An alle Partnerunternehmen. Fürstenwalde/Spree, Oktober Installateurrundbrief II/2015 1/2. Sehr geehrtes Partnerunternehmen,

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Transkript:

E.DIS AG Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree An alle Partnerunternehmen E.DIS AG Netztechnik Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree www.e-dis.de Postanschrift Hauptverwaltung Postfach 1443 15504 Fürstenwalde/Spree Fürstenwalde/Spree, Oktober 2015 Installateurrundbrief II/2015 Cora Krey T 03361 70-2463 F 03361 70-3056 cora.krey @e-dis.de Unser Zeichen NTA/kry Sehr geehrtes Partnerunternehmen, hiermit erhalten Sie den 2. Rundbrief mit Informationen zu aktuell anstehenden Themen. 1. Neue Ergänzende Bedingungen zur NAV und NDAV ab 01.11.2015 Ab 01.11.2015 sind geänderte Ergänzende Bedingungen zur NAV und NDAV für das Versorgungsgebiet der E.DIS AG gültig. Die aktuellen Versionen finden Sie wie gewohnt auf unserer Internetseite www.e-dis.de unter der Rubrik Netzanschluss-Downloadservice. 2. Neue VDE Anwendungsregel 4101 Die überarbeitete VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz ist ab 01. September 2015 gültig und durch den VDE (FNN) veröffentlicht worden. Die Anwendungsregel ist Teil des VDE-Vorschriftenwerkes und ist über den VDE-Verlag zu beziehen. Als Anlage 1 haben wir das dazugehörige FNN-Informationsblatt beigefügt. 3. Anregungen aus den Dialogtagen 2015 mit dem Handwerk Aus den zahlreichen Gesprächen mit den Teilnehmern der Veranstaltungen möchten wir Ihnen hier nützliche Informationen zu ausgewählten Themen mitgeben. 1/2 - Unterschriftsfreiheit auf Anmeldeformularen Für den Onlineservice gilt grundsätzlich eine komplette Unterschriftsfreiheit bei der Beantragung. Ein zusätzliches Ausdrucken und Unterschreiben ist für eine Bearbeitung nicht notwendig. - Verwendung von normgerechten Hauseinführungen Hauseinführungen haben nach der aktuellen Normung die Mindestanforderung der Wasser- und Gasdichtigkeit zu erfüllen. In der Praxis häufig ver- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas König Vorstand: Bernd Dubberstein (Vorsitzender) Manfred Paasch Dr. Andreas Reichel Sitz: Fürstenwalde/Spree Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 7488 St.Nr. 063/100/00076 Ust.Id. DE 812/729/567 Commerzbank AG Fürstenwalde/Spree Konto 6 507 115 BLZ 170 400 00 IBAN DE52 1704 0000 0650 7115 00 BIC COBADEFFXXX Deutsche Bank AG Fürstenwalde/Spree Konto 2 545 515 BLZ 120 700 00 IBAN DE75 1207 0000 0254 5515 00 BIC DEUTDEBB160

wendete KG-Rohre erfüllen dahingehend nicht die Normenvorgaben. (Anlage 2) - Zugänglichkeit von Hausanschlusssäulen mit Profilhalbzylinder Die bei E.DIS verwendeten Standardsäulen verfügen über ein spezielles Schließsystem mit Profilhalbzylinder. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Ihnen als Handwerker der Zugang ermöglicht wird. Wer nicht über einen entsprechenden Schlüssel verfügt, kann diesen an den zuständigen Meisterbereichsstandorten ausleihen. - Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen an bestehenden Hausanschlüssen Für Anlagen bis 30 kw kann das IBS-Protokoll (nach VDE AR 4105) vorzeitig mit einer Inbetriebsetzungsanzeige (Antrag zum Zähler) eingereicht werden. Eine gesonderte Nachreichung entfällt somit. - Neue Verfahrensweise für zeitlich befristete Anschlüsse am Ortsnetz Zu der im Juni 2015 veröffentlichten neuen Verfahrensweise gab es hinsichtlich der Umsetzung häufige Nachfragen. Zum besseren Verständis erhalten Sie mit der Anlage 3 eine entsprechende Erläuterung. Zu Hinweisen und Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner der E.DIS AG: Regionalbereich Nord: Herr Sebbin Telefon: 03838 816-279 Mail: jens.sebbin@e-dis.de Regionalbereich Ost/West: Herr Rebesky Telefon: 033207 532-215 Mail: peter.rebesky@e-dis.de Mit freundlichen Grüßen E.DIS AG Harald Bock Michael Hertramf Anlagen FNN-Informationsblatt Anforderungen an Zählerplätze Hinweise zum Netzanschluss und zur Anschlussnutzung Verfahrensweise Baustrom 2/2

INFO Anforderungen an zukunftssichere Zählerplätze Kunden erhalten einen zukunftssicheren Zählerplatz, der ohne Umbau auch spätere Erweiterungen zum intelligenten Messsystem ermöglicht. weiterverteilen Der politische Wille ist klar: Deutschland wird ein intelligentes Messsystem einführen (Stichworte Smart Metering, Smart Grid). Obwohl der Gesetzgeber Art und Umfang der Einführung weiter ausarbeitet, müssen bereits jetzt Gebäude und Zählerplätze für das neue Messsystem vorbereitet sein. Das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) trägt dieser Anforderung Rechnung und hat im September 2015 eine neue Version der Anwendungsregel Anforderungen an Zählerzählen plätze (VDE-AR-N 4101) veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen neue Vorgaben für die sichere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen, die Vorbereitung auf Last- und Erzeugungsmanagement sowie die einfache Anbindung an das Telekommunikationsnetz. anschließen / schützen Sichere Integration dezentraler Erzeugungsanlagen Zukünftige Zählerschränke werden mehr Geräte aufnehmen, als nur Stromzähler. SmartMeter-Gateway, Steuerbox, zusätzliche Schutzeinrichtungen sie alle erzeugen Wärme. Ist am Zählerplatz außerdem noch eine erneuerbare Energieanlage angeschlossen, so entsteht bei längerer Einspeisung (Dauerstrom) viel Abwärme. Daher ist für den Zählerplatz nun erstmalig eine Obergrenze für Dauerstrom definiert, die die sichere Integration von gebräuchlichen Erzeugungsanlagen (Photovoltaik, Blockheizkraftwerk) ermöglicht. Ausgelegt für Last-/ Erzeugungsmanagement Der obere Anschlussraum eines Zählerplatzes dient hauptsächlich dem Anschluss des nachfolgenden Stromkreisverteilers für die Kundenanlage. Aber auch zukünftige Geräte, wie z. B. Einrichtungen zum Lastmanagement, müssen untergebracht und sicher betrieben werden können. Dies wird durch einen großen oberen Anschlussraum ermöglicht. Aus diesem Grund ist der Einsatz der Variante des Zählerplatzes mit kleinem oberen Anschlussraum in Neuanlagen nicht mehr vorgesehen. Die Harmonisierung der Zählerplätze schreitet damit weiter voran.

INFO Im unteren Anschlussraum erfolgt der Anschluss an das Hauptstromversorgungssystem, also den Bereich zwischen der Übergabestelle des öffentlichen Netzes und dem Zähler. Dort ist ein 5-poliges Sammelschienensystem vorgesehen. Es ermöglicht eine schnelle und einfache Erweiterung der Kundenan lage (z. B. um eine Erzeugungsanlage). Wie bisher auch ist das Zählerfeld so konzipiert, dass bis zu zwei Zähler sowohl mit Stecktechnik als auch mit Dreipunkt- Befestigung eingebaut und um ein Smart-Meter-Gateway ergänzt werden können. Platz für Adapter für moderne Inhousedisplays ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Anwendungsregel ist der Zählerplatz für eine einfache drahtgebundene Anbindung an das Telekommunikationsnetz vorbereitet. Zukunftssicher und effizient für alle Beteiligten Netzbetreiber, Hersteller, Elektrohandwerk und nicht zuletzt Endverbraucher bekommen mit der Anwendungsregel die Gewissheit, dass neu verbaute Zählerschränke auch in Zukunft den Anforderungen gewachsen sind. Das Dokument ist Teil der Aktivitäten von VDE FNN, Anforderungen an das Stromnetz vorausschauend weiterzuentwickeln. Das vermeidet aufwendige und teure Nachrüstungen. Nach Inkrafttreten der Unterlage am 1. September 2015 gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Die Anwendungsregel ist Teil des VDE-Vorschriftenwerks und über den VDE-Verlag zu beziehen. Das Wichtigste in Kürze überarbeitete Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 macht Zählerplätze zukunftssicher erstmalig Anforderungen zu Belastungs- und Bestückungsvarianten im Hinblick auf Dauerstrom beschrieben Vorbereitet für einfache Kommunikationsanbindung und Last-/ Erzeugungsmanagement VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) Henry Lang Bismarckstr. 33 10625 Berlin Tel.: +49 30 383868-70 E-Mail: henry.lang@vde.com www.vde.com / fnn Stand: August 2015

1 Hinweise zum Netzanschluss und zur Anschlussnutzung für Bauherren, Anschlussnehmer, Bauunternehmer und Architekten 1. Die notwendigen Schritte zur Errichtung und zur Inbetriebsetzung Schritt 1 - Netzanschluss: Entsprechend Ihrer Angaben zum Netzanschluss haben wir Ihnen ein Angebot erstellt. Mit Unterzeichnung und Rücksendung der Auftragsbestätigung entsteht ein verbindlicher Netzanschlussvertrag auf dessen Basis wir Ihren Netzanschluss errichten. Voraussetzung für eine Nutzung Ihres Anschlusses: Errichtung und Prüfung der Kundenanlage durch eine eingetragene Installationsfirma (Strom bzw. Gas) der Einbau der Messeinrichtung die Meldung zur Anschlussnutzung Schritt 2 - Anschlussnutzung: Zur Inbetriebsetzung der Kundenanlage senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Inbetriebsetzungsformular in Abstimmung mit Ihrem Installateur zurück. Berücksichtigen Sie bei der Benennung Ihres gewünschten Inbetriebsetzungstermins eine notwendige Bearbeitungszeit der E.DIS AG von mindestens fünf Arbeitstagen nach Posteingang. 2. Allgemeine Hinweise Planen Sie für Ihren Bauablauf die Bearbeitungszeit der E.DIS von der Anmeldung bis zur Realisierung mit ein. Bei noch nicht erschlossenen Baugebieten ist von einer längeren Bearbeitungszeit wegen des erhöhten Planungsaufwandes auszugehen. Für eine Inbetriebsetzung ist neben dem Netzanschlussvertrag gesondert die Anschlussnutzung anzuzeigen. Sind zum Zeitpunkt der erstmaligen Entnahme von Elektrizität bzw. Gas der Messstellenbetrieb oder eine Energielieferung nicht anders geregelt, erfolgt deren Sicherstellung durch den zuständigen Grundversorger. Vor Baubeginn ist es wichtig, bei allen zuständigen Ver-, Entsorgungs- und Telekommunikationsunternehmen Informationen einzuholen, ob sich auf Ihrem Grundstück Rohrleitungen oder Kabel befinden. Die Netzanschlüsse werden als erdverlegte Anschlüsse ausgeführt. Berücksichtigen Sie bei den Fundamentarbeiten bitte unbedingt auch die fachgerechte Errichtung eines Fundamenterders (siehe Punkt 3), um eine spätere Nachrüstung mit erheblichem Aufwand zu vermeiden. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrem Elektroinstallateur bzw. in der DIN 18014. Klären Sie bitte den Umfang der Tiefbauarbeiten, die Sie auf Ihrem Grundstück für die Versorgungsgräben eventuell selbst ausführen möchten, rechtzeitig mit zuständigen Ver-, Entsorgungs- und Telekommunikationsunternehmen ab. Dabei sollten Sie die gleichzeitige Mitverlegung anderer Ver- und Entsorgungsleitungen berücksichtigen (siehe Punkt 6). 3. Die Herstellung des Netzanschlusses Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: die Wände zur Aufnahme des Netzanschlusses sind ebenflächig und fertig gestellt eine frei zugängliche Leitungstrasse (frei von Gerüsten, Baucontainer, Erdaushub, Schutt usw.) das Endniveau des Außengeländes ist bekannt Art, Lage und Bauausführung der Hauseinführung (Bsp. Bild 5) o Stromanschluss: Das Einbringen und die mauerwerksseitige Abdichtung liegen in der Verantwortung des Anschlussnehmers (wasser- und gasdicht nach DIN 18322 / DIN 18012) o Gasanschluss: Das Einbringen und die mauerwerksseitige Abdichtung liegen in der Regel in der Verantwortung der E.DIS AG. Ausnahme: Bei Mehrsparten-Hauseinführungen und bei nicht unterkellerten Gebäuden (vorverlegtes Mantelrohr) liegt die Verantwortung beim Anschlussnehmer. die Sicherstellung von Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter während der Bauphase die Hausanschlusstrasse darf nicht überbaut oder mit tief wurzelnden Pflanzen versehen werden und muss dauerhaft zur Überprüfung zugänglich bleiben 4. Die technischen Anforderungen an den Netzanschlussraum Bitte beachten Sie, dass der Netzanschluss und die Zähl-, Mess-, Regel- und Steuereinrichtungen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik errichtet werden und auch nach Baufertigstellung dauerhaft frei zugänglich sind (s. Bild 1). Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Beratung mit Ihrem Installationsunternehmen. Die Größe und technische Ausführung des Netzanschlusses und der Zähl-, Mess-, Regel- und Steuereinrichtungen wie auch der Platz richten sich wesentlich nach dem Bedarf. Technische Hinweise finden Sie z.b. in der DIN 18012. (s. Bild 2) 5. Der Fundamenterder In Neubauten ist ein Fundamenterder einzubringen. Einzelheiten über die technische Ausführung regelt die Norm DIN 18014. Der Einbau des Fundamenterders erfolgt durch Ihre Elektroinstallationsfirma und sollte möglichst früh mit dem Bauunternehmen, in jedem Fall vor Beginn der Fundamentierungsarbeiten, abgestimmt werden. (s. Bild 3) 6. Der Tiefbau Die Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Netzanschlusses werden üblicher Weise durch die E.DIS ausgeführt. Der Anschlussnehmer hat die Möglichkeit, die Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück nach den Vorgaben der E.DIS selbst auszuführen oder ausführen zu lassen. Dieses ist durch Sie bei der Beantragung spätestens jedoch mit der Auftragserteilung des Netzanschlusses mitzuteilen. Die Nutzung eines Grabens für mehrere Versorgungsleitungen ist möglich, jedoch mit den beteiligten Ver-, Entsorgungs- und Telekommunikationsunternehmen abzustimmen (s. Bild 4). Die Koordinierung der Anschlussarbeiten der verschiedenen Sparten erfolgt durch Sie, den Anschlussnehmer, oder eine durch Sie beauftragte Person.

2 m 2 bitte beim WVU erfragen 500 300 Bild 1 - freizuhaltende Bedien- und Arbeitsfläche für Versorgungseinrichtungen Bild 4 - Gemeinsame Hausanschlusstrasse auf dem Privatgrundstück (Maßangabe in mm) OT 0,3 m 0,3 m Arbeitsbereich Durchgangshöhe min 1,8 m) 1,2 m Versorgungseinrichtungen Strom/Gas/ Wasser/ Fernwärmeübergabestation sonstige Kundeneinrichtungen 0,3 m 0,3 m Arbeitsbereich Durchgangshöhe min 1,8 m) 1,2 m 100 100 Elektro Trassenwarnband Kommunikation Gas Wasser steinfreier Boden Bild 2 - Die Hausanschlusswand für 4 Wohneinheiten Beispiel eines nicht unterkellerten Gebäudes ca. 800 200 Bild 5 - Gebäudeeinführungen Beispiele für Hauseinführungsvarianten in Absprache mit E.DIS für Häuser ohne Keller bei Einsatz einer zertifizierten Einsparten-Hauseinführung (zugelassenes Mantelrohr nach DIN 18012 gas- und wasserdicht) Bei einseitiger Wandbelegung ist die Mindestbreite 1,5 m, bei doppelseitiger (gegenüberliegender) Wandbelegung ist die Mindestbreite 1,8 m. STRO Die Hausanschlussnische für 1 Wohneinheit bei nicht unterkellerten Gebäuden Hinweis: Bitte stimmen Sie den Einsatz von Mehrspartenhauseinführungen in der Planungsphase mit der E.DIS ab Mehrspartenhauseinführung für Häuser mit Keller (2/4 Medien) Bild 3 - Beispiele der Anordnung des Fundamenterders im Einzelhaus einfache Ausführung Fundamenterder HA- Raum Anschlussfahne 0,15 m mit Wannenabdichtung Kelleraußenwand höchster Grundwasserstand Mehrspartenhauseinführung für Häuser ohne Keller (2/4 Medien) Erdreich Abdichtung Abdichtungsrücklage Fundamentplatte Sauberkeitsschicht (B 15) Mehrspartenhauseinführung für Häuser ohne Keller (2/4 Medien) Dem Einsatz einer Mehrspartenhauseinführung sollte aus technologischer Sicht der Vorrang gegeben werden.

Verfahrensweise Baustrom bei E.DIS Kein direkter Anschluss des Baustromverteilers an das Versorgungsnetz der E.DIS AG 1

Verfahrensweise Baustrom bei E.DIS Mögliche Baustromlösungen Variante 1 Anschluss an das Ortsnetz mit Montage durch E.DIS-Dienstleister Variante 2 Anschluss an vorhandenen HA (Teilweise Montage durch fremden Dienstleister) 2

Verfahrensweise Baustrom bei E.DIS Ab dem 01.08.2015 Errichtung Neuanschluss mit notwendigem Baustrom 1. Bauphase Errichtung eines Hausanschlusses mit einer HAS und Anschluss des Baustromverteilers an die Hausanschlusssäule 3

Verfahrensweise Baustrom bei E.DIS Ab dem 01.08.2015 Errichtung Neuanschluss mit notwendigem Baustrom 2. Bauphase Variante 1 Rückbau des Baustromverteilers und Anschluss des Gebäudes an die HAS (Kabellegung erfolgt durch Kunden - Eigentumsgrenze ist in der Hausanschlusssäule) 4

Verfahrensweise Baustrom bei E.DIS Ab dem 01.08.2015 Errichtung Neuanschluss mit notwendigem Baustrom 2. Bauphase Variante 2 Rückbau des Baustromverteilers und der Hausanschlusssäule und Veränderung der Hausanschlusslösung in Hausanschlusskasten innen. (Eigentumsgrenze ist im Hausanschlusskasten im Gebäude) 5