Praxiswissen Erbbaurecht
|
|
|
- Eduard Schubert
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Praxiswissen Erbbaurecht Dozent: Henning Meister Stand: Dezember 2007
2 Portrait Henning Meister Jahrgang: 1975 Ausbildung: Bankkaufmann Aktuelle Tätigkeit: seit 2007 stellvertretender Leiter Referat Immobilienbewertung bei der Sparkasse Bremen AG Weitere Tätigkeiten: Immobilienberater bei der Immobilienservice der Bremische Volksbank GmbH Immobilienberater bei der LBS Immobilien GmbH in Bremen seit 2006 seit 2007 seit 2008 seit 2008 Dozent am Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.v. Mitglied im HypZert e.v. persönliches Mitglied im gif e.v. Dozent an der Handelskammer Hamburg Qualifikationen: 1997 Ausbildereignungsprüfung (IHK) Fachfortbildung mit Abschlussprüfung geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) Fachfortbildung mit Abschlussprüfung geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) 2006 Zertifizierung zum Immobiliengutachter CIS HypZert (S)
3 Praxiswissen Erbbaurecht Inhalt: 1. Rechtsgrundlagen 2. Grundstücksgleiche Rechte 3. Die Historie des Erbbaurechts 4. Grundlagen für die Entstehung des Erbbaurechts 5. Erbbaurechtsgeber 6. Inhalt des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) 7. Gestaltungsformen des Erbbaurechts 8. Inhalte des Erbbaurechtsvertrags 9. Der Erbbauzins 10. Erbbauzinsanpassungen 11. Typische Erbbauzinssätze 12. Laufzeit 13. Heimfall 14. Beendigung des Erbbaurechts 15. Das Erbbaurecht in der Kreditwirtschaft 16. Das Erbbaurecht in der Zwangsversteigerung 17. Das Erbbaurecht in der Zwangsvollstreckung 18. Quellenverzeichnis zum Studienbrief Hinweis: Der Vortrag -Praxiswissen Erbbaurecht- soll dem Studierenden die Möglichkeit der kompakten Übersicht über dieses vielfältige Themengebiet geben. Aufgrund der vielen Besonderheiten und Details der Thematik kann nicht auf jeden Bereich eingegangen werden. Für ein tiefergehendes Studium wird daher die einschlägige Fachliteratur empfohlen! Die Vervielfältigung und die Verbreitung des Studienbriefes -Praxiswissen Erbbaurecht- ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Dozenten zulässig!
4 Praxiswissen Erbbaurecht 1. Rechtsgrundlagen BGB (bei Altverträgen bis 1919) Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) Grundbuchordnung (GBO) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) Preisgesetz (PreisG) Preisklauselverordnung (PrKV) Nach der Definition des 1 ErbbauRG ist das Erbbaurecht das beschränkte dingliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Bauwerk ist entgegen dem Grundsatz des 93 BGB kein Bestandteil des Grundstücks, sondern wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts ( 12 ErbbauRG). Der Inhaber des Erbbaurechts und der Eigentümer des Bauwerks sind also zwingend identisch! Mit Wirkung vom wurde die Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) - inhaltlich unverändert - umbenannt in Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz; ErbbauRG). Das Erbbaurecht ist ein... grundstücksgleiches veräußerliches vererbbares... Recht, das selbständig mit Rechten belastet werden kann. Ein Erbbaurecht kann für Immobilien aller Art eingetragen werden. Neben Wohn- und Gewerbeimmobilien können dies auch andere Bauwerke (Brücken, Kanäle, Brunnen, etc.) sein. Grundstückslasten für den Erbbauberechtigten Zum Beispiel... Steuern Beiträge Grundsteuer Müllgebühren Straßen- und Gehwegreinigung Kanalisation Elektrizität alle etwaigen Erschließungskosten
5 2. Grundstücksgleiche Rechte Hinweis! Erbbaurecht Bergrecht Jagd- und Fischereirecht Schiffseigentum Eingetragene Luftfahrzeuge Grundstücksgleiche Rechte werden rechtlich behandelt wie Grundstücke! 3. Die Historie des Erbbaurechts Der ursprüngliche Gedanke des Erbbaurechts geht zurück bis ins römische Reich. Es sollte den Bürgern eines Staates die Möglichkeit gegeben werden, günstig Wohneigentum zu erwerben. Somit musste der Erbbauberechtigte nur das Bauwerk bezahlen und nicht das Grundstück. Als Gegenleistung für das Erbbaurecht wurde eine regelmäßige Zahlung (Erbbauzins) vereinbart. Bis in die heutige Zeit hat sich, mit kleinen Veränderungen, der Grundgedanke des Erbbaurechts gehalten und wird auch praktiziert. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das Interesse am Erbbaurecht spürbar stärker. Es kommt jedoch ganz auf die Höhe des Erbbauzinses an. 4. Grundlagen für die Entstehung des Erbbaurechts Erbbaurechtsvertrag Grundbuch - Erbbaurechtgeber - Erbbaurechtnehmer - enthält alle notwendigen Vereinbarungen - muss notariell beurkundet werden - Eintragung an 1. Rangstelle in Abteilung II - parallel erfolgt Anlage eines Erbbaugrundbuches 5. Erbbaurechtsgeber Städte Gemeinden Kirchen Erbengemeinschaften Großgrundbesitzer (Landwirte)
6 6. Inhalt des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts a Gesetzlicher Inhalt Vertragsmäßiger Inhalt Heimfallanspruch Verjährung Zustimmung des Grundstückseigentümers Rechtsfolgen des Fehlens der Zustimmung Anspruch auf Erteilung der Zustimmung Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht Erbbauzins Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses Rangstelle Anwendung des Grundstücksrechts Bauwerk als wesentlicher Bestandteil Untergang des Bauwerks II. Grundbuchvorschriften Erbbaugrundbuch Zustimmung des Grundstückseigentümers Löschung des Erbbaurechts Bekanntmachung
7 III. Beleihung Mündelsicherheit Höhe der Hypothek Tilgung der Hypothek Sicherheitsgrenze für Beleihungen durch Versicherungsunternehmen Landesrechtliche Vorschriften IV. Feuerversicherung und Zwangsversteigerung Feuerversicherung Zwangsversteigerung des Erbbaurechts Zwangsversteigerung des Grundstückes V. Beendigung, Erneuerung und Heimfall Aufhebung des Erbbaurechts Entschädigung bei Zeitablauf des Erbbaurechts Haftung der Entschädigungsforderung Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, Reallasten Miete und Pacht Erneuerung Vergütung für das Erbbaurecht Belastungen Bauwerk
8 VI. Schlussbestimmungen Inkrafttreten Verweisungen auf 1012 bis 1017 BGB (gegenstandslos) Früher begründete Erbbaurechte Kommunale Gebühren und Steuern 7. Gestaltungsformen des Erbbaurechts Erbbaurecht Eigentümererbbaurecht Gesamterbbaurecht Nachbarerbbaurecht Untererbbaurecht Wohnungs- oder Teilerbbaurecht Erbbaurecht - Bestellung für ein Bauwerk auf einem Grundstück - Erbbaurecht über das gesamte Grundstück - Erbbaurecht, Grundstück und Bauwerk bilden eine Einheit - Grundstück kann nur im ganzen mit einem Erbbaurecht belastet werden Entstehung des Erbbaurechts: 1. Einigung zwischen Erbbaurechtsgeber und dem Erbbauberechtigten 2. notarielle Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags durch die Parteien 3. Eintragung an 1. Rangstelle in Abteilung II 4. parallel erfolgt Anlage eines Erbbaugrundbuches
9 Eigentümererbbaurecht - Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter sind personenidentisch - Erbbaurecht ist Sicherungsmittel und kann mit den Belastungen auf den Erwerber übertragen werden Entstehung des Eigentümererbbaurechts: 1. durch Heimfall 2. Ausübung eines Vorkaufs- oder Ankaufsrechts oder 3. durch einseitige Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt durch den Grundstückseigentümer und Grundbucheintragung Gesamterbbaurecht - einheitliches Erbbaurecht an mehreren rechtlich selbständigen Grundstücken - es kann sich hierbei um unterschiedliche Grundstückseigentümer handeln - umständliche Neuordnung kann so umgangen werden In der Praxis kann es z.b. vorkommen, dass ein einzelnes Grundstück für ein geplantes Bauwerk zu klein ist. Die Grundstücke müssen im Bezirk desselben Grundbuch- und Vermessungsamtes liegen und unmittelbar aneinander grenzen. ( 6a GBO). Entstehung des Gesamterbbaurechts: 1. anfängliche Bestellung auf mehreren Grundstücken 2. Teilung eines mit Erbbaurecht belasteten Grundstücks 3. Erweiterung eines bestehenden Erbbaurechts auf andere Grundstücke 4. Vereinigung von mehreren selbständigen Erbbaurechten mit im wesentlichen gleichen Inhalt Nachbarerbbaurecht - mehrere selbständige Erbbaurechte an benachbarten Grundstücken - Zweck: Errichtung eines Gebäudes - subjektiv-dingliches Recht für herrschendes Grundstück ( 39 SachenRBerG)
10 Untererbbaurecht - Erbbaurecht an einem anderen Erbbaurecht - Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist das sogenannte Obererbbaurecht - sinnvoll bei Ausgabe mehrerer Einheiten im Erbbaurecht (z.b. durch Bauträger) - Probleme bei der Beleihung möglich, daher eher selten in der Praxis anzutreffen - Grundstückseigentümer muss bei Bestellung des Untererbbaurechts zwingend zustimmen Der Erbbaurechtgeber bestellt also ein Erbbaurecht für einen Erbbauberechtigten (z.b. Bauträger) und dieser wiederum bestellt mehrere Untererbbaurechte. Somit wird der Verwaltungsaufwand für den Erbbaurechtgeber (Grundstückseigentümer) also möglichst gering gehalten, da er nur einen Vertragspartner (den Erbbauberechtigten) hat, der sich wiederum um die Untererbbaurechte kümmert. Entstehung des Untererbbaurechts: 1. Erbbaurechtgeber bestellt ein Erbbaurecht für den Erbbaurechtnehmer 2. Erbbaurechtnehmer wiederum bestellt mehrere Untererbbaurechte 3. Zustimmung des Grundstückseigentümers Wohnungs-/Teilerbbaurecht - Grundlage ErbbauRG und 30 WEG - Bruchteilsberechtigung an einem Erbbaurecht, das - wiederum gesamtes Gebäude umfasst - Wohnungserbbaurecht ist verbunden mit Sondereigentum - Teilerbbaurecht ist verbunden an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen Im Gegensatz zum üblichen Wohnungs- bzw. Teileigentum ist das Erbbaurecht nicht mit dem Grundstückseigentum verbunden. Statt des MEA am Grundstück besteht stattdessen also ein Mitberechtigungsanteil am Erbbaurecht. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teilerbbaurechts 1. Erbbaurechtgeber (Grundstückseigentümer) bildet einzelne Erbbaurechte am bereits bestehenden Erbbaurecht 2. verbunden mit dem jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentum entsteht somit das Wohnungs- oder Teilerbbaurecht
11 8. Inhalte des Erbbaurechtvertrags Hinweis! Bestellung des Erbbaurechts Errichtung und Nutzung von Bauwerken Bauverpflichtung Unterhaltungsverpflichtung Versicherungsverpflichtung Lasten und Abgaben Besichtigungsrecht Zustimmungserfordernis Verfügungsbeschränkung Heimfall Vergütung bei Heimfall Entschädigung bei Zeitablauf Erbbauzins und Anpassungsklauseln Gegenseitiges Vorkaufsrecht Zustimmung zur Belastung Gesamtschuldner Zwangsvollstreckungsunterwerfung Rechtsnachfolge Ergänzende Vertragsauslegung Grundbuchanträge Vormerkung Kosten Ausfertigung der Urkunde Belehrungen Ermächtigung des Notars Die 2-8 ErbbauRG behandeln den vertragsmäßigen (möglichen) Inhalt des Erbbaurechts. Wenn das Erbbaurecht mit den Vertragsabreden eingetragen wird und zustande kommt, dann gelten diese getroffenen Vereinbarungen nicht nur zwischen den Vertragsparteien sondern auch gegenüber jedem Dritten (z.b.: Rechtsnachfolger, Grundpfandgläubigern,...etc.). Sonstige nicht unter die 2-8 ErbbauRG fallende Vereinbarungen können von den Vertragsparteien in beliebigem Umfang getroffen werden. Die Vereinbarten Rechte und Pflichten gelten allerdings nur zwischen den Vertragsparteien! (Quelle: Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches; Autorin: Dorothee Hennings-Holtmann)
12 9. Der Erbbauzins - 9 ErbbauRG - kann für die ganze Erbbauzeit nach Zeit und Höhe bestimmt werden - Vorschriften des BGB über Reallasten finden Anwendung - damit Reallast entsteht ist eine Eintragung ins Erbbaugrundbuch erforderlich - Erbbauzins kann nur zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers eingetragen werden - bei Eigentümerwechsel geht das Recht auf den neuen Grundstückseigentümer über - Erbbauzinsanpassung ist mit dinglicher Wirkung, daher keine schuldrechtliche Vereinbarung nötig Hinweis! Das Recht auf den Erbbauzins und der Anspruch auf die noch nicht fälligen Leistungen gehören zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks. 10. Erbbauzinsanpassungen Erbbauzinsanpassungen können völlig frei von den Parteien vereinbart werden. Die üblichen Formulierungen/Vereinbarungen sind z.b.: 1. alle 10 Jahre bei Änderung des Preisindex für Lebenshaltungskosten um 10 Punkte bei Änderungen des Verkehrswertes des Erbbaugrundstücks um mehr als 10% bei wesentlichen oder grundlegenden Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse wenn der Erbbauzins nicht mehr als angemessen angesehen werden kann... Bezüglich der Anpassungsklausel ist darauf zu achten, ob das Grundstück Wohnzwecken dient oder anderweitig genutzt wird. Hinweis! Bei der Verkehrswertermittlung wird unterschieden zwischen... dem Verkehrswert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstück dem Verkehrswert des Erbbaurechts dem angemessenen Erbbauzins dem tatsächlich gezahlten Erbbauzins
13 11. Typische Erbbauzinssätze Nutzung der Erbbaurechtsgrundstücke Erbbauzinssatz (Spanne %) Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke 2,0 bis 3,0 Mehrfamilienhausgrundstücke 3,0 bis 4,0 Gemischt genutzte Grundstücke 4,5 bis 5,5 Gewerblich genutzte Grundstücke 5,5 bis 6,5 Büro- und Geschäftshausgrundstücke 6,0 bis 7,0 Hinweis! Es kann durchaus vorkommen, dass im gewerblichen Bereich deutlich höhere Erbbauzinsen als normal üblich gezahlt werden. Die Begründung hierfür kann im steuerlichen Bereich liegen. Der jährliche Erbbauzins kann nämlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden, während bei einem gekauften Grundstück der gezahlte Kaufpreis nicht abschreibungsfähig ist. Der Erbbaurechtsgeber muss den Kapitalwert des Erbbauzinses versteuern, lässt sich im Gegenzug allerdings auch einen entsprechend hohen Erbbauzins zahlen. In einem solchen Fall liegen eher ungewöhnliche Verhältnisse vor und es lassen sich keine geeigneten Rückschlüsse auf den jeweilig ortsüblichen Bodenwert ziehen! (Quelle: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kleiber/Simon/Weyers) 12. Laufzeit - üblich zwischen 50 und 99 Jahre - für problemlose Beleihung mit Grundpfandrechten sollte die Laufzeit mindestens 75 Jahre betragen - Darlehen muss 10 Jahre vor Beendigung getilgt sein - bei Laufzeit unter 30 Jahren muss Genehmigung nach (PreisAngG) erfolgen Hinweis! Erbbaurechte bestellt auf die Lebenszeit des Grundstückseigentümers bzw. des Erbbauberechtigten sind unzulässig! Mit dem Erlöschen des Erbbaurechts werden seine Bestandteile, insbesondere das Bauwerk, Bestandteile des belasteten Grundstücks.
14 13. Heimfall - wesentlicher Bestandteil des Grundstücks - Schutz des Grundstückseigentümers bei Vertragsverletzung durch Erbbauberechtigten - Entschädigung bei Heimfall für den Erbbauberechtigten (je nach Vereinbarung) Gründe für Heimfall 1. Insolvenz des Erbbauberechtigten 2. Anordnung der Zwangsverwaltung oder der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts 3. Rückstand des Erbbauzinses in Höhe von mindestens zwei Jahresbeträgen 4. Verstöße gegen vom Erbbauberechtigten übernommene Pflichten Verstöße gegen übernommene Pflichten vom Erbbauberechtigten Instandhaltungspflicht für Bauwerke Bebauung des Erbbaurechts innerhalb einer bestimmten Frist Verstoß gegen die Versicherungspflicht Änderung der vereinbarten Nutzung 14. Beendigung des Erbbaurechts 1. Zeitablauf 2. rechtsgeschäftliche Aufhebung des Erbbaurechtes 3. das Erbbaugrundbuch ist zu schließen 4. die auf dem Erbbaurecht lastenden dinglichen Rechte erlöschen 5. das Bauwerk wird Eigentum des Grundstückseigentümers 6. der Erbbauberechtigte muss (wie im Erbbauvertrag vereinbart) entschädigt werden
15 15. Das Erbbaurecht in der Kreditwirtschaft Es muss eine saubere Trennung erfolgen in 1. das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück 2. das Erbbaurecht In der Kreditwirtschaft ist das mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück nicht beleihungsfähig. Daher findet in der Regel nur eine Beleihung (und eine Bewertung) des Erbbaurechts statt. Durch die Eintragung in Abt. II an 1. Rangstelle, wird in einer möglichen Zwangsversteigerung zuerst das Erbbaurecht befriedigt. Unter dem Gesichtspunkt einer problemlosen Beleihung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten sollte die Laufzeit mindestens 75 Jahre betragen. Die Bank muss immer den Erbbaurechtsvertrag einsehen und genauestens studieren. Es ist elementar wichtig, wie zum Beispiel bei Heimfall entschädigt wird. Des weiteren spielt natürlich die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts eine ganz zentrale Rolle. Grundsätzlich gilt: Das Darlehen muss 10 Jahre vor Beendigung des Erbbaurechts zurückgezahlt sein. All diese Informationen gehen aus dem Grundbuchauszug nicht hervor. Siehe hierzu auch den Hinweis zu 7. Inhalte des Erbbaurechtvertrags! Möglichkeiten der Belastung des Erbbaurechts Da das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt wird (grundstücksgleiches Recht) ist eine Belastung mit jedem Recht zulässig, das auch an einem Grundstück bestellt werden kann. Dienstbarkeiten Reallasten (Erbbauzins) Nießbrauch Dauerwohnrechte (gem. 42 WEG) Hypotheken Grundschulden Rentenschulden
16 16. Das Erbbaurecht in der Zwangsversteigerung 1. wichtig ist der Rang des Erbbauzinses 2. Erbbauzins erlischt in der ZV, wenn er dem bestrangig betreibenden Gläubiger nachfolgt 3. Nachteil für Grundstückseigentümer wäre dann, dass er das Grundstück ohne Erbbauzins überlassen muss 4. daher wollen Erbbaurechtgeber immer an 1. Rangstelle eingetragen werden 5. der Gläubiger muss daher den vorrangigen Erbbauzins als Vorlast berücksichtigen und über die Laufzeit kapitalisieren 6. es kann allerdings ein versteigerungsfester Erbbauzins vereinbart werden Stillhalteerklärung Die Stillhalteerklärung ist die schuldrechtliche Lösung des Problems vorrangiger Erbbauzins. Der Grundstückseigentümer vereinbart hierbei mit dem Grundpfandrechtsgläubiger, dass der im Falle einer Zwangsversteigerung nicht in das geringste Gebot fallende Erbbauzins bleibt bestehen 2. ohne Einverständnis des Gläubigers räumt der Grundstückseigentümer keinem anderen Gläubiger Vorrang ein 3. für den Fall der Zwangsversteigerung verlangt der Grundstückseigentümer aus dem zu seinen Gunsten eingetragenen Vorkaufsrecht keinen Wertersatz und verzichtet auf Erlöszuteilung, soweit er keinen rückständigen Erbbauzins zum Verfahren angemeldet hat 4. der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, das Grundstück nur unter der Bedingung, dass der Erwerber die Rechte und Pflichten aus der Stillhalteerklärung mit übernimmt, zu veräußern Meistens wird mit dieser Erklärung die Zustimmung zur Veräußerung in der Zwangsversteigerung verbunden, schon deshalb muss sie öffentlich beglaubigt werden. Im Falle der Zwangsversteigerung werden bei Vorliegen einer Stillhalteerklärung, an die sich die Parteien halten, die jeweiligen Interessen entsprechend gewahrt. (Quelle: Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches; Autorin: Dorothee Hennings-Holtmann)
17 17. Das Erbbaurecht in der Zwangsvollstreckung Als Vollstreckungsmaßnahmen sind möglich Eintragung einer Sicherungshypothek Zwangsverwaltung Zwangsversteigerung Eintragung Sicherungshypothek - Klärung wie die Beleihung des Erbbaurechts geregelt ist - Zustimmung des Grundstückseigentümers oder ggf. durch Amtsgericht nötig Zwangsverwaltung - keine Mitwirkung des Grundstückseigentümers, - da seine Rechte nicht berührt werden - keine Belastung des Erbbaurechts - keine Veräußerung des Erbbaurechts - Erbbaurecht muss erhalten bleiben Zwangsversteigerung - ZV kann unabhängig von der Zustimmung des Grundstückseigentümers beantragt werden - kann vom Vollstreckungsgericht angeordnet werden - Zustimmung vom Grundstückseigentümer zur Veräußerung des Erbbaurechts durch ZV ist nötig - bei Verweigerung kann Amtsgericht die Zustimmung ersetzen - Zustimmung muss spätestens bei Zuschlagserteilung vorliegen Hinweis! Die Zustimmung durch den Grundstückseigentümer zur Veräußerung des Erbbaurechtes darf nur in wichtigen Gründen verweigert werden, z.b.: Zweck des Erbbaurechts wird wesentlich beeinträchtigt Gefahr, das der neue Erbbauberechtigte den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann Eine eventuell notwendige Ersatzzustimmung kann nur vom bisherigen Erbbauberechtigten (Vollstreckungsschuldner) oder vom betreibenden Gläubiger beantragt werden. Der Meistbietende ist nicht Antragsberechtigt! Um Problemen in der ZV aus dem Wege zu gehen, sollte die Zustimmung zusammen mit der Belastungsgenehmigung bzw. bei der Eintragung des Grundpfandrechts eingeholt werden. (Quelle: Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches; Autorin: Dorothee Hennings-Holtmann)
18 18. Quellenverzeichnis zum Studienbrief Dorothee Hennings-Holtmann Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches Erwin Sailer und Hans-Eberhard Langemaack Kompendium für Makler, Hausverwalter und Sachverständige, Boorberg Verlag Kleiber-Simon-Weyers Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Versicherung- und Beleihungswerten unter Berücksichtigung von WertV und BauGB Muhrfeld Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft Sandner-Weber Lexikon der Immobilienwertermittlung Immobilien-Fachwissen im Internet
Der Grundstückskaufvertrag
Der Grundstückskaufvertrag Dozent: Henning Meister Stand: August 2007 Portrait Henning Meister Jahrgang: 1975 Ausbildung: Bankkaufmann Aktuelle Tätigkeit: seit 2007 stellvertretender Leiter Referat Immobilienbewertung
Rechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail [email protected] Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb
V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:
E r b b a u r e c h t s v e r t r a g
E r b b a u r e c h t s v e r t r a g zwischen Grundstückseigentümer und in Erbbauberechtigter I. Grundlagen, gesetzlicher Inhalt 1 (1) ist nach dem Grundbuch von Blatt/Nr. Eigentümer des Grundstücks Flst.Nr.
Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT. 7. Auflage. Stand: März 2016
Stand: März 2016 Studienbrief ABSICHERUNG VON DARLEHEN DURCH GRUNDPFANDRECHTE BERND SCHMIDT 7. Auflage vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin Das Werk einschließlich aller seiner Teile
Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
Das Erbbaurecht Inhalt, Zielsetzung und wirtschaftliche Auswirkungen. Vortrag von Dr. Matthias Nagel
Das Erbbaurecht Inhalt, Zielsetzung und wirtschaftliche Auswirkungen Vortrag von Themenübersicht Deutscher Erbbaurechtsverband Grundzüge des Erbbaurechts Ziele des Erbbaurechts Das Erbbaurecht als wirtschaftliches
Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
Informationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)
Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New
Lösung Fall 21. Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB
Lösung Fall 21 Lösung Ausgangsfall: Anspruch der S gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB Als Grundlage für den Zugriff der S auf das Getreide, den Mähdrescher und den Traktor kommt ein
Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.
Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer
Informationsdokument. zum Erbbaurechtsmodell und zur Investition in Erbbaugrundstücke
Informationsdokument zum Erbbaurechtsmodell und zur Investition in Erbbaugrundstücke DGR Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh Große Straße 41 22926 Ahrensburg Das Erbbaurechtmodell Allgemeines zum Erbbaurechtmodell
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND
HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER
EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT
Haus Süd Haus Nord EIGENTUMSWOHNUNGEN IM GÜNSTIGEN ERBBAURECHT München Modell * * ausgenommen DG-Wohnungen München-Trudering, WA 7 Typisch Trudering perfektes Ensemble Wer in Trudering lebt, kennt die
Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Erläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz ErbbauRG)
1 Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz ErbbauRG) Vom 15.1.1919, RGBl. I S. 72, R122 BGBl. III 403-6 Zuletzt geändert durch Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich
Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet
Darlehensvertrag. Zwischen der. und der
Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin
Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung
Erbauseinandersetzung bei Immobilien durch Teilungsversteigerung Stand: August 2008 BRIDGES Kanzlei Wigand Rechtsanwalt, FAErbR, FAStR Klaus Wigand Oettingenstr. 25 80538 München Tel. 089/242129-0 Fax:
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Fragen und Antworten zum Thema. Erbbaurecht
Fragen und Antworten zum Thema Erbbaurecht In Ballungsgebieten sind Baugrundstücke in den letzten Jahren knapp und damit sehr teuer geworden. Oft sind bis zu 500 Euro pro Quadratmeter zu zahlen, wenn sich
Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!
Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen
Selbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
bei Ihrem Immobilienkauf
CLEVER-EIGENHEIM Augen auf bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / [email protected] VORWORT Sehr geehrte Interessentin,
Fragen Übung 14, 17.7.2013
Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon
Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
Verordnung über das Erbbaurecht
Verordnung über das Erbbaurecht Vom 15. Januar 1919 (RGBl S. 72); zuletzt geändert durch Euro-Einführungsgesetz vom 9. Juni 1998 (BGBl I S. 1242, 1254) Inhaltsübersicht I. Begriff und Inhalt des Erbbaurechts
Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -
- 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 1234 / 4321 Verhandelt in Musterstadt am 93. Juli 0999 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Erbbaurecht. 1. Wesen des Erbbaurechts. 1.1. Rechtsgrundlagen
Erbbaurecht zuletzt überarbeitet am 09.03.2014, trotzdem keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit Hinweise und Fehlermeldungen werden gern entgegengenommen Inhalt: 1. Wesen des Erbbaurechts... 1 1.1. Rechtsgrundlagen...
Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB
Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere
bei Ihrem Immobilienverkauf
CLEVER-EIGENHEIM KLAR(e)SICHT bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / [email protected] VORWORT Sehr geehrte
Informationen zum Grundstücks kaufvertrag
Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Die Aufgabe des Notars 2 + 3 Deshalb sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, die teilweise schwer verständlich sind. Weil es um hohe Werte und komplizierte
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG)
Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG) ErbbauRG Ausfertigungsdatum: 15.01.1919 Vollzitat: "Erbbaurechtsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-6, veröffentlichten
Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
Vertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
L a n d p a c h t v e r t r a g
L a n d p a c h t v e r t r a g für Acker- und Grünland (Einzelgrundstücke) zwischen der Ortsgemeinde B e l l, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Kurt Baumgarten, Ringstraße 3 a, 56288 Bell/Völkenroth
Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen Erbbaurecht- Was ist das?
Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen Erbbaurecht- Was ist das? Das Erbbaurecht In nachfolgendem Text soll versucht werden, das Wesen des Erbbaurechts in einfachen Worten zu erklären und
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn
Stadt Titisee-Neustadt Aktuelles Immobilienangebot: Baugrundstücke im Baugebiet An der Fehrn Bauplätze geplant insgesamt ca. 80 Bauplätze für Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser seit 2006 25 Grundstücke
Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
GPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße
Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der
Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Rechtsanwalt Niki Till Lüders
Vortrag Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Rechtsanwalt Niki Till Lüders Büro Peine: Büro Braunschweig: Sedanstraße 16 Helene-Künne-Allee 5 31224 Peine 38122 Braunschweig Tel.: 05171-7631-0
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas
63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
SchiedsamtsZeitung 42. Jahrgang 1971, Heft 02 Online-Archiv Seite 21-25 -Organ des BDS
Fragen zum Grundbuch Von Justizoberamtmann a. D. Karl Drischler, Lüneburg Es ist Winter, eine stille Zeit auch für die Landwirtschaft. Die Männer sitzen im Dorfkrug und verplaudern einige Stunden in gemütlicher
Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
www.taxator.eu R at a g t ebe b r I m m bili l e i n K a K uf
Ratgeber Immobilien Kauf Die Entscheidung für den Kauf einer Immobilie ist von erheblicher Tragweite, verbunden mit einer langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Was Sie beachten müssen! Notar- und
Grant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
Gründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
Breakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main)
Breakfast Seminar 12./14. Juni 2012 (Berlin/Frankfurt am Main) Mieterdienstbarkeiten im Spannungsverhältnis zwischen Sicherungsinteressen und Finanzierungsinteressen das Modell des Verbandes Deutscher
Die richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
Stadtwerke Gotha Netz GmbH
Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH
Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²
Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von
Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf
Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage
16. Mitteldeutsche Immobilientage
16. Mitteldeutsche Immobilientage Das Grundbuch ein offenes Buch für Verwalter? Dipl.-Rechtspfleger Wolfgang Schneider, Duisburg Einsichtsrecht 1. Eigenständiges und uneingeschränktes Einsichtsrecht auch
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
am 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
Die selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung - GGV)
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung - GGV) GGV Ausfertigungsdatum: 15.07.1994 Vollzitat: "Gebäudegrundbuchverfügung vom 15. Juli 1994 (BGBl. I S.
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen
124/134 Kredit Förderziel Förderziel Das unterstützt den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit T-DSL zwischen der Marktgemeinde Winklarn VG Oberviechtach Bezirksamtsstr. 5 92526 Oberviechtach - nachfolgend Markt Winklarn genannt - und Deutsche
Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5
Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die
