Rundschreiben Nr. 25/2010

Ähnliche Dokumente
Rundschreiben 7/2009. Tagessatzberechnung für Westfälische Pflegefamilien

Tagessätze für Westfälische Pflegefamilien ab dem

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle

Gesetzliche Unfallversicherung für Pflegeeltern ( 33 SGB VII)

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

Westfälische Pflegefamilien (WPF): Ein Angebot für besonders entwicklungsbeeinträchtigte

Rundschreiben Nr. 42/

Rundschreiben 42/

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Finanzielle Leistungen für Hilfen zur Erziehung in den Formen der Vollzeitpflege

Rundschreiben 41/71/2007

Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (Standards, Kriterien und Finanzierung von Vollzeitpflege)

Antrag auf Gewährung von Tagespflege, gem. 23, 24 SGB VIII

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Vom. Mai Präambel

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)

Beschluss-Reg.-Nr. 25/06 der 4. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Landkreis Uckermark. - Jugendamt - Richtlinie

Diese Richtlinien gelten sowohl für jede/jeden Minderjährige(n) als auch für junge/ jungen Volljährige(n).

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII

1. für Anträge und Verwendungsnachweise zu den DRV-Bund-Mitteln (entsprechend der Suchtrichtlinien) gemäß 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI.

Satzung des Lahn-Dill-Kreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen

Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

RICHTLINIE. Zur Erfüllung des Erziehungsanspruchs ( 1 SGB VIII) gehört die Gewährung eines Barbetrages, denn der eigenverantwortliche Umgang mit Geld

1.Entwurf Stand

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe

wie in den vergangenen Jahren werden wir auch 2014 Gutachterseminare (Kurs I und II) durchführen. Zusätzlich bieten wir erstmals einen Kurs III an!

Hilfen nach den 34, 35, 35 a Abs. 2 Nr. 4 und 41 SGB VIII; Festsetzung der monatlichen Barbeträge (Taschengeld)

AG 8 - Die Arbeit mit Pflegefamilien finanzieren

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen

Gemeinsame Richtlinien

Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes

Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen

Junge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe

Leistungs- und Entgeltvereinbarung nach 77 SGB VIII. (nachfolgend Fachdienst) und. (nachfolgend öffentlicher Träger).

ERHÖHTES PFLEGEGELD FÜR PFLEGEELTERN. Voraussetzungen und Durchsetzbarkeit. Von Rechtsanwalt Steffen Siefert, Köln

Modellstandort Stadt Düsseldorf

Kommunalverband für Landkreistag Städtetag Jugend und Soziales Baden-Württemberg Baden-Württemberg Baden-Württemberg

Richtlinien des Kreises Paderborn. für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gem. 39 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

Konstruktive Konfliktlösungen Training zur Deeskalation von Gewalt und Rassismus Anforderungen an Streetwork / Mobile und Offene Jugendarbeit

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat

Richtlinien. über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII. Kreisjugendamt Soest

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Diese Richtlinien gelten für finanzielle Hilfen, die nach den Bestimmungen des KJHG gewährt werden.

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN

Rundschreiben. An die Mitglieder des Schulverbandes. Lehrgangsplanung und Prüfungstermine 2013 Rundschreiben vom

Stationäre Hospize für Erwachsene, stationäre Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Palliativstationen in Deutschland

7. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Hinweise und Umsetzungsempfehlungen zu folgenden Änderungen/Neuerungen des KICK

Die Tätigkeit als Pädagogische/r Mitarbeiter/in bei der Medienberatung NRW

Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Finanzierung der Vollzeitpflege sowie Bereitschaftspflege nach 33 SGB VIII

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Düsseldorf

Rundschreiben. Laufende Nummer RS 2010/240

Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem

1. Änderung der Zweckvereinbarung Zentrale Vollstreckungsbehörde vom

Muster. Vereinbarung für die pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach 28 ff.

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes

Richtlinien der Universitätsstadt Siegen über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe -

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Richtlinien über die Gewährung von Pflegegeld für junge Menschen in Vollzeitpflege gemäß 27/41 SGB VIII in Verbindung mit 33 SGB VIII

GanzTag Weiterbildungsnachweis Nordrhein-Westfalen Informationen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten

R i c h t l i n i en

RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII

Drucksachen- Nr. 64/2006. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung. Beratungsfolge: Fachausschuss Jugendhilfeausschuss

Anlage 4 zu Vorlage LJHA/021/2014. Gremium: Landesjugendhilfeausschuss

Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt:

Bundesversicherungsamt

Richtlinien. Hilfe zur Erziehung. der. Stadt Datteln

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Hinweise der Geschäftsstellen der Regionalen Kommissionen Kinder- u. Jugendhilfe für die Benutzung der Excel - Datei und beizufügende Unterlagen

Aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

An den -Verteiler des Rundschreibendienstes der NRW.BANK

Finanzielle Förderung. des Übergangs. behinderter Menschen von der Werkstatt (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

1 Anwendungsbereich. 2 Verdienstausfall

Landkreis Havelland. - Jugendamt - Richtlinie

Rundschreiben 20 Nr. 3/2008

Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)

Informationsbroschüre für Pflegeeltern mit jugendlichen Pflegekindern und jungen Erwachsenen

Richtlinien des Landkreises Leer für die Gewährung wirtschaftlicher Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Grund: Für mein Kind meine Kinder (bitte ankreuzen) Name, Vorname Geb.-Datum sorgeberechtigt

Betreuungsvertrag zur Kindertagespflege

Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe vom

Leitlinien des Main-Taunus-Kreises zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 23 ff i.v.m. 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1

Transkript:

LWL-Landesjugendamt Westfalen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 48133 Münster Stadt-/Kreisverwaltung - Jugendamt - Träger von Westfälischen Pflegefamilien in Westfalen-Lippe Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Ansprechpartner: Volker Hausberg Tel.: 0251 591-3615 Fax: 0251 591-275 E-Mail: volker.hausberg@lwl.org Az.: 50 53 00 33 Münster, 10.06.2010 Nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Rundschreiben Nr. 25/2010 Tagessatzberechnung ab dem 01.07.10 für Westfälische Pflegefamilien Sehr geehrte Damen und Herren, durch Erlass vom 02.06.10 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen mich informiert, dass für die laufenden Leistungen zum Unterhalt gemäß 39 Abs. 5 SGB VIII keine Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge vorgesehen ist. Daher bleiben die Kosten der Erziehung und die materiellen Aufwendungen für Hilfen nach 33 SGB VIII auf dem seit 01.01.09 geltenden Stand. Eine Anpassung des Trägeranteils (in folgender Kostenaufstellung die Ziffern 3 und 4) für das zweite Halbjahr 2010, wurde seitens der WPF-Trägerkonferenz am 20.05.10 beschlossen. Die erstmals durchgeführte Kostenerhebung bei den WPF-Trägern führte im 2008 zur Senkung des Trägeranteils. Mit Schreiben vom 18.04.08 hatte ich Sie im Zusammenhang mit dem Qualitätsentwicklungsprojekt der WPF eingehend darüber informiert. Für die Qualitätssicherung und -entwicklung des Verbundsystems war eine Absenkung von vereinbarten Standards nicht vorgesehen. Die WPF-Träger hatten im Zuge der Tagessatzberechnung für 2009 folglich einen ersten Versuch unternommen, erkannte Fehler im neuen Berechnungsmodus zu revidieren. Warendorfer Straße 25, 48133 Münster Telefon: 0251 591-01 Internet: www.lwl-landesjugendamt.de Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hbf Bussteig A, Linien 2 und 10 bis Zumsandestraße Parken: LWL-Parkplätze Warendorfer Str. 25 Konto der LWL-Finanzabteilung WestLB AG Münster BLZ 400 500 00, Konto-Nr. 60 129 IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 BIC: WELADE3M

Durch den weiterhin geltenden Erlass vom 09.02.09 setzen sich die Pauschalbeträge für die laufenden Leistungen zum Unterhalt seit dem 01.01.09 wie folgt zusammen: materielle Aufwendungen Kosten der Erziehung Summe Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 458,-- 219,-- 677,-- Für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Für Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall 525,-- 219,-- 744,-- 638,-- 219,-- 857,--

Tagessätze für Westfälische Pflegefamilien ab dem 01.07.10 Kostenaufstellung 1. Kosten der Erziehung (Pflegefamilie) 1 1.1 Pflegeeltern mit besonderer Eignung 1.2 Pflegeltern mit professioneller Qualifikation pro Vollkraft im Jahr pro Kind/Jugendl. pro pro Tag Monat 475,64 814,84 26,79 2. Materielle Aufwendungen (Pflegefamilie) 2.1 bis 7 Jahre 2.2 bis 14 Jahre 2.3 ab 14 Jahre 3. Kosten für Beratung und Organisation (Träger) 2 Berater/in Co-Beratung Verwaltung Leitung 1,00 Stelle 0,20 Stelle 0,25 Stelle 0,05 Stelle 64.300,00 13.560,00 10.500,00 3.390,00 458,00 525,00 638,00 Summe der Personalkosten 91.750,00 4. Sach- und Gemeinkosten (Träger) 4.1 Sachkosten Nicht-Büroarbeitsplatz (10 % Nr. 3) 4.2 erhöhte Fahrtkosten (viel Außendienst) 3 4.3 Qualitätsentwicklungs- und -sicherungskosten 9.175,00 3.000,00 0,39 4 Sach- und Gemeinkosten insgesamt 12.175,00 5. Summe der Kostenarten (Nummern 3 bis 4.2) 5.1 bei Beratungsschlüssel 1:10 (einschl. Nr. 4.3) 5 5.2 bei Beratungsschlüssel 1:15 (einschl. Nr. 4.3) 6 5.3 bei Beratungsschlüssel 1:20 (einschl. Nr. 4.3) 7 103.925,00 35,98 24,12 18,19 1 Wurden gem. Erlass vom 02.06.10 (Anlage) nicht durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2010 fortgeschrieben. 2 Erläuterungen siehe Rundschreiben. 3 Wurde durch die Erhebung der Trägerkosten 2007 angepasst (abgerundeter Durchschnittswert). 4 Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungskosten des Systems Westfälische Pflegefamilien durch das LWL-Landesjugendamt Westfalen (Personalkostenanteile, Sachkosten, Supervisionskosten etc.) 5 Berechnung: 365 Tage x 8 Kinder = 2.920 Belegungstage (Reduktion auf 80 % [Akquise, Anbahnung etc.]) 6 Berechnung: 365 Tage x 12 Kinder = 4.380 Belegungstage (Reduktion auf 80 %, s. o.) 7 Berechnung: 365 Tage x 16 Kinder = 5.840 Belegungstage (Reduktion auf 80 %, s. o.) Rundschreiben Nr. 25/2010 vom 10.06.2010

Tagessätze differenziert nach Beratungsschlüssel und Qualifikation a) Für Pflegeeltern mit besonderer Eignung Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 35,98 66,68 68,88 72,60 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 24,12 54,82 57,02 60,74 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:20 18,19 48,89 51,09 54,81 In dieser Gruppe sind die Verträge der Sozialpädagogischen Pflegestellen, die vor dem 01.01.02 abgeschlossen wurden, eingegliedert worden. Rundschreiben Nr. 25/2010 vom 10.06.2010

b) Für Pflegeeltern mit professioneller Qualifikation Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:10 26,79 35,98 77,83 80,03 83,75 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:15 26,79 24,12 65,97 68,17 71,89 Tagessatz bei Beratungsschlüssel 1:20 26,79 18,19 60,04 62,24 65,96 In dieser Stufe sind die Verträge der Westfälischen Erziehungsstellen, die vor dem 01.01.02 abgeschlossen wurden, eingegliedert worden (das tatsächliche Alter ist hier nicht relevant). Rundschreiben Nr. 25/2010 vom 10.06.2010