Zulassung zum Studium an der Universität der Künste Berlin - UdK. Allgemeine Informationen für ausländische Studienbewerber/innen



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Transkript:

Stand 06/2015 Zulassung zum Studium an der Universität der Künste Berlin - UdK Allgemeine Informationen für ausländische Studienbewerber/innen Seite Studium in Deutschland 2 Bewerbung an der UdK 2 Deutschkenntnisse 4 Einreise und Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken 4 Kosten des Studiums 5 Arbeiten während des Studiums 5 Stipendien 6 Wohnen 6 Aufenthalt nach dem Studium 6 Gasthörer 6 1

STUDIUM IN DEUTSCHLAND Für ausländische Staatsangehörige, die an einer Universität in Deutschland studieren wollen, ist es sehr wichtig, sich schon im Heimatland über alle Fragen zu informieren, die mit dem Studium zusammenhängen. Die grundlegenden Informationen zu den Studien- und Lebensbedingungen in Deutschland sowie zu Einreiseformalitäten und zur Aufenthaltserlaubnis vermitteln die deutschen Botschaften/Konsulate (s. S. 4). Gliederung des Studienjahres Das Studienjahr gliedert sich in der Regel in zwei Semester: das Wintersemester dauert vom 1. Oktober bis 31. März, das Sommersemester vom 1. April bis 30. September. Die Semestereinteilung deckt sich nicht mit den Vorlesungszeiten, in denen die Lehrveranstaltungen angeboten werden. Die Vorlesungszeiten dauern im Winter von Mitte Oktober bis Mitte Februar, im Sommer von Mitte April bis Mitte Juli. BEWERBUNG AN DER UdK Ausländische Studienbewerber/innen müssen an der UdK grundsätzlich dieselben Zugangsvoraussetzungen erfüllen wie deutsche. Von ihnen wird jedoch zusätzlich erwartet, dass sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, da - mit wenigen Ausnahmen - die Lehrveranstaltungen in Deutsch gehalten werden. Die Bewerbungsund Zulassungsverfahren sind je nach Studiengang verschieden. Die aktuellen Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen stehen auf der Homepage (www.udk-berlin.de) unter dem Menü-Punkt Studium in Form von pdf- Dateien für alle Fakultäten zur Verfügung und sind im Akademischen Auslandsamt oder in der Allgemeinen Studienberatung als Broschüre erhältlich. Es gibt keinen Status als Gaststudent. Eine befristete Immatrikulation ist nur für Austauschstudenten von Partnerhochschulen oder Individualstipendiaten (z.b. DAAD, Fulbright) möglich. Akademisches Auslandsamt Ausländische Studieninteressenten/innen sowie ausländische Studierende an der UdK, die Beratung und Unterstützung benötigen in Fragen zu Bewerbung, Studium und Aufenthalt, können sich an das Akademische Auslandsamt wenden. Adresse: Einsteinufer 43, Raum 16 A 10595 Berlin (Charlottenburg) Telefon: +49(0)30.3185 2196 Fax: +49(0)30.3185 2727 E-mail: aaa@udk-berlin.de Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von Dienstag von und nach Vereinbarung 9.30 bis 12.30 Uhr 12.00 bis 15.00 Uhr Postanschrift: Universität der Künste Berlin Akademisches Auslandsamt Postfach 12 05 44 10595 Berlin Deutschland 2

Allgemeine Studienberatung Die Allgemeine Studienberatung berät in allen Fragen, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Adresse: Einsteinufer 43, Raum 16 B 10595 Berlin Charlottenburg E-mail: beratung@udk-berlin.de Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 9.30 bis 12.30 Uhr Dienstag von 14.30 bis 17.30 Uhr Zulassungsverfahren Für alle Studiengänge gibt es ein spezielles Zulassungsverfahren zur Überprüfung der erforderlichen künstlerischen Begabung. Bewerbungsfristen Bewerbungen zum Studium an der UdK sind nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. Die verschiedenen Bewerbungsfristen sind in den jeweiligen Bewerbungsinformationen zu den Studiengängen aufgeführt. Hochschulwechsler/innen Auch Studieninteressenten/innen, die bereits Studienleistungen in einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Universität erworben haben, müssen sich fristgerecht bewerben und am Zulassungsverfahren teilnehmen. Über die Anerkennung vorheriger Studienzeiten entscheidet die Zulassungskommission nach bestandener Aufnahmeprüfung. Zeugnisanerkennung/Hochschulzugangsberechtigung In vielen Studiengängen ist als Zulassungsvoraussetzung auch der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, die der deutschen Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) entspricht. Um den Nachweis des Abitur-Niveaus zu erbringen, müssen ausländische Schulabschlusszeugnisse, ggf. zusammen mit Studiennachweisen, rechtzeitig vor der Bewerbung zur Prüfung der Gleichwertigkeit bei uni-assist eingereicht werden (s. jeweilige Information zur Bewerbung und Zulassung; eine Übersicht aller angebotenen Studiengänge ist auf folgender Seite zu finden: http://www.udk-berlin.de/sites/content/themen/studium/studien_gaenge/index_ger.html). Sollten die Zeugnisse nicht den Anforderungen entsprechen und es gibt keine Ausnahmeregel für Bewerber mit besonderer künstlerischer Begabung, ist eine Zulassung nicht möglich. Die fehlende Qualifikation kann in dem Fall durch den Besuch eines Studienkollegs an der Technischen Universität Berlin (www.tu-berlin.de) bzw. an der Freien Universität Berlin (www.fu-berlin.de) nachgeholt werden. Bewerbungen aus der VR China Für Bewerber/innen aus der VR China gibt es ein spezielles Visumverfahren. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall vor der Bewerbung an die Akademische Prüfstelle APS der Deutschen Botschaft. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf www.aps.org.cn. 3

DEUTSCHKENNTNISSE Ausländische Bewerber/innen müssen für ihr Studium an der UdK ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Die Anforderungen sind je nach Studiengang unterschiedlich und werden in den jeweiligen Bewerbungsinformationen aufgeführt. Vom Nachweis des Einstufungstests befreit sind ausländische Studienbewerber/innen, wenn sie - eine Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, - den Abschluss einer deutschsprachigen Universität besitzen, - die Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg bestanden haben, - an einer deutschsprachigen Universität eine gleichwertige Sprachprüfung abgelegt haben, - das Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II besitzen oder - das Große oder Kleine Deutsche Sprachdiplom, verliehen vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians- Universität München, erworben haben. Für neu zugelassene Studierende (vorrangig aus Musik-Studiengängen) mit sehr geringen Deutschkenntnissen wird vor Studienbeginn von August bis Oktober ein intensiver Sprachkurs angeboten. Die Kursgebühr beträgt für 160 Unterrichtsstunden 500 EUR. EINREISE UND AUFENTHALTSERLAUBNIS ZU STUDIENZWECKEN Ausländische Studienbewerber/innen sollten sich unbedingt frühzeitig über die jeweils gültigen Visa-Bestimmungen bei der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Heimatland informieren. Angehörige bestimmter Staaten sind von der Visumpflicht befreit und können eine Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in Deutschland beantragen. Die Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) erhältlich. Studienbewerber-Visum Ausländische Studieninteressenten aus Ländern mit Visumpflicht müssen vor ihrer Einreise in Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Studienbewerber-Visum beantragen. Folgende Unterlagen sind erforderlich: - gültiger Reisepass, - Schulabschlusszeugnis, - Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Studienaufenthalt in Deutschland. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Es wird daher empfohlen, die Bewerbung gleich zu Beginn der Bewerbungsfrist zu senden und parallel das Visum zu beantragen. Falls nötig, kann eine Bewerberbestätigung ausgestellt werden. Wer ohne ein Studienbewerber-Visum einreist, muss damit rechnen, in das Heimatland zurückzureisen, um bei der dort zuständigen deutschen Botschaft einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ein Touristenvisum berechtigt nicht zu einem Studienaufenthalt in Deutschland und wird nicht in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt. Aufenthaltserlaubnis Nach der Immatrikulation können ausländische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig. Alle Informationen über die Aufenthaltserlaubnis, Terminvereinbarungen sowie Formulare sind auf folgender Webseite erhältlich: http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/studium_de.html#hinweis Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte der Termin möglichst frühzeitig online beantragt werden. Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt man die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen: Pass 1 aktuelles biometrisches Foto Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung Krankenversicherung (ab dem 30. Lebensjahr) Ggf. aktuelle Kontoauszüge oder Stipendienbescheinigung Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis berät das Akademischen Auslandsamt. 4

KOSTEN DES STUDIUMS Mit Ausnahme einiger Master-Studiengänge werden an der UdK keine Studiengebühren erhoben. Semestergebühren Studierende zahlen pro Semester rd. 290 EUR, die sich zusammensetzen aus Beiträgen für AStA (Studentenvertretung) und Studentenwerk (Sozialbeitrag), einer Verwaltungsgebühr und dem Semesterticket, gültig für die Benutzung des gesamten Nahverkehrsnetzes für sechs Monate. Die Zahlung des Betrages muss bei der Immatrikulation nachgewiesen werden. Entgelt für die Zulassungsprüfung Für bestimmte Studiengänge in den Fakultäten Musik und Darstellende Kunst wird für die Teilnahme am Zulassungsverfahren ein Entgelt von 30 EUR erhoben. Deutschkurse Ausländische Studierende können sich an der UdK in studienbegleitenden Kursen auf die entsprechende Deutsch- Prüfung vorbereiten. Das Entgelt für die Teilnahme an den Sprachkursen beträgt zurzeit für das Wintersemester 120 EUR und für das Sommersemester 100 EUR. Die Teilnahme an der Sprachprüfung und an der intensiven Prüfungsvorbereitung kostet 75 EUR. Krankenversicherung Um immatrikuliert werden zu können, müssen Studierende nachweisen, dass sie eine ausreichende Krankenversicherung haben. Die Beiträge betragen derzeit ca. 80 EUR pro Monat und sind vor der Immatrikulation zu bezahlen. Die von der Krankenkasse ausgestellte Versicherungsbescheinigung muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden. Eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung in einem EU-Staat oder einem Staat, mit dem ein Sozialabkommen besteht, muss in Deutschland bestätigt werden. Lebenshaltung Für Lebenshaltungskosten ist neben den bereits aufgeführten Kosten mit monatlichen Ausgaben von mindestens 800 EUR für Essen, Miete, Studienmaterial und sonstigen Bedarf zu rechnen. Es ist unbedingt erforderlich, dass ausländische Studenten/innen ausreichende finanzielle Mittel für ihr Studium vor der Abreise sicherstellen, da die Erteilung des Visums bzw. der Aufenthaltserlaubnis von einem Finanzierungsnachweis abhängig gemacht wird. ARBEITEN WÄHREND DES STUDIUMS Arbeitserlaubnis Um einen effektiven Studienverlauf zu gewährleisten, sollen ausländische Studenten/innen nebenbei grundsätzlich keiner regelmäßigen Arbeit nachgehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, 4 Monate im Jahr zu arbeiten. Das können 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage (max. 4 Std.) sein. Studienbezogene Praktika werden dabei nicht angerechnet und bedürfen keiner Genehmigung. Studentische Hilfskräfte sind von den Fristen ausgenommen. Studierende an Studienkollegs oder Teilnehmer/innen an Sprachkursen zur Studienvorbereitung dürfen nur während der Ferien arbeiten. STIPENDIEN Information/Bewerbung im Heimatland Wer sein Studium zumindest teilweise durch ein Stipendium finanzieren möchte, sollte sich schon im Heimatland über die gegebenen Möglichkeiten informieren. Auskünfte erteilen neben den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland die Goethe-Institute und die Außenstellen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (www.daad.de). Bewerbungen um ein Stipendium des DAAD müssen vom Heimatland aus erfolgen. Stipendien in Deutschland Ausländische Studenten/innen, die sich bereits in Deutschland befinden und schon einige Semester erfolgreich studiert haben, können sich bei verschiedenen Organisationen um ein Stipendium bewerben (Adressen sind im Akademischen Auslandsamt und bei der Allgemeinen Studienberatung erhältlich). Die Vergabe dieser Stipendien erfolgt jedoch nur in sehr beschränktem Umfang und richtet sich hauptsächlich nach Leistungskriterien. 5

WOHNEN Private Zimmer und Wohnungen Zimmer zur Untermiete, kleinere Wohnungen oder Zimmer in Wohngemeinschaften (WG) kann man ab etwa 350 EUR pro Monat mieten. Über verschiedene Wohnungsangebote kann man sich auf folgenden Webseiten informieren: www.wgcompany.de; www.suchezimmer.de; www.wg-gesucht.de; www.studentenwg.de. Preiswerte Zimmer für die ersten Tage findet man über: www.berlin.de/tourismus/unterkunft/herbergen Studentenwohnheimplätze Das Studentenwerk Berlin verwaltet die überwiegende Zahl der verfügbaren Studentenwohnheimplätze. Die Vergabe dieser Plätze erfolgt nach einheitlichen Bestimmungen. Einen Wohnheimplatz können nur an Berliner Universitäten immatrikulierte Studenten/innen erhalten. Ehepaare können gemeinsamen Wohnraum beanspruchen, wenn einer der Partner berechtigt ist. Für eine Reihe von Wohnheimen werden keine Wartelisten geführt. Interessenten müssen sich in diesen Fällen direkt an die Verwaltung der Wohnheime wenden und können dort unmittelbar einen Mietvertrag abschließen, wenn noch freie Räume zur Verfügung stehen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf www.studentenwerk-berlin.de. Zimmervermittlung des Studentenwerks Das Studentenwerk Berlin vermittelt Zimmer zur Untermiete. Die Wohnungsvermittlungsstelle kann sowohl eigene Wohnungen des Studentenwerks als auch Wohnungen privater Vermieter vermitteln, allerdings erst nach der Zulassung zum einem Studium: Studentenwerk Berlin, Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin-Charlottenburg Wohngeld Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete. Auch ausländische Studenten/innen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Es ist sehr wichtig, darauf zu achten, dass ein bestimmtes monatliches Mindesteinkommen plus Miete nachgewiesen werden kann, um nicht unter dem Sozialhilfesatz zu liegen. Zuständig für die aktuelle Information und Bearbeitung von Anträgen ist das jeweilige Bezirksamt. AUFENTHALT NACH DEM STUDIUM Nach Beendigung ihres Studiums wir die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ungültig. Studienabsolventen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit nutzen, für die Suche eines Arbeitsplatzes, der ihrem Studienabschluss angemessenen ist, die Aufenthaltserlaubnis um 18 Monate zu verlängern. GASTHÖRER Interessierte Personen können für die Dauer eines Semesters an einzelnen Lehrveranstaltungen der UdK teilnehmen, wenn sie die erforderliche Zustimmung durch Unterschrift einer Lehrkraft auf einem Gasthörer-Antrag nachweisen. Eine Teilnahme am künstlerischen Einzelunterricht ist nicht möglich! Die Gebühren für Gasthörer sind abhängig von der Zahl der Semester-Wochenstunden. Gasthörer sind keine Mitglieder der UdK und erhalten keinen Studentenausweis. Mit dem Status als Gasthörer ist kein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis verbunden. 6