerten unter Berücksichtigung von WertV und BauGB Sandner-Weber Lexikon der Immobilienwertermittlung Immobilien-Fachwissen im Internet

Informationsblatt. Der Grundstückskaufvertrag

Informationsblatt. Der Grundstückskaufvertrag Informationsblatt Der Grundstückskaufvertrag 1 2 Wie oft kauft man im Leben eine Immobilie? Normalerweise nicht öfter als 1 2 mal. Da es dabei um erhebliches Privatvermögen geht, hat der Gesetzgeber den

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Steffen Fabry Kundenberater Immobilien ImmobilienCenter Weinsberg Was Sie beim Immobilienerwerb unbedingt beachten sollten, ganz gleich, ob es sich um ein

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

bei Ihrem Immobilienverkauf

bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM KLAR(e)SICHT bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

bei Ihrem Immobilienkauf

bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Augen auf bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte Interessentin,

Mehr

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Der Kauf eines gebrauchten Hauses

Der Kauf eines gebrauchten Hauses Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Kauf eines gebrauchten Hauses Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Der Kauf eines gebrauchten

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 - - 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 1234 / 4321 Verhandelt in Musterstadt am 93. Juli 0999 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße

Mehr

Informationen zum Haus- und Grundstückskauf Ein Informationsservice ihrer Kanzlei Schröder

Informationen zum Haus- und Grundstückskauf Ein Informationsservice ihrer Kanzlei Schröder Informationen zum Haus- und Grundstückskauf Ein Informationsservice ihrer Kanzlei Schröder Der Kauf eines Hauses bzw. eines Grundstücks ist für viele Menschen die größte und wichtigste Investition in ihrem

Mehr

Notarieller Kaufvertrag: Warum und wie ist die Abwicklung

Notarieller Kaufvertrag: Warum und wie ist die Abwicklung Notarieller Kaufvertrag: Warum und wie ist die Abwicklung Grundlagen und Vorbereitung der notariellen Beurkundung Für jeden Kauf einer Immobilie ist ein notarieller Kaufvertrag verpflichtend. Nur dieser

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf

www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf Ratgeber Immobilien Kauf Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Was Sie beachten müssen! Notar- und

Mehr

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Sie schmieden neue Pläne für Ihr Zuhause? Was Sie beachten müssen!

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Die Aufgabe des Notars 2 + 3 Deshalb sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, die teilweise schwer verständlich sind. Weil es um hohe Werte und komplizierte

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Service für Bauherren

Service für Bauherren Service für Bauherren Der Weg zum eigenen Grundstück Der Weg zum eigenen Grundstück kann durch so mache Unwegsamkeit führen. Er muss es aber nicht. Welche Faktoren auf diesem Weg die Richtung angeben,

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.

Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer

Mehr

Fragebogen Kaufvertrag

Fragebogen Kaufvertrag Notar Dr. Johann Frank Marienstraße 8 92224 Amberg Telefon: 09621/4724-0 Telefax: 09621/4724-40 Email: info@notar-dr-frank.de Internet: www.notar-dr-frank.de Bürozeiten: Mo-Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00

Mehr

FRAGEBOGEN FÜR KAUFVERTRÄGE. a) Verkäufer Erste(r) Verkäufer(in) Weitere(r) Verkäufer(in) Familienname Vorname Geburtsname Postanschrift

FRAGEBOGEN FÜR KAUFVERTRÄGE. a) Verkäufer Erste(r) Verkäufer(in) Weitere(r) Verkäufer(in) Familienname Vorname Geburtsname Postanschrift WÖBKEN BRAUNE BROCKHÖFT JÄKEL RAMM ALBERG Kefersteinstr. 20 21335 Lüneburg Tel 04131 789 50-0 Fax 04131 789 50-50 email: info@woebkenbraune.de www.woebkenbraune.de Anwaltliche Zweigstelle Bardowick, Im

Mehr

RA u. Notar Simon S. Thiede, Breite Str. 21, 13597 Berlin 030/ 333 93 85, Fax: 030 3339531 Mail: Anwalt@rathiede.de

RA u. Notar Simon S. Thiede, Breite Str. 21, 13597 Berlin 030/ 333 93 85, Fax: 030 3339531 Mail: Anwalt@rathiede.de 1. Persönliche Daten Fragebogen für Grundstückskaufverträge a) Verkäufer Erste(r) Verkäufer(in) Zweite(r) Verkäufer(in) Familienname Vorname RA u. Notar Simon S. Thiede, Breite Str. 21, 13597 Berlin 030/

Mehr

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Notar-Anmeldeformular Kaufvertrag (Grundstück, Wohnung, Einfamilien- u. Mehrfamilienhaus) Seite 1 von 6

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Notar-Anmeldeformular Kaufvertrag (Grundstück, Wohnung, Einfamilien- u. Mehrfamilienhaus) Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 WICHTIGER HINWEIS: Der Verkaufs-/Kauf-Absichtserklärung ist diesem Anmeldeformular beizulegen! VERKÄUFER/IN: Eigentümer/in Miteigentümer/in Vorname, Nachname Vorname, Nachname Abweichender

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Anwaltskanzlei & Notar

Anwaltskanzlei & Notar Der Hauskauf - Informationen für den Käufer - im Zusammenhang mit der notariellen Tätigkeit I. Grundsätzliches Jeder Kaufvertrag über ein Hausgrundstück bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung

Mehr

SchiedsamtsZeitung 42. Jahrgang 1971, Heft 02 Online-Archiv Seite 21-25 -Organ des BDS

SchiedsamtsZeitung 42. Jahrgang 1971, Heft 02 Online-Archiv Seite 21-25 -Organ des BDS Fragen zum Grundbuch Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg Es ist Winter, eine stille Zeit auch für die Landwirtschaft. Die Männer sitzen im Dorfkrug und verplaudern einige Stunden in gemütlicher

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag Der Bauträgervertrag Hiermit möchten wir Sie gerne über Verträge zum Erwerb neuen Wohnraums von gewerblichen Unternehmen informieren. Ziel ist es typische Risiken derartiger Verträge aufzuzeigen und Möglichkeiten

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe

Mehr

Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg

Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg Richtlinien zur Gewährung einer Ansiedlungs- und Geburtenförderung der Gemeinde Weidhausen b.coburg 1 ZUWENDUNGSZWECK, RECHTSGRUNDLAGE 1.1 Zuwendungszweck In der Gemeinde Weidhausen b.coburg ist seit einigen

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen

Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen 124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten

Mehr

Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien.

Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien. Immobilien Erfahrung und Weitsicht. SÜDWESTBANK Immobilien. Solides Fundament. Ob Kauf, Verkauf oder Finanzierung: Bei einer Immobilie müssen vielfältige Faktoren berücksichtigt werden. Unsere Spezialisten

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben

Formular für die Übermittlung von Kaufvertragsangaben Georg Volz Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte Spitalgasse 4 - Postfach 543 CH-3000 Bern 7 Telefon +41 (0)31 311 22 61 Fax +41 (0)31 311 04 84 info@volzrecht.ch - www.volzrecht.ch Formular

Mehr

FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf)

FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf) FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf) Was ist im Kaufpreis enthalten? Im Kaufpreis enthalten sind die Wohneinheit inklusive Ausstattung, wie zum Beispiel Fliesen, Türbeschläge etc. sowie ggf.

Mehr

Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal

Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen. Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb und Finanzierung in Norwegen Deutsch Nordische Juristenvereinigung 15.10.06 - Advokat (H) Stein Hegdal Immobilienerwerb Aus der Sicht des Investors Etwas über den Markt Praktischer Vorgang

Mehr

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO eitsatz Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet

Infrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet Infrastruktur der Stadt Zwingenberg Die älteste Stadt an der hessischen Bergstraße kann mit ihrer zentralen Lage punkten. Optimal sind die Verkehrsanschlüsse auf Straße und Schiene durch den direkten Autobahnanschluss

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w201_202_10 letzte Aktualisierung: 23.2.2011 OLG Hamm, 14.12.2010 - I-15 W 201 + 202/10 GBO 29; HGB 123; BGB 705 Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Datenbogen für Immobilienkaufvertrag

Datenbogen für Immobilienkaufvertrag Datenbogen für Immobilienkaufvertrag Verkäufer 1 Verkäufer 2 Steuer-Identifikationsnummer:... Steuer-Identifikationsnummer:... als Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft als Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

(Wohnungs-Erbbau-) Grundbuch Blatt Gemarkung Flur Flurstück/Parzelle Größe in m 2. Straße, Hausnummer. Miteigentumsanteil von

(Wohnungs-Erbbau-) Grundbuch Blatt Gemarkung Flur Flurstück/Parzelle Größe in m 2. Straße, Hausnummer. Miteigentumsanteil von (Wird vom Finanzamt ausgefüllt) Anzeigepflichtiger - Name und Anschrift - Geschäftzeichen URNr./Geschäftszeichen Datum der Urkunde Veräußerungsanzeige Ort/ Datum Bezeichnung des veräußerten Grundbesitzes:

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Sonniges Sûd-Grundstûck!

Sonniges Sûd-Grundstûck! Auftrags-Nr.: 1000003737 Sonniges Sûd-Grundstûck! Baugrundstück, Osterheider Straße, 32339 Espelkamp-Frotheim Das attraktiv nach Süden ausgerichtete Grundstück verfügt über einen individuellen und besonders

Mehr

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf

Kooperationsvereinbarung für Dozenten. zwischen. Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf Kooperationsvereinbarung für Dozenten zwischen Creative Arts Group e.v. Emanuel-Leutze-Straße 1/ 40547 Düsseldorf (hiernach Auftraggeber und/oder CAG genannt) und xxx xxxxxx / xxxxxx (hiernach Auftragnehmer

Mehr

VERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel

VERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel VERKAUFSAUFGABE Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage Croningstraße 2 22880 Wedel Zur Information 1. Objekt: Croningstraße 2, 22880 Wedel 1-Zimmer-Eigentumswohnung inkl. Tiefgaragen-Stellplatz

Mehr

Fragen Übung 14, 17.7.2013

Fragen Übung 14, 17.7.2013 Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon

Mehr

Finanzierung Aktualisiert Mittwoch, den 16. September 2009 um 07:30 Uhr. Bankensuche

Finanzierung Aktualisiert Mittwoch, den 16. September 2009 um 07:30 Uhr. Bankensuche Bankensuche Der erste Anlaufpunkt war das Internet. focus.de hat ebenfalls Informationen zur Baufinanzierung und eine aktuelle Datenbank über gute Kreditkonditionen. Viele der dortigen Einträge sind keine

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne

Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne Grundstücke in Südlage mit Blick ins Grüne 6 Grundstücke für Doppelhaushälften und Einfamilienhäuser In der Welheimer Mark provisionsfrei Grundstücksgrößen Alles auf einen Blick Grundstück A Flurstück

Mehr

Praxiswissen Erbbaurecht

Praxiswissen Erbbaurecht Praxiswissen Erbbaurecht Dozent: Henning Meister Stand: Dezember 2007 Portrait Henning Meister Jahrgang: 1975 Ausbildung: Bankkaufmann Aktuelle Tätigkeit: seit 2007 stellvertretender Leiter Referat Immobilienbewertung

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009

Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 Jahrgang 2009 Kundgemacht im Internet unter www.salzburg.gv.at am 6. März 2009 27. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. März 2009 über die Gewährung von Nachlässen für Konversionen und Rückzahlungen

Mehr

Der Immobilienkauf Finanzierung

Der Immobilienkauf Finanzierung Der Immobilienkauf Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Erhebliche Beträge des ersparten

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte

Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Rechtsgeschäfte Begründung von Verbindlichkeiten im geschäftlichen Verkehr Was sind Rechtsgeschäfte? = Handlungen, durch welche Personen ihren

Mehr

KAUFVERTRAG (Acrobat 8 empfohlen!)

KAUFVERTRAG (Acrobat 8 empfohlen!) Notar Stephan Römer, Troisdorf, : 02241 973990-0 KAUFVERTRAG (Acrobat 8 empfohlen!) Sie möchten einen Kaufvertrag vorbereiten lassen und uns die erforderlichen Angaben per E- oder übersenden. Bitte füllen

Mehr

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht

ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV Symposion zum Bauträgerrecht Der Bauträgervertrag in der Insolvenz des Unternehmers (Rechtslage in Deutschland) Prof. Dr. Florian Jacoby Gliederung I. Überblick über

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von

Mehr

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15

Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15 Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte

Mehr

LEITFADEN Unser Service für Privat-Verkäufer

LEITFADEN Unser Service für Privat-Verkäufer LEITFADEN Unser Service für Privat-Verkäufer Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, wenn Sie Ihre Immobilie privat, also ohne die Hilfe eines Profi s, verkaufen wollen. Verkauf Sehr geehrte Leserin, sehr

Mehr

Agenda der 11. Veranstaltung

Agenda der 11. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Team Hypostreet. Liebe Leserin, lieber Leser, Herzlich Willkommen bei Hypostreet. Wir verschaffen Ihnen IHRE Finanzierung.

Team Hypostreet. Liebe Leserin, lieber Leser, Herzlich Willkommen bei Hypostreet. Wir verschaffen Ihnen IHRE Finanzierung. Herzlich Willkommen bei Hypostreet. Wir verschaffen Ihnen IHRE Finanzierung. Liebe Leserin, lieber Leser, wir würden Sie gerne bei Ihrem Weg zur perfekten Immobilien Finanzierung begleiten ganz gleich

Mehr

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend Fondsgesellschaft genannt) Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft"

Mehr