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Transkript:

B e i t r a g s k a l k u l a t i o n 2013-2015 für die Erhebung von Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen für die Stadt Bad Lauterberg im Harz

2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Kur- und Fremdenverkehrsbeitragskalkulation 2013 bis 2015 3-8 Seite A. Vorbemerkung 3 B. Kalkulation 3-8 1. Kalkulationszeitraum 3 2. Ermittlung beitragsfähiger Aufwendungen 3-5 a) Grundlagen 3-4 b) Beitragsfähiger Aufwand 4-5 c) Kostenstelleneinrichtung 5 d) Vorteil der Allgemeinheit 6 3. Aufwandsdeckung im Bereich der Kurbeitragskalkulation für 2010 bis 2012 6-7 4. Aufwandsdeckung der Fremdenverkehrswerbung im Bereich der Fremdenverkehrsbeitragskalkulation für 2013 bis 2015 7-8 C. Ergebnis 8 A n l a g e n v e r z e i c h i s Anlage 1 Betriebsabrechnungsbogen des Kur- und Touristikbetriebes Bad Lauterberg im Harz 2013 Anlage 2 Ergebnis des Kur- und Touristikbetriebes Bad Lauterberg im Harz für 2013 und Ergebnisvorschau der Stadt Bad Lauterberg 2014 bis 2015 Anlage 3 Kurbeitragskalkulation der Stadt Bad Lauterberg im Harz 2013 bis 2015 Anlage 4 Fremdenverkehrsbeitragskalkulation Bad Lauterberg im Harz 2013 bis 2015 Anlage 5 Zinsen für aufgewendetes Kapital 2013 bis 2015

3 Kur- und Fremdenverkehrsbeitragskalkulation 2013 bis 2015 A. Vorbemerkung Die Stadt Bad Lauterberg im Harz ist gemäß der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i. d. F. vom 28. 10. 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 17. 12. 2010 (Nds. GVBl. S. 576)], in Verbindung mit den 9 und 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) i. d. F. [vom 11. 2. 1992 (Nds. GVBl. S. 29) und der Neubekanntmachung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch den Artikel 4 des Gesetztes vom 13. Mai 2009 (Nds. GVBl. S. 191) ] berechtigt, in den als Kneipp-Heilbad staatlich anerkannten Ortsteilen zur Deckung Ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, -Erneuerung und Unterhaltung ihrer Fremdenverkehrseinrichtungen einen Fremdenverkehrs- bzw. Kurbeitrag zu erheben. Für die Deckung des Aufwandes für Fremdenverkehrswerbung können keine Kurbeiträge, wohl aber Fremdenverkehrsbeiträge herangezogen werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der durch Fremdenverkehrs- bzw. Kurbeiträge (teilweise) abzudeckende Aufwand für die gemeindlichen Fremdenverkehrseinrichtungen nicht gleichzusetzen mit dem Gesamtaufwand der Stadt Bad Lauterberg im Harz im Bereich Marketing Kur und Tourismus. Der beitragsfähige Aufwand ist vielmehr gesondert zu ermitteln. Die Aufwandsdeckung kann parallel durch Kurbeiträge, Fremdenverkehrsbeiträge sowie sonstige Gebühren und Entgelte erfolgen. Regelmäßige Kostenüberdeckungen sind auszuschließen; ein Kostendeckungsgebot besteht jedoch nicht. Von den nicht anderweitig gedeckten kurbeitragsfähigen Aufwendungen ist ein von der Gemeinde wegen der für die Einwohner der Stadt Bad Lauterberg im Harz entstehenden Vorteile zu tragender angemessener Eigenanteil (Interessenquote der Allgemeinheit) abzusetzen, weil die Fremdenverkehrseinrichtungen nicht nur von den Gästen, sondern auch von den Einwohnern in Anspruch genommen werden können. Da der Stadt Bad Lauterberg im Harz zur Refinanzierung ihres Aufwandes verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung stehen, sieht das NKAG vor, dass die Satzungen bestimmen müssen, zu welchen Teilen der Gesamtaufwand aus den einzelnen Abgabearten gedeckt werden soll. Für die jeweils gebotene Festschreibung der Fremdenverkehrs- bzw. Kurbeitragstarife sowie des veranschlagten Kostendeckungsgrades in der Kur- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung ist eine entsprechende Kalkulation durchzuführen. Zu diesem Zweck wurde die folgende Kalkulation aufgestellt: B. Kalkulation 1. Kalkulationszeitraum Für die Kalkulation ist zunächst zu klären, für welchen Zeitraum sie gelten soll. Das NKAG lässt einen Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zu. Eine Kalkulation über den dreijährigen Zeitraum setzt voraus, dass eine detaillierte Langzeitplanung hinsichtlich des refinanzierbaren Aufwandes möglich ist. Die Kalkulation umfasst die Kalenderjahre 2013 bis 2015. Es handelt sich für 2013 um eine Kalkulation anhand der Ist-Zahlen 2013 sowie für die Kalenderjahre 2014 und 2015 um eine Kalkulation anhand der Soll- bzw. Prognosezahlen. 2. Ermittlung beitragsfähiger Aufwendungen a) Gundlagen Die dem Fremdenverkehr dienenden Einrichtungen der Stadt Bad Lauterberg im Harz werden überwiegend von Stadt Bad Lauterberg im Harz betrieben. Daneben unterhalten die Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz, der Kneipp-Verein Bad Lauterberg im Harz e.v. sowie die Stadt selbst weitere Fremdenverkehrseinrichtungen. Für diese Kalkulation standen im Wesentlichen folgende Unterlagen zur Verfügung:

4 - die geprüften Jahresabschlüsse 2013 des Kur- und Touristikbetriebes und der Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz - Haushaltspläne 2014 und 2015 der Stadt Bad Lauterberg im Harz - Auszüge (Erfolgsübersicht und Anlagevermögen Bäder) der Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz für die Jahre 2014 und 2015 - die Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz in der Fassung vom 26.09.2002 und des am 20.03.2003 beschlossenen 1. Nachtrages sowie des am 13.12.2007 beschlossenen 2. Nachtrages. - die Fremdenverkehrsbeitragssatzung in der Fassung vom 18.12.2008 und des 1. Nachtrages vom 29.09.2011 b) Beitragsfähiger Aufwand Die Kosten für Fremdenverkehrswerbung sind dem Grunde nach beitragsfähiger Aufwand, können aber nur durch den Fremdenverkehrsbeitrag, und nicht durch den Kurbeitrag, gedeckt werden. Die übrigen anschließend aufgeführten Aufwendungen für die Fremdenverkehrseinrichtungen können sowohl durch den Fremdenverkehrsbeitrag als auch durch den Kurbeitrag abgegolten werden. Vom Umfang her sind die gesamten Aufwendungen der Stadt Bad Lauterberg im Harz für den Fremdenverkehr in die Kalkulation mit einzubeziehen, d. h. auch der Aufwand, der im Rahmen des städtischen Haushaltes sowie von Eigen- bzw. Regiebetrieben der Stadt Bad Lauterberg im Harz verausgabt wird und nicht in die Aufwendungen des Kur- und Touristikbetriebes bzw. des Fachbereiches Marketing Kur und Touristik eingeflossen ist. Die einzelnen insgesamt in die Kalkulation einbezogenen Fremdenverkehrseinrichtungen und Verwaltungsbereiche der Stadt Bad Lauterberg im Harz sind nachfolgend unter Buchstabe c) Kostenstellen aufgeführt. Der beitragsfähige Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung von Fremdenverkehrseinrichtungen beschränkt sich in Bezug auf die Unterhaltung nach herrschender Kommentarmeinung nicht nur auf die bauliche Unterhaltung, sondern umfasst insgesamt auch die laufenden Aufwendungen für den Betrieb der Einrichtungen. Somit zählen zum beitragsfähigen Unterhaltungsaufwand für die Fremdenverkehrseinrichtungen neben Material- und Energiekosten insbesondere auch Fremdleistungen und Personalkosten. Personalkosten, die aus anderen Gründen entstehen, sei es auch im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen für den Fremdenverkehr, sind nicht kalkulationsfähig. Daneben sind Versicherungsprämien, Beiträge, Abgaben und sonstige Steuern berücksichtigungsfähig, soweit sie den Einrichtungen zurechenbar sind (z.b. Grundsteuer, Müllabfuhr, Gema- Gebühren). Freiwillige Zuschüsse an Vereine sind regelmäßig keine zu berücksichtigenden Aufwendungen. Unter der Voraussetzung, dass es sich bei den jährlichen Zahlungen an den Kneippverein in Höhe von 6.000 um Entgelte im Zusammenhang mit der Unterhaltung von Fremdenverkehrseinrichtungen (Wanderwege, Bänke, Schutzhütten) handelt, wurden diese in die Kalkulation einbezogen. Während Aufwendungen für kur- und fremdenverkehrsbezogene Veranstaltungen in anderen Bundesländern ausdrücklich in die jeweiligen Kurbeitragsregelungen einbezogen werden, fehlt im NKAG ein solcher Hinweis. Die Ausführungsbestimmungen zum NKAG (RdErl. d. MI. vom 20. Juli 1993 aufgehoben mit RdErl. d. MI. vom 24. Oktober 2007) sahen im Bereich der Veranstaltungen lediglich das Kurorchester als eine Fremdenverkehrseinrichtung und somit die damit zusammenhängenden Unterhaltungs- bzw. Betriebsaufwendungen als beitragsfähigen Aufwand an. Da es sich hierbei allerdings nur um eine beispielhafte Aufzählung von unter 9 und 10 NKAG fallende Fremdenverkehrseinrichtungen handelt, und in der allgemeinen Rechtsauffassung auch weiterhin solche Anlagen, die zur Zerstreuung und zum Vergnügen für Ortsfremde errichtet sind, Fremdenverkehrseinrichtungen darstellen, sind neben den Aufwendungen für das Kurorchester die von der Stadt Bad Lauterberg durchgeführten Veranstaltungen als beitragsfähiger Aufwand, wie in allen vorangegangenen Kalkulationen, einbezogen worden.

5 Für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fremdenverkehrseinrichtungen sind auch Kosten in Form von Abschreibungen und Zinsen kalkulationsfähig. Die Abschreibungen können dabei nach der linearen Methode vom Anschaffungs- bzw. Herstellungswert (= aufwandgleiche Abschreibungen) oder vom Wiederbeschaffungswert (= kalkulatorische Abschreibungen) unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagen ermittelt werden. Im Rahmen der Kalkulation werden die aufwandsgleichen Abschreibungen zugrunde gelegt. Erhaltene Investitionszuschüsse zur Finanzierung des Anlagevermögens sind im Jahresabschluss des Kur- und Touristikbetriebes sowie der Stadt Bad Lauterberg dem Eigenkapital zugeführt worden. Eine Rechtspflicht, bei der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten erhaltene Zuschüsse abzusetzen, besteht nicht. Für die Verzinsung des aufgewendeten Kapitals wird zum einen der effektive Zinsaufwand der für Investitionszwecke aufgenommenen Kredite angesetzt. Zum anderen wird eine kalkulatorische Verzinsung des von der Stadt Bad Lauterberg im Harz zugeführten Eigenkapitals vorgenommen. Dabei ergibt sich das investitionsgebundene Eigenkapital aus den Restbuchwerten des Anlagevermögens der Fremdenverkehrseinrichtungen abzüglich der Kreditverbindlichkeiten sowie der erhaltenen Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand. Der Kalkulationszinssatz wird für den Kur- und Touristikbetrieb mit 5,5 % p.a. und für die Stadt mit 4,08 % p.a. veranschlagt. Zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wird auf die Anlage 5 zu diesem Bericht verwiesen. c) Kostenstelleneinrichtung Für Zwecke der Kalkulation sind die einzelnen in Bad Lauterberg im Harz vorhandenen Fremdenverkehrseinrichtungen sowie die im Fremdenverkehr tätigen Verwaltungsbereiche der Stadt Bad Lauterberg im Harz in die folgenden Hauptkostenstellenbereiche eingeteilt: - Kur- und Touristikbetrieb bzw. Marketing Kur und Tourismus - Bäder - Heimatmuseum - Bibliothek Barbis Die Hauptkostenstelle Kur- und Touristikbetrieb bis 2013 und Marketing Kur und Tourismus ab 2014 umfasst den gesamten Bereich des Eigenbetriebes Kur- und Touristikbetrieb bzw. Regiebetriebes Marketing Kur und Tourismus, die sich wiederum aus folgenden Kostenstellen zusammensetzt: 1. Kurpark (einschl. verpachteter Grundstücksfläche für Minigolfplatz sowie Langlaufloipen und Wassertretanlagen, Wanderwege, Spielplätze und Schutzhütten) 2. Kurhaus 3. Haus des Gastes I 4. Haus des Gastes II (Kurmittelhaus) 5. Konzerthalle (einschl. Musikpavillon und Kurorchester) 6. Fuhrpark (einschl. Garagen) 7. Veranstaltungen 8. Werbung (zusätzliche Kostenstelle für den Fremdenverkehrsbeitrag) 9. Nichtbeitragsfähige Auf- (Fuhrpark, Verwaltung, Kurbetrieb allgemein, wendungen für den Kur- Fremdenverkehrsförderung) und Fremdenverkehrsbeitrag - Die Aufwendungen und Erträge dieser Kostenstellen des Kur- und Touristikbetriebes Bad Lauterberg im Harz ist für 2013 in Form eines Betriebsabrechnungsbogens als Anlage 1 beigefügt. Die Ergebnisvorschau des Regiebetriebes für 2014 und 2015 ist in zusammengefasster Form in der Anlage 2 dargestellt.

6 Das von den Stadtwerken betriebene Erlebnisbad Vitamar bildet eine weitere Hauptkostenstelle, ebenso das Heimatmuseum sowie die städtische Bibliothek in Barbis (z. Zt. nicht geöffnet daher mit 0 ). d) Vorteil der Allgemeinheit Im Rahmen der Ermittlung des kurbeitragsfähigen Aufwandes ist der Aufwand in dem Umfang zu kürzen, in dem die Einwohner der Stadt Bad Lauterberg im Harz Nutzungsvorteile durch das Vorhandensein der Fremdenverkehrseinrichtungen haben. Somit verbleibt für die Beitragskalkulation der Aufwand, der dadurch entsteht, dass dem Gast die Inanspruchnahme der Fremdenverkehrseinrichtungen ermöglicht und hierfür ein Kurbeitrag erhoben wird. Die Bäder, das Heimatmuseum und die Bibliothek dienen nicht ausschließlich Fremdenverkehrszwecken, sondern sind auch anderen, insbesondere hoheitlichen Aufgaben gewidmet (Kultur-, Sport- und Bildungsstätten). Sie werden in erheblichem Umfang auch von der gemeindlichen Bevölkerung genutzt. Der Vorteil der Allgemeinheit wurde daher mit folgenden Anteilen bemessen: - Einrichtungen des Kur- und Touristikbetriebes 30 % (entsprechend auch Marketing Kur und Tourismus - Bäder 75 % - Heimatmuseum 20 % - Bibliothek in Barbis 60 % Diese Anteile basieren auf vorgelegten Schätzungen über die Nutzung der Einrichtungen durch die Einwohner der Stadt Bad Lauterberg im Harz und dürfen nicht willkürlich verändert werden. 3. Aufwandsdeckung im Bereich der Kurbeitragskalkulation für 2013 bis 2015 In Anlage 3 ist die Ermittlung des kurbeitragsfähigen Aufwandes für Fremdenverkehrseinrichtungen und deren Deckungsbeiträge kostenstellen- bzw. betriebsstättenbezogen dargestellt. Inwieweit eine Aufwandsdeckung für Fremdenverkehrseinrichtungen insgesamt durch die Deckungsmittel erreicht wird, ist aus der nachfolgenden Übersicht erkennbar: 2013 2014 2015 Durchschnitt 2013 bis 2015 T % T % T % T % Kurbeitragsfähiger Aufwand (nach Abzug Eigenanteil Stadt) 1.414,0 100 1.165,9 100 1.133,0 100 1.237,6 100 --------------------------------------------------------------------------------------------- Deckungsmittel: - Kurbeiträge- 636,2 45,0 650,0 55,8 650,0 57,4 645,4 52,7 - Sonstige Entgelte 350,8 24,8 347,4 29,8 333,7 29,4 344,0 28,0 Gesamt 987,0 69,8 997,4 85,6 983,7 86,8 989,4 80,7 ======================================================= Unterdeckung 427,0 30,2 168,5 14,4 149,3 13,2 248,3 19,3 ---------------------------------------------------------------------------------------------- Bezogen auf die in 2013 registrierten Übernachtungen ergeben sich folgende durchschnittlichen Kennzahlen für den Zeitraum 2013 bis 2015: Anzahl der Übernachtungen 457.300 Kurbeitragsfähiger Aufwand ohne Umsatzsteuer pro Übernachtung in 2,71 Kurbeitragseinnahme ohne Umsatzsteuer pro Übernachtung in 1,41 Deckungsgrad des Kurbeitrages im Verhältnis zum kurbeitragsfähigen Aufwand (nach Abzug Eigenanteil Stadt) 52,7 %

7 Ab 01. Januar 2009 sind die Kurbeitragstarife wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt. Im Einzelnen: (brutto) (netto) inkl. Mwst. ohne Mwst. Regeltarif 2,20 2,06 Ermäßigter Tarif Kinder und Jugendliche 0,40 0,37 Ermäßigter Tarif Campingplätze 0,60 0,56 Ermäßigter Tarif Kriegsopferfürsorge/ 2,10 1,96 Wohlfahrtspflege mind. 21Tg. Ermäßigter Tarif Schwerbehinderte 1,35 1,26 Ermäßigter Tarif Jugendherbergsgäste 1,15 1,07 Ermäßigter Tarif Tagungsgäste 0,35 0,33 Der Haushaltsplan 2014 der Stadt Bad Lauterberg geht von Mehreinnahmen aus Kurbeiträgen gegenüber dem Ergebnis aus 2013 in Höhe von fast T 14 aus. Dies entspricht einer Steigerung von knapp 2,2 %, die nach dem jetzigen Entwicklungsstand von hochgerechnet +1,36% trotzdem noch erreicht werden können, wenn sich der Aufwärtstrend weiter fortsetzt. Lt. der z. Zt. geltenden Kurbeitragssatzung soll der nach Abzug des Eigenanteils der Stadt verbleibende Aufwand wie folgt gedeckt werden: - zu 80 % durch Kurbeiträge - zu 20 % durch Gebühren und sonstige Entgelte. Im Kalkulationszeitraum von 2013 bis 2015 wird der Aufwand wie folgt gedeckt: - zu rd. 53 % durch Kurbeiträge - zu rd. 47 % durch sonstige Entgelte einschließlich der von der Stadt zu tragenden Unterdeckung. Die von der Stadt neben dem Eigenanteil zu tragende Unterdeckung nimmt für den Kalkulationszeitraum einen Wert von durchschnittlich T 248,3 (rd. 19 %) ein. 4. Aufwandsdeckung der Fremdenverkehrswerbung im Bereich der Fremdenverkehrsbeitragskalkulation für 2013 bis 2015 In der Anlage 4 sind die Ermittlung des fremdenverkehrsbeitragsfähigen Aufwandes für Fremdenverkehrswerbung und Fremdenverkehrseinrichtungen sowie deren Deckungsbeiträge kostenstellen- bzw. betriebsstättenbezogen dargestellt. Inwieweit eine Aufwandsdeckung für Fremdenverkehrswerbung insgesamt durch die Deckungsmittel aus dem Fremdenverkehrsbeitrag erreicht wird, ist aus der nachfolgenden Übersicht erkennbar: 2013 2014 2015 Durchschnitt 2013 bis 2015 T % T % T % T % Aufwand für Fremdenverkehrswerbung 188,9 100 165,0 100 165,0 100 173,0 100 ---------------------------------------------------------------------------------------------- Deckungsmittel: - Fremdenverkehrsbeitrag 96,7 51,2 93,0 56,4 93,0 56,4 94,2 54,7 - sonstige Entgelte 22,4 11,8 20,0 12,1 20,0 12,1 20,8 12,0 ---------------------------------------------------------------------------------------------- Gesamt 119,1 63,0 113,0 68,5 113,0 68,5 115,0 66,7 Unterdeckung 69,8 37,0 52,0 31,5 52,0 31,5 58,0 33,3 ----------------------------------------------------------------------------------------------

8 In der z. Zt. geltenden Fremdenverkehrsbeitragssatzung vom 18.12.2008 in Verbindung mit dem 1. Nachtrag vom 29.09.2011 ist folgendes geregelt: Der Fremdenverkehrsbeitrag darf 76 vom Hundert der Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung nicht übersteigen. Im Kalkulationszeitraum von 2013 bis 2015 wird der Aufwand wie folgt gedeckt: - zu rd. 55 % durch Fremdenverkehrsbeiträge, - zu rd. 45 % durch sonstige Entgelte (einschließlich der von der Stadt zu tragenden Unterdeckung). Die von der Stadt getragene Unterdeckung von durchschnittlich über 30 % im Kalkulationszeitraum beinhaltet den in Ansatz zu bringenden Vorteil der Allgemeinheit (= wirtschaftlicher Vorteil) aus der Fremdenverkehrswerbung. C. Ergebnis Im Hinblick auf 1 Abs. 3 des Satzungsmusters über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) gemäß Runderlass des Niedersächsischen Innenministeriums vom 23. Juni 1992 (Nds. Mbl. 29/1992 S. 1206 bis 1211, hier S. 1210) ergeben sich für den Kalkulationszeitraum 2013 bis 2015 folgende Deckungsanteile für den beitragsfähigen Aufwand: a) für die Fremdenverkehrswerbung: - zu 55 % durch Fremdenverkehrsbeiträge - zu 45 % durch sonstige Entgelte u. a. und b) für die Fremdenverkehrseinrichtungen: - zu 53 % durch Kurbeiträge, - zu 47 % durch sonstige Entgelte u. a. Die in der Fremdenverkehrsbeitragssatzung festgesetzten Werte für die Fremdenverkehrswerbung werden nicht überschritten. Eine Anpassung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung ist nicht notwendig. Nachrichtlich wird angemerkt, dass Aufwendungen für die Fremdenverkehrseinrichtungen in Höhe von insgesamt T 248,3 im Kalkulationszeitraum nicht gedeckt sind. Diesbezüglich bestehen im Bereich des Kurbeitrages weitere Erhöhungsmöglichkeiten. Bad Lauterberg im Harz, den 20. November 2014 Stadt Bad Lauterberg im Harz Der Bürgermeister gez. gez. ( Dr. Gans ) ( Domition ) Betriebsleiter Stadtkassenleiter