Kundeninformationen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

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Kundeninformationen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) A. Informationen über das Institut Kontakt Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister Goethestraße 29 60313 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49-69-29716-0 Telefax: +49-69-29716-111 E-Mail: info@steubing.com Internet: www.steubing.com Legal Entity Identifier (LEI): 39120043LUI1WJS8IX30 Bankerlaubnis Die Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister ist eine Wertpapierhandelsbank im Sinne von 1 Absatz 3d Satz 5 Kreditwesengesetz (KWG). Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main (Internet www.bafin.de) B. Kommunikation Die Kommunikation mit der Steubing AG kann persönlich, telefonisch, in Textform oder elektronisch in deutscher und englischer Sprache erfolgen. Kundenaufträge können persönlich, telefonisch, in Textform oder elektronisch in deutscher und englischer Sprache übermittelt werden. Ausgeführte Geschäfte werden im Rahmen einer Geschäftsbestätigung gegenüber den Kunden abgerechnet. C. Aufzeichnung der telefonischen und elektronischen Kommunikation Im Rahmen der Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten bzw. im Rahmen von Wertpapierdienstleistungen oder -nebendienstleistungen wird die telefonische und elektronische Kommunikation aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aufgezeichnet und für fünf Jahre aufbewahrt. Durch Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) kann diese die Frist auf sieben Jahre verlängern. Jedem Kunden wird auf Verlangen im oben genannten Zeitraum eine Kopie der Aufzeichnungen zur Verfügung gestellt. 1

D. Transaktionsmeldungen Als Wertpapierhandelsbank ist die Steubing AG verpflichtet, im Rahmen der Transaktionsmeldungen Informationen zu den Wertpapiergeschäften ihrer Kunden an nationale und europäische Aufsichtsbehörden zu übermitteln. In diesem Zusammenhang wendet die Steubing AG die Regelungen des Artikels 26 MiFIR an. E. Entschädigungseinrichtung Die Steubing AG ist als Wertpapierhandelsbank der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet. F. Informationen zu Finanzdienstleistungen Die Steubing AG bietet derzeit folgende Dienstleistungen an: Finanzkommissionsgeschäft Eigenhandel für andere Abschlussvermittlung Anlagevermittlung Systematische Internalisierung (Bond Invest) Im Rahmen ihrer Tätigkeit erbringt die Steubing AG grundsätzlich beratungsfreies Geschäft. Hierbei treffen die Kunden ihre Anlageentscheidung selbst, ohne dass die Steubing AG Anlageempfehlungen gegenüber den Kunden ausspricht. Des Weiteren verfügt die Steubing AG über die Erlaubnis zur Erbringung folgender Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen: Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Eigengeschäft, Emissionsgeschäft, Factoring, Finanzierungsleasing und Platzierungsgeschäft. G. Kundeneinstufung Vor der erstmaligen Erbringung einer Wertpapierdienstleistung werden Kunden gemäß der gesetzlichen Vorgaben als professioneller Marktteilnehmer oder als geeignete Gegenpartei eingestuft. Die Einstufungen stellen unterschiedliche Kundenschutzniveaus dar. Sollte ein Kunde eine Änderung seiner Einstufung wünschen, so ist hierbei die Schriftform gegenüber der Steubing AG einzuhalten. Hinsichtlich der Änderung von Einstufungen (Umstufung in ein niedrigeres oder höheres Schutzniveau) gelten die gesetzlichen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie der entsprechenden EU-Verordnungen. H. Hinweise zu gesetzlichen Regelung der Bankensanierung und -abwicklung (Bail-In) Die Steubing AG möchte darüber informieren, dass Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und Verordnung (EU) 806/2014 (SRM-VO)), die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. So können die zuständigen Behörden sog. Herabschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse in Bezug auf Verbindlichkeiten eines sich in Abwicklung befindlichen Instituts anwenden. 2

Die Instrumente der regulatorischen Eigenmittel werden zunächst zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung herangezogen. Anschließend haften die Verbindlichkeiten, die der Herabschreibung und Umwandlung in Eigenkapital unterliegen (berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) in umgekehrter Reihenfolge ihres Ranges in einem regulären Insolvenzverfahren. Dies dient der Einhaltung des Grundsatzes, dass die von den Kapitalgebern zu tragenden Verluste im Rahmen der Abwicklung nicht höher sein dürfen, als sie nach der Rangfolge im regulären Insolvenzverfahren wären (no creditor worse off - Prinzip). Diese Regelungen (Gläubigerbeteiligung - Bail-In) können sich für den Anleger beziehungsweise Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. So können die Maßnahmen für Anleger zum Totalverlust des angelegten Kapitals führen. Des Weiteren sind Anleger in diesem Zusammenhang nicht berechtigt, Kündigungs- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Auch können die Veräußerung der Forderungen oder Schuldtitel auf dem Sekundärmarkt sich schwierig gestalten und sich negativ auf den Marktpreis auswirken. Nähere Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, findet man unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff: Haftungskaskade). I. Grundsätze hinsichtlich des Umgangs mit Kundenbeschwerden Die Steubing AG hat Richtlinien sowie eine interne Beschwerdemanagementfunktion eingerichtet, um zu gewährleisten, dass Beschwerden von Kunden unter Berücksichtigung ihrer Rechte ordnungsgemäß bearbeitet werden können. Unter einer Kundenbeschwerde definiert die Steubing AG alle Unmuts- oder Unzufriedenheitsbekundungen eines Kunden im Rahmen einer erbrachten Dienstleistung durch die Steubing AG. Die Beschwerdemanagementfunktion wird durch das Compliance-Office der Steubing AG wahrgenommen. Dabei ist die/der Mitarbeiter/in, der die Kundenbeschwerde erhält, für dessen unverzügliche Weiterleitung verantwortlich. Das Compliance-Office prüft anschließend die Daten hinsichtlich der Kundenbeschwerde, um sicherzustellen, dass alle Risiken und Probleme gewissenhaft ermittelt und behoben werden. Das Compliance-Office teilt abschließend den Kunden das Ergebnis der Untersuchung sowie die entsprechende Sichtweise der Steubing AG bezüglich der Beschwerde mit. In diesem Zusammenhang werden die Kunden zusätzlich über deren rechtliche Möglichkeiten informiert, die Beschwerde an eine Stelle zur alternativen Streitbeilegung weiterzuleiten oder eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Im Rahmen der Bearbeitung von Kundenbeschwerden stehen folgende Ziele im Vordergrund: Gründliche und zügige Behandlung und zeitnahe Beantwortung von Kundenbeschwerden Lösungsfindung im Sinne des Kunden Optimierung der Geschäftsprozesse zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit und Qualitätsoptimierung durch regelmäßige Auswertung der Kundenbeschwerden Vermeidung von Interessenkonflikten Erhöhung der Transparenz gegenüber den Kunden 3

Wertschätzung des Kunden im Rahmen des Kundenbeschwerdemanagements Regelmäßige Unterrichtung der Geschäftsleitung über eingegangene Kundenbeschwerden und damit verbundener Schäden und ergriffenen Maßnahmen Kundenbeschwerden können der Steubing AG auf elektronischem Weg über die E-Mail- Adresse compliance@steubing.com mitgeteilt werden. Schriftliche Kundenbeschwerden richten Sie bitte an folgende Adresse: Steubing AG Compliance-Office Goethestraße 29 60313 Frankfurt am Main Deutschland J. Umgang mit Interessenkonflikten Die Steubing AG erbringt im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wertpapierhandelsbank eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen. Dabei lassen sich Interessenkonflikte nicht grundsätzlich ausschließen. Um möglichen Interessenkonflikten in angemessener Weise entgegenwirken zu können, hat die Steubing AG weitreichende organisatorische Vorkehrungen getroffen, die den Umgang mit Interessenskonflikten in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes regeln. Interessenkonflikte können sich zwischen unserer Bank, anderen Unternehmen, an denen wir eine bedeutende Beteiligung halten, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, unseren Kunden oder zwischen den Interessen unserer Kunden ergeben. Interessenkonflikte können sich beispielsweise insbesondere ergeben bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (bspw. Zahlungen im Rahmen der Ausführung von Wertpapierdienstleistungen) wenn einerseits das Unternehmen Spezialist oder Designated Sponsor für ein Finanzinstrument und andererseits im institutionellen Vermittlungsgeschäft oder im Kommissionshandel für dieses Finanzinstrument eine Kundenorder an dem betreffenden Börsenplatz mit oder ohne Kundenweisung ausführt, durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere dem Interesse der Bank an Eigenhandelsgewinnen und am Absatz eigen emittierter Wertpapiere aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei der Mitwirkung an Emissionen und bei Kooperationen bei der Erstellung von Finanzanalysen über Wertpapiere, die Kunden zum Erwerb angeboten werden 4

durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Auftragsausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards, und insbesondere die Beachtung des Kundeninteresses. In unserem Hause ist ein unabhängiges Compliance-Office eingerichtet, das unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung steht und dem die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegt. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderen folgende Maßnahmen: Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen durch Errichtung von Informationsbarrieren, die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder räumliche Trennung. Die Vertraulichkeitsbereiche sind funktional, räumlich und durch Vergabe unterschiedlicher EDV- Zugriffsberechtigungen von den anderen Bereichen und deren Informations-und Berichtswegen getrennt. Festlegung eines Vergütungssystems, welches keine Interessenkonflikte oder negative Anreize schafft. Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen dient. Führung einer Sperrliste, die unter anderem dazu dient, möglichen Interessenkonflikten durch Geschäfts- oder Beratungsverbote oder ein Verbot von Finanzanalysen zu begegnen. Offenlegung von Wertpapiergeschäften solcher Mitarbeiter gegenüber dem Compliance- Office, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können sowie deren Kontrolle. Compliance-Schulungen unserer Mitarbeiter. Kontrolle der Handelsgeschäfte der Steubing AG und ihrer Mitarbeiter durch das Compliance-Office. Untersuchung von Auffälligkeiten durch das Compliance-Office. Insbesondere wird geprüft, ob Eigenhandelsgeschäfte der Bank in Kenntnis von Kundenaufträgen getätigt wurden bzw. Kundeninformationen ausgenutzt wurden. Zuwendungen sowie das Angebot und die Annahme von Geschenken sind dem Compliance-Office durch die Mitarbeiter anzuzeigen. Marktgerechtigkeitsprüfung 5

Regelmäßige Prüfungen durch die Interne Revision, das Compliance-Office und die Abteilung Geldwäschebekämpfung mit Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss offen legen. Die Steubing AG erbringt keine Anlageberatung, so dass diesbezüglich keine Interessenkonflikte bestehen. Auf die folgenden Punkte möchten wir Sie insbesondere hinweisen: In der Vermögensverwaltung haben Sie als Kunde die Verwaltung und damit auch die Entscheidung über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten auf Ihren Vermögensverwalter delegiert. Damit treffen wir im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien die Entscheidungen über Käufe und Verkäufe, ohne Ihre Zustimmung einzuholen. Diese Konstellation kann einen bestehenden Interessenkonflikt verstärken. Den hieraus resultierenden Risiken begegnen wir durch geeignete organisatorische Maßnahmen, insbesondere einen am Kundeninteresse ausgerichteten Investmentauswahlprozess. Unabhängig davon legen wir Ihnen vor Abschluss einer Vermögensverwaltung die Größenordnung der Zuwendungen offen und erteilen hierüber Rechnung. Ein weiterer bei der Vermögensverwaltung typischer Interessenskonflikt kann sich bei der Vereinbarung einer performanceabhängigen Vergütung ergeben. Hier ist nicht auszuschließen, dass der Verwalter zur Erzielung einer möglichst hohen Performance und damit einer erhöhten Vergütung unverhältnismäßige Risiken eingeht. Eine Risikoreduzierung wird hier unter anderem durch interne Überwachung der getroffenen Anlageentscheidungen und durch die Kombination mit anderen festen Vergütungskomponenten erzielt. An vertraglich gebundene oder unabhängige Vermittler, die uns mit oder ohne Bezug zu einem konkreten Geschäft Kunden oder einzelne Geschäfte zuführen, zahlen wir zum Teil erfolgsbezogene Provisionen und Fixentgelte. Darüber hinaus können gebundene Vermittler auch von Dritten, insbesondere Emittenten und Wertpapieremissionshäusern, neben den von uns gezahlten Handelsprovisionen unmittelbar Zuwendungen erhalten. K. Informationen zu Ausführungsplätze Eine Aufstellung der Ausführungsplätze, zu denen die Steubing AG Zugang hat, finden Sie unter der Internetadresse www.steubing.com. L. Kosten und Nebenkosten Die Steubing AG berechnet ihren Kunden eine Kombination aus Gebühren, Provisionen und Fremdkosten, deren Höhe von Art und Umfang der erbrachten Wertpapierdienstleistungen abhängt und welche individuell zwischen dem Kunden und der Steubing AG vereinbart werden. 6