bis

Ähnliche Dokumente
bis zum

Neu beginnende Strafverfahren bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

bis zum

Presseinformation Monatsvorschau September 2013

Presseinformation Monatsvorschau November 2014

Presseinformation Monatsvorschau Februar 2015

Hans Scheitter GmbH & Co.KG

Presse. Presseinformation Monatsvorschau Juni 2015

Pressemitteilung Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken. Zeitraum: Änderungen bleiben vorbehalten - 1 Ks 26 Js 96/13 (5/13)

Datum Wochen Band DVD Band eingelegt Protokoll kontr. Recovery kontr. Tag Nr. RW Sign. Sign. Sign.

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015

Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken

KLAUSUR NR. 887 FÜR GPA (STRAFRECHT)

Termine der Strafkammern vom 1. Juni bis 30. Juni 2005 im Hauptgebäude des Landgerichts, Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in der Strafsache gegen Hannes K und sieben weitere Angeklagte

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Termine der Strafkammern vom 1. März bis zum 31. März 2013 im Gebäude des Landgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Termine der Strafkammern vom 1. bis zum 31. Mai 2015 im Gebäude des Landgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12

Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Gemeinsamkeiten herausfinden.

Pressemitteilung 12/2016. Hauptverhandlungstermine von Strafkammern ab dem

Generated by Foxit PDF Creator Foxit Software

Oberlandesgericht Nürnberg - Justizpressestelle -

Brandenburgisches Oberlandesgericht

B. Übung 13 a): Uhrzeit

Liebe Patienten, in den Schneeferien Februar bis 06. Februar ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Liebe Patienten, in den Schneeferien vom 01.Februar bis 05. Februar 2016 ist die Praxis zu folgenden Zeiten geöffnet:

Rechtsanwalt Christoph Schneble. Rechtsprechung

Mündliche Prüfung zum Praxismodul III des Studienjahrgangs 2011 von Montag, bis Freitag, Kurse MA-WIN11A, F

IM NAMEN DER REPUBLIK

Ausfertigung LANDGERICHT BERLIN. Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte u.a.

Jänner, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober, November, Dezember

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Amtsgericht Düsseldorf IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Landgericht Harn.burg.., _. E 1".. Urteil. Im Namen des Vol~ In der Strafsache aeaen. geboren am 1985 alias geboren spätestens am

Az. 3 Ss 165/02 Leitsatz:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Theorieplan Januar 2015

Entschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig).

Rauschgiftdelikte. Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland

Schwarzfahren und Geldstrafen

Termine der Strafkammern vom 1. Dezember 2010 bis 31. Dezember 2010 im Gebäude des Landgerichts Potsdam, Jägerallee 10 12

Theorieplan Januar 2014

Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003

Examensrepetitorium im Strafrecht. Fälle zum Strafprozessrecht

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BACHELORSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT ANMELDEFRISTEN FÜR DIE PRÜFERZUTEILUNG ZUR MÜNDLICHEN FACHPRÜFUNG ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 61/11 62 KLs 913 Js 30894/08 LG Bremen B E S C H L U S S

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes. Urteil

der die und in den von zu das mit sich des auf für ist im dem nicht ein eine als auch es an werden aus er hat daß sie nach wird bei

A n k l a g e s c h r i f t

Die Revisionsentscheidung 5 RVs 56/13 OLG Hamm betrifft die Abgrenzung von Diebstahl zum Computerbetrug bei der Entwendung von Ware

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Az. 3 Ss 89/02. Leitsatz:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Inhalt. 1. Teil: Einführung 7. I. Allgemeine Hinweise Einführung 7 2. Vortragsstil 9. II. Vorbereitung des Aktenvortrages 10

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion

Fahren in fahrunfähigem Zustand: Nachweis der Fahrunfähigkeit

Dienstag, 3. September Mittwoch, 4. September Donnerstag, 5. September Freitag, 6. September. Mittwoch, 25. September.

Überblick über das Strafprozessrecht

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10


Klausur Nr Strafrecht - (Bearbeitungszeit: 5 Stunden)

KAMMERGERICHT. Beschluss. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a.

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden Zentralstraße Hameln

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen B E S C H L U S S

Hörübung zum Hörtext: Warum es in Deutschland so viele Richter gibt

Transkript:

Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 14.08.2017 bis 18.08.2017 Stand: 10.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1

Montag, 14. August 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 277 7 Ns 111/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Juni 2017 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt fünf Fällen bei Kontrollen im Stadtgebiet in Osnabrück im Besitz von Betäubungsmitteln gewesen zu sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. 10:00 Uhr: 7 Ns 122/11 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten B. aus Kluse. Das Amtsgericht in Papenburg verurteilte den Angeklagten am 11. Mai 2017 wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 Im Übrigen wurde er freigesprochen. Im Rahmen einer Durchsuchung sollen in der Wohnung des Angeklagten größere Mengen Cannabis aufgefunden worden sein. Montag, 14. August 2017, 21. große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommyer, Saal 1 21 Ns 25/17 Die 21. große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen die jetzt 21-jährige Angeklagte C. aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte die Angeklagte am 19. April 2017 wegen Erschleichens von Leistungen in sieben Fällen und wegen Sachbeschädigung unter Einbeziehung weiterer Strafen zu einer Einheitsjugendstrafe von zwölf Monaten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, in sieben Fällen Züge der Deutschen Bahn AG genutzt zu haben, obwohl sie nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen sein soll. Daneben soll sie ein Fahrzeug beschädigt haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Bewährungshelfer geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2

Dienstag, 15. August 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 187/16 mit Fortsetzung am 24. August 2017, 14:00 Uhr, Saal 277 Die 5. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 26-jährigen Angeklagten A. aus Bielefeld. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 07. November 2016 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Am 18. September 2016 soll der stark alkoholisierte Angeklagte im Polizeikommissariat in Melle zwei Polizeibeamte verletzt und beleidigt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, ein Sachverständiger und sieben Zeugen geladen. 14:00 Uhr: 5 Ns 58/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 27-jährigen Angeklagten B. aus Nordhorn, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht in Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 28. Februar 2017 wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen. Der Angeklagte soll wie ein zahlungswilliger und -fähiger Kunde in zwei Fällen Baustoffe bei einer Baufirma bestellt haben, obwohl ihm bewusst gewesen sein soll, dass er aufgrund seiner schlechten finanziellen Situation die Rechnungen nicht würde begleichen können. Nach Lieferung der Baustoffe soll er den Kaufpreis nicht bezahlt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen geladen. Mittwoch, 16. August 2017, 15. große Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Schmidt, Saal 3, mit Fortsetzungen am 04. Sept. um 14:00 Uhr und 11. September 2017, 09:30 Uhr, Saal 3 09:30 Uhr: 15 KLs 24/17 Die 15. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 40-jährigen Angeklagten C. aus Goch, z. Zt. JVA Osnabrück wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3

Der Angeklagte soll den bereits verurteilten A. im Sommer 2016 für Drogenkurierfahrten angeworben haben. Dabei soll ein Kurierlohn von 500,00 pro Fahrt vereinbart worden sein. Gemäß dieser Absprache soll A. am 05. Oktober 2016 aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim in das Bundesgebiet eingereist sein und dabei 17,67 kg Amphetamin, 5,27 kg MDMA (Tabletten) und 2,14 kg 2 C-B (Tabletten) mit sich geführt haben. Diese Drogen soll A. für den Angeklagten zwecks gewinnbringendem Weiterverkauf nach Deutschland gebracht haben. Der Angeklagte soll die Fahrt aus einem Begleitfahrzeug heraus beobachtet haben, um so sein Entdeckungsrisiko zu minimieren. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher und fünf Zeugen geladen. Mittwoch, 16. August 2017, 18. große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere- Degener, Saal 176, mit Fortsetzungen am 18. August, 23. August und 25. August, jeweils 09:00 Uhr, Saal 176 18 KLs 15/17 Die 18. große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 28-jährigen Angeklagten B. aus Utrecht (Niederlande), z. Zt. JVA Oldenburg wegen schweren Diebstahls. Der Angeklagte soll am frühen Morgen des 09. März 2016 gemeinsam mit dem rechtskräftig verurteilten A. und dem verstorbenen D. den Geldautoamten der Sparkasse in Meppen in der Haselünner Straße gesprengt haben und mit einer Beute von 156.770,00 geflüchtet sein. Wenig später soll er auf dem Schullendamm in Meppen aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über das Fluchtfahrzeug verloren und mit einem entgegenkommenden Lkw kollidiert sein. Bei dem dadurch verursachten Aufprall an einem Baum soll der Beifahrer D. tödlich durch einen Genickbruch verletzt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Dolmetscher und zehn Zeugen geladen. Donnerstag, 17. August 2017, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87, mit Fortsetzung am 21. August 2017, 13:00 Uhr, Saal 277 7 Ns 84/17 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 08. März 2017 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02. August 2016 in ein Wohnhaus in Osnabrück eingedrungen zu sein. Aus dem Gebäudeinneren soll er Gegenstände mit einem Gesamtwert von 20.000,- entwendet haben. Freitag, 18. August 2017, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Dr. Reichenbach, Saal 277 09:15 Uhr: 5 Ns 73/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigen Angeklagten B. aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 21. März 2017 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist hinsichtlich des Schuldspruches rechtskräftig. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22. Dezember 2016 in den Geschäftsräumen eines Einkaufsmarktes in Meppen Waren ohne Bezahlung eingesteckt zu haben. 10:15 Uhr: 5 Ns 104/17 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 78-jährigen Angeklagten C. aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 04. Mai 2017 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29. September 2016 ein Schlüsseletui mit Bargeld der Zeugin H. eingesteckt zu haben, um es für sich zu verwenden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5