Presseinformation Nr. 11/2010 Ratgeber bauen: Schallschutz vertraglich sichern Bauherren ersparen sich viel Ärger, wenn der Schallschutz von vornherein eingeplant und vertraglich festgelegt wird. Damit kann sowohl Belästigung durch laute Nachbarn als auch Lärm im eigenen Haus vermieden werden. Experten empfehlen daher auf Nummer sicher zu gehen und die Schalldämmung nach den Regeln der neuen Euronorm DIN EN 12354 berechnen zu lassen. Vom Privatleben seiner Mitmenschen möchte man meist nicht allzu viele Details wissen. In Reihen- und Doppelhäusern mit schlechtem Schallschutz wird man jedoch des Öfteren unfreiwilliger Zeuge von Familienstreits, kennt zwangsläufig den Musikgeschmack und weiß, wie oft geduscht wird. Auch für Besitzer von Einfamilienhäusern ist Lärmschutz wichtig, wenn der Haussegen nicht schief hängen soll. Wenig Hilfe bietet hierbei die existierende DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Diese Norm bildet lediglich den Mindestschallschutz ab und entspricht nach 20 Jahren in weiten Teilen nicht mehr dem Stand der anerkannten Regeln der Technik. Bauherren sind deshalb gut beraten, die Schalldämmung in der Bauplanung vertraglich zu vereinbaren. Hierbei empfehlen Experten 1
schon heute das sichere Berechnungsverfahren nach der neuen Euronorm DIN EN 12354 anzuwenden. Von der Theorie zur Praxis Damit alle Stockwerke beim Doppel- und Reihenhaus schallgeschützt sind, sollte die Haustrennwand als zweischalige Konstruktion aus Ziegeln mit hoher Rohdichte ausgeführt werden. Die Trennfuge sollte mindestens drei Zentimeter dick und mit dicht gestoßenen Mineralfaserplatten gefüllt sein. Im Dachgeschoss ist weiterhin zu beachten, Hohlräume zwischen den Sparren zu dämmen und Fugen zwischen Randsparren und Wand auszufüllen, wenn Wände bis unter die Dachlattung reichen. Zudem muss die Dachdeckenverkleidung eng an der Haustrennwand anschließen. Besondere Beachtung gilt den nicht unterkellerten Doppel- und Reihenhäusern. Fehlt der Keller mindert dies die Schalldämmung der Haustrennwand im Erdgeschoss um rund 5 db. Dies ist in der Bauplanung unbedingt zu berücksichtigen, wenn die Erwartungen der Bauherren in der Praxis nicht enttäuscht werden sollen. Im Mehrfamilienhaus wird die Schalldämmung zwischen den einzelnen Wohnungen durch die massiven Bauteile der Decken und der massiven Poroton Trennwände sicher gestellt. Deutliche Verbesserungen bieten so genannte Füllziegelwände, die im Kern mit Beton verfüllt werden und damit eine besonders hohe Rohdichte erhalten. Sie erreichen als einschalige Treppenhaus- oder Wohnungstrennwand Werte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffen. 2
Mehr Komfort von A Z(IS) Lärmschutz kann auch innerhalb der eigenen Wohnräume noch weiter verbessert werden: mit dem Ziegel- Innenwand-System kurz ZIS genannt. Dabei werden die Wände von den anschließenden Bauteilen entkoppelt. Nicht entkoppelte, leichte Innenwände aus Gipsbautafeln können wie eine Membran in Schwingungen versetzt und Geräusche über anschließende Wände oder Decken in benachbarte Zimmer weitergeleitet werden. Physikalisch entkoppelte Wände verbessern den Lärmschutz hingegen erheblich. Auch die Schalldämmung von Decken und Fußböden ist wichtig, um Trittgeräusche zu verhindern. Dazu müssen Fußböden schwimmend, also ohne Verbindung zu Wand und Decke, verlegt werden. Um den Trittschall im Treppenbereich zu verringern, sollte auf den Absätzen ebenfalls schwimmender Estrich verlegt und der Treppenlauf elastisch aufgelagert werden. Die Industrie bietet sogenannte Tronsolen. Ebenso sollten Wasserleitungen und Heizungsrohre Böden und Wände nicht direkt berühren. Lärm von draußen wird neben einer massiven Wand am besten durch spezielle Schallschutzfenster abgehalten. Allerdings ist hierbei eine professionelle Montage wichtig, da Lärm auch durch die Übergänge an Rollläden oder Fensterscheiben dringen kann. Zeichen: 3799 Berlin, März 2010 3
Weitere Informationen unter: Deutsche Poroton GmbH Kochstraße 6-7, 10969 Berlin www.poroton.org Tel.: (0 30) 25 29-44 99 / Fax: (0 30) 25 29-45 01 Bildunterschrift 1: Insbesondere bei Doppel- und Reihenhäusern ist guter Schallschutz maßgeblich für Lebensqualität. Foto: Deutsche Poroton GmbH / Konrad Geistanger Bildunterschrift 2: Mit massivem Ziegelmauerwerk aus Poroton erreicht man Werte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen 4
übertreffen. Für erhöhten Lärmschutz sorgen zum Beispiel Haus- und Wohnungstrennwände aus speziellen Schallschutzziegeln, die mit Beton verfüllt werden. Foto: Wienerberger Bildunterschrift 3: Bauherren ersparen sich viel Ärger, wenn der Schallschutz von vornherein vertraglich festgelegt wird. Damit können sowohl Belästigungen durch laute Nachbarn und Straßen- oder Fluglärm als auch innerhalb der eigenen vier Wände vermieden werden. Foto: Wienerberger 5