Forum Mittelstand. Wildau, 23. April 2015

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Transkript:

Forum Mittelstand Wildau, 23. April 2015

Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinien 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick

Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinie 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Richtlinie ab 1. Januar 2015 Wer wird gefördert? Kleine Unternehmen (KU) (< 50 MA; Umsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. EUR) Was ist zu beachten? Wie wird gefördert? Investitionen max. 2 Mio. EUR Keine Struktureffekte, d.h. Keine EFRE-Regularien Mittelbereitstellung für Investitionsausgaben in den nächsten 2 Monaten keine Vorfinanzierung durch Unternehmen Sachkapitalbezogene Zuschüsse Lohnkostenbezogene Zuschüsse Förderhöhe: Fördersatz 35% Grenzbonus 5% Höchstfördersatz 40%

GRW-G Große Richtlinie Richtlinie ab 1. Januar 2015 Wer wird gefördert? Was ist zu beachten? Mittlere Unternehmen (MU) (<250 MA, Umsatz < 50 Mio. EUR, Bilanzsumme < 43 Mio. EUR) Große Unternehmen Kleine Unternehmen mit Investitionsvolumen > 2 Mio. EUR Keine EFRE-Regularien Wie wird gefördert? Sachkapitalbezogene Zuschüsse Lohnkostenbezogene Zuschüsse Förderhöhe KU MU GU Basisförderung 10% 10% 10% KMU-Zuschlag 20% 10% 0% Qualitätskriterien 5% 5% 5% Grenzbonus 5% 5% 5% Höchstfördersatz 40% 30% 20%

GRW-G Große Richtlinie Struktur- und Qualitätskriterien Kriterien Regionales, Innovation, Umwelt Vorhaben steht im Standortwettbewerb (muss nachgewiesen werden, z. B. anhand von Dokumenten zu Fördermöglichkeiten an anderen Standorten (Anlage RL) Vorhaben in einem regionalen Wachstumskern bzw. Kur- oder Erholungsort bei Tourismus FuE-Aufwendungen des Unternehmens in Relation zum Umsatz ab 2% Zertifizierung nach EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001, bei KMU auch DIN 16247 oder Brandenburger Umweltsiegel erfolgt bzw. geplant Kriterien Gute Arbeit Verhältnis der beauflagten Auszubildenden (geschaffen und gesichert) zur Gesamtzahl beauflagter Dauerarbeitsplätze (geschaffen und gesichert) höher als 4% Tarifbindung (Flächen- oder Branchentarifvertrag bzw. Firmen- oder Haustarifvertrag) Anteil neuer Mitarbeiter mit Uni-/FH-/Meister- oder Fachabschluss über 75% Höchstfördersatz nur bei Erfüllung von mindestens 3 Kriterien, mindestens aus jeder Gruppe eines

GRW-G Wachstumsprogramm und Große Richtlinie Grenzbonus Grenznahe Region Prignitz Ostprignitz- Ruppin Havelland Oberhavel Uckermark Barnim Brandenburg a. d. Havel Potsdam- Mittelmark Potsdam Teltow- Fläming Märkisch-Oderland Dahme- Spreewald Oder-Spree Frankfurt (Oder) Cottbus Elbe- Elster Oberspreewald- Lausitz Spree-Neiße

GRW-G Förderung Förderfähige Vorhabenarten KMU Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch (* und **) vorher dort nicht hergestellte Produkte oder Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte Große Unternehmen (GU) Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Investitionen in neue wirtschaftliche Tätigkeiten (* und **) Erwerb der Vermögenswerte einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (*) * In der Betriebsstätte wird nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie bisher ausgeübt (andere Klasse gemäß NACE Code) ** Die beihilfefähigen Kosten liegen mindestens 200% über dem Buchwert der wiederverwendeten Vermögenswerte

GRW-G Förderung Weitere Änderungen auf einen Blick ab 2012 Clusterzugehörigkeit (Große Richtlinie) Fördersatzermittlung über Struktureffekte (Große Richtlinie) Förderfähige Kosten, sachkapitalbezogen 500.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz, bei Errichtung 250.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz, bei Erweiterung 125.000 EUR je gesichertem Dauerarbeitsplatz ab 2015 Vorrangige Clusterzugehörigkeit (Große Richtlinie) Basisförderung und Erfüllung von 3 Qualitätskriterien (Große Richtlinie) Förderfähige Kosten, sachkapitalbezogen 500.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz 250.000 EUR je gesichertem Dauerarbeitsplatz Ziel: Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen

GRW-G Förderung Weitere Änderungen auf einen Blick ab 2012 Förderfähige Kosten, lohnkostenbezogen Arbeitgeber-Bruttolohn, einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben mindestens 25.000 EUR ab 2015 Förderfähige Kosten, lohnkostenbezogen Arbeitgeber-Bruttolohn, einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben mindestens 30.000 EUR Leiharbeitnehmeranteil > 30% der Belegschaft = keine Förderung > 10% der Belegschaft = Reduzierung der Förderung um 20% Leiharbeitnehmeranteil > 30% der Belegschaft = keine Förderung > 10% der Belegschaft = Halbierung des regional geltenden Fördersatzes

GRW-G Förderung Strategische Ausrichtung Beibehaltung hoher Anreizwirkung Sinkende Fördersätze werden kompensiert durch Erleichterung bei der Erreichung der Höchstförderung (Erfüllung von drei Struktureffekten reicht). Verhinderung der Schlechterstellung von Bestandsunternehmen Keine Differenzierung Verhältnis Dauerarbeitsplätze zur Bemessungsgrundlage zwischen Errichtung und Bestandsinvestition Kein Struktureffekt Neuansiedlung Erweiterung des Anwendungsbereiches der Kleinen GRW-R-Richtlinie Vorhaben bis 2 Mio. EUR (bisher 1,5 Mio. EUR)

GRW-G Förderung Strategische Ausrichtung Vereinfachung/Verschlankung (Große Richtlinie): Nur Vorrang von Clustern Förderung außerhalb der Cluster kein formales Ausnahmeverfahren einfachere Höchstförderung (Erfüllung von 3 von 7 Struktureffekten reicht) Einbeziehung der Kriterien guter Arbeit : keine Anerkennung von Leiharbeitnehmern als Dauerarbeitsplätze mehr Beibehaltung der Leiharbeiternehmerquote Beratungsangebot der ZAB in Bezug auf soziale Themen (Qualifizierung) für Höchstförderung mindestens ein Struktureffekt nach den Kriterien gute Arbeit erforderlich.

Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinien 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick

BIG Konditionen Kleiner BIG-Transfer Großer BIG-Transfer BIG-FuE BIG-EU Gegenstand der Förderung erstmaliger Wissenstransfer (Auftrags-FuE) wiederholter Wissenstransfer (Auftrags-FuE) kurzfristiges FuE-Projekt Beratungsleistung Durchführungs -zeitraum max. 6 Monate max. 6 Monate max. 12 Monate max. 12 Monate Höhe der Förderung bis zu 100% max. 3 TEUR bis zu 50% max. 15 TEUR bis zu 50% max. 50 TEUR bis zu 50% max. 8 TEUR bzw. 16 TEUR (Leadpartner) Förderfähige Ausgaben Leistung der Forschungseinrichtung Leistung der Forschungseinrichtung Personal FuE-Fremdlstg. sonstige Ausgaben Leistung des Dienstleisters

BIG - Verfahren BIG-Transfer Antragsentwurf BIG-FuE, BIG EU Antragsentwurf Antrag Vorphase Vorphase Antragsphase Fachliche Beratung und Bestätigung durch Transferstellen Fachliche Beratung und Bestätigung durch ZAB Kaufmännische Bewertung und Entscheidung durch ILB Bewilligung

BIG - Verfahren Verwendungsnachweis und Mittelabruf Projektdurchführung Abschlussphase VN Prüfung (beim Sachbericht: Einbeziehung ZAB) und Mittelanweisung durch ILB Auszahlung

Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinien 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick

ProFIT Brandenburg - Überblick Wer wird gefördert? Unternehmen Forschungseinrichtungen Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg Was wird gefördert? Einzel- und Verbundprojekte Forschung Entwicklung Markteinführung Wie wird gefördert? Zuschuss bis 400 TEUR je Projektpartner Darlehen bis 3.000 TEUR je Projekt

ProFIT Brandenburg - Maßgeschneiderte Finanzierung Idee hohes Entwicklungsrisiko niedriges Entwicklungsrisiko hohes Marktrisiko Markt Unternehmen Zuschüsse Forschungseinrichtungen Forschung Entwicklung Markteinführung Darlehen Unternehmen

ProFIT Brandenburg - Was wird gefördert? Personalausgaben FuE sowie Markt FuE-Fremdleistungen FuE-Materialausgaben ProFIT Projekt Sonstige projektbezogene Einzelausgaben FuE sowie Markt z.b. Ausgaben für die Nutzung von Anlagen und Geräten, Ausgaben im Zusammenhang mit Schutzrechten, Ausgaben im Zusammenhang mit Marketingmaterial und Marketingfremdleistungen Indirekte Projektausgaben

ProFIT Brandenburg - Beihilfehöchstsätze Phase Grundfördersätze Industrielle Forschung (if) 50 % Experimentelle Entwicklung (ee) 25 % KMU-Bonus Voraussetzungen + 20 % Kleines Unternehmen (KU) + 10 % Mittleres Unternehmen (MU) Verbund-Bonus + 15 % Voraussetzungen Unternehmen + Forschungseinrichtung + 10 % Unternehmen + KMU für industrielle Forschung: Beihilfehöchstsatz = maximaler Zuschussfördersatz

ProFIT Brandenburg - Darlehenskonditionen Finanzierung Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Zinssätze Kleines Unternehmen (KU): 1% Mittleres Unternehmen (MU): 2% Nicht-KMU: 3% Laufzeit Bis zu 10 Jahre Max. 3 tilgungsfreie Jahre Sicherheiten Keine bankübliche Besicherung

ProFIT Brandenburg - Fallbeispiel Kleines Unternehmen Einzelvorhaben Rating CCC Geringe Besicherung / Werthaltigkeit Darlehen: 3 Jahre tilgungsfrei, 10 Jahre Laufzeit Projektvolumen FuE Ausgaben Markt Ausgaben 1.150.000 EUR 940.000 EUR 210.000 EUR Finanzierungsplan Euro Zuschuss für if 308.000 Darlehen für ee (Zins 1,54 %) 400.000 Darlehen für ME (Zins 1,00 %) 210.000 Gesamtzuwendung 918.000 918.000 EUR Anteil ILB (~ 80%) 232.000 EUR Eigenanteil (~ 20%)

ProFIT Brandenburg - Verfahren Projektskizze Projektvorschlag Antrag 1. Phase 2. Phase 3. Phase Fachliche Beratung und Bewertung durch ZAB Finanzierungsund Beratungsgespräch mit ILB und ZAB Ausschuss für Innovation, Entscheidung durch ILB Bewilligung ZAB ILB

ProFIT-Brandenburg Neuerungen Einsatz von Darlehen ermöglicht Rückflüsse zur Verstetigung der Innovationsförderung des Landes Brandenburg in der Zukunft Höherer Mitfinanzierungsanteil aus öffentlichen Mitteln Alle Phasen des Innovationszyklus können gefördert werden Neu: Marktvorbereitung/Markteinführung! Nutzung sogenannter vereinfachter Kostenoptionen -> Einzelnachweis entfällt Standardeinheitskosten (Personal) und Pauschale (indirekte Ausgaben) Anwendung öffentliches Vergaberecht nur, wenn Einzelauftrag > 50 TEUR Einführung onlinebasierte Antragstellung im 2. Halbjahr 2015 optimierte Zusammenarbeit von ZAB und ILB: eindeutige Arbeitsteilung Verringerung Schnittstellen im Verfahren Gemeinsame Beratung ZAB und ILB vor Antragstellung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kristian Kreyes Bereichsleiter Förderbereich Wirtschaft Investitionsbank des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106 Telefon: 0331 660-1495 Telefax: 0331 660-1916 E-Mail: kristian.kreyes@ilb.de www.ilb.de