Der Eurocode 6 für Deutschland

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Transkript:

bauwesen D kommentar DGfM (Hrsg.) C. Alfes, W. Brameshuber, C.-A. Graubner, W. Jäger, W. Seim Der Eurocode 6 für Deutschland DIN EN 1996: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten mit n ationalen Anhängen Kommentierte Fassung b

Der Eurocode 6 für Deutschland

D C. Alfes, W. Brameshuber, C.-A. Graubner, W. Jäger, W. Seim Der Eurocode 6 für Deutschland DIN EN 1996: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten mit Nationalen Anhängen Kommentierte Fassung 1. Auflage 2013 Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.v. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Zentralverband Deutsches Baugewerbe Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.v. Verband Beratender Ingenieure (VBI)

Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.v. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Zentralverband Deutsches Baugewerbe Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.v. Verband Beratender Ingenieure (VBI) 2013 Beuth Verlag GmbH Berlin Wien Zürich Am DIN-Platz Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Telefon: +49 (0) 30 2601-0 Telefax: +49 (0) 30 2601-1260 Email: info@beuth.de Internet: www.beuth.de 2013 Wilhelm Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG Rotherstraße 21 10245 Berlin Telefon: +49 (0) 30 470 31-200 Telefax: +49 (0) 30 470 31-270 Email: info@ernst-und-sohn.de Internet: www.ernst-und-sohn.de ISBN 978-3-410-22745-8 ISBN 978-3-433-03016-5 1. Auflage Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die im Werk enthaltenen Inhalte wurden von den Verfassern sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit des Inhalts wird gleichwohl nicht übernommen. Die Verlage haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Verlage zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Titelbildcollage: stereobloc, Berlin Druck: AZ-Druck GmbH, Berlin Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier nach DIN EN ISO 9706.

Inhalt Editorial... Vorwort der Bearbeiter... XIII XV Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk: 2013-02 Nationaler Anhang (NA) - National festgelegte Parameter: 2012-05 Kommentierte Fassung... 1 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk: 2010-12 Nationaler Anhang (NA) - National festgelegte Parameter: 2012-01 Kommentierte Fassung... 107 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 3: Vereinfachte Bemessungsverfahren: 2010-12 Nationaler Anhang (NA) - National festgelegte Parameter: 2012-01 Kommentierte Fassung... 141 VII

Editorial Ihr Jahr 2010 hatte die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz mit einem Schreiben vom 25.08.2010 die Paketeinführung aller Eurocodes mit Ausnahme der Eurocode 6 (Mauerwerksbau) und 8 (Erdbeben) zum 01.07.2012 für Deutschland beschlossen. Bedingung für die Einführung der jeweiligen Eurocodes war es unter anderem, dass die Anwendungserprobung der neuen Norm erfolgreich durch Vergleichsrechnungen belegt war und alle Nationalen Anhänge zu den einzelnen Eurocode-Teilen vorliegen. Diese Rahmenbedingungen waren für den Eurocode 6 Mauerwerksbau zum 01.07.2012 noch nicht gegeben. Im Verlauf des Jahres 2012 hatte die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. (DGfM) in Zusammenwirkung mit fünf Ingenieurbüros im Rahmen eines Forschungsprojektes zur Anwendungserprobung des Eurocode 6 typische Bauvorhaben des Mauerwerksbaus in Vergleichsrechnungen nach der nationalen Bemessungsnorm DIN 1053 und den neuen europäischen Normen durchgeführt. Das Forschungsprojekt wurde durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gefördert und der Abschlussbericht durch das DIBt mit Schreiben vom 11.07.2012 freigegeben. Die Vergleichsrechnungen des Forschungsprojektes hatten den Nachweis erbracht, dass der Eurocode 6 mit den zugehörigen Nationalen Anhängen anwendbar ist. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle vier Normenteile des Eurocode 6 sowie die Nationalen Anhänge zu den Normenteilen 6-1-1 (Genaues Bemessungsverfahren), 6-2 (Ausführung) und 6-3 (Vereinfachte Bemessung) bereits veröffentlicht vor. Lediglich der Nationale Anhang zum Eurocode Teil 6-1-2 (Tragwerksbemessung im Brandfall) hatte zu diesem Zeitpunkt noch den Status eines Normenentwurfes. Dieser Nationale Anhang wurde nun mit Ausgabedatum Juni 2013 über den Beuth Verlag veröffentlicht, sodass das gesamte Paket zum Eurocode 6, bestehend aus vier Normenteilen mit vier Nationalen Anhängen, komplett vorliegt. Um die Lesbarkeit und Handhabbarkeit für die Baupraxis zu erleichtern, wurde bereits ein Normen- Handbuch zum Eurocode 6 erstellt, bei dem die europäischen und deutschen Texte ineinander verwoben sind. Dieses Handbuch zum Eurocode 6 ist seit Jahresbeginn 2013 über den Beuth Verlag bestell- und lieferbar. In Herausgeberschaft durch die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. wurde nun die kommentierte Fassung des Eurocode 6 für Deutschland DIN EN 1996: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten mit den Normenteilen und den jeweiligen aktuellen Nationalen Anhängen (kurz EC 6-Kommentar) fertiggestellt. Als Autorenkollektiv fungierten dabei die Herren Professoren Brameshuber, Graubner, Jäger und Seim sowie Herr Dr. Alfes. Im vorliegenden Buch werden die nach den CEN-Regeln verfassten Texte des Eurocode 6 mit den Nationalen Anhängen in zusammengefasster Form aufbereitet und für die praktische Anwendung kommentiert. Unterstützt wird die Herausgabe des Buches durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e. V., die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e. V., den Verband beratender Ingenieure sowie den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Wir bedanken uns bei allen Autoren und Unterstützern des nun vorliegenden EC 6- Kommentars und sind überzeugt, dass dieser Kommentar ein willkommenes Hilfsmittel zur Anwendung von Eurocode 6 ist. Mit der bauaufsichtlichen Einführung des Eurocode 6 wird im Laufe des Jahres 2014 gerechnet. Der Herausgeber Berlin, im Oktober 2013 Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V. Dr. sc. techn. Ronald Rast XIII

Vorwort der Bearbeiter Die mit diesem Band vorgelegte Aufbereitung des Eurocodes 6 zur Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten (DIN EN 1996-1-1, DIN EN 1996-2 und DIN EN 1996-3 jeweils mit Nationalem Anhang) soll den in der Praxis tätigen Tragwerksplanern und Bauausführenden vor allem die Einarbeitung in das neue europäische Regelwerk und die tägliche Arbeit damit erleichtern. Hierzu wurden der Normentext und die zugehörigen Festlegungen in den Nationalen Anhängen für Deutschland zusammengeführt, zu einer konsolidierten Fassung verwoben und redaktionell überarbeitet. Die nationalen Regelungen wurden durch farbliche Unterlegung kenntlich gemacht. Überflüssige Textteile wie Anmerkungen, die durch nationale Regeln ersetzt wurden, oder Absätze und Anhänge, die in Deutschland nicht gelten, wurden bewusst nicht aufgenommen, um den Inhalt auf das notwendige Maß zu straffen. Gleiches gilt für Regelungen zu selten vorkommenden Anwendungsfällen und den Festlegungen zu bewehrtem oder vorgespanntem Mauerwerk. Durch die Kennzeichnung Auslassung kann der Leser jedoch transparent nachvollziehen, an welchen Stellen derartige Änderungen vorgenommen wurden. Begleitet wird der konsolidierte Normentext von einer Hinweisspalte mit hilfreichen Verweisen, Grafiken, Tabellen und kurzen Erläuterungen. Weitergehende Erläuterungen oder wissenschaftliche Hintergründe sind der angegebenen Literatur zu entnehmen. Für Ingenieure, die sich mit den ursprünglich im Eurocode 6 vorgeschlagenen Normungsinhalten beschäftigen wollen oder müssen, stehen die Original-DIN-Normentexte im Beuth Verlag zur Verfügung. Gegenüber den Nationalen Anhängen von DIN EN 1996-1-1:2012-05 und DIN EN 1996-3:2012-01 sind in der hier vorliegenden, kommentierten Fassung bereits die korrigierten Druckfestigkeitstabellen entsprechend dem Entwurf der A1-Änderungen vom Juli 2013 berücksichtigt. Eine Vielzahl von Mauerwerkskonstruktionen wird nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bemessen und ausgeführt. Diese Zulassungen beziehen sich zurzeit (Stand Oktober 2013) auf die Bemessung von DIN 1053-1 und DIN 1053-100. Die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk nach diesen Zulassungen ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Die Ergänzung um Regelungen nach DIN EN 1996 mit Nationalem Anhang ist von den Zulassungsinhabern beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) beantragt und in der Umsetzung. Ziel ist es, dass bis zur endgültigen bauaufsichtlichen Einführung des Eurocodes 6 die Umstellung abgeschlossen ist. Wir danken an dieser Stelle auch unseren Mitarbeitern Herrn M. Sc. Valentin Förster (TU Darmstadt), Herrn Dipl.-Ing. Markus Graubohm (RWTH Aachen), Frau Dipl.-Ing. Carola Hauschild (Jäger Ingenieure GmbH Radebeul), Frau Simone Otto (Uni Kassel), Frau Dipl.-Ing. Dorothea Saenger (RWTH Aachen) und Herrn M. Sc. Michael Schmitt (TU Darmstadt) für Ihre Unterstützung bei der Erstellung des Manuskriptes. Unser Dank gilt außerdem den Herren Dipl.-Ing. Andreas Schlundt, Dr.-Ing. Thomas Kranzler, Dipl.-Ing. Horst Glitza sowie Frau Dipl.-Ing. Liane Prediger, die diesen Band aus dem Blickwinkel der Anwendung einer Durchsicht unterzogen haben. Wir hoffen, dass die Kommentierte Fassung von DIN EN 1996 die Einarbeitung erleichtert und den Tragwerksplanern im Tagesgeschäft als zuverlässiger Helfer dient. Allen Lesern und Anwendern sind wir für Anregungen, Hinweise und Verbesserungsvorschläge dankbar. Dr.-Ing. Christoph Alfes, Berlin Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Brameshuber, Aachen Prof. Dr.-Ing. Carl-Alexander Graubner, Darmstadt Prof. Dr.-Ing. Wolfram Jäger, Dresden Prof. Dr.-Ing. Werner Seim, Kassel im Oktober 2013 XV

Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk: 2013-02 Nationaler Anhang (NA) National festgelegte Parameter: 2012-05 Kommentierte Fassung 1

Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk: 2013-02 Nationaler Anhang (NA) National festgelegte Parameter: 2012-05 Kommentierte Fassung Eurocode 6: Design of masonry structures Part 1-1: General rules for reinforced and unreinforced masonry structures; German version EN 1996-1-1:2005 + A1:2012 Eurocode 6: Calcul des ouvrages en maçonnerie Partie 1-1: Règles générales pour ouvrages en maçonnerie armée et non armée Version allemande EN 1996-1-1:2005 + A1:2012 Ersatzvermerk: - Ersatz für DIN EN 1996-1-1:2006-01 - DIN EN 1996-1-1 Berichtigung 1:2009-11 - teilweiser Ersatz für DIN 1053-1:1996-11, DIN 1053-3:1990-02 und DIN 1053-100:2007-09 Diese kommentierte Fassung enthält die Normentexte des Eurocode 6: DIN EN 1996-1-1 zusammen mit dem Nationalen Anhang DIN EN 1996-1-1/NA in einem verwobenen Text, der nur die für die Anwendung in Deutschland maßgebenden Werte und Regeln enthält. Alle Werte und Regeln, die im deutschen Nationalen Anhang enthalten sind, werden unterlegt, sodass diese vom allgemeinen Eurocode 6-Text zu unterscheiden sind. Dabei wird zwischen den von allen CEN-Mitgliedsstaaten national festzulegenden Parametern (nationally determined parameters, NDP gelb unterlegt) und den spezifisch deutschen, ergänzenden, nicht widersprechenden Angaben zur Anwendung von DIN EN 1996-1-1 (noncontradictory complementary information, NCI grau unterlegt) differenziert. In der Hinweisspalte zum verwobenen Normentext werden kurze, zur Erleichterung der Anwendung hilfreiche Kommentare, Bilder oder Verweise auf andere Normenabschnitte aufgenommen, die die tägliche Arbeit mit dem Eurocode 6 erleichtern sollen. An den Normentext schließt sich ein Verzeichnis zum Schrifttum (Normen, Literatur usw.) an. 3

Inhaltsverzeichnis Vorwort 9 Hintergrund des Eurocode-Programms 9 Status und Gültigkeit der Eurocodes 10 Nationale Fassungen der Eurocodes 11 Verbindung zwischen den Eurocodes und den harmonisierten Technischen Spezifikationen für Bauprodukte (ENs und ETAs) 11 Nationaler Anhang für EN 1996-1-1 12 1 ALLGEMEINES 13 1.1 Anwendungsbereich 13 1.1.1 Anwendungsbereich des Eurocode 6 13 1.1.2 Anwendungsbereich von Teil 1-1 des Eurocode 6 13 1.2 Normative Verweisungen 14 1.2.1 Allgemeines 14 1.2.2 Normen, auf die Bezug genommen wird 14 1.3 Annahmen 16 1.4 Unterscheidung zwischen verbindlichen Regeln und Anwendungsregeln 16 1.5 Begriffe 16 1.5.1 Allgemeines 16 1.5.2 Mauerwerk 17 1.5.3 Festigkeit von Mauerwerk 18 1.5.4 Mauersteine 18 1.5.5 Mörtel 20 1.5.6 Füllbeton 20 1.5.7 Bewehrung 20 1.5.8 Ergänzungsbauteile 21 1.5.9 Mörtelfugen 21 1.5.10 Wandarten 21 1.6 Formelzeichen 22 2 GRUNDLAGEN FÜR ENTWURF, BERECHNUNG UND BEMESSUNG 28 2.1 Grundlegende Anforderungen 28 2.1.1 Allgemeines 28 2.1.2 Zuverlässigkeit 28 2.1.3 Vorgesehene Nutzungsdauer und Dauerhaftigkeit 28 2.2 Prinzipien im Grenzzustand der Tragfähigkeit 28 2.3 Grundlegende Größen 29 2.3.1 Einwirkungen 29 2.3.2 Bemessungswerte der Einwirkungen 29 2.3.3 Material- und Produkteigenschaften 29 2.4 Nachweis nach der Teilsicherheitsmethode 29 2.4.1 Bemessungswerte der Materialeigenschaften 29 2.4.2 Einwirkungskombinationen 29 2.4.3 Grenzzustand der Tragfähigkeit 30 2.4.4 Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit 31 2.5 Bemessung auf der Grundlage von Versuchen 31 3 BAUSTOFFE 31 3.1 Mauersteine 31 3.1.1 Mauersteinarten und deren Gruppierung 31 3.1.2 Eigenschaften der Mauersteine Druckfestigkeit 32 3.2 Mörtel 33 3.2.1 Mörtelarten 33 3.2.2 Festlegungen zu Mauermörtel 33 4

3.2.3 Mörteleigenschaften 34 3.2.3.1 Druckfestigkeit des Mauermörtels 34 3.2.3.2 Verbund zwischen Mauerstein und Mörtel 34 3.3 Auslassung 34 3.4 Auslassung 34 3.5 Auslassung 34 3.6 Mechanische Eigenschaften von Mauerwerk 34 3.6.1 Charakteristische Druckfestigkeit von Mauerwerk 34 3.6.1.1 Allgemeines 34 3.6.1.2 Charakteristische Druckfestigkeit von Mauerwerk ohne Randstreifenvermörtelung der Lagerfugen 35 3.6.1.3 Auslassung 40 3.6.2 Charakteristische Schubfestigkeit von Mauerwerk 40 3.6.3 Charakteristische Schubfestigkeit der Fuge zwischen Mauerwerk und vorgefertigtem Sturz 42 3.6.4 Charakteristische Biegefestigkeit von Mauerwerk 42 3.6.5 Auslassung 43 3.7 Verformungseigenschaften von Mauerwerk 43 3.7.1 Spannungs-Dehnungs-Linie 43 3.7.2 Elastizitätsmodul 44 3.7.3 Schubmodul 45 3.7.4 Kriechen, Quellen oder Schwinden und Wärmedehnung 45 3.8 Ergänzungsbauteile 46 3.8.1 Feuchtesperrschichten 46 3.8.2 Maueranker 46 3.8.3 Zugbänder, Auflager und Konsolen 46 3.8.4 Vorgefertigte Stürze 46 3.8.5 Auslassung 46 4 DAUERHAFTIGKEIT 46 4.1 Allgemeines 46 4.2 Klassifizierung der Umweltbedingungen 46 4.3 Dauerhaftigkeit von Mauerwerk 46 4.3.1 Mauersteine 46 4.3.2 Mörtel 46 4.3.3 Auslassung 47 4.3.4 Auslassung 47 4.3.5 Auslassung 47 4.3.6 Ergänzungsbauteile und Auflagerwinkel 47 4.4 Mauerwerk im Erdreich 47 5 ERMITTLUNG DER SCHNITTKRÄFTE 47 5.1 Allgemeines 47 5.2 Tragverhalten in außergewöhnlichen Fällen (ausgenommen Erdbeben und Brand) 48 5.3 Imperfektionen 48 5.4 Theorie II. Ordnung 48 5.5 Schnittkraftberechnung von Bauteilen 49 5.5.1 Vertikal beanspruchte Mauerwerkswände 49 5.5.1.1 Allgemeines 49 5.5.1.2 Knicklänge von Mauerwerkswänden 50 5.5.1.3 Effektive Wanddicke 54 5.5.1.4 Schlankheit von Mauerwerkswänden 54 5.5.2 Auslassung 54 5.5.3 Schubbeanspruchte Aussteifungswände 54 5.5.4 Auslassung 56 5.5.5 Querbelastete Mauerwerkswände 56 5

6 GRENZZUSTAND DER TRAGFÄHIGKEIT 57 6.1 Unbewehrtes Mauerwerk unter vertikaler Belastung 57 6.1.1 Allgemeines 57 6.1.2 Nachweis unbewehrter Mauerwerkswände unter vorwiegend vertikaler Belastung 58 6.1.2.1 Allgemeines 58 6.1.2.2 Abminderungsfaktor zur Berücksichtigung der Schlankheit und Lastausmitte 59 6.1.3 Wände mit Teilflächenlasten 63 6.2 Unbewehrtes Mauerwerk unter Schubbelastung 65 6.3 Unbewehrte, durch Horizontallasten auf Plattenbiegung beanspruchte Mauerwerkswände 69 6.3.1 Allgemeines 69 6.3.2 Wände unter Bogentragwirkung 70 6.3.3 Mauerwerkswände unter Windlast 72 6.3.4 Mauerwerkswände unter Erd- und Wasserdruck 72 6.3.5 Mauerwerkswände unter horizontaler Belastung infolge außergewöhnlicher Einwirkungen 73 6.4 Unbewehrte Mauerwerkswände unter kombinierter vertikaler und horizontaler Belastung 74 6.4.1 Allgemeines 74 6.4.2 Verfahren unter Anwendung des Φ-Faktors 74 6.4.3 Verfahren unter Anwendung einer erhöhten Biegefestigkeit 74 6.4.4 Verfahren unter Verwendung äquivalenter Momentenverteilungszahlen 74 6.5 Maueranker 74 6.6 Auslassung 75 6.7 Auslassung 75 6.8 Auslassung 75 6.9 Auslassung 75 7 GRENZZUSTAND DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT 75 7.1 Allgemeines 75 7.2 Unbewehrte Mauerwerkswände 75 7.3 Auslassung 76 7.4 Auslassung 76 7.5 Auslassung 76 7.6 Wände unter Teilflächenlasten 77 8 BAULICHE DURCHBILDUNG 77 8.1 Ausbildung von Mauerwerk 77 8.1.1 Mauerwerksbaustoffe 77 8.1.2 Mindestwanddicken 77 8.1.3 Mindestwandfläche 77 8.1.4 Mauerwerksverband 77 8.1.4.1 Künstliche Steine 77 8.1.4.2 Maßgerechte Natursteine 79 8.1.5 Mörtelfugen 79 8.1.6 Auflager unter Teilflächenlasten 81 8.2 Auslassung 81 8.3 Auslassung 81 8.4 Auslassung 81 8.5 Wandanschlüsse 81 8.5.1 Anschluss von Wänden an Decken und Dächern 81 8.5.1.1 Allgemeines 81 8.5.1.2 Anschluss durch Anker 82 8.5.1.3 Anschluss durch Reibung 82 8.5.1.4 Ringanker und Ringbalken 82 8.5.2 Anschlüsse zwischen Wänden 82 8.5.2.1 Wandkreuzungen 82 8.5.2.2 Zweischalige Wände mit Luftschicht und zweischalige Wände mit Vorsatzschale 83 6

8.5.2.3 Zweischalige Wände ohne Luftschicht 84 8.6 Schlitze und Aussparungen in Wänden 85 8.6.1 Allgemeines 85 8.6.2 Vertikale Schlitze und Aussparungen 85 8.6.3 Horizontale und schräge Schlitze 86 8.7 Feuchtesperrschichten 86 8.8 Temperatur- und Langzeitverformung 87 9 AUSFÜHRUNG 87 9.1 Allgemeines 87 9.2 Bemessung und Konstruktion von Bauwerksteilen 87 9.3 Belastung von Mauerwerk 87 Anhang A (informativ) Berücksichtigung von Teilsicherheitsfaktoren in Bezug auf die Ausführung 89 NCI Anhang NA.B (informativ) Berechnung der Ausmitte eines Stabilisierungskerns 89 NCI Anhang NA.C (informativ) Ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Lastausmitte bei Wänden 89 Anhang D (informativ) Ermittlung von ρ 3 und ρ 4 92 NCI Anhang NA.E (normativ) Biegemomentkoeffizienten α 2 für einschalige horizontal belastete Wandscheiben mit Wanddicken 250 mm 93 Anhang F (informativ) Beschränkung des Verhältnisses Länge bzw. Höhe zu Dicke für Wände im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit 93 NCI Anhang NA.G (normativ) Abminderungsfaktor zur Berücksichtigung von Schlankheit und Ausmitte 93 Anhang H (informativ) Vergrößerungsfaktor nach 6.1.3 93 Anhang I (informativ) Behandlung von Querlasten auf drei- oder vierseitig gelagerte Wände bei kombinierter Scheiben- und Plattenbeanspruchung 94 Anhang J (informativ) Bewehrte Mauerwerksbauteile unter Schubbeanspruchung: Vergrößerungsfaktor f vd 94 NCI Anhang NA.K (informativ) Ergänzung zum Nachweis von Wandscheiben 94 NA.K.1 Allgemeines 94 NA.K.2 Biegedrucktragfähigkeit in Scheibenrichtung 94 NA.K.3 Querkrafttragfähigkeit in Scheibenrichtung 95 NCI Anhang NA.L (normativ) Konstruktion, Ausführung und Bemessung von Mauerwerk aus Natursteinen 97 NA.L.1 Allgemeines 97 NA.L.2 Allgemeine Grundsätze 97 NA.L.3 Ausführung von Natursteinmauerwerk 97 NA.L.4 Mauerwerksarten 98 NA.L.4.1 Tragendes Mauerwerk 98 NA.L.4.2 Schwergewichtsmauerwerk 98 NA.L.4.3 Verblendmauerwerk 98 NA.L.4.4 Vorsatzschalen 98 NA.L.4.5 Trockenmauerwerk 98 NA.L.5 Verbandsarten 99 NA.L.5.1 Allgemeines 99 NA.L.5.2 Polygonale Mauerwerksverbände 99 NA.L.5.3 Orthogonale Mauerwerksverbände 101 NA.L.6 Bemessung von Natursteinmauerwerk 102 NA.L.6.1 Allgemeines 102 NA.L.6.2 Nachweis bei zentrischer und exzentrischer Druckbeanspruchung 102 NA.L.6.3 Zug- und Biegebeanspruchung 103 NA.L.6.4 Querkraftbeanspruchung 104 7

NCI Anhang NA.M (normativ) Änderungen zu den Regeln für die Verwendung von Mauerziegeln nach DIN EN 771-1 in DIN V 20000-401:2005-06 104 Schrifttum 105 Eurocodes 105 DIN-Normen 105 DGfM und DIBt 106 Zitierte Literatur 106 Weiterführende Literatur 106 8

Vorwort Hinweise Vorwort Dieses Dokument (EN 1996-1-1:2005 +A1:2012) Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 250 Eurocodes für den konstruktiven Ingenieurbau erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Die Arbeiten wurden auf nationaler Ebene vom NABau-Arbeitsausschuss NA 005-06-01 AA Mauerwerksbau (SpA CEN/TC 250/SC 6) begleitet. Von diesem Ausschuss wurde auch der Nationale Anhang erstellt. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Mai 2013, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Mai 2013 zurückgezogen werden. AC: Corrigendum on Amendment (Druckfehlerberichtigung) BSI: British Standards Institution NABau: Normenausschuss Bauwesen im Deutschen Institut für Normung DIN SpA: Spiegelausschuss DIN 1053-1:1996-11: Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung wurde vom DIN zurückgezogen. Die Anwendung von DIN 1053-1 ist vorläufig (Stand 2013) über die eingeführten Technischen Baubestimmungen der Länder weiterhin zulässig. Ab 1. Juli 2012 ist der Eurocode 6 über eine Gleichwertigkeitserklärung [D1, D2] in Deutschland anwendbar. Die Norm ist Bestandteil einer Reihe von Einwirkungs- und Bemessungsnormen, deren Anwendung nur im Paket sinnvoll ist. Dieser Tatsache wird durch das Leitpapier L der Kommission der Europäischen Gemeinschaft für die Anwendung der Eurocodes Rechnung getragen, indem Übergangsfristen für die verbindliche Umsetzung der Eurocodes in den Mitgliedsstaaten vorgesehen sind. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Die Anwendung dieser Norm gilt in Deutschland in Verbindung mit dem Nationalen Anhang. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Texte dieses Dokuments Patentrechte berühren können. Das DIN [und/oder die DKE] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Weiterführende Literatur: Siehe Liste der Technischen Baubestimmungen und [D3] und [1]. Leitpapier L [2] CEN: European Committee for Standardization, Comité Européen de Normalisation, Europäisches Komitee für Normung CENELEC: European Committee for Electrotechnical Standardization, Comité Européen de Normalisation Electrotechnique, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung DKE: Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) Hintergrund des Eurocode-Programms Im Jahre 1975 beschloss die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, für das Bauwesen ein Programm auf der Grundlage des Artikels 95 der Römischen Verträge durchzuführen. Das Ziel des Programms war die Beseitigung technischer Handelshemmnisse und die Harmonisierung technischer Normen. Im Rahmen dieses Programms leitete die Kommission die Bearbeitung von harmonisierten technischen Regelwerken für die Tragwerksplanung von Bauwerken ein, die im ersten Schritt als Alternative zu den in den Mitgliedsländern geltenden Regeln dienen und schließlich diese ersetzen sollten. 15 Jahre lang leitete die Kommission mit Hilfe eines Steuerkomitees mit Repräsentanten der Mitgliedsländer die Entwicklung des Eurocode- Programms, das zu der ersten Eurocode-Generation in den 80er Jahren führte. Im Jahre 1989 entschieden sich die Kommission und die Mitgliedsländer der Europäischen Union und der EFTA, die Entwicklung und Veröffentlichung der Eurocodes über eine Reihe von Mandaten an CEN zu übertragen, damit diese 9

Vorwort den Status von Europäischen Normen (EN) erhielten. Grundlage war eine Vereinbarung 1) zwischen der Kommission und CEN. Dieser Schritt verknüpft die Eurocodes de facto mit den Regelungen der Ratsrichtlinien und Kommissionsentscheidungen, die die Europäischen Normen behandeln (z. B. die Ratsrichtlinie 89/106/EWG zu Bauprodukten, die Bauproduktenrichtlinie, die Ratsrichtlinien 93/37/EWG, 92/50/EWG und 89/440/EWG zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Dienstleistungen und die entsprechenden EFTA- Richtlinien, die zur Einrichtung des Binnenmarktes eingeleitet wurden). Das Eurocode-Programm umfasst die folgenden Normen, die in der Regel aus mehreren Teilen bestehen: EN 1990, Eurocode 0: Grundlagen der Tragwerksplanung EN 1991, Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke EN 1992, Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken EN 1993, Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten EN 1994, Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton EN 1995, Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten EN 1996, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten EN 1997, Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik EN 1998, Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben EN 1999, Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken Die Europäischen Normen berücksichtigen die Zuständigkeit der Bauaufsichtsorgane der jeweiligen Mitgliedsländer bei der nationalen Festlegung sicherheitsbezogener Werte, so dass diese Werte von Land zu Land unterschiedlich sein können. Status und Gültigkeitsbereich der Eurocodes Die Mitgliedsländer der EU und EFTA betrachten die Eurocodes als Bezugsdokumente für folgende Zwecke: als Mittel zum Nachweis der Übereinstimmung der Hoch- und Ingenieurbauten mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 89/106/EWG, besonders mit der wesentlichen Anforderung Nr. 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit und der wesentlichen Anforderung Nr. 2: Brandschutz; als Grundlage für die Spezifizierung von Verträgen für die Ausführung von Bauwerken und dazu erforderlichen Ingenieurleistungen; als Rahmenbedingung für die Erstellung harmonisierter, technischer Spezifikationen für Bauprodukte (EN und ETA). Die Eurocodes haben, da sie sich auf Bauwerke beziehen, eine direkte Verbindung zu den Grundlagendokumenten 2), auf die in Artikel 12 der Bauproduktenrichtlinie hingewiesen wird, wenn sie auch anderer Art sind als die harmonisierten Produktnormen 3). Hinweise Die deutschen Fassungen der EN werden in Deutschland als DIN EN veröffentlicht. Für Eurocode 6 sind dies die Teile: DIN EN 1996: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten jeweils mit den Nationalen Anhängen. EU: Europäische Union EFTA: European Free Trade Association, Europäische Freihandelsassoziation 1) 2) 3) Vereinbarung zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) zur Bearbeitung der Eurocodes für die Tragwerksplanung von Hochbauten und Ingenieurbauwerken. Entsprechend Artikel 3.3 der Bauproduktenrichtlinie sind die wesentlichen Angaben in Grundlagendokumenten zu konkretisieren, um damit die notwendigen Verbindungen zwischen den wesentlichen Anforderungen und den Mandaten für die Erstellung harmonisierter Europäischer Normen und Richtlinien für die europäische Zulassung selbst zu schaffen. Nach Artikel 12 der Bauproduktenrichtlinie hat das Grundlagendokument a) die wesentliche Anforderung zu konkretisieren, indem die Begriffe und, soweit erforderlich, die technische Grundlage für Klassen und Anforderungsniveaus vereinheitlicht werden, b) die Methode zur Verbindung dieser Klassen oder Anforderungsniveaus mit technischen Spezifikationen anzugeben, z. B. Berechnungs- oder Prüfverfahren, Entwurfsregeln, c) als Bezugsdokument für die Erstellung harmonisierter Normen oder Richtlinien für Europäische Technische Zulassungen zu dienen. Die Eurocodes spielen de facto eine ähnliche Rolle für die wesentliche Anforderung Nr. 1 und einen Teil der wesentlichen Anforderung Nr. 2. 10

Vorwort Hinweise Nationale Fassungen der Eurocodes Die Nationale Fassung eines Eurocodes enthält den vollständigen Text des Eurocodes (einschließlich aller Anhänge), so wie von CEN veröffentlicht, möglicherweise mit einer Nationalen Titelseite und einem Nationalen Vorwort sowie einem (informativen) Nationalen Anhang. Der Nationale Anhang darf nur Hinweise zu den Parametern enthalten, die im Eurocode für nationale Entscheidungen offen gelassen wurden. Diese national festzulegenden Parameter (NDP) gelten für die Tragwerksplanung von Hochbauten und Ingenieurbauten in dem Land, in dem sie erstellt werden. Dazu gehören: Zahlenwerte und/oder Klassen, wo die Eurocodes Alternativen eröffnen, zu verwendende Zahlenwerte, wo die Eurocodes nur Symbole angeben, landesspezifische Daten (geographische, klimatische usw.), z. B. Schneekarten; anzuwendende Verfahren, wenn die Eurocodes mehrere zur Wahl anbieten; und gegebenenfalls auch: Entscheidungen zur Anwendung informativer Anhänge; Verweisungen auf ergänzende und nicht im Widerspruch stehende Informationen zur Anwendung des Eurocodes. Die ergänzenden, nicht widersprechenden Verweise zur Anwendung von Eurocode 6 werden mit dem Präfix (NCI) für non-contradictory complementary information gekennzeichnet und hier grau unterlegt. Dabei handelt es sich teilweise auch um normative zusätzliche und abweichende Regeln, die in Deutschland gültig sind. Verbindung zwischen den Eurocodes und den harmonisierten Technischen Spezifikationen für Bauprodukte (ENs und ETAs) Es besteht die Notwendigkeit, dass die harmonisierten Technischen Spezifikationen für Bauprodukte und die technischen Regelungen für die Tragwerksplanung 4) konsistent sind. Außerdem sollten alle Angaben zur CE-Kennzeichnung der Bauprodukte, die auf Eurocodes Bezug nehmen, klar erkennen lassen, welche national festzulegenden Parameter zugrunde liegen. Diese Europäische Norm ist Teil von EN 1996, die die folgenden Teile umfasst: Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk, ANMERKUNG Dieser Teil vereinigt ENV 1996-1-1 und ENV 1996-1-3. Teil 1-2: Allgemeine Regeln Tragwerksbemessung für den Brandfall, Teil 2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung von Mauerwerk, Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten. EN 1996-1-1 beschreibt die Prinzipien und Anforderungen an Tragkonstruktionen aus Mauerwerk hinsichtlich der Sicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Dauerhaftigkeit. Ihr liegt die Methode der Grenzzustände in Verbindung mit der Teilsicherheitsmethode zu Grunde. EN 1996-1-1 ist zusammen mit den ENs 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995, 1997, 1998 und 1999 zur direkten Anwendung für den Entwurf, die Bemessung und die Konstruktion von neu zu errichtenden Tragwerken vorgesehen. EN 1996-1-1 ist vorgesehen zur Anwendung durch: die Normenausschüsse für Entwurf, Bemessung und Konstruktion von Tragwerken und damit zusammenhängenden Produkten, Prüf- und Ausführungsnormen; Auftraggeber (z. B. zur Formulierung ihrer spezifischen Anforderungen an die Zuverlässigkeitsniveaus und die Dauerhaftigkeit); Ingenieure und Architekten und Auftragnehmer; CE steht für Communauté Européenne (französisch; in Deutsch: Europäische Gemeinschaft) und ist ein Symbol für den freien Warenverkehr in der Europäischen Gemeinschaft. betreffende Behörden. 4) Siehe Artikel 3.3 und Art. 12 der Bauproduktenrichtlinie ebenso wie die Abschnitte 4.2, 4.3.1, 4.3.2 und 5.2 des Grundlagendokumentes Nr. 1. 11

Vorwort Hinweise Nationaler Anhang für EN 1996-1-1 Diese Norm enthält Symbole und einige alternative Methoden, für die national ein Wert oder eine Auswahl angegeben werden muss. Anmerkungen unter den betreffenden Abschnitten weisen darauf hin, wo national eine Auswahl vorgenommen werden muss. Die nationale Norm, die EN 1996-1-1 in dem jeweiligen Land einführt, sollte einen Nationalen Anhang aufweisen, der alle national zu bestimmenden Parameter, die für die Berechnung, Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten des Hoch- und des Ingenieurbaus, die in dem jeweiligen Land gebaut werden, notwendig sind, enthält. Die Europäische Norm EN 1996-1-1 räumt die Möglichkeit ein, eine Reihe von sicherheitsrelevanten Parametern national festzulegen. Diese national festzulegenden Parameter (en: nationally determined parameters, NDP) umfassen alternative Nachweisverfahren und Angaben einzelner Werte sowie die Wahl von Klassen aus gegebenen Klassifizierungssystemen. Die entsprechenden Textstellen sind in der Europäischen Norm durch Hinweise auf die Möglichkeit nationaler Festlegungen gekennzeichnet. Darüber hinaus enthält dieser Nationale Anhang ergänzende nicht widersprechende Angaben zur Anwendung von DIN EN 1996-1-1 (en: noncontradictory complementary information, NCI). Nationale Absätze werden mit vorangestelltem (NA. + lfd. Nr.) eingeführt. Bei Bildern, Tabellen und Gleichungen, die national ergänzt werden, wird ein NA. vorangestellt. DIN EN 1996-1-1:2010-12 und der Nationale Anhang DIN EN 1996-1- 1/NA:2012-05 ersetzen DIN 1053-1:1996-11. Die nationale Auswahl ist in folgenden Abschnitten der EN 1996-1-1 möglich: 2.4.3 (1)P Grenzzustand der Tragfähigkeit; 2.4.4 (1) Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit; 3.2.2 (1) Festlegungen für Mauermörtel; 3.6.1.2 (1) Charakteristische Druckfestigkeit von Mauerwerk mit Ausnahme von Mauerwerk mit Randstreifenvermörtelung; 3.6.2 (3), (4) und (6) Charakteristische Schubfestigkeit von Mauerwerk; 3.6.4 (3) Charakteristische Biegefestigkeit von Mauerwerk; 3.7.2 (2) Elastizitätsmodul; 3.7.4 (2) Kriechen, Quellen oder Schwinden und Wärmedehnung; 4.3.3 (3) und (4) Bewehrungsstahl; 5.5.1.3 (3) Effektive Wanddicke; 6.1.2.2 (2) Schlankheit λ c, unter der Kriechen vernachlässigt werden kann; 6.2 (2) Bemessungswert des Grenzwertes der Schubtragfähigkeit; 8.1.2 (2) Mindestwanddicken; 8.5.2.2 (2) Zweischalige Wände mit Luftschicht und zweischalige Wände mit Vorsatzschale; 8.5.2.3 (2) Zweischalige Wände ohne Luftschicht; 8.6.2 (1) Vertikale Schlitze und Aussparungen; 8.6.3 (1) Horizontale und schräge Schlitze. In dieser konsolidierten Fassung sind nur noch die für die Anwendung in Deutschland festgelegten Verfahren, Werte und Klassen enthalten. Zahlreiche Produkte im Mauerwerksbau werden nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verwendet. Diese Zulassungen beziehen sich auf normative Regelungen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch bauaufsichtliche Zulassungen Regelungen dieser Norm erweitert oder durch abweichende Vorgaben außer Kraft gesetzt werden können. Sollen Mauersteine oder Mauerwerk mit allgemeiner bauaufsichtlicher 12