Die wichtigsten wirtschaftlichen Bedingungen



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Transkript:

Informationsblatt 08/d Lebensphasenkredit in Form eines Bodenkreditdarlehens oder Hypothekardarlehens Dieses Informationsblatt, welches Sie in Kopie von dieser Bank erhalten können, stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Angaben werden nach Treu und Glauben zur Verfügung gestellt und sind eine genaue Wiedergabe des Angebots, das das Kreditinstitut unter aktuellen Marktbedingungen und auf der Basis der verfügbaren Informationen machen könnte. Dieses Informationsblatt verpflichtet die Bank in keinem Falle zum Vertragsabschluss. Informationen über die Bank HYPO TIROL BANK AG Zweigniederlassung Italien 39100 Bozen, Schlachthofstraße 30/A Tel. +39 0471 19 61 000, Fax +39 0471 19 61 900 bank@hypotirol.it, www.hypotirol.it Sitz: Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck, Gesellschaftskapital EUR 50.000.000,- Steuer-Nr. u. Nr. Eintragung im Handelsregister Bozen: 94065180211, MwSt.-Nr. 02794340212, UID-Nr. IT02794340212. Dem Hypo Einlagensicherungsfonds und Nationalen Garantiefonds angeschlossen. Abi Kodex: 03151.8 Was ist ein Lebensphasenkredit Der Hypo Lebensphasenkredit ist ein Pauschalratenkredit mit flexiblen Rückzahlungsraten für das Segment "privater Wohnbau". Mit diesem Produkt hat der Kunde die Möglichkeit, die Ratenzahlung auf seine jeweilige Lebensphase anzupassen. Der Wohnbau-Kunde der einen Lebensphasenkredit abschließt, hat während der gesamten Laufzeit verschiedenste Möglichkeiten seinen Kredit zu gestalten: bis zu 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit (keine Zahlung von Raten jedoch Zahlung von Zinsen) bis zu 2 Jahre Aussetzung der Kapitalraten (keine Zahlung von Raten jedoch Zahlung von Zinsen) bis zu 3 Jahre Verlängerung der Laufzeit Der Kunde hat das vertragliche Recht alle beschriebenen Optionen während der Kreditlaufzeit einmalig auszunützen. Der Lebensphasenkredit kann in Form eines Bodenkreditdarlehens oder Hypothekardarlehens abgeschlossen werden. BODENKREDITDARLEHEN Das Bodenkreditdarlehen ist eine zweckgerichtete mittel- bis langfristige Finanzierung. Das Darlehen wird, zu Gunsten der Bank und als Garantie für die Rückzahlung der Finanzierung, mit einer Hypothek auf Immobilien, normalerweise im 1. Rang, abgesichert. Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt grundsätzlich 80% des durch Schätzung ermittelten Marktwertes der zu belastenden Liegenschaft. Die Rückzahlung erfolgt mittels periodischer Raten, welche Kapital und Zinsen umfassen, unter Anwendung eines fixen oder variablen Zinssatzes. Durch den Bodenkredit hat der Kunde die Möglichkeit um die Hälfte reduzierte Notargebühren zu entrichten. Die mittel-langfristige Laufzeit des Darlehens ermöglicht dem Kunden des weiteren in den Genuss einer Steuererleichterung zu kommen. HYPO TIROL BANK AG Zweigniederlassung Italien Succursale Italia 39100 Bozen/ Bolzano Schlachthofstraße/ Via del Macello 30/A Tel. +39 0471 19 61 000 Fax +39 0471 19 61 900 bank@hypotirol.it www.hypotirol.it Sitz: Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck, Gesellschaftskapital EUR 50.000.000,- Steuer-Nr. u. Nr. Eintragung im Handelsregister Bozen: 94065180211, MwSt.-Nr. 02794340212, UID-Nr. IT02794340212. Dem Hypo Einlagensicherungsfonds und Nationalen Garantiefonds angeschlossen. Abi Kodex: 03151.8 Sede legale: Meraner Straße 8, A-6020 Innsbruck, Capitale sociale EUR 50.000.000,- Codice fiscale e numero d'iscrizione al Registro delle Imprese di Bolzano: 94065180211, Partita IVA 02794340212, N. di identificazione IVA IT02794340212. Aderente al Fondo tutela depositi Hypo ed al Fondo Nazionale di Garanzia. Codice Abi: 03151.8

HYPOTHEKARDARLEHEN Das Hypothekardarlehen ist eine zweckgerichtete mittel- bis langfristige Finanzierung. Das Darlehen wird, zu Gunsten der Bank und als Garantie für die Rückzahlung der Finanzierung, mit einer Hypothek auf Immobilien abgesichert. Die Rückzahlung erfolgt mittels periodischer Raten, welche Kapital und Zinsen umfassen, unter Anwendung eines fixen oder variablen Zinssatzes. Die mittel-langfristige Laufzeit des Darlehens ermöglicht dem Kunden in den Genuss einer Steuererleichterung zu kommen. ARTEN VON DARLEHEN UND IHRE RISIKEN Darlehen mit Fixzinssatz Während der gesamten Laufzeit des Darlehens bleibt sowohl der Zinssatz als auch der Ratenbetrag unverändert aufrecht. Der Nachteil besteht darin, dass die Kunden von einem möglichen Rückgang der Marktzinsen nicht profitieren können. Ein Darlehen mit Fixzinssatz ist für jene Kunden interessant, die vom Vertragsabschluss an Gewissheit haben wollen über die Höhe des Zinssatzes, des Ratenbetrages und des Gesamtbetrages ihrer Schuld, die getilgt werden muss, und zwar unabhängig von einer Änderung der Marktbedingungen. Darlehen mit variablem Zinssatz: Der Zinssatz, wie er zu Beginn gilt, kann sich zu den vereinbarten Fälligkeiten entsprechend der Entwicklung eines oder mehrerer Parameter, die im Vertrag angeführt sind, ändern. Das Hauptrisiko besteht in der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Ratenbetrages oder der Anzahl der Raten. Ein Darlehen mit variabler Verzinsung ist für jene Kunden interessant, die einen Zinssatz wünschen, der sich entsprechend der Marktentwicklung ändert und die in der Lage sind, eine mögliche Erhöhung er Raten zu verkraften. Wollen Sie mehr wissen: Die Praktische Anleitung zum Darlehen Guida pratica del mutuo, steht Ihnen bei der Auswahl als Orientierungshilfe auf der Internet-Seite www.bancaditalia.it sowie bei allen Filialen und auf der Internet-Seite www.hypotirol.it der Bank zur Verfügung. Die wichtigsten wirtschaftlichen Bedingungen Was kostet das Bodenkreditdarlehen/Hypothekardarlehen mit Fixzinssatz? Jährlicher globaler Effektivzinssatz (TAEG): 7,21% Berechnet mit einem Zinssatz in Höhe von 6,50% (ermittelt auf Basis des IRS 10j mit Valuta 07.02.2014 aufgerundet auf volle 1/8, mit einem Aufschlag von 5,00%) für ein Darlehen mit einem Kapitalbetrag in Höhe von 100.000,00 EUR, einer Laufzeit von 10 Jahren ohne Vorammortisierungsphase bei französischem Tilgungsplan und mit monatlichen Ratenfälligkeiten (Inkassospesen pro Rate: EUR 2,50). Des weiteren wurde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50% des Kreditbetrags (EUR 1.500,00) und eine staatliche Ersatzsteuer von 0,25% berücksichtigt. Zuzüglich zum jährlichen globalen Effektivzinssatz sind weitere Kosten zu berücksichtigen, wie z.b. die Spesen und Gebühren für den Vertragsabschluss (Notarspesen), die Eintragung der Hypothek sowie die Versicherungsspesen für die hypothekarisch belastete Immobilie. Was kostet das Bodenkreditdarlehen/Hypothekardarlehen mit variablem Zinssatz? Jährlicher globaler Effektivzinssatz (TAEG): 5,99% Berechnet mit einem Zinssatz in Höhe von 5,375% (ermittelt auf Basis des 3-Monats-EURIBOR (365) mit Valuta 06.02.2014 aufgerundet auf volle 1/8, mit einem Aufschlag von 5,00%) für ein Darlehen mit einem Kapitalbetrag in Höhe von 100.000 EUR, einer Laufzeit von 10 Jahren ohne Vorammortisierungsphase bei französischem Tilgungsplan und mit monatlichen Ratenfälligkeiten (Inkassospesen pro Rate: EUR 2,50). Des weiteren wurde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50% des Kreditbetrags (EUR 1.500,00) und eine staatliche Ersatzsteuer von 0,25% berücksichtigt. Zuzüglich zum jährlichen globalen Effektivzinssatz sind weitere Kosten zu berücksichtigen, wie z.b. die Spesen und Gebühren für den Vertragsabschluss (Notarspesen), die Eintragung der Hypothek sowie die Versicherungsspesen für die hypothekarisch belastete Immobilie. Seite 2 von 9

SPESEN ZINSEN Die angegebenen Gebühren und Zinssätze sind als Höchstwerte zu verstehen. Daher können zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einem einzelnen Kunden, eine oder mehrere bestimmte Kostenbestandteile in einer geringeren Höhe vereinbart werden. Fixzinssatz Variabler Zinssatz indexiert an den Euribor Variabler Zinssatz indexiert an den Leitzinssatz der EZB Kostenbestandteile Briefkurs des Interest Rate Swap -Zinssatzes (IRS*) gegen den 6-Monats Euribor mit Bezug auf die Dauer der Finanzierung, erhoben zum Zeitpunkt der notariellen Vertragsunterzeichnung und aufgerundet auf 1/8 mit einem Aufschlag von max. 10,00% für maximal 10 Jahre ermittelt auf Basis des 3-/6-Monats-Euribor*, der einen Target-Tag vor dem jeweiligen Anpassungszeitpunkt im Informationssystem REUTERS veröffentlicht wird, aufgerundet auf volle 1/8% mit einem Aufschlag von max. 10,00%. für maximal 30 Jahre Parameter EZB (Main Refinancing Operations- ECB*) bezogen auf den Zinssatz der Europäischen Zentralbank für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte mit einem Aufschlag von max. 10,00% für maximal 30 Jahre Konditionen Verzugszinssatz innerhalb der vom Wuchergesetz erlaubten Höchstwerte Sollzinssatz + 5,00% Zinsberechnungsmodalitäten Spesen für den Vertragsabschluss Spesen für die Verwaltung der Verbindung auf Basis eines mit 365/360 Tagen angenommenen Geschäftsjahres Bearbeitungsgebühr Kosten für Schätzgutachten Notarsspesen zusätzliche Gebühr für Hypothekardarlehen und Bodenkredite mit einer Vertragsdauer von über 20 Jahren Ausübung der vertraglich festgelegten Optionen: tilgungsfreie Anlaufzeit, Aussetzen der Raten, Verlängerung der Laufzeit, Gebühr für die Zustimmung zur teilweisen Löschung der Hypothek Gebühr für die Löschung der Hypothek gemäß Bersani Dekret bis, in Gesetz 40/2007 umgewandelt Gebühr für eine eventuelle Fraktionierung Gebühr für eine eventuelle Schuldübernahme Gebühr für eine Laufzeitverlängerung Spesen für eine Auszahlung nach Baufortschritt Gebühr für eine Vertragsänderung Gebühr pro Fälligkeitsanzeige 1,50% des genehmigten Kreditbetrags mind. EUR 500,00 Variabel - mit dem Gutachter zu vereinbaren gemäß der Tarifordnung für Notare EUR 250,00 spesenfrei EUR 250,00 pro Notarstermin für monatliche Raten EUR 2,50 für vierteljährliche Raten EUR 5,00 für halbjährliche Raten EUR 7,50 Mahngebühren keine Gebühren vorgesehen 0,10% des fraktionierten Betrags mind. EUR 500,00 0,50% des Kreditrestschuldbetrags mind. EUR 500,00 0,10% des Kreditrestschuldbetrags mind. EUR 500,00 0,10% des Baufortschrittsauszahlungsbetrags mind. EUR 250,00 EUR 500,00 pro Vertragsänderung Seite 3 von 9

TIL- GUNGSPL AN Art der Tilgung Art der Rate Periodizität der Rate 1. Mahnung EUR 25,00 2. Mahnung EUR 25,00 3. Mahnung EUR 25,00 Vorzeitige Rückzahlung Pönale für Darlehen mit Fixzinssatz Pönale für Darlehen mit variablem Zinssatz Französischer Tilgungsplan gleichbleibend Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich 0,5% pro Halbjahr für die Restlaufzeit, berechnet auf den rückbezahlten Betrag 1,00% berechnet auf den rückbezahlten Betrag * Die Kunden werden ausdrücklich auf den Euribor, den IRS und EZB-Zinssatz aufmerksam gemacht, welche je nach Entwicklung des Finanzund Kreditmarkts variieren und deren Werte täglich in der Fachpresse veröffentlicht werden. LETZTE ERHEBUNGEN DES BEZUGSPARAMETERS 3-Monats-EURIBOR (365) Datum: Wert: 18.12.2013 0,302 6-Monats-EURIBOR (365) Datum: Wert: 18.12.2013 0,398 EZB Datum: Wert: 18.12.2013 0,250 FALLBEISPIELE BERECHNUNG DES RATENSBETRAGES 3-Monats Euribor (365), veröffentlicht 18.12.2013 (0,302%), aufgerundet auf Achtelpunkt + 2,750% Spread Angewandter Zinssatz Ursprüngliche Laufzeit der Finanzierung (Jahre) und 10 Jahre und 15 Jahre und 20 Jahre und 25 Jahre Rate mit Anlauf der nach 2 Jahren bei einem Kapital von 100.000,00 Rate mit Anlauf der, wenn sich der Zinssatz nach 2 Jahren um 2,00% erhöht EUR 978,89 EUR 1.077,47 EUR 885,77 EUR 704,11 EUR 808,01 EUR 608,30 EUR 568,38 EUR 677,57 EUR 469,78 EUR 488,24 EUR 602,59 EUR 386,85 * in diesen Berechnungen wurden pro Ratenfälligkeit Spesen von EUR 2,50 berücksichtigt Rate mit Anlauf der, wenn sich der Zinssatz nach 2 Jahren um 2,00% verringert Seite 4 von 9

3-Monats Euribor (365), veröffentlicht 18.12.2013 (0,302%), aufgerundet auf Achtelpunkt + 2,750% Spread Angewandter Zinssatz Laufzeit der Finanzierung (Jahre) und 10 Jahre und 15 Jahre und 20 Jahre und 25 Jahre Rate mit Anlauf der nach 4 Jahren, wenn nach 2 Jahren eine Stundung im maximalen Ausmaß von 24 Monaten, mit Laufzeitverlängerung ausgeübt worden ist Rate mit Anlauf der nach 4 Jahren, wenn nach 2 Jahren eine Stundung im maximalen Ausmaß von 24 Monaten, ohne Laufzeitverlängerung ausgeübt worden ist EUR 978,89 EUR 1.186,14 EUR 788,35 EUR 704,11 EUR 788,35 EUR 613,40 EUR 568,38 EUR 613,40 EUR 515,94 EUR 488,24 EUR 515,94 EUR 454,44 * in diesen Berechnungen wurden pro Ratenfälligkeit Spesen von EUR 2,50 berücksichtigt Rate mit Anlauf der nach 2 Jahren, wenn nach 2 Jahren eine Laufzeitverlängerung im maximalen Ausmaß von 36 Monaten ausgeübt worden ist Der durchschnittliche globale Effektivzinssatz bzw. der TEGM wird gemäß Art.2 Art. 2 des Wuchergesetzes (G. Nr. 108/1996) ermittelt und vom Finanz- und Wirtschaftsministerium veröffentlicht. Er liegt auch bei den Geschäftsstellen der Bank sowie auf der Homepage der Bank www.hypotirol.it vor. Die wirtschaftlichen Bedingungen, welche in diesem Informationsblatt ausgewiesen sind, sind immer nur im Rahmen der Höchstlimits des TEG für die jeweilige Finanzierung anwendbar, gemäß Art. 2 des Wuchergesetzes (G. Nr. 108/1996) in gültiger Fassung. WEITERE ANFALLENDE KOSTEN Bei Vertragsabschluss muss der Kunde für die Kosten von Dienstleistungen aufkommen, die Dritte erbringen. Notarkosten (die Spesen werden direkt vom Notar an den Kunden verrechnet) Versicherung der Immobilie (Brandschutz oder CAR- Versicherung in der Bauphase) Ersatzsteuer Steuern für die Eintragung der Hypothek Stempelgebühr ZU BERÜCKSICHTIGENDE BEARBEITUNGSZEITEN FÜR DIE AUSZAHLUNG DES DARLEHENS Dauer der Kreditbearbeitung: 60 Tage nach Vorlage der angeforderten Dokumentation vorbehaltlich einer Unterbrechung der Dauer für die Einholung einer Zusatzdokumentation. Verfügbarkeit des Betrages: sofort, außer änder Vertrage. HÖCHSTBETRAG DES DARLEHENS Bodenkreditdarlehen Der maximale Finanzierungsbetrag beträgt 80% des durch einen bankinternen Bausachverständigen ermittelten Marktwertes der zu belastenden Liegenschaft vorbehaltlich Einholung von Zusatzgarantien, die von der Banca d Italia für die Überschreitung des Höchstausmaßes von 80% als geeignet erachtet werden. Hypothekardarlehen Der maximale Finanzierungsbetrag beträgt 100% des durch einen bankinternen Bausachverständigen ermittelten Marktwertes der zu belastenden Liegenschaft. MINDESTLAUFZEIT UND HÖCHSTLAUFZEIT DER FINANZIERUNG Die Mindestlaufzeit des Lebensphasenkredits (Bodenkreditdarlehen/ Hypothekardarlehen) beträgt 18 Monate und 1 Tag und die Höchstlaufzeit 30 Jahre, exklusive einer eventuell vereinbarten, tilgungsfreien Anlaufzeit. Seite 5 von 9

Vorzeitige Tilgung und Beschwerden VORZEITIGE TILGUNG Sofern es sich beim Darlehensnehmer um eine natürliche Person handelt und das Darlehen für den Kauf, Bau, Umbau von Gebäudeeinheiten für Wohnzwecke oder für die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten von Seiten physischer Personen gewährt wurde, wird dem Darlehensnehmer die Möglichkeit eingeräumt unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 45 Kalendertagen und unter der Voraussetzung, dass der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt seiner Vorankündigung sämtliche Verpflichtungen, die aus gegenständlichem Vertrag erwachsen, erfüllt hat - vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlungen zu den Zinsanpassungsterminen pönalefrei durchführen. Für die vorzeitigen Rückführung von Darlehen, die vor dem 02.02.2007 abgeschlossen wurden, gilt die Vereinbarung, die am 02.05.2007 zwischen ABI und den Konsumentenschutzverbänden abgeschlossen wurde. Bei Darlehensverträgen mit variabler Verzinsung hingegen, die mit juristischen Personen unabhängig von der Zweckbestimmung - abgeschlossen wurden bzw. bei Darlehensverträgen mit variabler Verzinsung, die mit natürlichen Personen für einen anderen Zweck als für den Kauf, Bau, Umbau von Gebäudeeinheiten für Wohnzwecke oder für die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten von Seiten physischer Personen abgeschlossen wurden, wird dem Darlehensnehmer die Möglichkeit eingeräumt unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 45 Kalendertagen und unter der Voraussetzung, dass der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt seiner Vorankündigung sämtliche Verpflichtungen, die aus gegenständlichem Vertrag erwachsen, erfüllt hat - vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlungen zu den Zinsanpassungsterminen durchzuführen gegen Bezahlung einer allumfassenden Vergütung in der Höhe von maximal 1,00 Prozent, bezogen auf den rückbezahlten Betrag. Bei Darlehensverträgen mit fixer Verzinsung hingegen, die mit juristischen Personen unabhängig von der Zweckbestimmung - abgeschlossen wurden bzw. bei Darlehensverträgen mit fixer Verzinsung, die mit natürlichen Personen für einen anderen Zweck als für den Kauf, Bau, Umbau von Gebäudeeinheiten für Wohnzwecke oder für die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten von Seiten physischer Personen abgeschlossen wurden, wird dem Darlehensnehmer die Möglichkeit eingeräumt unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von 45 Kalendertagen und unter der Voraussetzung, dass der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt seiner Vorankündigung sämtliche Verpflichtungen, die aus gegenständlichem Vertrag erwachsen, erfüllt hat - vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlungen zu den Zinsanpassungsterminen durchzuführen gegen Bezahlung einer allumfassenden Vergütung in der Höhe von maximal 0,5 Prozent pro Halbjahr, bezogen auf die Restlaufzeit und berechnet auf den rückbezahlten Betrag. Höchstfristen für die Auflösung der Vertragsverbindung: Sobald der Darlehensnehmer die für die vorzeitige Tilgung nötigen Beträge bezahlt hat, wird die Bank die Vertragsverbindung in spätestens 30 Tagen auflösen. BESCHWERDEN UND MOEGLICHKEIT ZUR AUSSERGERICHTLICHEN BEILEGUNG DER STREITFAELLE Die Beschwerdestelle überprüft jede an die Bank gerichtete Beschwerde, die in Bezug auf deren Verhalten oder Unterlassung von den Kunden schriftlich, sofern klar identifizierbar, eingereicht wurde. Die Beschwerden sind der Beschwerdestelle der Bank (Adresse: HYPO TIROL BANK AG, Schlachthofstraße 30/A, 39100 Bozen, E-Mail: bank@hypotirol.it) zu übermitteln. Die Beschwerdestelle wird den Antrag innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Beschwerde bearbeiten. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder erhält er keine Antwort innerhalb von 30 Tagen, kann er - bevor er ein Gerichtsverfahren einleitet - die Angelegenheiten zur Urteilsfindung dem Banken- und Finanzschiedsrichter Arbitro Bancario Finanziario (ABF) unterbreiten und zwar für Streitfälle, die Bank- und Finanzgeschäfte sowie Bank- und Finanzdienstleistungen (zum Beispiel Kontokorrente, Darlehen, Privatkredite) bis zu 100.000 EUR betreffen, falls der Kunde einen Geldbetrag einfordert, und für Streitfälle, die die Feststellung von Rechten, Pflichten und Befugnissen zum Gegenstand haben, unabhängig vom Wert der Verbindung, auf die sie sich beziehen. Informationen, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d Italia und die Bank. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten betreffend Bankverträge, kann der Kunde allein oder gemeinsam mit der Bank: - ein Schlichtungsverfahren beim Conciliatore BancarioFinanziario (ADR) einreichen, um eine Einigung zu finden, siehe dazu www.conciliatorebancario.it; oder: - vor Einbeziehen einer richterlichen Behörde und wie lt. Legislativdekret Nr. 28 vom 04.März 2010, ein Schlichtungsverfahren bei einer Vermittlungsstelle, welche im entsprechenden Register beim Justizministerium eingetragen ist (www.giustizia.it), einreichen. Im Falle von Streitfällen in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und -geschäften kann der Kunde: - Rekurs beim Bankjury-Ombudsman (Ombudsman-Giurí Bancario) bei der Banken- und Finanzschlichtungsstelle einreichen. Anfrage an folgende Adresse: Via delle Botteghe Oscure 54, 00186 Rom, Fax 06/67482251, E-Mail: segreteria@ombudsmanbancario.it. Seite 6 von 9

- Rekurs an die Camera di Conciliazione ed Arbitrato bei der Consob einreichen Seite 7 von 9

Begriffserklärung Kreditbearbeitung Hypothek Parameter der Indexierung (für variabel verzinste Darlehen)/ Bezugsparameter (für Darlehen mit Fixzinssatz) Jährliche globale Effektivzinssatz Tasso Annuo Effettivo Globale (TAEG) Durchschnittlicher globaler Effektivzinssatz - Tasso Effettivo Globale Medio (TEGM) Tilgungsfreie Anlaufzeit Aussetzung der Kapitalraten Verlängerung der Laufzeit Schuldübernahme Ersatzsteuer Schätzung Tilgungsplan französischer Tilgungsplan Kapitalquote Zinsquote Gleichbleibende Rate Verfahren und Formalitäten, die für die Auszahlung des Darlehens erforderlich sind. Garantie auf einer Immobilie. Ist der Schuldner nicht in der Lage die Schuld zu zahlen, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung und den Verkauf herbeiführen. Marktparameter oder geldpolitische Größe als Bezugsgröße für die Ermittlung des Zinssatzes. Gibt die Gesamtkosten des Darlehens auf Jahresbasis an und zwar ausgedrückt in Prozenten bezogen auf den Betrag der gewährten Finanzierung. Er umfasst den Zinssatz und die anderen Kostenpunkte, z.b. die Bearbeitungsgebühr und die Spesen für die Fälligkeitsanzeige der Raten. Einige Spesen, wie etwa die Notarskosten sind nicht enthalten. Zinssatz, der alle drei Monate vom Wirtschafts- und Finanzministerium veröffentlicht wird, wie im Wuchergesetz vorgesehen. Um festzustellen, ob der Zinssatz verbotenen Zinswucher darstellt, muss unter den veröffentlichten effektiven Globalzinssätzen der für das Darlehen zutreffende ausgewählt, um die Hälfte erhöht und geprüft werden, ob der von der Bank verlangte Zins nicht höher ist. Die Vertragsparteien vereinbaren eine tilgungsfreie Anlaufzeit (sog. Voramortisierungsperiode) ab Datum der Inanspruchnahme bis längstens 2 Jahre. Während dieser Periode ist der Kreditnehmer einzig verpflichtet, die Zinsen sowie die anfallenden Spesen mit monatlicher/ vierteljährlicher/ halbjährlicher Fälligkeit zu bezahlen. Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, die Verpflichtung zur Zahlung des Kapitalteils der Pauschalraten für die Dauer von maximal 24 Monaten auszusetzen. Dieses Recht kann während der vereinbarten Kreditlaufzeit ein einziges Mal in Anspruch genommen werden. Während dieser Periode ist der Kreditnehmer einzig dazu verpflichtet, die Zinsen und die anfallenden Spesen mit jeweiliger Fälligkeit zu bezahlen. Der Kreditnehmer hat das jederzeit ausübbare Recht, den Rückzahlungszeitraum für eine zusätzliche Dauer von maximal 36 Monate zu verlängern. Dieses Recht kann während der gesamten Kreditlaufzeit ein einziges Mal in Anspruch genommen werden. Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, der sich verpflichtet, die Schuld dem Gläubiger zu zahlen. Im Falle des Darlehens verpflichtet sich der Erwerber der Liegenschaft, die durch Hypothek belastet ist, dem Gläubiger die Restschuld zu zahlen, die er übernimmt. Steuer in Höhe von 0,25% (Erstwohnung) oder 2% (Zweitwohnung) des Darlehensbetrages im Falle des Erwerbs, des Baus, Sanierung der Immobilie. Schätzgutachten, das den Wert der Pfandimmobilie festlegt. Plan für die Rückführung des Darlehens unter Angabe der Zusammensetzung der einzelnen Raten (Kapitalquote, Zinsquote), errechnet gemäß dem vertraglich festgelegten Zinssatz. Ist der in Italien am häufigsten verwendete Tilgungsplan. Die Rate umfasst eine ansteigende Kapitalquote und eine fallende Zinsquote. Zu Beginn werden vor allem Zinsen gezahlt, so wie das Kapital zurückbezahlt wird, vermindert sich die Zinsquote und erhöht sich die Kapitalquote. Teil der Rate, der aus dem Betrag der zurückgezahlten Finanzierung besteht. Teil der Rate, die aus den angefallenen Zinsen besteht. Die Summe aus der Kapital- und Zinsquote bleibt während der gesamten Laufzeit des Darlehens gleich. Seite 8 von 9

Ansteigende Rate Abnehmende Rate Endfällige Kapitalrückzahlung Spread/Aufschlag Jährlicher Nominalzinssatz Verzugszinssatz Die Summe aus der Kapital- und Zinsquote erhöht sich mit dem Anstieg der Anzahl der gezahlten Raten. Die Summe aus der Kapital- und Zinsquote reduziert sich mit dem Anstieg der Anzahl der gezahlten Raten. Das gesamte Kapital wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit fallen nur Zinsraten an. Aufschlag auf den Bezugs- oder Indexierungsparameter. Ein in Prozent ausgedrücktes Verhältnis zwischen dem Zins (als Entgelt für das geliehene Kapital) und dem geliehenen Kapital. Erhöhung des Zinssatzes für den Fall der verspäteten Ratenzahlung. Seite 9 von 9