Deckblatt PDF-Vertrag IncaMail Service Abo



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Transkript:

Deckblatt PDF-Vertrag IncaMail Service Abo Um den IncaMail Vertrag abzuschliessen, füllen Sie bitte nachfolgende Felder aus und senden Sie den Vertrag im Doppel unterschrieben an die untenstehende Adresse. Besitzer einer SuisseID können den Vertrag digital signiert mittels virtuellem Briefkasten einsenden. Adresse: Virtueller Briefkasten: Swiss Post Solutions AG Sägereistrasse 25 8125 Glattbrugg https://im.post.ch/?vbox=66ae8e6d140e340eb0e9970c1aa94fd6 Name Firma/Behörde gemäss Handelsregistereintrag: Adresse: Ihre Domain(s) gemäss Ziff. 3.6: z.b.: post.ch, swisssign.com Anzahl Abos gemäss Ziff. 8.2: (Ab 250 auf Anfrage) Rechnungsadresse: Ansprechperson Vorname Name: Telefonnummer: E-Mail-Adresse:

IncaMail Service Vertrag zwischen Die Schweizerische Post Wankdorfallee 4 3030 Bern Korrespondenzadresse: gemäss Ziffer 18 im Folgenden bezeichnet mit Post und im Folgenden bezeichnet mit betreffend IncaMail Service Abo Die Schweizerische Post V03.00 2 / 13

Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand... 4 2 Vertragsbestandteile... 4 3 Leistungsumfang / Produktbeschreibung... 4 3.1 Zugang zur IncaMail Plattform... 4 3.2 Funktionsweise der IncaMail Plattform bzw. des Nachrichtenaustausches... 4 3.3 Zustellung, Öffnen von Nachrichten und Quittungen, Abholfristen... 5 3.4 Teilnahme- und Nutzungsvoraussetzungen... 5 3.5 nspezifische Einstellungen... 5 3.6 Für IncaMail zugelassene Domain(s)... 6 3.7 IncaMail Service... 6 3.8 Schweizer Behördenkommunikation... 6 4 Verfügbarkeit und Support... 7 4.1 Verfügbarkeit... 7 4.2 Support... 7 4.2.1 Für technische Unterstützung... 7 4.2.2 Für Mitarbeiter des n... 7 4.2.3 Für Empfänger von IncaMail Nachrichten... 8 5 Mitwirkungspflichten des n... 8 6 Beizug Dritter... 8 7 Termine... 8 8 Vergütung... 8 8.1 Setup... 9 8.2 Abonnement... 9 8.3 Transaktionen... 9 8.4 Ausschluss der Verrechnung... 10 9 Rechnungsstellung... 10 10 Rechtswirkung elektronisch übermittelter Nachrichten... 10 11 Vorbehalt ausländischen Rechts... 11 12 Datenschutz... 11 13 Gewährleistung und Haftung... 11 14 Verletzung von Schutzrechten Dritter... 11 15 Inkrafttreten und Kündigung... 11 16 Wirkung der Kündigung... 12 17 Vertragsänderung... 12 18 Ansprechpartner... 12 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht... 12 20 Ausfertigung... 12 21 Unterschriften... 13 Die Schweizerische Post V03.00 3 / 13

1 Vertragsgegenstand Der vorliegende Vertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen durch die Post im Bereich IncaMail, der Plattform für den sicheren und vertraulichen elektronischen Nachrichtenaustausch (Secure E-Mailing). Dem n wird zum Zwecke des Versandes und Empfanges von vertraulichen elektronischen Nachrichten Zugang zur Plattform IncaMail gewährt. 2 Vertragsbestandteile Die Rechte und Pflichte der Parteien werden abschliessend im vorliegenden Vertrag geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien sind wegbedungen. 3 Leistungsumfang / Produktbeschreibung 3.1 Zugang zur IncaMail Plattform Der erhält Zugang zur IncaMail Plattform. Mit Hilfe von IncaMail können elektronische Nachrichten aus der gewohnten IT-Umgebung des n versandt und auch in dieser empfangen werden. Die durch die Post geschuldete Leistung beschränkt sich auf das Zugänglichmachen der IncaMail Plattform, die Ermöglichung des darüber laufenden Nachrichtenaustausches und die Erbringung des in Ziffer 4 beschriebenen Supports. Weitergehende Leistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden. 3.2 Funktionsweise der IncaMail Plattform bzw. des Nachrichtenaustausches 1. Der sendet seine Nachricht via Web-Applikation, E-Mail-Client oder Business Software. Die Nachricht wird über eine verschlüsselte Verbindung sicher auf IncaMail übertragen. 2. Der Empfänger erhält per E-Mail eine Benachrichtigung inklusive einem Secure Attachment, welches die ursprüngliche E-Mail in verschlüsselter Form enthält. Hat der Empfänger IncaMail in seiner E-Mail-Infrastruktur oder in seiner Business Software integriert, wird die E-Mail automatisch über diese zugestellt. Letzteres gilt nicht für Swiss Post und egov Einschreiben, diese können nur mittels Secure Attachments abgeholt werden. 3. Der Empfänger kann die Nachricht mittels Klick auf das Secure Attachment über eine sichere Verbindung via Web-Applikation öffnen. Ist der Empfänger noch nicht auf IncaMail registriert, wird er nach Klick auf das Secure Attachment zur Registrierung mit dem jeweils notwendigen Identifikationslevel aufgefordert. Erst nach Abschluss der Registrierung kann der Empfänger die E- Mail lesen. 4. Der Absender erhält eine Übermittlungsbestätigung. Zudem erhält der Absender bei der Versandart Einschreiben eine digital signierte Quittung. Der kann folgende Arten von Nachrichten über IncaMail verschicken: Vertrauliche E-Mails Swiss Post Einschreiben egov Einschreiben Zusätzlich stellt die Post dem n ein Outlook-Addin, Notes Template oder Groupwise-Addin zur Verfügung. Die aktuellen Versionen stehen unter folgendem Link zur Verfügung: www.incamail.ch/de/downloads. Weitere Informationen über die genaue Funktionsweise von IncaMail und die Möglichkeiten des Versandes von elektronischen Nachrichten finden sich auf www.incamail.ch. Die Schweizerische Post V03.00 4 / 13

3.3 Zustellung, Öffnen von Nachrichten und Quittungen, Abholfristen Ist der Empfänger einer IncaMail bei einer anderen, sicheren E-Mail Plattform registriert, welche mit IncaMail-interoperabel ist, kann die Nachricht des n bzw. Absenders an die andere Plattform übergeben werden und verlässt damit den Verantwortungsbereich der Post. Allfällige Quittungen stellt die Post aufgrund einer Bestätigung der anderen Plattform dem n bzw. Absender zu. Die Zustellung der Nachrichten erfolgt an 7 Tagen die Woche. Es ist Sache des n, über IncaMail versendete und empfangene Nachrichten und Quittungen auf seinem System zu allfälligen Beweiszwecken so zu speichern, dass deren Inhalt bzw. der erfolgte Nachrichtenaustausch gegebenenfalls zweifelsfrei rekonstruiert werden kann. Für das Öffnen von Nachrichten und Quittungen ist zwingend eine Internet-Verbindung erforderlich. Der ist selbst dafür verantwortlich, über eine funktionierende und genügend dimensionierte Internet- Verbindung zu verfügen. Im Weiteren können Zustellungen nur an gültige E-Mail-Adressen und an funktionierende Empfängersysteme vorgenommen werden. Bei bestimmten Versandarten (zur Zeit Swiss Post Einschreiben und egov Einschreiben) beträgt die Frist zur Öffnung von Nachrichten 7 Tage. Nach 7 Tagen kann der Empfänger diese Nachrichten, falls sie nicht vorher geöffnet wurden, nicht mehr öffnen. Absender und Empfänger erhalten eine entsprechende Mitteilung. Für die Berechnung der Abholfristen und Verfügbarkeiten zählt jeder Tag, somit auch Samstage, Sonntage und Feiertage. 3.4 Teilnahme- und Nutzungsvoraussetzungen Um vertrauliche E-Mails senden und empfangen zu können, muss der entsprechende Benutzer über eine E-Mailadresse mit einer zugelassenen Domain verfügen und über das Firmennetz des n auf die IncaMail Plattform zugreifen. Es ist in der Verantwortung des n intern die Zugriffsrechte auf IncaMail und auf die eingehenden IncaMail-Nachrichten zu regeln und zu überwachen. Für bestimmte Versand- und Empfangsarten muss der Empfänger über ein gültiges, von der IncaMail- Plattform zugelassenes Zertifikat verfügen. Die Post hat das Recht die Gültigkeit verwendeter digitaler Zertifikate gemäss den gängigen Standards beim Login zu prüfen. Keine Rückmeldung des Zertifikatsherausgebers bedeutet Ungültigkeit. Mit für ungültig erklärten oder mit abgelaufenen Zertifikaten kann der das Zertifikat Login nicht durchführen. Bei Verlust der Domain Administrator Passworte oder bei Ablaufen des allenfalls eingesetzten Domainzertifikates kann der Verkehr von und zur IncaMail Plattform reduziert oder vorübergehend ganz unterbrochen werden. Der garantiert, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Sollten sich die Angaben ändern (insbesondere die Domiziladresse), wird der diese unverzüglich der Post gegenüber aktualisieren. Durch die Nutzung von IncaMail willigt der ein, dass aufgrund der mit IncaMail verwendeten E- Mail-Adressen seine Domiziladresse dem Absender oder Empfänger einer Nachricht bekannt gegeben werden kann. Der garantiert, weder Rechnungs- noch Domiziladresse innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu haben. Eine Registrierung bei IncaMail für den Empfang von Nachrichten ist für Personen und Unternehmen in den USA möglich, nicht aber der Versand. Die Post kann ohne Angabe von Gründen Registrierungsanträge ablehnen oder gewissen n nur beschränkten Zugang zu IncaMail (z.b. nur Empfang von Nachrichten) gewähren. 3.5 nspezifische Einstellungen Die Post plant, dass der die verschiedenen kundenspezifischen Einstellungen auf der IncaMail Plattform online selber vornehmen kann. Solange dies noch nicht möglich ist, meldet der initial Die Schweizerische Post V03.00 5 / 13

diese Einstellungen mittels einer Anbindungsdokumentation und die Post setzt die Anbindung gemeinsam mit dem n um. 3.6 Für IncaMail zugelassene Domain(s) Gestützt auf diesen Vertrag werden nebenstehende Domains von der Post für den Versand und Empfang von elektronischen Nachrichten via IncaMail zugelassen Der bestätigt, dass er der rechtmässige und ausschliessliche Inhaber oder Benutzer der unter dieser Ziffer genannten Domain(s) ist. Zusätzliche Domains können jederzeit auf Anfrage und gegen entsprechende Vergütung (vgl. Ziffer 8) aufgeschaltet werden. 3.7 IncaMail Service Der verbindet seinen Mail Gateway zum Versand und Empfang von Nachrichten mit einer verschlüsselten Leitung mit IncaMail. Die Gateway-Funktion wird im eigenen Firmennetz des n aufgeschaltet. Der bestehende Mail Gateway des n wird durch den n so konfiguriert, dass normale E-Mails weiterhin über die eigene Infrastruktur versendet und empfangen und nur IncaMail E-Mails über eine verschlüsselte Verbindung an IncaMail übergeben werden. Normal e-mail Sender Mail Server Mail Gateway Receiver Sender Mail Server Secure e-mail IncaMal Service Receiver Corporate Network Eingehende Nachrichten werden über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung dem Mail Gateway des n übergeben. Bei eingehenden Nachrichten ab dem Gateway des n und bei abgehenden Nachrichten bis zur Übergabe an die IncaMail-Plattform ist der selber verantwortlich für die Integrität und Vertraulichkeit der Nachrichten im eigenen Netzwerk. Anleitungen für die Konfiguration des n-mail-gateways sind unter folgenden Link zu finden: www.incamail.ch/de/downloads 3.8 Schweizer Behördenkommunikation Für die Behördenkommunikation (egov) im Rahmen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren mit Schweizer Gerichten und Behörden stellt die Post die Versandart egov Einschreiben zur Verfügung. Die Die Schweizerische Post V03.00 6 / 13

Bundeskanzlei veröffentlicht im Internet ein Verzeichnis der Behördenadressen, die für egov-eingaben an Gerichte und Behörden genutzt werden müssen. Will der im Rahmen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren Mitteilungen (Vorladungen, Verfügungen, Entscheide usw.) von Gerichten und Behörden auf elektronischem Weg zugestellt erhalten, hat er (bzw. seine Mitarbeitenden) sich in einem ersten Schritt bei IncaMail für egov anzumelden. Diese Anmeldung hat die Aufnahme in das plattformübergreifende Teilnehmerverzeichnis zur Folge. Der hat weiter gemäss der gesetzlichen Regelung den Gerichten und Behörden seiner Wahl davon Anzeige zu machen, dass er Mitteilungen auf dem elektronischen Weg zugestellt erhalten möchte (vgl. z.b. Übermittlungsverordnung, VeÜ-ZSSchKG, SR 271.1). Der bzw. der einzelne E-Mail-Adresse-Inhaber kann seine egov-einstellungen in seinem IncaMail- Profil jederzeit ändern. 4 Verfügbarkeit und Support 4.1 Verfügbarkeit Die Post garantiert eine Serviceverfügbarkeit (ohne geplante Wartungsfenster) der IncaMail Plattform von mindestens 99.5% pro Jahr (7x24h). Ausgenommen sind Störungen, die ausserhalb der Kontrolle der Post liegen oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Die Post kann zudem keine Garantie für die Verfügbarkeit des Internets übernehmen. Die Plattform gilt dann als verfügbar, wenn sie mit allen ihren aktuell aufgeschalteten Funktionen uneingeschränkt zur Verfügung steht. Einzelne Ausfälle werden addiert. Wartungsfenster: Ist eine angekündigte, geplante Wartungszeit in der Wartungsarbeiten für den Service durchgeführt und die Plattform geplant nicht zur Verfügung steht. Diese sind nicht Service Level relevant. Es sind ca. 1-2 grössere Wartungsfenster pro Quartal à 4h vorgesehen. Geplante Wartungen erfolgen ausserhalb der Geschäftszeiten (00:15-07:00 MEZ, Wochenende und allgemeine Feiertage). 4.2 Support 4.2.1 Für technische Unterstützung Der Support für technische Fragen (IT-Administration) steht wie folgt zur Verfügung: Verfügbarkeit: Telefon: Montag Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr (ohne allgemeine Feiertage) 0848 77 66 55 (2. Level Support von IncaMail verlangen) 4.2.2 Für Mitarbeiter des n Erste Ansprechstelle für Mitarbeitende des n ist die bestehende Supportorganisation des n (1. Level Support). Folgende Aufgaben werden dabei abgedeckt: Entgegennahme der Supportanfragen Beantwortung der häufigsten Supportanfragen Weiterleitung von Anfragen an 2. Level Support von der Post Der 2. und 3. Level Support wird von der Post übernommen. Vom 1. Level nicht lösbare Anfragen können an den 2. Level Support weitergeleitet werden. Der 2. Level Support kann die Anfrage direkt beantworten oder meldet die Lösung an den 1. Level zurück. Der 2. und 3. Level Support steht wie folgt zur Verfügung: Verfügbarkeit: Telefon: Montag Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr (ohne allgemeine Feiertage) 0848 77 66 55 (2. Level Support von IncaMail verlangen) Der 3. Level Support nimmt Anfragen jedoch einzig vom 2. Level Support entgegen. Bedienungsanleitungen für Mitarbeiter sind unter folgenden Link zu finden: www.incamail.ch/de/downloads Die Schweizerische Post V03.00 7 / 13

4.2.3 Für Empfänger von IncaMail Nachrichten Empfänger von IncaMail Nachrichten des n wenden sich an den ndienst von IncaMail. Die Schweizerische Post betreibt dazu ein Call Center gemäss den Angaben auf der Webseite (www.incamail.ch). 5 Mitwirkungspflichten des n Der hat der Post alle geforderten, zur Aufschaltung von IncaMail beim n erforderlichen technischen Angaben zu liefern (vgl. Ziffer 3.5). Der verpflichtet sich, bei der Nutzung von IncaMail keine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zu verletzen und insbesondere keine Nachrichten mit widerrechtlichem Inhalt, Viren oder Spam zu versenden. Der ist für die sorgfältige Verwahrung, die ordentliche Verwendung und die Qualität der für IncaMail verwendeten Passwörter und die mit IncaMail eingesetzten digitalen Zertifikates verantwortlich. Er ändert die Passwörter bzw. revoziert die Zertifikate umgehend, wenn er weiss oder den Verdacht hat, dass ein Unbefugter davon Kenntnis bzw. Zugriff darauf haben könnte. Der informiert alle Personen, denen Zugang zu IncaMail gewährt wird, über die in diesem Vertrag beschriebene Funktionsweise von IncaMail und die in den Ziffern 10 und 11 beschriebenen Rechtswirkungen. Der ist zudem verpflichtet, alle Personen auf die gemäss diesem Vertrag geltenden Sorgfaltspflichten im Umgang mit IncaMail hinzuweisen. Der haftet für die Einhaltung dieser Pflichten und für Schäden, die der Post durch die unsachgemässe Nutzung von IncaMail zugefügt werden. Der stellt gemäss aktuellem Stand der Technik sicher, dass keine Viren, Spam und sonstige Malware aus seiner Domain verschickt werden. Der hat allfällige Interessen der Post bzw. der IncaMail Plattform bei allfällig zu ergreifenden Anti-Spam Massnahmen zu berücksichtigen. Der ist für die Sicherheit der Nachrichtenübermittlung innerhalb seines Netzwerk- bzw. Mailsystems selbst verantwortlich. Der ist für die Korrektheit der Absenderadressen der via IncaMail gesendeten Nachrichten verantwortlich; die Post übernimmt keine Verantwortung für die Manipulation von Absenderadressen. Der erklärt sich damit einverstanden, von der Post und ihren Konzerngesellschaften als Referenz genannt zu werden. 6 Beizug Dritter Die Post hat das Recht, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen. 7 Termine Kommt die Post mit der Leistungserbringung in Verzug, hat der dieser eine angemessene schriftliche Nachfirst zur nachträglichen Leistungserbringung zu setzen. 8 Vergütung Die Post kann ihre Preise und Rabatte anpassen. Die neuen Preise und Rabatte sind jeweils 4 Monate vor Ablauf einer Jahresperiode (vgl. Ziffer 15 nachfolgend) bekannt zu geben und treten mit Beginn der neuen Jahresperiode in Kraft. Die Schweizerische Post V03.00 8 / 13

8.1 Setup Für die Aufschaltung für den elektronischen Versand/Empfang von vertraulichen Daten mittels IncaMail aus einem Mailclient gelten folgende Preise: Leistung Preis in CHF exkl. MWST Setup Freischaltung Domäne zum IncaMail Versand/Empfang über den Mailclient (z.b. MS Outlook). Aufschaltung einer Domäne inklusive.* Small: Für Kleinunternehmen bis 500 MA Medium: Für mittlere Unternehmen bis 5 000 MA Large Für Grossunternehmen über 5 000 MA 360.- 720.- 1 440.- *Jede weitere Domäne wird mit 190.- CHF exkl. MwSt. in Rechnung gestellt. 8.2 Abonnement Der bezahlt pro E-Mail-Adresse. Pro Abonnement erhält der autorisierte Benutzer das Recht, für eine Periode von 12 Monaten unlimitiert IncaMails (alle Versandarten) über diese E-Mail-Adresse zu senden. Hierbei hält sich der an ein Fair Use Prinzip: er verpflichtet sich, dass nur von Personen benutzte E- Mail-Adressen eingesetzt werden, dass keine automatisierten Massenversände gemacht werden sowie dass keine Sammelaccounts oder Ähnliches eingesetzt werden. Über das Fair Use Prinzip hinausgehende Versände werden pro Transaktion (gemäss Ziffer 8.3) abgerechnet. Der willigt ein, dass die Post zur Einhaltung des Fair Use Prinzips die Anzahl und Zeitintervalle der versandten Nachrichten (nicht jedoch deren Inhalt) überprüfen kann. Ab Stk. 1 50 100 250 Preis pro Abo in CHF exkl. MWST. 129.00 119.00 108.00 Auf Anfrage Zusätzliche Abonnemente während dem Vertragsjahr werden entsprechend der Restlaufzeit nachfakturiert und die Gesamtlimite entsprechend erhöht. Bezahlte Abonnemente werden nicht rückerstattet (vorbehalten bleibt Ziffer 15). Laufende Abonnemente von nicht mehr verwendeten Accounts können für die verbleibende Zeit für neue Accounts verwendet werden. 8.3 Transaktionen Versände, die nicht durch die Abonnemente abgedeckt sind, bezahlt der pro Transaktion. Die Abrechnung erfolgt vierteljährlich gemäss Anzahl Transaktionen im vorhergehenden Quartal. Transaktionsart Preis in CHF exkl. MwSt pro E-Mail Vertrauliche E-Mail 0.46 Einschreiben (Swiss Post und egov) 1.86 Die Schweizerische Post V03.00 9 / 13

Aktiviert der den virtuellen Briefkasten, verrechnet die Post dem n darüber empfangene Nachrichten gemäss den obenstehenden Preisen. Rabatte Die Post gewährt dem n folgende Rabatte auf dem jährlichen Umsatz basierend auf den Transaktionszahlen des Vorjahres: Ab jährlichem Umsatz in CHF exkl. MWST Rabatt 5'000.00 4% 10'000.00 8% 25'000.00 12% 50'000.00 16% 100'000.00 20% 250'000.00 24% 500'000.00 28% 1'000'000.00 32% 2'500'000.00 36% 8.4 Ausschluss der Verrechnung Der kann Forderungen der Post nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. 9 Rechnungsstellung Die Vergütung für Setup gemäss Ziffer 8.2 oder pro Abo gemäss Ziffer 8.2 wird nach Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt. Die Transaktionskosten werden vierteljährlich gemäss Anzahl Transaktionen in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt an folgende Adresse gemäss Ziffer 18. Rechnungen sind innert 30 Tagen auf das in der Rechnung genannte Konto zu bezahlen. Verstreicht die Zahlungsfrist ungenutzt und muss in der Folge gemahnt werden, so wird dem n für die 2. Mahnung und jede weitere Handlung zur Eintreibung der Forderung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.- (inkl. MWST) pauschal in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung weiterer Kosten, so insbesondere sämtlicher Betreibungs- und Prozesskosten. Bleibt eine Rechnung auch nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung (von mindestens 30 Tagen) offen und wurde die zweite Mahnung auch der Ansprechperson des n gemäss Ziffer 18 zugestellt mit dem Hinweis auf die mögliche Einstellung des IncaMail-Dienstes bei Nichtbezahlung innert der Zahlungsfrist, kann die Post nach unbenutztem Ablauf dieser Frist die Inanspruchnahme von IncaMail für den n solange sperren, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. 10 Rechtswirkung elektronisch übermittelter Nachrichten Die Festlegung der Rechtswirkungen der via IncaMail gesendeten und empfangenen elektronischen Nachrichten erfolgt durch die Gesetzgebung und die Rechtspraxis der Gerichte. Die Verwendung von IncaMail, insbesondere auch zum Zwecke der Wahrung von Fristen, erfolgt daher ausschliesslich auf Nutzen und Gefahr des n. Der muss insbesondere beim Verkehr mit Gerichten und Behörden abklären, ob ein elektronischer Geschäftsverkehr überhaupt zugelassen ist und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Bei der Wahrung von Fristen ist zu beachten, dass bei einer elektronischen Übermittlung Verzögerungen eintreten können. Der nimmt zur Kenntnis, dass gewisse Nachrichten die handschriftliche Unterschrift benötigen, um rechtliche Wirkung zu entfalten, deren Fehlen also unter Umständen bestimmte gesetzliche oder vertragliche Formerfordernisse nicht erfüllt und daher beabsichtigte Rechtsfolgen nicht auslöst. Es ist Sache des n, über IncaMail versendete Nachrichten und/oder dazugehörige Anhänge falls gewünscht oder nötig mit einer (qualifizierten) digitalen Signatur zu versehen. Die Schweizerische Post V03.00 10 / 13

11 Vorbehalt ausländischen Rechts Die in diesem Vertrag umschriebenen Rechtswirkungen beruhen auf schweizerischem Recht. Der nimmt zur Kenntnis, dass der Austausch von (qualifiziert) signierten und/oder verschlüsselten Daten ausserhalb der Schweiz ausländischen Rechtsordnungen unterstehen und daher abweichende, allenfalls weitergehende oder weniger weitgehende Wirkungen entfalten können als dies nach schweizerischem Recht der Fall ist. Der Austausch verschlüsselter Nachrichten unterliegt zudem in gewissen ausländischen Staaten gesetzlichen Restriktionen. Die Abklärung der diesbezüglichen Gegebenheiten obliegt dem n. 12 Datenschutz Die Post und die von ihr für die Leistungserbringung beigezogenen Dritten beachten bei der Datenbearbeitung die Schweizerische Datenschutzgesetzgebung. 13 Gewährleistung und Haftung Die Post übernimmt keine Gewähr für die Funktionsweise und Tauglichkeit von nicht von ihr eingesetzten Drittprodukten Sie haftet nicht für das ordentliche Funktionieren von Systemen Dritter, so insbesondere des Internets, der vom n verwendeten Software oder anderer (vom Empfänger bestimmten) E-Mail- Plattformen. Die Parteien haften für alle Schäden, die sie der anderen Partei verursachen, sofern sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für Personenschäden haften die Parteien unbeschränkt. Die Post haftet nicht für Schäden, welche dem n oder Dritten durch den Inhalt einer Nachricht, insbesondere Viren, verursacht werden. Falls Dritte Ansprüche direkt gegen die Post geltend machen wegen Schäden, die durch den Inhalt von seitens des n versandten elektronischen Nachrichten oder durch die vertrags- und gesetzeswidrige Verwendung von IncaMail durch den n entstehen, verpflichtet sich der, die Post vollumfänglich schadlos zu halten. Die Post informiert den n umgehend, wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden. 14 Verletzung von Schutzrechten Dritter Sollte der Einsatz von IncaMail durch den n Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen, verpflichtet sich die Post bei Verschulden, den n von allfälligen diesbezüglichen Ansprüchen vollumfänglich schadlos zu halten, sofern der keine Bestimmungen des vorliegenden Vertrags verletzt und insbesondere die darin enthaltene geografische Einschränkung des Einsatzgebietes von IncaMail beachtet. Der wird die Post unverzüglich unterrichten, wenn ein Dritter solche Ansprüche geltend macht. Werden von Dritten Ansprüche gegenüber dem n geltend gemacht, ist die Post zudem zu einer der folgenden Handlungen nach Wahl der Post verpflichtet: Austausch der Leistung durch eine gleichwertige Leistung, welche keine Rechte Dritter verletzt; oder Sicherstellung, dass der die Leistung weiterhin nutzen kann. 15 Inkrafttreten und Kündigung Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf das Ende einer Vertragsperiode (12 Monate) per Monatsende schriftlich oder per IncaMail (Swiss Post Einschreiben) kündigen. Die Schweizerische Post V03.00 11 / 13

Die Post kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf das Ende jedes Kalendermonats schriftlich oder per IncaMail (Swiss Post Einschreiben) kündigen. Wird der Vertrag durch die Post gekündigt, werden dem n im Voraus bezahlte jährliche Kosten pro rata temporis zurückerstattet. Bei wiederholter Verletzung vertraglicher Pflichten durch den n trotz Mahnung durch die Post sowie aus wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. 16 Wirkung der Kündigung Nach Ablauf der Kündigungsfrist erlischt die Zugriffsmöglichkeit auf das IncaMail-Konto und die Entschlüsselungsmöglichkeit der Nachrichten und Quittungen. Der ist daher dafür verantwortlich, dass er sämtliche verschlüsselten Nachrichten sowie Quittungen rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist unverschlüsselt abspeichert, wenn er auch danach Zugriff darauf haben möchte. 17 Vertragsänderung Änderungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Vertragsparteien. Der eigenhändigen Unterschrift der Parteien gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur (SuisseID, vgl. Art. 14 Abs. 2 bis OR). 18 Ansprechpartner Vorname Name Telefon E-Mail Die Schweizerische Post Zentrale Swiss Post Solutions AG +41 44 838 36 00 (Zentrale) helpdesk@swisssign.com Rechnungsadresse, bzw. Korrespondenzadresse falls abweichend von der Vertragsadresse gemäss Deckblatt Rechnungsadresse: Korrespondenzadresse: Swiss Post Solutions AG Sägereistrasse 25 8152 Glattbrugg 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Anwendbar ist Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). 20 Ausfertigung Die vorliegende Vertragsurkunde ist zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar. Die Schweizerische Post V03.00 12 / 13

21 Unterschriften Die Schweizerische Post Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift 1 Unterschrift 1 Unterschrift 2 Unterschrift 2 Die Schweizerische Post V03.00 13 / 13