Projektaufruf im Rückkehrfonds 2012 BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES, 1014 WIEN, HERRENGASSE 7, TEL.: (0)

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Transkript:

Projektaufruf im Rückkehrfonds 2012

Allgemeine Informationen zur Einreichung von Projekten im Rückkehrfonds 2012

Projektaufruf im Rückkehrfonds 2012 Veröffentlichung: Donnerstag, 08. März 2012 auf der Homepage des BM.I Änderung: Dienstag, 27.März 2012 Deadline für Einreichung: Donnerstag, 19. April 2012 Link zur Veröffentlichung: http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_fonds/rueckkehrf/projektaufrufe/start.aspx

Hinweise zum Projektaufruf 2012 Einreichungsaufforderung Kerndokument des Projektaufrufs Allgemeines zum Rückkehrfonds Förderungsschwerpunkte 2012 Formale Vorschriften für die Einreichung

Hinweise zum Projektaufruf 2012 Einreichungsdokumente Datenerhebungsblatt I Datenerhebungsblatt II Finanzplan (inkl. Personaleinsatzplan) Zeitplan Finanzierungszusagen anderer Stellen

Hinweise zum Projektaufruf 2012 Knock-Out: Nicht fristgerechte Einreichung Mangelhafte Einreichung unvollständige Einreichunterlagen (Unterlagen fehlen) nur postalisch oder nur elektronisch eingereicht etc. Nichteinhaltung Grundsatz der Kosteneffektivität Themenverfehlungen z.b.: Projekt kann keinem Schwerpunkt zugeordnet werden

Hinweise zum Projektaufruf 2012 Bewertungskriterien der Projekte: Kosteneffektivität, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz Erfahrung, Sachkunde und Verlässlichkeit des Projektwerbers innovativer Charakter und Nachhaltigkeit Kooperation mit relevanten Stellen/Behörden Stellungnahmen der Länder und fremdenpol. Behörden

Implementierung der ausgewählten Projekte (1) Zeitplan Auswahl: Ende Mai 2012 Vertragserstellung: Sommer 2012 Projektbeginn: frühestens 01.07.2012 Gewünschte Projektdauer: (grundsätzlich) 12 Monate Fortschrittsbericht/Ausgabenerklärung: Februar 2013 Abschlussbericht / Abrechnung: September 2013 Vor Ort Prüfungen: während der Projektlaufzeit

Implementierung der ausgewählten Projekte (2) Basis der Förderfähigkeit Grundlagen der Förderfähigkeit von Ausgaben: EU: Förderfähigkeitsrichtlinien Durchführungsbestimmungen, Handbuch der EK Bundesförderungen: Allgemeine Rahmenrichtlinen sonstige nationale Grundlagen z.b. RGV, Datenschutzgesetz, Arbeitsrecht, Kollektivvertrag

Implementierung der ausgewählten Projekte (3) Vor-Ort-Prüfungen Es wird vor Ort geprüft, ob die Projektdurchführung korrekt erfolgt: Unterlagen z.b. Buchhaltung, Belege, Publizitätsvorschriften, Datenbank Allfällige Durchführungsprobleme z.b. Abrechnung, Budgetumschichtung, Indikatoren, Zielzahlen Zusammenarbeit mit den vor Ort zuständigen Behörden z.b. Fremdenpolizei, Grundversorgungsstellen Arbeitsumgebung personell, technisch, räumlich, etc.

Bitte denken Sie daran: Einreicher von Fortsetzungsprojekten* werden darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nicht von einer Weiterförderung des Projekts ausgegangen werden kann. * Als Einreicher von Fortsetzungsprojekten gelten Projektträger, die bereits im Jahresprogramm 2011 ein entsprechendes Projekt durchgeführt haben

Besondere Hinweise zur Einreichung von Projekten im Rückkehrfonds 2012

Besondere Hinweise zum Projektaufruf 2012 Projektaufruf für 2 Programmjahre Rückkehrvorbereitung auf die erzwungene Rückkehr Rückkehrberatung Wien Gelinderes Mittel AfA-Tabellen für die Abschreibung von Anlagegütern

Projektaufruf für 2 Programmjahre (1) Allgemeines: Nur für die Maßnahmenbereiche Rückkehrberatung und Rückkehrvorbereitung in der Schubhaft Keine Verpflichtung zur Einreichung für 2 Programmjahre! Ziele: Verbesserte Planungssicherheit auf Seiten der Projektträger Vereinfachung der Administration Steigerung der Effizienz in der Verwaltung

Projektaufruf für 2 Programmjahre (2) Eckdaten: Erwünschter Projektbeginn: 01.07.2012 Erwünschte Projektdauer: 24 Monate 01.07.2012 30.06.2013: Programmjahr 2012 01.07.2013 30.06.2014: Programmjahr 2013 Bei erfolgreicher Auswahl erfolgt für das Programmjahr 2013 kein erneuter Aufruf in diesen Maßnahmenbereichen!

Projektaufruf für 2 Programmjahre (3) Einreichungsvoraussetzungen: Ausdrücklicher Hinweis im Datenerhebungsblatt II - Projektbeschreibung Pro Programmjahr ein separater Finanzplan Alternativ: Verweis auf FP 2012 für Programmjahr 2013 Pro Programmjahr ein separat ausgefülltes Datenerhebungsblatt I - Antragsformular Übermittlung eines Zeitplanes für beide Programmjahre

Projektaufruf für 2 Programmjahre (4)

Projektaufruf für 2 Programmjahre (5) Umsetzung: Auswahl für beide Programmjahre dem Grunde nach Abschluss eines Förderungsvertrages für das Programmjahr 2012 Bis spätestens 31.03.2013: Übermittlung eines aktualisierten Finanzplans für das Programmjahr 2013 Nach Abstimmung mit dem BM.I: Abschluss des Förderungsvertrages für das Programmjahr 2013

Projektaufruf für 2 Programmjahre (6) Aktualisierung des Finanzplans 2013: Aktualisierung von Daten z.b. Mitarbeiterwechsel Abweichungen gegenüber dem ursprünglich eingereichten FP 2013 Nur falls der Grund hierfür nicht im Einflussbereich des Projektträgers gelegen ist! z.b. Kollektivverträge, Schließung eines PAZ bzw. eines Quartiers, etc. Die Gründe für eine Abweichung sind schlüssig darzulegen Falls ursprünglich auf den Finanzplan 2012 verwiesen wurde, ist jedenfalls ein kompletter Finanzplan 2013 vorzulegen!

Projektaufruf für 2 Programmjahre (7) Rücktritt bzw. Nichtverlängerung: Durch den Projektträger: Jederzeit durch Bekanntgabe durch nicht fristgerechte Vorlage des aktualisierten FP 2013! Durch die Zuständige Behörde: bei gröblicher Nichterfüllung der Projektziele durch den Projektträger bei Ablehnung des JP 2013 bzw. geänderter Mittelzuweisung durch die EK bei sonstigen erheblichen Änderungen der Umstände z.b. Budget, Wegfall eines Schwerpunktes im JP

Projektaufruf für 2 Programmjahre (8) Folgen einer Nichtverlängerung: Gegenseitige Informationspflichten zum frühest möglichen Zeitpunkt Gegebenenfalls: neuerliche Aufforderung zur Einreichung von Projekten für die entsprechenden Maßnahmenbereiche für das Programmjahr 2013

Rückkehrvorbereitung - Vorbereitung auf die erzwungene Rückkehr Darstellung in Projektbeschreibung und Berichten: Angebot psychosozialer Leistungen Minimierung der Risiken für Betroffene, Mitinsassen und Personal Diese Tätigkeiten sind gesondert darzustellen und ihr Anteil im Verhältnis zur Beratung zur freiwilligen Rückkehr anzugeben

Rückkehrberatung Wien Gelinderes Mittel Finanzielle Darstellung der Betreuung im Gelinderen Mittel Wien: Beratung von Fremden im Gelinderen Mittel mit Quartierzuweisung durch Fremdenpolizeibehörden als Teil der Beratung im freien Parteienverkehr (Priorität 1.1) Derzeitige Kapazität: 1 Quartier für max. 50 Personen Geplant: 1 weiteres Quartier für bis zu 150 Personen Bei Einreichung von Projekten in dieser Maßnahme ist zusätzlich für jedes dieser beiden Quartiere ein gesonderter Finanzplan vorzulegen

AfA-Tabellen für die Abschreibung von Anlagegütern Bewertung von Abschreibungskosten: Ziel: Vergleichbarkeit der Angaben in den Einreichungen Grundsätzlich: Verwendung der deutschen AfA-Tabellen für die Berechnung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Begründetes Abweichen möglich z.b. alternative gesetzliche Bestimmungen

Info und Kontakt www.bmi.gv.at/eu-solid-fonds Ansprechstelle für den Rückkehrfonds: BM.I, Referat II/3/d E-Mail: BMI-II-3-d@bmi.gv.at

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!